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Bundesblatt

-SO. Jahrgang.

Bern, den 5. Dezember 1928.

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis> SO Franken im Jahr, l» Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 50 Rappen diePetitzeilee oder deren Raum. -- Inserate franko an Stampfli S Cie in Bern

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zn 2252

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1928, zweite Folge.

(Vom 30. November 1928.)

Wir haben die Ehre, Ihnen Bericht und Antrag über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1928, zweite Folge, vorzulegen.

Im Voranschlage für 1928 waren die aus der Anwendung des Beamtengesetzes entstehenden Mehrausgaben nicht berücksichtigt. Diese betragen nach den Ihnen im Sommer 1927 bei Beratung des Gesetzes abgegebenen Erkläxungen pro 1928 zusammen 7,1 Millionen Franken, wovon rund 3 Millionen auf die Bundesbahnen und der Eest auf die Bundesverwaltung, mit Einschluss der Zoll-, Post- und Telegraphenverwaltung, entfallen, nämlich: auf die Bundeszentralverwaltung, einschliesslich Zollverwaltung rund 2,1 Millionen Franken auf die Postverwaltung » 1,3 » » auf die Telegraphenverwaltung » 0,7 » » In dieser Vorlage werden für Personalausgaben als Folge der Anwendung des Beamtengesetzes Nachtragskreditbegehren gestellt von zusammen rund 2,2 Millionen Franken, nämlich: für die Bundeszentralverwaltung, einschliesslich Zollverwaltung rund 1,2 Millionen Franken für die Postverwaltung » 0,9 » » für die Telegraphenverwaltung »0,1 » » Der Unterschied von 1,9 Millionen Franken zwischen den infolge des Beamtengesetzes nachweisbar entstandenen Mehrausgaben und den geforderten Nachkrediten ist zum Teil (Telegraphenverwaltung) auf eine Verminderung des Personalbestandes zurückzuführen. Zum grössern Teil hangt er damit zusammen, dass von den im Voranschlage pro 1928 für Personalaufwendungen eingesetzten Krediten, ohne das I n k r a f t t r e t e n des Beamtengesetzes, -zusammen über 1% Millionen Franken aus verschiedenen Gründen nicht Bundesblatt.

80. Jahrg.

Bd. II.

75

1006 aufgebraucht worden wären. Ähnliche Unterschiede zwischen den veranschlagten Personalausgaben und den tatsächlichen Eechnungsergebnissen lassen sich auch für frühere Jahre feststellen.

Die für die allgemeine V e r w a l t u n g erforderlichen Kredite betragen insgesamt Fr. 12,608,480 Davon entfallen auf Personalausgaben Fr. 1,425,328 und zwar Fr. 1,210,461 auf Ausgaben, die infolge des Beamtengesetzes entstanden sind, und Fr. 214,867 auf andere Personalausgaben. Um Wiederholungen zu vermeiden, werden die auf die Anwendung des Beamtengesetzes zurückzuführenden Nachtragskreditbegehren bei den einzelnen Abteilungen nicht besonders begründet.

An grösseren Einzelkrediten erwähnen wir:

Verzinsung und Tilgung.

Schwebende Schulden

»

670,000

»

112,300

»

121,000

Bundeskanzlei.

Druck- und Buchbinderkosten, Schreibmaterial und übrige Bureaukosten (DMZ)

Bundesgericht.

Erhöhung der Besoldungen der Gerichtsmitglieder und der Präsidialzulage gemäss BB vom 13. Juni 1928

Departement des Innern.

Oberbauinspektoiat.

Gewässerverbauungen (Bewilligungen in der Kompetenz des Bundesrates) Fortsetzung der Korrektion der Engelberger Aa von Grafenort bis in den Vierwaldstättersee und Verbauung des untersten Laufes des Steinibaches (Kanton Nidwaiden), Nachsubvention. BB. vom 21. Juni 1928 Ausserordentliche Bundeshilfe an die Kantone Graubünden und Tessin infolge der Wasserverheerungen im September 1927. BB. vom 27. Juni 1928 Direktion der eidg. Bauten.

Ankauf einer Benzintankanlage bei Kehrsatz. BB. vom 22. Juni 1928

» 1,000,000

»

40,000

»

200,000

»

505,000

Übertrag Fr. 4,073,628

1007 Übertrag Mehrauslagen für den Bau des Bundesgerichtsgebäudes in Lausanne Gesundheitsamt.

Beitrag zur Bekämpfung der Tuberkulose

Fr. 4,073,628 »

498,400

»

307,595

» » »

1,400,000 100,000 190,000

Militärdepartement.

Militärversicherung : Kosten des vorübergehenden Nachteils Materialunterhalt und Ersatz: Korpsausrustung Pferde: Eücknahme von Pferden

Yolkswirtschaffsdepartement.

