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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Eingabe der schweizerischen Zeitungsverleger betreffend das Postulat vom 23./24. März 1897.

(Vom 25. März 1901.)

Tit.

Eine Anzahl von Mitgliedern dos Vereins schweizerischer Zeitungsverleger hat auf die Dezembersession der eidgenössischen Räte an die hohe Bundesversammlung eine Eingabe gerichtet, in welcher sie anläßlich der Behandlung des Postulats betreffend die Zeitungstransporttaxe vom 23./24. März 1897 die Herabsetzung dieser Taxe von l Ct. auf den frühern Betrag von 3/4 Ct.

empfiehlt.

Da sich diese Eingabe in einzelnen wesentlichen Punkten gegen den Bericht wendet, welchen der Bundesrat mit Bezug auf das erwähnte Postulat am 25. November 1898 an die Bundesversammlung erstattet hat, so erachten wir es als in der Aufgabe des Bundesrates gelegen, dieser Eingabe eine nähere Betrachtung zu schenken und hiernach eine Erwiderung auf dieselbe folgen zu lassen.

Ad I.

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 10. Dezember 1889 allerdings zu gunsten des Zeitungsverkehrs die Erleichterung beantragt, daß die Transporttaxen nicht mehr jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich voraus zu bezahlen seien und

600 daß auch die nicht bei der Post abonnierten Zeitungen ohne die Adresse des Abonnenten versandt werden können. Dieso, Anträge gingen aber nicht von der Erwägung aus, daß es notwendig sei, der Presse noch mehr entgegenzukommen als bisher, oder daß grundsätzlich anerkannt worden wäre, die Taxe von l Ct. für den Transport und die Vertragung eines Zeitungsexemplars würde eine Ermäßigung ertragen können. Wir verweisen in dieser Sache auf die Botschaft des Bundesrates vom 10. Dezember 1889 (Bundesbl. 1889, IV, 1145), woselbst es am Schlüsse der Erörterungen wörtlich heißt : ,,Wir sprechen uns daher mit um so größerer Entschiedenheit gegen die angeregte Reduktion der Zeitungstaxe aus." Die Abschaffung der Vorausbezahlung der Zeitungstransporttaxe geschah keineswegs aus dem Grunde, weil etwa das Gefühl obgewaltet hätte, die Bestrebungen um Taxermäßigung seien gerechtfertigt, sondern der betreffende Antrag wurde gestellt, weil die mehrfach erwähnte Bestimmung nicht ganz billig erschien und man es für möglich hielt, die Vorausbezahlung der Taxen seitens der Zeitungsverleger ohne Gefährdung der Interessen der Postverwaltung fallen zu lassen.

Die Aufhebung der Bestimmung, wonach die Transporttaxe für Zeitungen von den Verlegern jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich voraus zu bezahlen war, bedeutete doch wohl eine Erleichterung für den ZeitungsVerleger. Das Geld, das er jetzt der Post nicht mehr zum voraus einbezahlen muß, kann er geschäftlich anderswie verwenden oder ausnutzen. Die Aufhebung dieser Bestimmung hat zur Folge, daß die Postverwaltung hie und da Verluste an Zeitungsverlegern erleidet, was früher nicht deiFall war.

Es ist richtig, daß die Postverwaltung für die bei ihr bestellten Zeitungen den Abonnementsbetrag zum voraus einzieht.

Der Verleger ist aber befugt, diese Beträge als Abschlagszahlung auf seine Rechnung bis zum ungefähren Betrag seiner Schuld zu verlangen. Einem solchen Verlangen wird entsprochen. Wenn atso aus diesem von der Post befolgten Verfahren ein Zinsgewini) resultieren sollte -- die Post hat zwar diese Gelder noch niemals geschäftlich ausgenutzt -- so würde auch der Zeitungs Verleger hieraus einen Vorteil erzielen und zwar mit dem Zinsbetrag, der sich aus der empfangenen Abschlagszahlung ergiebt. Das Verfahren der Post hat für den Verleger den weitern nicht zu unterschätzenden Vorteil, daß der letztere auf den von der Post vermittelten Abonnementen niemals Schaden erleidet, was

601 wohl der Fall wäre, wenn der Abonnementsbetrag erst nachträglieh, nach Ablauf eines Viertel- oder Halbjahres auf seine Rechnung eingehoben werden wollte. Was übrigens die Zeitungsverleger der Post hier vorhalten, führen sie selbst aus; auch sie heben die Abonnementsbeträge zum voraus, d. h. zu Beginn der Abonnernentsperiode, ein und nicht erst am Schluß derselben. Weit entfernt, dem Zeitungsverleger einen Nachteil zu bringen, hat also das Verfahren der Post für ihn eher einen Vorteil.

Den Postorganen ist vorgeschrieben, mit den Zeitungsverlegern vierteljährlich, auf Anfang April, Juli, Oktober und Januar abzurechnen; die gewünschte Einheitlichkeit ist somit bereits vorhanden.

