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Schweizerisches Bundesblatt.

^. Jahrgang. l.

Nr. ^.

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18. Janner ^^.

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der

ständeräth lichen kommission zur Prüfung des Entwurf.... eines revidirten Posttarengesezes.

(Vom 7. Januar 1862.)

Tit. l Die hohe Wichtigkeit des Postwesens für die Entwiklung und Förderung des allgemeinen Verkehrs, und insbesondere der Gewerbe uud des Handels rechtfertigt es , das. diesem Zweige der öffentlichen Verwaltung eine andauernde Ansmerksamkeit zugewendet wird. Es ist diess um so notwendiger, als die Verkehrsverhältnisse einer steten Änderung unterworfen sind. Dass aber die Rückficht ans den Verkehr allem Andern vorangehen muss, uud dass zumal der sisealisehe Standpunkt nicht allzusehr vorherrschen dürfe , das anzuerkennen war besonders der neuern Zeit vorbehalte. Sie machte aber auch auf etwas aufmerksam, das früher häufig übersehen worden war, dass nämlich hohe Tarnen uieht immer dem Fiseus den höchsten Ertrag abwerfen. Jm Gegentheil stellt sieh dieser in der Regel besser bei massigen Ansähen. Heutzutage trachtet daher jede gute Verwaltung , die Taxanäze n.oglichst zu ermäßigen , ohne dabei den Grundsatz ganz aufzugeben, dass dem Staate aus dem Betriebe der Voste.. noch eine Jntrade erwachsen dürfe.

Auch bei uns haben seit der Uebernahme der Vosten durch die EidGenossenschaft die obigen Grundsätze immer mehr Geltung gesunden. Die eidg. Bost hatte in dieser Beziehnng nur in die Fusstapsen der guten kantonalen Verwaltungen zu treten. Der Vostbetrieb hat in .früherer Zeit den Kantonen eine nicht unbedeutende Jutrade abgeworfen, die ihnen durch den Bund zugesichert worden ist. Nichtsdestoweniger dars und soll es Bundesblatt. Jahrg. ^v. Bd.1.

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50 stets das Streben der Verwaltung sein, allen billigen Anforderungen gerecht zu werden. Der Vostbetrieb ist ein^n industriellen Geschäfte zu vergleichen, das nicht nnr seine Kosten befahlen, sondern jeweilen zu seinem F.^rtbestande noch einen Ueberschuss abwerfen soll.

Der Entwurf, der Jhnen heute vorliegt, ergibt bereits das dritte Bostgesetz seit Einführung der neuen Bundesverfassung.

Das erste^ wurde am 4. Juni 1849 erlassen. Bei Anlass der Einführung der neu.^n Münzwährung wurde dasselbe (am 25. August 1851) abgeändert.

Es hat somit das jetzige Gesetz eine zehnjährige Dauer gehabt.

Seither ist bekanntlich über die Ausmittlung der Bostentschädigung an die Kantone ein Bundesbeschluss ergangen , der dieselben von den Schwankungen des Bostertraas in guten und schlechten Jahren unabhängiger macht. Sicherlich kann nun um so unbedenklicher zu wirklichen .Verbesserungen geschritten werden. Sie werden aus natürlichen Gründen bei den Kantonen auf wen.iger Anstand stosseu. Jede Ermässigung der Ta^en kann in der ersten Zeit einen Ausfall veranlassen , der sich später aber wieder ausgleicht.

Sind aueh Ausfälle sür die Finanzen der Kantone immer empfindlich, so bleibt ihnen nun doeh die Hossnnng, dass dieselben in spätern Jahren wieder gedeckt werden.

Jhre Eommission hat den vorliegenden Entwnrf einer reiflichen Brüfung unterworfen, und sich dabei vom .^ostdepartemente die nothigen Erläuterungen geben lassen. Sie beehrt sich anmit, Jhnen in Folgenden.

das Resultat ihrer Berathm.geu vorzulegen. Die Berichterstattung wird sich in der Regel auf die Motivirnng der Abänderungsvorschläge beschränken.

A.

Verkehr im ^..nnern.

... Brietst.

Die Briefpost bildet bekanntlich den wichtigsten und zu gleicher Zeit den einträglichsten ^weig der ^ostverwaltung , l^ie aus diesen. ^elde vorgeschlagenen Aender..ngen mussten daher die Aufmerksamkeit der Eommission besonders in Anspruch nehmen, und es gingen anch im Ansauge die Ansichten der Mitglieder, je nach dem Standpunkte, den sie einnahmen, wesentlich auseinander. Rach mehreren ei..lässlichen Besprechungen kam man indess über den Vorschlag überein, der Jhnen vorliegt, und der nicht bedeutend von demjenigen des Bundesrathes abweicht.

Art. 1^-3. Wir beginnen mit den Ta^en sür die Briese, und heben dabei drei Bunl.te hervor, die wir nach einander besprechen wollen.

Der erste betrifft die Frage der Brieskreise und der entsprechend^. Tarnen.

W^ll man nur einen oder mehrere Brieskreise, und welche Tarnen will man für sie festsetzend Sodann ist die Hohe des Einh^tsgewichts und die ...^teig^.ruug der Tar^e sür hohere Gewichte zu bestimme.. ; und endlid, bleibt noch ^ie Frankatnrfrage.

51 1.

B ri e s kr e i s e u n d E i n h e i t s t a r ^ e n .

Es ist bekannt, dass mau in srühern Zeiten diese Frage anders beurtheilt h..t, als es fast durchgehend in neuerer Zeit der Fall ist. Es schien das Natürlichste. die Tar^e der Briefe, wie anderer Bostgegenftände, nach der durchlaufenen Entfernung zu berechnen. Dieser einseitige Standpunkt wurde in neuerer Zeit im Jnteresse des Gesammtverkehrs und einer einfachen, möglichst raschen Besorgung der Boftspeditionen ausgegeben.

Statt desselben brach sieh der Grundsatz der Taxirung ohne Rücksicht auf die Entfernung immer mehr Bahn. Am vollkommensten wurde derselbe in England durchgeführt, wo nur eine Tai.e für alle Briefe besteht. Jn andern .Landern ist die ^ahl der Briefkreise bedeutend verxingert worden. Bei uns setzte das Gesetz von 184..) vier Kreise, nebst der Ortspost, fest. .^chon im Jahr 185l beschränkte man sich dagegen auf drei Kreise. Rach dem damals erlassenen und noch zu Kraft bestehenden Gesetze bezahlt der einfache Brief auf eine Entfernung von nicht weiter als zwei Stunden fünf Rappen; von zwei bis zehn Stunden zehn Rappen; und endlich fünfzehn Rappen, wenn die Entfernung von zehn Stunden, immer vom Aufgabsbürean berechnet, überstiegen wird.

Der Vorschlag des Bundesraths geht nun dahin, für alle inländisehen Briese im Jnnern der Schweiz ohne Unterschied der Entfernung eine Einheitsta^e von zehn Rappen einzuführen. Rnr für die Briefe des bisherigen Zweistunden-Kreises würde die Ta^ von füns Rappen unter dem vielleicht nicht ganz angemessenen Ramen einer O r t s t a ^ e beibehalten. Es handelt sich also eigentlich um eine Verschmelzung des zweiten und dritten Kreises, unter Beibehaltung der Ta^e des ^weiten Kreises.

Wir sehen in der Vereinfachung der Brieskreise den Hauptfortschritt nicht etwa darin, dass nun die Tarnen auf eine billigere Weise vertheilt werden. Offenbar lasst sieh diess im Gegentheil bestreiten. Bei Einsührung des Grundsatzes, wonach die Entfernung nicht mehr in Betracht gezogen wird, treten al.^r andere Motive in Vordergrund. Man betrachtet das Bostwesen eines Landes mehr als ein Ganzes, wo oie Ungleichheiten in der Tarifiruug sich mehr oder minder ausgleichen , mau hebt besonders hervor, dass die Trausportkosten im Verhältmss zu den übrigen Kosten nieht so sehr in die Waagschale fallen, und dass man die Transportmittel schon für die näher gelegenen Bestimmungsorte braucht, wo dann die nach weitern Entsendungen hin bestimmten Gegenstände mitlaufen.

Was aber weitaus am meisten zu beachten ist, das ist das Streben, im Dienste der Bostverwaltung moglichst weitgehende Vereinfachung und in ^olge davon die möglichste Raschheit der Bedienung einzuführen.

Jn der Schnelligkeit der Vostbediennng liegt, wie jedermann weiss, ein Gewinn, der besonders für Handel und Gewerbe sehr hoch anzuschlagen ist.

Es steht die Reduzirung der Briefkreise hiermit in engster Beziehung.

Einestheils ist die Taxirung nun in kürzester Zeit zu vollziehen; andern-

52 theils, und hierauf legen wir das Hauptgewicht, ist es nur bei grosser Einfachheit der Taxirung moglich, das Publienm an die Frankatur zu gewohnen und dieselbe nachlud nach zu einer selbstverständlichen Sache zu machen. Wir werden hieran bei Anlass die Frankatursrage anknüpsen.

Wenn nun aber die kommission so grossen Werth aus die Verein.^ saehung der Brieskreise setzt, so lag wol^l die ^rage nahe, ob man nicht das englische System annehmen und a l l e Priese, ohne Unterschied der Entfernung , derselben Ta^e unterwerfen solle. Eine Minderheit der kommission glaubte. einer solchen vollständigen E i n h e i t s t a r ^ e von ^.^ Rappen das Wort reden ^u sollen.

