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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beitragsleistung der Eidgenossenschaft an die Kosten der I. Schweizerischen Ausstellung für Gesundheitspflege und Sport, Bern 1931.

(Vom 6. Juni 1930.)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

I. Schon seit einer Reihe von Jahren hat man sich in verschiedenen Kreisen unseres Landes mit dem Gedanken getragen, in der Schweiz eine .allgemeine Hygieneausstellung, verbunden mit Darbietungen aus dem Gebiete der modernen Leibesübungen, zu veranstalten. Die erste Anregung dazu ging von der erfolgreichen Durchführung ähnlicher Veranstaltungen in ausländischen Staaten aus; wir nennen bloss die Hygieneausstellung in Dresden 1911 und die Pasteurausstellung in Strassburg 1923. Besondere Förderung erfuhr der Gedanke dann durch die von verschiedenen ·wissenschaftlichen und gemeinnützigen Verbänden unseres Landes, wie der Schweizerischen Gesellschaft für Gesundheitspflege, dem Schweizerischen Roten Kreuz, dem Schweizerischen Samariterbunde u. a., veranstalteten kleineren, sogenannten Wanderausstellungen mit Vorträgen und Demonstrationen, bei deren Anlass man sich davon überzeugen konnte, -welch ungeteiltes Interesse auch bei uns weite Bevölkerungskreise den Fragen der Erhaltung und Förderung der menschlichen Gesundheit entgegenbringen. Die Idee, eine umfassende schweizerische Hygiene- und ·Sportausstellung ins Werk zu setzen, fand vor allem in B e r n Anklang, wo seit Jahren kleinere hygienische Teilausstellungen mit Erfolg durchgeführt worden sind. Sie reifte hier zum Entschluss, als Deutschland im -Jahre 1926 zwei grosse Hygieneausstellungen, die ^Allgemeine Deutsche Hygiene-Messe und -Ausstellung"1 in Berlin und die ^Gesolei" in Düsseldorf, eröffnete und dadurch abermals die Bedeutung eines solchen Unternehmens für ein Land aller Welt vor Augen führte. Im Juni jenes Jahres bildete sich in Bern aus Vertretern der Medizin, der sozialen Fürsorge,

672 der Industrie, des Handels, Verkehrs, Sports usw. ein I n i t i a t i v k o m i t e e zwecks Durchführung der ,,I. Schweizerischen Hygiene-Ausstellung in Bern, 1929". In einer einlässlichen ersten Eingabe vom 17. August 1926 setzte das Komitee uns von seinen Absichten in Kenntnis und ersuchte uns gleich von Anfang an um die Erklärung unserer grundsätzlichen Zustimmung zu seinem Vorhaben sowie um die Zusicherung der moralischen und finanziellen Unterstützung des in Aussicht genommenen Unternehmens durch den Bund. Auf Antrag unseres Departements des Innern teilten wir dem Initiativkomitee in unserer Antwort mit, dass wir von seinem sowohl vom wissenschaftlichen und sozialen als auch vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus beachtenswerten Vorhaben mit Interesse Kenntnis genommen hätten und dass das Unternehmen auf unsere moralische Unterstützung zählen könne; dagegen könne die Frage einer finanziellen Beteiligung, des Bundes erst in Erwägung gezogen werden, wenn einmal das endgültige Ausstellungsprogramm und ein gewissenhaft ausgearbeiteter Voranschlag vorlägen.

