589

# S T #

Botschaft des '

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erstellung eines Getreidemagazins bei der Station Schwyz-Seewen.

(Vom 31. Mai 1901.)

Tit.

Schon wiederholt haben wir Gelegenheit gehabt, Ihnen Berich zu erstatten über die Frage der Armeeverpflegsmagazine und die Unterbringung der bezüglichen Kriegsvorräte. Wir können uns daher über das Grundsätzliche dieser Fragen an dieser Stelle kurz fassen und gestatten uns im übrigen, Sie auf folgende Akten za verweisen : 1. Botschaft über die Kreditbewilligung betreffend die Kriegsbereitschaft, vom 9. Dezember 1891.

2. Botschaft betreffend Erstellung von Getreide- und Fourageschuppen bei Bern, vom 19. Juni 1893.

3. Specialbericht betreffend Erstellung von Magazinen bei Bern, vom 14. November 1893.

4. Botschaft über die Erstellung von Armeeverpflegsmagazinen und den Ausbau der Magazingruppe bei der Station Ostermundingen, vom 4. Oktober 1897.

590

5. Botschaft betreffend Erstellung eines Getreidemagazins in Thun, vom 21. Oktober 1898.

Aus diesen Berichten ist ersichtlich, daß bisher ungefähr die Hälfte unserer Weizenvorräte in Brunnen magaziniert lag und zwar in einem durch das Oberkriegskommissariat seiner Zeit bei der Gotthardbahn für die Dauer von 10 Jahren gemieteten Getreideschuppen. Der bezügliche Mietvertrag geht nun im August 1902 zu Ende und ist seitens der Gotthardbahn auf diesen Zeitpunkt bereits gekündigt worden. Wir müssen daher notgedrungen das bisher innegehabte Magazin räumen und die in Brunnen liegenden cirka 450 Wagen Weizen auf Ende-des Jahres 1902 anderswo unterbringen.

Wir halten dabei in Übereinstimmung mit den Vorschlägen einer Specialkommission, welche seiner Zeit zur Beratung der einschlägigen Fragen eingesetzt worden war, an der Auffassung fest, daß die Hälfte bis zwei Drittel der Weizenvorräte in der Innerschweiz und zwar an der Linie Goldau-Altdorf in Bereitschaft zu legen seien. Der Platz Luzern ist für das in Frage stehende Magazin nicht zu empfehlen, einerseits aus militärischstrategischen Gründen und anderseits wegen ungünstigerer Transport- und Frachtverhältnisse mit Rücksicht auf den Umsatz der Vorräte. Geeignete bereits bestehende Magazine sind an der Linie Goldau-Altdorf nicht zu finden; die Militärverwaltung ist daher genötigt, eigene Magazine in eigener Verwaltung zu erstellen.

Brunnen und Altdorf fallen dabei außer Betracht, weil an diesen Stationen die Gotthardbahn sich das geeignete Bauterrain gesichert und auch bereits ausgedehnte Magazine angelegt hat.

Es ist übrigens auch aus verkehrstechnischen Gründen nicht ratsam, die Vorräte an einzelnen Punkten zu sehr zu massieren, und in Brunnen speciell ist die weitere Ausdehnung von Magazinen schon darum ausgeschlossen, weil die Versicherung der Vorräte gegen Feuerschaden Schwierigkeiten bietet und mit grossen Kosten verbunden ist.

Unter den übrigen Stationen kommt von unserem Standpunkte aus einzig noch Sehwyz-Seewen für die Anlage von Magazinen in Betracht. Hier besitzt der Bund bereits einen Teil des erforderlichen Bauterrains und es besteht daselbst auch schon eine eidgenössische Verwaltung, nämlich ein eidgenössisches Kriegsdepot, womit die Einsetzung einer besonderen Magazinverwaltung wahrscheinlich erspart und überhaupt der Magazinbetrieb sich öko-

591 nomischer gestalten würde. Nach gründlicher Untersuchung und reiflicher Überlegung können wir Ihnen den Bau eines Getreidemagazins bei der Station Schwyz-Seewen im Anschlüsse an das eidgenössische Kriegsdepot empfehlen.

