# S T #

*@(6l»ei5erifi.t)es SunbesHatt.

XIV. Jahrgang. II.

Nr. 28.

#ST#

19. Juni 1862,

Botschaft des

Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der schweizerischen Eidgenossenschaft, betreffend die Festungswerke bei Basel und Eglisau (Vom 28. Mai 1862.)

SCI U

Unser Militarbepartement hat im Frühling des taufenden Jahres die ..Berichte des eidgenöjsischen Jnspeftors fces ©enie über die au den Ufern der Wiesen bèi Basel und bie Bei Eglisau bestehenden FestungSs werfe erhalten, nus welchen hervorgeht: 1) dass bie im vorigen Jahre in der Rahe von Basel unternommenen Uferschitjbauten wot Bis jeät gehalten hatten, bass aber die in lejter Seit, stattgefundenen Anlchwetlungen bes Ctusses ben im vorigen Jahre erj-tetlten Damm on seinen beiden ©ndpunkten bedrohen und bevsetbe, falla die bis dahin fortgeführte.. Erdarbetten nicht ferner-hin fortgesejt werden, ohne 3'veife 1 be r Zerstörung a"heiu< fatte« würbe ; 2) bajj diese .Anschwellungen in golge bc3 Mangifs an Sammelt aus ·> beut eidgenossischeit ©i.undeigenthitm auch ben benachbarten ©rundstufen mit ©.haben drohen, was für bie Eidgenossenschaft kosten nach sich stehen bürste, jumcil die .Huslagen für bie 511 unternehtnenten Bautîn Sr. 8000 betragen würben ; aSunbea&Iatt. 3ahrg.XIV. S3b. II.

43

546 3)

dass die für den Unterhalt dieses Werkes auszuweidenden Summen nu^los dahingegeben würden , da dasselbe in seiner Vereinzelung keinen militärischen Werth besize ,

4)

dass es desshalb besser wäre, aus das Festungswerk zu verziehten und den Boden zu verkaufen, statt serner Gelder sür dessen Unterhalt auszugeben;

5)

dass Dringlichkeit sür d.e Entscheidung vorhanden sei. ob man perkaufen oder die erforderliehen Bauten anordnen wolle, um neuen Beschädigungen zuvorzukommen ,

6)

dass beträchtliche ...^nmmen sür den Unterhalt des Werkes in Anspruch genommen werden dürsten, da dasselbe den periodischen An..

Schwellungen der Wiesen ausgesezt sei .

7)

dass das Werk in seiner Vereinzelung keinen militärischen Werth besi^e und die Frage sich unter einem andern Gesichtspunkt darbiete als zu^. Zeit, w.... die Bundesversammlung ihr.m Beschluss vom 5. August l 857,^) betreffend die Beibehaltung der Werke Rr. .), 10 und 11 und derjenigen von Eglisau sasste , zu welcher Zeit nicht zu vermnthen war, dass deren Unterhalt einen so hohen Betrag erreichen würde ;

8) dass die Reisekosten und Soldbeträge, welche sür die Ueberwaehung des Bodens der Festungswerke bei Eglisau veranlasst würden, ausser allem Verhältniss zum ....uzen dieser Werke stünden ;

und endlich, dass es sür die Festungswerke bei Eglisan das rathsamste wäre, die sür die ^ehanzen bei Basel vorgeschlagenen Massregeln ^anznnehmen , nämlich aus dieselben zu verzichten und das ...^rundstük zu verkaufen.

Wir haben diese Bemerkungen in Erwägung gezogen und beschlossen, Jhnen mit Bezug aus dieselben folgenden Berieht zu unterbreiten.

Als die Schweiz sieh zu Ende des Jahres 1856 in ihrer Unabhängigkeit und Rationalitat bedroht glaubte, so war es eine der ersten Massnahmen des Bundesrathes, sich mit dem ^chuze von Basel, einen. der er.ponirtesten funkte, zu befassen ; auch gewahrte mau, wie binnen kurzer Zeit Schauten aus der Erde stiegen , die ein vollständiges ..^....stem von ^ehuzwehren vor Basel darstellten.