Gestützt auf unsere Rückäusserung und auf ähnlich lautende Antworten seitens der Behörden des Kantons und der Stadt Bern, an die im Verlaufe des Sommers 1926 ebenfalls Eingaben abgegangen waren,, nahm das Initiativkomitee sogleich die Vorarbeiten für die Ausstellung an die Hand. Nachdem eine aus Vertretern des Bundes, der bernischen Regierung, des Gemeinderates der Stadt Bern, der medizinischen Kreise im weitesten Sinne, des Schweizerischen Roten Kreuzes, verschiedener gemeinnütziger Verbände, der Sanitätsindustrie, des Handels, Gewerbes, Verkehrs, Sports usw. zusammengesetzte Versammlung am 23. März 1927 dem Ausstellungsprojekt und der Bezeichnung Berns als Ausstellungsort widerspruchslos zugestimmt hatte, · schritt man zur Ausarbeitung eines detaillierten A u s s t e l l u n g s p r o g r a m m s sowie der Statuten und Reglementsentwürfe für die O r g a n i s a t i o n der Ausstellung. Wie s. Z. die schweizerische landwirtschaftliche Ausstellung 1925 in Bern, sollte auch die geplante Hygieneausstellung von einer zu gründenden Garantiegenossenschaft im Sinne der Art. 678 ff. des schweizerischen Obligationenrechts durchgeführt werden, der in erster Linie Vertreter der Behörden angehören sollten. Ein gründliches Studium der finanziellen
Frage führte zur Aufstellung eines V o r a n s c h l a g e s . Programm, Voranschlag, Statutenund Reglernentsentwürfe usw. wurden einem aue Vertretern sämtlicher früher erwähnten Instanzen bestehenden e r w e i t e r t e n , g r o s s e n Init i a t i v k o m i t e e unterbreitet, das in seiner Sitzung vom 16. März 1928 die Durchführung des projektierten Unternehmens unter dem Namen .,1. S c h w e i z e r i s c h e Ausstellung für G e s u n d h e i t s p f l e g e und S p o r t , B e r n 1931e1 endgültig beschloss.

Am 12. März 1929 fand im Grossratsaal in Bern die erste Tagung der G r o s s e n A u s s t e l l u n g s k o m m i s s i o n , des obersten Ausstellungsorganes, statt. Sie vereinigte gegen 200 Delegierte der Behörden und

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interessierten Verbände, Gesellschaften usw. Die Versammlung genehmigte einstimmig das Ausstellungsprogramm und das vom erweiterten Initiativkomitee aufgestellte provisorische'Budget. Sodann wurde das Z e n t r a l k o m i t e e gewählt, das die mit der Durchführung des Werkes betraute oben erwähnte Garantiegenossenschaft bildet. Das Zentralkomitee trat am 15. März 1929 erstmals zusammen und bestellte seinerseits das D i r e k t i o n e k o m i t e e , den Vorstand der Genossenschaft, an dessen Spitze der Polizei- und Sanitätsdirektor der Stadt Bern, Herr Nationalrat Oskar S c h n e e b e r g e r , steht. Zum Generalkommissär der Ausstellung wurde der Bernor Stadtarzt, Herr Dr. Alfred H a u s w i r t h , ernannt. Um die Mitte des letzten Jahres waren die Vorarbeiten für die Ausstellung so weit gediehen, dass das Direktionskoraitee unterm 20. Juli 1929 an den Vorsteher unseres Departements des Innern zu unsern Händen das motivierte Gesuch richten konnte, der Bund wolle an die Kosten des Unternehmens einen Beitrag von Fr. 500,000 leisten.

