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Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Räte der Eidgenossenschaft sind am 2. Juni 1930, um 18 Uhr, zur 8. Tagung der 28. Legislaturperiode zusammengetreten.

Im S t ä n d e r a t eröffnete der Präsident, Herr Messmer, die Tagung mit folgender Ansprache : Hochgeachtete Herren Kollegen!

Sie werden mit mir einig gehen, dass Ihr Vorsitzender die Session nicht wohl eröffnen kann, ohne wenigstens mit einigen Worten der eidgenössischen Volksabstimmung vom 6. April dieses Jahres Erwähnung zu tun.

Bei einer Beteiligung von nahezu 80 % aller stimmberechtigten Schweizerbürger ist die nach mühevoller Prüfung vom Bundesrat beantragte und von den eidgenössischen Räten beschlossene Abänderung und Erweiterung der im Jahre 1885 über das Alkoholwesen erlassenen Verfassungsbestimmungen von der Mehrheit des Volkes und der Stände gutgeheissen worden.

Mit 494,248 gegen 321,641 Volksstimmen und mit 17 gegen 5 ganzen Standesstimmen wurde unsern Auffassungen und Bestrebungen in einer wichtigen, ideal volkswirtschaftlichen Frage die souveräne Sanktion erteilt.

Dies war ein Ergebnis, wie es die kühnsten Optimisten nicht zu erwarten getrauten.

Ich glaube im Sinne der Mitglieder unseres Rates zu sprechen, wenn ich sage, dass dieses Ergebnis uns in hohem Masse befriedigt und erfreut hat, und der 6. April in der Geschichte unserer Referendums-Demokratie einen ehrenvollen Platz einnimmt.

Gegen keine Vorlage kann eine Opposition leichter ankämpfen, als wenn ea um eine neue Kontrolle und Steuer geht, mögen diese noch so massvoll angelegt sein. Misstrauen ist dann der gefährlichste Gegner.

Ein solcher stand auch der Alkoholvorlage am 6. April gegenüber. Dagegen konnte nur eine umfassende gross angelegte Aufklärungsarbeit aufkommen, und wir sind allen Anerkennung und Dank schuldig, die sich dabei in opferwilliger Weise beteiligt haben.

Die Abstimmung vom 6. April bedeutet nicht nur ein Verdikt gegen den Schnapsmissbrauch, sondern ein neues kräftiges Bekenntnis des Schweizervolkes zur grossen Idee der Sozialversicherung, die damit ihrer Verwirklichung einen guten Schritt näher gerückt ist.

Es bleibt uns nun die Aufgabe, die Versprechungen einzulösen, die bei der Behandlung der Frage, der Verfassungsrevision gegeben wurden.

Das Ausführungsgesetz zum neuen Alkoholregime dürfte mit Rücksicht

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auf die vorzügliche Vorbereitung des Verfassungsartikels kaum mehr erheblichen Schwierigkeiten begegnen. Nicht so leicht wird die weitere Aufgabe, der Erlass eines Gesetzes über die Alters- und Hinterïassenenversicherung sein.

Allein, wenn die zuständigen Behörden mit dem nämlichen Ernst und der gleichen Ausdauer, die bei den Verfassungsfragen zutage traten, an die Beratung der Ausführungsgesetze gehen, so werden sie doch das erhoffte Ziel erreichen.

" : Möge der Geist edlen vaterländischen Zusammenwirkens, massvollen Abwägens und ernsten Strebens auch über den folgenden Arbeiten beider Räte walten.

Mögen alle grossen politischen Parteien unseres Landes sich die Hand reichen, um in gemeinsamer Arbeit und in neidlosem Wetteifer auch noch die Versicherungsfrage einer glücklichen Lösung entgegenführen.

Gestatten Sie mir, dass ich noch ein weiteres historisches Ereignis erwähne. Am 22. April dieses Jahres tagten erstmals in der Stadt Basel Vertreter der zentralen Notenbanken von Deutschland, Belgien, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Japan und der Vereinigten Staaten Amerikas zur konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates der Bank für internationalen Zahlungsausgleich.