Jn zwanzig ^ageu waren nämlich 14 Verschalungen un t einer geringen Zahl von Arbeitern gebaut worden, denn ihre Zahl stieg nie über 1500 Mann.

Indessen hatte die ^.^euenburgerfrage eine friedliche Wendung genommen ; allein die erstellten Werke blieben nichts destoweniger bestehen.

Den l0. Juni 1857 richtete die Regierung von Basel ein Schreiben an den Bundesrath, worin sie die Schleifung der vor Basel erbauten ^)

Sle^e eidg. ..^esezsammIung, Band v^ Seite 5^^.

547 Schanzen verlaugte, weil dieselben den Verkehr hemmten, den Laudbau störten und den Werth mancher Grundstüke beeinträchtigten.

Den 11. Jnni 1857 beantragte der Bundesrath bei den gesezgebeuden Räthen, sie mochten wenigstens im Grundsaz die Beibehaltung der Festungswerke von Basel und Eglisau aufsprechen ; da diese Werke einmal bestünden, so scheine es ihm natürlich, sie zu behalten. Seiner .Ansicht nach sollten nnr diejenigen Schanden geschleust werden, welche den Verkehr hemmten, und seitens der Behorden von Basel Gegenstand dringender Beschwerden gewesen waren.

Den 19. Jüli beantragte die Kommission des Ständerathes (Be.^ . richterstatter Hr. Oberstlieutenaut W en g er) die Abtragung aller bei Basel errichteten Festungswerke ^). Die Kommission war zu diesem Schlusse gelangt, ohne sich durch die ersten Eiudrüke des Gefühls aufhalten zu lassen und in Erwägung der bedeutenden Kosten, welche die Vervollstäu^ digung der Festungswerke verursachen würde.

Den 28. J..li fchloss auch die Kommission des Nationalrathes (Berichterstatter Hr. General Du f o u r ) auf Abtragung der Schanzen^), und zwar in ^rwägung der geringen Dauerhaftigkeit von Erdwerken; der Vervollkommnungen, welche durch die Kunst im .Laufe der Zeit herbeigeführt werden ; des moralischen Vortheils, im gegebeneu Moment Festungswerke ^u improvisireu, und endlich in Erwägung der durch die Regierung von Basel vermittelten Beschwerden der Bewohner. Allein die Kommission beautragte schliesslich, im Wunsche, ein A n d e n k e n au die militärischen Ereignisse jener Zeit zu bewahren, die Befestigungen .^r. .), 10 und 11

und diejenigen von Eglisau beizubehalten. Den 5. August 1.^57 fasste

die Bundesversammlung einen Beschluß in diesem Sinne, und mau weiss, dass in Folge desselben für den Ankauf des Bodens der beibehaltenen

Schauen bei Basel Fr. 4l,6l5. 98 Rp. und desjenigen bei Eglisau Fr. 2,299. 2l

Rp. verausgabt wurden.

.gegenwärtig übersteigen die Unterhaltungskosten das Vorgesehene um ein beträchtliches, und es muss natürlich der Gedanke an Schleifung oder Verkauf aufsteigen.

B.^eu die Werke Rr. 9, l0 und 11 bei Basel und die Befestigung auf dem rechten Rheinufer bei Eglisau hinlänglichen militärischen Werth, um beibehalten zu werden^ Wir sind der Anficht, dass Erdwerke, wie gut sie auch ini Stand gehalten werden, mit der ^eit verfallen ; dass die fraglichen Schanzen, alleinstehend, nnr einen sel^r beschränkten Wertl^ bestzen ; dass sie dem Aus..

laude vollständig bekannt und nicht in der Weise gebaut worden sind,

^ Siehe .^nde......^ .. o m ^ahr 185^, Band II^ Sei^ 2.^.

