501 # S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Verschollenheitsruf.

Es ergeht hiermit an 1. Bonzio, Ugo, Maurizio Giuseppe, Sohn des Giacomo und der Theresia geb.Pandiani, geboren 22. April 1870, von Livorno (Italien), Schreiner, Witwer der Lina Susanna geb. Heim ; 2. Bonzio, Ugo, Sohn des Erstgenannten, geboren 9. März 1902, welche beiden Personen im Jahre 1906 angeblich nach Italien und von dort nach Amerika ausgereist sind und von denen seither keine Nachrichten eingelangt, die Aufforderung, sich innert Jahresfrist beim Unterzeichneten zu melden, ansonst über sie die Verschollenheit ausgesprochen wird.

Die gleiche Aufforderung ergeht an Jedermann, der über die Vermiss ssten Nachrichten zu geben imstande ist.

S o l o t h u r n , den 7. Oktober 1930.

(3.)..

Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten : Dr. B. Bachtler.

Schweizerisches ßundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des Schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk erscheint in fünf Bänden. Bisher erschienen: Band I: XVI und 830 Seiten. In Leinen Fr. 20. --.

Band II: XVI und 1066 Seiten. In Leinen Fr. 25. --.

Behörden und Öffentliche Bibliotheken erhalten den Band mit 25 % Rabatt beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Frauenfeld.

502

Eidgenössischer Staatskalender.

Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1930, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalcnder enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, dos Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der Bundeszentralverwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen.

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Eingaben an die Bundesversammlung.

Vervielfältigte Eingaben, die zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung dem unterzeichneten Sekretariat zugestellt werden, sind diesem in einer Auflage von 300 Stück einzureichen. Sind die Eingaben in deutscher und in französischer Sprache abgefasst, so ist die Auflage auf 250 deutsche und 130 französische Abdrucke zu bemessen.

Bei unmittelbarer Versendung der Eingaben an den Wohnort der Ratsmitglieder îst es dem unterzeichneten Sekretariat jeweileu erwünscht, zu Archivzwecken wenigstens 20 deutsche und 10 französische, gegebenenfalls 30 einsprachige Abdrucke zu erhalten.

Sekretariat der Bundesversammlung.

Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden.

Ansscr dem Nachtrag zum Schweizerischen Bundesrecht von L. R.

von Salis, der die Jahre 1903 bis 1926 umlasst und dessen zwei erste Bände erschienen sind (Verlag Huber & Cie., Frauenfeld), wird, als dessen Fortsetzung von 1927 an, eine Jahreszeitschrift unter dem Titel Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden herausgegeben werden.

Das erste Heft der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden enthält nicht nur Entscheidungen des Bundesrates oder von Departementen in Beschwerdefälleu, sondern, sogar zum grössern Teil, Äusserungen grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Publikation eignen, wie Gutachten, Auskünfte, Weisungen.

Preis des Exemplars Fr, 1. 30, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

503

Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt, solange der Vorrat reicht, die Botschaft des Bundesrates zum Entwurfe eines Bundesgesetzes Über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten zum Preise von Fr. 2.-- ab.

Das 348 Seiten umfassende Werk enthält den Entwurf zum Bundesgesetz sowie die von einer grossen Zahl Tabellen und graphischen Darstellungen begleitete Botschaft dazu. Ein umfangreicher Anhang zur Botschaft unterrichtet über die Einkommensvorhaltnisse unselbständig Erwerbender in der Privatwirtschaft, in öffentlichen Botrieben und Verwaltungen der Schweiz (kantonale und städtische Verwaltungen) sowie bei einigen Personalkategorien von Verkehrsanstalten im Auslande und gibt eine Übersicht über die Bewegung der Lebenskosten in der Schweiz seit Januar 1922 bis zum Mai 1924, bezogen auf die Jahre 1912/14.

