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Commission des schweiz. Ständerathes über das besuch der Telegraphenbeamten um Gehaltserhöhung.

(Vom 4. Februar 1862.)

Tit. l Unterm 26. Jnni 186l reiehten 64 Telegraphisten bei der BundesVersammlung eine .Bittschrift ein , worin sie um Gehaltserhöhung baten.

Diese Bittschrift wurde am 10. Juli desselben Jahres dem Bundesrathe zur Beriehterstattuug überwiesen , denn es war nicht mehr als billig , die oberste Verwaltungsbehörde der Schweiz zu Rathe zu ziehen , bevor man über diesen Gegenstand irgend einen Beschluß sasste, und überdiess wäre

es gegen alle Billigkeit gewesen , die Besoldung der Telegraphisten zu erhohen, ohne zugleich die Lage der Jnspektoren zu berüksiehtigen, die, obgleich in demselben Verhältnisse besoldet, dennoch nicht petitionirt hatten.

Erst am 11/15. Dezember 1861 wandten sieh auch die Jnspektoren mit einem ähnlichen Gesuche an den Bundesrath , und diese beiden Gesuehe sind es, welche die Botschaft des Bundesrath... vom 6. Januar

abhin gemeinschaftlich behandelt.")

Jn dieser Botschaft anerkennt der Bundesrath offen und unumwunden das Recht der Jnspektoren aus Verbesserung ihrer Lage. Dagegen glaubt er, das.. nicht das Minimum der Besoldung der Telegraphisten (Fr. 900), sondern das Maximum (Fr.

t 800) erhoht werden sollte. Jedoch ist der Bundesrath nicht der Meinung , dass der Augenblik schon gekommen sei, eine solche Maßnahme zu trefsen. Er spricht

die Ueberzeugung ans, dass sich eine günstigere Gelegenheit sür die Re-

mision der Besoldungen der Telegraphenbeamten darbieten werde , wenn sich die Bundesversammlung einmal über den Gesezentwnrf, betreffend die ") Siehe Seite 123 hievor.

464 öffentliche Benuzung der Eisenbahntelegraphen werde ausgesprochen haben.

Aus diesem Grunde schlägt dann der Bundesrath den eidgenössischen Räthe.. vor, über beide vorliegende Gesuche zur Tagesordnung zu scheiten.

Jhre Kommission kann sieh mit dieser Ansicht des Bundesrathes nicht ganz einverstanden erklären. Jhres Trachtens soll man keine Gelegenheit versäumen, Gerechtigkeit zu üben, und die Aussicht auf ein noch ferne liegendes Ereigniss kann den Vereng nicht rechtfertigen , den man der Befriedigung gerechter Jnteressen und der Erfüllung von Wünschen entgegensehen will, die ans gründen beruhen , deren Gerechtigkeit und Billigkeit man sieh nicht verhehlen kann.

...dieser Beweggrund hat Jhre Kommission vermocht, dem Beschösse des Nationalraths, der den Bundesrath einladet, schon in der nächsten

Sizuug den eidgenössischen Räthen über die Gehaltserhöhung dex Tele-

graphisten und Jnspektoreu Vorschläge zu machen , einstimmig und nnr mit dem Unterschiede beizutreteu , dass, während der Nationalrath diefe Einladung auf das Maximum der Besoldungen beschränken will, Jhre Kommission es für logischer und angemessener hält, dem Bundesrathe ganz anheim zu stellen, seine Vorschläge so einzurichten, wie er es für gut findet, sei es für das Maximum oder für das Minimum, nach dem Massstab.., den er der Billigkeit und der verhältnissmässige.. Gleichheit mit den übrigen , sich i.n ungefähr derselben Stellung befindlichen Beamten für angemessen erachtet.

dieser Vorschlag aus Tagesordnung enthebt uns sür den Augenblik der Mühe, in die einzelneu Thatsaehen und Beweise einzutreten, die sür die von den Beamten des schweizerischen Telegraphenweseus nachgesäte Gehaltserhöhung sprechen.

