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Bekanntmachung.

heranlaßt durch viele von schweizerischen Konsuln im Auslande beim Bundes.

rathe eingelangte Beschwerden. daß sie von bedürftigen Schweizern s e h r h ä u f i g und meistens aus hoch st z u d r i n g l i c h e W e i s e um Unterstüzung an Geld angegangen werden, im Glauben, sie die .Konsuln) seien hiezu vom Bundesrathe angewiesen und haben von ihm zu diesem Zweke auch die nothigen Fonds erhalten, wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß es dnrchaus nicht in den ObIiegenheiten der schweiz. Konsuln im Auslande liegt, ihre armen Landsleute mit G e l d m i t t e l n zu unterstüzen, weil ihnen hiefür von der Eidgenossenschaft keinerlei .Kredit erosfnet ist. Hingegen haben sie, nach Art. 9 des Konsularreglements, ihren Mitbürgern mit g u t e m Rath zur Seite zu stehen, sich ihnen wo moglich nüzlich zu machen, ihren Personen und ihrem Eigenthum den Schuz des Staates zu verschassen und gerechte Reklamationen zu unterstüzen.

Hilfsbedürftige Schweizer im Auslande haben sich mit Unterstüzungsgesuchen an ihre Heimathkantone, resp. an ihre Heimathgemeinden zu wenden; auch konnen sie an schweizerische Hilfsgesellschaften gelangen, deren es in den auswärtigen Staaten nicht wenige gibt, und denen alljährlich von Seite der Eidgenossenschaft ein verhältnismäßiger Beitrag verabfolgt wird.

Bern, den ....0. Juli 1862.

Die schweiz. Bnndeskanzllei.

A u s s c h r e i b u n g .

Aus Ansuchen der Erben des im Jahr 1862 nach Nordamerika ausgewanderten Hans J a k o b Knechtle, von Teufen, geb. lm Mai 1799, Sohn des Hs. Jakob Knechtle und der Anna Katharina Schoop , von dem seit seiner Auswanderüng keine. Nachricht eingegangen ist . hat das hohe Obergericht auf Grund der im Art. 15 des Gesezen über das .Erbrecht enthaltenen Bestimmungen dessen Ausschreibung verfügt.

Der abwesend Vermißte oder allfällige Nachkommen desselben werden nun aufgefordert , von heute an inner Jahresfrist der loblichen Gemeindekanzlei in T e u f e n glaubwürdige Zeugnisse über Leben nnd Aufenthalt einzusenden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Zeit das vorhandene Vermögen des genannten Hans Jakob Knechtle an seine hierorts bekannten Erben gesezuch vertheilt wird.

Trogen, den 21. Juli 1862.

Die Obergerichtskanzlei

des Kantons Appenzell U. Rh.

7^ Bekanntmachung.

. Das schweizerische .^andels^ und Zolldepartement bringt hiemit zn osfent.iche^ .^enntniß.^ daß von der von ihm veranstalteten , neu bearbeiteten .Ausgabe des a l p h a b e t i s c h e n .^aarenver z e i c h n i s s e s z u m s c h w e i z . Z o l l t a r i f nnnmehr auch die .Auflage in f r a n z o s i s c h e r Sprache im Druke erschienen ist, welches Werk, in klein .^olio, 154 Seiten stark., geheftet, gegen portofreie .Einsendung des Betrages , zum preise von .^r. 2. 50 bei de.^ Oberzolldirektion . den Zollgebietsdirektionen und den .^auptzollstätten bezogen werden kann.

.^s ist zu beachten , daß diese neue .Ausgabe alle seit dem Erscheinen de^ frühern (vom Jahr 185^) von dem Departement erlassenen allgemeinen ..l^arif^

entscheide enthält, und daß die frühere Ausgabe gänzlich außer Gültigkeit geseze is^ Bern, den 15. Juli 18.^2.

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Die schweiz. Postverwaltung wird in nächster Zeit sueeesfive neue frankomarken in .^urs sezen, deren Länder durchlocheri find . so daß die Blätter .Iei..^ von .^and getheilt und die einzelnen Marken abgebrochen werden konnen. Die dermaligen .^rankomarken werden dann binnen einiger ^eit zurükgezogen.

Einstweilen erfolg^ nur die Zurükziehung der^arken zu 15 Wappen, nn^

zwar soll dieselbe bis ^nde August 18^2 vollendet sein.

Die Jnhaber von .^rankomarken zu 15 Wappen konnen daher dieselben bi^ .^nde August noch zur ^rankirung verwenden oder auch bei den Postbüreau^ un^ Ablagen gegen andere Marken auswechseln, oder aber gegen Barvergütung zurük.

geben.

Bom 1. September 18.^2 an werden die Marken zu 15 Wappen nich.^ meh^, zurükgenommen und dürfen zur ^rankirung nicht mehr ^wendet werden. .^orr^ respondenzen, welche nach diesem Zeitpunkte mit denselben frankirt würden, werden als unfrankiert behandelt werden.

Gegenwärtige Verfügung ist bei sämmtlichen schweizerischen Postbüreaur^ un^

Ablagen durch Anschlagen zu veröffentlichen und soll in die amtlichen Bläser de^

.^anton^ eingerükt werden.

Bern, den 7. Juli 18^...

^ür das schweiz. P o s t d e p a r t e m e n t .

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^n..fchr...il..nng non erledigten ,^te.1en.

(Dle Bewerber müssen ihren Anmeldungen. welche seh r ist l i ..h und p o r t ^ f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein, ferner wird von ihnen gefordert, da^ sie ihren T a u f n a m e n , und au^er dem Wohnorte aueh den . ^ e i m a t h o r t deutli.^ angeben.)

1) T e l e g r a p h i s t auf dem .^auptbüreau Basel. Jahresbesoldung Fr. 1^50.

Anmeldung bis zum 1o. August bei der Telegrapheninspektion Bern.

2) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in Mnri ^Aargau.. Jahresbesoldung Fr. 1000. Anmeldung bis zum^ 18. August 18.^2 bel. der .^reispostdireklion Aarau.

.^) P o s t k o m m i s in Genf. ^ahresbesoldung Fr. 1.^0. Anmeldung bis zum 18. August 18.^ bei der ^reispo^direltion Genf.

4) S t a d t b r i e f t r ä g e r in ^haux^de^Fond.... Jahresbefoldung Fr. ll.^l).

Anmeldung bi.^ zum 18. August 18..... ^ei der ^reispostdirektion ^euenburg.

5) S t a d t b r i e f t r ä g e r in Freiburg. .^..es.. ^ Anmeldung bis zun..

besoldung Fr. 700.

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^) K o n d u k t e u r für den ^ostkrels L a u s a n n e . l ^ ^r ^e^post^rektlon Jahresbesoldung Fr. 1.^0.

l Lausanne.

1) Telegraphist auf dem ^auptbüreau ^ürich. Jahresbesoldung Fr. .^00.

Anmeldung bis zum l^. August 18^2 bel der Telegrapheninspeklion St.

Gallen.

2) Telegraphist auf dem .^auptbüreau G e n f . Jahresbesoldung Fr. 1200.

Anmeldung bis zum .^. August 18^2 bei der Telegrapheninspektion Lau^ sa n ne.

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1862

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.08.1862

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