§65

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Hundes.

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Wiederherstellung der beim Brande im Wiener Justizpalast vernichteten Grundbücher.

Mitgeteilt vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

Von den beim Brande im Wiener Justiapalast vernichteten Grundbüchern der Wiener Bezirke I bis IX und XX ist rund ein Drittel wiederhergestellt worden. Diese Wiederanlegung erfolgte von Amtes wegen unter Benützung der erhaltenen Teile der Grundbuchregistratur, wobei insbesondere auch alle feststellbaren Hypothekarrechte in die neuen Grundbucheinlagen aufgenommen wurden. Da aber doch ein, wenn auch nur kleiner Teil der Registratur, ebenfalls vernichtet worden ist, besteht immerhin die Möglichkeit, dass einzelne Eintragungen dem tatsächlichen Rechtszustande nicht entsprechen und dass namentlich die Übertragung ·einzelner Hypothekarrechte unterblieb.

Das Oberlandesgericht "Wien, Abteilung VIII, hat daher durch ein Edikt vom 1. Februar 1928 alle Personen aufgefordert, ihnen zustehende dingliche Rechte, die in die neuen Einlagen nicht aufgenommen worden sind, bis längstens 30. April 1928 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien anzumelden (und zwar mündlich 1. Bezirk, Strauchgasse l, Parterre, zwischen 9 Uhr vormittags und l Uhr nachmittags, schriftlich 1. Bezirk, Herrengasse 17). Binnen derselben Frist haben alle Personen, die sich durch den Bestand oder die Rangordnung einer in die neuen Einlagen aufgenommenen Eintragung iu ihren Rechten verletzt erachten, bei dem genannten Gerichte Widerspruch gegen die betreffende Eintragung zu erheben. Wird eine Anmeldung nicht eingebracht oder ein Widerspruch nicht zeitgerecht erhoben, so erlangt der Inhalt der neuen Einlagen die Rechtswirkung einer grundbucherlichen Eintragung, und es können Personen, die im Vertrauen auf das Grundbuch Rechte erwerben, Einwenwendungen nicht entgegengesetzt werden.

Eine Wiedereinsetzung gegen das Versäumen der Ediktalfrist oder eine Verlängerung der letztern für einzelne Parteien ist gesetzlich ausgeschlossen.

Ein Verzeichnis der Liegenschaften, für die das neue Grundbuch eröffnet wurde, ist im Edikt des Oberlandesgerichtes Wien, Abteilung VIII, vom 1. Februar 1928, enthalten, das bei der Abteilung für Auswärtiges des Eidgenössischen Politischen Departementes nötigenfalls eingesehen werden kann.

Anmeldungen und Widersprüche sind Stempel- und gebührenfrei.

Es ist daher allen an einer der betroffenen Liegenschaften berechtigten Personen anzuempfehlen, den Inhalt der grundbucherlichen Einlage rechtzeitig überprüfen zu lassen.

866 Beigefügt wird, dass voraussichtlich in etwa drei Monaten das Grundbuch für eine weitere Gruppe von Liegenschaften eröffnet werden wird> worauf in Ansehung dieser ein gleiches Riehtigstellungsverfahren eingeleitet werden wird.

B e r n , den 6. März 1928.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartemcnt : Häberlin.

Fünfte Sammlung der Entscheidungen schweizerischer Gerichtet in privaten Versicherungsstreitigkeiten 1922 bis 1926.

(S. V. A )

Die Versicherungsgesellschaften und ihre Vertreter, sowie die schweizerischen Gerichte und praktizierenden Anwälte werden mit grossemj Interesse begrüssen, dass schon in wenigen Tagen die fünfte Sammlung der Entscheidungen schweizerischer Gerichte in privaten Versicherungsstreitigkeiten erscheinen wird.

Dieser neue 5. Band, in Aufmachung und Handlichkeit seinen Vor^ gängern ebenbürtig, enthalt die Urteile der Jahre 1922--1926, also bis in die jüngste Zeit. Sein Umfang wird über 800 Seiten betragen und) sein Inhalt die bisher veröffentlichten Entscheidungen vorteilhaft ergänzen..

Mit dem neuen Band gewinnt die Sammlung der in unserem Lande er-, gangenen Endurteile in privaten Versicherungsstreitigkeiten an Vollständigkeit ganz ausserordentlich. Aus fast jedem Zweig des vielseitigen, in letzter Zeit fortwahrend neue Gebiete erschliessenden Versicherungsgewerbes enthält die Sammlung interessante Entscheide. Neben wichtigen Urteilen, aus dem Gebiete der Lebensversicherung, der Unfall- und Haftpflicht^ Versicherung, der Kollektivversicherung, der Feuer- und Transportversicherung, sind auch viele Entscheidungen über Abonnentenversicherung, Autokasko-, Glas-, Einbruchdiebstahl-, Wasserschaden-, Vieh Versicherung usw.

wiedergegeben.