Ähnliche Erwägungen wie diejenigen bei der Abschaffung der Vorausbezahlung der Transporttaxen waren maßgebend, als man gestattete, auch die nicht bei der Post abonnierten Zeitungen ohne Adresse des Abonnenten zu versenden. Die Postverwaltung sagte sich, wenn der Zeitungsverleger jedem Postbureau, in dessen Vertragungsbezirk er Abonnenten besitzt, am Anfang des Jahres, Halbjahres oder Vierteljahres die Namen dieser Abonnenten mitteilt, so ist es nicht notwendig, daß er noch jedesmal, wenn die Zeitung erscheint, den Namen des Abonnenten auf der letztern angiebt; es wird genügen, wenn jede Poststelle die erforderliche Anzahl von Exemplaren zum Austeilen an die Abonnenten ihres Bezirks erhält. Das war sicherlich eine Erleichterung für den Zeitungsverleger. Die Zeitersparnis in der Spedition, die von den Verlegern zugegeben wird, ist doch wohl gleichbedeutend mit einer Arbeitsersparnis. Die Spedition der Zeitungen kann von den Verlegern in kürzerer Zeit gemacht werden als früher und zwar ohne daß mehr Personal verwendet ·werden müßte, somit liegt eine Arbeitsersparnis vor, und aus dieser letztern muß sich doch sicherlich für die Verleger eine Verminderung der Lasten ergeben.

Früher hatten die Zeitungsverleger jedes einzelne zur Post gebrachte Zeitungsexemplar mit der Adresse des Abonnenten zu versehen. Es geschah dies in der Weise, daß auf der Zeitung ein mit der Adresse bedruckter oder beschriebener Streifen aufgeklebt oder daß die Zeitung mit einem Adreß*band umgeben wurde. Das alles ist nun nicht mehr notwendig, weil die Zeitung ohne besondere Adresse der Post übergeben werden kann, welch letztere alsdann an Hand der in ihrem Besitze sich befindenden Abonnentenliste die Verteilung

602 übernimmt. Es liegt doch klar auf der Hand, daß, wenn der Verleger die Zeitungen nicht mehr zu adressieren braucht, ihm eine Minderarbeit erwächst und was ihm an Arbeit wegfallt, wird der Post aufgebürdet. Thatsächlich ist die Sache so, daß infolge des Nachtragsgesetzes vom 24. Juni 1890 bei verkehrsreicheren Postbureaux der Mehrarbeit wegen, die der Post aus dem Zeitungsdienst auffiel, das Personal in der Zahl hat verstärkt werden müssen. Wenn die Verleger auf dem Standpunkte stehen, daß das Nachtragsgesetz vom 24. Juni 1890 ihnen Vorteile nicht gebracht habe, so dürfte erwogen werden, ob nicht zum frühem Zustande zurückzukehren sei ; denn die Postverwaltung empfindet die Wirkungen dieses Nachtragsgesetzes zu ihrem Nachteil, und wenn diese Wirkungen nur einseitige, die PostverwaHuug belastende sind, ohne als Gegenwirkung den Zeitungsverlegern Erleichterung gebracht zu haben, so hat der mehrerwähnte Gesetzeserlaß seine Existenzberechtigung verloren.

Allein, wir sind noch jetzt und so lange, bis der Beweis für das Gegenteil erbracht wird, der Ansicht, daß das Nachtragsgesetz vom 24. Juni 1890 den Zeitungsverlegern die beabsichtigten Vorteile in vollem Umfang gebracht hat. Dadurch, daß, wie gesagt, die Bereitstellung der Zeitungen zur Postaufgabe abgekürzt wurde, ist den Verlegern nicht nur eine Minderarbeit erwachsen, sondern es ist ihnen zugleich die Möglichkeit gegeben, den Druck der Zeitung auf später hinauszuschieben und die Aufnahme neuester Nachrichten eher zu ermöglichen. Also nicht nur eine vereinfachte, mit weniger Arbeit verbundene Beförderung, sondern auch eine raschere Nachrichtenverbreitung wurdeerreicht und damit haben die Blätter in Bezug auf den Nachrichtendienst an Leistungsfähigkeit gewonnen.

Es ist nicht nachgewiesen, daß sich die Reklamationen seit der Aufhebung der persönlichen Adressierung w e g e n des Wegfalls der persönlichen Adressierung stark vermehrt haben. Die Verleger behaupten das übrigens auch nicht, sondern sie weiseu nur darauf hin, daß s e i t dem Nachtragsgesetz die Reklamationen zugenommen haben. Diese Zunahme ist leicht erklärlich, weiiu in Betracht gezogen wird, daß seit dem Jahre 1890 bis 1900 die Zahl der durch die Post beförderten Zeitungen mit Einschluß der portofreien Blätter von rund 74,300,000 im Jahr 1890 auf 117,230,000 im Jahr 1900 gestiegen
ist. Also in einem Zeitraum von 10 Jahren ergiebt sich eine Zunahme der durch die Post beförderten Zeitungsexemplare von 42,930,000 oder eine solche von 57,e %· Es kann daher nicht auffallen, wenn auch

603 die Reklamationen sich vermehrt haben. Die Verleger behaupten übrigens nicht, die Reklamationen hätten verhältnismäßig eine stärkere Zunahme aufzuweisen als der Zeitungsverkehr überhaupt, und ebensowenig wird angegeben, daß die Post Schuld an der Zunahme der Reklamationen trage. Wir können somit diesen Punkt mit dem Gesagten als erledigt ansehen.

