478 (Vom 29. Juni 1942.)

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Bern: für die Entwässerung des Grossen Mooses: 2. Solothurn: für Bachkorrektionen in den Gemeinden Biberist,-Lohn (Solothurn) und Bätterkinden (Bern).

(Vom

30. Juni 1942.)

Vom Eücktritt des Herrn Fritz Schnorf als Mitglied des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank und Vorsteher des III. Departements wird unter Verdankung der geleisteten Dienste Kenntnis genommen. An seiner Stelle wird gewählt : Herr Alfred Hirs, bisheriger Generaldirektor der Schweizerischen Volksbank.

3468

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Notifikation.

An Beauboucher, Armand, Metallwalzarbeiter, geb. den 22. September 1912, unbekannten Aufenthalts.

Auf Grund einer von den Organen der Zolldirektion Genf gegen Sie durchgeführten Untersuchung, insbesondere gestützt auf das am 8. Juni 1942 gegen Sie aufgenommene Strafprotokoll, wurden Sie am 11. des gleichen Monats von der genannten Direktion in Anwendung der Art. 76, Ziffer l, 77, 81 und 91, des Zollgesetzes wegen Anstiftung zum Zollvergehen zu einer Zollbusse von Fr. 75 verurteilt.

Die Strafverfügung wird Ihnen hiermit eröffnet. Sofern Sie sich innert 14 Tagen seit dem Erscheinen dieser Notifikation dem Strafentscheide förmlich und unbedingt unterziehen, wird gestützt auf Art. 94 des Zollgesetzes und Art. 296 des Bundesstrafrechtspflegegesetzes ein Viertel der Busse mit Fr. 18.75 nachgelassen. Wollen Sie sich der Strafverfügung nicht unterziehen, so haben Sie binnen 20 Tagen Einsprache zu erheben und gerichtliche Beurteilung zu verlangen. Wird innert dieser Frist keine Einsprache erhoben, so erwächst die Verfügung unter Vorbehalt der Beschwerde in Eechtskraft. In diesem Falle kann binnen 30 Tagen bei der eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern gegen die Höhe der Busse Beschwerde geführt werden.

Bern, den 30. Juni 1942.

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Eidgenössische Oberzolldirektion.

479

Änderungen im

Bestände der Auswanderungs- und Passageagenturen und ihrer Unteragenten während des II. Quartals 1942.

Am 13. April 1942 ist das den Herren Max Albert Ryser und Adolf Ritzmann als bevollmächtigten Geschäftsführern der Auswanderungsagentur der Firma «Ritztours» Reisebureaux und Wechselstuben A. G. in Bern am 16, Dezember 1935 erteilte Patent infolge Verzichtleistung der Inhaber erloschen.

An dessen Stello ist Herrn Max A. Byser als nunmehr alleinigem Geschäftsführer dieser Agentur am 13. April 1942 das nachgesuchte neue Patent erteilt worden.

Die Auswanderungsagentur Aktiengesellschaft H. Attenberger, Hapag-Beisebureau in Zürich, hat ihren Namen abgeändert in «Reisebureau H. Attenberger A.-G.». Am 11. Juni 1942 ist Herrn H. P. Attenberger als bevollmächtigtem Geschäftsführer der Firma ein neues Patent zum Betrieb einer Auswanderungsagentur und zum Verkauf von Passagobilletten erteilt worden.

Als Unteragent ist ausgeschieden: Von der Agentur Jan Ouboter in Zürich: Ouboter Cornelius in Zürich.

Bern, den 30. Juni 1942.

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Eidgenössisches Auswanderungsamt.

Wählbarkeit an eine höhere Forstbeamtung.

Das unterzeichnete Departement hat, gemäss den zurzeit in Kraft bestehenden Vorschriften, nach bestandenen Prüfungen als wählbar an eine höhere Forstbeamtung erklärt: Bisaz, Otto, Von Lavin (Graubünden), Blumer, Ernst, von Schwanden (Glarus), Haag, Emanuel, von Biel (Bern), Haudenschild, Werner, von Niederbipp (Bern), Jeannet, Alphonse, von Ponts-de-Martel (Neuenburg),

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B e r n , den 4. Juli 1942.

Eidg. Departement des Innern.

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Öffentliche Vorladung.

unbekannten Aufenthalts, wegen unerlaubter Entfernung und Ungehorsams, ist Termin zur Hauptverhandlung vor Divisionsgericht 3 A bestimmt auf Dienstag, 21. Juli 1942, 09.80 Uhr, in Bern, Obergericht 1. Stock, Schanzenstrasse 17. Der vorgenannte Angeklagte wird hiemit zum persönlichen Erscheinen vorgeladen, unter Androhung der gesetzlichen Folgen im Falle des Ausbleibens.

Bern, den 8. Juli 1942.

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Divisionsgericht 3 A, Der Grossrichter : Oberstlt. Bähler.

Der Gerichtsschreiber: Oblt. Althaus.

Öffentliche Vorladung.

Aufenthalts, wegen, unerlaubter Entfernung und Betruges, eventuell Verun-treuung, ist Termin zur Hauptverhandlung vor Divisionsgericht 3 A bestimmt auf Dienstag, 21. Juli 1942, 08.45 Uhr, in Bern, Obergericht 1. Stock, Schanzenstrasse 17. Der vorgenannte Angeklagte wird hiemit zum persönlichen Erscheinen vorgeladen, unter Androhung der gesetzlichen Folgen im Falle des Ausbleibens.

Bern, den 8. Juli 1942.

3468

Divisionsgericht 3 A, Der Grossrichter: Oberstlt. Bähler.

Dor Gerichtsschreiber : Oblt. Althaus.

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09.07.1942

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