Die kommission erachtete dagegen in ihrer Mehrheit, hieraus nicht eingehen .,u sollen, und zwar aus folgenden gründen. Es ist einleuchtend, dass sede Verminderung der Ta^e den.. briefschreibenden Publieum zu gut kommt. Es ist ferner bekannt, das. hohe Ta^en nicht immer den hochsten Ertrag geben. ^Mit Herabsetzung der .... a ^.e vermehrt sich die Brief^ahl, und ie uach Umständen kann dadurch nicht nur der Ausfall gedeckt werden, sondern sich noch ein. hoherer Ertrag als vorher ergeben. Jmmerhin ist das aber nur bis anf einen gewissen Grad anzunehmen.

Bei uns soll nun aber das^ Postregale nicht nur die daraus perwendeten Kosten decken, sondern uoch einen Reinertrag abwerfen, aus den die Kantone angewiesen sino, und dessen Richteiugehen denselben empfindlich ist.

Bei den Verbesserungen , die wir lu unserm Postwesen vornehmen, ist daher dieser Gesichtspunkt nie aus den. Ange zu verlieren. Offenbar würde aber eine so starke Reduktion der^ Ta^.e, wie die von 15 und 10 Rappen auf 7.^ es wäre, in den Erträgnissen der Post einen bedeutenden Ausfall verursachen. Auf der andern ^eite würde allerdings ein Theil dieses Aussalls wieder dadurch gedeckt, das.. künftig die Briefe des ersten Preises statt 5 Rappen 7 ^ ^.. bezahlen hätten. Aber aueh dieser .^lenderun^ konnten wir nicht das Wort reden. Wenn an.h die Redn^irnng der Kreise anf ein Minimum ihre Vortheile hat, so ist es dagegen nicht nothig, bei der Durchführung dieses Gru..dsa^.s ohne Roth all^u ^oetrinär ^u versahren, besonders wenn sich dabei audere Rachtheile ergeben. Solehe konnten ...ber uicht ausbleiben. Sobald nämlich die Ta^. für kleine Entfernungen zn hoch angefe^t wird, so wird
dieselbe nur all^ule.^cht und häufig dadurch umgaugeu, dass man sich, statt der ^ost, der Vermittlung von Bersoneu bedient, die ohnehiu diese geriugen Eut^fer.nungen durchlausen, wie Boteu, Schifs^ und Milchleute u. a. m. Die Vostverwaltung soll sich nun aber immer bemühen, ihre Jntraden nicht so^.

wohl einem fiskalischen Zwange, als vielmehr den natürlichen Verhältnissen zu verdanken. ^ie muss daher ihre Einrichtungen und ihre Forderungen mogliehst diesen Verhältnissen anpassen. Das kann aber in dem obigen Falle nur dadnrch geschehen, dass sie die Tar^e für geringe Entfernungen

nicht zu hoch anseht. Mit Recht würde auch das Publikum es nicht gerne sehen ,

wenn im

Gegensat^ zu der bisherigen Tar^e hier eine Er-

hohung eintreten würde. ...^erhohnngen werden immer mit Missmuth aufgenommen, während man eine Herabsetzung der Ta^en stets mit Vergnügen begrüsst. Auch aus diesem Grunde mochten wir nicht jetzt bereits auf eine Ta^e hinuntergehen, wobei sieh voraussichtlich ein Ausfall erzeigen würde, der uns später ^wieder ^u einer Erhohung uothigen konnte.

Jn mancher Beziehung dürfte ein anderer Vorschlag, ..er auch in der Mitte der kommission gemacht worden ist, sich empfehlen : namlich für alle Entfernungen eine Emheitsta^.e von 10 Rappen a.nzunehmen und daneben nur eine wirkliche O r t s t a ^ e von 3, resp. 5 Rappen beizubehalten. Diese käme nur für solche Briefe in Anwendung, die nicht von einem Büreau ^u einen. andern (nähern oder entferntere) spedirt zu werden brausen. sondern die in den Bestellkreis des Bureaus selbst sallen.

Diesen. Vorschlage, der wohl die Sache, neben der vollständigen Einheitsta^e, am rationellsten auffassl, steht wiederum aus der einen Seite die bisherige Gewohnheit des Zweiftundenkreises entgegen , auf der andern Seite die Rücksichten, die wir oben bezüglich der nähern Entfernungen geltend gemacht haben.

Aus allen diesen Gründen einigte sich die kommission dahin, Jhnen die .Annahm... des ^nndesräthliehen Vorschlags in Art. l und 2 ^u empsehl.en, wonach neben der Einheitsta^.e von 10 Rappen, die sogenannte Ortsta^e (.^weistundenta^) von 5 Rappen beibehalten würde.

2. E i n h e i t s g e w i c h t und S t e i g e r u n g der T a ^ e für g r o s s e r e s G e w i eh t.

R^eh dem ^ern.aligen Gesetze ist das Gewicht eines Brieses, der als ein einfacher ta^irt wird , im Maximum ^u einem halben ^oth (7,.^1 Gramme) angenommen. Dieses Einheitsgewieht soll nun nach dem Vorschlage des Bundesraths auf l0 Gramme (0,^4 Loth) erweitert werden.

Auch hierin erkennen wir einen wahren Fortschritt. Während man bisher h^fig in. ^weifet sein musste, ob nicht etwa ein ans etwas starkes Rapier geschriebener Brief, oder e^n soleher, der emen Wechsel oder eine andere B.^ilag... enthielt, das vorgeschriebene Gewicht übersehreite, so setzt nun in der Re^el .^as erhoht... Gewicht die .^ache ausser ^weiset. Es haben auch in ^neuerer ^eit die meisten Staaten d.^s Gewieht des einfachen Briefes bis zu obigem Betrage erhbht, ja einige derselben, wie

Deutschland und England, g ..h .n noch über dasselbe hinaus (bis ans 1 ^oth ...^ 15,6 Gramme).

Auch bezüglich der Gewichtsprogression ist das ..^^stem dahin vereinsacht worden, dass sortan alle Briefe, die mehr als 10 Gramuie und weniger als 250 Gramme (.^ .^) wiegen, der doppelten Tar^e unterworfen werden. Bisher wurden dagegen für jedes halbe Loth Mehrgewicht 5 Rappen zur Tar^e zugerechnet.

54 Die vorgeschlagene Erweiterung wird .in der Regel weniger die eigentliehen Briefe, als die Sehristpakete und Waarenmuster beschlagen und gewährt hiesür eine wesentliche Erleichterung.

^ Für Sendungen, die das Gewicht eines halben Pfundes übersteigen, wird sodann die ordentliche Fahrposttar^e berechnet.

Auch die Vereinfachung in der Gewichtspxogression hat für die leichte und schnelle Taxirung , sowohl dnreh die Postbeamten, als dur.h das Publikum grosses Werth, und wir empfehlen dal.^r dieselbe ebenfalls Jhrer Annahme.

3.

Frankatursrage.

Roch bleibt nus endlich ein Gegenstand zu besprechen , wo . der nene Vorschlag von den bisher festgehaltenen Grundsätzen abdeicht. ^....ute noch steht es einem Jeden frei, eine Briefpostsendung ^srankireu, oder aber die Bezahlung des Vortos dem Adressaten ^u überlassen. Jn beiden Fällen wird dieselbe Ta^e entrichtet. Jn Zuknnst soll dagegen zwar diese Freiheit der Vorausbezahlung, oder der nachherigen Fortzahlung sortbestehen, dagegen soll die Frankatur begünstiget oder vielmehr das Unterlassen derselben mit einer Busse belegt werden. Man will also durch niedrigere. Taxirung der srankirten Briese die ^eute darauf führen, die Gegenstande, die sie der Post übergeben, zu srankiren.

Es mag aus den ersten Blick scheinen, als sei hierin nicht sowohl ein Fortschritt, als vielmehr das Gegentheil davon zu finden. Man sühre zwar etwas ein, das^ für die Bostverwaltun^ eine grosse Erleichterung und Bequemlichkeit gewähre. Rieht so aber für das Publikum. Diesem nehme man eine ^ai.ultät, ^ie es bisl.^r besass , in gleisen kosten einen Brief entweder voraus^ub.^ahleu, oder die Bezahlung dem Adressaten zu überlassen. Der Ausgeber eiues Briefes sei aber am ehesten im ^all zu beurteilen, welcher Modus ihm am besten dieue. Es konnen Fälle eintreten, wo es geradezu unbillig sei, ^ass der Versender das Vorto zu zahlen habe. Bei Unterlassung der .Vorausbezahlung leidet aber der Empfänger, der ohne seine Schuld eine hohere Ta^e befahlen uu.ss. Es sei somit ein Rücksehritt, wenn mau dem Publikum die bisher genossene Freiheit eutreisse und etwas eiufuhre, das mehr nur zur Bequemlichkeit der ^oslverwaltung diene. Diese sei sa doch für das Pnblikmu, und nicht umge-

kehrt, dieses für die Verwaltung da.