Das An- und Abmelden von Abonnenten erfordert zeitraubende Schreibereien, und diese Meldungen seien namentlich durch den Umstand zahlreich, weil die Post keine Abonnemente unter einem Vierteljahr annehme. Es ergiebt sich bei näherer Prüfung dieses Satzes, daß die zahlreichen Schreibereien namentlich veranlaßt werden durch die Abonnemente, welche nicht durch die Post vermittelt werden, die somit von nur ganz kurzer Dauer sind, z. B. Abonnemente während eines Kuraufenthaltes etc.

Die Post hat alle nur möglichen Erleichterungen getroffen, um den Verlegern die aus den Mutationen unter den Zeitungsabonnementen erwachsenden Arbeiten und Kosten zu vermindern.

Sie besorgt das An- und Abmelden, die Mitteilung an die Verleger vom Ableben, Wohnungswechsel etc., der Abonnenten von sich aus gebührenfrei ; die daherige Korrespondenz mit den Verlegern ist nicht zu frankieren, sie wird als Dienstsache behandelt.

Die Post nimmt Abonnemente auf Zeitungen zu Händen der Verleger auf die Dauer derjenigen Zeitabschnitte entgegen, in Bezug auf welche ihr die Preise von den Verlegern mitgeteilt werden ; nur muß aus rechnerischen Gründen darauf gesehen werden, daß die Abonnemente mit dem Jahr, Halbjahr oder Vierteljahr zu Ende gehen, damit, weil auf diese Zeitpunkte mit den Verlegern abgerechnet wird, die Abrechnung vollständig ausgeglichen werden kann. Nichts hindert die Verleger, die Preise ihrer Zeitungen der Post auch für ' 14 Tage oder einen Monat'anzugeben, in diesem Falle wird sicherlich ein Ausweg gefunden werden können, der es ermöglicht, auch sogenannte Kur- und Saisonabonnemente durch die Post zu vermitteln. Dieser Punkt steht übrigens, nicht in direkter Beziehung zu der Zeitungstransporttaxe. Aus dem Umstände, daß einige Zeitungsverleger sogenannte Kur- oder Saisonabonnemente von kürzerer Dauer als 3 Monaten entgegennehmen, und daß ihnen daraus eine besondere Arbeit erwächst, kann doch kein Grund abgeleitet werden, die Transporttaxe für alle Zeitungen zu ermäßigen.
Die Erhöhung des Gewichtssatzes für Zeitungen von 50 auf 75 gr. ist einem Wunsche aus Verlegerkreisen entsprungen.

Daß nicht alle Zeitungsverleger von dieser Erleichterung Nutzen

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ziehen können, d. h. nicht alle Zeitungen mehr als 50 gr. wiegen, liegt nicht bei der Post, sondern in Verhältnissen, auf welche ihr eine Einwirkung nicht zusteht. Es darf aber doch gesagt werden, daß die Erhöhung des Gewichtssatzes auf 75 gr. für die Taxe von l Ct. ein Zugeständnis an die Verleger war, denn im Laufe eines Jahres wird mancher von ihnen es bogrüßen, wenn es ihm möglich ist, seiner Zeitung eine Beilag*1 beizugeben, ohne daß dadurch die Transporttaxe verdoppelt wird.

Ad II.

In Bezug auf die Zeitungstransporttaxe der fremden Staaten verweisen wir auf das im Bericht vom 25. November 1898 gesagte ; die dort enthaltenen Angaben sind richt:g und gelten auch heute noch, mit Ausnahme von Deutschland, wo inzwischen auf den 1. Januar 1901 eine Gesetzesänderung eingetreten ist.

Es ist unrichtig, daß Dänemark billigere Zeitungstaxen hat als die Schweiz. Dänemarks Taxen sind höher, besonders für solche Zeitungen, die nicht täglich erscheinen. Wie es sich in Italien und den Vereinigten Staaten von Amerika mit der Zeitungstaxc verhält, ist auf Seiten 10 und 11 des Berichts vom 25. November 1898 eingehend auseinandergesetzt. In Deutschland, von welchem behauptet wird, es besitze nunmehr billigere Zeitungstaxen als die Schweiz, hat die Gesetzesänderung viele Zeitungsverloger veranlaßt, die Preise der Zeitungen zu erhöhen. Es scheint demnach nicht, daß eine Taxherabsetzung eingetreten sei. Die Vorleger behaupten, ein wöchentlich 3mal im Gewicht von 15 gr.

erscheinendes Blatt zahle auf Grund der neuen Taxen in Deutschland 96 Pfennig, in der Schweiz würde das gleiche Blatt Fr. J . 56 kosten ; und für ein 6mal wöchentlich im Gewicht von 30 gr.

