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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 29. September 1862.)

Der Bundesrath hat über die Veröffentlichung seiner Verhandlungen das nachstehende Regulativ aufgestellt: 1. Alle Verhandlungen des Bundesrathes, deren Geheimhaltung im einzelnen Falle nicht ausdrüklich beschlossen wird , dürfen veröffentlicht werden, wobei jedoch folgende Rormen zu beobachten sind : a. Verhandlungen , welche zur Mittheilnng an schweizerische oder an auswärtige Regierungen oder deren Vertreter bestimmt sind, sollen erst veröffentlicht werden, wenn die Mittheilung wirklich stattgesunden hat.

b. Die gleiche Rorm soll gelten für Verhandlungen , die zur direkten Mittheilung an Vrivaten oder Korporationen bestimmt sind. ^ c. Diplomatische Verhandlungen oder Korrespondenzen zwischen dem Bundesrathe oder seinen Vertretern im Auslande einerseits , und . auswärtigen Regierungen oder deren Vertretern andererseits dürfen in der Regel erst dann der Oeffentlichkeit übergeben werden, wenn das betreffende Geschäft zum Abschlusse gebracht ist. Vorbehalten bleiben entgegenstehende Verfügungen des Bundesrathes in jedem einzelnen Falle, sei es, dass solche vom Präsidenten oder einem andern Mitgliede angeregt werden.

2. Ueber die nach obigen formen der Veröffentlichung unterliegenden Verhandlungen, so weit solche für das Bublikum von Jnterefse sein mögen, soll die Bundeskanzlei wöchentlich im Bundesblatt einen summarisehen Bericht erscheinen lassen.

3. dieses Regulativ tritt provisorisch bis 1. Jannar 1863 in .Kraft.

Aus das bundesräthliehe Kreisschreiben vom 8. dieses Monats, betreffend die zwischen der Schweiz und den Riederlanden getroffene Uebereinknnft für gegenseitige Befreiung vom Militärdienste, bemerkt die Regierung von St. Gallen in ihrer Zuschrift vom 27. diess, dass, da aus jener Mittheilung sich ergebe, dass den in den Niederlanden wobnenden Schweizern die Befreiung vom Militärdienste nicht in dem Masse

357 emgeraumt werde, wie sie den Niederländern im Danton St. fallen gewährt werden müsste, die Regierung sich nicht veranlasst seh., der niederländischen Erklärung beizntreten.

Hierauf wurde vom Bundesrathe Folgendes erwidert: es handle sich bezüglich des fraglichen Reziprozitätsverhältnisses nicht mehr um Bei-

tritt oder Richtbeitritt, da die Erklärung, in Folge früi.erer Ermächtigung

der Kantone, wozu auch St. Gallen unterm 28. Februar d. J. die Hand geboten habe, mit dem niederländischen Ministerium bereits ausgewechselt sei. ^.) Der von den Riederlanden wegen der Schutterr^ gemachte Vorbehalt sei übrigens seiner Ratur nach unerheblich und eher ein ortspolizeiliches Verhiltniss, als ein eigentlicher Militär- oder Mil^dienst; den schweiz. Kantonen sei es durchaus unbenommen, bei Ausstellung von Ortspolizeiwachen, wie solche in der Schweiz auch hie und da vorkommen, die Niedergelassenen überhaupt und speziell auch die Niederländer beizuziehen, da von Polizeilasten , im Gegensaz von Militaristen , Riemand ausgenommen sei. Sollten im Verlaufe der ^eit irgend welche bemer^.

kenswerthe Missstände sich ergeben, so konnte die Uebereinkunst immer wieder gekündigt werden.

Der Bundesrath wurde von Genf ans telegraphiseh benachrichtigt, dass Hr. Loubier, sehwe^. Generalkonsul in ..^t. Petersburg, am 24.

d. Mts. in Bellerwe bei Gens gestorben sei.

Jn Folge dessen beschloss der Bundesrath : der Familie des Verstorbenen sein Beileid zu bezeugen, so wie sämmtliehen .^.antousregierungen hievon Kenntniss zu geben und sie um Einsendung ihrer Vorschläge für die zu treffende Ersazwahl zu ersuchen.