Es mogen diese Einwürse manches Richtige iu sieh enthalteu. Richtsdeftoweniger geht die kommission mit der bundesräthlichen Botschaft darin einig, dass diess nicht der Haupt^esiehtspuukt sei, von dem man die Saehe ins Ange zu fassen habe. Es ist vielmehr bei Beurtheilung der ^waugs..

srankatnr, wie bei den oben besprocheneu Aenderu^geu iu der Tar^iruug, stets im Auge ^u behalten, dass ueben genauer und gewissenhaster Be-

sor^u^g es vorzüglich Ausgabe der Vostanstalt ist, mit möglichster Raseh-

.

^

heit in ihren Verrichtungen zu verfahren. Zeigen wir, Zusammenhang die Frankaturfrage hiemit steht.

in welchem engen

Die zweckmässige Einrichtung der .^urse und die Schnelligkeit des Transports wurde von jeher als eine überaus wichtige Ausgabe der BoftVerwaltung angesehen. Seit der Erstellung der Eisenbahnen ist ein grosser Theil der Sorge hiesür der Bostanstalt abgenommen. Auf allen Linien, ^wo Eisenbahnen erstellt sind, werden die Briefe durch diese besordert, und die Schnelligkeit des Transports hat dadurch natürlich bedeutend gewonnen.

.Bei uns in der Schweiz ist zwar durch das Wegsallen der Beförderung während der Raeht, tro^ des vervollkommneten Transportmittels, in mancher Beziehung eher ein Rachtheil als ein Gewinn gegenüber dem frühern Zustanze eingetreten. Hoffentlich wird es der Vostverwaltüng gelingen, auch hierin m.t ^er ^eit das oerlorne Terrain wieder zu gewinnen.

Reben dem eigentlichen Transporte der Briefe kommt nun aber besonders die Zeit in Betracht, die nothig ist, um die Briefe nach deren Empfauguahme durch die ^ost zur Weiterversendung zu bringen, und diejenige, welche die Bost nach der Ankunft sür deren Distribution an .^ie Adressaten bedarf. Es hat dieser Vunkt gerade je.^t bei uns erhohte Wichtigkeit gewonnen, als diese Manipulationen meist aus die Tageszeit fallen, und als durch die eingetretene Vermehrung der Kurse hausigere Distributionen nothweudig werden. Alles, was daher in dieser Beziehung

eine ^eitersparniss gestattet, ist von Wichtigkeit. Run ist aber einleuch-

tend, dass eine bedeutende ..^ereinsaehuug und in Folge derselben eine Zeitersparuiss entstehen muss, weun alle oder wenigstens die meisten Briefe frankirt sind, und mithin das zeitraubende Tar^irungs-, Verrechuuugs- und

Eontrollgesehäft wegfällt. Rieht nur kann dem Vubliknm der Vortheil eingeräumt werden, die Briefe nicht mehr so lauge vor der Abaangs^eit aufzugeben, sondern es wird auch ^er Verwaltung möglich, die ang.^kommenen Briese rascher zu vertheilen und in kürzerer Zeit in die Hände der Adressaten zu bringen. Mag diess auch für das gewohnliche Leben als kein so bedeutender Vortheil erscheinen, so vergesse man nicht, ^dass die

Vost stets das geschästtreibende .Publikum vor Allem ins Auge ^u fassen

hat, für welches die mogliehst schnelle Bedienung von grossem Werthe ist.

Sie sehen, Tit., dass wenn anch durch Einsührung der Frankatur der Voftverwaltung in Bezug ans Vereinfachung ihrer Verrichtungen wesentliche Vortheile erwachsen, diese doch zuvorderst von dem Gesichtspuukte aus aus^usasseu sind, dass sie dem verkehrtreibenden Bublikum zu statten kommen. Eine wohl orgauisirte Vostanstalt wird diess auch stets besouders im Auge haben und an alle Verbesserungen, die sie vornimmt, diesen Massstab anlegen.

Auch anderwärts ist die Sache so angesehen worden , denn in einer Reihe von Staaten ist schon seit längerer Zeit die Einrichtung getrossen, dass unsrankirte Briefe einer hohern Tar^e unterlegt werden als voraus-

bezahlte.

56

^ Es drängt sieh hier von selbst bie Frage auf, und dieselbe ist in der

kommission ebenfalls zur Sprache gekommen , ob wäre, geradezu die Zwangssrankatur einzuführen.

Bostauftalt nur fraukirte Briefe zu spediren haben, die gleiche Behandlung zu erleiden, die jel^t den zu Theil wird.

es nicht angemessener Es würde dann die und die übrigeu hätten unbestellbaren Briefen

Es unterliegt keinem ^weisel, dass eine solche Maßnahme Vieles für sich hätte. Jeder wüsste bestimmt, dass sein Brief unr in den. Falle spedirt wird, als er denselben vorausbezahlt. Erst so wären die Vortheile der grossten Vereinfachung voltständig erreicht. . Selbst für die Empsäuger wäre die Sache häufig von Vortheil, indem sie weniger der Gefahr ausgesetzt wären, von Bersonen, die aus Knauserei oder andern Gründen die Vorausbezahlung unterlassen, belästigt zu werden. Der Empfänger kann freilieh den Brief refüfiren ; allein in dem Geschäftsverkehr ist diess nicht immer ohne Rachtheil.

Tro^ der nicht zu längueuden Vortheile der ^waugsfraukatur, ist dieselbe dennoch noch nirgends im inländischen Briefpostverkehr .eingeführt, und Jhre kommission h.^lt es auch nicht für angemessen, Jhn.m hente .schon die Einführung einer so weitgehendeu Massregel anzuraten. Wir halten im Gegentheil dafür, es müsse das Publikum erst an das Frankiren der Briespostgegenftände gewohnt werden, und man koune aus diesem weniger Anstoss gebenden Wege allmälig den angestrebten ^weck fast eben so gut erreichen. Es lässt sich nämlich nicht läugueu , dass wenn sich auch die Bevölkerungen der Städte sehr schnell mit ähnlichen Änderungen vertraut macheu, es dagegen aus natürlichen Gründen für einen grossen Theil der Laudbevolkerung längerer Zeit dazu bedarf. Soll der Frankiruug allgemeiner Eingang verschafft werden, so muss zumal auch der .Ankauf von Marken möglichst erleichtert werdeu. Jn dieser Beziehung dürfte es Gegenstand der Berathung der Vostverwaltung sein, ob es nicht angemessen ..wäre, den Verschleiß von Frankomarken nicht nur den Vostbüreau^,.

soudern auch andern Verl.äuseru zu übergeben.

Wenn nun Jhre kommission Jhnen heute die Einführung der Zwangsfrankatur noch nicht anempfehlen mochte, so geht auch die Mehr-

heit der Mitglieder in der Ansicht einig, man sollte für den Ansang den

Zuschlag für uufrankirte Briefe nicht zn hoch ansehen. Der Bundesrath sehlägt vor, von unsraukirten Briefen die doppelte Tar^e der frankirteu zu erheben. Aus den oben geltend gemachten Gründen einer a l l m ä l i g e n Angewohnung des Publikums au die Frankatur will die Mehrheit der Eommission zwar für die Lokalbriefe die Verdopplung der Tar.e annehmen.

Für die übrigen dagegen mochte sie nur die Hälste der Tar^e zuschlagen , so dass ein Brief, der srankirt 10 Rappen kostet, unsranlirt ein Vorto von 1.^ Rappen zu bezahlen hätte. Eine Minderheit der Eommisston

stimmt dagegen dem buudesräthlichen Vorschlage der Verdopplung der

57 Tax^e bei, indem sie die Schwierigkeiten der Durchführung, und die mogliterweise daraus erwachsenden Rachtheile, weniger hoch anschlagt.

Wir schliessen diese Besprechung, indem wir noch nachweisen, w.e^ die Frankatursrage in enger Begehung zu derjenigen der Briefkreise und der möglichst einfachen Gew.chtsbehaudluug der Briespoftgegenstande steht.

Soll sich das Vublikum in knrzer Zeit an das Frankireu gewohnen, und^ sollen nicht viele Unrichtigkeiten bei der Frankatur vorkommen , so muss sich die Sache möglichst einfach machen lassen. Je weniger Briefkreise angenommen werden . um so mehr ist dem Bublikum die Sache erle.chtert, und dasselbe lässt sich von der .Abstufung des Gewichtes sagen.

Jn der Verbindung des Grundsatzes der Einheitstarife und uur zweier Gewiehtsstusen mit denjenigen der begünstigten Frankirung. erkennen wir daher einen wesentlichen Fortschritt in unserem Vostweseu.^ Das Beibe. halten der sogenannten ...^rtsta^e oder des ^weistuudenkreises ist für das System um so weniger schadlieh , als die Leute , die ohnedies^ mit de.r nachbarlichen Entfernungen bekannt sind , hier den Unterschied wohl zu machen wissen. Roch einfacher würde sich die Sache allerdings gestalten, wenn statt des Zweistundenkreises eine wirkliche .^.rtstar^e, d. h. eine Tar.e für den Bestellkreis des Bureaus konnte eingesührt werden.