^)

.-

^

^

.^

-^7.^

^

^

^

^ .

548 um dem Eindringen der neuen Geschosse aus gezogenen Kanonen Widerstand leisten ^u können.

Der durch die Grosse je..er Werke und ihre schnelle Erbauung (wo..

mit die Fähigkeit unserer Trnppen und Genieoffiziere dargethan wurde) hervorgebrachte moralische Eindruk würde steh auch unter ähnlichen Umständen wiederholen, und dieser moralische Eindruk stellt hoch über dem Vortheil von seit langem bestehenden und aller Welt bekannten Festungswerken.

Wollte man übrigens ansschliessli.h auf das gegenwartige Traec zurükkommeu. so besi^t man einen in grossem Massstabe aufgenommenen, sehr

detaillirten ^lau, welcher im eid^enossisch.^. Militärarchiv sorgsältig aufbewahrt wird und die Wiederanffindung der .^age und Form eines jeden Werkes, nicht bloss wie dasselbe wirklich ausgeführt worden ist, sondern anch wie es in seiner Vollendung erschienen wäre, salls die Zeit es erlanbt hätte, gestatten soll.

Es bleibt noch der Grund übrig, dass fragliche Befestigungen ein A n d e n k e n an die Ereignisse des Winters von l856 aus 1857 darstellen.

Diess ist derjenige Grund, wesshalb auf deren Beibehaltung Gewicht gelegt wurde, und er scheint auch in den Räthen entscheidend gewesen zu sein. Eine solche Erwägung hatte freilich nach Verfluss von ^ Monaten nach den Ereignissen einen gewissen Werth, allein das ehrenwerthe Gefühl, welchem dieselbe entsprang, scheint, wie einem solchen ^alle ^angemessen ist, auf sein richtiges Mass zurükgetreten zu sein.

Der R.^en jener V.^rsehanzungen ist daher nicht von solcher Art, dass deren Beibehaltung geboten erschiene.

Verhältnissmässig beträchtliche Auslagen waren erforderlich und weitere Auslagen werden noch verlangt, weil man bei Forderung der Bei-

behalluug der Schaden Rr. 9, l0 und 1l auf die Wirkung des Steigen...

des Wieseuflusses keine Rü^icht genommen hatte.

Fasste man das Festungswerk sür steh alleiu in's Auge, so wäre das Vorausgesehene genau; damals aber lag noch keine Erfahrung darüber vor, ob man die Bbschuug eines Walles gegen ein gan^ anderes ^erstoreudes Agens ^u vertheidigen haben würde, als geg^n den Zahn der ^eit. Der ^ans der Wiesen bildet an sich s.hon und durch den Abfall seines linken Ufers den natürlichen Graben der Schanze und wendet sich an einer gewissen Stelle beinahe im rechten Winkel, indem er das linke User ansrisst und d.rsür aus dem rechten Anschwemmungen absezt.

Nachdem die Eidgenossens.haft ^..si^erin des Ufergebiets geworden war, sah sie sieh, wie es die vorherigen Besser gewesen wären , zu Dammbauleu geuolhigt. Hr. Major Aliotl. hat während seiner Gesehäftsleitung .^00 Fr. sür die Erstellung von 3 oder 4 Sporen iu groben^ Mauerwerk ausgegeben. Diese Sporen sind aber wegen .^er grossen Tiefe

549 de^s Wassers und der ihm anbefohleneu Sparsamkeit unterwühlt und zum Theil zerstort worden.

Man musste zu einer eigentlichen Dammbaute seine ^uflu.ht nehmen, d. h. einer fortlauseuden massiven Anlage von Vsahlwerl, Steinen, Kies und Sand, mit Anpflanzungen von Gebüsch, um Deinen durch lebendigen Bflan^e..wuchs siel. selbst konsolidirenden Uferrand darzustellen.

