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Aus den Verhandlungen des Bundesrates

(Vom 28. Oktober 1930.} Dem vom Staatsrat des Kantons Genf unterm 7. Oktober 1930 gefasaten Beschluss betreffend Abänderung des Reglements vom 2. März 1928 über die Fischerei in den kantonalen Gewässern wird die Genehmigung erteilt.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: Dem Eanton Bern : a. an die zu Fr. 28,900 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute mit angebauter Sennhütte und zweier Wasserleitungen auf don Vorweiden Gsäss und Harnisch, in der Gemeinde Boltigen im Obersimmental, 15 %, im Maximum Fr. 4335 ; b. an die zu Fr. 26,700 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute mit vorgebauter Sennhütte und Anlage einer Wasserversorgung anf dem Bruchfang der Vorweide Bruch, in der Gemeinde Boltigen im Obersimmental 15 °/o, im Maximum Fr, 4005 ; c. an die zu Fr. 31,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute und einer Wasserleitung auf dem Stafel Matten-Mähder der Alp Tuffsteine in der Gemeinde Lauenen, Amtsbezirk Saanen, 15 °/o, im Maximum Fr. 4650; d. an die zu Fr. 40,300 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute mit Sennhütte und dreier Wasserleitungen auf der Alp Stiegelberg, in der Gemeinde Lenk im Obersimmental, im Maximum Fr. 7035.

Militärdepartement, Fort Verwaltung Andermatt. Es werden gewählt : 1. als technischer Gehilfe 1.Klasse Gefreiter Stehli, August, von Oberentfelden, bisher technischer Gehilfe II. Klasse dieser Fortverwaltung ; 2. als technischer Gehilfe II. Klasse : Korporal Sehwyter, Arthur, von Näfels, bisher Fortwächter in Andermatt.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1930

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45

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.11.1930

Date Data Seite

540-540

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