Art. 6. Für Drucksachen, Lithographien u. dgl., welche frankirt und unter Band ausgegeben werden , soll für alle Entfernungen die Ta^e bis auf 15 Gramme 2.^ Rappen betragen. ^u dem Behufs sollen halbe ^rankomarken von ^ Rappen ....ufgeklebt werden. Es ist nun aber bemerkt worden, das,. diese Bestimmung in mehrfacher Beziehuug uicht zweckmäßig wäre. Die Marken werden , um sie zu fernerm Gebrauche untauglich zu macheu, geschwärzt. Häufig aber fällt der Stempel nur aus die eine Halste der Marke, und es könnte sodann die andere .^alste nochmals benu^t werden. Es ist daher vorzuziehen , uno auch für .^as Bublikum bea^uemer, wenn eigene Marken gemacht werden. Da nun in ^.olge des jüngst mit Jtalien abgeschlossenen Vorvertrags Markeu iu. Werthe von 3 Rappen für Zeitungen und Drucksachen (.^lrt. 17 des Vertrags) uothig werden, so erachtet die kommission, es könnte auch hier die Tar.e zu 3 Rappen angesät werden. Es ist diess iunnerhin noch eine wesentliche ^ Verringerung gegenüber der
bisherigen Ta^e , bei der die Entsernung in Anschlag gebracht wurde.

Es lässt sich hier noch die ^rage auswerfen, ob es nicht angemessen wäre, die alte Bestimmung des Gesezes (Art. ^), nach der eine weitere Ermässigung der Tar^e bei zahlreichen ..Sendungen über 20 Stücke, so wie bei regelmässigen abonnirten Sendungen gegen Vorausbezahlung gestattet werden kann , anch im neuen Geseze aufzunehmen. Es hat diese Bestimmung besonders sur gedruckte Geschäftseireulare , Annoncen u. dgl.

Wichtigkeit, deren Beförderung in allen Staaten zu äußerst er^uässigten Tax^en stattfindet.

58 Art. 7. Jn Folge der oben gemachten Bemerkungen trägt die kommission aus Streichung des Sa^es an: ,,Für die mit 2^ R a ppen zu s r a n k i r e n d e n D r u c k s e n d u n g e n u. s. w.^ Den legten Sa^ glaubt sie deutlicher redigiren zu sollen , und schlägt folgende Fassung vor. ^ U n v o l l s t ä n d i g f r a n k i r t e B r i e f p o s t g e ^e n s t ä n d e w e r d e n a l s u n s r a n k i r t e t a r i r t , d a b e i a b e r d e r W e r t h b e t r a g der a u s g e k l e b t e n Marke in A b z u g gebracht.^ Art. 8. Die kommission erachtet, es dürfte die Begünstigung, die hier für kleinere, unverschlossene Bakete gemacht wird, und die hauptsächlich der Uhren.nduftrie zu gut kommt, aus alle Entfernungen ausge^ dehnt werden, und trägt daher daraus an, die Worte: ,,bis aus e i n e E n t f e r n u n g von 10 Stunden^ zu streichen. Dagegen glaubt sie, es sollte sodann festgestellt werden , dass solche Gegenstände, nur wenn sie frankirt sind, die ermässigte Ta^e genossen.

Art. 10-14. Diese, das Abonnement und die Versendung der Leitungen betreffenden Artikel , e^aben in der Eommisfion zu längern Besprechenden Anlass. Die Zeitungen machen ein Hauptgeschäst der VostVerwaltung aus, aber leider gilt hier der Sal^ . ,,Viel Geseher bei wenig Wolte^. Doch wir sagen hiemit noch zu wenig. Es ist uns nachgewiesen worden , dass bei der seligen geringen Transportée für die Leitungen uicht nur die aufgewendeten Kosten uicht gedeckt werden, sondern dass der Bost noch ein bedeutender finanzieller Ausfall daraus erwächst. Jm offenen ^ande ist der Zeitungsverkehx häufig 3, 4, ,a bis ^ Mal bedentender als der Briesverkehr. Zeitungen müssen an die entlegensten Weiler unl^ Hose befordert werden , wo nur wenig Briefe hinkommen. Eine Folge hieoon ist, dass die allgemeinen Kosten für die Distribution durch den Z.^itung^erkehr sehr u.^sentlieh erhobt werden. Die .^ommissiou musste sieh daher wohl die ^rage stellen , ob nicht die Zeitungen, wie alle rudern Gegenstand... , wenigstens den aus sie verwendeten Kostenauswand decken sollten. Um diesem Ziele einigermaßen näher ^u kommen, glaubte die Minderheit der kommission , es sollte die jelzige Tar^e von ^^ Rappen vom Stück auf 1 Rappen erl^oht werden. dabei würden noch immerhin, wie uns der Vorsteher des Bostdepartements uachwies, die Kosteu bei weitem nicht gedeckt
u.erden. Die Mehrheit der kommission ^ibt ^war die Billigkeit einer solchen Erhohung zu, glaubt aber, ^dass nachdem einmal die niedrigere Ta^e eingeführt worden sei , dieselbe nicht wohl erhoht werden konne, uud will daher mit dem bundesräthlichen Vorsehlage die alte Ta^e beibehalten.

Es kam sodaun die Frage ^nr Sprache, ob es nicht augemessen wäre, das deutsehe ^stem anzunehmen , wonach sür Transport und Distribution der Zeitungen ein Brozents..l^ vom ...lbonnementspreise, wie etwa 25 ^. , angeuon.men wird. Die Stücktar^e lastet allerdings jel^t auf den kleinsten und wohlfeilsten Blättern am meisten. .Sehnliche Ungleichheiten ergeben sieh aber auch beim andern Systeme , indem dann die bessern Blätter ,

welche in der Regel ein höheres Abonnement verlangen , mehr zu bezahlen hatten als die wohlfeilern. Die kommission glaubt daher, es sei kein hinlänglicher Grund da, vom bisherigen Systeme abzugehen.

Dagegen weist schon die Botschaft nach, welche Rachtheile daraus erwachsen, dass sowohl Bitter, welche beim Verleger, als solche, welche bei der Vost abonnirt werden, die Begünstigung der niedern Taxirung gemessen. Die ^ommisston ist der Ansicht, es konne hier um so eher eine einheitliche Behandlung eingeführt werden, als dadurch weder die Verleger, noch das Bubtikum eine Benachteiligung erleiden. Wenn auch sämmtliche Abonnemente bei der Bost müssen angegeben werden (und wir erachten diess als das für unsere Verhältnisse Angemessenste), so bleibt es immerhin den Verlegern unbenommen , direkte Abonnemente sür alle Be^ ftimmungen anzunehmen. ^ie hatten dieselben sodann der Vost aufzugeben und traten gegenüber dieser lel^tern iu dasselbe Verhältnis^ , als wenn sieh die Empfänger direkt an dieselbe wenden würden. Jmmerhin

bleibt ja bezüglich der Zeitungen vollige Freiheit bestehen, da sie nicht

unter das Bostregale fallen, und mithin ihr Transport auf beliebige Weise vermittelt werden kann.

Wenn in d.r vorgeschlagenen Weise alle Abonnemente bei der Vostverwaltung stattzufinden haben , so ist selbstverständlich , dass diese Verwaltung sich wir^ augelegen sein lassen , die Erneuerung der Abonnemente möglichst zu erleichtern. So äusserte sich eine Ansieht iu der .kommission dahin , es könnte diess so geschehen , dass uach Ablauf eines Abonnements mit dem Abliefern des Blattes zwei oder dreimal fortgefahren , und dasselbe nur dann unterbrochen würde, wenn das Blatt zurückgeschickt oder der geforderte Abonnementspreis nieht bezahlt würde. Es sind diess Aachen der ^ Ausführung, wobei die Verwaltung leieht das Abgemessenste herausfinden wir..^ Die Berichterstattung sollte nur auf die leitenden Grundsä^e aufmerksam machen , welche . die Ausführung der vorgeschlagenen Maßregeln erleichtern. Auch hier ist einfache und unparteiische , gleichsormige Behandlung sür alle verschiedenen Blätter die Hauptsache.

Die kommission beantragt Jhnen sodann Streichung der Art. 13 u.^d 14. Die iu. erftern aufgenommene Bestimmung hat keinen Werth mehr, wenn alle Abonnemente bei der Voft aufgegeben werden. S^e würde zumal nicht zur Vereinfachung des Geschäfts beitragen.

Den Art. l 4 glanbt.. aber di.^ kommission beanstanden ^u sollen, weil hier ein Grnndsa^ bei einer öffentlichen Verwaltung soll eingeführt werden, den man sonst möglichst zu beseitigen sucht.

II. ^.al^ost.

Art. 15. Auch der bei der ^ahrpoft angenommene Grundsatz, nach dem im Gegensatz ^ur Briespost die Entsernuug in der Richtung der kürzesten Vostftrasse angenommen wird, gab zu einlässlichen Berathungen Anlass. Richt ^war, dass man nicht allseitig anerkannte, es sei allerdings

60 ein Unterschied Aschen Briefpost- und Fahrpostgegenstanden in der Weise zu machen , dass bei den ledern die Entfernung in Anschlag zu bringen sei , wahrend solche bei der Briespost wegfällt. dagegen wurde die ^rage aufgeworfen, o.... die Entfernung nicht nach der geraden Linie zwischen 2 verschiedenen Orten , statt nach der Richtung der kürzesten Boststrasse solle angenommen werden. Dieser Ansicht entgegen wurde aber nachgewiesen, dass sobald man einmal den Grundsa^ der Entfernungen annehme, es das Ralürliehste sei, dass man dieselbe nach der Liu.e berechne, die in Wirtlichkeit durchlausen werden muss. Anch den Eisenbahnen müsse die Bostverwaltung für alle Gegenstands, die das Gewicht von 10 .^ übersteigen , die Stundende befahlen. Es sei auch u.eht unbillig , da eine hohere Tar^e zu berechnen , wo der Transport wegen des langeru Weges mehr kostet. Aus allen diesen Gründen glaubte die kommission , hier keinen andern Antrag stellen zu sollen , um so weniger, als das Publikum wie die Beamten an die bisherige Berechnungsweise gewohnt sind, und eine Aenderung des Grundsatzes eine nicht unbedeutende Veränderung aller Eurskarteu und Eurstabellen nach sich ziehen würde.