II. Das seit zwei Jahren gedruckt vorliegende Ausstellungsprogramm gibt über Zweck und Organisation des Unternehmens eingehend Aufschluss. Die Ausstellung, kurz ,,H y s p aa (Hygiene- und Sportausstellung) genannt, soll in Bern im Sommer des kommenden Jahres abgehalten werden und von Mitte Juli bis Mitte September dauern. Ihr primärer Zweck sind V o l k s a u f k l ä r u n g und V o l k s b e l e h r u n g auf dem Gebiete der Gesundheitspflege. Die Ausstellung soll ein möglichst umfassendes Bild davon vermitteln, was auf dem Gebiete der gesamten öffentlichen und privaten Gesundheitsfürsorge in unserm Lande geleistet wird und weiter geleistet werden soll. Gleichzeitig will sie der Industrie unseres Landes, besonders der S p e z i a l i n d u s t r i e für M e d i z i n und H y g i e n e , die Möglichkeit geben, den Behörden und dem ganzen Volke die technischen Errungenschaften der Neuzeit auf hygienischem Gebiete vor Augen zu führen. Der Wissenschaft wie der Praxis dienende Apparate, Instrumente und Einrichtungen aller Art, Erzeugnisse der chemischpharmazeutischen und der Nährmittelindustrie usw. sollen in Verbindung mit der Darstellung der vorschiedenen Gebiete der Hygiene und der verschiedenen Krankheitsformen zur Ausstellung gelangen. Das Programm sieht in grossen
Zügen folgende Gliederung des Ausstellungstoffes vor: 1. K l i m a t o l o g i e und B a l n e o l o g i e , mit zwei Spezialgruppen : die klimatischen Kurorte und die Heilquellen der Schweiz ; 2. S i e d l u n g u n d W o h n u n g (Bauwesen, Ventilation und Heizung, Trinkwasserversorgung, Beseitigung der Abfallstoffe, Feuerwehr usw.) -f Sonderausstellung: moderne hygienische Musterbauten; 3. E r n ä h r u n g , N a h r u n g s - und G e n u s s m i t t e l , mit verschiedenen Speüialausstellungen, darunter einer solchen für Milch und Milchprodukte, womit ein milchwirtschaftlicher Musterbetrieb verbunden werden soll;

674 4. K l e i d u n g und M o d e ; 5. K ö r p e r p f l e g e und S p o r t ; 6. Arbeitsschutz, Wohlfahrtspflege und soziale Versicher u n g , mit einer Sonderabteilung: Gefängniswesen; 7. I n f e k t i o n s k r a n k h e i t e n (insbesondere Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten) und d e r e n B e k ä m p f u n g , mit technischen und chemisch-pharmazeutischen Spezialausstellungen ; ·8. S p i t a l w e s e n und K r a n k e n p f l e g e ; ;9. K r a n k h o i t s f o r s c h u n g u n d A r z n e i m i t t e l (Kröpf, Krebs usw. ; gerichtliche Medizin); verschiedene Sondergruppen, worunter: der Alkoholismus und seine Bekämpfung, Kurpfuscherei; 10. J u g e n d h y g i e n e , M u t t e r s c h u t z und - f ü r s o r g e (u. a. Abortus und Stérilisation), P f l e g e k i n d e r w e s e n ; Z a h n k r a n k h e i t e n ; 11. V e r k e h r (u. a. Alpenautomobilkurse, die schweizerischen Bergbahnen, moderne Verkehrsregelung der Städte zur Verhütung von . Unfällen, Massnahmen zur Bekämpfung von Staub, Lärm usw.) ; 12. der Mensch (Anatomie, Physiologie, Rassenhygiene usw;); 13. S t a t i s t i k ; 14. das A r m e e - S a u i t ä t s w e s e n ; 15. i n d u s t r i e l l e und g e w e r b l i c h e S p e z i a l a u s t e l l u n g ; soweit möglich, sollen die Erzeugnisse der Industrie und des Gewerbes in organischer Weise mit den vorigen Gruppen verbunden werden; die industrielle und gewerbliche Spezialausstellung wird diejenigen Produkte umfassen, für die eine solche Angliederung sich nicht zwanglos durchführen lässt.

Da es sich um eine national-schweizerische Ausstellung handelt, ist «s klar, dass vor allem s c h w e i z e r i s c h e F i r m e n berücksichtigt werden müssen und im allgemeinen nur Erzeugnisse unseres Landes zur Darstellung gelangen sollen. Eine Ausnahme muss gemacht werden bei technischen Produkten und Spezialitäten, die in der Schweiz nicht oder nur in ungenügender Qualität oder Quantität hergestellt werden.

Der umfassende Zweck des Unternehmens verlangt, dass s ä m t l i c h e Kreise unseres Landes, die sich mit den Fragen und Aufgaben der Gesundheitspflege befassen, zur Beteiligung an der Ausstellung herangezogen werden. Die Behörden des Bundes, der Kantone und der grösseren Gemeinden, vorab der Städte, der Hochschulen, die wissenschaftlichen und gemeinnützigen Verbände
und Vereine, die Krankenanstalten, Sanatorien und Kurorte, Verkehr, Handel, Industrie und Gewerbe mit ihren hygienisch-sanitären Einrichtungen und Errungenschaften, die gesamte Sanitätsindustrie, die Sportgesellschaften und Turnvereine,, die Armeesanität usw. : eie alle müssen durch tatkräftiges Zusammenwirken zum Gelingen des grossen Werkes beitragen.

