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Schweizerisches Bundesblatt.

^II. Jahrgang. II.

Nr. 3^.

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3. Juli 18^

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der

.kommission des Ständerathes über die Gefchäftsführung des Bundesrathes .Jahres 1859,

und des Bundesgerichts

während des

so wie über die eidgenössische Staats-

rechnung vom gleichen Jahre.

(Von: 28. Juni 1860.) ^

Tit. !

Die Kommission, welche Sie mit der Prüfung des Rechenschaftsberichtes des Bundesrathes und des Bundesgerichts, so wie der Rechnungen vom Jahr ..i 859 beauftragt haben. konnte erst bedeutend später, als inI Jnteresse eines geregelten Geschästsganges z:i wünschen gewesen wäre, in der Bundesstadt zusammentreten. Während nach ...lrt. 16 des Bundesgesezes über den Geschäftsverkehr zwischen den eidg. Räthen der Bundesrath bereits Anfangs Mai feinen Rechenschaftsbericht nnd die Staatsrechnung der PrüsungskonImission übergeben soll, gelangten in diesem Jahre die Berichte der Ineisten .Departement erst im Monat Jnni, diejenigen des Militär- und Finanz..

Departements, so wie die Staatsrechnung erst am 18., dem Tage unsers Zusammentritts in Bern . in die Hände der Mitglieder der Kommission.

Wir geben gerne zu. daß die beiden Sizungen der Bundesversammlung.

welche bereits in diesem Jahre stattgefunden haben, so wie die politischen Ereignisse, welche die Thätigkeit des Bundesrathes vorzugsweise in An.spruch nahmen. jene auffallende Verspätung einigermaßen entschuldigen, nnd Hinterlassen es eben def.halb. ein hierauf bezügliches Postulat zu stellen.

Nichts desto weniger müssen wir den bestimmten Wunsch ansdrüken, daß in Bundesblatt Jabx.z. ^II. Bd. lI

4l

444 Zukunft die Vorschrift des Gesezes von Seite des Bundesrathes genauem beobachtet werden möge.

Bei ihrem Zusammentritte hat sieh die Kommission sofort in Sektionen von je zwei Mitgliedern abgetheilt, deren jede die Verwaltung eines ^oder mehrerer Departement des Bundesrathes untersuchte und darüber der Gesammtko.ninnssion Bericht erstattete.. Aus diesen Spezialberichten ist der G.^m..ntb.ericht der ^oIninission hervorgegangen. welchen wir Jhnen anInit vorzulegen die Ehre habI.n. Wir hoffen, Sie werden es fchou wegen der kurzen Zeit. die uns zur Berichterstattung übrig geblieben ist.

nicht mißbilligen, daß wir uns dabei möglichster Kürze beflissen haben. ^ Jndem wir uns zugleich der Postulate so viel als möglich enthielten und es vorzogen. unsere Ansichten über die leztjährige Geschäftsführung. auch wenn sie von den vom Bundesrathe angenommenen Grundsätzen abwichen, in der Regel bloß im Berichte auszusprechen, hoffen wir zur Abkürzung Jhrer Verhandlungen nicht unwesentlich beigetragen zu haben.

A.

^esch.^ts.^hrnng des Bundesrathes.

I.

^eschäftsl.reis des politischen Departements.

Der Geschästskreis des politischen Departements umfaßte in diesen^ Jahre neben den laufenden Geschäften mindern Belangs einige schon vo^ srüher.her bekannte Tr^Iktanden . wie namentlich die Tessiner Bisthninsfrage, ^die Angelegenheit des Kollegium Vorrornäum und die Dappenthalfrage;.

anderntheils ein.ge neue. im Gefolge des italienischen .Krieges aiifge^ tretene Verhältnisse von großer Bedeutung. Zu dieser leztern Kategorie gehören insbesondere die Fragen über die Stellung der Schweiz zum Kriege in Jtalien, über die Stellung derselben zum neutralistrten Savoi^en und diejenige über das Verhältniß der Sehweizertrnppen in Jtalien.

Die Lösung der Fragen der erstern Kategorie ist in diesem Jahr^ nicht besonders vorwärts geschritten. J.. der T e s s i n e r B i s t h u n . s f r a g e hat die Bundesversammlung durch ibre Schlußnahme vom 22.^25. Juli 1859 jede auswärtige Episeopaljurisdiktion aus Schweizerboden für aus^ gehoben erklärt. und es ist damit wenigstens in n e g a t i v e r Art das ge..

wünschte Ziel erreicht. B.züglich der positiven NenbegIündiing des.

Episeopalverbandes aber wurden im Jahr 1859 noeh wenige Resultat^ zu Tage gefördert. ^ie Kominission spricht daher den Wunsch aus, es^ mochte der Bundesrath das Verhältniß nicht aus dem Auge verlieren^

sondern die dießfälligen Unterhandlungen kräftig fortsezen.

44.^ Die Angelegenheit des Kollegium Borrornäum ist im Bericht^Iahre aus den Status ah ante zurükgekehrt, indem die Sardinische Regierung aus eine Ablösung der aus jener Erziehungsanstalt hastenden Last nicht eintreten will.

Ebenso ist die Dappeuthalangelegenheit, um uns eines de^ pikten enthobenen Ausdruks zu bedienen, in ihr altes Bette zIIrükgekehrt..

Die Kommission ist indeß der Ansicht, es wäre nicht unzwekmäßig, wenI.^

diese Angelegenheit einmal definitiv bereinigt würde, und sie hält insbe..

sondere dafür, daß unter Umständen nichts entgegenstände, bei einer all..^fälligen Auseinandersezung mit Frankreich wegen anderer hängiger Fragen

diese Angelegenheit mit in gleichzeitige Behandlung zu ziehen. sofern dief^ von anderer Seite gewünscht würde. Wir müssen dieß ansdrütlich hervorheben, da es uns scheinen wollte, es walte im Bundesrathe die An-

ficht vor, es niüsse diese Angelegenheit gesöndert für sich allein bebandelt

.werden. wozu uns nicht genügender Griind vorzuliegen scheint. Beiläufig.

gesagt, könnten wir der auch schon geltend gemachten Theorie, ais ob die

Schweiz nicht berechtigt wäre. die dießfällige Gränzbereinigung ohne Zu-

stimniung aller Wienerkongreßgaranten mit Frankreich zu ordnen, nicht beipflichten, indem fie uns mit der Souveränität und Unabhängigkeit der Schweiz nicht im Einklange zu stehen scheint.

Von großer Bedeutung sind die neuen Fragen, welche im lezteu Jahre aufgetaucht sind, und welche den Bundesrath vorzugsweise in AnsprIIch genommen haben. Sie gruppiren sich säInnItlich nnI Einen Hauptgedanken, unI die Erläuterung des Begriffs der durch das internationale Recht Europas der Schweiz zugewiesenen N e u t r a l i t ä t s s t e l l u n g . Der im Anfang des Jahres 1859 ausgebrochene Krieg zwischen Oesterreich und ^..ein mit Frankreich verbündeten Sardinien gab auf eir.Inal einer Reihe von Fragen, die vormals mehr in der Doktrin ihre Erörterung gefunden hatten, eine unmittelbar praktische Bedeutung von höchster Wichtigkeit.

Daß die Schweiz in diesem Kriege ihre Neutralität strenge aufrechthalten u.nd handhaben solle, darüber herrschte in der gesaInInten Bevölkernng nur Eine Meinung, wenn ini Uebrigen auch dieselbe vielfach der Grundtendenz des Krieges, einer n a t i o n a l e n Gestaltung Jtaliens, günstig war. Jn der Diskussion ^über die Begründetheit des neu proklamirten Nationalitätsprinzips und der naturgemäß daran sich knüpfenden Frage, welche Berechtigung zur Fortexistenz denn eigentlich die aus drei Nationalitäten zusammengesezte Eidgenossenschaft bei Allgemeingültigst jenes Prinzips hätte. trat klar zu Tage. daß auch der Schweiz in dieser Richtung eine eigentümliche Mission beschieden sei, diejenige nämlich, die drei verschiedenen Nationalitäten, welche am Fnße der Alpen zusammenstoßen, in Freiheit und Freundschaft zu verbinden.

Die innere Nothwe.ndigkeit der Neutralitätsftetlnng der Schweiz iIn Europäischen Staatens^stem ergibt sieh ini Grunde zumeist aus dieser ihrer höchst eigentümlichen Zusammen..

sezung. Sobald die Schweiz ansangen würde , in den Kämpfen der uns

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^

umringenden Nationalitäten Partei zu nehmen, so würde. sie. bei jener ihrer innern Verschiedenheit, unfehlbar innerlich zerfallen.

Die Kommission billigt es daher vollständig , daß der Bundesrath .

schon rechtzeitig vor ganz Europa sich dahin aussprach. daß er bei einem .allfälligen Kriege die neutrale Stellung der Schweiz wahren werde. Ebenso findet sie, daß der Bundesrath in der Praxis diesein Versprechen nach^ gekommen fei. Wenn inaii auch nicht mit allen Eigenheiten in der Durchführung des Grundsazes einverstanden sein sollte, so kann man doch im Allgemeinen dem Bundesrathe das Zeugniß nicht versagen, daß ex die Rentralitätsstellung der Schweiz in dieser kritischen Zeit nach Kräften und ..^ mit gutem Erfolge zu wahren gewußt hat, wie solches denn auch von den kriegführenden Mächten durch Auswahl der Schweiz zum S i z e d e r F r i e d e n s k o n f e r e n z ausdrüklich anerkannt wurde.

^ Schwieriger war die Sache bezüglich derjenigen Provinzen von Sa^vo.)en. welche durch die Verträge von 1815 in die Nei.itralitätsstellung der Schweiz mit eingeschlossen sin.... Diese veranlaßten viele Verhandlungen.

Zuerst niußte das Wesen der Verpflichtungen und Rechne der Schweiz gegenüber diesen fremden Gebietstheile.n erörtert werden. Der Bundesrath entschied sich dahin, es niüffe unter jenen Provinzen u n t e r s c h i e d e n werden; es könne die Schweiz keinerlei Verpflichtungen anerkennen ..um Schuze desjenigen Theils der neutralifirten Provinzen, über welchen di^ Eisenbahnstraße von L^on nach Ehaniber..) führt. Dergleichen h.^te sich die Schweiz auch nicht für verpflichtet , sondern nur für ... e r echt i g t zur Besezung tes übrigen Theils der neutralsten Provinzen.

Diese letztere Anffaffungsweise, die bisher von Sardinien stetsfort bestritten worden war, fand dießinal natürlich bei dieser Macht keinerlei Widerspruch, s.^de^n ausdrükliche Anerkennung , was immerhin für die .Ankunft bemerk zu werden verdient. Für's Zweite. erklärte der Bundesrath . er werde voI...

seinem Besezungsrechte nur so weit Gebrauch machen, als es im Jn^ teresse der Schweiz, der Verteidigung der s c h w e i z e r i s c h e n Neutralität ^und der Jntregrität des s c h w e i z e r i s c h e n Gebietes liege (5. März 185...

Ziff. 2.) Die Kommission ist mit dieser Schlußnahi.ie des Bundesrathe...

ganz einverstanden und
billigt dieselbe. Diese Billigung erstrekt ^ch in.^ dessen nicht aus die Erklärung des Herrn Bnndespr.siden.^n gegenüber dem österreichischen Geschäftsträger von. 28. Jan., welche weiter gieng, als die in jener Schlnßuahmebezei.chnetenGrnndsäze. Für'sDritte kam sodann in Frage, welche Modalitäten mit Sardinien zu vereinbaren seien für den Fall ein.^r schweizerischen Trnppenaiisstellnng in Nordfavov.en. Hierüber kam troz nianiiigsacher Verhandlungen, wie so ziemlich vorauszusehen war. kein Resultat zu Stande. Als der Friede geschlossen war. beschäftigte. sich viertens der Bundesrath mit der Sorge über die Veränderung der Rechte der Schweiz .auf Nordsavor^en, sofern solches in den Bund einer italienischen Konföderation miteintreten sollte; er verlangte bei den dießfälligen Verhandlungen mit.^ .angehört zu werden. Die nachfolgenden Ereignisse entlasteten bekannt^

447 die Schweiz dieser Sorge, freilich nur, um eine schwerere an deren Stelle zu sezen. Diese fünfte Frage über die Stellung der Schweiz zu dem an Frankreich übergegangenen Savoven gab zwar im Berichtsjahr ebenfalls schon zu Verhandlungen Anlaß . da sie aber im Ganzen genommen doch 1nehr dem Jahre 1860 angehört, und da sie zudem noch iInausgetragen ist, so enthält sich die Kommisston hierüber aller weitern Bemerkungen.

Die Neutralitätsstellung der Schweiz ist und bleibt immer noch der .Mißdeutung ansgesezt , so lange S c h w e i ..er t r u p p e n in f r e m d e n K r i e g s d i e n s t e n stehen. Jm Gefühl dessen hat die Bundesversammlung iin lezten Jahre stch von allein Zusammenhange der Schweiz niit diesem Soldtruppen losgesagt und das Werb.oerbot verschärft. Der VerantwortIichkeit ist damit allerdings die Schweiz sür jene Truppen enthoben; allein so lange ein großer Theil der Frerndenregiinenter in Neapel und Ron^

Schweizer stnd. bleibt im Munde des italienischen Volks den Regimenter^ ihr alter Name und die Schweiz wird, wenn auch irrthumiich, verantwort. .lich gemacht sür die Thaten dieser Truppen , wie solches die neuste^ Ereignisse in Sieilien beweisen. So lange die von unfern Nachbarregierunge^ .geduldeten Werbdepots an unfern Grä.^^ und die Lokungen der italienischen Regierungen sieh die Hand bi^en , uin unsere Jugend zu dieseu Kriegsdiensten zu verführen. so werden wir schwerlich das Uebel gänzlich zu bewältigen oder zu unterdrüken im Stande sein. Unsere Hoffnung steht darauf. daß die Kräftigung des Nationalgeistes in Jtalien diese fremden Truppen bald ebenso entbehrlieh Inachen werde, wie sie es in Frankreich und Holland geworden sind.

Il. Geschi.iftskrei... de^ Justiz- und ^olizeid^r^ments.

Den wichtigsten und interessantesten Theil der Gessaste, weiche ...iesem Departement obliegen, bilden ohne Zweifel die zahlreichen En t s c h e i d u n g e n ü b e r st a a t s r e e h tli^ V e r h ä l t n i s s e , .u denen de.^ Bundesrath nach Axt. 90, Ziff. 2 und 3 der Bundesverfassung berufen.

ist. Der .Natur der Sache ^nach eignet sich aber di^se .^lbtheilu..g nicht zu einer einläßlichen Besprechung in dem Berichte derjenigen Kommission, welche die gesamnite administrative Thätigkeit des Bundesrathes währen^ .einer Jahresperiode zu prüfen hat. Wir beschränken n...s also im W.sentlichen auf die Bemerkung, .^aß di^ sorgfältige Motivirung der .^eseblüsse^ welche der Bundesrath über die ihm eingegangenen Beschwerden gege^ Verfügungen kantonaler Behörde.. gesaßt hat , die vollste Anerkennung verdient. Eine sörmliche Billigung aller im Geschäftsberichte veröffentlichten Reknrs^escheide , welche die Anwendung nnd Auslegung einzelne^ .Bestimmungen der Bundesverfassung, der Bundesgeseze und eidgenössischen.

-1l8 Konkordate zum Gegenstand... haben, wollen und können wir damit um s^ .weniger aussprechen. als nur im Falle des verfassungsmäßigen Weiterungen ^i die Bundesversammlung die beiden Räthe Veranlassung haben, jeden einzelnen Rekurssall in seiner besondern Gestalt näher zu untersuchen und .zu beuriheilen. Wir haben mit Befriedigung wahrgenommen. daß der Bundesrath, wenn einmal die Bundesversammlung einen von seiner An^ ^ieht abweichenden Entscheid gefaßt hat, wie es z. B. ini Stenerkonflikte zwischen St. Gallen und ThurgaII der Fall war, das von der obersten .Behörde aufgestellte Prinzip zur Richtschnur seiner Verfügungen bei später vorkommenden ähnlichen Fragen annimmt. Wir zweifeln auch nicht daran, daß er sich durch die Diskussionen , welche in der lezten Winterfizung ^ .der beiden Räthe mit Bezug auf einen Spezialfall gewaltet haben , ver^ anlaßt fehen wird, Kompetenzfragen, bei denen es sich um eine größere .oder geringere ..^usdehuiIng des erbrechtlichen Gerichtsstandes gegenüber dem allgemeinen, im Art. 50 der Bundesverfassung enthaltenen Grundsaze han^elt. jeweilen mit der größten Umsicht und Sorgfalt zu prüfen. Wenn die Veröffentlichung der wichtigsten bundesräthlichen Entscheidungen über staats^ .rechtliche Verhältnisse in den alljährlichen Geschäftsberichten gewiß als ^zwekmäßig erscheint, so kann rnan nnr bedauern, daß die Behörden und ^as rechtsbedürftige Publikum in den Kantonen denselben nicht die wünsch^ .bare Aufmerksamkeit zu schenken scheinen, indem sonst hin und wieder Re^ ikurse unterbleiben würden , welche bereits früher entschiedene grnndsäzliche Fragen zum Gegenstande haben.

So ist z. B. die Frage, ob die Ge^ richte eines Kantons kompetent feien. einem andern Kanton rin außereh^ ..iches Kind bürgerrechtlich zuzusprechen, worüber iin Berichtsjahr zwischen ^en Behörden von Fre.iburg und Graubünden ein Konflikt entstand. bereits 1m Jahr l 854 verneinend entschieden worden ^, und hinwieder hatte das Obergericht des Kantons Bern , welches eine .^llimentatio.isklage für ein anßerehiiches Kind nicht als eine für sich bestehende persönliche Forderung im Si^ne des Art. 50 de^. Bundesverfassung anerkennen wollte . bereits .einen bundesräthlichen Entscheid aus dem Jahr 1858 gegen sich ^). E.^ ist vielleicht nicht ohne Nuzen . wenn wir auf derartige wiederholte und unangefochten
gebliebene Entscheidungen, die nun wohl für die Ankunft ^als maßgebend erscheinen dürften. aufmerksam Inachen.

Auch im Nieder.^assungswesen hat ^er Bundesrath im Berichtsjahre nur an bereits früher aufgestellten Grundfäzen festgehalten. wenn er eine durch falsche Angaben erwirkte Niederlassungsbewilligung für die Regierung. welche sie erteilte, ^icht verbindlich erklärte ^^) und wenn er sich dahin aussprach. daß ...ine Kantonsregierung dem Bürger eines andern Kantons, welchem sie die^ ^Niederlassung nach ^rt. 4l der Bundesverfassung verweigern könnte. auch ^ie Anfenthaltsbewilligiing zu versagen befugt sei ^.^. Noch eiwas weiter

...) ......undesblati. 1..^, I. .^--431.

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44.^ ^eht die Motivirung eines andern, im Berichtsjahre erlasseneu Rekursbescheides. welcher Verfügungen über die sog. Aufenthalter, soweit nieht andere konstitutionelle Rechte der Schweizerbürger bei einer Wegweisu^.g mit ^in Frage kommen, gänzlich der kantonalen Gesetzgebung und Verwaltung .überläßt ; doch kann von .einem Widerspreche zwischen den beiden Entscheidungen nicht die Rede sein , weil in dem Falle , wo es sich nnI eine ^Anfenthaltsbewilligung handelte , die Hinweisung auf die Bedingungen, ..enter welchen die Niederlassung verweigert werden kann, genügte, uni den Rekurs für unbegründet zu erklären.. Was die Handhabung des Bundes..

gesezes über die gemischten Ehen betrifft, so verdient die Energie, mit wel^..er der Bundesrath darüber IIi.acht, daß nicht wegen vorgeschobener ökokomischer Gründe Brautleuten verschiedener Konfession die Einwilligung ver..weigert werde, volle Anerkennung. Auf die Garantie verfassungsmäßiger .Rechte endlich bezog stch der Rekurs der StadtgeIueinde Biel, welcher offenbar nur in Folge eines Denkfehlers nicht durch einen besondern Titel von den Beschlüssen. welche sich auf Bundesgefeze beziehen, getrennt wor..den ist.

Gehen wir nun über zn den verschiedenartigen Geschäftszweigen des Departements. welche unter der Abtheilung ,, P o l i z e i ^ besprochen wer..

^den, so haben wir vorerst über die außerordentlichen Maßregeln, welche die E n t l a s s u n g der S c h w e i z e r t r u p.pen in N e a p e l veranlaßte, ..nur Weniges zu bemerken. Bei den besondern Verumständungen , unter welchen dieses in politischer Hinsicht nicht unwichtige Ereigniß erfolgte, war es gewiß in jeder Hinficht sehr zwekmäßig, daß die schleunige BeFörderung der über Marseille in Genf anlangenden Soldaten in ihre Heimath vom Bundesrathe geleitet und die Kosten von der Eidgenossenschaft bestritten wurden. Der ganze Vorgang war von so außerordentlicher Ve...

schaffenheit, daß wohl nicht zu befürchten ist, es werde für ähnliche polizeiliche Ausgaben, welche beim gewöhnlichen Laufe der Dinge den Kanto.nen zur Last fallen. auch in Zukunft die Bundeskasse in Anspruch genommeI.I werden wollen. Nur in formeller Hinsicht kann Inan sich einiger^nassen daran stoßen, daß in der eidgenössischen Staatsrechnung die sämmt..

lichen Kosten. welche ^die Ankunft der aus Neapel entlassenen Truppen in .der
Schweiz verursachte , unter dem Titel ,,Fremdenpolizei . ^ erscheinen, während dem Wortlaute nach nur diejenigen Ausgaben, welche durch die Verpflegung und Weiterbeförderung der mit den Schweizertruppen angelangten f r e m d e n Soldaten verursacht wurden, in d^efe Rubrik gehören würden.

Besondere Anerkennung verdient es dagegen, daß der Bundes.rath mit dem vollständigsten Ersolge bemüht gewesen ist, die Heimath dieser Fremden. welche sonst der Schweiz hätten zur Last fallen können. auszumittein und dieselben den Staaten, denen sie bürgerrechtlich angehörten, zuzuweisen. Nicht mit dem nämlichen Ersolge begleitet waren die ebenfalls anerkennenswerthen Schritte , Ix.elche der Bundesrath zur Verhütung ueuer Anwerbung der aus Neapel entlassenen Schweizertruppen in fremde .Kriegsdienste gethan hat, indem er sich bei ihrer Ausschiffung in Mar-

^50 seille der Mitwirkung der französischen Behörden zu diesem Zweke nicht zI...

.erfreuen hatte. Gleichwohl sind nach den Angaben des Geschäftsbericht.^ mehr als sechstausend Schweizer , welche in neapolitanischen Diensten gestanden , in Folge der leztjährigen Ereignisse in ihr Vaterland zurükgekehrt . und wir heben gerne die erfreuliehe Thatsache hervor , daß diese Rükkehr, von welcher rnan ost sehr erhebliche Nachtheile für die Schweiz.

befürchtete, derartige Folgen keineswegs Init sich gebracht hat.

Jn engem Zusammenhange mit der Aushebung der bisherigen SchweizerreginIenter in Neapel steht das neue Gesez. welches die Bundesversanim1ung unter'ni 30. Juli v. J. über die W e r b u n g e n und den E i n t r i t t in f r e m d e K r i e g s d i e n s t e erlasset hat. Hervorgerufen durch die immer fichtbarer hervorgetretenen nachtheiligen Folgen, welche der Bestand schweizerischer oder für schweizerisch geltender Trnppenkörper im Auslande.

für unser Vaterland gehabt hat, will dieses Gesez nicht bloß alle Arter.^ von Anwerbungen sür fremde Kriegsdienste verhindern, sondern es hat auel.^ den Eintritt von Schweizerbürgern in alle diejenigen Heerestheile fremder^ Staaten , welche nicht zu den eigentlichen Nationaltruppen gerechnet wer^ den, ohne vorgängige Erlaubniß des Bundesrathes untersagt. Jn zwekmäßiger Weise hat der Bundesrath , um eine strenge nnd gleichmäßige Vollziehung des Gesezes herbeizuführen, die Absicht und Bedentnng des^ selben durch ein unter'm 16. August an die Kantonsregierungen erlassene^ Kreisschreiben näher erläutert und es ist nur zu wüns^en, daß den darin enthaltenen Anweisungen von Seite der kantonalen Behörden in a l l e i n Beziehungen nachgelebt werde. Auch die übrigen Maßregein , welche der Bundesrath zum Volizuge des Gesezes getroffen hat, wie namentlich die .Ritheilung desselben an die benachbarten Regierungen und die Weisungen, welche darüber an die Vertreter der Schweiz im Anslande erlassen wurden . können wir nur als zwekmäßig bezeichnen.

' Es kann nach den Bestimmungen des neuen Gesezes nicht als zweifelhast erscheinen . daß der Eintritt in die neapolitanischen , römischen und fran^ zösischen Fremdenregimenter nunmehr den Schweizern nicht mehr gestattet ist ; dagegen ersordert die Frage , ob die holländisch^indischen Regimenter, für welche an der nödlichen
Schweizergränze sortwährend eifrig angeworben wird, .als Nationaltruppen zn betrachten seien . eine reifliche Prüfung. und wir haben Init Befriedigung wahrgenommen. daß der Bundesrath hiesüx bereits die nöthigen Materialien gesammelt hat. Jn dem größten Theile der Schweiz, wo die öffentliche Meinung , mit den Bundesbehörden voll.^ kommen einig gehend, sich immer entschiedener gegen die fremden Kriegs^ dienste -- vorbehalten die Ausbildung befähigter Offiziere für eine höhere

militärische Laufbahn -- ausspricht, darf wol mit Sicherheit auf eine ge-

wissenhafte Handhabung des Gesezes, so weit dieselbe von den kantonalen.

Behörden abhängt. gerechnet werden. Uni so mehr ist dagegen zu bedauern..

daß in einzelnen Kantonen, wie namentlich in W al lis, offenbar minder günstige Dispositionen für einen strengen Vollzug des Gesezes walten; sollten hier die schon ost wiederholten Mahnungen des Bundesrathes nicht.

4^ l ^bald von einem bessern Erfolge. begleitet fein , so müßte die Frage . ob.

.nicht Uebertretungen des Bundesgesezes vom 30. Juli 18.59 von den eid.^ genössifchen Gerichten zu beurteilen feien , in ernste Erwägung gezogen..

werden. Allerdings läßt sich aber nicht längnen. daß die wirksame Vollziehung des Gesezes nur znm Theil von den Behörden der Kantone ab-.

hängt , und daß noch kräftiger als durch gerichtliche Verurteilungen dem.