. ", · Der Regierungsrat von Baselstadt hat zur Erinnerung an dieses Ereignis eine Denkmünze prägen lassen und einen Festabend veranstaltet, zu dem auch der Vorsteher des schweizerischen politischen Departements, Herr Bundesrat Dr. Motta, erschienen. war. Dieser gab in begeisterten Worten der Freude und Genugtuung der Schweizer Ausdruck, dass die Wahl als Sitz der Bank auf die Schweiz gefallen sei, was sie nicht nur ihrer gesunden Währung und ihrer geographischen Lage, sondern vor allem ihrer Jahrhundert alten Neutralität zu verdanken habe.

Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich, deren offizielle Eröffnung der Tätigkeit am 17. Mai erfolgte, bezeichnet in ihren Statuten als Zweck: die Förderung der Zusammenarbeit der Zentralbanken, die Schaffung neuer Möglichkeiten für internationale Finanzgeschäfte und die Mitwirkung als Treuhändler oder Agent bei internationalen Zahlungsgeschäften. Sie soll eine neuartige Schöpfung sein, wie ihresgleichen die Welt noch nie hatte.

Sicher erscheint, dass, anfänglich wenigstens, das Hauptaliment der neuen Bank die mit den von Deutschland zu leistenden Reparationsannuitäten zusammenhängenden
Transaktionen bilden werden, anderseits wird sie aber auch berufen sein, neue Möglichkeiten im Interesse des Welthandels und der Weltwirtschaft zu schaffen.

Möge es daher den Leitern der B. L Z. gelingen,. diese neutrale Schöpfung zu einem segensreichen Werkzeug der Weltverbundenheit der

723 Wirtschaft der einzelnen Länder, und zu einem Instrument zur Konsolidierung der internationalen wirtschaftlichen Verhältnisse zu machen.

Die Pietät gegenüber zwei um unser Vaterland verdienten Eidgenossen verpflichtet mich, Sie noch für einige Augenblicke in Anspruch zu nehmen.

Am 16. März dieses Jahres 'wurde im St. Klaraspital in Basel nach längerer Krankheit im Alter von 67 Jahren Bundesrichter Dr. Hugo Oser in die Ewigkeit abberufen. Mit ihm schied von uns ein bedeutender schweizerischer Jurist und ein von hohem Verantwortsgefühl durchdrungenes Mitglied des obersten Gerichtes der Eidgenossenschaft.

Der Verstorbene wurde ani 29. April 1863 als Sohn einer einfachen, braven Bauernfamilie in Pfeffingen (Baselland) .geboren und verbrachte daselbst, wie er im späteren Alter noch oft gerne erwähnte, eine frohmutige, an freie Arbeit gewöhnte Jugendzeit;!

Seine Eltern sandten den begabten Knaben an die Gymnasien von Einsiedeln und Schwyz. Am letzteren Ort erwarb er sich das Zeugnis der Maturität, Bei seiner Berufswahl schwankte er zwischen Jurist und Musiker und einige Zeit schien es fast, als ob der letztere die Oberhand gewinne, denn nach Absolvieruhg des Gymnasiums übernahm Oser die Stelle eines Musiklehrers an einer Privatschule in England. Dies bot ihm gleichzeitig Gelegenheit, sich in der englischen Sprache und deren Literatur auszubilden. Aber schon nach einem Jahre verliess er das grosse Inselreich, um sich definitiv dem Studium der Jurisprudenz zu widmen, und zwar zuerst in München und Strassburg und sodann in Basel, wo er im Jahre 1888 mit Auszeichnung promovierte.

Nach kurzer Praxis als Rechtspraktikant bei Dr, Feigenwinter in Basel folgte eine mehrjährige Tätigkeit als Gerichtssohreiber in Ariesheim, wo er durch seine klaren und gründlichen .Urteilsredaktionen bald die Aufmerksamkeit weiterer Kreise auf sich lenkte.

Im Jahre 1893 erhielt Dr. Oser einen Ruf als Dozent für schweizerisches Privatreoht an die Universität Freiburg (Schweiz). Er nahm ihn unter der Bedingung an, dass er vorher noch die Hochschulen von Paris und Berlin besuchen und damit sich sorgfältig auf sein Lehramt vorbereiten könne. Hernach begann seine 18jährige Tätigkeit als akademischer Lehrer, in welcher Stellung ihm zeitweilig auch das Amt des Rektors übertragen wurde.