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In Verbindung mit der Ausstellung werden grosse s p o r t l i c h e Vera n s t a l t u n g e n auf dem Aussttellungsareal abgehalten werden. Das Programm für diese Darbietungen werden die sportlichen Verbände im Einvernehmen mit der Ausstellungsleitung und einem eigenen Sportkomitee festlegen. Als A u s s t e l l u n g s a r e a l haben die Ausstellungsbehörden das bekannte Ausstellungsgelände der Stadt Bern auf dem Neu-, Mittel- und Viererfeld, mit Einschluss des dortigen Stadions, gewählt. Die Programmfichrift enthält einen sorgfältig ausgearbeiteten Plan über die Aufteilung des Geländes.

Während der Dauer der Ausstellung sollen in Bern nationale und internationale K o n g r e s s e medizinischer, hygienischer, volkswirtschaftlicher und anderer Art abgehalten werden. Ferner sollen die ordentlichen J a h r e s v e r s a m m l u n g e n von Verbänden, die auf den Gebieten der Hygiene und Volkswohlfahrt. tätig sind, in die Ausstellungsstadt verlegt werden. Schliesslich wird durch die Organisation verschiedener Verg n ü g u n g e n und A t t r a k t i o n e n dafür gesorgt werden, dass die Besucher der Ausstellung nach getaner Arbeit auch Stunden einer gediegenen Lebensbejahung gemessen können.

III. Aus dem Zweck der in Aussicht genommenen Ausstellung für Gesundheitsfliege und Sport ergibt sich ohne weiteres deren Bedeutung für unser Land. Volksaufklärung und Volksbelehrung auf den Gebieten der Krankheitsforschung, der Gesundheits- und der Körperpflege sind ein dringendes Gebot der Zeit. Nur ein an Körper und Seele gesundes Volk ist in dem heutigen unerbittlichen Kampfe ums Dasein imstande, seine wirtschaftliche und politische Stellung und Unabhängigkeit dauernd zu bewahren. Die Gesundheit ist das wertvollste und oft das einzige Gut des Menschen. Durch nichts aber kann eine umfassende hygienische Volksaufklärung wirkungsvoller betrieben werden als durch eine Ausstellung, verbunden mit Vorträgen, durch eine harmonische Verbindung des lebenden "Wortes mit dem zu körperlicher Darstellung gebrachten hygienischen Gedanken, Diese Erkenntnis ist im Auelande bereits in weitgehendem Masse durchgedrungen. Fast alle europäischen Staaten, auch die aus dem Weltkrieg hervorgegangenen neuen, wie Polen, Tschechoslowakai, Jugoslawien u. a., haben in den letzten Jahren Hygieneausstellungen veranstaltet und organisieren
solche unter aussergewöhnlichem Zuspruch aus allen Bevölkerungskreisen weiterhin. Jugoslawien steht im Begriffe, zwei grosse Hygienemuseen zu bauen. Welche eminenten Anstrengungen die italienische Regierung zurzeit macht, ihr Volk gesundheitlich zu heben und widerstandsfähig zu machen, ist bekannt. Viele und wertvolle Arbeit ist in dieser Beziehung auch in der Schweiz schon geleistet worden ; auf einzelnen Gebieten der gesundheitlichen Bestrebungen dürfte unser Land sogar vorbildlich dastehen. Aber unendlich viel bleibt noch zu tun. Noch heute nagen gewaltige gesundheitliche Schädigungen (Tuberkulose, venerische

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Krankheiten, Alkoholismus, Kröpf usw.) an unserm Volk, an seiner physischen und sittlichen Kraft. So kommt es, dass hei den jährlichen Rekrutenaushebungen für unsere Armee nur etwa die Hälfte unserer männlichen Jugend sich als zur Vaterlandsverteidigung tauglich erweist.