Jm Jnteresse der Deutlichkeit schlägt die kommission vor, zu sagen : Art. 15. ^.ahrpoststücke ( G e w i c h t - und W e r t h s t ü c k e ) . statt der Worte B a k e t e und Gelder. Jm Art. 16 ist sodann die Barenthefe ( B a k e t e ) und im Art. 18 diejenige ( G e l d e r n ) ^u streichen.

Bei Art. 24 wurde von einem Mitgliede die Bemerkung gemacht, dass von gewissen Bostdirektioneu in Beziehung ans Mustersendungen von Flüssigkeiten bedeutende Schwierigkeiten gemacht werden , und e^ spricht desshalb die Eommissiou den Wnnseh aus, dass anch hierin die Jnteresfen

des Verkehrs möglichste Berücksichtigung finden mochten.

Art 2.6. Die Mehrheit der Eommission will diesen Artikel strei-

ehe.. , während eine Minderheit denselben stehen lassen will. Die Mehrheit geht von der Ansicht ans, dass kein genügender Grund vorhanden sei für Wertpapiere, bei deren Versendung die Bostadmiuistration mindestens ein eben so grosses Risiko übernimmt, als bei Geldsendungen, eine niedrigere Tar^e zu beziehen. Das Gewicht kann dabei nicht wohl

iu Anschlag gebracht werden , da auch für die verhält^.issmässig leiehten Goldsendungen keine Ermässigung gegenüber den Silberse.^dungen gemacht wird.

Art. 2 8 - 3 1 beschlagen den Bersonentransport und sind nnverändert aus dem bisherigen Geseze aufgenommen. Die ost ausgeworfene Frage, ob man die Fahrta^e für die Alpenpässe nicht ermässigen solle, wur.^e von der Eommission einstimmig verneint. Schon bei den ^e^igen Ta^en geben diese .^urse Verlust, und es ist keine Wahrscheinlichkeit vorhangen, dass dieser Verlust durch Herabsehen der Ta^.n vernnndext, wohl aber, dass er vermehrt würde. Es rechtfertigt sieh diese Ansicht um so mehr, als für den Lokalverkehr ans den betretenden Ronten, insofern der Berg nicht überschritten wird, die hohere Ta^e nicht gefordert wird.

61 Es ist daher sicherlich besser, wenn es der Verwaltung moglieh gemacht wird, die Berglurse mittelst einer grossern Ta^e zu erhalten, als wenn in Folge zu grosseu Verlustes dieselben müssten aufgegeben werden.

Bekauntlich waren übrigens unter den srühern Kantonalverwaltungen die Ta^.n noch hoher, als sie es jei^t find.

Bei Anlass des A r t . 30 kam die Frage ^nr Sprache, ob sich. die Bestimmung, dass auf allen Kursen, auf denen nicht die Rormaltar^e von 65 l^ent. oder die Alpentar^e erhoben wird, eine gleichmäßige ^okaltar^e ^on 5l) Eent. per Stunde und Reisenden erhoben werden solle, als zweckmassig erwiesen habe. ^er Bundesrath wurde nämlich bei Anlass der Prüfung den Geschästssührung im Jahre 1858 eingeladen, obige gleichsormige Ta^e in Anwendung zu briugeu.

(Amtliche .^ammluug Vl, Seite 2.)5.) Jm Geseze von 185t war einfach festges.^t, dass sur Lokal^ kurse, oder wo besondere Verhältnisse es erfordern , der Breis der Blatte ermässigt werben konne. ^urch Verordnung vom 12. November 1851 (amtliche Sammlung ll, Seite 58.)) war sodann das Boftdepartement vom Bundesrathe ermächtigt worden, in solchen fällen eine Ermässigung eintreten zu lassen, die aber nicht weiter gehen dürfe, als anf 60 Rappen für das Eonpe und aus 45 Rappen für das Jnnere und die Aussende.

^er Vorsteher des Bostdepartements gab uns die Auskunft, dass er die im Jahre 185.) angenommene Bestimmung uicht im Jnteresse der Bostverwaltnng und ebenso wenig in demjenigen des Bubliknms halte. ^.as Gesetz habe mit Recht hervorgehobeu, dass eine Modifikation der Tar^e stattfinden dürfe, ^oo b e s o n d e r e V e r h ä l t n i s s e . es e r f o r d e r n . ^iese Ver^ haltnisse seien aber an verschiedenen ^rten sehr verschiedener Art, und es wäre im Jnteresse der Sache, wenn denselben jeweilen konnte Rechnung getragen werden, ohne dass man sich überall au dieselbe Rorm zu halten hätte. Je^t sei die Bostverwaltnng gehalten, die Ta^e entweder zu 65 oder zu 50 Rappen sest^use^en, während sich häufig eine solche von 55 oder 60 Rappen gar wohl reehtsertigen und handhaben liesse. Ebenso konne an andern ^rten ein Herabg.^.hen auf 4.^ Rappen durch die Umstände geboten werden und stch nützlicher erweisen, als die hohere ..^a^e von 50 Rappen.

^ie kommission ist nun ihrerseits der Anficht, dass es in der .^hat nicht angemessen sei, über die
Bestimmung des Gesezes hinauszugehen und in dieser Weis.. dem Bundesrathe die Hände zu binden. ^ie Vost muss, wie andere Geschäftsbetriebe, nicht allzu sehr in ibren Bewegungen gehemmt sein, sondern sich, wo es nothig ist, nach den Umständen richten können.

Aus diesen gründen glanbt die kommission, es solle der Art. 30, wie vorgeschlagen, angenommen werden, aber in dem .Sinne, dass dem Bundesrathe anheimgestellt sei, von si.h aus das Rähere über die Ansführnng zu bestimmen. Sollte man dagegen eine bestimmte Weisung an den. Bundesrath festhalten wollen, so glaubt die kommission, dieselbe sollte sodann in das Gesel^ ausgenommen werden.

62 .I^.

Art. 32.

Verkehr mit dem ^ln.^lande.

Bei Anlass dieses Artikels wurden die bestehenden Post-

vertrage mit dem Auslande von verschiedenen Seiten zur Sprache gebracht, und darauf aufmerksam gemacht, dass die altern Verträge einer Revision unterworfen werden sollten. So wird unter Anderm darauf hingewiesen , wie sehr dermalen die Geldsendungen nach Frankreich ersehwert seien, welcher Rachtheil der Verwaltung und dem Publikum darans erwachse, dass Verhältnisse vorkommen, wie es in Genf der ^all ist, wo die meisten chargirten Briefe nach Ferne^ getragen und da der franzosischen Boft ausgegeben werden. Sodann wurde gezeigt, welche Anomalie darin liege , dass nun sowohl in Frankreich, als ln der Schweiz, das Gewicht des einfachen Briefes zu 10 Grammen angenommen sei, während für den internationalen Verkehr das Gewicht von 7.^ Grammen fortbestehe. Sehnliche Bemerkungen können in Be^ug aus die Verträge mit andern Staaten gemacht werden. Die kommission erachtet daher, es sei der Bundesrath einzuladen, diesem Gegenstande seine vollste Ausmerksamkeit zuzuwenden, um wo moglich eine den heutigen Anforderungen entsprechende baldige Modifikation der Verträge herbeizusühren.

C.

Allgemeine Urschriften.

Art. 33. R a c h n a h m e n uud G e l d a n w e i s u n g e n . Durch Verordnung vom 27. April 1860 (amtliche Sammlung Vl. Seite 474) hat der Bundesrath neue Bestimmungen über die Nachnahmen bei Postsendungen ausgestellt. danach konnen bei den Postbüreaux^ Sendungen nach dem Jnnern der Schweiz mit Rachnahmen in nachgezeichneten Beträgen aufgegeben werden .

Briefe, Sehristpakete, Drucksachen unter Band, oder ganz offene Briefpostsendungen bis ans Fr. 20.

Fahrpoststücke (Pakete .e.) bis aus Fr. 30l).

Bei den Postablag.m werden Rachnahmen nnr bis zum Betrag von Fr. 20 angenommen.

Alle Rachnahmen müssen bei der Anfgabe srankirt werden. Die Frankaturta^e ist die gesetzliehe Postta^e nach dem Bries- oder Fahrposttarife. Dazu kommt eine Provision von Einem vom hundert des Rachnahmebetrags. Der Rachnahmebetrag wird dem Versender ausbezahlt, wenn der Gegenstand, sofern der Betrag 2l) Franken nicht übersteigt, binnen 3 Wochen nicht zurückgelangt, oder bei Beträgen über 20 ^ranken, wenn ein Einlösungsschein vom Postbureau des Bestimmungsortes einge-

langt ist.

