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Schweizerisches Bundesblatt.

XIV. Jahrgang. l l l.

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Nr. 53.

15. November l 862.

Aus den Verhandlungen de.... schweiz. Bundesrathes

(Vom 10. Rovember 1862.)

Mit Schreiben vom 7. diess übermalt die k. k. österreichische Gesandtschaft, im Auftrage des k. k. Ministerh.ms des Aenssern, eine von..

Direktor der Hof- nnd Staatsbuchdrukerei m Wien , Hosrath von Au er, erlassene Kundmachung, betretend eine von demselben gemachte Erfindung, aus den Blättern der M a i s p f l a n z e einen nenen Spinn- und Webestosf herzustellen , so wie aus dem in der Maispslanze enthaltenen Rahrungstoffe , uut....r. Beimengung gewöhnlichen Mahles , wohlschmekendes Brot ..,u bereiteu.

Die erwähnte Kundmachung findet sich ans Seite 425 hienach.

Jn Sachen der Jnftradirung ungarischer Legionäre nach ihrer Heimath hat der Bundesrath an sämmtliehe Kantonsregierungen das nachstehende Kreissehreiben erlassen :

,,Tit. l ,,Einem diessfälligen Wunsche der italienischen Regierung entsprechend,

haben wir die Einwilligung gegeben, dass von der schou ansehnlich verminderten ungarischen Legion diejenigen die Schweiz passiren konnen , welche in einen andern Staat sich zu begeben wünschen. Sie werden zu dem Ende von den italienischen Behorden an der Grande, nämlich in Eomo und Aroua, mit einem Feuille de Route und Fr. 50 Reisegeld versehen werden. Uebrigens ist moglich , dass Einzelne auch über Genf ankommen.

,,Hieranf bezüglich hat uns serner die k. k. österreichische Gesandtschaft mitgetheilt, das. denjenigen ungarischen Legionären , welche nicht

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424 Deserteure sind, die straffreie Rükkehr zugesichert ^ei, und dieselben bei dem k. k. Bolizeikommissariate ^u B r e g e n z weitere Jnstradirnng nach ihrer Heimath ^zu erwarten haben.

,,Jndem wir Jhnen ^ievon Mittheilung machen, ersnchen wir Sie, die nothigeu Anordnungen zu tressen , damit die Legionare von der er^ wähnten Eröffnung der österreichischen ...Gesandtschaft Kenntniss erhalten und ohne unnothigen Aussehub nach Bregenz marschiren.

,,Was die Deserteure betrifft, so haben dieselben nnr Bewilligung, die Schweig zu traversiren, und sind daher ebenfalls anzuhalten, die beabsichtigte Route sort^usezen. Die Bewilligung eines läng..rn Absenthaltes steht natürlich gleichwohl ..en .^antenen zu, würde al.er gemäss den frühern bezüglichen ^.einschreiben des Bundesrathes ans ihre eigene Verantwortlichkeit hin geschehen.^

Vom italienischen Ministerium sind dem Bundesrathe in B^iehnng aus die Ausdehnung der ehemals mit S a r d i n i e n bestandenen Staats^ vertrag auf alle Provinzen des nunmehrigen Königreichs Jtalien, so wie in Betreff gegenseitiger Freizügigkeit (siehe Seite 124 hievor) zwei völlig entsprechende Gegenerklarnngen zugegangen.

(Vom

l2. Rovember l8l^2.)

Der Bundesrath bat sein Militärdeparte.u^t ermaehtigt, ^nr D..^u..g der kosten , welche die Liquidation der Militärpensionen verursacht, ^ ^ von den Bensionsbelrägen (25 ^ent. per 100 Franken) zurü^ubehalten.

De Bundesrath wählte (am 10. Rovember 1862) als Voslhalter in Biere (Waadt) : Hrn. Jules Louis M o n t h o uz, von dort ; ,, Voslkomm^ in St. Gallen: Hrn. Joh. Jakob .^rüh, von Mogelsberg (^t. Gallen), (am 12. Rovember 1862)

als Vostha.ter in Rüschlikon (Zürich). Hrn. Rndolf Wo l ff, von Zürich, Wirlh in Rüschlikon.

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Jahr

1862

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.11.1862

Date Data Seite

423-424

Page Pagina Ref. No

10 003 892

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