Reislaufen dadurch entgegengewirkt würde , wenn die Regierungen allein unsrer Nachbarstaaten. den schon oft wiederholten Verwendungen des Bundesrathes entsprechend, sich einmal dazu entschließen könnten. die an deI...

schweizerischen Gränzen bestehenden Werbbüreaux in keiner Weise mehr zI^ dulden. Aus dem Geschäftsberichte des Bundesrathes und den uns mitgetheilten Akten geht die bedauerliche Thatsache hervor , daß namentlich in Pontariier für den römifchen und in Feldkirch für den neapolitanische^ Dienst fortwährend Werbungen in beträchtlichem Umfange stattfinden, da.^ der Bestand förmlich organisirter Bureaux an diesen Orten den französischen und österreichifchen Behörden nicht wol unbekannt sein kann, und^ daß gleichwol die vom Bundesrathe verlangte Aufhebung derselben, welche Inan von Regierungen, mit denen man sonst im Frieden und guter Nachbarschaft lebt, wol erwarten dürfte, bis znm Schlnsse des Berichtsjahren nicht erhältlich gewesen ist. Wie wir vernommen, ist auch seither bloß.

von der großherzoglich badischen Regierung eine befriedigende Antwort.

auf die von Seite des Bundesrathes erhobenen Reklamationen eingegangen,.

während dagegen Frankreich und Oesterreich bis zur Stunde nicht entsprochen haben. .^ir sezen voraus, es werden der Bundesrath und feine Repräsentanten in Paris und Wien die gerechten Begehren. welche di^ Schweiz in dieser Angelegenheit an die dortigen .^abiuete zu stellen iin Falle ist, fortwährend wie bis dahin mit allem Nachdruke geltend machen, und nur in dieser Voraussezung unterlassen wir es , ein hierauf bezügliches.

Postulat zu beantragen.

.^

W..s die Vollziehung des Bundesgefezes über die Heim a thlo sigkeit.^

betrifft , so ist es erfreulich zu bemerken . daß die Einbürgerung der Hei^ mathlojen im engern Sinne immer mehr ihrem Abschlnsse entge.genrükt.

Bekanntlich besteht für diefen Geschäftszweig des Justiz- und Polizei-

departeinents feit dem Jahr 1851 eine besondere Anitsstelle, und da^ Gesam...tresultat ihrer Thätigkeit läßt sich gegenwärtig in folgenden fahlen.

ansdrüken : .^s wurde die Untersuchung eingeleitet über .

918 Personen.

.Davon wurden ermittelt als Heimathberechtigte :

der Schweiz

.

auswärtiger Staaten

.

.

117

.

.

l 94

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Durch Entscheidungen des Bundesrathes und des Bundesgexichtes sind den Kantonen zur Einbürgerung zugetheilt worden 464

,,

Es bleiben somit Ende 185..) noch iu Untersuchung

143 Personen

452 Ohne Zweifel würde der eidgenössische Untersuchungsbeamte in Heirnathlosensachen weit schneller in seiner mühevollen Arbeit vorrüken, wenn ..nicht einerseits manche Fälle , die nicht zu den eigentlichen HeiInathlosig..

keitsfragen gezählt werden können, wie z. B. ein sehr verwikelter Rechts^ streit zwischen Graubünden und Tessln über die bürgerrechtliche Angehörigkeit Deiner zahlreichen Familie. ihni zur Untersuchung überwiesen würden und anderseits nicht fortwährend neu auftretende Fälle von vorgegebener oder wirklicher Heimatlosigkeit seine Thätiakeit in Anspruch nähmen. wozu im Berichtsjahre noch die Einvernahme der aus Neapel in der Schweiz angelangten fremden Soldaten gekommen ist. Was die neuen Fälle betrifft, ^weiche während des Berichtsjahres eingegangen sind. so ist es erfreulich zu bemerken, daß es in niehrern derselben gelungen ist. die Anerkennung der betreffenden Jndividnen von den auswärtigen Staaten. denen ste angehörten, zu erwirken, während in den andern Fällen hierüber noch diplomatische Korrespondenzen geführt werden. Der bundesräthliche Geschäftsbericht 'beschwert sich darüber. daß die Behörden einzelner Kantone die Untersuchung über aufgegriffene Vaganten. deren Heimathrecht in einein aus..

bärtigen Staate festgestellt werden sollte, nicht zu Ende führen. fondern das Geschäft dem eidgenössischen Untersuchungsbeamten überweisen, ehe es .auch nur wahrscheinlich gemacht sei, daß es sich unI wirkliche Heimatlose handle. Der Bundesrath findet dieses Verfahren dem Bundesbeschluß ^om 23. Jiili 1855 zuwiderlaufend; wir bemerken indessen. daß dieser ^Beschluß nur verfügt hat, es solle ,,die Untersuchung der Verhältnisse neu ^in der Schweiz erscheinender Vaganten in e r s t e r Linie den ^antonal^ polizeibehörden ..iderlaffeu werden,^ woraus nicht gefolgert werden ^ann, .daß in allen Fällen. auch wo die Ermittlung eines^ Heimathrechtes als schwierig und verwikelt und die Vunde.^behörde als weit besser hiezn befähigt erscheint , die Untersuchung von der betreffenden Kantonalbehörde '.durchgeführt werden müsse. So wenig es als zwekmäßig erscheint, daß jeder aufgegriffene Vagant sofort naeh Bern geschikt werde. ohne daß die kantonale Polizeibehörde seinen Verhältnissen ernstlich nachgefragt hätte, so dürfte es doch noch weniger im Jnteresse der anzustrebenden Ausrottung der
Heiniathlosigteit liegen. wenn die Bundesbehörde derartige Fälle erst .an die Hand nähme. nachdem die Unmöglichkeit, das betreffende Jndi^ ^iduunI einem auswärtigen Staate zuzuweisen. an den Tag getreten wäre.

^Nicht bloß stehen der Bundesbehörde zur Konstatirung eines auswärtigen Bürgerrechtes offenbar inehr Mittel zu G.^bo..e, als ten kantonalen Polizeibehörden . sondern es läßt sich auch beinahe nicht vermeiden , daß die leztern, welche sich in solchen Fällen nicht für besonders betheiligt ansehen, ^in der Untersuchung etwas läßig verfahren und allzuschnell zu deni be^.

.^uemen Mittel der Wegweisung über die Kantonsgränze greifen werden, welches nur geeignet ist, das aite Uebel, das nian einmal beseitigen wollte, fortzupflanzen. Wir glauben daher, es sollte vom Bundesrathe dem Beschlusse von 1855 keine allzuweit Auslegung gegeben. sondern in Fället, ^vo es sich nach stattgesundener Voruntersuchung in den Kantonen ergibt,^

45^ ^aß das auswärtige Heimathrecht nicht ohne weitläufige Verhandlungen .hergestellt werden könne . die Sache von der Bundesbehörde an die Hand genommen werden. Sollten an.1.. die Geschäfte des eidgenössischen l.lntersuchungsbeamten dadurch etwas vermehrt werden, so ist gleichwol bei dem jezigen Stande der feit längerer Zeit pendenten HeiInathlosenfälle zu hoffen.

daß die Einbürgerung der eigentlichen Heimathlosen binnen kurzer Frist vollendet sein werde.

Was die vollständige Einbürgerung der T o l eri r te n und L a n d s a ß e n betrifft, so ist allerdings nicht zu läugnen. daß diese Angelegenheit, ..vie der Bundesrath sich ausdrükt, im ^aufe des Berichtsjahres wesentliche Fortschritte gemacht hat.

Der Kanton Bern, welcher damit längere Zeit ^iin Rülst^de geblieben. hat nun ein sehr eingreifendes Gesez erlassen, weiches den bis dahin bestandenen außerordentlichen Verhältnissen der fogenannten Landsaßen nnd ewigen Einwohner ein Ende macht. auch aus ^em Kanton Neuenburg liegt ein Gesez vor über die Einbürgerung sämnitlicher Personen. weiche noch keiner Gemeinde angehörten, wobei freilich .die weitere .llnsführung der darin aufgestellten Grundfäze noch zu erwarten ist. Schwr^z und Basel^. Lan^.schgst haben die Einbürgerung ihrer Tolerirten erledigt; Freiburg ist wenigstens bedeutend damit vorgerükt und stellt die Vollendung in nahe Aussicht., ebenso geht in Graubünden, wo dieses Ge..

schäft init ..^sondern Schwierigkeiten verknüpft war, dasselbe feiner beför^erlichen Erledigung entgegen. Weniger befriedigend ist dagegen. was der Bundesrath ü^.er einige andere Kantone zu berichten im Falte ist.

Was insbesondere die Verhältnisse im Kanton W a a d t betrifft, so erbalten wir nun allerdings diejenigen Aufschlüsse, welche die ständeräthliche Kominission .m Geschäftsberichte vom Jahr 1858 vermißt hat; allein es geht aus der einläßlichen Darstellung des Bundesrathes k.ar hervor, daß das leztjährige ^esez die , den bernischen Landsaßen verwandte Corporation vaudoise.

deren Bestand ans 13.^ Jndividuen angegeben wird, nicht berührt hat, .sondern diefe Klasse von Personen noch durch ein zweites Gesez, dessen Erlassung in nahe Aussicht gestellt wird, in Gemeinden einzubürgern ist.

..Wenn wir nun anch gerne zugeben , daß dieser Einbürgerung manche Schwierigkeiten im Wege stehen mögen , so darf eben nicht
außer Acht gelassen werden, daß solche Schwierigkeiten in andern Kantonen, wie na.nientlich in Bern^ auch bestanden und die Gerechtigkeit erheifcht, daß man ^eim einen Kanton wie beim andern auf beförderliche Durchführung eines .bereits seit b^Ild zehn Jahren bestehenden Bundesgefezes dringe. Auch H e s s i n hat sich nur allmählig davon überzeugt, daß es zu diesem Behuf..

^in neues Gesez zu erlassen habe. und befindet sich mit demselben noch .im Rükstande. Wao den Kanton W a l lis betrifft, so sind wir mit dem Bundesrathe vollkommen darüber einverstanden. daß es nach dem Sinn .und Willen d.s Bundesgesezes nicht genügt. wenn ein Kanton seine To^erirten in ihren Beziehungen zum Staat und zur Gemeinde so behandelt, ^ls ob sie Bürger wären, fondern daß eine förmliche Einbürgerung dex einzelnen Personen in bestimmte Gemeinden durch einen A k t , welcher für

^54 ^ie Zukunft einen Beweistitel gibt, verlangt werden niuß. Endlich ha^ auch G e n f , wie es scheint, dem Bundesrathe gegenüber noch nicht de..^ Nachweis darüber geleistet, daß und in welchen Gemeinden die Heimath ^ ^losen und Tolerirten, welche sich im Kanton befanden, eingebürgert worden.

seien. Unter diesen Umständen halten wir mit Rüksicht daraus , daß di^ .Bundesversammlung schon mehrmals, aber bei einzelnen Kantonen bis jez^ ersolglos, die beförderliche Durchführung der Einbürgerung sämnitliche..^ schweizerischen Tolerirten und Landfaßen verlangt hat, es für angemessen..

daß der h. Ständerath beschließen möge: ,,Der Bundesrath wird wiederholt eingeladen, bei denjenigen Kan^ tonen, welche dem Bundesgeseze über die Heimathlosigkeit noch nich^ vollständig nachgekommen sind, auf ungesäumte Vollziehung dieses Ge^ sezes in feinem ganzen Umfange hinzuwirken.^

III.

^eschäft^reis des ^lilitärdepartements.

Das MilitärdepartenIent hatte im verwichenen Jahre eine Geschäfts^ Vermehrung in Folge der während des italienischen Krieges nöthigen Trup^ penaufstellung längs der Gränze. Nachdem der Bundesversammlung übex die vom Bundesrathe in dieser Zei. getroffenen Anstalten ein besonderem Bericht vorgelegt und von derselben hierüber ein ^eschl..ß gesaßt worden.

ist, erscheint es unnöthig, neuerdings auf die Sache einzutreten.

Abgesehen von dieser außerordentlichen Bewaffnung beschränkten sich die Geschäfte des Departements auf die Vollziehung der Geseze und Reglement^ uber die Organisation und Jnstruktion der eidg. Armee.

Jhre Kommission, welche keinen in Aktivität stehenden Militär unteI.

ihren Mitgliedern zählte, di.. sich an der Prüfung der Geschäftsführung des Bundesrathes betheiligt haben, muß sieh begnügen, eine allgemeine Uel.ersicht Jhnen vorzulegen und ...ird sich aller Abänderungsvorschläge hin^ sichtlich der Organisation und der Jnstruktion des Heeres enthalten. Sie thut dieß um so lieber, als sie der Ansicht ist. daß fortwährende.. Neueriingen bei einem Milizheer wer^ig vortheilhaft sind und daß . wenn niai.^ einen Plan festgesezt hat, derselbe so lange befolgt werden soll, bis die^ ^Erfahrung die Nothwendigkeit, ihn abzuändern, erwiesen hat.

Der Berieht des Bundesrathes zeigt, daß die eidg. Militärorganisa...

tion sich in den Kantonen entwikelt, daß aber einige derselben noch nich^ allen ihren Verpflichtungen nachgekommen find. Die Zeit ist indessen nicht fern, wo alle bewiesen haben werden ^ daß sie begreif. n, wie wichtig und^ uothwendig es ist, daß jed^r di.. Geseze vollziehe und daß unser Hee^ endlich ein gleichartiges , geschlossenem Ganzes bilde. Nur zwei Kantone...

.^aben ihre Militärgeseze noch nicht revidirt, um sie mit dem Bundesge^

455

..

^eze in Einklang zu bringen. Der Bundesrath wird sicher nicht unterfassen, sie aufzufordern, .nicht länger mit der Vornahme dieser Revision ^u säumen.

Material.

Mit Befriedigung steht man , daß die Eidgenossenschaft mit gutem Beispiel vorangeht, und daß sie im Laufe des Jahres durch Ankäufe das ^Material vervollständigt hat. welches das Gesez ihr überbindet; man sieht ferner, daß sie zn dem Kriegsmaterial die Dampfschiffe ans dem Langensee .zählt. Der Bundesversammlung wurde dießfalls ein besonderer Bericht erstattet und wir enthalten uns daher, von diefer, wie uns scheint, nicht sehr glüklichen Erwerbung zu sprechen.

Die Kantone scheinen sich ebenfalls angestrengt zu haben. ihre Ver-

pfliehtungen zu erfüllen ; doch zeigt sich, daß einige noch nicht die nothige Anzahl Gewehre für die Infanterie des Auszugs besizen. Gliiklicherweise sind ihrer nur wenige; allein es ist nothwendig, daß dieseni Zustande bal^igst ein Ende gemacht werde. Nicht nur der Auszug muß mit guten ^Gewehren bewaffnet sein , auch die Reserve muß damit versehen werden ; .denn unsere Reserve ist nicht eigentlich eine solche im wahren Sinne des Wortes. sie ist vielmehr eine zweite Linie. bestimmt. die Luken auszufüllen, Welche in der ersten entstehen könnten, und sie muß sich also als ein deIu 'Auszuge gleichstehender Truppentheil betrachten. Die Kommission zweifelt ^iicht, daß der Bundesrath nichts versäumen wird, um dieses Ziel so bald .wie möglich zn erreichen.

Es erfüllt mit Befriedigung, wenn man sieht, daß die Schweiz nunmehr die regleinentarische Zahl an Geschüzen bestzt. Nur drei Kantone,.

St. Gallen , Aargau und .^aadt haben noch kurze Hauken in lange umzuwandeln; die Kominission hat vernommen. daß der Kanton Waadt diese ltinwandlung der Geschüzgießerei in Aaran übertragen hat.

Was die Kriegssuhrwerke und die Munition für Artillerie und Ra.ketenbatterie anbelangt, so fehlt noch Manches in mehreren Kantonen.

Die Bundesversammlung hat leztes Jahr einen Beschluß von höchster Bedeutung gefaßt, wir Ineinen den Beschluß über Uniänderung der Ordonnanz-.

gewehre nach dem Prelat-Bürnand^S.^fteme. Diefe Umänderung hätte mit großer Schnelligkeit ausgeführt werden follen: denn wenn die Schweiz ihre Armee während diefer Umänderung hätte ausstellen müssen. so wäre es den Truppen wohl schwer gefallen, in die Linie zu rüken. Die UmÄnderung der Gewehre ist nicht mit der nöthigen Raschheit ausgeführt worden. Zwischen der Verwaltung und dem Unternehmer erhoben sich An-^ stände, die zur Auflösung des Vertrages führten. Gegenwärtig geht die Arbeit in der von der Eidgenossenschaft selbst geführten Werkstätte in .Zosi^gen, in den .^.antonszeughäusern und endlich durch erfahrene Büchsenschmiede vor fich.

^

^

.

Die Kommission zweifelt nicht. daß der ..Bundesrath alle sei.ie Auf..nerlsamkeit aiis das den Kantonen noch Mangelnde richten und darauf sehen wird . daß die Gewehrnmändernng möglichst rasch und gnt ausgesübrt werde.

Die Verwaltung des Militärdepar^nIents im Besondern bietet zu keiner Bemerkung Anlaß. Wir wollen nur hervorheben, daß ini Geschäfts^ jahre die Stelle eines dein Miiitärdeparteinent zugeteilten Pulverkontro^ leurs befezt worden ist. Der bundesräthliche Beriet meldet, daß diesem Maßregel deii dabei in's Auge gefaßten Zwek erreicht hat ; die unaufhörlichen Klagen über die Oualität ^des in den Verkehr gebrachten Pulver^ haben sich in Bezug auf das Pulver nicht wiederholt , welches , nachdem der .i.ontroleur es als gnt anerkannt hatte, verkauft worden ist.

Wir werden dem so einläßlichen Berichte des Bundesrathes über di^ Instruktion der Truppen nicht folgen. Die Kommisston hat in dieser Be^ ziehung an den Bundesrath weder Anfragen noch Einladungen zu richten.

Anläßlich der Rekrutenschulen hebt der Bericht hervor, wie mißlich es sei, daß im Augenblike, wo man die Gleichförmigkeit in der Ausrüstung de^ Biindesheeres erreicht hatte, die neuen B^kleidun^svorschläge diese Gleich^ sörmigkeit eingebrochen haben und wie wünschbar es wäre, daß etwas Beständiges erzielt würde. Die Kommission theilt diese Anschauung. Wen^ große Staaten Init stehenden Heeren Versuche machen und die Bekleidung ihrer Truppen selbst ganz umändern können, ohne andere Ue^elstände, al^ eine etwas größere Geldausgat^e , so ist die Sache nicht die gleiche bei uns, wo man weder die Kantone, noch die Bürger, die sich ans ihre .kosten bekleiden . zwingen kann . fortwährende Aenderiingen zu machen.

Hieraus folgt. daß jede Aenderung zu ihrer Durchführung bis zur Gleichsörmigkeit eine namhafte Z.it erfordert und daß inzwischen die Armee ein^ Farbenmannigs^itigkeit darbietet. welche das Auge verlezt und beim Soldaten eine Mißstiininung hervorrust. die dem militärischen Geiste nichts weniger als förderlich ist. Man wird gut thun. die Versuche fortzusezen, .bis man, wenn möglich. etwas Besseres. als was wir jezt besizen, erreicht hat ; inzwischen aber wird man auch gut thun , darauf zu sehen, daß die Truppen nach Maßgabe des Gesezes ausgerüstet werden. bis dieses selbst abgeändert wird.

Der bundesräthliche Bericht bespricht
einläßlich den Truppenzusainnienzug in A...rberg; er beschreibt die stattgehabten Operationen in einer Weife. die glauben läßt , daß nian wirklich einem ernsthaften Zusammenstoße beiwohne. Ohne die Meinung, welche der Bundesrath über diese Scheinangriffe und Verteidigungen zu hegen scheint, vollkommen zu theilen, finden wir doch, daß diese T.^uppenzusammenzüge besonders für die Aus^

bildung der Oberoffiziere sehr nüzlich sind.

Jn Bezug auf die Truppeninstruktion glaubt die Kommission. ohne indessen hieraus den Gegenstand einer förmlichen Einladung machen zu wollen, die Aufmerksamkeit des Bundesrathes ans das hinlenken zu sollen,

457^ was die Jnstruktion der Artillerie. befchlägt . welche gänzlich der Eidgenossenschaft ausfällt. Wenn wir diesen Gegenstand näher berühren, so ge-^ schiebt es nicht etwa im Hinblike aus das ehrenwerthe Korps der General...

stabsofsiziere dieser Waffe, sondern nur geleitet durch das Jnteresse, welche^ wir denI H^ere zuwenden.

Man hat bei dieser Waffe ein Jiistruktionss^fteni angenommen, welches dein für die infanterie geltenden und wohl erprobten entgegengesezf ist.

Für die Jnstruktion der infanterie besteht in jedem Kanton ein besonderes Jnstruktionspersonal , welches den Dienst in allen seinen Theilen genau kennt, mii den Verhältnissen wohl vertraut ist und demzufolge.

günstige Ergebnisse i... kurzer Zeit erzielen kann.

Nebst den Jnstruktoren.

zieht mau eine Anzahl von Offizieren und Unteroffizieren bei, welche untex^ der Leitung der Jnstruktoren die Rekruten und dabei sich selbst unterrichten. Bei der Artillerie hingegen werden die Jnstrultoren aus den Stabsoffizieren der Waffe selbst gewählt, und da sie eigentiich ein ständiges JI.strnktionskorps bilden , so ziehen die übrigen Stab..^ und Truppenoffiziere aus den zahlreichen Schulen und Zusammenfügen dieser Waffe nicht den größtmöglichen Nuzen. Wäre es nun nicht thuniich iind selbst zwekmäßig,.

ein besonderes, jedoch weniger zahlreiches Jnstruktionskorps zn besizen und Rekrutenschulen wie ^iederholungskurse nnter die Leitung eines Oberofsiziers voni Stabe zu stellen. welchem das nöthige Jnstrnktionspersona^ beigegeben würde .^ Man würde hiedurch den Reibungen vort.^u^., welche nothwendig bei der Anwesenheit der manchmal im Range einander gleich^ stehenden beiden Ossiziere entstehen müssen, von denen der eine den Zufamnienzug kommandirt und der andere mit dem l.lnterri.^t betraut ist..

Wir wiederholen, daß wir diese Frage. nicht zum Gegenstande einer formlichen Einladung machen wollen ; wir würden aber gerne sehen , daß der Bundesrath untersuchen ließe. o... in dieser Richtung nicht ei^e Aenderung.

eintreten sollte.

Anläßlich des Truppenausgebotes haben sich .Anstände zwischen dein Bundesrathe und einigen Kantonen erhoben. Mehrere Kantone, und besonders diejenigen, welche eine große Truppenzahl stellen, sezen alljährlich eine Dienstsolge sest, damit die Truppen der verschiedenen Waffen der Reihe nach in Dienst treten und das gleiche
.^orps nicht das nämliche Jahr zweimal oder noch öfter einberufen werde, während andere oft mehrere Jahre hindurch nicht unter .die Waffen kommen. Diese Anordnungen wer^ den dein Bundesrathe mitgetheilt und erst nach Genehmigung durch de.nselben öffentlich bekannt gemacht. Der Bundesrath seheint jedoch die Bataitlone und verschiedenen Korp.^ der Spezialwaffen in die Brigaden und Divisionen so eingetheilt zu haben. daß jedesmal, wenn die eine oder die andere Brigade oder Division marschiren soll, die nämlichen Bataillone oder Speziaiwaffenabtheilungen^aufgebo^ werden müssen. was den wesentlichen

Uebelstand zur Folge hat, daß ein Theil der Bürger übermäßig in An-

spruch genommen wird, und zwar nach unserer Ansicht ohne Nuzen für die

^58 Armee.

Es wäre dem Geseze und einer glichmäßigen Vertheilung der .Lasten aus die Bürger entsprechender, wenn bei der Armeeeintheilung, statt die Nummern der Bataillone und Spezialwaffeneinheiten zu bestino .men . einfach gesagt würde , daß eine gegebene Division ans Bataillonen gewisser Kantone Iind Spezialwaffen dieses oder jenes Kantons bestehe.

Die Divisionäre können, wenn sie zu wissen wünschen, welche Truppen sie zu befehligen haben werden , dieß durch die kantonalen Kehrordnungen erfahren. Wir halten für genügend . die Aufmerksamkeit des Bundes^ .rathes auf diesen Gegenstand hinzulenken . damit er unfern Wünschen entspreche, ohne daß eine besondere Einladung an ihn nöthig wäre.

Ebenso verhält es sich mit nachstehender Bemerkung. Man beklagt sich in manchen Kantonen , daß die Marschbefehle zu den Rekrutenschulen so spät einlangen. daß die kantonalen Verwaltungen kaum mehr Zeit haben, die Mannschaft aufzubieten. Jezt , wo der dein Bunde ausfallende Unterricht in regelmäßigen Gang gebracht ist. wäre es leicht, zum vor^ aus die Zusainmensezung d^r verschiedenen Schulen bekannt zu machen und später rechtzeitig die Spezialbefehle zu ertheilen, wie solches in mehreren .Kantonen geschieht.

Jn Vollziehung des einschlägigen Bundesbeschliisses hat der Bundesratb eine Inspektion der L a n d w e h r vornehmen lassen. Obgleich das Ergebniß für einen so zu sagen noch nicht organisirten Truppentheil ein befriedigender ist. so wird man doch gut thun . nicht zu viel auf diesen Heerestheil zu zählen, der seiner großen Masse nach nur als äußerstes Vertheidigungsniittel Verwendung finden könnte.

Die trigonometrischen Arbeiten wurden im Laufe des Jahres 1859 sortgefezt. und die Kartenaufnahine ist merklich fortgeschritten . Befestigungsarbeiten wurden ausgeführt an der Lnziensteig. in Vellenz und St. Moriz. Der Bundesrath dars nichts versäumen, um diese und andere günstige Punkte in guten Vertheidigungsstand zu sezen.

Das R e c h n u n g s w e s e n des Militärdepartements wurde geprüft und hat zu keinen Bemerkungen Veranlassung geboten. Jndeffen müssen wir ^uin Verständniß des Berichte^ hier eine Auslassung aus Seite 355 der deutschen Ausgabe berichtigen.

Es heißt dort, daß die muthmaßlichen Einnahmen

im Budget für .85.) mit .

.

.

.

. Fr. 147.000. --

vorgesehen wurden, während die wirklichen Einnahmen Betrugen

.

.

.

.

.

.

.

.

,,

Also mehr als nach dem Voranschlag .

.

Der Bericht weist jedoch nur einen Ueberschuß ^us

von .

.

.

.,

.

...

.

892,525.

8^

Fr. 745,525. ...^

. . .

13,l01.

83

45.^ Die Staatsrechnung ^hingegen liefert folgende Ergebnisse: .l) Ertrag der Miethgelder von den Regiepferden 2) Von verkauften Reglenienten , Ordonnanzen und ForInularien .

.

.

.

.

.

.3) Von verkauften Blättern des s^weiz. ^Atlas .

4) An Rükvergütung für die an die Schulen abge-

.

.

