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Schweizerisches Bundesblatt.

XIV. Jahrgang. lll.

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Nr. 50.

25. Oktober 1862.

Aus den Verhandlungen de.... schweiz. Bundesrathes.

(Vom 20. Oktober 1862.)

Der Bundesrath genehmste den vom eidg. Handels- und Zolldépartement mit dem Staatsrathe von Waadt abgeschlossenen G r a n z schuzvertrag, welcher vom 1. Januar 1863 hinweg in Kraft treten wird.

Mit Depesche vom l2. diess macht der schweiz. Konsul in H a v r e abermals ausmerksam, dass schweizerische Auswanderer, ungeachtet wiederho.ter Warnungen, in B a s e l häufig noch Fahrbillete nach dem Jnnern von Amerika (meistens von New-York nach Bittsburg und O s w e g o u. u.) kaufen, anstatt sieh solche erst nach ihrer Ankunft in New-York zu verschaffen , welche Billete häufig nicht die wünschenswerthen Garantien darbieten.

Jn einer Depesche vom 13. machr der gedachte Konsul die Mtttheilung, dass das Haus Barbe (Agentur in Basel) sür die Fahrbillete, welche zunächst zu obiger Rüge Veranlassung gegeben, genügende Kaution geleistet habe.

(Vom 22. Oktober l 8 62.)

Der schweiz. Generalkonsul in L e i p z i g hat mit Depesche vom 20. d. M. dem Bundesrathe mitgetheilt, dass nach einer von.. dortigen kais. österreichischen Generalkonsulate ihm kürzlich gemachten Eröffnung die Schweizer in Zukunft nicht mehr gehalten seien , die Konsulatspasse zum Behuf des Eintritts in die Kaiserstaaten dnrch eine österreichische Legation vision zu lassen . wohl aber müsse iu allen Bässen die Reise

Bundesblatt. Jahrg. XIV. Bd. Ill.

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386 nach O ester.. ei ch ausdrüklieh angegeben werden, weil sonst Jeder, der dorthin reisen wollte, und in dessen Bass nur der allgemeine ...lusdruk D e u t s c h l a n d ^ aufgeführt wäre, Gefahr laufen würde, an der osterxeiehischen Grande zni.ükgewiesen zu werden.

Der Bundesrath hat , hinsichtlich der Liquidation der Massaguthabeu der gewesenen schweiz. Militärs in päpstlichen Diensten , an sämmtliche Kantonsregierungen das nachstehende Kreisschreiben erlassen.

,,Tit..

.,Wir finden uns veranlagt, bezüglich auf die Liquidation der Massa-

guthaben der gewesenen Militärs in päpstlichen Diensten Jhnen folgende Mittheilungen zu macheu :

.,Rach den Eröffnungen , die anfänglich unserm Generalkonsul in Rom gemacht wurden , stand der Liquidation der Massaguthaben der bei Eastelsil^ardo in Gefangenschaft gerathenen Militärs hauptsächlich der Umstand im Wege, dass die Regimentsregister verloren gegangen und aus dem Krie^sministerinm keine Abschrift derselben vorhanden war.

.,Um diesem Mangel zu begegnen, machten wir bereits unterm 15.

April ..8^1 das Departement des Jnnern des Kantons Wallis, das in Sachen unsere Jutervention angesprochen , aufmerksam , dass die Massabüehlein aller Betheiligten gesammelt werden mochten , was auf dem Wege

der Bnblikation und .^urch die Tätigkeit der Offiziere und besonders der

Regimeu..skomma..danten wol moglieh sein sollte, und ledere seien vielleicht im Stande , die Regimeutsre^ister selbst wieder zur Stelle zu bringe^.

.Später erhielt unser Generalkonsul in Roui vom päpstlichen Kriegsminister den Bericht, er habe beim päpstlichen Geschäftsträger in der Schweiz die .Zuordnung getroffen , dass dureh denselben ^vei Dritttheile derjenigen Massaguthaben ausgerichtet werden , welche sieh aus den rea^elmassig abgeschlosseneu, vorzuweisenden Büchlein ergeben.