Die Fülle der darin vergleichend verarbeiteten wertvollen statistischen Angaben verleiht dem Werk über den unmittelbaren Zweck hinaus, dem ea dient, dauernden Wert.

Preis broschiert: Fr. 2.--, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen.

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto HI/233 Fr. 2. 30 inkl. Porto (auf der Rückseite des Abschnittes ist genau anzugeben, wofür die Einzahlung

erfolgt.)

.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. Oktober 1929 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis de? Heftes beträgt Fr. 1. 50, bei Bezug gegen Nachnahme Fr. i. 75.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Erstellung der Gummibodenbeläge, Linoleumbelage, fugenlosen Bodenbelage {Steinholz etc.) und der Unterlagsböden unter Gummi- und Linoleumbeläge für den Neubau ·der Landesbibliothek in Bern wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotfonnulare sind bei den bauleitenden Architekten, Herren Oeecbger, Kaufmann & Hoatettler, Pavilionweg 12, in Bern, aufgelegt und können daselbst jeweilen von 10 Uhr an eingesehen werden.

Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für Landesbibliothek'' bis und mit dem 25. Oktober 1930 franko einzureichen an die

B e r n , den 13. Oktober 1930.

Direktion der cidg-. Bauten.

(2.).

504

Stellenausschreibungen.

In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht Inbegriffen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Gute allgemeine Bildung; Kenntnis der deutschen und französischen Sprache ; einige Erfahrung im Amt für geistiges Eigentum Verwaltungsdienst Die Stelle ist provisorisch besetzt.

3500 bis 6500

29, Okt.

1930

Kontrollbeamter Die Bewerber müssen beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Zürich-Eilgut Revisionsbeamten bekleiden

4800 bis 8400

25. Okt.

1930

Kassabeamter beim Hauptzollamt Chiasso-Staz. P. V.

Beamter I. Elasse oder Revisionsbeamter der Zollverwaltung

4300 bis 7880

18. Okt.

1930

Ingenieur

Schweizerbürger, gute allgemeine Bildung, abgeschlossene technische Hochschulbildung, Praxis im Automobilbau, -werkstätte- und -reparaturbetrieb.

Guter Automobilfahrer.

Deutsch und Französisch in Wort und Schrift, Italienisch erwünscht.

Alter nicht über 32 Jahre

Justiz- und Polizeidepartement

Zolldepartement Zollverwaltung Zollkreisdirektion In Schaffhausen

Zolldepartement Zollverwaltung), Zollkreisdirektion In Lugano

Postdepartement, Oberpostdirektion, Kurs-

Inspektors!

Vakante Stelle

Erfordernisse

Kanzleigehilfe I. Klasse

(2.).

(2.).

(2..)

Wird bei 25. Okt.

der An1930 stellung festgesetzt

(2.).

Annahme von Postlehrlingen.

Die schweizerische Postverwaltung nimmt im Frühjahr 1931 eine Anzahl Beamtenlehrlinge an. Erfordernisse: Schweizerbürger, Alter am 1.Mai 1931 nicht unter 16 und nicht über 22 Jahre, gute Gesundheit, gute Schulbildung, Beherrschung der Muttersprache, Kenntnis einer zweiten Landessprache, saubere Handschrift.

Die Bewerber haben eine Kenntnis- und eine Eignungsprüfung abzulegen und sich einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Postverwaltung zu unterziehen.

Die selbstgeschriebene Anmeldung ist unter Beifügung des Geburts- oder HeimatScheins, eines Sittenzeugnisses sowie der Ausweise über den Bildungsgang und eine allfällige berufliche Betätigung bis zum 8. November 1930 an die Kreispostdirektionen Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellinzona zu richten, bei denen auch jede weitere Auskunft erhältlich ist.

Die Telegraphenverwaltung nimmt keine neuen Lehrlinge an, (2.).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1930

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

42

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.10.1930

Date Data Seite

501-504

Page Pagina Ref. No

10 031 173

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.