.

.5) Von verkauftem Kriegsmaterial 6) Von Jnventarvermehrung ^ ^7) V o n Verschiedenem .

.

gebene Fo..räge .

.

.

.

.

.

.

^um..ia wie oben

Fr.

39,8^0. 50

,, ,,

13.312. 2 4 3,102. 20

,, 107,642. 09 ,, ,, ,,

15,899. 10 644.^22. 21 67,787. 5 2

Fr. 8..)2^525. 8^

Die Kosten der Truppenaufstellung InI Jahr 185..) find auf die Rech^nung .des Militärdepartenients .getragen , in welcher sie mit einer Summe ^on Fr. 1,431,742. 42 erscheinen.

Die Rechnungen dieses Aufgebots sind noch nicht liqnidirt; doch steht zu erwarten, daß die GesännntsIiInme^on obiger Zahl nicht bedeutend abweichen werde.

Die Rechnungen der Aufstellung v...n 18^6/57 sind Jhrer Kommission vorgelegt worden ; fie sind nicht endgültig genehmigt, weil die bei der Revision gemachten BeInerküIigen dem Kriegskommissariate noch ni.^t zugestellt worden sind.

Schließlich muß die Konimission die Aufmerksamkeit des Bundesrathes auf die Frage hinlenken, ob bei der großen Zahl von Truppen, welche im verwichenen und im laufenden Jahre aufgeboten worden si^d . es nicht angemessen wäre, den auf nächsten Herbst angeordneten Triippenzusaminen-

zug nicht abzuhalten.

IV.

..^eschäftskreis des Departements ..d.es ^nnern.

Der Augenschein, den wir von der B u n d e s k a n z l e i genommen haben, ist zu unserer vollen Befriedigung ausgefallen. Die verschiedenen Geschäfte sind gut verteilt und, nach dem Zeugnisse des Kanzlers und unserer eigenen Wahrnehmung, von tüchtigen ..^irbeiiern besorgt. Die Einrichtung der Kanzlei ist d e r a r t , daß Alles leicht und sicher in einander. greift; und wenn man einesteils die beruhigende Gewißheit erhält, daß sänimtliche Arbeiten niit der größten Genauigkeit und Sorgfalt ausgeführt werden, so wird man andererseits ebenso angenehm berührt durch die Gefälligkeit ^der äußern Formen ^und die Schönheit der Ordnung, in welcher das

.....und.^...^. .^ahrg. ^ t. I . Bd. II.

^ 42

460 ^anze sich darstellt. Wir können deßhalb nicht umhin , dem Ehes nnd^ Leiter der Kanzlei unsere volle Aberkennung auszusprechen.

Was das Einzelne anbelangt, so sind die Rükstände des Missiven^ protokolls, welche durch die lange Krankheit und den endlichen Hinschied des.

mit dieser Arbeit betraut gewesenen Angestellten eingetreten waren , nunmehr bis auf wenige Tage nachgeholt. Die Protokolle der Bundesversamnilung, des National.. und Ständeraths sind schön und vollständig nachgetragen und regiert. Ebenso die Protokolle des Bundesraths und sämmtliche untergeordnete Kontrollen. Die ganze Registratur gewährt das.

Bild musterhafter Ordnung.

Die Geschäfte der Bundeskauzlei nehmen in bedeutendem Maße zu..^ Der Bundesrath hielt i. J. I85..) I99 Sizungen, und erledigte 5566 Geschäste. beinahe 700 Nummern mehr als im Jahre 185.^. Es ist natürlich. daß wenn die Besorgung der Protokolle, der Expeditionen und.

der Registratur nicht in Rükstand gerathen, oder zwekinäßige Arbeiten, wie z. B. das im Berichtsjahr neu angefertigte Materialregister zu den Protokollen der Bundesrevisionskommission und die Zusammenstellung dex Abänderungen in der eidgenössischen Gesezgebung in Zukunst nicht unterbleiben.

sollen, eine verhältnißmäßige Vermehrung der Arbeitskräfte und zu diesem Zweke eine bescheidene Vermehrung des Kredits namentlich für KopiatnreI..

nothwendig wird.

Das Bundesblatt und die Gesezessannnlung erschienen in ganz gleicher Auflage. wie die l.eiden lezten Jahre. Die im Gefchästsbericht angegebeneu Mehrkosten von Fr. 2797. 03 rühren von dem größern Umfang der einzelnen Nummern her.

Die Kontrollen geben über jedes einzelne JInprimat, dessen Auslage, kosten, Verkeilung. Restanzen .e. ^e. die genauste Auskunft. Die Ordnung in diesem Geschäftszweig ist musterhaft, und es ist nur dieser zuzu^ sehreiben, d.^ß die große Menge von JnipriInaten mit verhältnismäßig so.

geringen Kosten hergestellt werden kann.

Aufgefallen ist uns jedoch der u^gemein ungleiche Bezug der Geseze^.

Verordnungen und Beschlüsse des Bundes durch die einzelnen Kantone,

.womit auch große Ungleichheit und theilweise Unzulänglichkeit in de^

Promulgation zusammenhängt. Mittelst Kreisschreiben vom 13. Dezember 1853 machte das eidgenössische Departement des Jnnern einen Versuch, über die Art solcher Promulgation nähere Daten zu sammeln, um, darauf gestüzt, bestehende Uebeistände und überflüssige Ausgaben zu vermeiden.

Der Versuch blieb ohne Erfolg. Jin Jahr 1<^57 drükte die nationalräthliche kommission in ihrem Bericht über die Geschästsführung de^ Bundesraths während des Jahres 1^56 den Wunsch aus. daß der Bundesrath den Gegenstand wieder aufnehmen und der Promulgations^ frage in der angedenteten doppelten Richtung erneuert seine Anfnierksarnkeit schenken möchte. Der Stand der Angelegenheit scheint aber ziemlich

461 'der gleiche geblieben zu sein, und wir sehen uns deßhalb veranlaßt. jeneu Wunsch auch von unserer Seite zu nnterstiizen und zu wiederholen.

Einen fernern Uebelstand haben wir darin gefunden, daß die PubliNation von Uebereinkünsten zwischen dem Bund und ausländischen Staaten in der Gefezessammlung einerseits hie und da verspätet wird, andererseits bezüglich der Forin eine sehr ungleiche ist.

Was das Leztere anbelangt, so finden wir die Erklärung der auswärtigen Regierung bald wörtlich und vollständig eingeriikt. bald die Erklärung des Bundes nur in einenI Nachsaz berichtweise angehängt. Wir halten dafür, daß bei Publikation solcher Uebereinkünfte die erstere Form, nämlich die wörtliche und voli-^ Ständige Einrükung der l.eidfeitigeu Erklärungen die richtigere sei und sprechen den Wunsch aus, daß in Zukunft an dieser Form festgehalten werden^ und die Publikation selbst. sobald eine Uebereinkunst durch beidseitige Sanktion. perfekt geworden, ohne Verzug stattfinden möchte.

Der Staatsrechnung endlich haben wir entnommen, daß der für Sammlung der altern offiziellen Aktenstüke angewiesene Kredit von Fr. 40l)0 unverwendet geblieben ist.

Nähere Erkundigungen, die wir über den Ge^ genstand eingezogen, ergaben jedoch, daß das Manuskript vollendet ist und wir uns der Hoffnung hingeben können, daß der Druk und die Veröffentlichung der Sammlung noch im Laufe dieses Jahres stattfinden werde.

Was die Archive betrifft, so zeigt uns zunächst die einläßliche Darstellung des Standes des Repertorienwerkes ini bundesräthlichen Geschäftsl.ericht. daß dieses schöne Werk, Dank dem fleißigen Arbeiten der damit ..Getrauten, seinen erfreulichen Fortgang nimmt und der Vollendung mit raschen Schritten entgegengeht. Von dem ganzen Zeitraum von 1291-1798 sind jezt nur noch folgende Jahre unbearbeitet:

l500-152l. also l 528-- 1556, ,, 1608-- 16 18, ,, 1625 .-1649, ,, 1677-1712, ,, 1744-1777, ,,

21 Jahre, 28 ,, l0 ,, 24 ,, 3.5 ,, 33 ,,

in. Ganzen also 15l Jahre.

Die Arbeiten ini. n e u e r n e i d g e n ö s s i s c h e n A r c h i v wurden nach der schon im Ansang des Jahres 1859 eingetretenen und leider auch jezt noch fortdauernden Krankheit des Herrn Archivar Mever vom Bundesrath Herrn Archivar Krütli übertragen. Es war da sehr Vieles zn sichten. zu ordnen. zu ergänzen und umzugestalten. Viele Bände fehlten, und auch je.^t find noch 4 Bände. welche troz den sorgfältigsten ..nd emsigsten Nachforschnngen nicht haben ausgesunden und zur Stelle gebracht werden können. ^.age^en ist es Herrn Archivar ^rütli gelungen , die attere Sammlung der Jn.vrimate um acht vollständige Exemplare, die Reper^.

462 torien der eidgenössischen Abschiede von 1803-1813 um 13 Exemplare zu vermehren und namentlich von der französischen Ueberseznng der Tag^.

.sazungsabschiede von I831-1848. die bisher in keinem einzigen voll...

Ständigen Exemplare vorhanden war. drei Exemplare herzustellen.

Die ^Arbeiten in diesem Archiv sind jezt schon so weit vorgerükt, daß ^hr Abschluß und damit die vollständige Ordnung des Archivs auf Ende des laufenden Jahres mit Sicherheit erwartet werden kann.

.

Mit Rütslcht auf den Umstand, daß nach dem leztjährigen Geschäfts..

bericht einzelne Akten betreffend den Sonderbuudsfeldzug als ausstehend angegeben wurden. und in der Absicht, jeder Aktenverschleppung in Zu.unft .vorzubeugen, hatte die Bundesversammlung das Postulat gestellt, es möchte durch eine gleichmäßige Jn^ruktion an alle Beamten u^.d an die mit Speziala .auftragen jeglicher ....trt Namens des Bundes Betrauten dafür gesorgt .werden, daß künftig alle Akten, welche ihnen in Folge ihres Amtes oder lustrages oder ihrer Sendung eingehen, gehörig gesammelt und zu rechter Zeit abgeliefert werden.

Was nun zunächst jene Akten anbelangt, so ist es seither gelungen, ^noch Einiges davon zur Stelle zu bringen. und es fehlen gegenwärtig nur no^ diejenigen der damaligen Divisionäre Rilliet, Ziegler und Ochsen..

dein. Diese selbst scheinen unerhältlieh zii sein. und der Schaden ist insofern nicht gerade bedeutend. als alle Verhandlungen .zwischen den Divisionären und dem Oberkommando in den Akten des leztern sich vorfinden, ^die fehlenden aber nur die Verhandlungen jener Divisionäre mit de^ Brigadekomm^ndanten betreffen.

Die kommission gla.it.t deß^alb, von .Weiterem abstrahiren zu sollen. Eine besondere Jastruktiou im Sinne obigen Postulates scheint dein Bundesrath nicht nothivendig. .^inersei^ sei hierüber ein Tagsazungsbeschlnß voin 25. Jiili 1835 vorhanden. iei roelchem die nöthigen Vorschriften bereits aufgestellt seien und anderntheil^ sei für die Ankunft dem Uebelstande der Aktenverschlepv.ing schon durch die einheitliche Leitung dei den neuen Bundeseinrichtu.igen selbst gesteuert^ indem , wenn die Registratur und das Archivariat ihre Ausgabe erfüllen^ eine Aktenverschleppung kauin eintreten könne. wie denn auch s..it den 12 Jahren unter der neuen Ordnung der Dinge keine dießfä.Iigen ^lagei.i laut geworden feien.

Wenn nun auch das Leztere deßwegen nicht von großer Bedeutung ist, weil erst bei der vollständigen Zusammenstellung und archivarifche^ Ordnung der Akten dieser 12 Jahre die Sachlage sich sicher r.erausstet..eu wird und ferner jener Tagsazungsbeschliiß kaum allen Betreffenden bekannt ist, so gesteht die Kommission dagegen vollkommen zu. daß bei der nun...

mehrigen einheitlichen Leitung unter den neuen BundeseinrichtiIngen eine Aktenverschleppiing in bedeutenderem Grade kaum mehr niög^ch ist. und sie kann sich für je.zt um so eher beruhigen. als durch die Herausgabe der ältern.^noch in Kraft bestehenden, offiziellen Aktenstüke auch jener Tag....

sazungsbefchluß wieder zu allgemeiner Kenntniß komiueu wird.

463 Was nun die Arbeiten im Bundesarchiv betrifft, so find dieselben .nicht so weit fortgeschritten, als wir gewünscht hätten. Die RepertorierI .über die erste Aintsperiode sind noch nicht vollendet, und über die zweite ^Periode kann nur das gemeldet werden, daß die ^Akten der Bundesversammlung und des Bundesrathes rubrizirt und die Akten einiger Departemente zu Handen genommen seien. Wir find jedoch weit entfernt, damit .einen Tadel gegen das Archivariat zu verbinden.

Wenn man bedenkt,.

daß Herr Archivar Meier 10 Monate, Herr Archivar Krütli 9 Wochen .und auch die Archivargehüli^en Jahn und Plüß zeitweilig durch Krankheit.

^on dein Besuche des Archivs abgehalten wurden, der Leztgenannte zudei^.

^beinahe 2 Monate im Militärdienste abwesend war, und die vielek. Arbeiter^ uameiitlich im nenern eidgenössischen Archive in Betracht zieht, so ist da^ etwelche Zurükbleiben des Bundesarchivs sehr erklärlich. Allein wir müssen dennoch darauf dringen, daß der Ordnung und Registrirung dieses Bestandtheils des Archivs alle Aufmerksamkeit und Kraft zugewendet werde. E.^ ^kann dieß jezt auch um so eher geschehen, als die altern Archive, die .Spezialrepertorien, welche auf spätere Zeit verschoben werden können, ans^genommen, mit diesem Jahre in Ordnung gebracht sein werden und soini^ ^das gesanimte Personal für die Arbeiten im Bundesar.^iv disponibel wird.

^Die Kommission hält diesen Gegenstand für wichtig genug, um den An.rag ^ustellen: ..Es sei in Zukunft als leitender Grundfaz festzuhalten, daß die Atten fämmtlicher ^mtsverioden, mit Ausnahme der jeweils laufenden und der ihr vorangegangeneu Periode, archivarifch vollständig geordnet sein sollen...

Freilich sind wir genöthigt, auch auf Uebelstände in den Archivr ä i i m l i c h k e i t e n selbst anfmerkfam zu machen. Es fehlt, wie sich nun.nehr unzweifelhaft herausstellt, entschieden an der nöthigen Lüftung dieser

Räumlichkeiten und an der Möglichkeit, diese bei der je.zigen Einrichtung der Fenster gehörig herzustellen. Diese leztern find durch keine Gittex ^erwabrt. Sobald die Beamten die Lokalien verlassen haben , müssen Fenster und Laden geschlossen werden und bleiben es , bis am andern Morgen: die Lokalen wieder bezogen werben. Jn Folge diefes Mangels an gehö.^ riger Lufterfrischung, welche gerade in jenen den Sonnenstrahlen fo II n-.

.gemein ausgesehen Lokaiien besonoers nothwendig wäre. ist der Gesundheitszustand der dort arbeitenden Beamten ein sehr bedrohter und die vielem bei ihnen eingetretenen Krankheitstage beweisen, daß sie nicht mit Unrecht .und ohne Grund si.ch ...eklagen. Wir halten uns deßhalb nach genom^uener Einsicht fiir verpflichtet. den Antrag zu stellen : ..Der Bundesrath sei eingeladen zu untersuchen, wie den i^ den Archivräuinlichkeiten sich erzeigenden, die Gesundheit der dort arbeitenden Beamten bedrohenden Uebeiständen begegnet werden könne. ..

464 Mit der B i b l i o t h e k ist im Lause des Berichtsjahres die von der ^Bundesversammlung gewünschte Veränderung vor sieh gegangen und sie ^at sich in Folge der vollzogenen Ausscheidung bedeutend reduzirt un^ bereinigt. Man wird indessen gleichwohl so ziemlich daran verzweifeln müssen, aus der Bibliothek je ein anständiges chronologisches Ganzes zu machen. Die jährliche Annahme ist sehr bedeutend. Sie betrug im Jahr

1856 429, im Jahr 1857 410, im Jahr 1858 832 Werke. Der

größte Theil derselben kommt in buntem Wirrwarr von Außen und die

selbstständigen Ausgaben für die Bibliothek sind nicht so bedeutend, daß .sie die Geschenke nach allen Seiten hin ergänzen und das Ganze in.mer^.

in einiger Uebereinstimmiing halten könnten. Unter diesen Umständen wird^ .nichts übrig bleiben. als von Zeit zu Zeit neue Säuberungen vorzunehmen,.

wobei es freilich nicht eb^n sonderlich angenehm für das Polytechnikum ist, .den einzigen Ablagerungsplaz vorstellen und neben manchem gewiß Werth.vollen auch eine große Masse des ^erthlofen oder wenigstens Unzwek^ mäßigen annehmen zu müssen.

Die schön geordnete und bereits viel Jnteressantes bietende Münz^aminlung hat sich auch dieses Jahr, wenn auch in bescheidenem Maße.

vermehrt. Wir betrachten dieselbe nach einer gewissen Seite hin ais ein^ nicht unwichtige Ergänzung des Archives und sprechen die Hoffnung ans, .daß. wenn sich, wie es wahrscheinlich ist. Gelegenheit bietet, eine der in.

unserem Lande existirenden Sammlungen schweizerischer Münzen anzukaufen, die Bundesversammlung sich geneigt finden möchte, den dafür nöthigen Kredit zu bewilligen. Findet Herr Archivar Krütli. welcher in verdankend .Werther .^eise die Sammlung besorgt, Zeit und Muße. den in Aussicht gestellten Katalog aufzuarbeiten, so wird dadurch der Wertl.. der SanIIn^ung für den Besucher uni Vieles erhöht werden.

Auf dem Gebiete der Statistik begegnen wir hauptsächlich der im Berichtsjahr vorgenommenen, d. b. angefangenen Untersuchung über die schweizerischen Vereine. Dieses Unternehmen wurde. wie wir dem Bericht^ .entnehmen , durch den Umstand hervorgerufen , daß der Bundesrath di^ hauptsächlichsten Vereine und deren Wirksamkeit behufs Verkeilung .des^ von der Bundesversammlung für dieselben bewilligten Kredites kennen fernen mußte, und er anderntheils untersten wollte, in wie weit die Ge.^ Seilschaften als Organe für die neu zu schaffenden statistischen Einrichtungen vennzt werden könnten Erforderten nun schon .^iefe beiden Hauptpunkte .eine ziemlich breite Bafis der Untersnchnng, so sei es auch in politischer, .nationaiökonomischer und intellektueller Beziehung sehr wichtig erschienen, .^ie Leistungen der Gesellschaften kennen zu lernen.

Wenn wir nun auch ^ie beiden angegebenen Hauptmotive als sehr zweifelhafte Gründe für di^ ^lnhandnahnie eines fo schwierigen und weitanssehen^n Werkes ansehen .müssen . so theilen wir dagegen den legten Gesichtsp^^t vollkommen und ^vir können nur lebhast bedauern , daß das in Verülsichtigu.ig der für Statistische Ausnahmen so geringer Mittel freilieh sehr gewagte Werk s....

465 ^..enig geglükt ist. Wir können uns nicht verhehlen, daß das auf Seite 9.^ .des Berichtes veröffentlichte Resultat durch und durch nichtssagend und verfehlt ist. Es bedarf^ dies kaum einer einläßlicheren Begründung. Was hat eine Zusammenstellung der Vereine für einen Werth, wenn die H ä l f t e sänImtlicher Vereine als ,,andere Vereine^ aufgeführt werden^ Wie offenbar fehlerhaft ist die Kolonne ,,Ersparnißkassen..^ Zürich wird mit 4 solchen angeführt, während es deren über ein halbes Hundert hat; Bern mit 12, .während der offizielle Rechenschaftsbericht de.^ Regierungsraths vom Jahr ^85.5 von größeren Erfparnißkasfen 32 mit Namen aufführt; Glarus mit gar keiner. während vielleicht kein Kanton ist, in welchem diese ^lssoeia.^ tionen und Sparkasseneinrichtu^gen so verbreitet find, wie in Glarus n. s. w.

Jm Jnteresse schweizerischer Statistik .und vom Wunsche ^beseelt, dieselbe Bricht gleich im Beginn im Lande selbst in Mißkredit gerathen zu sehen, hätten wir es für weit besser gehalten , daß keine Veröffentlichung stattgefunden hätte. Wir möchten auch rathen, für jezt die Sache nicht weiter zu verfolgen. Für das nächste und vielleicht auch zweitnächste Jahr wird .das neu errichtete statistische Bureau seine ganze Aufmerksamkeit und seine ganze Kraft und Thätigkeit der Volkszählung und der sorgfältigen Zusammenftellung und Verarbeitung ihrer Resultate zuwenden müssen und ...rst. wenn das statistische Bureau diese wichtigste Arbeit vollbracht und zudem in allen Kantonen feine sichern Vermittler und Korrespondenten gefunden haben wird, möchte eine Wiederaufnahme der Vereinsstatistik, die .gewiß vom größten Jnteresse ist, am Pla.^e fein und sichern Erfolg ver..

sprechen.

Der Geschästsbericht schließt bezüglich der Statistik nicht streng mit .dem Jahre 185^ ab. sondern greift infofern in das lausende Jahr über, als der endlichen Errichtung des statistischen Bureau Erwähnung gethan und der Erwartungen und Hoffnungen gedacht w.rd. die sich an das^elbe knüpfen.

W.r hielten es deßhalb nicht für unangemessen, ii. sexe Untersuchung auch hierauf auszudehnen, wenn auch zunächst nur fo weit, daß wir das Lokal besichtigten . welches dem statistischen Bureau angewiesen ist. Wir gestehen nun, daß uns dasselbe nicht voltkommen befriedigt hat.

Es ist ein und dasselbe Zimmer. welches die Schränke der
^entraibibliothek enthält. als Lokal von dem Angestellten bennzt wird, welcher sie zu ordnen und neu zu katalogisiren hat. dem Direktor des statistischen Büreau als Arbeitszimmer und feinen Angestellten als Bureau..

lokal dienen soll. Wenn die h. Bundesversammlung ein eigenes statistisches Büreau mit einein besondern Ehef eingerichtet wissen wollte, so war sie .gewiß dabei auch der Ansicht, daß ihin diejenigen Räumlichkeiten angewiesen werden. welche der Wichtigkeit der Sache, den Eigentümlichkeiten .des dem neuen Jnstitut obliegenden Geschäftskreises und den an dasselbe zu stellenden Anforderungen entfprechen. Bei der großen Menge Material, welches einzig die Volkszählung dieses Jahres dem Büreau zuführen wird, ist ohne hinlängliche und wohleingerichtete Räumlichkeit keine Ordnung und kein rasches Arbeiten möglich, und eben so wenig ist es thunlich, daß

^ .

.

^der Direktor des Bureau in. einem Lokale arbeiten soll..^ in welchem nicht innner die nöthlge Ruhe sein kann. Unsere Erkundigungen haben iins^ nicht die Beruhigung gegeben , daß die Behörde selbst an eine zwek..

mäßigere Einrichtung denke , und wir sehen uns deßhalb zu dem Antrage veranlaßt: ,,Der Bundesrath ist eingeladen. dafür zu sorgen. daß dem neuen statistischen Bureau und dessen Vorstand die nöthigen Räumlick^eiten mit den entsprechenden Einrichtungen angewiesen werden.^ Der Abschnitt ,,Gränz.. und G e b i e t s v e r h ä l t n i s s e der Kantone untex^ fich.. gibt uns Kenntn..ß von den Verhandlungen des Jahres 1859^ in Sachen des Gränzstr.^ites zwischen den beiden appeuzellischen Kantons..

theilen. Obschon wir bedauern, daß dieser nun schon seit vielen Jahren aus den Traktanden befindliche Streit noch immer seine Erledigung nicht finden zu wollen scheint. so sehen wir uns doch bei dem auf Ende de^ Berichtsjahres eingetretenen Stand der .^ache zu keinen weitern Beiner..

tungen veranlaßt.

Betreffend ,,Maß und Gewicht.. hatte die h. Bundesversammlung

am 20. Juli 1859 dem Bundesrathe den Auftrag ertheilt, sich in ge^

eigneter Weise zu überzeugen, ob die Einrichtungen der neuen Maß^ und Gewichtsordnung nunmehr wirklich überall vorschristsgeniäß erfolgt sei.

Als Resultat der in Erfüllung dieses Auftrags vorgenommenen Unter^ suchung hat sich Folgendes herausgestellt.. Vollständig befriedigend sind ausgefallen die Mittheilungen aus den Kantonen Zürich, Bern, LIizern^ Nidwaiden, Glarns. St. Gallen. Aargau. Thurgau; einiger Erläuterung .gen bedürfen diejenigen aus den Kantonen Basel-Stadt, Appenzell, Tessine theils ungenügend, theils der Bundesgesezgebiing widersprechend sind die Anordnungen in den Kantonen Uri^ Schw^z. Ewalden, Zug, Freiburg^ Solotdurn, Baseliand. Schaffhe.nsen, Granbünden, Waadt. Wallis. Neuen^ burg und Genf. Es ^ehli in einzelnen Kantonen die Anerkennung und^ Bestimmung einzelner Maße und Gewichte. so der Kubikruthe, de^ EinIers. der Höhe und des Durchschnitte^ des Malters. der Unterabthei..

lungen de..^ Lothes. der Wegstunde u. dgl., die Verbindlicherklärung der eidg. Vollziehungsverordnung, namentlich aber die Vorschrift über die^ periodische ofsizielle Nachschau. ^lls bundesgese^widrige Bestimmungen finden wir die Anerkennung des alten (Nürnberger^ Apothekergewichts, unrichtige Angaben über Höhe und Durchmesser des Malters. Viertels. Halb^ viertets. Vierlings und Jnimi, Aufstellung zu niedriger Bußen. abweichen^ der Modus, betreffend Vextheilung derselben, Gestattnng gleichzeitiger Ve^ zeichnung der sehw^iz. Maße und Gewichte mit französischem Maß und Gewicht. theilweise Gestattung des öffentlichen Gebrauchs des metrische^ 'Maßes, und Sehnliches mehr.

^ex B.I.indesrath hat hierauf beschloffen, den einzelnen Ke...to.ien.

'die Mängel ^ und GesezwidriakeIten zur ..^enntniß zu bringen, mit der EinLadung, A.b^ilfe zu schaffen, u^id wird inI Laus.^ dle.ses Jahres durch ei^

46.^ Besonders zu veranstaltende Nachschau stch überzeugen,

ladung gehörige Folge geleistet worden sei.

ob dieser Ein-.

