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Einziehung der liechtensteinischen Silbermünzen.

1. Die liechtensteinischen, auf Franken lautenden Silbermünzenwerden vom heutigen Tage an bis zum 31. März 1931 von allen eidgenössischen KassenstelleD (Post-, Telegraph und Telephon, Zoll und Bundesbahnen) zum Nennwert gegen schweizerische Zahlungsmittel eingelöst.

2. Ab 1. April 1931 fällt der Kasaenkurs der liechtensteinischen Münzen im schweizerischen Grenzgebiet dahin. Vom gleichen Tage an haben die liechtensteinischen SilbermUnzen laut Bekanntmachung der liechtensteinischen Regierung keine gesetzliche Zahlkraft in Liechtenstein mehr.

B e r n , den 17. November 1930.

Eidgenössisches Finanzdepartement.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung,

Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein, verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition ,,Buchdruckerei Fritz Pochon-Jent" in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

Inhalt der Hefte der Herbstsession 1930.

TVationalrat.

(Preis: 2 Fr. 50,) Kurze Übersicht.

Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Bundesgesetz.

Handelsreisende. Bundesgesetz (Differenz).

6ti5 Nationalrat. Grundlage für die Wahl.

Nationalrat, Bundesrat und Bundeskanzler. Verlängerung der Amtsdauer, Ordensverbot. Änderung des Art, 12 der Bundesverfassung. Bericht zum Volksbegehren (Differenzen).

Postulate : Kommission für das Bundesgosetz über die wöchentliche Ruhezeit (Mehrheit).

Ordnung des Dienstes des Krankenpflegepersonals.

-- (Minderheit). Ordnung des Arbeitsverhältnisees.

Motion der Kommission für das Bundesgesetz über die Handelsreisenden (Minderheit). Normalarbeitsvertrag für Handelsreisende.

Wöchentliche Ruhezeit. Bundesgesetz.'

Stämleirat.

(Preis: l Fr. 50.)

Kurze Übersicht.

Ausfuhr elektrischer Energie. Berichte über das Postulat Grimm.

Handelsreisende. Bundesgesetz (Schlussabstimmung).

Motion des Nationalrats. Normalarbeitsvertrag für Handelsreisende.

Münzwesen. Bundesgesetz.

Ordensverbot. Änderung des Art. 12 der Bundesverfassung. Bericht zum Volksbegehren (Differenzen).

Tabakzoll und Zigarettensteuer. Bundesgesetz.

Sekretariat der Bundesversammlung.

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt in Luzern.

Aufruf im Sinne von Art. 89 des Unfallversicherungsgesetzes vom 13. Juni 1911.

Ferrari, Federico, von Monteggio, Tessin, geboren am 3. Dezember 1887, welcher unbekannten Aufenthaltes abwesend ist, wird hiermit aufgefordert, sich innert sechs Monaten bei der unterzeichneten Direktion schriftlich oder mündlich zu melden, ansonst gemäss Art. 89 des Bundesgesetzes vom 13. Juni 1911 über die Kranken- und Unfallversicherung Verwirkung seiner ihm aus dem Unfalltode seiner Tochter Fede zustehenden Versicherungsansprüche eintritt.

L u z e r n , den 13. November 1930.

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, Die Direktion : A. Tzant.

666

Verschollenheitsruf.

Das Bezirksgericht 8t. Gallen, 2. Abteilung, hat mit Beschluss vom 15. September 1930 die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens angeordnet über Adolf Kuratle, Fabrikant, von Ebnat, Kanton St. Gallen, geboren 17. April 1843, geschieden von Barbara Wilhelmine geb. Scherrer, Sohn des J. Melchior Kuratle und der Anna Katharina geb. Würzer, wohnhaft gewesen in Tablat-St. Gallen, seit dem Jahre 1881 naehrichtenlos vermisst.

Der Genannte und alle, die über dessen Verbleib Auskunft geben können, werden hiermit aufgefordert, sich beim Bezirksgerichtspräsidium St. Gallen zu melden, ansonst nach Ablauf eines Jahres seit heute die Verschollenerklärung ausgesprochen wird.

St. G a l l e n , den 24. September 1930.

(3...)

Bezirksgerichtskanzlei St. Gallen.