Der bisherige Verisikator und Buchsührer auf dem Oberkriegskommissariat, Hr. Oberstlientenant Hüser, welcher zugleich seit dem Ableben des Hrn. Oberst ..^s das Oberkriegskommissariat besorgt hat, suchte unterm 20. diess um Entlassung von seiner Stelle nach.

Der Bundesrath ertheilte dem Hrn. Hüser die naehgesuchte Ent.lassung in allen Ehren und unter Verdankung der vielen und treu geleisteten Dienste aus 1. Rovember nächstkünstg.

.^.) Siehe eidg. Gesezsan.mlung. Band ^1I, Seite ....42.

358 Als eidg. ^entralpulververwalter ist Hr. Heinrich W e l t i von ^urzach (Aargau), bisheriger Adjunkt dieser Stelle, gewählt .worden.

Zum .ernannt.

eidg. Stab.^ekretär

wurde

Hr. Otto .^önig

von

Biel

(Vom l. Oktober 1862.)

Der fchwe^. Geschäftsträger in T u r i n benachrichtigt den Bundesrath mit .Telegramm vom 30. September abhiu , dass die Konferenz in Sachen der bisch oslichen ..^ütertheilung suspendirt sei, am 20. Rovember nächsthin aber wieder ausgenommen werde.

Auf dieses hin hat der Bundesrath beschlossen: l) die .^ommissarien feien einzuladen , über den ^ang und die Resultate der Verhandlungen möglichst bald einlässlichen Bericht zu erstatten, und namentlich hervor^ Anheben, über welche Bunkte man einig geworden und uue die diessfälligen .Differenzen sich nach und nach ausgeglichen . über welche funkte jezt noch Differenzen bestehen , und welches die nähere Bedeutung derselben sei.

2) Sei Herr T o u r t e ebenfalls einzuladen, seinerseits einen Bericht .über den ..^ang der Verhandlungen und den gegenwartigen Stand der Ding... zu erstatten.

Auf emen Bericht des Vostdepartements hat der Bundesrath die Erstellung eines Jahreskurses zwischen Z w e i s i m m e n und Lenk bewilligt,

und zwar auf den 1. April 1863.

Der Bundesrath hat beschlossen, das Begnadigungsgesuch eines ^arlo S p i z , von Bedretto (Tessin), welcher wegen Übertretung des Werbverbotes vom 30. Juli 1859 zu einem Monat Gesängniss verurteilt wurde, der h. Bundesversammlung mit Empfehlung zur Entsprechung .vorzulegen..

359 (.^om 3. Oktober 1862.)

Der Bundesrath hat sein Vostdepartement beauftragt, vom 1 . Januar 1863 an in B i ere ein ständiges Bostbüreau zu erstellen, und den zwi^ fchen A l la man und G im e l. bestehenden Bostkurs das ganze Jahr bis nach den. Dorfe Biere aus^udehenn.

Die ..Gemeinden R o g g w y l und W ^ n a u , im Kanton Bern, sind .beim Bundesrath mit dem Begehren eingekommen, dass das Bostbüreau Murgenthal aus die Bahnstation W ^ n a u (^erbe^ verlegt werde.

Aus dieses Begehren trat jedoch der Bundesrath nicht ein, machte aber den gedachten ..gemeinden die Mittheilung, dass das Bostdepartement nach Eröffnung der Bahnstation Wynau anderweitige Verbesserungen im

Bostdienfte für Roggw.^l in .Ausführung bringen werde.

Der Bundesrath wählte: ^ (am 1. Oktober 1862) Hrn. Johannes Edelmann, von Kappel, als Bosthalter und Telegraphist

in W^l (St. Gallen) ;

,,

Jakob Hildbrand, von Schaffhausen, als Zolleinnehmer in Emmishofen (Thurgau).

Hrn.

Henri D.elaehau^, von Ehaux^de-Fonds , als Einnehmer der Reben^ollstätte Malson^Monsieur (Reuenburg).

(am 3. Oktober 1862)

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