Wenn man bedenkt , daß bereits vier Jahre feit dem Termin ver^ Rossen sind, aus welchen das. .^esez in allen Kantonen hätte vollzogen sein.

sollen. so ist es gewiß nicht sonderlich ^erfreulich, daß noch in eine.^so.

großen Zahl von Kantonen gesezwidrige Vorschriften bestehen. Je länger dieselben fortbestehen, desto schwieriger wird ohne Zweifel ihre Unterdrükung. und die Kommission unterstuzt deßhalb den Bundesrath nach-.

drüklich in seinem Bestreben, dem Gesez wirklich und beförderlich in allein Kantonen Nachachtung zu verschaffen.

Die A u s w a n d e r u n g aus der S c h w e i z wird in den Geschäftsberichten des Bundesrathes jeweilen nur in dem sehr beschränkten und^ einseitigen Begriff der Auswanderung in überseeische Länder aufgefaßt^ uiid nur nach diefer Seite hin daxgestellt. Und diefe einseitige Darstellung selbst ist wiederum so unvollständig, daß ein richtiges Gesammtbitd.

der Auswanderung in überseeische Länder oder nur nach Amerika keineswegs daraus zu entnehmen ist.

Legt man wirklich auf dieses einzeln^ Stük. der Auswanderungsbewegung in der Schweiz so besondern Werth, so ^.äre es jedenfalls wunschenswerth und, wenn Veröffentlichung stattfinden soll, nothwendig. in geeigneter Weise die nöthigen .Anordnungen zi^ treffen , um jeweilen zu sichern und vollständigen Angaben zu gelangen.

Allein wir sehen nicht ein, warum nur diese eine Seite der ^luswande^ xungsbewegnng herausgegriffen wird. Wir lernen dadurch weder kennen .

wie viele Schweizer überhaupt jährlich das Vaterland verlassen . um sich.

auswärts anzusiedeln. noch wie viel Vermögen überhaupt mit der Auswanderung jährlich außer Landes geht. Jnteressant nnd für die Schweig lehrreich würde das Kapitel über schweizerisches Auswanderungswesen erst dann, wenn eine Ausmittiung der in jedem Lande angesiedelten Schweizer einer.. und anderseits der jährlichen Auswanderungsbewegung überhaupt^ stattfinden würde. Wir wissen nicht. inwiefern der Bundesrath Mittel und ^ege an der Hand hat oder zur Hand schaffen kann, uin diese Erhebungen herzustellen. Wichtig genug wäre der Gegenstand, um ihn iI.^ besondere Erwägung zn ziehen ; und solite sich die Möglichkeit jener Er-.

hebungen herausstellen, so könnte die '.^nhandnahme derselben nur ivün-.

fchenswerth sein.

Jn Sachen der b r a s i l i a n i s c h e n K o l o n i s t e n ist durch
die Sendung eines außerordentlichen Kommissärs in der Person des Hrn.

Joh.

Jakob v. Tschudi, von Giariis, welcher sich gewiß wie kein Anderer zu.

dieser Mission eignete. ein wichtiger und, wie wir hoffen, erfolgreichem Schritt geschehen. Bei der Theilnahnie und der Besorgniß , welche die^ Schweiz überhaupt und namentlich die Kantone. welche Angehörige in jenen Kolonien haben, für ihr Loos hegen. ist es wohl nicht außerorts.

und ohne Nuzen, aus der dem Kommissär^ zugesertigten Instruktion Einiges.

.herauszuheben und zu allgemeinerer Kenntniß zu bringen. Er wird, lautet

468 ..s in derselben, der kaiserlichen Regierung die Notwendigkeit begreiflich ^zu machen suchen, daß die materielle Stellung der schweizerischen Kolonisten in ernste Erwägung gezogen und ihnen das ökonomische Auskommen wirk..

sam ermöglicht werde , und ihr zu dem Ende die geeigneten Mittel und Wege vorschlagen, sei es, daß er solche in einer Entlassung der Halb..

Pächter von der aus Reisevorschüffen der Heimathbehörden entstandenen ^Schulden durch deren llebexnahme von Seiten der kaiserlichen Regierung, sei es . daß er dieselben in Deiner finanziellen Dazwischenkunft der gleichen .Regierung zu anderweitiger bleibender Erleichterung der fraglichen Kolomisten. zu deren allfäl^igen Versezung in bessere Vertragsverhältnisfe, aus bessere Ländereien u. dgl. oder in irgend einer andern. den Umständen angepaßten Regierungsmaßregel zu finden hoffen darf. Er wird. insoweit ein ..^edürfniß dazu vorhanden ist. darauf dringen. daß die Landesregie^ rung die Anerkennung ihrer Verpflichtungen zur Anstellung oder Besoldung .von Geistlichen auch den eingewanderten Schweizern auf eine deren religiösem Bekenntnis. entsprechende Weise zu Theil werden lasse; ebenso wird ..r sich bemühen. die kaiserliche Regierung. als diejenige eines zivilisirten Landes, ^on der Notwendigkeit zu überzeugen. und zu entsprechenden Zusichernd gen und Vorkehren zu vermögen. daß die Jugend der Kolonisten der Verwilderung entzogen und ihr durch Anstellung passender Lehrer und Anweisung geeigneter Lokale Gelegenheit zur Erwerbung wenigstens einer .guten Primarschulbildung verschafft Iverde. Dabei wird er der Regierung .nötigenfalls begreiflich zu machen suchen, wie wichtig es zur Erreichung des Zwekes einer wirksamen Seelforge und eines erfolgreichen Schulunter.^ xichtes für die Kolonisten sei, daß die für dieselben bestimmten Geistlichen und Schnllehrer .wenigstens auf so lange. bis die Kolonisten init Sprache ^Ind Sitten ihre.^ neuen Vaterlandes vertraut geworden , noch aus dem ursprünglichen Vaterlande genommen werden. Ebenso wird er darauf Bedacht nehmen, daß diejenigen Vorkehren und Anstalten nicht unter^leiben, welche erforderlich sind, den Kolonisten eine angemessene ärztliche .Hilfe und Pflege zu Theil werden zu lassen. Er wird dahin wirken. daß ^den Akatholiken die Eingehung von Ehen möglich gemacht. welche in Brasilien als gültig
angesehen und durch die den daraus hervorgehenden Kindern die Erbfchastsrechte zugesichert werden. Jedenfalls wird er suchen, ^die kaiserliche Regierung zur Anerkennung der von der Schweiz gegenüber .fremden Staatsangehörigen beobachteten erbrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen. vermöge welcher der Nachlaß eines Verstorbenen bereinigt werden ^Ind^der Aktivüberschuß den rechtmäßigen Erben zukommen soll, hingegen Jedermann zusteht. das Erbe bei einem Todessall anszuschlagen und da^durch die Erfüllung von Verbindlichkeiten abzulehnen. die ohne rechtmäßige Zustimmung dritter Personen vom Erblasser eingegangen wurden.

^Er wird die Regierung auf die Wünschbarkeit einer namhaften VerBesserung der Kolonisationsgesezgebung ausinerksam machen, sei es, um den eingewanderten Kolonisten die Einbürgerung nnd Gleichstellung mit den ^ingebornen zu erleichtern, sei es, damit die Landesbehörde da, wo es

4^ ^Iothig oder ersprießlich erscheint , Rechtsanwälte ausstelle und besolde , welche den Kolonisten bei deren Streitigkeiten gegeu die Pflanzer iinentgeldlich zum Stechte zu verhelfen hätten.

Die Kommission verdankt diese. die Lage der Schweizer in Brasilien^ ^ach allen Seiten hin in.s Auge fassende Instruktion und gibt sich der .Hoffnung hin. daß es der Einsicht und den Anstrengungen des mit dem ^Lande seit Langem bekannten Kommissars gelingen werde. seine schwierige ^Mission auf erfolgreiche Weise zu ersü^en.

Die Mitteilungen des Geschäftsberichts über G e s u n d h e i t s w e s e n .und s c h w e i z e r i s c h e l a n d w i r t s c h a f t l i c h e .^..ewerb- und K u n s t A u s s t e l l u n g e n und U n t e r s t ^ ü z u n g e n geben uns zu keine.n Benierkun-

.gen Anlaß.

Aus de.n einläßlichen Bericht über die p o l y t e c h n i s c h e Schuld haben wir mit Befriedigung ersehen, daß der früher wiederholt gerügt^ ^Uebetstand. betreffend Unregelmäßigkeit des Anfangs und Schlusses der Vorlesungen, sich bedeutend vermindert hat und die verbindlichen Kurse ^urchgehends gleichzeitig eröffnet worden sind. Die Professoren geben sich ^lle Mühe, den Schülern ihre Studienzeit durch Exkursionen verschiedener Art. wie durch ihre Vorlesungen. so nuzbringend als möglich zu n.achen, ..Ind es ist dabei öffentlicher Anerkennung werth, mit welcher BereitBilligkeit die Leiter der Bauten. die Ehefs der Eta.^lisseInente,. welche besucht werden. der Schule entgegenkommen. Jn Bezug aiif Fleiß und Studieneifer wird das Ergebniß ein im Ganzem recht befriedigendes ge^annt. und auch in Betreff der SchuldiszipUu sah sich der Schulrath ^ind dessen Präsidium zu wenigen Maßregeln veranlaßt. Die Frequenz ^der Schule nimmt stetig. wenn auch nicht in großen Dimensionen, zu.

.^ine ^ufamnienftellung der vier lezten Jahre gibt folgendes Resultat: .^ahx.

S^uler.

Zuhörer.

1856 1857 l 858 1859

93 94 98 103 im Anfang.

99 ain Schluß.

127 128 10..)

136 im Anfang.

114 am Schluß.

Die Zahl der Schüler, namentlich im Verhäitniß zn den Zuhörern, .wird nunmehr in Folge des neuen Aufnahine-Prüfungsreglements einerseits und des mathematischen Vorkurses anderseits bedeutend zunehmen.

^Herrschte bisher in der Schweiz von dem eidg. Polytechnikum die Anficht, .daß, um in dasselbe als Schüler eintreten zu können. in allen Theilen ausreichende, und zwar vielseitig theoretische Kenntnisse erworben werden ^müssen und dafür eine früh begonnene, zusammenhängende realistische ^Bildung unerläßlich sei, und mußte deßhalt.. eine nicht unbedeutende An^ahl von Jünglingen von vorn herein auf den Gedanken, das Polr^techni.^um zu besuchen, verzichten, so hat sich dieß jezt wesentlich geändert.

-.170 Der Art. 7 des neuen Aufnahmereglements vom 18. März 1859 erlaub^ theilweisen Nachlaß der Prüsung, namentlich in solgenden Fällen : a) gegenüber .Kandidaten von reiferem Alter, welche einzelne Lüken der theoretischen Vor.^ Kenntnisse durch tüchtige praktische Vorstudien ersezen ; h) gegenüber ..^an.^ ^idaten, welche als Ersaz für einzelne Lüken in realistischen Fächern den Nachweis tüchtiger humanistischer Vorstudien leisten.

Jn Folge dieser Bestimmung ist es nun möglich. Jünglinge, weiche ihre Schule schoI^ längere Zeit verlassen haben. und in.s praktische Berufsleben eingetreten sind, unter Umständen noch auf die polytechnische Schule zu schiken, un.^ ebenso sind die Litterargr,mnasien, . welche bis dahin sich ausschließlich als Vorbexeitungsschulen für .^ie Universität betrachteten und verhielten. nunmehr aiich zu Vorbereitungsschulen für die .polytechnische Schule geworden.

Ergänzend tritt hiezu der Vorkurs, welcher theils in konzentrirter^ Weife für diejenigen, welche keine höhere realistice Bildungsanstalt besuchen konnten. dieselbe ersezt, theils vorhandene Lüken ausfüllt un^ sprachlich vorbereitet.

So gewiß es ist, daß diese Einrichtung vielen Vätern und Söhnen.

nur erwünscht sein kann. und daß ste die Frequenz der eidg. pol..,techni^ schen Schule wesentlich steigern wird, so können wir doch nicht unterlassen, ans verschiedenen Gründen dringend zu wünschen. daß diese Erleichterungen..

in ihrer praktischen Anwendung ihr Maß und ihre Grande nicht iiberschreiten, und daß die Rüksicht auf die Frequenz der Schule nicht dazi...

verleiten möchte, das wissenschaftliche Niveau des Polytechnikums und in...

direkt dasjenige der höhern kantonalen Realgymnasien irdendwie herab^ zudrüken.

Was endlieh die D e p a r t a n e n t s k a n z l e i anbetrifft, so haben wir dieselbe vollständig in Ordnung, jedoch etwas komplizirt und insofern nicht ganz ausreichend gefunden, als k.ein Missivenbuch vorhanden ist. und eben^ sowenig Abschriften der vom Departement direkt ausgehenden ^. reiben.

zu den Akten gelegt werden. Ein Kopist, zu diesem Behuf angestellt....

und in der Zwischenzeit auf dem statistischen Bureau verwendet. würd^ den. llebelstande abhelfen.

V.

Geschäftskreis des ^andels- nnd ^olldein.rtements.

Wenn auch dnreh die Bundesverfassung nur die Verwaltung des Zoll^ rvefens unter den verschiedenen Attributen der ..^unde^behörden ausgezählt wird^, so führten doch schon beim Beginne unserer neuen Bundesinstitutio^ nen die Menge und Wichtigkeit der Fragen . die auf das Gebiet des Han^ dels und Verkehrs fallen, sowie nicht minder die ausschließliche Bereeh^ tigung des Bundes zum Abschlusse von Zoll .^ und Handelsverträgen nii^

47l ^em Auslande dazu , dieses Departement in die zwei Hauptgeschäftszweige ^es Handels. und Zolldepartements zu theilen.

..unter diese Rubriken unsern Bericht eintheilen.

Wir werden daher auch

A. Handellsdepartement.

Die Handelsbewegung der Schweiz nach Außen und die kommerzielle und industrielle Entwikelung im Jnnern stehen in der unbedingtesten Wechselwirkung mit einander. Günstiger Absaz unserer Produkte aus dem Weltmarkt wirkt nicht nur ans die zunächst betheiligten Industrien , sondern mittelbar auch ans diejenigen Gewerbe zurük, welche sich die Befriedigung ^er Bedürfnisse der eigenen Bevölkerung zum Zweke ihrer Produktionen machen. Ausgabe unferer volkswirtschaftlichen und handelspolitischen Thä.tigkeit ist es somit, einerseIts die Schranken, welche die Bewegung des ^Verkehrs im Jnnern hemmen , zu beseitigen und anderseits alle Einrichtungen , welche jener Bewegung als Träger dienen , zu entwikeln und zu begünstigen.

Während die Schweiz im vollen Bewußtsein dieser ihrer Doppelauf.^abe in ersterer Beziehung dieselbe gelöst hat. hat sie dagegen in ihrer Stellung nach Außen immer noch mancherlei Hindernisse zu nberwinden.

^Durch die ^ollgesezgebungen der andern^ Staaten ist der Absaz unserer ^Produkte mehr oder weniger gehemmt. Diese Hemmnisse zu .entfernen oder .^och möglichst zn verringern , muß das fortwährende Bestreben unserer .Bundesexekutive fein.

Die Kommission hat daher ans dem Geschäftsberichte mit Befriedigung ersehen , daß der Bundesrath auch im Berichtsjahre in verschiedenen Richtungen nach Außen die Erleichterung unseres Verkehrs fich angelegen fein ließ. Sind feine daherigen Schritte nicht allseitig niit gewünschtem Ersolge gekrönt worden. so haben wir uns gleichwol überzeugt, daß er zur Erreichung dieses ^ieles das Mögliche gethan hat.

Mit

Recht hatte schon die Kommission des Nationalrathes , welcher

die Prüfung des Geschäftsberichtes für das Jahr l858 oblag, auf die hohe Wünschbarkeit aufmerksam gemacht,^ daß beim internationalen Verkehre auf Eisenbahnen eine gemeinschaftliche Zollabfertigung an der Gränze stattfinden könne , wie solches zwifchen andern Staaten bereits der Fall ist. Durch den Staatsvertrag der Eidgenossenschaft mit dem Großherzog-

thunI Baden vom ^7. ^uli 18.52 ist dieses Verhältnis bezüglich der Zollstatten in Basel und Waldshut geregelt. Dagegen haben für den Anschluß der schweizerischen Bahnen an französische die bisherigen Unterhandlungen noch zu keinem Resultate geführt. Zu der Verbindungsbahn GenfLr^on , die fchon seit einiger Zeit dem Verkehre übergeben ist . ist in jüngster Zeit durch die Vollendung des neuen Bahnhoses zu St. Elisabethen in Vasel auch der Anschluß der schweizerischen Eentralbahn an die französische Ost^ahn erfolgt und wird in nächsten Tagen derjenige bei

472 Verrières kommen.

Es bedarf wol keines nähern Nachweises, daß dnrck^ die Verbindung. die nun drei schweizerische Babnen init französischen haben, ein l.lel.ereinkommen , betreffend gemeinschaftliche Zollabfertigung , nur ui^ so dringender geworden ist. Auf wiederholte Schritte. die der Bundesrath dießfalls bei der französischen Regierung gethan hat. erklärte leztere sich bereit. diejenigen Zollerleichterungen auch der Schweiz zu gewähren, weiche seit einer Reihe von Jahren zu Gunsten der internationalen Bahnen init Belgien. Deutschland und Sardinien bestehen. sofern diese Verständigung.

^oon Seite der Schweiz aus a l l e ihre Verbindungsbahnen Init Frankreich aus.^ gedehnt werde. Da aber eine der betheiligten Regierungen Bedenken trug.

eine französische Zollverwaltung auf dem Gebiete ihres Kantons zu ge^ statten, so erachtete es der Bundesrath , zumal bei der gegenwärtigen poli^ tischen Situation, für zwekmäßig, die Unterhandlung einstweilen ruhen z..^ lassen, odex. wenn möglich. auf jene Verbindnngsbahnen zu beschränken, roo gegen Errichtung eines Zollbüreau niit französischen Angestellten auf dießfeitigeni Gebiete keine Einsprache erhoben wird.

Die Kommission spricht die Erwartung aus. es werde der Bnndesrath sowol bei Frankreichs als bei der betreffenden Kantonsregierung. sobald sich ein schiklicher Anlaßt hiezu bietet , dahin wirken , einen Vertrag für gemeinschaftliche Zollabser^ tignng an der Gränze zu erzielen, der die Zoll^ und öffentlichen Verkehrs^ Interessen bestens wahrt. ohne die koneessio.eirten Rechte der Eisenbahn^ ges...llsch asten zu beeinträchtigen.

Wie für den internationalen Verkehr der Bestand von Doppelzoll^ .biireanx belästigend ist, so ist solches nicht minder der Fall, wenn bein..

Ueberschreiten der schweizerischen Gränze noch Gebühren erhoben werden ..

die sich durch keine Gegenleistung mehr rechtfertigen. Als eine solche Ge...ühr muß die ..^.urchlaßgebühr.. von Fr. 11^ per Zentner bei der Brii k..

in Konstanz betrachtet werden, wo seit Vollendung der neuen Brüke. welche die früheren Vorrichtungen für Befahren des Rheins überflüssig gemacht hat, und seit denI Brandt der dortigen Mühlen immer noch die friib.ere Gebühr bezogen wird. Die kommission hofft. es werde dein Bundesrathe dnxeh Unterhandlung Init dem GroßherzogthuIn Baden recht bald gelingen.

dieses den
Verkehr auf dem Bodensee und Rhein belästigende Verhältnis^ zu beseitigen.

Eine ungleich größere Verkehrserschwerung. zumal für einzelne sehr wichtige Zweige unserer Jndustrie . besteht ohne Zweifel noch in dem Fort^ .beziige der Differentialzölle auf Seidenzeuge und Seidenbänder in B e l ^ gien. Die Kommission hai mit Befriedigung gesehen, daß der Bundes^ rath , so weit es durch Korrespondenz möglich ist , Ailes gethan hat , um bei der Regierung Belgiens die Aushebung dieser Zölle zu erwirken.

Sie will indessen seinem Ermessen anheimgeben , ob es n..cht aiu Plaze wäre.

durch eine persönliche Abordnung an die beigische Regierung den bisherigen Schritten Nachdruk zn geben.

Gerne hat dagegen die Kommission aus den Mitteilungen des De^ paiements entnommen. daß seit dem Schlnsse des Berichtsjahres die Diffe^.

47.^ renzialzölle, welche im Königreich N e a p e l bisher zu Ungunsten der Schweig bestanden und inI leztjährigen Berichte Gegenstand eines befondern Postulats waren . beseitigt worden sind.

Von den Verhandlungen des Handelsdepartements mit den Kantonen wollen wir hier einzig diejenigen berühren, die noch nicht oder nicht entsprechend erlediget sind.

^.

Der Auslegung , die der Bundesrath in feinem Schreiben an die^ Regierung von Bern (Seite 78 des Berichts) dem ..trt. 29 der Bundesversassnng und dem Bundesbeschlusse vom 2.). Juli 1859 über den Be^ griff des Hansirhandels gegeben , können wir nur unsere.. Zustimmung er^ theilen.

Ebenso ist es wohl selbstverständlich , daß feit dem Biindesbeschlusse vom 2.o. Juli I8^9, betreffend das Reisenden^Tra.is....ortregiement über die^ Fnrka und Oberalp, auch in andern ähnlichen Regienienten für Bergfahrer,.

Träger und Sannipferde, selbst wenn solche Regle.nente früher die Genehmignng der Bundesversammlung erhalten haben sollten , keine Bestini Inungen mehr Kraft haben können. die mIt dem eitirten Bundesbeschluß des iezten Jahres im Widerspreche stehen.

Das Dekret des Großen Rathes von Wallis vom l . Oktober 1857 über die Holzschlagtaxen, welches vom Bundesrathe vorzüglie^ deßhaib beanstande^ wurde. weil rs die Schlagt..Ixe des für den Innern Verkehr bestimmte^ Holzes durch den Vez riseinnehIner , diejenige des au^usübrenden Holzes ai.er an den ^antonsgränzen erheben ließ . scheint in lezterer Beziehung von der dortigen Regierung sistirt worden zu sein , eine dießfällige Anzeige von Seite der Regierung ist zwar bis zur Stunde nicht eingelangt, aber.

ebenso wenig eine neue Reklamation gegen den Fortbe^ug dieser Taxe an.

der Gränze.

Veranlaßt durch eine bezügliche Stelle des Geschäftsberichts glaubte.

die Kommission, auch dem Oktroi von Genf eine nähere Prüfung widmen zu sollen. Gemäß dem Beriete der kommission des Nationalrathes. welche die ^ollauslösungsverträge mit den Kantonen zu prüfen hatte. vom 30.

April l 8.50, ist der Stadt Genf der Fortbezug .ihres Oetroi zugestanden. Da aber Art. 31 der Bundesverfassung festsezt . daß Eonsumogebühren . zu welchen das Oetroi von Genf gezählt werden niiiß , nur mit Genehmigung der Bundesversammlung erhöht werden dürfen . eine solche Genehmigung aber weder nachgesucht noch ertheilt worden ist , ^ darf ohne
Zweifel dieses Oetroi nur nach de.^ der Bundesverfassung vorgängigem Tarife von 1842 , beziehungsweise nach der durch Gesez v o In 3l. Juii 1846 im Sinne der Erhöhung einiger Ansäze vorgenommenen Modifikation erhoben werden. Durch Gefez ...onI 15. Juni 1857 anläß..

lich der Umwandlung des Tarifs in die eidgenössische Währung wurden nun aber einige ^insäze erhöht. --^ Jn Earouge und Thonex bestunden früher ähnliche Gebühren. Leztere sollen im Jahre 1847 aufgehoben wor-

474 den sein. Dagegen bestehen dieselben in Earouge nicht nur fort , sondern ein vom Staatsrathe von Genf unterm i. Juli 1857 aus die Dauer von 10 Jahren genehmigter Tarif erhöhte noch nicht unwesentlich mehrere ^lnsäze. Jn dem erwähnten Berichte der nationalräthlichen Kommission geschieht von dem Oetroi der Stadt Earor.ge keine Erwähnung . dagegen findet sieh dasselbe im Geschästsberichte von 1853 in einer Uebersicht der ^Eonfumogebühren ans Getränke aufgeführt. Art. 32, e) der BIIndesversassung schreibt vor. daß die Geseze und Verordnungen der Kantone über den Bezug der .Eonsuniogedühren vor deren Vollziehung dem Bundesrathe zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Eine wiederholte dießfällige Einladung des Bundesrathes an die Regierung von Genf hatte aber bis heute keine Folge. Die Kommission zweifelt indessen nicht, es werde der Bundesrath darüber wachen , daß nirgends in der Schweiz zollartige Gebühren mehr erhoben werden, die mit der Bundesverfassung n.id den Zoll.^ auslösungsverträgen mit den Kantonen nicht vereinbar sind. und in diesem Sinne werde er auch darauf dringen, daß die erwähnten Oetroitarife seiner Prüfung und Genehmigung unterstellt werden.

Die Kommission freut sich , diese Abtheilung ihres Berichtes mit der Kenntnißgabe schließen zu können . daß an einem anderen wichtigen Verkehrspunkte der Schweiz .- in Basel die schon oft beanstandeten obligatorischen Bestäter^, re^p. Aiif^ und Abladgebühren. ini lausenden Jahre endlich beseitigt worden sind . indem die Verbindlichkeit zii solchen seit dem 1. März l. J. für den Eentralbahnhof und seit dem 26. gl. M. für den badifchen und französischen Bahnhof aufgehört hat.

^. Zollverwaltung.

^s gereicht der kommission zum Vergnügen , Jhnen vorab l.I.uIerken ^u können , daß ste sowol aus der Kanzlei als dem Rechniingsbüreau die Buchführung d.ese.. süx die Finanzen des Bundes wichtigsten '..ldIuunstra^ tionszweiges in jeder Beziehung in musterhafter Ordnung gesunden hat.

Um nicht früher Gesagtes zu wiederholen , kann ste einfach bestätigen, was dießfalls von den frühern Prüfungskommissionen bemerkt worden ist. Die seit 1857 eingeführte neue Registratur ist übersichtlicher als die frühere

.und bewährt sich auch deshalb als praktisch , weil sie anch dem Nicht..

^üreaulisten das Auffinden der einzelnen Verr.andlnngsgegenstände .macht.

leicht

Hand in Hand mit diesem wohi organisirte.. Mechanismus gieng im Berichtsjahre auch das f i n a n z i e l l e Ergebniß der Verwaltung. Ot.schon das^ l.'zte Jahr wegen der kriegerischen Ereignisse in den Nachbarstaaten keines^ wegs als ein für die Jndustrie günstiges bezeichnet werden kann , schloß

gleichwoi dieses lez^ ^hr .^ .^.^ ^..nninms der eidgenössische.. Zotl-

verwaltnng mit dem günstigsten Resultate. Wie. Sie. ans der StaatsRechnung entnehmen werden , betrug die Roheinnahme der Zollverwaltung

475 ..^9 Fr. 7,467,246. somit Fr. 1,467,246 mehr als dieselbe im Voranschlag büdgetirt war.