Hinsichtlich des weiblichen Teiles der Bevölkerung fehlen analoge Erhebungen; es ist aber anzunehmen, dass sie kein besseres Bild ergeben würden. Es ergibt sich damit für die Schweiz die ernste Pflicht, in den Bestrebungen, V o l k s g e s u n d h e i t und V o l k s k r a f t mit allen Mitteln zu fördern und zu heben, gegenüber den andern Staaten nicht im Rückstand zu bleiben, sondern ehrenvoll und möglichst erfolgreich dazustehen.

In diesem Sinne soll die I. Schweizerische Ausstellung für Gesundheitspflege und Sport des Jahres 1931 keine Ausstellung im gewöhnlichen Sinne des Wortes bilden, sondern in erster Linie ein h u m a n i t ä r e s Werk, das sich in den Dienst des ganzen Volkes stellt. Was speziell die L e i b e s ü b u n g e n betrifft, so weist unser Land auf diesem Gebiet zwar bemerkenswerte Leistungen auf. Aber auch hier werden wir VOD einer grossen Zahl von Kulturstaaten übertroffen. Es genügt nicht, dass ein verhältnismässig kleiner Teil unserer Bevölkerung, vor allem diejenige der grössern Städte und Fremdenzentren, Sport und Leibesübungen betreibt : der grossen Masse unseres Volkes muss diese Betätigung in Fleisch und Blut übergehen, und das ist noch lange nicht der Fall. Eine richtig organisierte Sportausstellung, verbunden mit sportlichen Veranstaltungen, wird nach dieser Richtung zweifellos befruchtend und anregend wirken.

Vor allem aber wird sie den wahren Sinn aller Leibesübungen hervorkehren und so dazu beitragen, den Sport von der ihm häufig anhaftenden ungesunden Tendenz zur blossen Rekordhascherei zu befreien und ihn in die richtigen Bahnen zu lenken.

Neben der volkshygienischen ist die v o l k s w i r t s c h a f t l i c h e Bedeutung der Ausstellung nicht zu unterschätzen. Die Darstellung der Schönheiten unserer Gebirgswelt, der klimatischen Vorzüge unserer Kurorte und Sanatorien, der Heilkraft unserer Bäder, der vielgestaltigen hygienischen und sanitären Einrichtungen unserer Verkehrsanstalten usw. wird die Besucher der Ausstellung und der in Verbindung damit abzuhaltenden nationalen und internationalen
Kongresse auf das unvergleichliche Ferienland Schweiz hinweisen, sie zu längern Kuraufenthalten veranlassen und besonders die in- und ausländischen Ärzte auf unser Land als Heil- und Erholungsstätte ihrer Kranken aufmerksam machen. Der schweizerischen Industrie und dem schweizerischen Gewerbe aber bietet sich die willkommene Gelegenheit, nicht nur vor dem Volk, sondern auch vor sach- und fachkundigen Gelehrten, Hygienikern, Ärzten, Spitaldirektoren, Handelsvertretern usw. für ihre Erzeugnisse auf den Gebieten der modernen Gesundheitsund Körperpflege zu werben und damit ihren Absatz und eventuellen Export zu fördern.

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So wird die erste umfassende schweizerische Gesundheits- und Sportausstellung des Jahres 1931 der körperlichen Ertüchtigung des Schweizervolkes und der gesamten Volkswirtschaft unseres Landes wertvolle Dienste leisten.

IV. Gestützt auf das vom erweiterten Initiativkomitee der Ausstellung aufgestellte provisorische Budget, dem die Grosse Ausstellungskommissiou in ihrer ersten Sitzung vom 12. März 1929 zustimmte, hat die Ausstellungsleitung an den Bund das bereits erwähnte Gesuch gerichtet, er wolle das Unternehmen mit einer Summe von Fr. 500,000 subventionieren.