Schweizerisches ßundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. B. von Salis Im Auftrage des Schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk erscheint in fünf Bänden. Bisher erschienen: Band I: XVI und 830 Seiten. In Leinen Fr. 20. --.

Band II XVI und 1066 Seiten. In Leinen Fr. 25. -.

Band m: XVI und 1075 Seiten. In Leinen Fr. 25. --, Behörden und öffentliche Bibliotheken erhalten den Band mit 25 °/o Rabatt beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Frauenfeld.

667

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Schlosserarbeiten II. Teil und die Innern Verglasungen für den Neubau der Landesbibliothek in Bern wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei den bauleitenden Architekten, Herren Oeschger, Kaufmann & Hostettler, Pavillonweg 12, in Bern, aufgelegt und können daselbst jeweilen von 10 Uhr an eingesehen werden.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Landesbibliothek" bis und mit dem 29. November 1930 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 18. November 1930.

(2.).

Lieferung von Uniformen und Mützen.

Die Lieferung der Umformen und Dienstmützen für das Zivil- und für das Grenzwachtpersonal der Zollverwaltung wird hiermit für das Jahr 1931 zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Lieferungsbedingungen sowie die Vorschriften über die Anfertigung von Uniformen und Mützen können bei der Materialverwaltung der Oberzolldirektion bezogen werden, woselbst auch Modelle zur Einsichtnahme aufliegen und jede weitere Auskunft erteilt wird. Die Vergebnng der Arbeit erfolgt nach Zollkreisen. Im Angebot für die Uniformen ist der Zollkreis für welchen ersteres verbindlich ist, zu bezeichnen.

Angebote schweizerischer Massgeschäfte und Mützenfabrikanten sind bis und mit dem 20. November nächsthin der unterzeichneten Stelle einzureichen.

B e r n , den 4. November 1930.

(2..)

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Lieferung von Brot, Fleisch und Käse.

Für die Militärschulen und kurse auf den Waffenplätzen Genf, Bière, Lausanne, Sitten, Yverdon, Colombier, Freiburg, Bern, Wangen a. A., Thun, Luzern, Zug, Liestal, Basel, Aarau, Brugg, Zürich, DUbendorf, BUlach, Kloten, Winterthur, Frauenfeld, Herisau St. Gallen, Wallenstadt, Chur, Luziensteig und Bellinzpna werden hiermit die Brot-, Fleisch- und Käselieferungen pro 1931 ausgeschrieben; die Zuteilung derselben erfolgt jedoch zunächst nur bis 31. März 1931.

Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden.

Die Angebote sind mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot, Fleisch oder Käse" bis zum 26. November 1930 franko einzureichen an das Eidg. Oberkriegskommissariat ' B e r n , den 5. November 1930.

(2..)

668

Stellenausschreibungen, In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht inbegriffen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Militär-

2 Instruktionsoffiziere Subalternoffizier der schweider Fliegertruppe zerischen Armee. Dienst als Instruktionsaspirant Generalstabsabteilung, der Fliegertruppe

depariement,

Besoldung Fr.

5200

bis

Anmeldungstermln 6. Dez.

1930

8800

Militärflugdienst Kommando des Fliegerwaffenplatzes Dübendorf

(2.).

Schweiz.

Bundesbahnen,

Ingenieur I. oder Abgeschlossene technische 8000 bis II. Klasse bei der Hochschulbildung, Praxis im 11,600 Generaldirektion Abteilung für den Eisenbahnmaschinenwesen, bzw.

Zugförderungs- und Kenntnis des Rollmaterials 6500 bis Werkstättedienst Deutsch und Französisch 10,100 in Bern Diensteintritt sobald als möglich.

30. Nov.

1930

Schweiz.

Bundesbahnen,

26. Nov.

1930

Verwaltungsgehilfe Kenntnis des Eisenbahnrechnungswesens oder bei der Generaldirektion Rechnungskontrolle abgeschlossene Banklehrzeit, Beherrschung der deutschen und französischen Sprache Diensteintritt: 15. Dezember 1930 oder 1. Januar 1931.

MSs

3300

bis

(2-0

5700

(10

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1930

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.11.1930

Date Data Seite

664-668

Page Pagina Ref. No

10 031 199

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