erscheinendes Blatt wird für Deutschland eine Taxe von
betreffend einige Änderungen von Bestimmungen über das Postwesen", sowie der Erlaß, mit welchem das Bestellgeld für dio Zeitungen neu festgesetzt worden ist. Nach diesen, seit 1. Januar 1901 in Kraft stehenden Bestimmungen, muß für eine wöchentlich 3mal im Gewicht von 15 gr. erscheinende Zeitung eine Transporttaxe von 69 Pf. und ein Bestellgeld von 96 Pf.,- zusammen di 1. 65 bezahlt werden. Die Zeitung kostet demnach nicht 96 Pf., 'sondern Jh 1. 65, oder nach Schweizerwährung

605 Fr. 2.06 ; die Taxe ist also um 50 Cts. h ö h e r als in der Schweiz. Das zweite Beispiel : eine Zeitung die wöchentlich 6mal im Gewicht von 30 gr. erscheint, kostet in Deutschland inklusive Bestellgeld Jt 3.12 = Fr. 3. 90 ; die Taxe ist somit 90 Cts. h ö h e r als in der Schweiz. Die z a h l e n m ä ß i g e Beweisführung, welche die Verleger versucht h a b e n , ist s o m i t u n z u t r e f f e n d . Dem, was in der Eingabe über die Zeitungstaxen von Großbritannien, Rumänien und Österreich gesagt wird, müssen wir das entgegenhalten, was wir schon im Bericht vom 25. November 1898 betont haben, nämlich: daß die Hauptleistungen der Post im Zeitungsdienst nicht in dem Transport der Zeitungen von einem Ort zum ändern, sondern in deren Vertragung an die Adressaten liegen. Ob eine Zeitung von Genf nach Romanshorn oder nur von Zürich nach Örlikon transportiert werden müsse, ist für die Post ziemlich unerheblich.

Der längere Transportweg verursacht ihr weder einen besondern Mühewalt, noch nennenswerte erheblichere Kosten ; die Vertragung der einzelnen Exemplare an die Adressaten, wo sogar eines einzelnen Exemplares wegen viel und oft Gänge bis auf eine Stunde Entfernung gemacht werden müssen, d i e s e ist vor allem kostspielig und verhindert, daß ohne weitere Verluste der Post die Zeitungstaxe ermäßigt werden kann.

Ad IH.

Es ist zutreffend, daß eine ziffernmäßig belegte Aufstellung der Kosten, welche die Zeitungen der Post verursachen, nicht gegeben wurde. Es ist dies aus dem einfachen Grunde nicht geschehen, weil diese Kosten in der Postverwaltungsrecbnung nicht von den übrigen Ausgaben getrennt aufgeführt sind und nicht getrennt aufgeführt werden können. Der Zeitungsdienst wickelt sich nicht getrennt, sondern mit dem übrigen Postdienst ab. Wir haben in der Schweiz nicht besondere Zeitungszüge und keine besondern Zeitungsträger; die Zeitungen werden mit den übrigen Postgegenstanden in den nämlichen Wagen transportiert und die Vertragung findet durch das glei ehe Personal statt, das die Briefe und Drucksachen austrägt. Eine ganz genaue, ziffernmäßige Aufstellung der Kosten, welche der Post aus dem Zeitungsdienst erwachsen, könnte nur dann gegeben werden, wenn wenigstens eine Zeit lang der Postbetrieb sich nur mit dem Transport und der Vertragung von Zeitungen befassen würde. Dies ist aber aus mehrfachen Gründen nicht möglich. Nichtsdestoweniger halten wir an den im Bericht voiii

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25. November 1898 aufgestellten Berechnungen durchaus fest.

Wenn man uns entgegenhält, unsere Berechnung und Aufstellung beruhe nur auf Behauptungen und Schätzungen, so weisen wir darauf hin, daß die Verfasser der Eingabe der Zeitungsverleger auch nur Behauptungen aufstellen. Es kann also gesagt werden, es stehe Behauptung gegen Behauptung; nun haben die Angaben und Berechnungen der Post Verwaltung doch das für sich, daß sie von Beamten herrühren, die kein persönliches finanzielles Interesse an. der Sache haben und die, gestützt auf jahrelange Erfahrungen ein Urteil, und zwar ein objektives und zutreffendes, abgeben können.

Die Eingabe der Zeitungsverleger wendet sich gegen die Grundlage der auf Seiten 12 und lä des Berichts vom 25. November 1898 aufgestellten Berechnung, und sie will, gestützt auf willkürliche und unter Verkennung der thatsächlichen Verhältnisse herbeigezogene Behauptungen, glauben machen, die Berechnungen und Schätzungen der Postverwaltung seien irrige. Im Bericht ist gesagt, die Sesbstkosten der Post für die Beförderung einer Zeitung vom Erscheinungsort bis zum Bestimmungsort und die Vertragung in die Wohnung des Empfängers stellen sich auf 2 Ct., und es ist dies durch möglichst genaue Berechnungen belegt.

