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Bundesblatt

94. Jahrgang.

Bern, den 17. September 1942.

Band I.

Erscheint in der Segel alle 14 Tage. Preis SO l'ranken im Jahr, 10 Franken im Halb jähr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr, Einrückungsgebühr 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli £ Cie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Übertragung der Konzessionen einer elektrischen Strassenbahn von Castione (eventuell) Bellinzona nach Misox und einer elektrischen Schmalspurbahn von Chur nach Arosa an die Rhätische Bahn A. G.

(Vom 11. September 1942.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Die Ebätische Bahn A. G. hat bei den Bundesbehörden am 25. Oktober 1941 das Gesuch um Übertragung der bestehenden Eisenbahnkonzessionen iür die Società della Ferrovia Elettrica Bellinzona-Mesocco und der A. G.

Chur-Arosa-Bahn auf die Ehätische Bahn A. G. eingereicht, nachdem die drei Bahngesellschaften fusioniert haben.

Diese Fusion stellt nach der Absicht der Behörden des Kantons Graubünden eine der ersten Massnahmen der finanziellen und technischen Rekonstruktion der Bündner Bahnen auf Grund des Bundesgesetzes vom 6, April 1939 über die Hilfeleistung an private Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen dar. Zu den nach Art. l dieses Gesetzes zu sanierenden Bündner Bahnen gehören auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 27. Juni 1941 nur die Ehätische Bahn und die Berninabahn. Für die Chur-Arosa-Bahn konnte eine Sanierung mit Bundeshilfe auf Grund von Art. l des Privatbahnhilfegesetzes nicht beansprucht werden, weil ihre volkswirtschaftliche Bedeutung dafür nicht ausreicht. Hingegen wurde von Seiten des Bundesrates der Einbezug der Chur-Arosa-Bahn in die Sanierungsaktion in Aussicht gestellt, wenn sie vor der Sanierung der Rhätischen Bahn mit dieser fusioniert worden sei und auf diese Weise einen Bestandteil des erweiterten Netzes der Ehätischen Bahn bilde.

Bundesblatt.

94. Jahrg.

Bd. I.

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Für die Bekonstraktion der Misoxer Bahn wurde die Bundeshilfe gestützt auf den zweiten Teil des Privatbahnhilfegesetzes grundsätzlich zugesagt.

An allen drei heute fusionierten Bahnen ist die öffentliche Hand vorab des Kantons Graubünden und seiner Gemeinden massgebeud beteiligt. Aus diesem Grunde betrachtete die Bündner Eegierung die Zusammenfassung aller Bahnstrecken zu einem rechtlichen und wirtschaftliehen Ganzen als erwünscht und notwendig.

Mit den Bahnstrecken Chur-Arosa (25,7 km) und Bellinzona-Mesocco (31,3 km) weist das Netz der Ehätischen Bahn vom 1. Januar Ì942 an eine Länge von 333 km auf. Damit ist ein Schmalspurnetz geschaffen, das künftig kommerziell, betrieblieh und technisch nach den gleichen Gesichtspunkten verwaltet und betrieben werden kann. Mit dem Anschluss der Misoxer Bahn wird einem alten Postulat der Mesolcina nach Verbesserung ihrer Verkehrsbedürfnisse in Gemeinschaft mit den andern Teilen Graubündens entsprochen.

Die Fusion der drei Bahnen bedingt eine Übertragung der bestehenden Eisenbahnkonzessionen der Misoxer Bahn und der Chur-Arosa-Bahn auf die Ehätische Bahn. Eine Änderung dieser Konzessionen ist zurzeit nicht beabsichtigt. Der Übertragung haben die Eegierungen der Kantone Graubünden und ToBoin bereits zugestimmt. Auch der Bundesrat bcgrüsst den Zusammenschluss regionaler Schmalspurbahnen, weil er eher eine gedeihliche Weiterentwicklung der Privatbahnen nach Durchführung der Sanierung garantiert.

Wir beantragen Ihnen demgemäss Annahme des nachstehenden Beschmssesentwurfes.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung, Bern, den 11. September 1942.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Etter.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

579 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Übertragung der Konzessionen einer elektrischen Strassenbahn von Gastione (eventuell) Bellinzona nach Misox und einer elektrischen Schmalspurbahn von Chur nach Arosa an die Rhätische Bahn A. G.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Gesuches der Ehätischen Bahn A. G. vom 25. Oktober 1941, 3. einer Botschaft dos Bundesrates-vom 11. September 1942, beschliesst: I.

Die folgenden Eisenhahnkonzessionen werden auf die Ehätische Bahn A. G., in Chur, übertragen: 1. die durch Bundesbeschluss vom 9. Dezember 1899 (E. A. S. 15, 810) erteilte und mit Bundesbeschluss vom 31. März 1905 (E. A. 8.21, 78) geänderte Konzession einer elektrischen Strassenbahn von Castione (eventuell) Bellinzona nach Misox; 2. die durch Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1905 (E. A. S. 21, 316) erteilte, mit Bundesbeschluss vom 6. April 1911 (E. A. S. 27, 76) bereits übertragene und mit Bundesbeschluss vom 4. April 1914 (E. A. S. 30,56) abgeänderte Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn von Chur nach Arosa.

IIDer Bundesrat ist mit dem Vollzug dieses Beschlusses, der rückwirkend auf den 1. Januar 1942 in Kraft tritt, beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Übertragung der Konzessionen einer elektrischen Strassenbahn von Castione (eventuell) Bellinzona nach Misox und einer elektrischen Schmalspurbahn von Chur nach Arosa an die Rhätische Bahn A....

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Jahr

1942

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

4296

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.09.1942

Date Data Seite

577-579

Page Pagina Ref. No

10 034 763

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