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Die vielseitige Wirksamkeit des Professors
Dr. Oser gab der Bundesversammlung im Jahre 1912 Veranlassung, den Genannten zum Mitgliede des schweizerischen Bundesgerichtes zu wählen. Diese Stelle bekleidete er bis zu seinem Ableben.

Dies war, kurz gezeichnet, der Lebensgang des Verstorbenen, dessen Verlust wir aufrichtig bedauern.

.724 In dankbarer Erinnerung wollen wir nochmals auf sein Wesen und sein Wirken eingehen, · .

Grottfried Keller hat geschrieben, alles Grosse sei einfacher Natur.

Dies gilt .wahrlich auch für den verstorbenen Bundesrichter Dr. Oser.

Einstige Mitschüler im Gymnasium sprechen noch heute von dem unscheinbaren Sohn der Musen, der in seinen freien Stunden wenig auf dem Tummelplatz zu sehen war, sondern sich mit Vorliebe im Musikzimmer aufhielt ; von dem kleinen Sänger, der über eine gute Stimme verfügte, aber zu zurückhaltend war, um damit vorzutreten und dafür mit dem Chor vorlieb nahm; von dem bescheidenen Studentlein, dem das Wort nicht von den Lippen floss, weil er es zuerst überlegte und formte, ehe er es sagen wollte, von dem fleissigen Klassengenossen, der aber auch humorvollen Stunden zugänglich war.

Diese Charaktereigenschaften bewahrte der Verstorbene während seines ganzen Lebens. Schlicht und geräuschlos war stets sein Auftreten, eifrig und unermüdlich sein Streben nach höheren Zislen. Dr. Oser besass jene intellektuellen und moralischen Kräfte, die den Menschen hoch über das Niveau des Alltäglichen, über die Niederungen des allzu Menschlichen auf überragenden Höhen der Gesittung und Gesinnung emporheben, Er war ein Freund der eigenen und fremden Sprachen und ihrer Poesie und liebte zeitlebens die Tonkunst als unvergleichliche Beigabe zur edelsten Verschönerung des Lebens Mühen. Aber er scheute auch diese nicht.

Die Geistesarbeit war ihm ein Bedürfnis und zeugte die reichen Früchte seiner Wirksamkeit.

Als Gerichtsschreiber von Ariesheim bewältigte Dr. Oser spielend die dortige reichliche Arbeit und verband damit noch selbständiges. RechtsStudium.

Als akademischer Lehrer zeichnete er sich durch die ausserordentliche Klarheit seiner gehaltvollen Vorträge und sein persönliches Wohlwollen gegenüber seinen Schulern aus. Wie Sehr er als Jurist schon damals geschätzt wurde, beweist seine Berufung in die Expertenkommission für das Zivilgesetzbuch und die Revision des Obligationen rechtes. Von seinen juristischen Arbeiten ist insbesondere zu erwähnen sein auch in Fachkreisen als Meisterwerk bezeichneter Kommentar zum Obligationenrecht.

.Im Bundesgericht gehörte Dr. Oser der 1. Zivilkammer an, die er zeitweise auch präsidiert hat. Als Richter war er mustergültig in allen Situationen, immer wohl
vorbereitet für die Verhandlungen und Beratungen, Seine Referate waren luzid, kurz gefasst und behandelten doch den Fall in allem Wesentlichen erschöpfend ; seine Voten bei den Urteilsberatungen zeichneten sich durch Prägnanz, den Kern der Streitfrage immer erfassend, aus. Dr. Oser war das Muster eines pünktlichen, exakten und gewissenhaften Richters. Er hat gehalten, was er bei seiner Wahl versprochen und gelobt, und in allen Lebensstellungen durch treue Pflichterfüllung

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das in ihn gesetzte Zutrauen gerechtfertigt. Fleiss und Arbeitskraft, Rechtsgefühl und Gerechtigkeitssinn, "Wohlwollen und Selbstlosigkeit, Güte und Hilfsbereitschaft hat er in den Dienst seines Vaterlandes und seiner Mitbürger gestellt; in Dankbarkeit wollen wir daher seiner gedenken.