Seitens des Kantons und der Stadt Bern sah das Budget Beiträge à fonds perdu von je Fr. 150,000 vor. Eine solche Verteilung der Beitragsleistuugen auf Bund, Kanton und Gemeinde würde indessen der Regel widersprechen, an die der Bund sich bei der Zubilligung von Subventionen an Ausstellungen im allgemeinen hält, dass nämlich die Bundessubvention den Betrag der von den übrigen Subvenienton insgesamt geleisteten Beiträge nicht übersteigen soll. Ein besonderer Grund, von dieser Norm abzuweichen, besteht, hier nicht. Die bernische Regierung hat der ,,Hyspa", vorbehaltlich der Genehmigung durch den Grossen Rat, einen Beitrag à fonds perdu von Fr. 100,000 zugesichert. Die Stadt Bern wird sich mit Fr. 150,000 am Subventionskapital beteiligen; dazu kommt ferner ein vom Berner Stadtrat schon für 1930 bewilligter Budgetkredit von Fr. 120,000, der indessen der Hauptsache nach für eigene Beteiligung der Stadt an der Ausstellung bestimmt ist und daher bei der Bemessung der Bundessubvention nur zum Teil in Anrechnung gebracht werden kann. Angesichts dieser finanziellen .Leistungen des Kantons und der Stadt Bern an die Kosten des Unternehmens erscheint uns ein Bundesbeitrag von Fr. 3 0 0 , 0 0 0 als angemessen. Wir beantragen Ihnen deshalb, der ,,Hyspaa eine Subvention in dieser Höhe unter dem Vorbehalt zu bewilligen, dass Kantoa und Stadt Bern ihrerseits faktisch Beiträge in der letzterwähnten Höhe gewähren.

Unsere obigen Ausführungen über die Bedeutung der Ausstellung für unser Land dürften in Ihnen die Überzeugung wachgerufen haben, dass das Unternehmen eines solchen Opfers seitens des Bundes wert ist.

Dessen Beitragsleistung soll jedoch, was schon der Regierungsrat des Kantons Bern in bezug auf die von ihm zugesicherte Subvention beschlossen hat,
in der Meinung erfolgen, dass auch der Bund zur Deckung eines allfälligen D e f i z i t s n i c h t s beitragen, dagegen an einem eventuellen Aktivsaldo pro rata des von ihm bewilligten Beitrages partizipieren wird.

Die Aussichten des Unternehmens dürfen als günstig bezeichnet werden, Es hat sich gezeigt, dass das Interesse an der Veranstaltung ein viel grösseres ist, als die Initianten selbst voraussahen. Naohdem im Dezember des letzten und im Januar dieses Jahres im ganzen Lande die in den drei Sprachen verfassten Einladungen zur Beteiligung an der Ausstellung ver-

678 schickt worden waren, wies die Beteiligungsliste bereits in den ersten Tagen des Monats Februar zirka 150 Namen privater und öffentlicher Organisationen, Verbände, Gesellschaften, Anstalten usw. auf, worunter beispielsweise die Winterkurorte Granbündens, der Schweizerische Verband der Badekurorte, die Schweizerische Gesellschaft für Balneologie und Klimatologie, der Schweizerische Städteverband, die Schweizerische Milchkommission und der Verband Schweizerischer Milchproduzenten, die meisten grossen Sportverbände unseres Landes, Pro Juventute, das Bundesamt für Sozialversicherung, sämtliche Universitäts-Hygiene-Institute der Schweiz, die Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspflege, die Schweizerische Vereinigung gegen die Tuberkulose, die Schweizerische Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, das Schweizerische Rote Kreuz, der Schweizerische Samariterbund, die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie, die Schweizerische Kropfkommission, der Schweizerische Verein zur Hebung der Volksgesundheit, der Schweizerische Apothekerverein, die Schweizerische Vereinigung für Krebsbekämpfung, die Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen, der Verband der Schweizerischen Bergbahnen usw. Heute ist die Liste schon beträchtlich reichhaltiger. Es steht aber aussor Zweifel, dass die Anmeldungen noch zahlreicher einlangen werden^ sobald das Zustandekommen der Ausstellung durch die Bewilligung eines Bundesbeitrages gesichert sein wird. Übrigens geht die Grosszahl der Anmeldungen zur Beteiligung an einer Ausstellung im allgemeinen erfahrungsgemäss erst gegen den Schluss der Anmeldefrist ein, die im vorliegenden Falle mit dem 1. Juli dieses Jahres endet. Dass die Ausstellung auf einen regen Besuch aus allen Schichten der Bevölkerung wird zählen könaen, wird schon durch das lebhafte Interesse verbürgt, das die Öffentlichkeit für die kleineren, lokalen Veranstaltungen bezeugt hat, die in den letzten Jahren auf diesem Gebiete in verschiedenen Teilen der Schweiz durchgeführt wurden. So darf denn zuversichtlich mit einem finanziellen und moralischen Gelingen des Unternehmens gerechnet werden.