Der Reinertrag stellte sich auf Fr. 6,^68,902 ,

.um Fr. 512,233 höher als bisher im einträglichsten Jahre 18.58. Die

.Ausgaben für den Zollbezng betrugen Fr. 835,204, mithin nur Fr. 20,0.^7 ^mehr als im vorhergehenden Jahre, welche Mehrausgabe fast ganz auf die Rubriken ,,Gränzschuz.. und ..Zollrükerstattungen.. fiel. Der Zollbe^ug er.forderte nur 11..^^%; die daherige Summe ist. mit Ausnhnie eines ein.zigen Jahres (l 853). die niedrigste. Jn die Bundeskasse konnten im Ganzen Fr. 4.007, l83. also Fr. 490.374 mehr als im früher günstig.sten Jahre 1858 abgeliefert werden.

Jndem wir hinsichtlich^ der weitere Zahlen ans die Staatsrechnung verweisen, wollen wir die Bemerkung nicht zurükhalten , daß ein solches Resultat wol die kühnsten Erwartungen übertrifft , die bei Gründung unseres Zollsystems über dessen finanzielles Ergebniß gehegt wurden. Müssen ^wir uns allerdings auch darauf gefaßt machen , daß die in fast regelmäßiger Progression steigenden Einnahmen der lezten zehn Jahre bald ihreu .Höhepunkt erreicht haben dürften , ja daß sogar in Folge besonderer ungünstiger Konstellationen die lezten Einnahmen mitunter sich vermindern werden , so können wir doch schon hente die Beruhigung aufsprechen, daß

die Befürchtung, welche bei der auf 1. Februar 1859 in Vollziehung ge-

sezten Reduktion der Durchfuhrzölle mehrseitig vorwaltete , ais werde durch dieselbe die Zolleinnahine geringer, kaum eine begründete war. indem der zunehmende Transit in nicht ferner Zukunft den niedrigern Tarif ausgleichen dürste , wie aus nachfolgender Vergleichung der ersten vier Monate von 1860 mit den entsprechenden Monaten von 1859 hervorgeht: D u r c h f u h r z o l l ..I 5 Eent. per Z e n t n e r .

1859.

Erstes Ouartal . . . . . 140,044 Zentner .^pril . . . . . . . . 39,825 ,,

1860.

167,735 Zentner.

61,820 ,,

Ein wirksames Mittel, die Zolleinnahmen noch zu mehren, ohne hiebei den Verkehr zu belästigen , besteht gewiß darin . wenn es gelingen wird ,. den Schmuggel mehr zu unterdrüken. Daß aber die starke Mutation. welche im Gränzwächterkorps des Vl. Zollgebietes vorkömmt, dieseni Schmuggel nur förderlich sein kann. bedarf wol keines Nachweises.

Dieser Uebelstand bestimmte die Kommission . etwas näher nach dessen Urfache zu forschen, und sie glaubte, dieselbe vorzugsweise in zu niedriger Besoldung der dortigen Grenzwächter zu finden. Während im Kanton Neueni.^urg der Sold eines Grenzwächters l. Klasse ^r. 2. 80 Eent. und derjenige ll. blasse 2 Fr. 60 Eent. beträgt . kömmt er in Genf nur auf Fr. 2. 30 Eent., beziehungsweise Fr. 2. 5 Eent. Da überhin dein V^nehmen nach der Kanton Genf seine Gendarmerie weit besser bezahlt, so ^st es begreiflich , wenn Leute , welche Neignng oder Verhältnisse f^ist zu diesem Dienste hinleiten würden , in denselben erst dann treten , nachdem ^ .

.

.

n d ^ b l .

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Jahxa..

XII.

B d .

II.

43

47.^ si.e anderswo keine Anstellung gesunden. Der Unistand, daß die Zoll^r^ waltung ihr Eorps .nur aus solchem Leuten rekrutiren inuß , ist nun at.ex sicherlich nicht geeignet, ein zuverlässiges Personal bleibend zn erhalten.

Die Kommission erachtet daher, es sollte die Besoldung des Grenzwächter...

.korps iin VI. Zollgebiete angemessen erhöht werden.

Eine leztes Jahr iin Ständeräthe gemachte Anregung. sowie die be^ zügliche Stelle im Geschäftsberichte des Bundesrathes veranlagten die kommission noch zu näherer Priisnng der Frage: ob die durch .^rt. 44 der Verordnung ziini Zollgeseze sü.r die mit Geleitschein reisenden Transitguter festgesezte Frist von vier Stunden Weges per Tag genüge. Sie mußte aber finden , daß dieselbe um so weniger verlängert werden solle, .^ als schon zur Zeit, da der Transit durch Räderfuhrwerke vermittelt wurde.

keinerlei Klagen gegen verspätete Ablieferung laut geworden sind. Wen^ nun gegenwärtig , nachdem die Schweiz beinahe in jeder Richtung des Transitverkehrs ihre Schienenwege hat, gleichwol solche .klagen erhoben werden, so können dieselben nur in vorübergehenden Störnngen ihren Grun.^ haben. Der Uebelstand der in leztex Zeit öfters vorgekommenem unregelmäßigen und verspäteten Spedition der Transitgüter scheint auch vor^ züglich darin seinen Grnnd zu haben, daß die Eisenbahngesellschasten bis.

dahin nicht immer hinlängliche Transportmittel besaßen ; sie werden aber schon im eigenen Jnteresse dieselben vermehren , sobald einmal der Betrieb der Bahnen vollständig geregelt sein wird.

Die Kommission glaubt in ihrer Berichterstattung über die Geschäfts.^ sührung des Handels- und Zo.ldepartem.ents sich auf diese Bemerkungen beschränken zu können. Wenn sie bezüglich dieses Verwaltungszweiges auch zu keinem besonder^ Postulate sieh veranlaßt sindet , so ist sie gleichwol .überzeugt , es werden der Bundesrath und da^ betreffende Departement die in diesem Berichte enthaltenen Andeutungen angemessen würdigen.

VI.

^eschästsl..reis des ^I..^- und ^ande^artement^.

^.

^ost.^esen.

Der bundesräthliche Bericht gewährt eine so einläßliche, durch di.^ Rechnungsergebnisse und tabellarische Ueberfiehten veranschaulichte Dar^ stellnng dieses wichtigen Geschäftszweiges, daß eine summarische Reprodiiltion in den Hanptpartien völlig überflüssig und, ohne der Gründlich^ ke^ Eintrag zu thun, geradezu unniöglich ift.

Das Rechnungswesen und die Verwaltungssorin überhaupt geben zi^ keinen Bemerkungen Veranlassung. indeni durchwegs eine gute Ordnung herrscht und ein geregelter Geschäftsgang gehandhabt wird.

477 Ueber die Resultate des Betriebes werden fortwährend und nach.

allen Richtungen diejenigen Erhebungen angefertigt, welche nothwendig sind, nni die Jnteressen der Administration nach der Entwiklung des.

Verkehrs und der konkurrirenden Verkehrsanstalten Schritt für Schritt wahren zu können, und um zugleich für die in Ausficht genommene Revifion des Posttaxengesezes das Material zu vervollständigen.

D.^is R e c h n u n g s e r g e b n i ß des J a h r e s 1859 ist geeignet. die^ Bedenken . welche in dieser Beziehung in neuerer Zeit vielfach geäußert worden sind, aiif das gebührende Maß zurükzuführen. Der Reinertrag

hat fieh, gegenüber l 858, um die Summe von 383,607 Fr. 27 Rp.

...vermehrt, so daß das Defizit der Kantone von 529.367 Fr. 63 Rp.

aiif l 45,76 l Fr. 36 Rp. herabgefunken ist, und der Bundesrath sich

zu der - vielleicht doch allzukühnen -- Hoffnnng berechtiget glaubt, e^.

werden die Kantone schon im Jahr 1860 den vollen Betrag ihrer SkalaBe.treffn.sse erhalten.

Zwar wird sich die Ziffer des R e i s e n d e n t r a n s p o r t e s kaiim je^ wieder günstiger gestalten. na^deiii die Hauptarterien durch die Eisenbahnen bestellt sind. JnI Gegentheil wird die bevorstehende Eröffnung der Linien Neiienbnrg-.^haux-de^Fonds, Neüenburg-Pontarlier und Bern-Freiburg den Posteinnahnien neuerdings Eintrag thun. Denn es ist selbstverständlich. die kleineren Seitenkurse. welche sortbestehen oder neu errichtet werden müssen, sind in d.r Regel nicht nur weniger frequentirt, sondern überdieß verhältnismäßig niit größe.n Kosten belastet.

Gieichwol darf dieser Umstand nicht allzusehr beunruhigen, einerseits, weil die Postverwaltung von jeher ihre Haupteinnahmeqnelle nicht in dem Reisendentransport gesunden und der leztere für sich allein niemals die Transportkosten gedelt hatte, und sodann deßhalb nicht, weil seit der Eröffnung der Eisenbahnen die Mindereinnahme an Reisenden niit dex Verminderung der Transportkosten ungefähr gleichen Schritt hielt. Jm Jabr l 859 betrug die Minderausgabe an Transportkosten und Postmaterial 654.954 Fr. 28 Rp. und die Mindereinnahme an Reisenden

499.515 Fr. 14 Rp.

Dagegen hat sich die Produktionskraft des schweizerischen Postverkehrs gerade in denjenigen Faktoren bewährt, welche in Foige der stet^ wachsenden Bevölkerung und der zunehmenden Thätigkeit in Handel und Gewerbe deren Naehhaitigkeit verbürgen. Auf den B r i e f e n erzeigt die Jahresrechnung eine Mehreinnahme von 154,488 Fr. 78 Rp. und auf

den Fahrpoststü.en eine solche .von 103,668 Fr. 77 Rp.

Jn der Zusammenstellung dieser Zahlen ist in der That der Postverwaltung ihre Aufgabe vorgezeichnet.

Kann die erftere Einnahmsquelle (der Briefe. Zeitungen und Drukfachen) aus ^em so eben angesührten Grunde wol als vollkommen gesichert angesehen werden, so wir.. e.^ dagegen alte Umsicht und Sorgfalt

478 erfordern, um im T r a n s p o r t der F a h r p o s t s t ü k e über 10 Pfund . ie Konkurrenz der Eisenbahnen auf die Dauer bestehen zu können. Wenn sich die leztere bisher no.ch nicht in auffallenderem Maße nachtheilig er..

wiesen hat, so mag dieß unter anderni aus der Unvolikoniinenheit des Waarentransports der Eisenbahnen sich erklären , namentlich was die . Art und den Zeitpunkt der Ablieferung an den Adressaten betrifft. Allein Derartige Uebelstände werden in kürzerer Zeitfrist mehr und niehr ver.schwingen, und die Vorficht gebietet. sich aus den Fall vorzusehen. daß die Bahnverwaltungen, beziehungsweise die Privatindiistrie auf Mittel und Wege Bedacht nehmen dürften, die Spedition der Pakete und Werth^ stüke sich anzueignen, so wei. nicht das Postregal im Wege steht.

.

Die Kommission hat daher den Akten mit großer Befriedigung entnommen, daß das Post^ und Baudepartement diesem Verhältnisse rechtzeitig seine volle Aufmerksamkeit zugewendet bat. Gestüzt aus die, leicht erklärliche Erscheinung . daß die Zahl der Sendungen sich einerseits mit der Entfernung (über 10 Stunden) und anderseits mit deren Größe oder Werth (über 20^30 Pfund) vermindert, wurde unter'm 1. Februar 1.860 ein neuer provisorischer F a h r p o s t t a r i f e.lassen, welcher für die.

Pakete über 10 Pfund. je mit Zunahme des Gewichts. eine Taxheral..sezung von 8-45.^.. und für Gelder, je mit Zunahme der Summe, eine Herabseziing von 20-33 % bestimmt, wobei zugleich die größere

Distanz verhältnißmäßig im Sinne der Ermäßigung berechtiget ist.

Ob die Maßregel, deren Tendenz wir vollkommen billigen, eine ansreichende sein werde, müssen wir zwar vor der Hand in hohem Grade bezweifeln ; wir enthalten uns jedoch einer nähern Erörterung , indem allerdings passend vorerst die weiteren Erfahrungen gewärtiget werden ^ind jedenfalls noch sorgfältigere Detailuntersuchungen Plaz greifen müssen.

Doch mag die Bemerkung gestattet sein, daß in Fragen des Verkehrs der Entwiklung der Dinge nachfolgende Betrachtungen gar häufig zu spät .kommen.

Da die Eisenbahn auf längere Streken (über 10 Stunden)^ und für schwerere Pakete offenbar den dominirenden Vortheil der Wohlfeilheit bietet. wogegen die Post, ohne dafür entsprechende besondere Zuschlags^ gebühren zu beziehen. die Aufgabe und Ablieferung von und zu den Eisenbahnstationen an den Bestimmungsort vermittelt, so dürften sich auf beiden Seiten Berührungspunkte finden, um eine Verständigung über den gegenseitigen Taxantheil am Transport jener Gegenstände iin gemeinschaftlichen Jnteresse erscheinen .zu lassen, welche naturgemäß und nach der eigenthümlichen Zwekbestimmung des einen und des andern Jnstitutes entweder dem Postverkehr oder dein Eisenbahntransport ziizuscheideu sind.

Der provisorische Fahrposttarif vom 1. Febrr.ar 1860 sieht von .einer Ermäßigung des Tarifs für Sendungen unter 10 Psund gänzlich ab, wol deßhalb, weil dieselben der Post unter allen Umständen von Gesezes wegen gesichert seien. Nachdem jedoch die Eisenbahnen den

479 Transport unentgeltich übernommen haben und der Kostenaufwand sich keineswegs niit der Entfernung steigert, so läßt sich vom Standpunkte einer rationellen Volkswirthschaft und Steuergesezgebung ans niit altem Fug und Recht die Frage aufwerfen, ob zumal für kleinere Pakete auf .längere Streken die zum Theil außerordentliche Höhe der Tarissäze bei..

behalten werden dürfe nnd könnet Es will uns bedünken, daß die Um..

Gestaltung in den Verkehrsanstalten und Begriffen der Neuzeit. und zwar.

ohne ernstliche Gefährde für einen berechtigten fiskalischen Zwek, Konzessionen zu Gunsten des Verkehrs auch hier ebenfowol gestatten als geMieten, obwol allerdings mit großer Vorsicht vorgegangen werden muß.

Die Kommission befindet sieh, wie gesagt, nicht im Falle, dießfall.^ bestimmte Anträge zu stellen. Sie glaubt sich vielmehr der zuversichtlichen Hoffnung hingeben zu dürfen, die Administration werde fortfahren, de^ Fahrpostdienst in der Art zu entwikeln, wie die Natur eines mit der ^Privatindustrie so nahe verwandten und mit demselben konkurrirende^ .Betriebszweiges es ersordert.

Dieser schwierigen Aufgabe würde nun freilich die Postverwaltnn^ sofort sich entheben können. wenn sie nach dein Beispiel anderer Staaten (z. B. Frankreichs), welches man von mehreren Seiten zur Nachahmung empfohlen hat, das P o s t r e g a l auf den Briestransport beschränken und ^die übrigen Sendungen, gegen mäßige Konzessionsgebühren, an die Privatindustrie abtreten wollte. Wir könnten jedoch eine solche Aenderung des bisherigen Systems nicht sür zwekmäßig ansehen, und zwar aus einem doppelten Grunde. Berechnet man näinlich die Aiisgaberubriken derjenigen Kosten, welche die Beförderung der Briefe. Drukfachen und Zeitnngen für sich allein und geiöndert von der Fahrpost verursachen würde, sI^ stellt sich heraus, daß die gegenwärtigen Taxen der Briefpost mit knapper Noth im Stande wären. die daniit verbundenen Ausgaben zu deken, mit andern Worten: Der gesamnite Reinertrag der Posten von 1,34().8()0 Fr.

ist wesentlich gerade der Vereinigung der Fahrpost mit der Briespost zu^ zuschreiben. Abgesehen von den Briefen hat sich im Jahr 1859 in deI...

Einnahmen der Reisenden und Pakete (4,068,119 Fr. 05 Rp.) gegen^

über den Ausgaben an Transportkosten und Postmaterial (3,^l2.51I Fr..

2I Rp.) ein Ueberschuß von 555.607 Fr. 75 Rp. ergeben. Vom fisMalischen Standpunkte aus wäre es also gewiß völlig ungerechtfertiget, ein System zu verlassen, weiches sich in dieser Beziehung vielleicht in gan^.

Europa als eines der vorzüglichsten darstellt.

Auf der andern Seite entspricht das Postregal so sehr den Verpflichtungen des Staates für allgemeine Herstellung der notwendigem Verkehrsanstalten, daß auch vom volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte au^ die der Post zugestandenen ^iusschliißrechte als wolbegründet erscheinen, indem dieselben die Gewähr bieten. daß die Verkehrsverbindungen unter dem unmittelbaren Schuze der Staatsgewalt nnd nicht nur ans deI^ .größern und einträglichen Linien fortbestehen , der Jndustrie in den ent-

480 ^egensten Richtungen nachfolgen und ans diese Weife das Gedeihen de...

bewerbe jeder Art fördern.

Aus dem nämlichen Grunde, um diesen Punkt beiiäusig zu berühren, nehmen wir keinen Anstoß daran, daß ungeachtet der verminderten Post.wagenkurse dennoch abermals eine P e r s o n a l v e r m e h r u n g (von 103 An^eftellte.i) und der B e s o i d u n g s a u s g a b e n (Anno l858 l.78.^643 Fr^ Anno 1859: 1.82..).250 Fr. oder 25% der Roheinnahmen) eingetreten ist. wie denn diese Ziffer seit 1849 und namentlich von l ^58 an stets gestiegen ist (vergleiche Seite 193 des bnndesräthiichen Geschäftsberichtes^.

Die öftere Versendung der Briefe und Fahrpoststüke. die Vermehrung der .^ ^Büreaux und Ablagen. welche durch die Eisenbahnen ermöglichet und be.^ ^ingt ist, erfordert eben nothwendig eine stärkere Vermehrung von ....ondukteiirs, Boten, Briefträgern u. s. f.. wenn das Publikum die Vortheile .^er neuen Transportmittel genießen soll. Das Postdeparteinent hat jedoch ^iieht unterlassen, wo sich durch die Vereinigung von ^.ienstzweigen oder ^n anderer Weise. .Ersparnisse erreichen ließen, solche herbeizuführen.

Daß ^Iber in keinem Falte die berechtigten .Anforderungen des Verkehrs preis ^ gegeben werden dürfen. stehen wir nicht an, ansdrüklich ai^ eine durch ^en Geist der Bundesverfassung und die volkswirthschastliche Ausgabe de.^ Post gegebene Gränziinie der Sparsamkeit anzuerkennen.

Was die R e v i s i o n der ^ o s t t a x e n , i n s b e s o n d e r e der B r i e s .p o st anbetrifft, so ,,findet es der Bundesrath bei dem voraussichtlichen ^rgei.niß des Reinertrages nicht rathfa.n. sich mit einer Reform zii be^ .^ilen , zumal die dermaligen Taxen i.n Jnnern keine lästige Höhe haben ^Ind eine Erhöhung des Gewichts des einfachen Briefes aus 1 Loth oder Wenigstens 1.) Gramme der ^ i n h e i t s t a x e , die wir als das Zi...l einer Revision in's Auge fassen. aus den Ertrag der Briefpost wenigstens im Anfang nachtheilig einwirken würde ^, während das Bestreben der BundesVerwaltung zunächst aus die Wiederherstellung günstigerer Finanzergebnisse .(als Anno l 85.^ gerichtet ist. Es steht diese Argumentation allerdings im vollen Einklang mit den von der vorjährigen .kommission geäußerten Ansichten und Begehren. Schon deshalb können und wollen wir es keineswegs mißbilligen, daß der Bundesversammlung
bisher noch keine ^^bezüglichen Anträge vorgelegt worden sind, und zwar u In so weniger, ^.veil namentlich, betreffend die Fahrposttaxen, die .Erfahrungen und Vor^ arbeiten kaum als zureichend angesehen werden können (siehe oben).

Wi würden zwar die finanziellen Ergebnisse einer Reform, wie sie iin einein uns zur Einficht mitgeteilten Entwurfe des Departements vor^eseh..n war (..-- mit Ausnahme der Lokalpost für den srankirten Brief ^0 Rp. und für den nnfrankirten Brief bis ans ^2 Loth ini Gewicht ..15 Rp. ohne Rükficht auf die Distanz .-) nicht befürchten. Die Tabelle ^Iuf Seite 225 des bundesräthlichen Geschäftsberichtes konstatirt eine fort^ .dauernde Zunahme des Briefverkehrs von 1850 bis 1859, und ein^ Kombination der Briestaxen der drei verschiedenen Kreise. ergibt im Durch-

481 .

.schnitt auf den inländischen Briefen die Einbeitstaxe von I0,^ Rp.. s...

.daß also. selbst wenn der Verkehr sich nicht vermehren würde. was doch bis auf ei..en gewissen Grad vorauszusehen ist, in der That ein erhebSicher Ausfall nicht zu besorgen wäre. Allein auf der andern Seite machen sich auch keine Uebelstände solcher Axt weder für die Administration noch in der Anschauungsweise des Publikums fühlbar, um sich vorzeitig zur praktischen Lösung einer Reform drängen zu lassen. von welcher man vielleicht nicht unpassend sagen kann, daß wan sich vor der Hand mehr bloß von der theoretischen Zwekiuäßigkeit eine feste Ueberzeugung ge-

bildet habe.

Die Kommission hat jedoch ...och einen befondern Grund. weßhalb sie ihrerseits sich mit einer Vertagung der Frage auf k ü r z e r e Z e i t ebenfalls einverstanden erklären kann.

Sie wünschte nämlich die Disknfsion gerne auf einen Zeitpunkt verlegt, wo die. <.n nnd für. sich wol berechtigte Sorge der Kantone für ihre Skal.a.betreffnisse einer freien Auffassung der Sache nicht allzusehr in den Weg treten, sondern vielmehr ein neues Posttaxenf...stem aus wahrhaft liberaler Grundlage und administrativer Einfachheit erstellt würde, auf einer Grundlage, welche.

ebensowol der nationalwirthschastlichen Zwekbestimmung des Postinstitutes selbst als dem Entwiklungsgange der Verkehrsanstalten und Verkehrsart mungen der Neuzeit entspricht. Wenn es allerdings höchst wünsehbar ist, daß die Cantone ihre Skalabetreffnisse möglichst vollständig erhalten. so darf hinwiederum nicht außer Acht gelassen werden , daß ani Ende denn doch der oberste Zwek und Bestimmungsgrurd der Eentralifation des Postwesens der war. die gesammte Schweiz in den Genuß der Vortheile einer einheitlichen Verwaltung zu sezen und den höhern Anforderungen der Zeit durch vermehrte Postverbindungen und niedrigere Tarife ein Genüge zu leisten. Das Postregal ist als solches an den Bnad mit sreieni gesezgeberischem Difpofitionsrechte übergegangen und keineswegs in dem Sinne.

'daß vorausgehends die Skalabetreffnisse der Kantone sicher gestellt sein müssen. Jm Gegentheil enthält der Art. 33 in den ersten beiden Ziffern hinsichtlich der öffentlichen Verpflichtungen des eentraiisirten Poftwefens die bedeutungsvollen Vorschriften: 1^ ,,Die gegenwärtig bestehenden Postverbindungen dürsen im Ganzen ohne Zustimmung der betheiligten Kantone .nicht vermindert werden, und 2) die Tarife werden ini ganzen Gebiete

der Eidgenossenschaft nach den gleichen möglichst billigen Grundsäzen

destimmt.

Die mittelbare Förderung der allgemeinen Volkswohlfahrt kömmt der Gesammtheit und allen Schichten der Bevölkerung zu Statten, .eind der besondere Antheil der Cantone an dem Reinertrag der Posten, wenn sich derselbe auch vorübergehend redu..iren sollte. ist denselben dnrch den Bundesbeschluß vom 10. Jänner ^1860 bleibend gesichert.

Dnrch Schlußnahme der Bundesversammlung vom 31. Juli 1858 war der Bundesrath eingeladen worden , ,,zu uniersuchen , ob nicht das . K u r s w e s e n in einer Weise umgestaltet werden könnte, welche, ohne be-

482 rechtig.. Anforderungen des Verkehrs unberüksichtiget zu lassen, mehr Ge^.

währ für ein günstigeres Ergebniß darzubieten geeignet sei.^ Eine voi^.

dem Bundesrathe bestellte Spezialkomniission gelangte zu der Anficht, daß^ eine grundsäzliche Aenderung des bisher beobachteten Verfahrens in den^ verschiedenen Zweigen dieser Verwaltung nicht nothwendig sei ; dagegen bezeichnete sie als das wirksamste Mittel, die Erträgnisse des Kurswefen.^ zu heben: Behutsamkeit in Einführung neuer Kurse, namentlich der Sommerkurse. und Aufhebung oder Reduzirung von Kursen, die mit Eisenbahnen^ parallel laufen. Es kömmt jedoch in solchen Dingen nicht fo fast au^ die Aufstellung gewisser Verwaltiingsregeln, die gewöhnlich nahe liegen,.

als auf die praktifche Anwendung im täglichen Leben an. Es ist daher. .^ ganz am Plaze . daß der bundesräthliche Bericht hierüber inI Ein...

zelnen Rechenschaft ablegt. Obwol das Postdepartement in der Aus.^ führung mit den Jnteressen und Wünschen des Publikums vielfach in Konflikt gerieth und denselben Rechnung tragen mußte . so wurde immerhin im Jahr 1859 gegenüber der Mindereinnahme von Reisenden.

von Fr. 499,515. 14, auch eine MinderaiIsgabe an Tranportkosten von Fr. 569,750. 18, also ein finanzieller Gewinn von Fr. 70.243. 18.

erzielt. Es bleibt der Kommission nur der Wunsch zu äußern übrig, die Postverwaltung möge fortfahren, bei jeder Gelegenheit das Kurswese^ im Sinne des Postulates von 1858 finanziell günstiger zu gestalten, namentlich in der Weife, daß fie da, wo die Bedürfnisse des Verkehrs die Fortdauer von Kursen unumgänglich erfordern , in dem Maßstab der anzuwendenden Transportmittel, z. B. in der Bespannung. sich die inög^ lichste Sparsamkeit zur Richtschnur nehme.

Daß die Postverwaltung für die erforderlichen Büreanx - Lokale i...

St. Gallen, Neuenburg, Ehur n. f. f. M i e t h v e r t r a g e aus länger^ Dauer abzuschließen trachtet. davon nehmen wir im Hinblik auf den maßgebenden Bundesbeschluß betreffend die Postgebäude in Bern lediglich zn^ stimmende Vormerkung.

