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Jnserate.

Ausschreibung

Ans Ansuchen der Erben des im Jahr 1832 nach Nordamerika ausgewanderten Hans J a k o b Knechtle, von Teufen, geb. tm Mai 1799, Sohn des Es. Jakob Knechtle und der Anna Katharina Schoop , von dem seit seiner AusWanderung keine Nachricht eingegangen ist, hat das hohe Obergericht ans Grund der im Art. 15 des Gesezes über das Erbrecht enthaltenen Bestimmungen dessen

Ausschreibung verfügt.

Der abwesend Vermißte oder allsällige Nachkommen desselben werden nun aufgefordert , von heute an inner Jahresfrist der loblichen Gemeindekanzlei in Teufen glaubwürdige Zeugnisse überleben und Ausenthalt einzusenden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Zeit das vorhandene Vermögen des genannten Hans Jakob Knechtle an seine hierorts bekannten Erben gesezlich vertheilt wird.

Trogen, den 21. Juli 1862.

Die Obergerichtskanzlei des Kantons Appenzell U. Rh.

gerichtliche Anzeige.

Dem Jakob Philipp Schwank, von LandschIacht, kts. Thurgau, srüher Zugführer und zulezt niedergelassen in St. Ga.Ien , dessen gegenwärtiger Aufenthau unbekannt ist, wird hiemit angezeigt, daß seine Ehefrau, Regula August aeb. fetter, beim Bundesgerlcht eine Ehescheidungslage eingereicht hat und daß

die bezügliche Klageschrift beim Tit. Präsidium des Bezirksgerichts Gottlieben,

kts. Tl.,urgau , zu seiner Kenntnißnahme bereit Iiegt. Sollte Schwank nich.. innerhalb drei Wochen, vom Tage der Publikation dieser gerichtlichen Anzeige an gerechnet, die Kompetenz des Bundesgerichtes bestreiten und hierüber dem unterzeichneten Präsidenten Kenntniß geben , so wird in Sachen vorgefahren und nach Art. 2 der Verordnung, betreffend das Verfahren im Ehescheidungsprozeß vor BundesBricht, vom 5. Heumonat 1862, und Art. 95 des Bundesgesezes über das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten , vom 22. Wintermonat 1850 , ein Jns.ruktionsrichter znr Leitung des Vorverfahrens bestellt werden.

Bern, den 21. Juli 1862.

Der Präsident des Bundesgerichtes : Aepli.

51 e k anntma.^ung.

Für den im Bundesblatt .....r. 27 bis ...3 dieses Jahrganges eröffneten .^on^

kurs für die Lieferung der eidg. Z o l l f o r m u l a r e wird die ^ingabesrist ^hlemi.: bis zum ...1. dieses Monats verlängert.

B e r n , den 1^.. Juli 18.^.

Für die Oberzolldirektion,

Der Obe.zollsekretär.

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Bekanntmachung.

Das schwelgerische .^andels^ und Zolldepartement bringt hiemit zu öffentlicher .^enntniß, daß von der von ihm veranstalteten . neu bearbeiteten .Ausgabe des alphabetischen Warenverzeichnisses zum schweiz. Zolltarif nunmehr auch die A u f l a g e in f r a n z o s i s c h e r Sprache im Druke erschienen ist . welches Werk, in klein Folio, 154 Seiten stark, geheftet, gegen portofreie Einsendung de^ Be^rage^. zum preise ^on ^r. 2. 50 bei der

Oberzolldirektion , den ZolIgebiet^direktionen und den ^auptzoIlstätten bezogen

werden kann.

^s ist zu beachten , daß diese neue Ausgabe alle seir dem Erscheinen der frühern (vom Jahr 185^) von dem Departement erlassenen allgemeinen Tarif^

entscheide enthält und daß die frühere Ausgabe ganzlich außer Gültigkeit gesezes..

Bern, den 15. ^nli 18^. .

Das schweiz. .^a^.dells.. ^nd ^.^.^de.^a^e.^en^.

.^e^a.^.^t....^.^^^^^.

Die schweiz. Postverwaltung wird in nächster Zeit sueee^stve neue Franko.^ marken in .^urs sezen, deren Länder durchlöchert find , so daß die Bläser leiebt von .^and getheilt und die einzelnen Marken abgebrochen wenden konnen. Die dermaligen Frankomarken werden dann binnen einiger ^eit zurükgezogen.

Einstweilen erfolgt nur die ^urükziehung der Marken zu 15 Wappen. und

zwar soll dieselbe bis ^nde August 1.^2 vollendet sein.

Die Inhaber von Frankomarken zu 15 Wappen konnen daher dieselben bis .^nde August noch zur Frankirung verwenden oder auch bei den Postbüreau^ nnd Ablagen gegen andere Marken auswechseln, oder aber gegen Barvergütung zurük.

geben.

52 Pom 1. September 18.^2 an werden die Marken zu 15 Wappen nicht mehr zurükgenommen und dürfen zur Franlirung nicht mehr ^wendet werden. .^or^ respondenzen. welche nach diesem .Zeitpunkte mit denselben frankirt würden, werden als nnfrankirt behandelt werden.

Gegenwärtige Verfügung ist bei sämmtlichen schweizerischen Postbüreau^ und Ablagen durch Anschlagen zu veröffentlichen und soll in die amtlichen Blätter der Kantone eingerült werden.

Bern, den ^. Juli 18.^.

Für das schweiz. P o s t d e p a r t e m e n t .

.^ae^.

^n^schreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t ^ frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein, serner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Taufnamen, und außer dem Wohnorte auch den .^eimathort deutlich angeben.)

1) TeIegraphist auf dem ^..upibüreau Zürich. ^ahresbesoldung Fr. 9.^0.

Anmeldung bis zum .^. August 18^2 ^ bei der TeIegrapheninspektion St.

fallen.

2) Telegraphist auf dem .^aup..büreau G e n f . ^ahresbesoldung Fr. 120t).

Anmeldung bis zum ..... August 18.^.2 bei der Telegrapheninspektion ....aus a n n e.

1) . ^ e h i I f e bei der .^..upl.z.^stäl.te Sa^eone^ (Genf). ^..hre^esoIdung .^r. 1200. Anmeldung bis zum 3. August 18^ bei der Zolldirektion Genf.

2) K o n d u k t e u r für den Postkreis Lausanne. ^ahresbesoldung Fr. 1020.

. Anmeldung bis zum .^. August 18.^2 bei der ^reispostdirektion Lausanne.

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Jahr

1862

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3

Volume Volume Heft

36

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.07.1862

Date Data Seite

50-52

Page Pagina Ref. No

10 003 796

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