Bundesamt für Sozialversicherung.

Ausserordentliche Beiträge an die anerkannten Krankenkassen.

BB vom 22. Dezember 1927 Abteilung für Landwirtschaft.

Massnahmen gegen die Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen Verschiedenes Hilfsmassnahmen für die notleidende Landwirtschaft. BB vom 28. Septejnber 1928 ,,

» 2,030,000

» »

94,000 40,000

»

3,000,000

»

380,000

Verschiedenes.

Unvorhergesehenes

Zusammen Fr. 12,113,623 Der Best von .

» 494,857 betrifft ein Reihe kleinerer Kredite für Verwaltungskosten und Sachausgaben, sowie für bauliche Aufwendungen.

Gesamtbetrag Fr. 12,608,480 Die für die R e g i e b e t r i e b e geforderten Kredite belaufen sich, soweit sie das Ergebnis der Verwaltungsrechnung beeinflussen, auf Fr. 1,919,893 Davon entfallen Fr. 1,026,819 auf Personalausgaben, die aus der Anwendung des Beamtengesetzes erwachsen sind.

Die die Gewinn- und Verlustrechnung, sowie die Kapitalrechnung der Postverwaltung, die Kapitalrechnung der Telegraphen- und Telephonverwaltung und die Rechnungen der Münzstätte betreffenden Kreditforderungen, welche jedoch das Resultat der Verwaltungsrechnung nicht berühren, betragen » 4,999,467 Zusammen Fr. 6,919,360

1008 Den Mehrausgaben stehen zum Teil Minderausgaben auf andern Krediten oder auch Mehreinnahmen gegenüber.

Wir fügen bei, dass die Ausrichtung der ausserordentlichen Subventionen an die anerkannten Krankenkassen im Betrage von Fr. 2,030,000 zu Lasten des Versicherungsfonds erfolgt. Eine entsprechende Entnahme aus dem Fonds wird unter den Einnahmen des Bundesamtes für Sozialversicherung eingestellt, so dass die Verwaltungsrechnung damit nicht belastet wird.

Für dringliche Ausgaben sind von uns, unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung, Vorschüsse bewilligt worden.

Erster Abschnitt.

Verzinsung und Tilgung.

Ä. Verzinsung und Provisionen.

b. Schwebende Schulden Fr. 670,000 Der Mehrbedarf ist zurückzuführen auf das bedeutend stärkere Anwachsen des Fonds für die Alters- und Hinterlassenenversicherung und auf die im Laufe des Jahres vorgenommene Erhöhung des Zinsfusses für die Verzinsung des Vermögens des genannten Fonds von 3% auf 4 %.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat 1. Taggelder und Eeiseentschädigungen für die Sitzungen des Eates Fr.

Fr.

10,000

10,000

D. Bundeskanzlei Fr. 113,450 3. Taggelder und Eeiseentschädigungen . . . Fr. 1,000 Die Prüfungen der Bewerber für die Stellen eines Sekretär-Übersetzers der Bundeskanzlei und zweier Bundesstenographen, sowie die noch vorzunehmende Prüfung einiger Bewerber um die letztgenannten, noch nicht besetzten Posten, bedingen diesen Nachtragskredit, da diese Ausgaben bei der Aufstellung des Voranschlages für 1928 nicht vorauszusehen waren.

6. a. Druck- und Buchbinderkosten, Schreibmaterial und übrige Bureaukosten (DMZ) Fr. 112,300 Die nachstehend erwähnten Abteilungen bedürfen für die Durchführung der ihnen übertragenen neuen Aufgaben folgender Nachtragskredite: Militärdepartement Fr. 65,000 für den Druck verschiedener militärischer Dienstvorschriften, Eeglemente und des neuen Distanzenzeigers für die Berechnung der Eeiseentschädigungen.

Übertrag Fr. 65,000

1009 I

Übertrag Fr. 65,000 Finanzverwaltung » 18,500 für Drucksachen betreffend Anwendung des Beamtengesetzes und Einfuhrung der paritätischen Kommission, sowie Drucksachen (Broschüren und Propagandabilder) des Erhebungs- und Informationsdienstes für die Eevision der Alkoholgesetzgebung.

Zollverwaltung » 30,000 für den Druck eines dreiteiligen Einfuhrdeklarationsformulars.

Die Kosten werden mehr als kompensiert durch die erzielte Beschleunigung der Einfuhrabfertigungen sowie durch die Personaleinsparungen infolge Wegfalls der Schreibarbeit für die Zollquittungen.

Versicherungsamt » 3,800 Mehrausgaben für den Druck der Y. Sammlung von Entscheidungen schweizerischer Gerichte in privaten Versicherungsstreitigkeiten 1922--1926, ferner ausserordentliche Ausgaben für die Erstellung von tabellarischen Erhebungsformularen für die Lebensversicherungsgesellschaften.