,,Diess gab Veranlassung zu unserm Kreisschreiben au sämmtliche.

.Kanlone vom l4. Mai 18l..2^), die Einladung enthaltend, ihre betreffenden Angehörigen davon zu benachrichtigen , und die Massabü.hlein an das Milit..r...epartement des Kantons Wallis , welches deren Einsamn.lnng übernommen hatte. gelangen zu lassen.

,,Auf inzwischen erfolgte Reklamationen für einzelne Militärs wurde sowol in Rom, als durch den päpstlichen Gesehäftstäger in Luzern konse.^uent der Bescheid ertheilt, dass uur ans Vorweisuug des Massabu.hes die ^ des Guthabens ausbezahlt würden.

...)

Siehe ........n^...^ ...om ^ .. h r 1.^^^, Band Il, Seite 3.^.

387 ,,Am .). August dieses Jahres berichtete uns der Staatsrath des .^antons Wallis über die von seinem Militärdepartement bei Aulass der versuchten Eiusammluug der Massabüchlein gemachten .Wahrnehmungen.

Durch die Forderung der päpstlichen Regierung . .dass die Massabüchlein regelmassig a b g e s c h l o s s e n seien, rednzire sich die Zahl der Reklamanten, die etwas erhielten, so .^u sagen auf Rull, da wegen der Märsche und Deplacements, die General Lamorieiere ausführte, der Abschluß der Büchlein um ein bis zwei Trimester im .....ukstand geblieben sei; überd.ess hätten viele Militärs ihre Büchlein bei der allgemeinen Deroute.

verloren. Dessl..alb so.lte die päpstliche Regierung für die Liquidation folgende Grundlagen annehmen : .,l) Be ahlung der Guthaben ^ nach den Büchlein, welche regelmäss.g abgeschlossen sind.

,,2) Abschlnss der übrigen Büchlein und Auszahlung des steh erzeigenden Guthabens.

,,3) Bezahlung von Fr. 50 an jeden Mann , der sein Büchlein verloren hat.

,,Der päpstliche Geschäftsträger, Herr Bovieri, mit dem das Militärdepartemeut vorläufig verkehrte, habe diese Grundlagen als gerecht anerkannt und ihm angezeigt, dass er die Autorisation einholen werde, die Liquidation nach deuselbeu auszusühren. Da jedoeh noch keine definitive Antwort eingelangt sei, so gebe der Staatsrath uns von dem Stand der Sache .^enntuiss , damit wir in geeigneter Weise uns der Jnteressen der gewesenen Militärs annehmen.

,,Jn ^olge dessen richteten wir am 13. August d. J. eine Rote an den päpstlichen Geschäftsträger , worin wir die päpstliche Regierung um die Anerkennung der oben berührten Li.^nidatiousgruudlageu ersu..hten.

..daraus ist nun durch den Herrn Geschäftsträger Bovieri eine vom 11. di...ss datirte Rote eingelangt, deren Juhalt eben so unerwartet als befremdend erscheinen muss. Nachdem die päpstliche Regierung bis anhin die Bereitwilligkeit zur Auszahlung der Guthaben gegen Vorweisung der Massabü^lein wiederholt zugestanden, stellt sie nun jede diessfällige. Verbindlichkeit iu Abrede ; nur diejenigen, welche in ^eu durch die Ereignisse von 18.^0 unterbrochenen Dienst wieder eintreten, würden ein^ wirkliches Recht auf Auszahlung der Massen erhalten; das Zugeständnis der Auszahlung von zwei Dritttheilen sei nur eiu Akt des Wohlwollens und keiner rechtlichen Verbindlichkeit ge.ves^.m ; die Auszahlung von F^ 5^.) au Solche , welche ihre Büchlein verloren, konne aneh nicht zugestanden werden. Jedoeh sei. die päpstliche Regierung nicht entgegen, dass man ihr .^ine Liste d.^r reklanurenden Soldaten mit Belegen über den gethauen und noch zu.

thuenden Dienst, so wie über ihre jezige Besehästignng mittheile, um sür jeden Einzelnen beurtheileu zu konneu, ob eiu Akt d.^ Generosität ^u übeu sei. Wir schliesseu eine Abschrift der ^an^eu Rote diesem Schreiben bei..