Die Auswahl der Urteile erfolgte nach der bisher angewandten, objektiven Methode. Aus dem Tatbestand ist das zum Verständnis Erfordeiv liehe aufgenommen, während die Motive des Gerichtes im wesentlichen wörtlich und unverkürzt enthalten sind.

v Die Sammlung ist bestimmt, ein getreues Bild der schweizerischen Rechtsprechung im Gebiete des privaten Versicherungswesens zu vermitteln.

Sie ist ein Werk aus der Praxis für die Praxis und für alle Kreise, die» sich mit versicherungsrechtlichen Fragen zu befassen haben, unentbehrlich.'

Bei Vorausbestellung bis 31. März 1928 wird das Buch zum redu-, zierten Preise von Fr. 10.-- abgegeben; nachher beträgt der Preis de^ Werkes Fr. 12.--.

B e r n , den 10. März 1928.

(3.)..

Eidgenössisches Versicherungsamt. ·

86T

P. P.

Der Bericht des Eidgenössischen Versicherungsamtes Ober die privaten1 Versicherungsunternehmungen in der Schweiz im Jahre 1926 wird in den« nächsten Tagen erscheinen. In üblicher Weise gibt er eingehenden Aufschluss über die Tätigkeit aller in der Schweiz arbeitenden in und ausländischen Versicherungsgesellschaften. Die veröffentlichten Zahlen und Zusammenstellungen, sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen haben, dank ihrer frühen Bekanntgabe, an Aktualität gewonnen.

Im begleitenden Textteil sind namentlich die Betriebsziffern des Schweizer-: geschäftes nach verschiedenen Gesichtspunkten verarbeitet. Der Stand der Deckungskapitalien und die Kautionen der Lebensversicherungsgesellschaften erfahren eine kurze Würdigung. In Fachkreisen dürfte die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde zur Anwendung der sogenannten Zillmermethode einem gewissen Interesse begegnen. Auch zu der in letzter Zeit stark sich ausbreitenden Abonnentenversicherung musste der Bericht sich äussern.

Die Entwicklung der Rückversicherung wird seit 1886 zahlenraässig dargestellt und die Bedeutung für die einzelnen Versicherungszweigebesonders geprüft.

Ein nachgeführtes Verzeichnis sämtlicher beaufsichtigter Versicherungsunternehmungen, sowie die gegenwärtig gültigen Gesetze und Verordnungen?

bilden den Anhang des Berichtes. Den Versicherungsgesellschaften und Agenturen dient er als wertvolles Orientierungs- und Nachschlagebuch. Aber auch für Versicherte, Behörden, industrielle Unternehmungen, Unterrichtsanstalten, Banken, Juristen und Kauf leute usw. ist er von grossem Interesse.

Bei Bestellung bis zum 31. März 1928 wird die unterzeichnete Amtsstelle den Bericht für 1926 zum Preise von Fr. 4.-- (Subskriptionspreis) gegen Nachnahme zustellen. Nachher ist er nur noch zu Fr. 5.-- erhältlich.

B e r n , den 10. März 1928.

(3.)..

Eidgenössisches Versicherungsami

Der Anker, Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesellschaft, Wien.

Durch den Bundesratsbesehluss vom 15. Februar 1928 wurde dieÜbertragung des schweizerischen Versicherungsbestandes des Anker, Allgemeine Versicherungs-Aktien-Geselischaft, Wien, auf die Union Genf, Lebensund Unfallversicherungsgesellschaft, Genf, genehmigt. Gestutzt hierauf wird das nach Art. 13 des Bundesgesctzes vom 4. Februar 1919 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften am Wohnsitze des Generalbevollmächtigten der abtretenden Gesellschaft, Herrn Dr. Hugo Weber,.

Rue du Mont Blanc 3, Genf, bestehende Hauptdomizil aufgehoben.

Ferner ist die nach Art. 16 und 17 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz vom 25. Juni 1885 betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmungen im Gebiete des Versicherungswesens und zum Bundesgesetz vom 4. Februar 1919 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften vom 16. August 1921 die dem obgenannten Generalbevollmächtigten erteilte Vollmacht erloschen.

B e r n , den 15. März 1928.

Eidgenössisches Versicherungsamt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1928

Année Anno Band

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12

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.03.1928

Date Data Seite

865-867

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10 030 316

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