Die Zeitungsverleger behaupten dem gegenüber, die postalische Behandlung einer Zeitung verursache bedeutend weniger Arbeit als eine Drucksache, somit sei die Angabe der Postverwaltung unrichtig, sonst würde sie bei den vielen Millionen von Drucksachen, die spediert werden, im Jahr 1899 nicht einen Reingewinn von Fr. 2,788,439. 55 aufweisen. Es ist wiederholt gesagt worden, daß die Selbstkosten der Post für den Vertrieb einer Drucksache unter 50 gr. sich auf 2 Ct. stellen und gleich zu achten seien denjenigen für den Vertrieb einer Zeitung. Auf der Beförderung und Vertragung der Drucksachen verliert die Post nichts, denn auch die niedrigste Drucksachentaxe (2 Ct.)

deckt ihre Auslagen. Nun befördert aber die Postverwaltung nicht nur Drucksachen, die knapp die Selbstkosten decken, und Zeitungen, aufweichen sie verliert, sondern auch andere Sendungen, für welche die Taxen so gehalten sind, daß das, was auf dem Zeitungsdienst verloren geht, nicht nur eingeholt, sondern daß noch ein Reingewinn aus dem ganzen Betrieb erzielt wird.

In dem Bericht (S. 13) ist ferner gesagt, die
Postverwaltung habe im Jahr 1897 ausgelegt: für die Vertragung der 31,697,078 eingeschriebenen Sendungen rund Fr. 1,900,000 und für die Vertragung der 265,852,873 uneingeschriebenen Sen-

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düngen rund Fr. 3,800,000 ; mithin treffe es auf die Vertragung «iner uneingeschriebenen Sendung, und somit auch auf eine Zeitung, 1,43 Ct. nur für die Vertragung. Die Angaben der Postverwaltung sind den Verwaltungsrechnungen entnommen.

Trotzdem werden diese Angaben als unrichtig dargestellt, und die Zeitungsverleger behaupten, die Vertragung der eingeschriebenen ·Sendungen habe die Post Fr. 3,169,707. 80 und diejenige der uneingeschriebenen Fr. 2,530,000 gekostet. Allerdings kommen sie auch bei dieser Berechnung darauf, daß nur die V e r t r a g u n g (also ohne jede andere Bemühung der Post) einer Zeitung cirka l Ct. kostet. Der Behauptung der Zeitungsverleger, die Post lege für die Vertragung der eingeschriebenen Sendungen mehr aus als für die uneingeschriebenen (einschließlich die Zeitungen), ·wollen wir nur ein kleines Beispiel entgegenhalten. In Genf, wie übrigens in vielen Städten, wird die Vertragung der eingeschriebenen und der uneingeschriebenen Postsendungen durch besondere Angestellte besorgt. In Genf hat die Postverwaltung für die Vertragung der eingeschriebenen Sendungen 35 Angestellte und für die Vertragung der uneingeschriebenen Sendungen 95 Angestellte. Die Vertragung der uneingeschriebenen Sendungen absorbiert in Genf also 2 7 /iomal so viel Personal als die Vertragung der eingeschriebenen. Ganz ähnlich sind die Verhältnisse auch anderwärts. Wir führen nur ganz zufällig die Stadt Genf an; man hätte auch ganz gut und mit dem annähernd gleichen Ergebnis eine andere Schweizerstadt nehmen können. Wie man angesichts solcher Thatsache die Berechnungen der Postverwaltung, die sich auf Verwaltungsrechnungen stützen, als unrichtig darstellen will und behaupten kann, die Post habe für die Vertragung der eingeschriebenen Sendungen mehr auszulegen als für die uneingeschriebenen und auf Grund dieser Behauptung ausrechnen kann, die Selbstkosten der Post für die Vertragung einer Zeitung betragen nicht l*8/ioo Ct., sondern beinahe nur l Ct., ist uns unerfindlich.

Die Zeitungsverleger geben dem Gedanken Ausdruck, die Zeitungstaxe (l Ct. bis zum Gewicht von 75 gr.) sei zu hoch gegenüber der Drucksachentaxe (2 Ct. bis zu 50 gr.) mit Rücksicht darauf, daß sie einen großen Verkehr unterhalten. Es ist allerdings richtig, daß im gewöhnlichen Geschäftsverkehr der große Abnehmer oder Auftraggeber
gegenüber dem kleinern in der Regel Vorteile genießt. Solche Vorteile werden aber vom Produzenten oder Auftragnehmer doch nur in dem Malie eingeräumt, daß die Selbstkosten des letztern gedeckt sind und über/-

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dies ein Reingewinn erzielt wird. Beim Zeitungsgeschätl im Postverkehr- ist man aber schon jetzt zu weit gegangen. Die Zeitungstaxe von l Ct. deckt die Selbstkosten der Post nicht mehr; wenn die Post nur Zeitungen zu befördern und zu vertragen hätte, so würde sie mit großen Fehlbeträgen arbeiten.

Die Ermäßigung, welche die Zeitungsverleger in der Eigenschaft als regelmäßige und größere Auftraggeber glauben verlangen /u dürfen, ist demnach bereits in einem Maße eingeräumt, daß es unzulässig erscheint, noch weiter zu gehen.