388 ,,J..dem wir Jhnen von diesem Stande der Dinge hiermit .^en..t...ss geben, erlauben wir uns, folgende Bemerkungen anzuknüpfen : ..Bekanntlieh beruhte der Fremdendienst in den päpstlichen Staaten gegenüber der Schweiz entweder nur auf Brivatkapitulationen (des trafen Oberst Salis^izers und des Generals ..^raf v. Eourten von 1832), welche zuwider dem Tagsa^nngsverbote vom 3. August 1828 abgeschlossen wurden , oder ans Kapitulationen und Beschlüssen einzelner St.in.^e, die entgegen den .^orsehristen des Bundesvertrages von .l 8l 5 der ^ag^ sazuug uie zur Kenntnis. gebracht wurden. D.e aus diese.. Dieustverh.iltnissen hergeleiteten Ansprüche der einzelnen Militärs stehen desshalb nicht unter dem Schule eines anerkannten internationalen Vertrages, wie diess bei den regelmässig abgeschlossenen Kapitulationen der ^all ist, sondern haben sur die beteiligten Schweizer mehr nur ..en Charakter von privatrechtlichen Reklamationen. sei es gegenüber den betretenden Regimentsinhabern, sei es gegen die päpstliche Regierung direkt.

^Gleichwol werden mir, wie diess bisher schon geschehen, den Betheiligten unsere diplomatische Verwendung gerne angedeiheu lassen und das Möglichste thnn, um die päpstliche Regierung zur Zinszahlung dessen, was sie rechtmässiger.oeise schuldig ist, zu vermogen.

Uni aber diess auf eine wirksamere Weise als bis dahin thuu zu konne.. , ist absolut nothig, dass vor Allen. ..in Direkteres Auftreten und Handbieten der betreffenden Regimentsossi^iere und ganz besonders der Regimentschefs stattfinde.

Unsers Bednnkeus sollte es namentlich den Lebern nicht numoglich s..in, die Etats ihrer Regimenter und die Rechnung der Regimeutskasse bis zum Zeitpunkte der Auflosung herzustellen, und nothigeusalls aus den.. .^.riegsministerium in Rom die Materialien dafür, die dort vorhanden sein müssen, zu sammeln. ^ie betreffenden ..^hefs haben ihren ^e^esenen Untergebenen gegenüber mindestens eiue moralische Verpflichtung, in dieser Hinsicht das Moglichste zu thnn. Aus Grundlage eines solchen Etats lassen sieh die Ausprüche der Regimenter und b^iehungsweise der Einzelnen ziemlich annähernd ermitteln, uu.^ unsere diplomatische Unterstü^ung wird alsdann einen wesentlich festern ^rnnd bekommen.

,,Sodann bedursen wir einer genauen Kenntuiss der privat- oder Ständekapitulationen, welche seiner Zeit mit der
päpstlichen Regierung gesehlossen wurden, uni darnach die erhobeneu ...lnsprü.he beurtheilen und auch die sonderbaren Argumente würdigen ^u konnen , welche der Herr Geschäftsträger der päpstlichen Regierung iu seiner neuesten Rote, im Widerspruche mit den frühern Eroffnungen, geltend macht. ^ie betreffenden ^antonsregiernng..n sind d^sshalb ersueht, uns diese Aktenstüke in Original oder in beglaubigten Abschristen zukommen zu lassen.

.,Sobald wir in den Besi.^ dieser oder ähnlicher Materialien gelangt sein werden, werden wir nicht ermangeln, die Angelegenheit bei der päpstlichen Regierung neu zu unterstehen.