Bei Anlass der Besprechung ül.^er diese Vorschriften wurde ^ hervorgehoben, dass mau wohl zu weit gegangen sei, das Maximum der Rachuahme ans Briefen u. s. w. aus Fr. 20 zu vermindern, während

63 früher Nachnahmen bis auf Fr. 3..) genommen werden konnten.

Die Mehrheit der kommission mb.hte in dieser Beziehung den Bundesrath einladen, die frühere ...^.mme von Fr. 30 wieder herzustellen. dagegen ist man einverstanden, ^ass das Maximum der Nachnahmen auf Fahrpost-

stücken Fr. 300 nicht übersteigen sollte.

Was sodann die G e l d a n w e i s u n g e n anbetangt, so hat bisher der Bundesrath von der ihm im Art. 32 eingeräumten Besngniss keinen Gebranch gemacht. Die kommission glaubt nun aber, es sollte nicht länger ge^ogert werden, diese nützliche .Einrichtung auch sur den^ inlandisehen Verkehr einzuführen. Sie ist nun bereits zwischen der Schweiz und Jtalien ins Leben getreten. Die Kommission erachtet es für wünsehens...

werth, dass man sieh hierüber auch mit andern Staaten verständigen konne.

So besonders mit Frankreich, wohin, wie wir oben bemerkt haben, Geldsenduugen mit vielen Formalitäten verknüpft sind.

Jmmerhin ist die Mehrheit der kommission der Ansicht, es sollte auch für die Geldanweisungen im Ma^malbetrag festgesetzt ....erden, und zwar mo^.hte sie dieses Maximum für die Kreispostbüreau^ auf Fr.^ 1l.)00, für die übrigen auf Fr. 300 ansetzen.

Die kommission geht von der Voraussetzung aus, dass .^as Jnstitnt der Geldanweisungen hauptsächlich sür kleine Beträge von Rutzen sei, und dass uur ausnahmsweise grossere Beträge in Betracht kommen. Die Vost soll keine Bankanstalt sein , sondern das Geschäft der Geldvermittlungen nur in soweit übernehmen, als dadurch ein wirkliches Bedürfniss erfüllt

wird. Es ist dabei besonders die Bequemlichkeit des mit Verkehrsgeschäf-

ten weniger vertrauten Publikums, besonders ^es ärmern Theiles desselben, ^u berücksichtigen. Die im eigentlichen Geschäftsverkehr^ stehenden Personen haben Mittel genng, ans leichte und wohlfeile Weise ihre Geldverpfliehtungen zu leisten, sei es dureh Wechsel oder Baarsendungen oder Mandate der bestehenden Banken.

Was nun das System anbelangt, das sür die Postanweisungen anzunehmen ist, so mnss man sich zwischen dem in Frankreich,^ Belgien, Jtalien u. s. w. üblichen, oder dem Deutschen entscheiden. Jenes besteht darin, dass derjenige, der einem ..l.'.ostbüreau eine Summe auszahlt, dafür ein Mandat erhält, mittelst dessen der Jnhaber die ..^umme bei irgend einem andern Bureau erheben kann. Jn Deutsehland dagegen herrscht die Uebung , ^ass das Empsangsbüreau ein anderes aufgegebenes Bureau avertirt, es sei die empsangeue Summe au den Adressaten auszuzahlen.

Es haben beide Systeme ihre Vor- uud Rachtheile. Der Bequemlichkeit des ..Publikums ist wohl besonders dureh das sranzosische Rechnung getragen. Dagegen ist es offenbar sür die Verwaltung mit grossern Gefahren verknüpft, da nuu nieht mehr eiu bestimmtes, sondern irgend ein Bureau zur Bezahlung angehalten werden ka^.u. Welches .^...stem auch angenommen werde, so muss immerhiu in der Aussührung mit grosser Behntsamkeit zu Werke gegangen werden, damit einesteils Fälschungen mog-

^4 liehst vermieden werden, anderntheils das .^assawesen der Boftbüreau^. keine zu grosse Eomplieation erleide, und die fassen nieht geuothigt seien, zu starke Summen stets in Bereitsehast zu halten. Besonders verliere man nie ans dem Gesichte, dass unsere Bostangestellten in Beziehung aus GeldGeschäfte nicht mit denjenigen eines Handels- oder Bankhauses auf die gleiche Linie zu stellen sind, und dass die Bostbüreau^ nicht zu eigentlichen Geldgeschästs-Büreau^ gemacht werden dürfen. Aus allen diesen Gründen halten wir dafür, es wäre eine zn grosse Ausdehnung des Jnstituts der Geldanweisungen für die Verwaltung eben so schädlich, als sie sür das

Vubliknm nicht nolhwendig ist.

Aus eben diesen Gründen mochten wir auch die .^a^e nicht ^u nieder ansehen. Wenn man auch nicht, wie in Frankreich, eine Provision von 2 ^ , oder wie in Jtalien eine solche von 1 .^ berechnet, so glauben wir, es liesse sich dagegen eine solche von ^ ^ wohl rechtfertigen. Dabei würde etwa ein Minimum von 10 Rpn. festzusetzen sein.

Rach der obigen Darstellung ist die kommission zu dem Resultate gekommen, dass es angemessener wäre. deu Art. ^3 in folgender Weise abzufassen : Der B u n d e s r a t h ist b e a n f r r a g t , . R a c h n a h m e n auf V o s t ^ e g e n ft ä n d e n und B a a r e i u z a h l u n g e n ^ u g e st a t t e n und hiefür d i e e r f o r d e r l i c h e n F o r s c h r i f t e n f e s t z u s e t z e n .

Auf Briefen, Schristpak eten , Drucksachen unter B a n d , o d e r g a n z o f f e n e n B r i e f p ostseu d u n g e n s o l l ^ d i e N a c h n a h m e hoehsteus ^r. 30 (eine Minderheit will Fr. 20 fe^eu), a u f F a h r p o s t s t ü c k e n h o c h s t e u s ^r. 30l) b e t r a g e n .

^ür die B a a r e i n ^ a h l u n g e n . di... au . ^ r e i . ^ p o s t b ü r e a u r g e l e i s t e t u .. d von s o l c h e n e r h o b e n w e r d e n , wir... ein Ma^i^ mum v o n ^.r. 1000, und für d i e j e n i g e n , d i e ...n a n d e r n B ü r e a u ^ g e l e i s t e t o d e r v o n s o l c h e n e r h o b e n w e r d e n , eiu

solches von ^r. 30..) sestgeset^t.

Art. 35.

Es wnrde in der kommission die Frage ausgeworfen, ob nicht die Gebühr von 10 Rappeu für einen Empsangscheiu eine allzu hohe sei, und ob sie daher ni^.ht ans 5 Rappeu redu^irt werden sollte.

Da inzwischen die Empfangseheine nieht gerade gefordert zu werden brauchen, un^ die Gewissheit, ^ass der Gegenstand ins betreffende Buch ein-

gesehrieben sei, in der Regel hinlängliche ..^ieherheit gewährt, so sieht sieh die kommission zu keinem .^lbäuderuugsantrage veranlasst.

Art. 37 uud 38. Die im zweiten ^al^e des Art. 37 ausgenommene nähere Erklärung, was unter v e r s c h l o s s e n e n Gegenständen zu verstehen sei, ist neu. Das Bostdepartement wünscht Ausnahme eiuer

solchen genauen Definition, da über die diessällige Auslegung des Gese^es oft Anstände erhoben werden

65 Ebenso ist der Art. 38 im alten Gesetze nicht enthalten. Es erhoben sich über die Zweckmassigkeit desselben in der Eommission bedeutende Zweifel. Es wurde geltend gemacht, dass es weder nothwendig, noch klug wäre, einer Verwaltung, die mit dem Vublikum in so vielsacher Berührung steht, die Ausübung einer nur allzuleicht gehässig werdenden Volizei in die Hände zu geben. Das Bnndesgesetz vom 30. Juni 1849, betretend das Versahren. bei Uebertretungen fiskalischer und polizeilieher Bundesgesetze, gebe zur Sicherung des Vostregals eine schon hinlängliche Handhabe. Die Verwaltung müsste vielmehr trachten, ihre Ein-

richtungen so zu treffen, dass das Vublikum nicht leicht aus die Umgehung

des Gesetzes geführt werde.

Aus der andern Seite wurde dagegen geltend gemacht, wie besonders in Folge der Erstellung der Eisenbahnen das Vostregale häusig umgangen und geschädigt werde, wie es daher unumgänglich nothwendig sei, die Handhabung des Gesetzes mogliehst zu erleichtern. Sei nnr erst eine Bestimmung, wie sie der Art. 3.^ enthält, im Gesetze ausgenommen, so werde sie nur selten zur Anwendung zu kommen haben.

Während also eine Minderheit der kommission den Art. 38 streichen will, so beantragt dagegen die Mehrheit Ausnahme desselben, und zwar in folgender Fassung .

Zur Sicherung des B e z u g s der Bosttar^en ist die Vostv e r w a l t u n g b e r e c h t i g t , a u s b e g r ü n d e t e Vermnthung, dass Vrivatunteruehmungeu ^en Transport von Gegenständen, welche den V o s t e u gesetzlich v o r b e h a l t e n sind, g e w e r b s m ä s s i g b e s o r g e n , von dem Bestaude ihrer Ladungen im administra^ ti ve u W e g e Einsicht zu n e h m e n .