Die Vorarbeiten für die Ausstellung sind heute so weit gediehen und involvieren Verpflichtungen solcher Art, dass an ein Fallenlassen des Projektes jetzt kaum mehr zu denken ist. Nicht nur ist die
Organisation des Unternehmens bis in alle Einzelheiten ausgearbeitet: die einzelnen Komitees arbeiten bereits intensiv an der eigentlichen Vorbereitung der Ausstellung.

Eine Verunmöglichung des Unternehmens durch Nichtgewährung der von uns vorgeschlagenen Bundessubvention wäre um so unangebrachter, als die Initianten seinerzeit zum Teil auch durch Instanzen des Bundes zur Inangriffnahme der Vorarbeiten ermuntert wurden. Heute sind Ehrenpräsidium der Ausstellung und damit das Präsidium der Grossen Ausstellungskommission dem Vorsteher unseres Departements des Innern, Herrn Bundesrat Dr. M e y e r , übertragen.

Im Sommer dieses Jahres findet in D r e s d e n eine i n t e r n a t i o n a l e H y g i e n e a u s s t e l l u n g statt, verbunden mit der Einweihung des neuen

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dortigen Hygiene-Museums, das mit einem Kostenaufwand von zirka, fünf Millionen Mark erstellt worden ist. Wir haben eine Einladung zur Beteiligung an jener Ausstellung ablehnend beantwortet mit der Begründung, es wäre für 1931 eine Hygieneausstellung im eigenen Lande geplant. Es ist für uns daher auch ein Gebot der internationalen Höflichkeit, dass die ,,Hyspa" nun wirklich durchgeführt werde ; denn es müsste von deutscher Seite als Unfreundlichkeit empfunden werden, wenn wir uns in Dresden nicht beteiligen und die vorgesehene schweizerische Ausstellung dann doch nicht veranstalten würden, zumal die Direktion des Dresdener Hygiene-Museums versprochen hat, die ,,Hyspa" mit allen Mitteln zu unterstutzen und namentlich aus ihrem reichen Material der Ausstellungs-leitung alles Fehlende zu ergänzen.

Indem wir Sie daher ersuchen, den angeschlossenen Entwurf 'zu einem Bundesbeschluss genehmigen zu wollen, versichern wir Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 6. Juni 1930.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates,, Der Bundespräsident: Musy.

Der Bundeskanzler : Kaeslin.

680 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Beitragsleistung der Eidgenossenschaft an die Kosten der l. Schweizerischen Ausstellung für Gesundheitspflege und Sport, Bern 1931, Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 6. Juni 1930, beschliesst : Art. 1.

Der Bund bewilligt der I, Schweizerischen Ausstellung für Gesundheitspflege und Sport, Bern 1931, im Sinne der Ausführungen sub Ziffer IV der die Vorlage begleitenden Botschaft einen einmaligen Beitrag von Fr. 300,000. Dieser Betrag ist in den Voranschlag der Eidgenossenschaft für 1931 einzustellen.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beitragsleistung der Eidgenossenschaft an die Kosten der I. Schweizerischen Ausstellung für Gesundheitspflege und Sport, Bern 1931. (Vom 6. Juni 1930.)

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11.06.1930

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