,, Bezüglich aus den in der Rote des Hrn. Geschäftsträgers ange-

regten Wiedereintritt

in

den päpstliche.. Dienst müssen wir

bemerken,

3.^

dass solche... mit Rüksicht auf die bestehenden bundesgese^lichen Verbot^ unstatthaft ist, und dass alle Schritte, die gethan werden mochten, um die Leute zum Wiedereintritt zu verleiten, naeh Mitgabe der berührten.

Geseze verfolgt und bestraft .werden müssten.

,,Was endlich die in der päpstlichen Rote angeregte E.nsendnug von Ramenslisten der Betheiligten, mit Angabe ihrer Beschäftigungsart .^.

und die möglichen .^lkte von Grossmuth des heiligen Vaters gegenüber jedem Einzelnen betrisst, so wäre es der Würde der schweizerischen ^egiernng entgegen, in irgend welcher Sache die Grossmnth eines auswärtigen Souverains anzusprechen, und wir könnten deshalb die Vermittlung für derartige Ges..che niemals übernehmen. Die Einsendung der verlangten Listen dürfte auch leicht den ^wek gefährden, den wir mit Beziehuug ans die Handhabung ^es Werbverbot..s ausgesprochen haben.

,,W.r laden Sie ein, di...se unsere Mitteilungen auf angemessene Weis^ zur .^enntniss der Betheiligten zu bringen und zum Vorsehreiten auf dem angedeuteten Wege das Jhrige beizutragen.^

Uebersezung.

Note de^

päpstlichen Geschäftsträgern, betreffend die Massaguthaben fchweizerifcher Militärs.

Mit Rote vom 13. August abl..in l..at der hohe Bundesrath, unter Bezugnahme aus seine frühere ^us.hrift vom 4. Juni, den.. Unter^ichueten , Geschäftsträger des heil. apostolischen Stuhles bei der schweig Eidgenossenschaft, das Gesteh übermittelt, welches vom ^ilitärdepartement des Kautons W a l l i s bereits eingegeben worden war, und ^velche.^

dahin gieng, dass die Liquidation der Rechnungen derjenigen Militärs,

die im Dienste des heil. Stuhles gestanden , aus sollenden Grundlagen geschehe .

1.

Bezahlung der Guthaben nach den Büchlein, welche regelmässi^ abgeschlossen sind .

2. Absehlnss der übrigen Bü.hlein und Auszahlung des sich erzeigenden Guthabens , 3. Bezahlung von 50 Franken an jeden Mann , verloren hat.

der sein Büchlein

.390 Der Unterzeichnete beeilte sich, diese Rote, gleich der srühern, der päpstlichen Regierung zur .^enntniss ^u bringen , und er hat von dieser Jnstrukt.onen erhalten, nach denen er im Falle ist, de^u hohen B..udesrathe nachstehende Mitteilungen ^u macheu : 1. Die Heimkehr der freunden Soldaten, welche im Dienste des heil. Stuhles standen, hat durch (^ewait in Folge der Juvasion in die päpstlichen Broviu^eu , und nicht durch einen ..^t der päpstlichen Regieruug stattgesunden, woraus sol^t. dass , wenn gewisse Jndividnen glanben , ihre Ansprüche aus ^ie Massa geltend machen ^u konnen, die päpstluhe Regieruug ihrerseits mit vollem Rechte verlangen kann , dass diefe L.^.te ihre eingegangenen Dienstverpslichtuugen erfüllen.

2. Die Regierung Seiner Heiligkeit, weit entfernt, gegen Diejenigeu, welche wegen Dieustlosigk^t in der Rotl.. sind, hart sein zu wollen, ist geneigt , ihnen die Mittel ^ur Rükkehr nach Rom zu erleichtern , woselbst sie dnrch Beendignug ihrer Dienstzeit, welche d..rch die Ereignisse ...es Jahres l.^60 unterbrochen wurde, ein wirkliches Recht auf Aussahl..ng der Massagulhabeu, sobald diese versallen find, sich erwerben konnen.