Wir schließen die Berichterstattung über das Postwesen mit der Mi.t^ theilung. daß nach einer im Anfang des Jahres 1860 beendigten Jnventarifirung und ^lbschäzung der Bestand des Postinventars aus den 1. Jänner

1860 Fr. l,^) l 1,494. 53 (Fr. 378,848. 11 weniger als den 1. Jänner 1859) beträgt.

I.l. Bauwesen.

Die vorjährige Prüfungskommission bemerkt am Schlusse der hierauf bezüglichen Stelle ihres Berichtes: ,,Wir erwarten, daß die Regierung^ von Bern , ungeachtet die definitiven Pläne noch ausstehen , ihre Streke rechtzeitig in .Angriff nehmen lasse, damit die Eröffnung der eigentlichen B r ü n i g s t r a ß e auf beiden Seiten des Berges gleichzeitig erfolgen kann.....

Der Bundesrath referirt ü...er den Stand dieser Angelegenheit in einer Weife, welche die Kommission keineswegs befriediget hat, sondern

48^ dieselbe veranlassen mußte, die sachbezüglichen Akten bis ans die neueste Zeit etwas näher zu untersuchen. Aus denselben ergiebt sich nun zwar, daß gegründete Hoffnung vorhanden ist, es werde die Bergstraße ans dem Gebiete des Kantons Unterwalden ob dem Wald bis Ende des Jahres^.

1860 vollendet fein. Die Streke von Bürglen bis Hergisw^l ist bereits kollaudirt und die kleine Streke Hergiswr,l.Luzerner..Gränze hat im Laufe^ des Jahres 1859 nur deßhalb noch nicht übergeben werden können, weil der unmittelbar vor der Final^Jnspektion eingetretene Schneesali die Kol...

laudation unmöglich gemacht hatte. Von der Lnzerner Seite wurde^ da die neue Straße noch nicht ausgeführt ist, einstweilen ein proviforifche.^ Anschluß an die alte Straße bewerkstelligt, so daß schon jezt die Ver..

bindung zwischen Luzern und Lungern hergestellt ist. Endlich sind die.

Arbeiten an der eigentlichen Bergstraße von Lungern bis zur Bernergränze lebhaft in Angriff genommen worden , so daß laut einem Expertenbericht der Herren Oberingenieur H a r t m a n n und Jngenieur S t u d e r bei gleich.

raschem Fortgange der Arbeit die Vollendung der Straße auf dieser Seite vor dem vorgeschriebenen Termin in .^lu^sicht steht. Die Regierung des.

Kantons Unterwalden ob dem Wald hofft, wie gesagt. die Bergstraße auf^ ihrem Gebiete bis Ende des Jahres 1860 zu vollenden.

Mit dem h. Stande Bern haben sich dagegen in Bezug auf die.

gehörige und rechtzeitige Erfüllung feiner Obliegenheiten Konflikte ergeben,.

auf deren beförderliche Erledigung im Sinne der maßgebenden Konferenzbefchlüsse und Erklärungen der Bundesrath nach unserer .Anficht in de.^ Hauptsache nicht verzichten darf.

Gemäß Großrathsbeschluß voin 220 Dez. 185.) würde nämlich di.^ Streke von Finsterhöizli bis Wr,.lerbrük statt in einer Breite von 18 Fuß, bloß in einer solchen von 16 Fuß erstellt werden, so jedoch, daß die.

Breite in den Serpentinen nach Bedürfniß vermehrt werden soll. Diese.

Bestimmung steht im Widerspruch, wenn nicht Init dem Wortlaute, doch.

Init deni Sinn und Geiste der dießfätligen Vereinbarung. Jndem die^ hohe Regierung des Kantons Bern mittelst Zuschrift vom l. ..^lpril 1857^ ihre Zustimmung zu dem Sep^ratprotokoll vonI 31. März 1857 erklärte, (dessen Art. 3 lautet: ,,Was jedoch die Straßenbreite betrifft, so soll di^ Frage, ob nnd welche Modifikationen in dieser Hinsicht stattfinden sollen. um ^dem Bedüxfniß einer sichern Befahrnng der Straße bei Tag und Nacht^ genügend zu entsprechen , einer Expertise unterworfen werden . zu welchem der Bundesrath den Herrn Oberingenieur Hartmann von St. Gallen und ^ie Regierung von Bern den Herrn Sektionsingenienr Gränicher in Ber^ einberufen wird^ ; geschah es allerdings unter dem ^ Vorbehalt der Ra-.

tifikation der obersten Landesbehörde, jedoch mit der ausdrüklichen Zusage,.

^aß sich die Regierung beim Großen Rathe für die Genehmigung der in Art. 3 vorgesehenen Expertise verwenden werde. Ot.wol die Erpertise^ ^vom 15. August 1857 die Straßenbreite von 18 Fuß als unerläßlich Bezeichnete, so war es nun doch der Regierungsrath, welcher die damiti

..184 im Widerspruch stehende Schlußnahme des Großen Rathes vom 2.2. Dez..

1859 beantragte. Wenn in dem dießsälligen Vortrage der Baudirektion .^in den Regiernngsrath zu Handen des Großen Rathes gesagt wird: ,,Die theilweise Reduktion der Straßenbreite, mit welcher immerhin eine Kosten^ ^rfparniß von Fr. 23,000 erzielt wird, steht zwar in. einigein (.) Wider..

spruch niit den Uebereinkon.men Init den Bundesl.ehörden, allein es ist zu bedenken , daß seither die Verkehrsverhältnisse durch die Erstellung der Ostwestbahn eine etwas veränderte Gestalt erhalten haben. und daß, wenn früher oder später eine Zweiglinie vom Brünig nach Menin^n erbaut ^..ird , eine durchgehende ^ernbreite der Hauptlinie von 21 Fuß uni so weniger nothwendig erscheint , als nuck.. die Brienzerfee^Straße als Fort^ sezung der Brünigstraße nu.^. ^nf ei^e Kernbreite von 19 ^uß angelegt .u..^ fo bedarf die Unstatthastigkeit dieses ..^gnmentes gewiß keiner be.oii^ Aderii Nachweisung. abgesehen davon, oi. die Erstellung der Ostwestbahn .^iicht vielmehr an den beiden Endpunkten der Brüniglinie den ^ufliiß von Reisenden vermehren dürfte.

Betreffend den Vollendungstermin, d.^r in oem Bundesrathsbes^lusse vom 23. März 1857 aus Ende 1863 angenommen w a r . verpflichtete sich Bern in Art. 6 des niehrerwähnten Separatsprotokolies vom 31.

März 1857 ,,den Bau der Straße in der Weise zu befördern, daß die Bauarbeiter. auch abgesehen von dem festsetzten Endtermin, in gleichem Verhältnis vorrüken , wie die Bauten der Brünigstraße auf dem Gebiete von Obwalden...

Schon unterm I5. April gleichen Jahres machte nun der Bundesrath der Regierung von Bern die Anzeige, daß Obwalde.n sich verpflichtet habe, die Brünigstr..ße ans seinein Gebiete bis den 1. November 1861 zn vollenden. Einige Monate spä^r, nämlich am 24. August l857, fonderie derselbe die Einsendung des Planes für .die Streke W^lerbrüke-Brienzw^ler . Init dem Bemerken . daß er um so mehr die Beförderung der Sache wünschen müsse. a.s die Regierung von Oswalden erklärt habe^ daß sie die Straße auf ihrem Gebiete nicht erst bis zuin 1. Nov. 186l, sondern schon mit dem Jahre 186..) vollenden werde. (...ine weitere Mahnung wurde unterm ^9. .^ez. 1858 erneuert.

Jin Jahr l^59 scheint dagegen der Angelegenheit von Seite des Bun^ ^desrathe^ weniger Aiismerisamleit zugewendet worden zu sein. Erst
in ^iner neuern Zuschrift (vom 1. Febr. 1800) wird der Re.giernngsrath von Bern neeierdings ersucht, die nöthigen Vorkehren treffen zu wollen, daß die Fahrbahnbreite auf 18 Fuß angelegt, der Plan über die Streke Brienzw^ler-W^lerbrüke zur Prüfung. und Genehmigung eingereicht und angelegentlich dahin gewirkt werde , daß gemäß Art. 6 des Separatpro.^ toko.ls die gan.e Streke bis zur Obwaldner^ Gränze gleichzeitig mit der jenseitigen Streke eröffnet werden könne. Jn Folge eines dießfälligen Antwortschreibens des Regierungsrathes von Bern ^(d. d. 4. April), worin einerseits der Bau der Hauptlinie l.i.^ 1. Nov. 1862 in Aussicht gestellt, und anderseits namentlich die Reduktion der ^ahrbahnbreite zu rechtfer^igen versucht wird , beschloß der Bundesrath am 30. Mai , in lezterex

485 Einsicht von einer weiter gehenden Forderung zu abstrahiren. dagegen die .^in^.ltung des Voil^ndungsterniines desto nachdrukfamer zu verlangen.

Daß a^ diese Konzession vorausgehends oder gleichzeitig bestimmte Zu^cherun.zen oder ^Garantien über den lezten, sür die Eidgenossenschaft .wichtigsten Punkt geknüpst worden seien. scheint nicht der Fait zu fein, ..obwol hi.sür nach den Vorgängen und im Hinblik auf die auße.rordent^ .iiche Kraftentwiklung , welche die Einhaltung des Vollendungstermin^ erforderlich macht, hinreichende Veranlassung gegeben war. Wir enthalten ^ns jedoch jedes weitern Raisonnements , das sich übrigens durch den ^Thatbestand von selbst darbieten dürste. deßhalb, weil die Benrtheiliing ^em künftigen Rechenschaftsberichte pro 1860 angehört, und es der Koni^mission überhaupt nicht so fast um eine Kritik dessen . was gethan oder .vielmehr nicht grthan worden ist, als um den unmittelbaren praktischen Zwek selbst zu thIIn ist. Erwägen wir niin ausder einen Seite das nicht geringe .Jnteresse, welches der Bund^ und die zunächst beteiligten Kantone an der rechtzeitigen Erstellung dieser Post.traße haben. und daß anderseits der .Bund uud d^e übrigen Kantone ih.e Betreffnisse . ersterer ganz und die ..lezteren zum großen Theile bereits ausgelegt haben , ungeachtet der Bun.

^.esbeitrag (von ^r. .^00.000) im Verhältniß der geleisteten .Arbeiten.

^ätte verabfolgt werden sollen (vergi. Bericht der ständeräthl. Prüfnngs^onInIisston voni 15. Juni 1858), so hatten wir das nachfolgende Postulat ^.ensowol durch die gegenwärtige Situation gefordert als hinlänglich ge^.

rechtfertiget : ,,Es sei der Bundesrath einzuladen, der Bundesversammlung über den Stand der Angelegenheit und die zur beförderlichen Vollendung derBrünigftraße getroffenen , beziehungsweise zu treffenden Maßregein einen Spezialbericht zu erstatten.....

JnI E i s e n b a h n w e s e n beschränkt steh die bundesräthliche BerichtErstattung auf die Mittheilung der im Jahr 1859 genehmigten Konzessionsabändernngen, (neue Konzessionen wurden keine ertheilt,^mit Ausnahme ^er Verbindungsbahn zwischen der Weftbahn und der ligne d'Italie ^e.i St. Moriz) und Fristverlängerungen, und fügt sodann eine Ueber.^ .^cht der auf 31.. Dezember eonzed^rten, in Angriff genommenen oder int ^Betrieb befindlichen Bahnen bei.

EIsenbahnkonzesfionen
bestehen in einer ^esamintiänge v o n .

.

.

.

.

3 5 7 1../^ Stunden.

.Davon waren in Angriff genommen .

.

62.^ ,, i^icht in Angriff genommen .

.

98^.^ ,, im Betrieb befindlich .

.

.

196 1..,^ ,, Wenn insbesondere über den Fortgang der Arbeiten zur Erstellung ^er Eisenbahnlinie Biel.Nenenstadt, weiche den 1. Weinmonat 1860 deIn .Betrieb übergeben werden soll, und deren hohe Bedeutung nicht allein ^on den eidgenössischen Behörden. fondern beinahe von dem ganzen schwei.zerischen verkehrtreibendrn Publikum anerkannt ist, aile und jede Auskunft mangelt , so liegt die , allerdings nicht überflüssige Erklärung wol darin, ^aß der Bundesrath in Fo^ge einer im Nationalrathe gestellten Motion

486 sich im Falle befindet, über den Gegenstand einen besondern Bericht z.^ hinterbringen. Nach einer von dem Departement des Jnnern ertheilte^ Zusicherung wird dieser Bericht im Laufe der ordentlichen SomInersiznn^..

Erstattet werden, und d e ß h a l b kann sich die Kommission enthalten, nähe^ auf die Sache einzutreten , während sie übrigens in einem Berichte übex die gefammte Geschäftsführung des ^Bundesrathes zu Handen b e i d e n Räthe nur ungerne . zumal eine einläßliche .^lusknnst über derartige wichtige Gegenstände und die von der Vollziehungsbehörde getroffenen Maß^.

regeln vermißt hat , welche die Aufmerksamkeit der Bundesversammlung in so hohem Maße auf sich gezogen haben.

Die übrigen. im Titel ,,Bauwesen.. behandelten Geschäfte geben z^.

keinen befoudern Bemerkungen Veranlassung.

III. ...^elegraphenwesen.

Diese interessante Verwaltung hat sich auch im Berichtsjahre aus erfreuliche Weise wieder weiter entwikelt, und von Neuem den Beweis geleistet, wie sehr sie in den Bedürfnissen des Publikums liegt und den..

selben auch stets zu entsprechen geneigt ist. Zu den 514^ Stunde^ Ausdehnung. welche die schweizerischen Linien im Jahr i 858 hatten, sin..^ weitere 38^ Stunden, zu den 128 Bureaux fünf neue hinzugekommen.

Die Anzahl der internen und internationalen Depeschen hat sich uu^ mehr als je 15,000, die der Transitdepes^en um mehr als 8000 verrnehrt. Das Gebiet , mit welchem das schweizerische Telegrapbe.ns^stem in direkter Verbindung steht, ist durch den Beitritt anderer Staaten zi^ den Verträgen von Bern und von Friedrichshafen außerordentlich erweitert worden, ^nd gegenwärtig sind es v^n europäischen Staaten nur noch diejenigen von Rußland, Rom und Neapel. welche jenen Verträgen fremd geblieben sind. Von außereuropäischen Gebieten gehören in den Bereich^ tener Verträge nun auch Algerien und Kleinasien. Was die finanziellen Ergeb^ nisse betrifft. ^ zeigt die Staatsrechnung eine Einnahme von Fr. 631.327. 5^ und eineAusgabevon Fr. 50^,963. 33, sonach einen Ueberschuß an.^innahme^ von Fr. 126,364. 24.

Dieser Ueberschiiß vermindert sich indessen. weIni...

nicht , wie es jezt nach dem neuen , in die Staatsrechnung gelten S....steme geschehen ist, die Jnventarverrnehrung mit Fr. 42.7t0. 46 in die.

Einnahmen gebracht wird. Nach Abzug dieser Summe von den Ein^ nahinen würde sich der Ueberschnß oder der eigentliche Vorschlag der Ver.^ waltiingsrechnung auf Fr. 83,653. 78 belaufen. Derselbe zeigt den...

Ergebniß von 1857 von Fr. 26,431. 62, ui.d namentlich demjenigen.

von 1858 von bloß Fr. I3.429. 50 gegenüber eine sehr erfreuliche Zunahme, die, wie namentlich ans dem Ertrag der Depeschen hervorgeht,.

zum guten Theil eine reelle Erhöhung des Betriebsergebnisses enthält.

Zu diesem erfreulichen Resultate hat unter Anderm auch der Bundes^ Beschluß vom 22. Januar 185.) mitgewirkt, durch welchen für deii interne^ .Verkehr die einfache Depesche zu Fr. t zwar auf 20 Worte beschränkt wird^

487 ^ür je l0 Worte mehr, aber statt der srühern höhern T..xe nur 25 Rap^en bezahlt werden müssen. Der Geschäftsbericht des Bundesraths bemerkt .hierüber, daß während unter dem alten Tarif 1000 interne Depefcheu ^im Durchschnitt Fr. 1050. 92 ertrugen, unter dem neuen dagegen für dieselbe Anzahl im Durchschnitt Fr. 1 l 07. 62 eingegangen sind , was einer Vermehrten Einnahme von 5 1/2% gleich kommt. ..^ir führen diese in^eressante Erscheinung hier deßhald speziell an , weil wir glanben , daß ^aueh in der Taxation der Briefe in nicht allzuferner Zeit eine billige und einheitliche Taxe für die ganze Schweiz eingeführt werden dürfte, und weil ^ir hoffen , daß diefelbe ohne Nachtheil für die Einkünfte der Briespost .sein würde. ^ Ein anderer Punkt, den . wir hier nicht unberührt lassen wollen. betrifft die Frage , ob nicht iowoi eine Ersparniß von Kosten , als auch eine bessere Garantie für die Handhabung des Regals und eine Erleichterung ^es aus die telegraphische Korrespondenz verwiesenen Publikums dadurch eintreten könnnte, wenn die Teiegraphenbüreaux der Eisenbahngesellschaften so viel möglich mit denen der öffentlichen Verwaltung verbunden würden.

.Wir glauben voraussezen zu dürfen, daß die leztere geneigt ist, dieser Angelegenheit ihre Aufmerksamkeit zu schenken , und beschränken uns deß^alb darauf, die Hoffnung auszufprechen , daß bald eine allseitig befrie'.digende Verständigung erzielt werde.

Noch erübrigt uns eine nicht unwichtige Aenderung, welche in Folge .Schlußnahme des Bundesrathes in der Telegraphenverwaltung eingetreten .ist, zu erwähnen. . Laut Bundesgesez vom 20. Dez. 1854 ...iber die Or^ganisation der Telegraphenverwaltung ist der gesammten Leitung derselben .unter Aufsicht des Post^ und Bändepartements (jezt Postdepartement^ ein Zentraldirektor vorgesezt. Derselbe hat demnach auch die .Angestellten für Anfertigung von Apparaten , beziehungsweise die Telegraphenweristätte zu leiten.

Laut der unterin 21. Januar 1857 erlassenen Jnstruktion für den Zentraldirektor, ist diefer speziell dem technischen Bureau übergeordnet, das die Apparate auszufertigen und zu überwachen , die Erstellung neuer Linien zu beaufsichtigen hat u. f. w. Unterm 18. Febr. 185.) hatte endlich der Bundesrath eine Verordnung über die Organifation der Werkstatte und des technischen Bureau erlassen, in der es unter
anderm heißt,.

daß die Werkstätte der Telegraphenverwaltung die Apparate und überhaupt das zum Betrieb nöthige Material zu liesern und für dessen Un^erhalt zu sorgen habe . daneben a^er auch berechtigt sei, an ausländische Verwaltungen und Privaten Gegenstände, welche sie produzirt, abzugeben.

Die Oberaussicht über die Werkstätte ist . unter Feststellung näherer Bestimmungen , der Zentraldirektion unterstellt. Nach dieser Verordniing ist der E.^ef der ^erkstätte zu gleicher Zeit technischer Jnspektor der Telegraphenverwaltung und Vorgesezter des technischen Bureau, das unter anderm auch die Anschaffung neuer Apparate und Materialien bei der Zentraidirektion zu beantragen und dieselben sodann zu be^

488 sorgen hat. Die nationalräthliche Kommission hat in ihrem vom 4. Juni^.

vorigen Jahrs datirten Berichte über die Geschäftsführung des .^IIndes-^ xathes im Jahr 1858 die Bemerkung geinacht: ,,Mögen übrigens diesem (.^echnnngs-) Ergebnisse finanziell mehr oder weniger günstig ausfallen, immerhin wird nicht zu läugnen sein, daß namentlich auf der inneren Verbindung der .^erkstätte mit den im Betrieb befindlichen Linien und in der Wechsel- ^ wirkung beider Jnstitnte ans einander die rühmliche Stellung beruht, welche.

das fchweizerifche Telegraphenwesen unbestritten einnimmt....

Trozdein faßte der schweizerische Bundesrath am 21. Dezember v.

J. den Beschluß: ,,1) Die Telegraphenwerkstätte wird vom 1. Jenner 1860 an unter die Oberleitung des Finanzdepartementes gestellt. 2) Die ^ nach dem Reglement vom 18. Febr. 1.859 über die Organisation dex Telegraphenwerkstätte bisher dem Post^ und Baudepartenient. sowie der Telegrapt^endirektion zukommenden Verrichtungen werden vom obigen ^eit^ punkte an durch das Finanzdepartement ausgeübt. 3) Bi^ ans neue Versügnng behält der Ehef der Telegraphenwerkstätte seine Funktionen ai.^ technischer Jnspektor der Verwaltung bei , und es werden im Reglement vom 18. Febr. 1859 keine andern Abänderungen gemacht. als die durch.

obige Art. 1 und .2 nothwendig bedingten... Diesem Beschiiisse fügte der Bundesrath in neuester Zeit, unterm 11. Juni, einen neuen bei, nae^ welchem der Vorsteher der Werkftätte der Funktionen eines technifche^ Jnspektors überhoben und nur noch mit der Verbindlichkeit belastet wird, die ihm von der Verwaltung vorgelegten Fragen über das Technische dex Telegraphie zu begutachten und besondere ihm übertragene Expertisen IIn^ Jnspektionen vorzunehmen.

Obgleich durch diese Anordnungen ein durch die Verordnung vou 1859 neuerdings bestätigter, neu regulirter und von der nationalräthlichen Prüfungskommission vom lezten Jahre überdieß ausdriiklich gebiiligter Znstand aufgehoben worden ist,. so können wir den getroffenen Anordnungen des Bundesrathes dennoch nur beipflichten.

Die Gründe dieser Neuerungen, in so weit sie durch die ^.chlnßnahme

vom 21. Dez. bedingt sind, hat der bundesräthliche Geschäftsbericht bereits erschöpfend angegeben. und wir haben nur beizufügen , daß aueh die erst kürzlich beschlossene Enthebung des Vorstandes der^Werkstätte von den Funktionen eines Jnspektors durch die Verhältnisse vollkommen gerechtfertigt .erscheint. Freilich wird die Zentraldirektion für die Dauer eines eigeuen technischen Jnspektors kaum entbehren können. Wenn nun auch die Werkstätte administrativ von der Telegraphenve. waltung getrennt ist, so hoffen wir, es werden darauf doch weder der einen noch der andern Nachtheile erwachsen. Die Werkstätte, welche in neuerer Zeit am Geschäftsumfang bedeutend gewonnen, kann fich im Gegentheil nun freier .und fabrikmäßiger entwikeln nnd wird . da sie stets unter Anfsicht des Bundesrathes bleibt, auch ferner alle Verbesserungen und neuen Erfindungen, die in ihr gemacht werden, zum Vortheile untrer Telegrapheneinrichtungen

. 48.^ verwenden. Umgekehrt hängt die Anschaffung und Veränderung der im Betrieb verwendeten Apparate und anderer Gegenstände ^nicht mehr vor..^ dem Direktor der Werkstätte ab. der, in^eni er selber einen Gewinnanteil an der Fabrikation besizt , sich ais Inspektor der Telegraphen in einex^ offenbar schiefen Stellung befunden hat. .

Die Wer^kstätte, welche gegenwärtig zirka 35 Personen beschäftigt, haben wir durch eines unserer Mitglieder in Augenschein nehmen lassen..

Die gegenwärtig von denselben in .Anspruch genommenen Lokale sind sehr mangelhast ^ ste werden aber bald an zwekmäßigexe vertauscht werden können.

Der Reingewinn der Werkstätte hat im lezten Jahre etwas über Fr. I2,000^ betragen.

VII.

^eschä.fts.^reis des Fl.nanzd.eparteme.^s.

Die Verwaltungen , welche unter dem Finanzdepartement stehen, ver.^ folgen ihren regelmäßigen Gang und geben zu keiner besonderu Bemerkung

Anlaß.

Die Pulververwaltu^g vermochte sich in Folge der neuen Organisation weiter auszudehnen und ^er Fabrikation größere Sorgfalt zu widinen.

Die Ausstellung eines Pulverkontroleurs unter dein Militärdepartement scheint i.hreu Zwek erreicht zu haben , wie wir bereits bei Anlaß der Geschäft^..

führung diefe.s Departements bemerkten. Der Bericht des ..Bundesrathes^ enthält geni.g Details über diese Verwaltung . so daß weitere Aussühriingen von keinem Nu..en sein dürsten. WIr bef.^rä.nken uns, auf folgende Ziffern ziirükzukommen : Jm Jahr 1859 .wurden verfertigt . .

.

. ^ 646,417

,, Anslande wurden angekauft

.

.

..

.^79,629

Total

^ 1.326.046.

Das Ergebniß des Verkaufes mit Jnbegrtff des .^ertbes der vorhandenen Vorräihe erreicht den Betrag von Fr. 1.552.017. 62 Rp.

Der Reingewinn des Pulverregals betrug im Jahr 1859 Fr. 169,579.

51 Rp. Mit den Nebenauslagen steigt die Ankaufssnnime für auslän-

disches Pulver auf Fr. 1,382.438. 11 Rp.

Die .^ündkapfelnfabrike, ans welcher im lezten Berichtsjahr ein Verlust von Fr. 758. 64 Rp. zu tragen war, wirst dießmal einen Reingewinn von Fr. 3487. ..^ Rp.. ab. Es ist dieß ein sehr befriedigendes Ergebniß.

Die Anzahl der verkauften ^ Zündkapseln und Schlagröhrchen ergibt uebst der Vermehrung des Vorrathes

^90 an Zündkapseln für die Jnfanterie

.^,909,000 Stük,

,, ,, Scharsschüzen 2,147,000 ,, .. ,, Schlagröhrchen 12,300 ,, ^deren Werth beträgt .

.

.

. Fr. 41,140. 10 Rp.

bei einem Reingewinn von .

.

^Die Kosten beliefen sich daher auf

.

,,

3,487. 25

,,

. Fr. 37,652. 85 Rp.

Die Münzstätte entwikelte im Lause des Jahres 1859 eine große ^Thätigkeit.

Sie hat .....,.500,000 Zwanzigrappenstüke geschlagen und mehrere Arbeiten sür Vereine und Kantone ausgesührt. Die Zahl der Arbeiter wurde vermehrt und die Arbeitszeit erhöht. Die Anstalt Inachte verschiedene Versuche zur Einschränkung der Kosten, und man kann diesen Bestrebungen nur Beifall zollen und guten Erfolg wünschen.

Die Münzstätte erzeigte im Jahre 1859 einen Gewinn von Franken 141,980. Der Bundesrath hat diese Summe bereits zur Gründung des ^von der Bundesversammlung den 31. Januar 1860 beschlossenen Reservefonds angelegt. Die Kommissin billigt , was der Bundesrath in dieser .Beziehung gethan hat.

Wie wir bereits beim Miiitärdepartement bemerkt haben , ist die Rechnung über die Bewaffnung vom Jahr 1856,^57 abgeflossen worden.