Was in der Eingabe der Zeituogsverleger über die postalische Behandlung der gewöhnlichen Drucksache und der Zeitung gesagt wird, hält einer eingehenden Prüfung ebenfalls nicht Stand.

Wir wollen aber doch auf einzelne Punkte eintreten, damit nicht der Glaube erweckt wird, es würde sieh wirklich so verhalten, wie dargestellt wird. Es wird geltend gemacht, daß die Zeitungen nicht mit Marken frankiert und nicht abgestempelt werden müssen. Bisher war die Ansicht die, es sei eine Erleichterung für die Zeitungsverleger, daß sie die einzelnen Zeitungsexemplare nicht mit Marken zu frankieren haben, sondern die Gesamtta,xe vierteljährlich in Bar entrichten können. Aus diesem Verfahren entsteht für die Postverwaltung die Notwendigkeit, am Sitze jeder Kreispostdirektion ein Zeitungsbureau zu unterhalten, welches den Verkehr mit den Zeitungsverlegern und die Abrechnung mit ihnen besorgt. Der Unterhalt dieser 11 Zeitungsbureaux kostet die Postverwaltung ebensoviel, als das Abstempeln der Marken auf den einzelnen Zeituugsexemplaren, sowie der Unterhalt der Stempel und der Verbrauch an Marken kosten würde. Ebenso tritt für die Postverwaltung eine Ersparnis an Lokalmietzinsen und Lokaleinrichtuugeu nicht ein ; das Gegenteil ist der Fall.

Die Zeitungsverleger führen zur Unterstützung ihrer Sache au, die gewöhnliche Drucksache gebe dem Postpersonal mehr Arbeit als eine Zeitung, weil auf ihr die Adresse gelesen werden müsse. Dieser Einwand ist bezeichnend für die ändern Anbringungen. Auf einer Zeitung muß vor der Vertragung die Adresse, wenn sie angegeben ist, aneli geLesen werden und wenn sie nicht angegeben ist, so muß das Personal sie an Hand des Abonnentenverzeichnisses selbst aufsehreiben oder doch ein solche« Zeichen beisetzen, daß der Briefträger weiß, wem er sie abzugeben hat. Somit giebt
die Zeitung mit Bezug auf die Feststellung, wem sie gehört, nicht nur gleichviel Arbeit wie eine Drucksache, sondern in der Regel mehr, und zwar das letztere immer, wenn die Adresse auf ihr nicht angegeben ist.

609 Es wird ferner die Behauptung aufgestellt -- ,und -damit möchte man die Angabe widerlegen, eine Zeitung sei für.die Vertragung einem ändern uneingeschriebenen Gegenstand gleichzuhalten -- einer Zeitung werde bei der Vertragung nicht diejenige Sorgfalt zugewendet, wie einer ändern uneingeschriebeneu Sendung, für die erstere werden vielfach nur Gelegenheitsbestellungen gemacht. Es würde den Zeitungsverlegern nicht möglich sein, auch nur einen Schein des Nachweises dafür zu erbringen, daß die Aufsichtsorgane der Postverwaltung es je gebilligt hätten, daß bei der Vertragung der Zeitungen an die Adressaten irgendwelche Nachlässigkeiten vorkommen. Die Dienstinstruktion der Postverwaltung macht hinsichtlich der Zustellung keinen Unterschied zwischen Zeitungen und ändern uneingeschriebenen Sendungen ; die erstem sind zu behandeln wie die letztern. In Wirklichkeit trifft das Gegenteil von dem zu, was die Zeitungsverleger behaupten. Die Postbehörden kommen viel und .oft, um nicht zu sagen täglich, in den Fall, bei Organisationen von Botengängen und Briefträgerdiensten gerade auf die Zeitungen Rücksicht zu nehmen in dem Sinne, daß die letztern den Abonnenten rasch und regelmäßig überbracht werden. Was diese fortwährenden nicht zum mindesten durch die Zeitungen verursachten Neueinrichtungen und Verbesserungen von Briefträgerund Botentouren der Verwaltung für eine Mehrausgabe verursachen, weisen die jährlichen Voranschläge und Rechnungen .aus.

Wenn, wie die Zeitungsverleger sagen, ,,einsichtige" Postbeamte erklären, ein ganzes Paket Zeitungen verursache der Post nicht mehr Kosten als eine einzige Drucksache, dann beweisen diese Postbeamten damit nur, daß ihnen die ,,Einsicht" in die thatsächlichen Verhältnisse mangelt und ihnen ein objektives Urteil abgeht. Es wird doch niemand im Ernste behaupten wollen, die Austeilung durch die Briefträger eines ganzen Paketes Zeitungen verursache nicht mehr Arbeit als die Zustellung eines einzelnen Handelscirkulars oder dergleichen.