Wenn sie a^er ni.ht ^urükkehren, so trägt die päpstliche Regierung, welche einzig unter der Bedingung, dass die eingegangenen Verbindlichkeiten ersüllt werden , die ^nthab^.n ausbezahlen will, keiue Schuld an der Roth .^er Leute.

3. Die R..giern..g Seiner Heiligkeit hat durch das ^ngeständn^ss der .^lu.^ahlung der ....^assabüchlein im Verh.iltuiss ^u ^^ , von der legten regelmäßigen .^brechnun^ an gerechnet, bloss einen Akt puren Wohlwoll^.us üben, keineswegs aber eine rechtliche Verbindlichkeit übernehmen

wollen , selbst für de.. Fall nicht , wenn^ die Büchlein regelmäßig abge-

sehlossen wären , und dieses aus dem unter Zisser 1 angesührteu ..^run^e.

4. Aus dem gleichen Gruude kann sie sich nicht verstehen , die Vorschläge des hohen Bundesrathes anzunehmen, dahin gehend, d.e Büch.^ lein durch Saldirnng der Differenz ^wischen dem .^oll und Haben zu schlösse.. , und jedem Individuum, das sein Bü^lein verloren hat, Fr. 50 ^u befahlen , um so mehr , da solche Verfügungen diejenigen , die bereits zu viel be^ogeu haben , veranlassen konnten , ihre Büchlein zn beseitigen uu.^ dagegen eine unmoralische und betrügerische Forderung zu stellen. ...Obgleich festhaltend an den. uuter Ziffer 1 festgestellten Grnndsaze, ist dennoch die Regieruug, ungeachtet .^er znx Linderung der Rotl..

d...r in ihreu^ Dienste gestandenen Militärs gebrachten grossen .^pfer, m^t entgegen , dass mau ihr eine Liste der reklamirenden ..Soldaten und ihrer Begehren mit Belegen über den gethauen und noch zu tauenden Dienst, so wie über ihre je.^ige Besehäftiguug u. a. m. mittheile, um für jedeu ^inzelneu beurtheilen ^u konnen, ob gegen ihu ein Akt der Gross.uuth vou

Seite des heiligen Vaters zu üben sei.

Hiebei muss iedoch bemerkt werdeu , dass alle diejenigen , welche in andern Staaten sich haben anwerben lassen, anstatt die der päpstlichen

391 Regierung noch schulde Dienstzeit ..u vollenden, von jeder Berükstchtigung ausgeschlossen sind.

Der Unterzeichnete benuzt diesen Anlass, dem hohen Bundesrathe die Versicherung vollkommenster Hochachtung zu erneuern.

L u d e r n , den 1l. Oktober 1862.

Der Geschäftsträger des heil. apostolischen Stuhles : ^. ^. Boleri, apostolischer Brotonotarius.

(Vom 24. Oktober 1862.)

Mit Rüksicht auf die baldige Abreise der ersten Abtheilung der schweizerischen Mission nach J a p a n hat der Bundesrath die Abordnung komponirt wie folgt und die Titel der einzelnen Glieder festgestellt : 1. Herr Aimé Humbert, alt Stäuderathspräsident, ausserordentlich er ...gesandter bei S. M. dem Taikoen von Japan.

2.

,, Raspar B r e n n w a l d , Legationsrath, für deu kommerziellen Theil der Mission Legationssekretär; 3.

,, John B r i n g o l f , Major im eidg. ^eneralstab,^ erster ^esandsehafts-.^lttache ; 4.

,, Jwan K a i s e r , Artillerie^Osfi^ier und Jngenieur, l Gesandt5.

,, James F a v r e - B r a n d t , Uhrensabrikant, . schasts6.

,, Eduard B apier, Kausmaun, ^ Attaches.

Der Abordnung konnten noch einige, in A s i e n lebende Schweizer beigegeben werden.

Als Bosthalter und Briefträger in .^oehstetten, Kts. Bern, ist Hr.

Johannes Christen er, Sohn, von Bowhl (Bern) gewählt worden.

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25.10.1862

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