Eine s t r a f r e c h t l i c h e V e r s o l g u n g k a n n nur nach den Bestimmungen d e s G e s e t z e s , b e t r e f f e n d d a s ^ e r f a h r e n b e i Uebert r e t u n g e u fiskalischer und polizeilicher B n n d e s g e s e t z e vom

30. Juni I849 stattfinden.

Der S.hlusssatz.: gestrichen.

Die

Kantone werden

u. s. w. würde also

A r t . 3 .) ^ 4 l . Wir gelangen endlich noch ^.. den Bestimmungen über .^ie Vortosreiheit. Die Mehrheit der kommission ist bezüglich dieses Gegenstandes der bestimmten Ansteht, es sollte einmal^ diesem alten Krebse schaden in unserm Bost.vesen ein Eude gemacht werden.

Wenn wi... oben vo^ grosstmoglicher Vereinfachung der Verwaltung, nicht sowohl im Jnteresse dieser selbst, als vielmehr in demjenigen des ganzen verkehrtreibeu.^ den ^nblikums das Wort gesprochen haben, so konnten wir uns nicht verhehlen , wie schädlich eine Einrichtung sei, welche die Verwaltung in ftete Untersuchungen un^ ..^onfliete verwickelt, wenn sie nur einigermaßen ihre ^flicht thun und die ihr anvertrauten fiskalischen Jnteressen wa.hren will. Auch h.e... handelt es sich nicht sowohl ^arum, ein der Verwaltung

Bundesblatt. Jal^. ^.^v. Bd. t.

5

66 .

^

lästiges Jnstitut, als vielmehr die Hindernisse zu beseitigen, die einer gesunden Entwicklung des ^ostwesens entgegenstehen. England, das im Verkehrsleben uns vielfältig als Muster dienen kann, ist uns hierin wie in der Einheitstax^e vorangegangen, indem es die frühere weitgehende Bortosreiheit gänzlich aufgehoben hat.

Abgesehen von den Schwierigkeiten, die eine ^.olge der grossen Versehiedenheit der Verhältnisse in den Cantone.. sind, und die ans den oft weitgehenden Anforderungen der betreffenden Behorden für die Verwaltung erwachsen, ist es eine den Vostbeamten bekannte Thatsache, welcher Missbrauch mit der Vortobesreiung getrieben wird. Welchen Eindruck muss es nun aber auf die .^ ostbedien steten macheu, wenn sie die Ueberzeugung gewinnen, dass oft von angesehener Seite dem Geseze eine Rase gedreht wird. Jft nicht zu befürchten, dass das schlechte Beispiel da.,u beitrage, auch den gewissenhaftesten Angestellte in den Gruudsäl^.m strenger Rechtlichkeit uud Gewissenhaftigkeit wankend zu machend Aus allen diesen gründen trägt die Mehrheit der kommission bei Jhneu darauf an,^ das Jnstitut der ^orlosreiheit, mit d...r einzigen Ausnahme in Bezug ans d.^s im Dienste stehende Militar, ans dem ueneu Geseze zu beseitigen. . Dabei ist aber die kommission der Ansieht, es sollen die Eautone für den ihnen hierans erwachsenden Rachtheil entschädigt werden, und zwar mit einen^ Betrage, der sie vollständig für die ihnen neu erwachsenden Ausgaben deckt.

Das Bostdepartement hat genaue Zahlungen der portofreien Schreiben augestellt und gefunden, dass mit Einschluss aller eidgeuossiseheu Schreiben , uud aller Sehreiben von und au Militärs , dieselben die ^ahl von zwei Millionen im Jahre übersteigen. Der betreffende Bortobetrag beläuft sich aus eirea .^r. 200,000 im Jahr. Bei dieser Schätzung wnrden alle l^orrespoudenzen mitgewählt, deren Beförderung iu Folge uurieh-

tiger Bezeichnung als Amtssa^he bisher unberechtigt portofrei stattgefnn-

den hat, und überdiess wurde der Berechnung di^ dermalen bestehende hohere Ta^e und das kleinere Gewicht ^u Grunde gelegt. Wenn also den Eantonen aus der Bosttasse eine fährliehe Entschädigung von ^r. 2^0,000 verabreicht wird, so find sie mehr als hinlänglich entschädigt, um die Vortokosten aller ihrer Behorden und Beamten zu decken. Jedermann ^oird aber anerkennen, dass die Eautone es mehr ais die Vostverwalt..lng in der Hand haben, die nothige Eoutrole in Beziehung auf amtliche V oftsenduugen ans^uübeu. .

^ Als Massstab, nach den.. die Eutsehädigung unter die Eantone ^u vertheilen war, glaubt die Eommisfion, die betreffende Bevolkerungszahl der Eantoue auneh^ueu zu sollen.

Die Mehrheit der kommission beantragt daher folgende Fassung des

Art. 3.^.

V o n d e r E n t r i eh t u u g d e s ^ o r t o i st a l l e i n d a s im .e i .^ g e n o s s i s ch e n o d e r k a u t.o n a l e u D i e n st e st e h e n d e

Militär b e f r e i t .

^

67 A l l e ü b r i g e n .^ o r t o f r e i h e i t e n .sind v o n J n k r a s t t r e tu n g d i e s e s G e s e t z e s an a u f g e h o b e n .

D e n K a n t o n e n w i r d a u s d e n B o st e r t r ä g u i s s e u e i n e j ä h r l i c h e E n t s c h ä d i g u n g v o n Fr. 2 0 0 , 0 0 0 v e r a b r e i c h t , d i e n^ach M a s s g a b e d e r B e v ö l k e r u n g u n t e d i e s e l b e n v e r t heilt wird.

Art. 40 und 4l würden sodann gestrichen.

Eine Miuderheit der kommission will dagegen die drei Artikel 3l)

bis 41 in der Fassung beibehalten ,. wie sie im Vorschlage des Bundesrathes aufgenommen sind.

Wenn auch diese Minderheit die Vortheile

der Aushel..u..g der Vortosreibeit und der Beseitigung der Missbränche an-

erkennt, so glaubt sie doch, es seien damit für die Eantone so grosse Uebelstände verknüpft, und es lasse sich die Sache bei der einmal festgewurzelten Gewohnheit so schwer einführen, dass sie von einer Aenderung dieser Bestimmungen glaubt abstehen zu konnen.

Art. 42.

Als Zeitpunkt, in dem das ne.^e Gesetz in Wirksamkeit zu treten habe, schlagt Jh.^.n die kommission vor. den 1. Juli dieses Jahres ^n bezeichnen.

Nachdem wir, Tit., in Vorstehendem unsere verschiedenen Abande-

rungs-Vorschlage begründet hoben , bleibt uns noch übrig, Einiges über die muthmasslicheu finanziellen Folgen des neuen Gesetzes beizufügen.

Die Tar^rednktiouen besch^ag..u eiuestheils die Briefe und Druckfachen, anderntheil^ die ^ahrpoftftücke. Für diese letztern aber ist der neue Tarif bereits seit einem Jahr eingeführt. Es wurde nämlich der Bundesrath durch Beschluss der Bundesversammlung vom 2.). Juli 1858 hiezu ermächtiget. Durch Verordnung von. 22. Dezenter l 859 machte er von dieser Befugniss Gebrauch und liess den neuen Tarif mit dem 1. .Februar 1860 ins Leben treten. ^.er Jhnen vorliegende Gesetzesentwurf hat denselben unveräudert i^. sich aufgenommen, und Jhre Eomn^ission hat stch^damit einverstanden erklärt.

Die Botsehast weist nach, wie z.oar in Folge der eingetretenen Rednktion di.^ Rubrik der Einnahmen von Raketen und Werthstücken im Jahr l 860 einen Ausfall von beiläufig ^r. 171,000 erzeigte, wie aber iu. Jahr l 86 l eine schnelle Vermehrung der Einnahu.en ersolgte, so dass alle Aussig vorhanden ist, der betreffende Ausfall werde bald vollständig ansgegliehen sein.

Was dagegen die im Briespostverkehr beantragten Aenderungen aubelaugt, so veranschlagt die ^Botschaft .^ie sich ergebende Mindereinnahme folgendermassen : Fr. 166,000 Mindereinnahme in ^olge der Briefta^-Reduktion,

,,

80,000 Aussall in ^olge des eoneedirten grossern Gewichts der

,, ,,

Briefe, ...^..hriftpakete und Warenmuster , 15,000 Mehrkosten der Frankomarken, 26,000 Mindereinnahme von Drucksachen.

Fr^^.000^

68 ^ie Berechnung gründet sich auf die im Jahr 1860 sich erzeigende ^ahl von Briefpostgegenständen. Für die nicht vorausbezahlten Briefe ist der Ansal.. von 20 Rappen angenommen, während die kommission vorschlägt, das Vorto aus 15 Rappen zu se^en. Jn ^olge dieser Abänderung ergäbe sich mithin ein noch etw^s stärkerer Aussall. Dagegen ist anzunehmen, dass die Zahl der unfrankirten Briefe, die die Botsehast einem ^ehutheil der Gesammtzahl gleichseht, besonders im Anfange bedentend hoher steigen werde.