Dieser Damm hat ^r. 1827. 70 gekostet, und hieraus hat man nach Massgabe der noch zu bauenden Oberfläche die noch bevorstehenden Auslagen, für die ein Kredit verlangt wird, auf Fr. 3000 schien konuen.

Falls dieser Kredit bewilligt würde, so wären Fr. 60^ da^ verwendet

worden, sich vor den Erosionen der Wiesen zu schüfen. Beabsichtigte man aber wol, dahin zu gelangen, als man die Beibehaltung der Schande besehloss^ Wir glauben es nicht. Angesichts der ausnahmsweise Lage dieses Gebiets und der Verlegenheiten, die es der Verwaltung verursacht; angesichts ferner der Meinung, die wir uns vom wirklichen Werthe dieser Schanzen gebildet haben, geht unser Vorschlag eher dahin, deren Aushebung zu beschließen und zum Verkaufe des Bodens zu schreiten, sobald

sich dazu eine günstige Gelegenheit zeigen wird.

Jm Allgemeinen sind wir daher der Meinung, das von den Festung....werken in Anspruch genommene Land in seinem gegenwärtigen Zustand zu verkaufen ; denn lassen wir sie schleifen, so bleiben wir ga..^ in der nämliehen Lage, und im Falle ei n ...r Landesg^ahr wäre es nur ein geringer Vortheil, Grundeigenthümer zn sein. Ma^ konnte daher auf ^ie Abtragung besonders j.^t verzichten, wo ^ie Werke einzeln stehen ble.ben. Man würde alles Holz und Vfahlwerk davon verkauseu, mit der Verpflichtung für den Käufer, es vom Blaze wegzuführen ; alsdann wäre der Wall formlos ge.^ nug, um ohne Raehtheil in die Hand des Er.^erbers überzugehen.

Dadurch

würden

die von Hrn.

Oberst Locher für

die Schanzen

Rr. 9, 10 und 11 bei Basel allein aus Fr. 4612 veranschlagten Schleifuugskosten vermieden und die Finanzoperation im Ganzen hastere.

eine vortheil-

Obwol der Unterhalt der Verschanzuug bei Eglisau weniger kost-

spielig ist, so stehen doch Sold und Reisevergütungen rüksichtlich der Ueberwachung derselben durch den Direktor der Festungswerke in Basel, oder aus welche Art es immer wäre, in keinem Verhältniss zum ^u^en des betreffenden Werkes.

Wir halten es daher auch hier für das Beste, dieselbe Massregel. zu ergreisen, nämlich ..us die Schanze bei Eglisau zu vernichten und den betreffenden Boden zu verkaufen.

Diess sind die Gründe, aus weleheu der Bundesrath beschlossen hat, Jhnen nachstehenden Beschlussentwurf vorzuschlagen :

550 Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschast, nach Einsicht eines Beri.htes und Antrags des Bundesrathes vom

28. Mai 1862, 1.

Die

beschliesst: in der Rahe von Basel und auf dem rechten Ufer des

Rheins bei Eglisau erbauteu Besestigungswerke, deren Beibehaltung durch

Bundesbesehluss vom 5. Augstmonat 1857 ausgesprochen worden ist, werden aufgehoben. Der Bundesrath ist ermächtigt, zum Verkauf ihres Bodens zu schreiten, wann er es zwekmässig finden wird.

2. Der Bundesbesehluss vom 5. ^ugstmonat 1857 sällt, so weit er die Beibehaltung der gedachten Festungswerke betrifst, dahin.

Bern, den 28. Mai 1862.

Jm Ramen des schwel. Bundesrathes ,

Der Bundespräsident.

Stämpfli.

Der Kanzler der Eidgenossenschast:

^i^.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der schweizerischen Eidgenossenschaft, betreffend die Festungswerke bei Basel und Eglisau (Vom 28. Mai 1862.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1862

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.06.1862

Date Data Seite

545-550

Page Pagina Ref. No

10 003 738

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.