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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 10. Mai 1862.)

Mit Sehreiben vom 6. diess macht die Staatskanzlei von BaselStadt dem Bundesrathe die .Anzeige, dass der unterm 22. April abhin zum schweizerischen Abgeordneten an die Konferenz mit Baden, bezwekend die Errichtung eines vereinslandischeu Zollamtes in Riehen (siehe Seite 143 hievor), gewählte Herr Rathsherx Alphons Ko chi i n von Basel wegen Krankheit die Wahl ablehnen müsse.

Jn Folge dessen ernannte der Bundesrath, in Ersezung des Koehliu , als ersten Abgeordneten an die gedachte Konferenz Hrn.

Bisch o f f , Staatssehreiber von Basel-Stadt.

Hrn.

Dr.

Die grossherzoglich badischen Bevollmächtigten für die zu pflegenden .Verhandlungen find , laut einer Mittheilung des grossherzoglich badifchen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, die Herren Finanzrath Karl Schmidt und Bostrath Anton Burg.

Die Konferenz wird, nach beidseitigem Einverständnis am 15. dieses Monats in B a s e l zusammeutreten.

(Vom 12. Mai 1862.)

Mit Rote vom 8. diess macht der k. bayerische ausserordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister bei der schweiz. Eidgenossenschast , Freiherr von M a l z e n , dem Bundesrath die Mittheilung, dass er, auf fein Ansuchen hiu, von S. M. dem König dieses Gesandtschaftpostens enthoben worden sei , um fortan einzig die Stelle eines Gesandten am grossherzoglich badischen Hofe bekleiden zu konnen, womit er bisher gleichZeitig betraut war.

Jm Fernern theilt er mit, dass Herr Legationsrath Dr. v o n D o en i n g e s zum k. bayerischen Geschäftsträger bei der schweiz. Eidgenossenschast ernannt worden sei.

Bis zu dessen Eintreten in B e r n wird Herr Baron von Malzen seine bisherigen Gessaste der Gesandtschaft bei der schweiz. Eidgenossenschast sortsühren.

Der Bundesrath hat beschlossen, den von der schweizerischen gemeinnüzigen Gesellschaft und derjenigen in Gens als Abgeordnete an den am

391 4. Juni nächstkünstig zu erosfnenden internationalen .^ohlthatigkeitskongress in London ernannten Hrn. Vfarrer Sp^ri in Altstetten bei Zürich und Herrn Gustave M o h n i e r , Präsident der gemeinnützigen

Gesellschaft in Gens, Empfehlungsschreiben auszustellen, die sie als Ab-

geordnete ihrer resp. Geselischasten bezeichnen.

Der^ Bundesrath ernannte ^um schweizerischen Vizekonsul in Madrid Herrn Auguste Bug not, von Rolle (Waadt), Kaufmann in gedachter

Stadt.

Jn Betreff der Absendung einer schweizerischen Abordnung nach J a p a n hat der Bundesrath das nachstehende Kreisschreiben an sämmtIiche eidgenossische Stände erlassen :

,,Tit. l ..Nachdem in neuerer Zeit die Verhältnisse sich wieder in so weit günstiger scheinen gestaltet zu haben, dass sür die von der Bundesversammlung in Aussicht genommene Abordnung nach Japan der gewünschte Ersolg gehofft werden darf, fo haben wir unsererseits nicht ermangelt, diesen Gegenstand wieder näher ins Auge zu fassen. und nach einer geeigneten Versonlichkeit zur Leitung der Expedition uns umzusehen.

,,Ju Folge .dessen haben wir mit jener Sendung betraut und zum Abgeordneten nach Japan ernannt: Herrn Ständerath Aime H u m b e r t von La Ehau^-de^onds,^ welcher bereits in Wirksamkeit getreten ist und gemeinschaftlich mit unserem Handels- uud Zolldepartement die weitern vorbereitenden Massregeln treffen, resp. anbahnen wird.

.,Jndem wir die Ehre haben , Jhuen hievon Kenntniss ^u geben, ersuehen wir Sie, dem Herrn Abgeordneten, sosern er im Falle sein sollte, persönlich oder schristlich an ^ie oder Jhre ^Behörden sieh ^u wenden, mit den ersorderlichen Aufschlüssen an die Hand zu gehen und ihm die Ausführung seiner immerhin schwierigen Mission nach Möglichkeit zu .^rleichtern, zum^l ein gedeihliches Resultat der Abordnung wesentlich von dem Zusammenwirken aller Kräste bedingt sein wird.^

(Vom 14. Mai 1862.)

Der schweizerische Konsul in Vallala (Jtalien), Herr Wilhelm

Müller von Zofingen, hat mit Schreiben vom 1. und 10. d. Mts.

um Entlassung von seiner Stelle nachgesucht.

392 Der Bundesrath ertheilte ihm dieselbe unter Verdankung seiner seit 1855 dem Vaterland geleisteten Dienste, und beschloss gleichzeitig, das gedachte Konsulat einstweilen nicht zu besezen.

Jn Folge einer Mittheilung des schweizerischen Generalkonsulates in R o m , betreffend Bezahlung der rükständigen Massaguthaben an ehemalige Schweizermilitärs in romischen Diensten , hat der Bundesrath an sämmtliche Kantonsregierungen folgendes Kreisschreiben erlassen :

,,Tit. l ,,Einer Depesche unsers Generalkonsulates in Rom vom 29. April d. J. entnehmen wir: 1) dass zum Bezug der Massaguthaben der in päpstlichen Diensten gestandenen Militärs die Einreibung der Massabüchlein gefordert wird ; ^) dass der päpstliche Herr Geschäftsträger in der ...Schweiz ermächtigt ist, zwei Dritttheile derjenigen Massagnthaben auszurichten, welche sich aus den vorzuweisenden, regelmäßig geschlossenen Massabüehlein ergeben ;

3) dass das Militärdepartement des Kantons Wallis die dankenswerte

Mühe übernommen hat, die betretenden Mafsabüehlein in der Sehwe.z zu sammeln.

,,Jndem wir die. Ehre haben , Jhnen hievon Kenntniss ^u geben , laden wir Sie ein, Jhre betreffenden Angehörigen darnach in. geeigneter Weise verständigen ^u lassen.^

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