* * Seit der letzten Bundesversammlung hat der Herr über Leben und Tod auch ein Mitglied des Nationalrates in die Ewigkeit abberufen. Am ersten Maisonntag verschied im Rotkreuzspital in Zürich im 69, Lebensjahre Nationalrat Franz Xaver Eggspühler. Wer Eggspühler näher stand, musste allerdings schon in der Märzsession der Bundesversammlung mit Besorgnis wahrnehmen, dass in seinem körperlichen Befinden etwelche Veränderung eingetreten war, dennoch dachte niemand an ein so schnell bevorstehendes Ende. In der dritten Woche des Monats April dieses Jahres nahm Eggspühler noch an Kommissionssitzungen für Vorberatung eines schweizerischen Strafgesetzbuches teil. Damals machte er seinen intimeren Kollegen die ersten Mitteilungen von seinem bevorstehenden Gang nach dem Spital in Zürich, um sich daselbst einer schweren Operation zu unterziehen. Diese wurde am 1. Mai dieses Jahres vollzogen. Die Berichte der nächstfolgenden Tage lauteten noch günstig, doch in der Morgenfrühe des 4. Mai stellten sich starke Herzbeschwerden ein, denen der unerbittliche Tod folgte. Eggspühler schied nicht trostlos aus diesem Leben, im christlichen Geiste hatte er sich auf alles gefasst.

Drei Tage später wurde in Baden unter den wehmütig-feierlichen Klängen der Glocken und bei trauerverhängtem Himmel von einem grossen imposanten Trauerzug die irdische Hülle des Herrn Nationalrat und Oberrichter Franz Xaver Eggspühler zur letzten Ruhestätte begleitet.

Eggspühler wurde am 19. November 1861 in Klingnau geboren. Er besuchte dort die Gemeindeschule und später die Bezirksschule in Zurzach. Das Gymnasium absolvierte er in Schwyz, worauf er sich an den Universitäten von Basel, Strassburg und Berlin mit grossem Eifer dem Studium der Jurisprudenz widmete. Im Jahre 1886 kam Eggspühler als Gerichtsschreiber ans Bezirksgericht nach Zurzach, dem er von 1892 bis 1905 als Gerichtspräsident vorstand. Im Frühjahr 1905 wurde Eggspühler vom aargauisohen Grossen Rate ins Obergericht gewählt, dem er bis zu seinem Tode ununterbrochen angehörte.

Auch in der Politik
war Eggspühler vielfach tätig. Schon im Jahre 1893 wählte der Kreis Klingnau den damals erst 32jährigen in den Grossen Rat, den er im Amtsjahre 1904/05 präsidierte. Im Jahre 1902 erfolgte erstmals seine Wahl in den Nationalrat, dem er ununterbrochen, 28 Jahre lang, angehört hat. Daneben war Eggspühler Mitglied der römischkatholischen Synode und seit einem Jahrzehnt Präsident des Synodalrates.

Als solcher hat er sich im besonderen durch die ganze Umschaffung und Neuordnung des neuen aargauischen Kirchenartikels ein grosses, bleibendes Verdienst erworben.

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Ausserdem versah der Verstorbene noch zahlreiche Vertrauensposten und betätigte sich vielfach in gemeinnützigen und charitativen Gesellschaften und Vereinen! Jahrzehnte lang hat er mit bewunderungswürdiger Hingabe und Ausdauer für bessere Verkehrsverhältnisse des Suhrtales gekämpft.

Die vielseitige Inanspruchnahme beweist, dass im Dahingeschiedenen eine aussergewöhnliche Arbeitskraft und Schaffensfreude wohnte die er bei seiner kernigen Gesundheit bis zur Schwelle der 7.0er Jahre ausüben konnte. Volle 44 Jahre hat Eggspühler der aargauischen Rechtspflege gedient. Er war von Natur zum Richter bestimmt, ein ausgesprochener Rechts- und Gerechtigkeitssinn war ihm eigen; damit verband er eine grosse Menschenkenntnis und ein sehr weitgehendes Verständnis für alle Fälle des Lebens.