Die einsichtigen Zeitungsverleger wissen .übrigens aus eigener Erfahrung sehr wohl, daß es unmöglich ist, die Zeitungen 'zur Taxe von l Ct. für jedes Exemplar auch in ländlichen Gegenden an die Abonnenten zu vertragen. Es giebt Zeitungsverleger, welche ihr Blatt im Weichbild der Stadt durch eigene Träger an die Abonnenten überbringen lassen,
die aber diejenigen Exemplare, welche für Abonnenten in nicht geschlossen gebauten Quartieren bestimmt sind, der Post zur -Beförderung und Austragung übergeben. Warum wohl dieses verschiedene VerBundesblatt. 53. Jahrg. Bd. II.

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«10 fahren? Weshalb werden die Exemplare für das Weichbild der Stadt durch eigene Organe vertragen, diejenigen für Außenquartiere aber nicht? Wohl nur deshalb, daß es zwar in der Stadt, in geschlossen bebauten Quartieren noch möglich ist, für l Ct. oder etwas weniger per Exemplar einen Träger zu finden, daß dies aber nicht mehr der Fall ist in Vororten. Und doch sind die Verhältnisse bei städtischen Vororten für die Zeitungsvertragung noch lange nicht so schwierige, wie in ländlichen Bezirken, ganz zu schweigen von den Berggegenden, wo oft eines einzelnen Zeitungsexemplares wegen Entfernungen bis zu einer Stunde zurückgelegt werden müssen.

Ad IV.

Es ist zuzugeben, daß die Herabsetzung der Zeitungstaxe von 1 Ct. auf 3/4 Ct. für jedes Exemplar das Reinerträgnis der Postverwaltung pro 1900 nicht in einen Ausgab en Überschuß verwandelt haben würde. Es darf aber hier immerhin erwähnt werden, daß der Ausfall nach der Statistik von 1900 für 114,107,496 taxpflichtige Zeitungsexemplare bei der angeregten Taxermäßigung Fr. 302,199,60 betragen würde, gegenüber der im Bericht vom 25. November 1898 auf Grund der Statistik von 1897 ausgerechneten Mindereinnahme von Fr. 260,980. 42.

Wir können übrigens auch nicht voraussehen, wie sich die rechnerischen Ergebnisse des Postbetriebes in den nächsten Jahren gestalten werden. Schon jetzt haben wir ganz untrügliche Anzeichen dafür, daß die Verkehrszunahme nicht mehr in dem Maße vorhanden ist, wie in den letzten Jahren, und es ist jedenfalls alle Vorsicht geboten. Sodann ist doch darauf hinzuweisen, dali die Zeitungsverleger schon jetzt in einem Grade begünstigt sind, daß die Post an der Zeitungsbeförderung und -vertragung eine finanzielle Einbuße erleidet. Jede Ermäßigung der Zeitungstaxe müßte diese Einbuße noch vergrößern, und wie soll denn unsere Postverwaltung in der Lage sein, die Aufwendungen für Dienstverbesserungen aller Art, welche der Allgemeinheit zu gute kommen, herbeizuschaffen, und solche Taxermäßigungen ins Auge zu fassen und nach und nach zuzugestehen, bei denen ebenfalls die Allgemeinheit ihren Vorteil hat> wenn ein einzelner Verkehrszweig, die Zeitungen, über das Maß hinaus begünstigt würde ! Wir haben noch nie gehört, daß das allgemeine Publikum eine Er·mäßigung der Zeitungstaxe wünscht oder verlangt.

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Ad V.

Wenn die im Nachtragsgeseta vom 24. Juni 1890 (A. 8.

M. F. I, 720) den Zeitungsverlegern zugestandenen Erleichterungen von den letztern zum größern Teil als Erschwerungen 'empfunden werden, so hat es allerdings keinen Zweck, diese ,,Erleichterungen" länger bestehen zu lassen ; sie haben ihre Existenzberechtigung verloren, und der Bundesrat ist bereit, dazu Hand zu bieten, daß der unmittelbar vor Erlaß des Nachtragsgesetzes vom 24. Juni 1890 vorhanden gewesene Zustand der Dinge wieder hergestellt werde.

Wir haben vorstehend nachgewiesen, daß die Angaben der .Zeitungsverleger betreffend die Zeitungstaxen in ändern Ländern der Berichtigung bedürfen und daß namentlich die Behauptung, die Zeitungstaxen seien in Deutschland jetzt billiger als in der Schweiz, unrichtig ist. Damit fällt der Einwand der Zeitungs·verleger, die Schweiz ,,besteure" die Zeitungen in Form der .Zeitungstaxe stärker als manche Monarchie, als haltlos dahin.

Von einer ,,Besteuerung" der Zeitungen durch die Zeitungstaxe 'könnte übrigens so lange nicht die Rede sein, als die bezogene Taxe nicht einmal die Selbstkosten der Post im Zeitungsdienst zu decken vermag.

Es ist nicht zutreffend, daß die Post infolge der großen .Zunahme der Zeitungen in der Lage ist, eine Ermäßigung der Taxe zuzugestehen. Die Zahl der Zeitungen hat nicht nur deshalb so sehr zugenommen, weil ein Abonnent, der früher ein Exemplar einer Zeitung sich hielt, nunmehr deren zwei abonniert hat ; so etwas kommt doch nur ausnahmsweise vor, die Zunahme rührt vielmehr von der größern Verbreitung der Zeitungen her.