Dem Postulate , welche^ in dieser Hinsicht leztes Jahr an den Bundesrath gestellt wurde , ist also entsprochen.

Die Rechnung über die Bewaffnung von 1859 ist noch ^nie^t abgeschloffen , aber beinahe die ganze Ausgabe ist auf die ieztjährige Staats...

xechnung getragen worden.

^rltsnng der ^..iat.^rechumig.

Die Kommission hat die Verwaltnngsrechnung^ Init aller der Sorgfalt geprüft , welche die karg zugemessene Zeit ihr ermöglichte, und in niate^ xieller Hinsicht vollkommen richtig gefunden. Die eidgenössische Bnchhal.tung strebt darnaeh , sich tagliò mehr zu vervollkommnen, und so der Ver..valtung alle Mittel an die Hand zu geben , um sich in jedem Zeitpunkte den Stand des Staatsverrnögens genau vergegenwärtigen zu können.

Die Kommission glaubt, einen kleinen Schreibfehler andeuten zu sollen, welcher sich aus Seite 20 der Staatsrechnung eingeschlichen hat, allein die Ergebnisse der Rechnung nicht besehlägt.

Jn Rubrik IV. F a b r i k a t i o n s k o s t e n der M ü n z v e r w a l t u n g .(126. G. 1V.) heißt es, es stelle sich ein Ausgabenüberfchuß von Franke^ .11.058. 86 Rp..ül.er die Voranschläge des Budget heraus, während in Wahrheit eine Verminderung der Ausgaben uni Fr. 2594. 12 eintritt.^ Der Jrrthum rührt daher , daß man vergaß , die im Büdget unter a und b angesezte esumine ^on Fr. 13,.o80 mit der Ziffer unter -,.

Fr. 18,85..) zu addiren , um hievon die wirkliche unter diese drei Ru.^

491 .briken fallende Ausgabe von Fr. 29,908. 8t... abzuziehen. Nichts desto weniger ist die in der Staatsrechnung als Mehrauslage über den Büd^etkredit hinaus aufgenommene Sunnne von Fr. 173,790. 82 Rp.

^genau. ^ Die Staatsrechnung ergibt folgendes Endresultat:

.Die Einnahmen beliefen sich auf .

.

. Fr. 18,999,538. 55 .. Ausgaben ,, ,, ,, .

.

. .. 19,698.23..... 82 .Das Defizit des Jahres ^1859 beträgt demnach Fr.

698,697.^7 ..Der Vermögensbestand auf 3l. Dezember 1859

beträgt an Aktiven ,, Passiven

.

.

.

.

.

.

. F r . 18,714.162. 6^ . ,, 10.350,754. 3 l

^Das reine Vermögen beträgt daher auf 31.

De-

zember 18^9 . . . . . F r . 8,3^3,408. 3 4 ^.s belief steh den 31. Dezember 1858 auf . ,, 9,062,105. 61 Mithin fand eine Abschreibung statt von . Fr.

698.697. 27 gleich obigem Ueberschuß der Ausgaben über die Einnahmen.

Stellt man die Vermehrungen und die Verminderungen der Kapital...ewegungsrechnung zusammen , so erhält Inan folgendes Ergebniß : Die Vermehrungen, welche einen Einfluß auf das Rechuungsergebniß ^ausüben, bieten in fünf Rechnungen eine Summe dar von

Fr. 1,5^6,838. 0....

Die

Verminderungen in

Summe von .

.

drei Rechnungen eine

.

.

.

. ,, 2,273.5.28. 39

Mithin eine GesamnItabnahme von .

Die Vermehrungen, welche nur als Ueberträge von ein.r Rechnung zur andern erschein neu, belaufen sich in vier Rech-

.

. Fr.

71^90. 34

nungen auf . . . . . Fr. 34.238.289. 66

DieBernIinderungenin fünf .Rechnungen auf . . . .

,,

34.^20.296.. .59

Dieß ergibt eine Vermehrung von .

.

. Fr.

Zieht man diese Summe von obiger Gesammt..

.abnahme ab, so erhält man das gleiche Ergebniß .wie die Gewinn.^ und Verlnstrechnung, nämlich ein

Defieit von .

.

.

.

.

.

.Fr.

17.993. 07 698,697. ^7

Der Jnvalidenfond beträgt auf 3l. Dezember 18!59

Fr. 490,150. -,, Grenusfond . . . . . ,, 1,477,875. ^ .. Schulfond des Polytechnikums .

. ,, 255,496. 98

.. Eh^telainfond .

.

^nd^ai.i.. ^...bx^. XII. ^d. II.

.

^

.

.

,,

43,575. 1^ 44

492 .^orm der .^t^i.it^echnnng.

F.ür ^die den Räthen vorgelegte eidgenössische Stästsrechnung hat de.^ Bundesrath eine wesentliche andere Form. als die bisherige. gewählt.

Diese Neuerung kann um so weniger der Aufmerksamkeit entzogen werden, als .sie minder bisherigen Uebung und den Bestimmungen des Reglementes über Einrichtung und Führung des eidgenössischen Rechnnngswesens^ vom 4. Dezember 18^4 im .Widerspruch steht. und auch andere ^ech^ uungsresultate nachweist, als man bisher in der Verwaltungsrechnung zu finden gewohnt war.

Der bundesräthliche Geschäftsbericht niotivirt diefe neue Gestalt d e x ^ .Staatsrechnung. wesentlich mitten Bemerkungen, welche ini Prüfungsberieht der ftänderäthlichen Kommission über das Verwaltungsjahr 1857 ent^ halten wären, auf die aber, was hier schon benierkt werden mag. die^ nationalräthliche Kommission über das Verwaltungsjahr 18.58. welche keinerlei Bemerkungen über die atigemeine Form der Rechnnng gemacht, keinerlei Rüksicht genommen hat.

Es dürfte nun jedenfalls nicht überflüssig sein, die beiden Formen der Staatsrechnnng mit einander zu vergleichen, um zu einer klaren An.^ schauung darüber zu gelangen , welchen von beiden für die Zukunft der Vorzug zu geben sei.

Die bisherige Form wurde zuerst im Jahr 18.50 festgestellt und die Grundsäze , auf welchen sie beruht ,^ wurden später in das erwähnte Reglement von 1854 aufgenommen. Das leztere driikt sich in Art. 2(^ hierüber folgendermaßen aus : ,,Die Staatsrechnung hat mit dem Vermögensbestand des lezten 3l. Dezember als ^ingangsbilanz zu beginnen und in klarer , übersichtlicher Weife die Einnahmen und Ausgaben der eigentlichen Verwaltung nach den Abtheiiungen, welche durch das Jahres^ büdget aufgestellt worden sind, nachzuweisen. Sie hat sodann serner in einem besondern Abschnitt, G e n e r a l r e c h n u n g betitelt, alle Verän^de^ xiingen, welche aus die Aktiven nnd Passiven des eidg. Kapital.. und Ge..

samnitver.nögens Bezug haben, darzustellen und mit dem Ausweis über den Vermögensl.estand am Schlnsse des Rechnungsjahres als Ausgangs-.

bilan.. zu schließen^. Ferner heißt es in den Artikeln 27 bis 29 : Der Ueberfchnß der ....innahmen über die Ausgaben der Verwaltungsxechnung (sollte wohl heißen, der Aktiv^ oder Pafsivsaldo der Verwaltungsrechnung) sei in die Generalreebnnng überzutragen und leztere
ha^e überdieß . nebst den .^lb^ nnd Zugängen des Kapitalvermögens die im Jahresbiidget nicht vorgesehenen K api tal a n g ri f f e bildenden ^lnsgaden auszunehmen. Der Vorschlag oder Rükschlag der Generalrechnung ergebe mit dem Saldo der Verwaltnngsrechnnng den eigentlichen Gewinn oder Verlust des Rechnungs^ iabres. welcher dnre.b .den A.usgangsbilanz oder den am .^chlnsse der Rechnung anfgesührteu Verniöge^oausweis im Vergleiche mit dem Eingangs^ biianz fich ebenfalls zeigen müsse.

493 Nach diesem Systeme zerfiel demnach die Staat^xechnung in vier Abtheilungen :

1. Eingangsbilanz.

2.

3.

4.

Aus l.

2..

^

Ve.rwaltungsrechnung , Generaireehnung und ^u^.gangsl.ilanz.

derselben konnte niit Leichtigkeit ersehen werden : der Ver^iögensstand ^einI Beginn des Rechnungsjahres.

^ der Aktiv- u..d Pässivsaldo der über die eigentliche Verwaltung ausgestellten Rechnung.

3. die einzelnen Veränderungen, welche das Kapitalvermögen der Eidgenossenschaft erlitten hat . und 4. der ^tand des Gesammtvermögens und die Vermehrung oder Verminderung desselben am Schlusse des Rechnungsjahres.

Diesem Systeme und der ^irt, wie dasselbe gehandhabt wurde gegen..

über, Inachte die bereits erwähnte ständerätbliche Kommission in ihrem Prü.siingsl.erichte folgende Bemerkung : ,,Unzweifelhaft wäre unser. eidgenössisches Rechnungswesen verständlicher. wenn nnr e i n e Hauptrechnung ausgestellt würde, welche eine U e b e r s i c h t f ä n i m t l i c h e r V e r m e h r u n g e n u n d V e r m i n d e r u n g e n des V e r m ö g e n s enthielte, und zugleich eine klare Einsicht in die Resultate aller verschiedenen Verwaltungen ergäbe. Hiezu bedürste es nichts anderes . als daß die im Gewinn- und Verlustkonto der ..^eneralrechuung ausgesührten Rechnungsposten ebenfalls in die Einnahmen und Ausgaben der Verwaltungsrechniing aufgenommen würden. JmnIer^ hin dürfie die jezige Generalrechnung , welche die Veränderung säninitlich ^ Vermögenskonti erzeigt, und also nicht ohne Interesse ist, beigesügt bleib ^.^ Aus d^ese .^eise könnte jedermann ohne weitläusige Erläuterungen die ^id^.

Staa^srechnung verstehen. .^s wäre dann auch die Anforderung. ^i^ ..u jede wohlgeordnete Rechnung gestellt werden kann , daß fie sich ^..urch fich selbst erklären soll , besser ersütlt. ais solches bisher der ^ali war.^ Jn Foige dieser Bemerkungen ließ der Bundesrath in die Verwaltung^ree^nung a^e ..^innahIne. und ^usgabeposten eintragen. welche irgend Einsliiß auf die Vermehrung oder VerInindernng des S t . ^ a t s v e r m ö g e n.s ausüben, und die Staatsrechnung liegt nun in soigen^..^ ForIn vor: 1. Eidgenössische Staatsrechnnng , 2. Gewinn- ^und Verlustrechnnng, 3. Bilanz vom 31. Dezember 1859, 4. Uebersicht der Kapitalbewegungen im Jahr 185.^ u^it d^ .^ ........

n.ögensetats pro 3l. Dezember 1^58 und 1859.

.Der .Abschluß der eidgenössischen Staatsrechnung erzeigt nun nicht mehr, wie^ früher ^die Verwaitungsreehnung, den Ueberschuß an Einnahmen und Ai...sg.^en der ^entlichen Verwaltung, sondern den Vor^ oder R.ik..

schlag ^.es g^sammt^n Staatsvermögens. Die Gewinn- und Verlustrechnu.ig^, welche nichts ^ eine Rekapitulation d.^r Staatsre^chnung ent-

^94 ..hält, zeigt das nämliche Resultat, wie die leztere. Der Bilanz enthält eine summarische Angabe der Aktiven und Passiven des Staatsvermögens.

Die Uebersicht der Kapitalbewegungen mit den beiden Verrnögensetat weist endlich die einzelnen Veränderungen, die sich im Laufe des Jahres im .Kapitalvermögen ergeben haben. nebst dem Stande des Staatsvermögens .bei Beginn und Schluß des Rechnungsjahres und den Vor^ oder Rük^ schlag in demselben nach. Der VerInögensvor- oder Rükschlag findet sich Demnach vorgetragen 1) in der Staatsrechnung. 2) in der Gewinn- un^ Verlustrechnung und 3) in der Uebersicht der Kapit..lbewegnngen , des Vermögensbestands in der Bilanz und der zulezt genannten Uebersicht. Da..

.gegen ist. wie bemerkt worden, das Resultat der bisherigen Verwaltung^ ^ .xechnung aus der neuesten Rechnungsstellung nicht mehr zu ersehen.

Vergleicht man die beiden mit einander, so ersieht man, .^vas das neuere, daß dagegen ^Verwaltungsrechnung nicht mehr

Rechnungss^steme nach ihren Abschlüssen daß das frühere System Alles enthielt, das leztere das Ergebniß der bisheriger^ enthält.

Soll nun entschieden werden , welches von den beiden Systemen fü.e die Staatsverwaltung geeigneter sei, so wird die Frage beantwortet werden müssen. ob es besser sei, die bisherige Verwaltungsrechnung beizubehalten oder dieselbe in Zukunft mit deu^ Vermehrungen und Verminderungen des Jnventarwerthes des Staatsvermögens zu belasten und demnach st^tt eines Aktiv^ und Passivsaldos einer Verwaltungsrechnung einen Vor. und Rük^ schlag des Staatsvermögens als Rechnungsergebniß zu erzielen.

Uni diese Frage zu ^..erwaltungsrechnung für wendig zu wissen, was .welche Bedeutung sie für

beantworten und um zu wissen, ob die bisherige die Zukunft entbehrt werden könne, ist es noth^ die Ausgabe einer Verwaltungsrechnu^g ist und die Staatsverwaltung besizt.

Nach der Definition des bereits erwähnten Reglements ist tie Ver...

.waltungsrechnung ,,die klare übersichtliche Nachweisung der Einnahmen und Ausgäben der eigentlichen Verwaltung, nach den Abtheilungen. welche durch das Jahresbüdget ausgestellt worden sind.^. Sie ist also vor Allem eine Kaffarechnung. indem sie wirkliche Einnahmen und Ausgaben enthält, und schließt demgemäß ihrer Natur nach alle Posten aus, welche bloße.

Kapitalbewegungen anzeigen oder aus bloßen Schäzungen von Bestand..

theilen des Staatsvermögens beruhen. Da dieser Rechnung vorschris^ gemäß eine Generalrechnung an die Seite gestellt wird, in welcher die Kapitalbewegungen. so wie solche Ausgaben, welche zugleich Kapital angriffe bilden, verzeichnet sind, so darf die Verwaltungsrechnung Alles, was auf den Bestand und die Veränderung des Kapitalvermögens des Staates Bezug hat. nicht enthalten. Daraus ergibt sich einmal, daß nur .^ie eurrenten Einnahmen und Ausgaben, welche zugleich ihrem Wesen nach mit Kassamanipulationen verbunden sind, in die Verwalt.ingsrechnung g...^ hören, und sodann daß, wenn auch das Reglement nur von den im Jahresbudget ...iifgenoniinenen Einnahmen und Ausgaben spricht, auch solche außer^

49.^ ordentliche, nicht büdgetirte Ausgaben mit in dieselbe aufgenommen werden müssen, welche keine Kapitalangriffe involviren, weil nur diejenigen, welche solche bilden, in die Generalrechnung verwiesen sind. Was insbesondere .die Einnahmen anbelangt, so haben dieselben Alles das zu umfassen, was ^er Staat an Kapitalzinsen, Ertrag von JrnInobilien, Gefallen, Regalien, Sporteln. ans dem Betrieb eigener industrieller Unternehmungen u. s. w.

an Vorgesehenem und Nichtvorgesehenem einnimmt, was er .^u seinen ^lausenden Ausgaben verwenden kann und das an sich keinen u n m i t t e l ^ b a r e n Einfluß aus die Vermehrung feines Kapitalvermögens ausübt.

Diese Einnahmen sind daher nicht mit Posten zu vermischen, welche un. mittelbar eine Erhöhung des Kapitalvermögens betreffen , wie z. B.

Schenkungen, Jnventarvermehrungen u. dgl. Die Staatsrechnung, wie sie uns jezt vorliegt. ist demnach jedenfalls keine Verwaltungsrechnun^ .mehr, wenn sie aiich hie und da noch so genannt wird, indem dieselbe neben Allem , was in eine solche gehört, auch Jnventarvermehrungen und .Verminderungen aufnimmt. und daher zu einem fächlich andern Resultate führt als eine Verwaltnngsrechnung.

Was die Bedeutung einer eigentlichen Verwaltungsrechnung für di^ Staatoadministration betrifft, fo läßt sich dieselbe gewiß nicht verkennen.

Es ist vor Allem für die Staatsverwaltung nicht allein von Bedeutnng, .wie groß der gesammte Vermögensbestand sei, und ob derselbe in einend gegebenen Zeitraum sich vermehrt oder vermindert habe, fondern fie niu^ auch auf leichte Art sich jeder Zeit darüber Kenntniß verfchaffen können, wie groß die wirklichen Einnahmen und Ausgaben an Geld in einen^ gegebenen Zeitraum sind, um von diesem Standpunkte aus die Berechnnngen für die Zukunft zu machen. Die Richtigkeit und Bedeutung diesel Sazes wird ^lar, sobald man fich die Aufgabe des Staates in Be.^ug auf seine Finanzverwaltnng vorhält. Diese Ausgabe besteht zunächst nicht darin, das Kapitalvermögen zu vermehren, wie dieß bei einem industrielle^ Etablissement der Fall fein mag. Wäre das der Fall, so niüßte der Staat eine Menge I^üzlicher Unternehmungen. von denen nicht gerade seine^ Fortexistenz abhängt, unterlassen, um versügbare Summen zur Aeusnu^ seines Vermögens verwenden zu können. Seine Aufgabe besteht vielmehr in erster L^inie darin, vorzusorgen,
daß alle seine Bedürfnisse gedekt nnd^ die Mittel aufgebracht werden, um die Ausgaben. welche die Realifirnng der Staatszweke erheischen, zu beftreiten. Eine Rechnung, weiche ihm hierüber Auskunft gibt und ein Büdget, das fich als Voran.^berech^ung seiner künftigen Einnahmen iind Aufgaben an eine solche Rechnung a^ schließt . ist demnach von größerem Werthe für ihn als eine Vermögend uberficht , aus welcher er den Vor- oder Rükfchlag in seinein Gesammt^ vermögen ersieht. Jn besonders hohem Maße ist das bei demjenigen Staate der Fall, der seine Einkünfte zum größten Theil nicht aus de.....

Erträgnissen seines Kapitalvermögens. sondern, wie es im Staatshaushalte der Eidgenossenschaft der Fall ist, aus andern Ou elle n , hier namentlich .aus dem Zoliregal, schöpft. Die Vermehrung oder Verminderung de^

496 Staatsvermögens wird siir den ordentlichen Finanzhaushalt der Eidgenossen-^ schaft stets ohne wesentlichen Einfluß fein, während die Einrichtung des Zollwesens und die damit zusammenhängende größere oder geringere Ein-.

.nahme für denselben immer von der höchsten Bedeutung ist. Wir bedürfen daher nothwendig in Iinferer Staatsrechnnng und in unferm Budget einer .eigenen .....lbtheiiung . welche die wirklichen laufenden .Einnahmen. wie fi^ ^aus ^den Finanzquellen des Staates fließen, unvermifcht mit den Vernieh^ xungen des Kapitalvermögens, enthält und welche die Totaisumme nachweist, die in einem gegebenen Zeitraum wirklich in Baar eingegangen ist ^der welche für einen künftigen Zeitraum ais eingehend angenommen.

werden darf. Nicht weniger wichtig ist die Au.^gabenabtheilung in der .^ Staatsrechnung und dem Budget. Auch hier ist es zunähst von Beden^ tung, zu wissen. nicht wie viel der Staat in einem Jahre an Vermögen .verloren hat oder verlieren wird, sondern wie viel er wirklich ausgegeben ^at oder auszugeben genöthiget fein wird. Die Ausgabena^theilung im Budget insbesondere muß zeigen, ob die ordentlichen Einkünfte des Staates Einreichen, dieselben zu bestreiten. oder ob er gezwungen sein wird, durch außerordentliche Mittel, wie ^apitaiangriffe oder Staatsanleihen, den^ selben zu Hülse zu kommen. Eine Ausgabenabtheiinng aber , welche mit Jnventarabfchreibungen und dergleichen vermischt ist, sonach Posten enthält, ^ie keine wirklichen Ausgaben find und demnach auch für den Zeitraum, sür welchen das Budget gemacht ist. keine Einnahmen nöthig machen, um gedekt zu werden, läßt jenes Bedürfnis. nicht erkennen.

Wir glauben demnach, daß eine Verwaltungsrechnung, wie sie nach bisheriger Einrichtung bestanden hat oder wenigstens im Geiste der seit 1850 festgestellten Rechniingsform und ...es Regimentes von 1.^.54 geseiht werden sollte, lasse siech auch siir die Zukunft nicht entbehren. Das Auf^ ge...en derselben ist aber urn so ungerechtfertigter, ais das. was durch die neue Staatsrechnung erzielt werden sollte. auch bei. dein bisherigen System, nur in etwas anderer Weife. erreichbar war^ indem auch t..isi..er der Vermögensvor- nnd Rükschlag theils durch die Addition resp. Sub^ traktion der Saldi der Verwaltung^ und der Generalrechnung. .heils durch die Vergleichung der Saldi des Eingangs- und
Ansgangsbilanzes Reicht ausgemittelt werden konnte.

Es dürste nicht üi.erflüsstg iein.^ hier noch etwas nähi.r auf die Mo.tive einzutreten, welche.. die Veränderung der Rechnungsform herbeigeführt haben. Der ständeräthliche Prüfungsbericht über das Geschäftsjahr 1857 sagt. daß nach bisheriger Wahrnehmung zu nrtheilen das Verständniß ^r Generalrechn.ing kein allgemeines sein müsse. und fügt dann die oben .angeführte Bemerkung bei. daß das Rechnungswesen verständlicher werdeu dürfte, wenn nur e i n e Hauptrech^ung ausgestellt würde. Wenn die Ge^eralrechnungen, wie fie in den lezten Jahren geführt wurden, nicht JeHermann verständlich waren, so mag dieß zunächst daher rühren, daß man ^ie Bedeutung und den ^ivek derselben nicht immer richtig auffaßte. So

497 Bemerkt z . ^ B.

gerade der erwähnteständexäthlicheBericht, in vermeintlich

richtiger Applikation des Art. 28 des^ Regimentes von 18.^4, ^daß die ^m Jahr 1857 vorgekommene Ausgäbe von Fr. 25.^000 für die kathotische Kirche in Bern. welche in der Verwaltiingsreehnung enthalten war, in die Generalrechnung gehört hätte. wahrscheinlich deßhalb. weil sie auf einem außerordentlichen Kredite ^erahte. . Diese/ Ansicht ist indessen irrig, weil der zitirte Artikel des Regleineirtes nur diejenigen auf außerordentlichen .Krediten beruhenden Ausgaben, ^ w e l c h e z u g l e i c h K a p i t a l a n g r i s t e b i l d e n , in die Generalrechnung verwest. War daher der Kredit für jene Ausgabe nicht ausdrüklich auf das . Kapitalvermögen angewiesen und ^onnte sie aus der laufenden Einnahme bestritten werden . so ist sie ganz richtig in die Verwältungsrechnung gestellt worden , wenn sie auch auf .eiüe^u außerordentlichen Kredite beruht hat. Ein weiterer. das ^Verständniß der Generalrechnung erschwerender Grund mag ferner darin liegen . daß Dieselbe. vielleicht gerade in den leztern Jähren. nicht immer korrekt geführt worden ist. oder weil der in dieselbe aufgenommene Gewinn.. und Verlust^konto, welcher für sich den Vor^ oder. Rükschlag im Staatsvermogen aus..

mittelt, n.icht immer die wunschbaxe Klarheit besessen hat. Dolche Ausstellungen sind aber untergeordneter Natur und es sollte von denselben das Prinzip der Rechnungslegung . das wir für an stch richtig und in der Natur der Staatsverwaltung liegend betrachten , nieht abhängig geniaeht werden. Die Staatsrechnung in ihrer gegenwärtigen Form ist im Grunde .nichts anderes als eine Gewinn- und Verlustrechnung und als solche^ allerdings von erfreulicher Klarheit und ^Vollständigkeit. Da es aber bei der Koinptabilität des Staates, wie oben auseinandergesezt worden ist, .nicht allein darauf ankommt. zu wissen, wie viel das Staatsverniögen .vor.. oder rütschlägt. sondern wie viel die Staatseinnahmen an^sieh eiiitragen und wie hoch sich die^ Ausgaben belaufen. so kann ^ste eben^ allein .nicht genügen. Wenn es sich nun auch von selber versteht. daß sich dfe Reehnungsergebnisse der bisherigen Verwaltungsrechnnng aus der neuen Staatsrechnung ziehen lassen, so . macht dieser Umstand die frühere Ver^v.iltnngsrechnung doch nicht entbehrlich. denn es ^ ist für die Staatsver^waltun^ immer von großein Werthe, jene Ergebnisse bereits zusammen,...
.gestellt stets unter^den Augen zn haben. Dieß gilt für die Rechnung^im Allgemeinen wie sür die ^lbtheilungen derselben. Es muß auch aus diesen ersehen werden können, was eine einzelne Verwaltung für stch einträgt und ivas fie von ihren Einnahmen wieder für die laufenden Bedürfnisse absor^irt.

Eine andere empfehlenswerte Seite der neuen Rechnungsstellung soll ^.arin bestehen, daß die einzelnen Verwaltungen mit größerer Aufmerksamkeit ihren Vermögensbestand . namentlich ihr Mobiliarverrnögen , übermachen, wenn jährlich der Abgang desselben in ^ der Staatsrechnung vorBemerkt wird. Auch diefer Gruud scheint uns indessen nicht gewichtig .genug zu sein. um das bisherige System aufzugeben.

^

Fermer ist zu Gunsten der neiien Rechnung angeführt worden , ^.a^ das Ergebniß der bisherigen Verwaltungsrechnung . das besonders in den lezteu Jahren bedeutende Vorschläge an Einnahmen nachgewiesen habe, zu irriger Auffassung der finanziellen Lage des Bundes im Allgemeinen führe, indem man solche Vorschläge als reinen Gewinn betrachte, während doch.

das Staatsvermögen. insbesondere durch die sueeessive Werthverminderung^ dessen , was er an Mobiliar befizt, zu gleicher Zeit verliere. Bringe nian.

diese Werthverminderung in der Hauptrechnung selber an . so werde jenen.

irrigen Auffassungen vorgebeugt Wenn wir auch zugeben wollen, daß die Saldi der Verwaltungsrechnung zu irrigen Schlüssen geführt haben mögen,.

so liegt doch auch hierin wieder kein hinreichender Grund, dieselbe in ihrex bisherigen Form aufzugeben , da sich der Jrrthum bei Vergleichung dex Generalrechnung und der Bila zen , welche ja alle Bestandtheile einer und derselben Staatsrechnung find und von der die Verwaltungsrechniing^ selber nur einen Bestandtheil ausmacht , sofort berichtigt.