Wie bereits erwähnt, soll dieses Magazin zunächst cirka zwei Drittel unserer Weizenvorräte d. h. 600--700 Wagen à 10 Tonnen fassen können; wir empfehlen aber, für den Bau ein Fassungsvermögen von 1000 Wagen in Anschlag zu bringen, und zwar aus folgenden Gründen: Bei der Art und Weise der Auswechslung und Auffrischung unserer Weizenvorräte ist ein stets verfügbarer freier Raum in den betreffenden Magazinen ein dringendes Bedürfnis. In der That ist es unmöglich, die Abfuhr der alten und die Zufuhr der neuen Ware stets so zu reglieren, daß sie miteinander genau Schritt halten. Wenn, wie es schon wiederholt vorgekommen ist, die Zufuhr überwiegt, so tritt bei knapp bemessenen Magazinen Platzmagel ein und die ankommenden Wagen können nicht entladen werden, was mit Unzukömmlichkeiten und Kosten verbunden ist. Sodann ist es nicht ausgeschlossen, daß in dem hier in Frage stehenden Magazine auch einmal einige Partien Hafer oder andere Verpflegsvorräte zur Einlagerung gelangen. Schließlich sei noch bemerkt, daß ein Teil der im Kriegsfalle an den Landesgrenzen zu evakuierenden Vorräte nach der Innerschweiz instradiert wird und hier unter Dach gebracht werden soll, was unter den derzeitigen Magazinverhältnissen äußerst schwierig sein dürfte. Das projektierte Magazin wird auch in diesem Falle gute Dienste leisten können.

Für die Bauart des Magazins empfehlen wir den Typus unserer neuen Getreidemagazine in Ostermundingen und Thun, mit einem Parterre auf Radhöhe und einem Dachraume.

Als Bauplatz ist das zum größeren Teile schon jetzt dem Bunde gehörende Terrain östlich der Bahnlinie Schwyz-Brunnen und direkt südlich des eidgenössischen Kriegsdepots in Aussicht genommen. Die Magazine werden parallel der genannten Bahnlinie in zwei Linien aufgeführt; die vordere, westliche Linie, besteht aus einem zusammenhängenden Bau, der durch zwei Brandmauern in drei Magazine, Nr. .1, 2 und 3 abgeteilt würde, die hintere, östliche Linie besteht aus Magazin Nr. 4.

Das bereits bestehende Anschlußgeleise zur Station SchwyzSeewen wird durch den Raum zwischen den beiden Magazinlinien längs den Magazinrampen fortgesetzt.

592

Teils als Bauterrain, teils zur Abrundung das Areals und zur Verlegung des Sträßchens von der Station Schwyz-Seewen über den Ütenbach sind von der Genossame Schwyz 9661. m 2 Land zu erwerben, worüber bereits ein Kaufvertrag, unter Ratifikationsvorbehalt, vorliegt.

Der Kostenvoranschlag lautet wie folgt: 1. Landankauf, 9661 m 2 2. Geleiseanlage 3. Magazine Nr. l--3 Erdarbeiten Fr. 17,150 Baukosten ,, 332,850

Fr.

,,

25,885 27,115

,, 350,000 4. Magazin Nr. 4 Erdarbeiten . . · Baukosten. . . . . . . .

Fr.

1,460 ,, 128,540 ,, 130,000 Zusammen

Fr. 533,000

Über die finanzielle Tragweite der Magazinbauten zur Unterbringung der Kriegsvorräte haben wir uns im eingangs erwähnten Specialberichte vom 14. November 1893, S. 11/12 ausgesprochen.

Für das hier in Frage stehende Magazin gestaltet sich die Rechnung wie folgt: Die Kosten für die Lagerung eines Wagens Weizen à 10 Tonnen betragen in den öffentlichen Lagerhäusern Ff. 36 per Jahr; Ein- und Ausmagazinierung, Manipulationen, Feuerversicherung etc. sind besonders zu vergüten.

Ein Magazin mit einem Fassungsvermögen von 1000 Wagen ergiebt daher bei vollständiger Ausnützung ein Erträgnis an reinem Lagerzins im Betrage von Fr. 36,000 per Jahr und verzinst zu 3 V« % eine Kapitalanlage von cirka Fr. 1,000,000.

Ist das Magazin durchschnittlich nur mit cirka 700 Wagen belegt, was hier zunächst der Fall sein dürfte, so verzinst das Lagergeld im Betrage von Fr. 25,200 immer noch eine Kapitalanlage von Fr. 700,000 zu S1/* % und Fr. 630,000 zu 4 ü/o.

Die projektierte Magazinanlage bedeutet also immerhin schon jetzt eine nicht ungünstige Kapitalanlage.

593

Wir empfehlen Ihnen Genehmigung des nachstehenden Beschlußentwurfes und benützen diese Gelegenheit, Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 31. Mai 1901.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

594

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung eines Kredites zur Erstellung eines Getreidemagazins bei der Station Schwyz-Seewen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 31. Mai 1901, beschließt: Art. 1. Zur Erstellung eines Getreidemagazins bei der Station Schwyz-Seewen wird ein Kredit von Fr. 533,000 bewilligt.

Art. 2. Der gegenwärtige Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erstellung eines Getreidemagazins bei der Station Schwyz-Seewen. (Vom 31. Mai 1901.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1901

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.07.1901

Date Data Seite

589-594

Page Pagina Ref. No

10 019 650

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.