Eine Zeitung wird nunmehr fast in jeder Familie, in jedem Haus, angetroffen, was früher nicht der Fall war. Die Verbreitung der Zeitungen hat ganz besonders auch auf dem Land, in Thälern und Höhen, zugenommen. Aber oft verursacht ein neues Zeitungsabonnement einen neuen Gang eines Briefträgers und gerade die große Zunahme in der Verbreitung der Zeitungen zwingt die Postverwaltung, ihr Briefträger- und Botenpersonal ·beständig zu vermehren.

Die Zeitungsverleger stellen für den Fall der Ermäßigung der Zeitungstaxe Vorschläge in Aussicht, welche die Einfuhr -ausländischer Zeitungen wieder etwas ungünstiger beeinflussen werden. Wir machen darauf aufmerksam, daß im internationalen -Zeitungsübereinkommen festgelegt ist, daß die ausländischen

612 Zeitungen nicht mit einer höhern Transporttaxe belegt werde» dürfen als die inländischen. Wenn demnach den schweizerischen Zeitungen eine Taxe von 3/4 Ct. für jedes Exemplar zugestanden wird, so muß sie auch allen bei der Post abonnierten ausländischen Zeitungen gewährt werden. Da helfen keine Vorschläge der Zeitungsverleger. Um dieser Bestimmung auszuweichen, müßte die Schweiz vom Übereinkommen betreffend den internationalen Zeitungsverkehr zurücktreten, wodurch den schweizerischen Verlegern ein Vorteil nicht erwachsen würde; eher das Gegenteil könnte eintreten, denn wenn die Schweiz die ausländischen Zeitungen ungünstiger behandeln wollte, würden unsere Nachbarstaaten vermutlich bald Gegenrecht halten.

Der Bund ist laut Verfassung auch auf die Reinerträgnisse.der Post verwiesen, und daß er auch höhere Gewinne aus dem Postbetrieb für seine mannigfachen Aufgaben sehr gut gebrauchen . kann, dürfte allgemein bekannt sein. Die Bundesverwaltung verwendet die Posterträgnisse nach Gesetz und Vorschrift. Übrigens stehen wir gegenwärtig wieder in der Periode der Fehlbeträge in der Bundesverwaltung, weshalb schon aus diesem Grunde eine Ermäßigung der Zeitungstaxe, die ohnehin nicht gerechtfertigt wäre, nicht angezeigt erscheinen dürfte. Wenn die Zeitungsverleger erwähnen, die Presse sei beinahe die einzige Institution des Landes, welche bisher von der Verbesserung des Bundesbudgets nichts bezogen habe, so darf dem gegenüber gehalten werden, daß die Zeitungsverleger infolge des Umstandes, daß die /eitungstaxe schon jetzt um die Hälfte niedriger ist als die Taxe für jede andere analoge, von Privaten aufgegebene Drucksacheiisendung, thatsächlich eine indirekte Subvention vom Bunde snit Jahren schon bezogen haben, und zwar in einem Maße, wie keine andere Interessengruppe.

Ad TL Die Postverwaltung hat zu Händen der Zeitungsverleger eine Instruktion herausgegeben, in welcher ihnen in ihrem eigenen Interesse, d. h. demjenigen ihres Blattes gesagt wird, wie die Zeitungen der Post zu übergeben seien. Diese Instruktion wurde erlassen auf Grund der Art. 10, 11, 12 und 13 des Posttaxengesetzes. Wenn die Zeitungsverleger diese Instruktion nicht befolgen wollen, so steht ihnen das ganz frei. Wenn sie ihre Zeitungen einzeln aufzugeben wünschen, so ist dagegen nichts einzuwenden. Sie werden einfach jedes einzelne Bxem-

613; piar zu adressieren und mit 2 Ct., wenn es nicht mehr als 50 gr.

und mit 5 Ct., wenn es über 50 bis 250 gr. wiegt, zu frankieren haben, ganz gleich wie ein Geschäftsmann, der Drucksachen (Handelscirkulare etc.) versendet. Die Aufgabe der so beschaffenen .Zeitungen hätte natürlich innert der festgesetzten Bureaustunden und so rechtzeitig zu erfolgen, daß die Beförderung mit den nächsten Zügen, Postwagen und Botengängen erfolgen könnte.

Wir schließen, indem wir Ihnen, gleich wiefam Ende unseres Berichts vom 25. November 1898, anempfehlen, dem Postulat vom 2S./24. März 1897, das auf Herabminderung der Transporttaxe für abonnierte Zeitungen abzielt, keine weitere Folge zu geben.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 25. März 1901.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

-·Sposar

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Eingabe der schweizerischen Zeitungsverleger betreffend das Postulat vom 23./24. März 1897. (Vom 25. März 1901.)

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Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1901

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.03.1901

Date Data Seite

599-613

Page Pagina Ref. No

10 019 567

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