Was endlich die Vereinfachung betrifft, die durch die neue Rech-^ nungsfteliung erzielt werden soll . so ist diefelbe mehr iniaginär , wie schon die Vorlage zeigt. Wird von der neuesten Staatsrechnung die allerdings entbehrliche Gewinn^. und Verlnstrechnung ausgeschieden, so bleiben immer .noch als nothwendige Bestandtheile derselben übrig: 1) die eigentlich sog.

Staatsrechnung , als Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben und der Kapitalvermehrungen und Verminderungen , nach den Rubriken des Büd^ gets geordnet und mit dem Ergebniß des Vor.. und Rükschlages ini Staats^ vermögen ; 2) der Bilanz , der die Aktiven (mit Jnbegriff der Kassa.^ saldi) die Passiven und das reine Staatsverniögen anzeigt; 3) die Ver^ niögensetats bei Beginn und Schluß des Rechnungsjahres, nebst der Ueberficht der Kapitalbewegungen, d. h. die gleiche Anzahl von Rechnungen oder Nachweisen, die zur Gewinnung einer vollständigen Einsicht in den gesammten Finanzhaushalt inI Grunde allerdings unentbehrlich ist. Dabei hat man, wie bereits mehrfach erwähnt , für die Ergebnisse der Rechnungen nicht nur nichts gewonnen , sondern vielmehr noch die Vortheile , die rnit der bisherigen Verwaltungsrechnung verbunden waren , eingebüßt.

Wir können diese Betrachtungen nicht schließen, ohne
noch ansdrük^ lich zu bemerken, daß der wiederholt angeführte ständeräthliche Bericht.

.wenn er auch von der Ansicht ausgeht, daß die Einführung einer Rech..

reung . wie sie nun vorliegt , empfehlenswert fei . dennoch nicht einmal einen bestimmten Wunsch ausgedrükt hat , daß das System in Zukunft nn^ wirklich geändert werde. Vielmehr drükt er sich an einer spätern Stelle dahin aus : ,,Mögen die Rechnungen auch fernerhin in derselben Form .aufgestellt werden , oder niag man später für angemessener erachten , dies.^ Form einigermaßen zu modifi^iren . so b l e i b t i m m e r h i n das ein...

. H a u p t s a c h e , daß e i n e möglichst g l e i c h f ö r m i g e . logische nud k o n s e q u e n t e Behandlung für a l l e T h e i l e d e r R e c h n n n g fest^ e h a l t e n w e r d e t Es wird also genügen, wenn diese Bemerkung.^

49.^ .welche besonders durch die Art der Stellung der eidg. Staatsrechnung voIn..

Jahr 1857 hervorgerufen wurde , in Zukunft ihre gehörige Berükfichtigung findet , und es wird deßhalb auch nicht nöthig sein, das bisherig^.

System auszugeben. Wir glauben vielmehr . daß es dem Finanzdeparte^ .ment , das in dem jezigen Herrn Ehef des Finanzbüreau einen Eomptabel.

befizt, der mit ausgezeichnetem Geschik die diesjährige Staatsrechnung zusamniengestellt hat, unschwer gelingen werde , auch in das alte System die^ in lezter Zeit vermißte ,,gleichförmige, logische und konsequente Behand-.

lung^ der einzelnen Rechnungsposten zu bringen.

Um die vorliegende Staatsrechnung in ihren Abschlüssen dem bisherigen System anzupassen und einen Einblik in den Vor- oder Rükfchlag^ der eigentlichen Verwaltungsrechnung zu gewinnen , werden wir die ^betreffenden Suniinen , welche nicht in dieselbe gehören , aus den Einnahmen.

und Ausgaben entfernen. Wir bemerken indessen , daß wir , um von der^ ^bisherigen Uebnng nicht abzuweichen , mehrere Posten , welche eigentlich^ Jnventarposten sind, welche man aber bei einzelnen Verwaltungswegen in der Verwaltungsrechnung , wenn auch inkonsequenter Weise , zu finden^ gewohnt war , beibehalten haben , es einer spätern einläßlichen Berathung.

des Bundesrathes überlassend, zu bestimmen, in wiesern sie anch in Zukunft hier wieder aufgeführt oder in eine andere Abtheilung der Staats^ rechnung verwiesen oder überhaupt auf andere Weise verrechnet werden sollen.

Aus der Einnabmenabtheilung fallen weg : Rükstände und Marchzinse von hypothekarischen An,.

leihen pro Ende 1859 .

.

.

Marchzinse von vorübergehenden Anleihen pro I859

.

.

.

.

.

.

Fr.

Ende

124,210.

49.970.

13,170.

42,710.

19,252.

130,514.

644.922.

19.232.

41.615.

2,299.

.

Zuwachs an Jminobilien der Zollverwaltung .

Zuwachs an Mobilien der Zollverwaltung Jnveniarvermehrung der Telegraphenverwaltung Neubauten der Pulververwaltung .

Jnventarvermehrung im Bundesrathhause Jnventarvermehrung der Militärverwaltung Rükerstattung von der Gränzbewachungvon 1856/57 Schanzenterrain i n Bafel .

.

.

.

Schanzenterrain i n Eglisau .

.

.

.

Marchzins des eidg. .^nleihens pro 31. Dez. 1858, bei den Ausgaben verrechnet

15.273. 7^

,,

95^ 43.

05 4^ 9^ 75.

21 9.^ 21

230,928. 1..^

zusammen Fr. 1,334. i 00. 8^

.^00 Bei den Ausgaben kommen in Abrechnung : .Rükstände und Marchzinse von hypothekarischen An.

leihen pro 31. Dezember 1858 .

.

Fr.

20.280. 9...

,,

217,315. 05

^Marchzinfe des eidg. Anleihens pro 31. Dez. 18.59 .

218.774. --

^Außerordentliche Entschädigung an die Kantone nebst Zins. von der Postverwaltung .

.

,, .Jnventarverminderung der Postverwaltung .

,, Anlage eines Münzreservesonds ,, Unvorhergesehenes .

.

.

.

.

,,

886,128. I9 378,848. 10 14l .980. 31 149. 41

^.Marchzinfe von vorübergehenden Anleihen pro 3l.. De..

zeniberI858

.

.

.

.

.

NB. Diese beiden Posten finden sieh in der vorliegenden Staatsrechnnng bei den Einnahmen verrechnet.

Fr. 1,863,4.^. 98 Laut vorliegender Staatsxechnung belaufen sich

die Einnahmen auf .

.

Hievon gehen ab obige

.

^.

.

.^

.

.

.

Fr. 18,999,538. ..^ ,,

1.334.100. 82

bleibt demnach Einnahme der Verwaltungsrechnung Fr. 17,665,437. 73 Laut vorliegender Staatsrechnung beträgt die Ausgabe:

.Hievon ab obige

. . . . . . . . .

Fr. 19,698,235. 8.^ ,, 1.863.475. 98

bleibt demnach Ausgabe der Verwaitnngorechnung Fr. 17,834,7.^9. 84 .Hievon ad die einnahmen ,, ,, ,, 17.665.437. 73 ergibt einen Rükfchlag der Verwaltungsrechnung von

Fr.

169.322. 1..

Die obigen aus der Verwaltungsrechnung ausgeschiedenen Kapitalposten zeigen zugleich die Bewegungen des Kapitalvermögens, in so weit sie einen Einfluß aus den Kapitalbestand ^ geübt haben, an, und es kann daher ans ^deren Vergleichung der Vor- oder Rükschlag der Generalrechnung ersehen ^werden.

Die Ausgänge weisen nach . . . . . Fr. 1.863,475. 98

Die Eingänge

,,

,, . . . . . ,,

l .334, 100. .^2

ergibt einen Rükschlag der Generalrechnung von Fr.

^Hiezu der Rükschlag der Verwaltungsrechnung von ,,

529,375. 16 169.3.2. 1l.

ergibt den Rükschlag im Staatsvermögen von

698.697. ^7

.

Fr.

50t .Wir sehließen niit folgenden Anträgen: ,,l,. Es wolle die h. Bundesversammlung beschließen, es sei die^ vorgelegte eidg. Staatsrechnung für das Jahr 1859 materiell richtig .befunden und seien ihre Abschlüsse nach den angegebenen formellen.

.Abänderungen, wel^e .einen Rükschlag auf der Verwaltnngsrechnung von

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

F r .

..einen Rü.sch.ag auf der Genera.rechnung von ^und demnach einen Rükschlag ans dem Staats^ vermögen v o n . . . . . . . . .

.herausstellen . ^..ehn^igt.

169,322.

,,

11

529.375. .1^

F r . 698.697. ....^

,,2) Sei der h. Bundesrath eingeladen, die Forin. in welcher .die eidg. Sta^tsrechnung in Zukunft der h. Bundesversammlung ^vorgelegt werden soll, e^iner neuen Prüfung zu unterstellen und zu untersuchen . in wie fern in Festhaltung der in den bezüglichen.

^irtikein des Regimentes vom 4. Dezember 1854 niedergelegten .Grundsäze, als Bestandtheil der gefammten eidg. Staatsrech.^Iung eine befoiidere Verwaltnngsrechnung, welche nur Kassaver....

Handlungen beschlägt und deren Saldo mit demjenigen der^ General.rechniing den jeweiligen Vor- und Rükschlag im Staatsvermögen ^epräsentirt, sorterhalten werden tann.^

^.

Geschäftsführung des ^undesgerichts.

Das Bundesgericht erledigte in 12 Gerichtstagen 22 Rechtsstreitigleiten, unter welchen an Bedeutung die Schadensersazklage des Buch^rukers Heinrich ^ o l s r a t h von Neuenburg gegen die Eidgenossenschaft ^m Betrage von 4^.666 Fr. 09 Rp. und die Forderung der Mitglied^ ^er im Jahr 1847 abgetretenen Regierung des Kantons Luzern gegen den Dortigen Fiskus von 119,669 Fr. 38 Rp. sammt Zinsen eine hervorsagende Stelle einnahmen. Die leztere Klage wurde im Grundsaze ein-

^nüthig in allen Theilen gutgeheißen, die erstere dagegen niit Mehrheit

^.er Stimmen abgewiesen.

Bekanntlich hatte die Bundesversammlung im Art. 5 des sogenannten .Pariferoertrages voni 26. Mai 18.57 ,,für alle politischen und Inititärifcheu .Verbrechen und Vergehen, welche zu dem realistischen Aufstand in Be.ziehung stehen, volle und gänzliche Amnestie ertheilt, so daß eine krimi.....elle, korrektionelle Klage, eine Klage aus Schadensersaz weder durch den.

^02 ...

.Kanton Neuenburg, noch durch irgend eine Korporation oder Person gege^ diejenigen soll angehoben werden können, welche unmittelbar oder mittelbar .an den Septeniberexeigniffeu Theil genommen haben. ^ Daß durch dies.^ .Schlußnahme ein auf dem Boden des reinen Eivilrechtes ruhender For'oerungstitel nicht berührt oder niit andern Worten in keiner Weise i^.

^erworbene Pxivatrechte eingegriffen werden wollte und nicht hätte einge^ griffen werden dürfen, ist wol von selbst klar. Sofern dagegen die.

Schadensersazklage ex delicto durch den Ehaxakter der Rechtsw^drigkeit^ der Handlung im kriminellen oder korrektionellen Sinne bedingt war. läßt

sich allerdings nicht läugnen, daß der Amnestiebeschluß vom 12. Juni 18^^

deren wirksame Geltendmachung verunmöglicht hat. Es handelt sich deni^ uach, nebe^i andern Punkten, die kein allgemeineres Jnteresse darbieten,.

wesentlich um die Entscheidung der Frage, ob dem Bunde. beziehungsweise der Staatsgewalt wegen dieser m i t t e l b a r e n Rükwirkung der Amnestieertheilnng nicht etwa bloß eine moralische Billigkeitsverpflichtung nach freiem Ermessen, sondern eine vor dem Richter klagbare Sehuldverbind^ lichkeit erwachse. Die Klage führte zur Unterstüzung ihrer Behauptung namentlich die Analogie des Art. 21 der Bundesverfassung an. Dex Gerichtshof in seiner Mehrheit verwarf jedoch diese Ansicht. Jm Expro^ priationsverfahren des Grundeigentums tritt der Staat, wenn auch au^ .dem Titel des öffentlichen Wohles . doch mehr in feiner Eigenschaft als Jnhaber oder Vertreter von Vermögensrechten (als Fiskus) auf, und das^ .Bezeichnende liegt gerade darin, daß der Staat selbst in diesem Falle in .seiner ohnedieß unbegränzren Machtfülle. nur insoweit beschränkt und .ersazpslichtig erscheint. als dieß in d^r Konstitution des Landes ausdrüklie^ ausgesprochen ist. Eine ganz andere Bewandtniß hat es init der Aus^.

übung wirklicher Souveränetätsreehte (innerhalb der konstitutionellen Schran^ ken), die wie jeder andere gesezgeberische Akt ebenfalls auf das Privatrecht.

einwirken. Aus dem lezteren Grunde die freie Ausübung von Hoheits^ rechten bestreiten oder einschränken wollen -- in anderer Weife und .^lusdehnung, als dieß die Verfassung gethan hat, -.- hieße jene Hoheitsrechte.

selbst aufgeben. Eine in der Verfassung nicht vorgesehene Ersazpslicht de^ Staates zu Gunsten der individuellen und namentlich der Vermögensrecht^ daran zu knüpfen und den Staat vor den Gerichten hiesür zn^. Rede zi^.

stellen, unterscheidet sich aber von dem so eben Gesagten nnr quanti^ tativ, nicht grundsäzlich, und lezteres würde übeedieß die natürliche Glie^ derung der Staatsverwaltung auf den ^opf stellen. Es .ist lediglich eine^ ^rage der Politik oder der Billigkeit, ob und in weichem Maße de..^ Staat den von einer öffentlichen Maßregel der bezeiebneten ^lrt betroffener^ Privatrechten Rechnung tragen wolle. Erwägungen solcher Natur .-- voi.^ denen ..oir übrigens gänzlich unentschieden lassen wollen. ob im vorliegende^ Falle Gründe dazii vorliegen oder nicht - konnten selbstverständlich. nach...

.der Stellung des Bundesgerichtes, auf dessen rechtliches Befinden nicht ein...^ .wirken.

50.^ Wir haben diese Seite des Prozesses wesentlich deßhalb herausgehoben, weil die Art und Weise seiner Erledigung in der berührten . Dichtung mit den einerseits der Bundesversammlung und anderseits dem 'Bundesgerichte verfaffungsgemäß zugewiesenen Attributen und Kompetenzen ^Art. 74, Ziff. 7,101-106 der Bundesverfassung) sehr nahe zusammen.^hängt und wir aus die Einhaltung der leztern stets einen großen Werth sezen.

Eine Prüfung des bundesgerichtlichen Urtheils au fond lag dagegen durchaus außer dem Bereich unserer Aufgabe und würde jedenfalls eine ..weit ausführlichere Darstellung des großen Prozeßmaterials und namentlich ^uch der von der Minderheit geltend gemachten Gründe erheischen.

Dem sog. Sonderbnndsprozesse lag, kurz zusammengefaßt , folgender .Thatbestand zu Grnnde : Der Kriegsrath des Sonderbundes von l 847 hatte von Ludern die Aushingabe der eidgenöfsisehen ^asse zu Kriegszwekeu ^erlangt , deren Verwaltung diesem Vorort anvertraut war. Am 20. Ok^.tober entsprach die Regierung von Luzern diesem Ansuchen , nachdem der.

Kriegsrath sich förmlich verpflichtet hatte , daß für alle Folgen , welche ^aus dieser Ueberlieferung der Kasse entstehen . die sieben Stände solidarisch einstehen werden. Der Vertreter Luzerns im Kriegsrathe übernahm diese Garantie ebensalls ausdrüklich. So wurden nach und nach Fr. 229^000.

^ius der Kasse verwendet. Nach .^m Einzug der Eidgenossen in Luzeru.

Verlangten die eidgenössischen Repräsentanten, daß vor Allem die eidg.

^asse ersezt werde. Die neue Regierung von Luzern beschloß nun unterru.

.^4.^ Dezember 1847, daß ...ie Mitglieder der alten Regierung diesen Mane^ .ersezen sollen , un^er Vorbehalt des Regresses gegen den Staat und die sechs Siände unter sich.. Dieselben weigerten sich, wurden aber durch eine Reihe von Koerzitivmaßregein gezwungen, die Summe von Fr. 205,250 zu zahlen. An diese Summe erhielten sie von Uri und Schw.^z , die sie ^mit Einwiiligeing der Regierung von Luzern für einige Raten belangten, mehrere tausend Franken, so daß ihr Guthaben mit Zinsen und kosten.

.noch die Summe von Fr. 1i9,.o69. 38 betrug.

Für diesen Betrag be..

langten fie endlich den Fiseus vor d..n Luzerner Gerichten.

Sie stellten.

.jedoch im Verlauf das Gesuch, den Spruch an das Bundesgericht zu delegiren, und es verdient Anerkennung, daß der Große Rath zulezt
entsprach. So kam die Sache vor Bundesgericht. Die beklagte Partei suchte die Hauptwaffe der Verteidigung in dem Nachweis, daß der Son...

derbund eine verbrecherische Verbindung gewesen sei. dessen Theilhabern maIi..

deinnaeh für eivilrechtliche Ansprüche unter sich nicht Rede stehen müsse , und daß jedenfalls wegen des eben bezeichneten .Charakters des Sonderbundes durch die .Handlungen der Regierungen nur ^ie einzelnen Mitglieder derselben , nicht aber die Stände haftbar ^geworden seien, in deren Namen .jene handelten. Das Bundesgericht verwarf beide Einreden mit Einmuth der Stimmen (zn bemerken ist , daß vie Mitglieder der sieben Sonderbundsstände. im Austritte und durch Suppleanten anderer Kantone er..

504 sezt waren). Das Separatbündniß wurde als ein zwar. gemäß Tag^.

sazungs^eschluß vom 20. Juli I847 niit dein Bundesvertrage von ^ 8 l ^ unverträgliches Biindniß, doch als ei^ aus der Vereinbarung zur Bethei^ . 'iigung mehrerer souveräner Stände hervorgegangener staatsrechtlicher Akt anerkannt, welcher iuit einem unsittlichen oder verbrecherischen Unternehmen.

keineswegs auf die gleiche Linie zu stellen ist. ^ Eben deßhalb habe auch die

Bundesgewalt zu dessen Auflösung zuerst das Mittel gütlicher Vorsieh.

lungen und sodann der Waffengewalt angewandt und nach erlangtem Siege hinsichtlich der Folgen lediglich theils eivilrechtliche, theils Maß.^ regeln des öffentlichen Rechtes in Anwendung gebracht. Unter solchen.

Uniständen konnten auf dem Boden des Eivilrechtes , am allerwenigste^ nnier den Teilnehmern selbst Einreden der bezeichneten Art Plaz greisen, wodurch sie sich hinterher mit Berufung auf eine angeblich von dritter.

Seite ihrem gemeinschaftlichen Unternehmen beigelegte Oualifikation der gegenseitigen Verbindlichkeiten privatrechtiicher Natur entschlagen könnten. ^ Dieses Raisonnement würde nun freilich gegenüber der gegenwärtige^ Regierung de^ Staats Luzern . wenigstens vom Standpunkte des strenger^ Rechtes aus, nicht wol geltend gemacht werden können. wenn der andere Einwurf gegründet wäre . daß die Mitglieder der abgetretenen Regierung.

wegen Ueberfchreitung verfassungsmäßiger Kompetenzen nur sich selbst, nicht aber den Stand hätten obligiren können , in dessen Namen sie handelten.

.Allein abgesehen davon , ob nicht aiif deni Geriete des Staatsrechtes die dießfätlige Besugniß der in folcher Eigenschaft auftretend^ Staatsbehörde vorausgeht werden darf, so war ini vorliegenden Falle jeder Zweifel über die Mitverantwortlichkeit des Kantons Luzern befeitigt, nachdem die Tagfazung am 2(). Oktober 1847 das Volk der .Kantone Luzern und Freiburg durch eine besondere Proklamation auf die Bundes..

widrigkeit des Separatvertrages und die Folgen desselben aufmerksam ge^ macht hatte. .^s versteht sich übrigens von selbst . daß durch diesen Grundsaz d e r Frage nicht präjudizirt wird . ob und in wiefern den Siän^ den gegenüber einzelnen Beamten oder Personen wegen Vergehen oder Ueber^ schreitnng verfassungsmäßiger Kompetenzen nach den Landesgesezen Rük-^ .griffsrechte zustehen mögen . wie denn auch die Taasazung unterm 2. De^ zeniber 1847. indem sie den Sonderbundskantonen die der Eidgenossenschaft erwachsenen Kosten auslegte, denselben ausdrüklich das Rükgriffsrecht gegen diejenigen vorbehalten hat, welche sie ais schuldig finden mögen.

Jndein wir uns im Uebrigen , wie gesagt. jedes Urtheils über den innern W^erth der Rechtsprechung, zumai in einem denselben l.ezweiselnden Sinne enthalten, so glauben wir immerhin d i e Meinungsäußerung nicht^ znrülha^ten zu sollen , daß in dem sormalen Geschäftsgange in der einen und andern Beziehung eine größere Genauigkeit wünfchbar fei.^ dürste.

Jnsbeson^ere sollte^ sei es durch ergänzende reglen^entarische Bestimmungen oder durch angemessene Verfügungen des J^strnktionorichters, beziehungsweise des Präsidenten, unter Androhung von Ordnungsbußen, erzielt werden, daß

50.^

^

^ie Abstandserklärungen der Parteien fo Rechtzeitig eingehen. daß nicht eine^ Anzahl Sizungstage ganz oder theilweise leer aussallen müssen. sondern vielrnehr die Tagesordnung .vorher entsprechend abgekürzt werden kann. Wir zweifeln jedoch nicht, das Bundesgericht werde an der Hand der gemachten.

Erfahrungen dießfällige Uebelstände .oon sich aus .zu heben trachten.

Die Zwekmäßigkeit^ des. am 18. Juli 1857 eingeführten Vorvexsahrens über Expr.^r.ationsstreitigkeiten hat steh ^aueh im Berichtsjahre neuerdings bewährt, indem von 150 Rekursen 1t4 durch Annahme des.

bundesgerichtlichen .^omniisfionsgntachtens ihre Erledignng fanden.

.^ Die von den bnndesgerichtlichen Kommissionen beobachtete Maxime .

wonach den Parteien Ordnungs. (nicht pereniptvrische) Fristen zur Abgabe^ ihrer Erklärungen angesezt zu werden pflegen, finden^ wir vollkommen angemessen.

Die Protokolle und die Geschäftsführung der Bundesgerichtskanzlei überhaupt, fo weit solche der Kominission zu prüfen oblag. bieten zu keinen weitern Bemerkungen Veranlassung.

Die am Schlnsse de^s bi^desgerschtltehen Geschäftsberichtes angeregte Frage. betreffend die Reifeentschädigung der Mitglieder . .hat, wie wir vernoninien , seither durch eine angemessene Weifung, welche das Bundesgericht selbst darüber erlassen, ihre Erledigung gesunden.

Empfangen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hoch-

Achtung.

B e r n , den 28. Juni 1860.

Die Mitglieder der K o m m i s s i o n : Dr. ^11.^.

^d. .^berlin.

^r.

Dr.

...)r.

. ^.

A.

Briatte.

Blllmer, Berichterstatter..

^chellk.

^ermallll.

.^.

Aepli.

^06

Zusammenstellung der . n t r ä g e der kommission.

Justiz- nne^ .^olizeide.l.Iartemeut.

^1) Der Bundesrath wird wiederholt eingeladen. bei denjenigen Kantonen, welche dem Bundesgeseze über die Heimatlosigkeit noch nicht vollständig ^ nachgekommen sind. ans ungesäumte Vollziehung dieses Gesezes in seinem ganzen Unifange hinzuwirken.

.^epartenieut de^ Annerii.

^) Ju Zukunft ist ^s leitender Grnndsaz festzuhalten, daß die Akten sämmtiicher Amtsperioden, mit Ausnahme der jeweiien laufenden und der ihr vorangegangenen Periode, archivarisch vollständig geordnet sein sollen.

3^ Der Bundesrath ist eingeladen, zu untersuchen, wie den in den Archivräumlichkeiten sich erzeigenden. die Gesundheit der dort arbeitenden Beamten bedrohenden Uebelständen begegnet werden könne.

^4) Der Bundesrath ist eingeladen, dafür zu sorgen, daß dem neuen statistischen Bureau und dessen Vorstand die nöthigen Räumlichkeiten mit den entsprechenden Einrichtungen angewiesen werden.

.^ost- uud Baudeparteuleut.

^

..^) Der Bundesrath wird eingeladen, der Bundesversammlung über den Stand der Angelegenheit der Brünigstraße und die zur beförderlichen Vollendung derselben getroffenen, beziehungsweise zu treffenden Maß.^ regeln einen Spezialberieht zu erstatten.

Fiiianzdepartemeut.

6) Die vorgelegte eidg. Staatsrechnung für das Jahr 18^9 ist materiell richtig befunden und es sind ihre Abschlüsse nach den angegebenen formellen Abänderungen, welche einen Rükschlag auf der Verwaltungsrechnung von Fr. 169.322. 11 ,, ,, ...

,, Generalrechnung von .

,, 5.^,375. l^ und demnach einen Rükschlag ans dem Staats^ vermögen v o n . . . . . . . . . .

.Herausstellen, genehmigt.

F r . 698,^. 27

^ 7) Der Bundesrath wird eingeladen , die Form , in welcher die eidg. Staatsrechnung in Zukunft ...er Bundesversammlung vorge^ legt werden soll, einer neuen Prüfung zu unterstellen und zu untersuchen, in wie fern in Festhaltung der in den bezüglichen Artikeln des Reglementes vom 4. Dezember 1854 niedergelegten Grnndfä^e, als Bestandteil der gesaminten eidg. Staatsrechnung eine besondere Verwaltungsrechnung, welche nur Kassaverhandlungen beschlägt und deren Saldo mit demjenigen der Generalrechnung den jeweiligen Vor.. und .^ükschlag im Staatsvermögen repräsentirt, forterhaiten werden kann.

^m Allgemeinen.

8) Jin Uebrigen wird der Geschäftsführung des Bundesrathes vom

Jahr 1859 die Genehmigung ertheilt.

9) Die Geschäftsführung des Bundesgerichtes vom Jahr 1859 wird genehmigt.

^undesblatt Jahrg. .^I. Bd. n.

4-.

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Bericht der Kommission des Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts während des Jahres 1859, so wie über die eidgenössische Staatsrechnung vom gleichen Jahre. (Vom 28. Juni 1860.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1860

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.07.1860

Date Data Seite

443-507

Page Pagina Ref. No

10 003 106

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