.Eggspühler war ein ausgesprochener Vertrauensmann des Volkes und mit diesem stets aufs engste verbunden, daher wählte es ihn auch alsseinen Vertreter in das oberste kantonale und das eidgenössische Parlament. Im Nationalrat zählte Eggspühler zu den fleissigsten Mitgliedern und gehörte einer Reihe der wichtigsten Kommissionen an. Er war weder ein Viel- noch ein Dauerredner und auch kein Rhetor im landläufigen Sinne, sondern huldigte dem Goetheschen Satz: ,,Es trägt Verstand und rechter Sinn mit wenig Kunst sich.selber vor". "Wenn er das Wort ergriff, so sprach er seine selbstgemachte Meinung unerschrocken, kurz und bündig aus. .

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Parteipolitisch gehörte Eggspühler zur katholisch-konservativen Volkspartei und vertrat sie in den vordersten Reihen im Bund und Kanton.

Er war in seinem ganzen politischen Leben immer grundsätzlich, aber nie engherzig, in seinem Urteil wohlwollend und gütig und genoss darum auch bei seinen politischen Gegnern Ansehen und Achtung.

Aufrichtige Freundschaft und Frohmut waren die beiden Eigenschaften, die Eggspühler jedem Kollegen lieb und teuer machten. Er war ein vorzüglicher Gesellschafter mit erfrischendem goldenem Humor, ein warmherziger Patriot, voll Feuereifer für alles, was dem Land und dem Volke nützt und frommt.

" :.

Seine Herzensgüte und Uneigennützigkeit bewies er im besondern als Präsident der Gemeinnützigen Gesellschaft, als Mitglied der Spezialkommission Leuggern .und als Vorstand der Erziehungsanstalt St, Johann in Klingnau, für deren Neubau er noch in den letzten Jahren eine
gewaltige Arbeit bewältigt hat. Rührend war dann auch der Anblick dieser Anstaltsbrüder, die von Klingnau nach Baden gekommen waren, um ihren Wohltäter zum Grabe zu begleiten. Im Buche, das nach der Sequentia einst aufgeschlagen wird, werden Eggspühler auch seine Werke christlicher Nächstenliebe eingetragen sein, und es wird sich das Sprichwort erfüllen, dass "dem Herrn leiht, wer sich der Armen erbarmt, und er gibt "ihm den Lohn dafür".

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Wir aber wollen dem Dahingeschiedenen ein dankbares Andenken bewahren.

Verehrte Herren Kollegen, ich lade Sie ein, zu Ehren der beiden Verstorbenen, Bundesrichter Dr. Oser und Nationalrat Eggspühler, sich von Ihren Sitzen zu erheben.

Die Ansprache des Präsidenten des N a t i o n a l r a t e s , Herrn Graber, ist in der französischen Ausgabe des Bundesblattes (1930, Bd. I, S. 723) veröffentlicht worden.

In den N a t i o n a l r a t sind neu eingetreten; Herr Eugène G r a n d , Advokat, von und in Romont, an Stelle des verstorbenen Herrn P. Morard ; Herr David D é n é r é a z , Notar, von Chardonne und Chexbres, in Vevey, an Stelle des zurückgetretenen Herrn M. Paschoud; Herr August Mühlebach Landwirtschaftslehrer, von Tegerfelden, in Brugg, an Stelle des verstorbenen Herrn F. X. Eggspühler; Herr Enrico C e l i o , Advokat, von Ambri, in Biasca, an .Stelle des zurückgetretenen Herrn A. Tarchini.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 31. Mai 1930.)

Herr Albert Kviesis hat dem Bundesrate seine Wahl als Präsident der Republik von Lettland angezeigt.

(Tom 5. Juni 1930.)

Dem zwischen den Kautonen Freiburg und Waadt unterm 10. Februar 1930 abgeschlossenen Konkordat für die Fischerei im Murtensee wird die Genehmigung erteilt.

(Vom 6. Juni 1930.)

Herr Hans Oppliger, Kanzleigehilfe I. Klasse, wird zum Kanzlisten der eidgenössischen Fremdenpolizei befördert.

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24

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11.06.1930

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721-727

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