Indessen können wir doch nicht mit Stillschweigen übergehen , dass , was die Jnspektoreu anbelangt, drei von ihnen zur Stunde einen Gehalt von nur 2^00 Franken beziehen , und sich derjenige des vierten sogar nnr aus 2400 Franken beläuft, während fast alle Büreauchess, die unter il.^rer unmittelbaren ^eitnug stehen , eine Besoldung vou Fr. 2400 bis Fr. 2500 beziehen, was jedeusalls, man mag es betrachten wie man will, eine schreiende Ungerechtigkeit ift. Wenn man überdiess die Stellung dieser .Beamten mit derjenigen anderer Beamten desselben Ranges ver-

gleicht, so ist das Missverh..ltniss zu augenscheinlich, als dass man nicht daraus bedacht sein sollte , es so bald als mögli^ zu beseitigen.

Denn, während die Besoldung der Telegraph..n^J..spektoren zwischen einem Maximum und Minimum von Fr. 20l)0 bis 2^l)0 festgesezt ist.,.

genossen alle Bezirkschefs der übrigen Verwaltungszweige höhere Gehalte, wie diess aus folgenden Ansäzen hervorgeht: 1) die Bezirks-Bulververwalter

. . . . .

2) ,, Kreis-Bostdirektoren . . . . . .

3) ,, Zolldirektoren . . . . . . . .

Fr. 2500^3500

,, 2600^400^ ^ 3000^4200

465 Jhre Kommission gibt gerne zu, das es eine Unmöglichkeit ist, eine vollkommene Gleichheit zwischen allen Beamten desselben Ranges herzu^ stellen , und . sieht ebenso wohl ein, dass man hierbei der mit einem jeden dieser Stellen verbundenen grosseren oder geringeren Wichtigkeit, ihrer grosseren oder geringeren Verantwortlichkeit, sowie den besonderen Kenntnissen, die sie verlangen, billige Rechnung tragen muss. Aber in dieser Begehung ist der Unterschied zwischen den verschiedenen oben erwähnten Funktionen nicht so bedeuteud , woraus der natürliche Schluss folgt, dass auch zwischen ihren Besoldungen kein so merkliches Missverhältniss statte finden soll, um so mehr, als die Telegraphenkreise gerade diejenigen sind, welche die grosste Ausdehnung haben.

Ebenso stehen dem Besuche der Telegraphisten gewichtige gründe zur Seite , und die Kommission tragt nicht das mindeste Bedenken , sieh prinzipiell zu Dunsten einer Erhohung ihrer Besolduugen auszusprechen, da dieselben mit der gegenwärtigen Theurung der .Lebensmittel, der Wohnungen u. s. w. in keinem Verhältnisse stehen. Sobald man von

diesen Angestellten Spezialkenntnisse und den vollständigen Verzicht aus allen Nebenerwerb verlangt, so ist es auch billig, dass man es ihnen möglich mache, ihre Lebensbedürsnisse und die von ihrer sozialen Stellung gebotenen Ausgaben anständig zu bestreiten.

..^em ungeachtet findet sich Jhre Kommission, in Ermanglung eines vollständigen Gutachtens des Bundesrathes, nicht veranlagt, schon jezt einen bestimmten Antrag über den vorliegenden Gegenstand zu stellen, eben so wenig, als sie es für angemessen erachtet, dem Bundesrathe die Hände zu binden und seine Jnitiative sur die Anträge, die er vor die Bundesversammlung zu bringen eingeladen ist, irgend welcher Beschränkung zu unterwerfen.

Demgemäss schlägt Jhnen Jhre Kommission vor, sich dem vom Rationalrathe in dieser Angelegenheit gesassten Beschlusse an^uschliessen , im zweiten Artikel aber das Wort ,,Ma^imum^ zu streichen.

Bern, den 4. Februar 1862.

^ie Mitglieder der Kommisston :

Berolin.^eu. Berichterstatter.

Reifer.

d. Blarer.

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Bericht der Commission des schweiz. Ständerathes über das Besuch der Telegraphenbeamten um Gehaltserhöhung. (Vom 4. Februar 1862.)

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1862

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22.03.1862

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