Rach allen bei uns und anderwärts gemachten Ersahrungen ist aber nicht zu bezweifeln, dass sich eine wesentliche Vermehrung der BriefpostGegenstände als Fol^e der Ta^reduktionen ergeben werde; und.^diese, in Begleit der a l l g e m e i n e n Vermehrung des Geschäftsverkehrs, giebt uns hinlängliche Gewähr, dass sich der oben berechnet^ Ausfall schnell verringern und hoffentlich bal^ wieder ganz verschwinden ^..erde.

Jm Uebrigen haben wir schon im Eingange den allgemeinen Gesichtspuukt hervorgehoben , den die kommission bei Berathnng des Gestes einnehmen zu sollen glaubte. ^ie Jnteressen ^es Verkehrs sollen in erste Linie gestellt, dabei aber allerdings nie aus den Augen verloren werden, dass die Kantone für eine Summe von beiläufig 1.^ Millionen aus die ^^terträgnisse augewiesen sind.

Werfen wir einen Blick auf die legten ^rei Jahre, so dürsten zwar die Ergebnisse derselben nicht eben ermunternd erscheinen , Änderungen vorzunehmen, bei denen sieh wenigstens für den Ansang eher ein Ausfall als eine Vermehrung des Reinertrags voraussehen lasst.

^ie Reineinnahme der Bost erreichte nämlich im legten Trieennium die sealamäs.ige Entschädigungssumme au die Kantone ni.ht. Es ergaben sich solge...^ Mindereinnahmen .

im Jahr 1858 . . . . . Fr. 52.^,367. 63 ,, ,, I859 . . . . . ,, 145,760. 36 ,, ., l.860 . . . . . ,, 320,137. .)4

Dennoch glaubte die Eommisfio^, den vorgeschlagenen wirklichen Verbessernden keinen Riegel vorschieben , sondern im Vertrauen auf die vorabsichtliche ^unahme des Verkehrs , und aus die spätere ^Ausgleichung der Verluste, Jhnen dieselben empsehlen zu sollen.

Genehmigen ^ie, Tit. l die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

Bern, den 7. Januar 1862.

^..ie Mitglieder der kommission :

Aepli.

..^a.^eler.

^tahelin^Brnnuer.. Berichterstatter.

hantier.

^eroldin^eu.

69 ^a^^^a^^rs..^..^ der

ftänderäthlichen kommission zur Prüfung de.^ Entwurfes eine.^ revidirten Bnnd.^es^es über die ^ostt.^en.

Art. 1 h. Die Mehrheit der kommission will sagen. für den u n s r a n k i r t e n Brief bis auf 10 Gramme an G e w i c h t , aus

l 5 Rappen.

Die Minderheit will die Redaktion des Bundesrathes annehmen.

Art. 6. Die .kommission schlägt vor zu sagen .

.... die ^.a^e b e t r ä g t o h n e Unterschied der E n t f e r n u n g : bis 15 Gramme, gleich 0,.)6 ^ o t h , . .

3 Rappen

über l5-60 Gramme, gleich 3,84 .Loth, 5 ,, ,, 60--250 ,, ,. ^ .^, . 10 ,, (im deutsehen Te^te steht irrthümlieh 1.^ .^, statt ^ .^).

Art. 7. Die Kommisston beantragt Streichung des ^bsa^es .

,,Für die ^nit 2^..^ Rappen zu frankirenden Druksachsendungen w e r d e n der H ä l f t e nach g e t h e i l t e ^üusrappeu^ranko-Marken verwendet.^ ^ür das letzte Lemma sehlägt sie folgende Fassung vor :

^Unvollständig srankirte Briesp ostgegenstände werden als u n s r a n k i r t e ta^irt, dabei aber der W e r t h b e t r a g de.r ausgeklebten

Marke in Ab^ng gebracht.

^lrt. 8. Die kommission trägt darauf an, die Worte ^,bis aus eine Entfernung von 10 Stunden^ zu streichen, und dagegen nach den Worten. ,,uud keine B r i e f e e n t h a l t e n ^ beizufügen. ,,und welche f r a u k i r t sind^.

.^irt. 10. Die kommission sehlägt vor ^u sagen. ,,Für Z e i t u n g e n und a n d e r e p e r i o d i s c h e Blätter der S c h w e i g , für welche bei der Bosl a b o n n i r t w o r d e n ist, und denen w e d e r Gesehriebenes u. s. w.

Eine Minderheit .^..r Eomn..ission will die ^.a^e auf 1 Rappen für sedes Exemplar ansetzen.

Jm 2. Absatze ist zu sagen. ,,Für ie w e i t e r e 30 G r a m m e u. s. w., statt für s e z w e i w e i t e r e 30 Gramme.

Art. l 3 und l 4. Die kommission trägt auf Streichung dieser.

beiden Artikel an.

70 Art. 15. Die kommission beantragt zu setzen . ^ahrpoststncke (Gewicht- und Werthstücke), statt der Worte . R a k e t e und Gelder.

^ben so in Art. 16 das Wort in ^aranthese, R a k e t e n , und in Art. 18 das Wort in Baranthese, Geldern, ^u streichen.

Art. 26. Die Mehrheit der kommission trägt ans Streichung

dieses Artikels an, die^ Minderheit will ihn bestehen lassen.

Art. 31. Die .kommission beantragt folgende Redaetionsveränderung im 2. Satze .

,,Für das Mehrgewicht des G e p ä c k s ist die für Fahrpoststüke v o r g e s c h r i e b e n e Tar^e zu e n t r i c h t e n . ^ Art. 33.

tikels .

Die kommission beantragt folgende Fass.mg dieses Ar-

,,Der B u n d e s r a t h ist b e a u f t r a g t : N a c h n a h m e n auf BostG e g e n s t ä n d e n und B a a r e i n ^ a h l u n g e u zu g e s t a t t e n und hiesür die ersorderlichen Vorschriften festzusetzen.

,,Auf B r i e f e n , S c h r i f t p a k e t e n , D r u k s a e h e n ...nter Band, o d e r ganz o f s f e u e n B r i e f p o s t s e n d u n g e n soll ^ i e Rachuahme hochsteus Fr. 30 (eine Minderheit will sagen Fr. 20). a n s Fahrp o s t s t u k e u hoehsteus Fr. 300 b e t r a g e n .

,,Für die B a a r e i n z a h l n n g e n , die an .^reispostbüreau.^ ge^ l e i s t e t und v o n s o l c h e n e r h o b e n w e r d e n , w i r d ein Maximum v o n Fr. 1000, und für d i e j e n i g e n , die an a n d e r n B ü r e a u ^ g e l e i s t e t oder v o n s o e h e n e r h o b e n w e r d e n , e i n s o l c h e s v o n

^x. 300 f ^ s t g ^ e ^ t . ^ Art.

38. ^ Die Mehrheit der kommission beantragt solgeu^e Fassung

dieses Artikels.

,, ^ u r S i eh e r h e i t d e s B e z u g s d e r P o st t a x. e n i st d i e B o st v e x w a l t u u g b e r e eh t i g t , a u s b e g r ü n d e t e V e r m u t h n n g, dass B r i v a t n u t e r n e h m u u g e n d e n T r a n s p o r t v o n G e g e n st^ä n d e n , w e l eh e d e n V o st e n g e s e ^ l i ..h v o r b e h a l t e n find, g e w e r b s m ä s s i g b e s o r g e n , von dem Be st a u de i h r e r L a d u ng e n i n a d m i n i s t r a t i v e n . . W e g e Einsicht ^ n e h m e n .

,,Eine s t r a f r e c h t l i c h e ^ e r s o l g n n g k a n n u n r nach d e n B e st i m m u n g e n des G e s e t z e s , b e t r e f f e n d d a s V e r f a h r e n

bei Ueberretung fiskalischer und polizeilicher BundesB e s e t z e v o m 30. Juni 184.), s t a t t f i n d e n . ^ Die Minderheit will dagegen den Art. 38 streichen.

Art. 39^41. Die Mehrheit der kommission . beantragt , statt dieser 3 Artikel folgende Bestimmung anzunehmen.

71 ,,Von der E n t r i c h t u n g des B o r t o ist allein das im e i d g e n b s s i s eh e n o d e r k a n t o n a l e n .^ i e n st e st e h e n d e Militär befreit.

,,Alle übrigen V o r t o f r e i h e i t e n sind von J n k r a f t t r e t n n g d i e s e s g e s e z e s an a u f g e h o b e n .

,,.^en K a n t o n e n w i r d a u s d e n B o s t e r t r ä g n i s s e n e i n e j ä h r l i c h e E n t s c h ä d i g u n g v o n Fr. 200,000 v e r a b r e i c h t , die nach M a a s s g a b e dex B e v ö l k e r u n g u n t e r d i e s e l b e n vertheilt wird.^ Eine Minderheit der kommission will dagegen die Art. 39-^41 in der vom Bundesrath vorgeschlagenen Fassung bestehen lassen.

Art. 42. ^ie Eommission stellt den Antrag, den 1. Juli l. J.

als den Zeitpunkt festzusel^en , mit^ de^n das neue .^ese^ in Wirksamkeit zu treten habe.

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Bericht der ständeräthlichen Kommission zur Prüfung des Entwurfs eines revidirten Posttaxengesetzes. (Vom 7. Januar 1862.)

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