Die einlässlichen Begründungen der einzelnen Kreditbegehren befinden sich bei den den Finanzkommissionen übergebenenAkten.

Fr. 112,300 7. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften . . . Fr.

150 Die Ersetzung veralteter "Werke durch neue Ausgaben, das Abonnement technischer Zeitschriften für Bureauorganisation und Bureaubedürfnisse, sowie der unerlässliche Ankauf einiger Bücher über Kationalisierung verursachen diese kleine, aber unvermeidliche Erhöhung des gewährten Kredites.

K. Bundesgericht Fr. 128,500 1. Besoldung von 24 Gerichtsmitgliedern und Zulage an den Präsidenten Fr. 121,000 Erhöhung der Besoldungen der Gerichtsmitglieder und der Präsidialzulage gemäss BB. vom 13. Juni 1928.

8. Druck- und Buchbinderkosten Fr. 3,500 Notwendigkeit des Auffrisehens zahlreicher Bibliothekeinbände.

9. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren Fr. 3,000 Zunahme der Telephongespräche im neuen Gerichtsgebäude.

11. Schreibmaterial und übrige Bureaukosten . Fr. 1,000 Vermehrte Anschaffung von Schreibmaschinen.

F. Eidg. Versichernngsgericht Fr. 32,150 1. Besoldung von 5 Gerichtsmitgliedern und Zulagen an den Präsidenten und Vizepräsidenten Fr. 25,000 Erhöhung der Besoldungen der Gerichtsmitglieder gemäss BB. vom 13. Juni 1928.

1010 3. Taggelder und Keiseentschädigungen an die Ersatzmänner Fr.

1,500 Vermehrte Inanspruchnahme der Ersatzmänner infolge längerer Erkrankung eines Gerichtsmitgliedes.

4. Besoldungen (des Kanzleipersonals) . . . . Fr. 3,050 Anstellung eines Gerichtssekretärs italienischer Sprache; Auswirkung des neuen Beamtengesetzes.

9. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren Fr.

1,600

13. Gerichtsgebäude (Unterhalt, Heizung, Beleuchtung, Instandhaltung) Fr.

1,000 Zu 9 und 13. Die Voranschlagskredite wurden zu knapp bemessen.

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement.

Abteilung für Auswärtiges Allgemeine Ausgaben und Beiträge

Fr. 103,200 Fr.

15,000

9. Eepräsentationskosten des Bundesrates . . Fr. 5,000 Infolge vermehrter Eepräsentationspflichten war der im Voranschlag für 1928 eingestellte Kredit von Fr. 50,000 auf Ende September 1928 nahezu erschöpft. Die mit den Nachtragskreditbegehren, I. Folge, bewilligte Krediterhöhung bezog sich nur auf die Kosten des Empfanges des Königs von Afghanistan, sowie auf die Erhöhung des Beitrages an das Berner Stadttheater.

10. Kosten des Völkerbundes Fr. 10,000 Erhöhung des Beitrages der Schweiz von Fr. 375,679. 35 im Jahre 1927 auf Fr. 389,099. 55 für 1928.

Gesandtschaften

Fr.

28,200

20. Besoldungen und Zulagen für das Personal der Gesandtschaften : a. in Paris Fr. 6,700 Fr. 1250 Beförderung eines Legationssekretärs II. Klasse zum Legationgsekretär I. Klasse, » 600 Zulage an den Kanzleichef, » 2500 Familienzulagen an 6 Beamte, » 150 Mehrausgabe infolge Mutationen beim Dienstpersonal, » 2200 Neuanstellung für die Militärkanzlei.

1011 b. in Köm Fr. 2,000 Fr. 1750 Familienzulage an einen Legationssekretär I. Klasse.

» 400 Besoldungszulage an den Kanzlisten, Fr. 2150 total, abzüglich: » 150 Ersparnis beim Dienstpersonal.

c. in Wien Fr.

100 Erhöhung der Entschädigung an einen Diener.

4. in Washington Fr. 2,200 Fr. 1800 Auslagen für eine vorübergehende Hilfskraft, als Ersatz für einen erkrankten Angestellten, » 400 Besoldungserhöhungen beim Aushilfspersonal.

h. in Tokio Fr. 1,000 Erhöhung der Ortszulage des Kanzleisekretärs.

i. in Buenos-Aires Fr. 3,000 Erhöhung der Ortszulagen an das standige Personal, sowie Besoldungsaufbesserungen an die Aushilfskräfte.

m. in Bukarest, Athen und Belgrad . . . . Fr. 8,500 Fr. 3200 Erhöhung der Zulagen an die beiden Geschäftsträger in Athen und Belgrad, » 120 Erhöhung der Entschädigung an den Polizeidiener in Bukarest, » 180 Mehrauslage infolge Mutationen in Athen.

n. in Rio de Janeiro Fr. 1,500 Fr. 500 Familienzulage an den Kanzleisekretär, » 1000 Besoldungserhöhungen des Aushilfspersonals und des Dieners.

o. in Brüssel Fr. 3,200 Fr. 2700 Zuteilung eines weitern Angestellten, » 500 Erhöhung der Eamilienzulage des Legationssekretàrs I. Klasse.

24. Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Kanzleien: a. in Paris Fr. 5,000 Erhöhung der Miete und Abgaben, Mehrauslagen für Heizung und Beleuchtung infolge Vergrösserung der Bureaulokalitäten.

Konsulate Fr. 60,000 26. Besoldungen und Zulagen an das Personal der Konsulate Fr. 50,000 Beförderungen, Besoldungserhöhungen und Neuanstellung von Hilfskräften.

29. Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Konsulatskanzleien Fr. 10,000 Bei mehreren Erneuerungen von Mietverträgen mussten Zinserhöhungen zugestanden werden.

1012

B. Departement des Innern.

L Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst

A. Departementssekretariat 1. Besoldungen Fr.

79. Verschiedenes und Unvorhergesehenes. . . » Vermehrte Reisekosten.

G. Zentralbibliothek 1. Besoldungen Fr.

Mehrausgaben aus der Anwendung des Beamtengesetzes Fr.

Gehalt einer Aushilfe während 6 Monaten . . » Zusammen Fr.

Fr. 194,191

Fr.

2,867

Fr.

2,386-

1,867 500

2,386 736 1,650 2,386

D. Schweizerische Landesbibliothek Fr.

900 3. Taggelder und Eeiseentschädigungen . . . Fr.

300 Die zu Lasten des Bundes fallenden Ausgaben für die Teilnahme des Direktors der Landesbibliothek am Kongress des «International Library and Bibliographical Committee» in Born sind bei der Aufstellung des Voranschlages.

nicht vorgesehen worden.

4. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren, Frachten und Verschiedenes Fr.

600 Der gegenüber dem Vorjahre um Fr. 200 herabgesetzte Voranschlagskredit erweist sich als ungenügend. Er wurde bisher ausserordentlich stark durch die Ausgaben für Transportgebühren in Anspruch genommen.

E. Bundesarchiv Fr.

1,700 1. Besoldungen Fr.

500 7. Historische Arbeiten in andern ausländischen Archiven Fr. 1,200 Ausserordentlicher Beitrag an die zürcherische Aktensammlung zur Schweizergeschichte.

F. Eidgenössische Technische Hochschule Fr. 108,5703. Besoldungen für das Kanzleipersonal . . . Fr. 1,410 Anwendung des Beamtengesetzes und Beiziehung einer Aushilfstelephonistin.

6. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren, Insertionsgebühren, sowie Frachten . . . . Fr. 2,300 Vermehrung der Telephongebühren infolge starker Zunahme des Telephonverkehrs, sowie Errichtung einer grossen Zahl neuer Telephonanschlüsse.

1013 7. Besoldungen der Professoren Fr. 83,600 Die Anwendung des Eegulativs über die Besoldungen der Lehrerschaft der E. T. H. (vom 19. Juli 1927) verursacht Mehrausgaben, die bei der Veranschlagung noch nicht 'genau ermittelt -werden konnten. Dazu kommt die Besoldung für eine neue ausserordentliche Professur für Entomologie.

9. Entschädigungen für besondere Leistungen (Lehraufträge und Stellvertretung). . . . Fr. 7,000 Die Einführung eines neuen Jahreskurses für Flugingenieure auf 1. Oktober 1928 erfordert jährlich etwa Fr. 25,000. Zu diesen neuen Lebraufträgen kamen einige andere hinzu für Unterrichtsgebiete, deren Aufnahme in den Studienplan angezeigt war.

11. Anteil der Lehrerschaft an Schulgeldern und Honoraren (ohne Privatdozenten) Fr.

210 Der veranschlagte Kredit von Fr. 112,000 erweist sich dieses Jahr als unzulänglich.

' 14. Entschädigungen für Exkursionen, Abordnungen, Umzugskosten und Beiträge an Studienreisen usw Fr. 8,500 Grössere Umzugskosten für neugewählte Professoren, sowie vermehrte Ausgaben für ausländische Exkursionen.

19. Hausdienst und E e i n i g u n g s m a t e r i a l . . . . Fr. 5,000 Bei der starken Benützung des nunmehr in Betrieb stehenden ganzen Hauptgebäudes reicht der veranschlagte Betrag nicht aus. Ferner hatte die viermonatige Stellvertretung eines erkrankten Hauswartgehilfen ausserordentliche Kosten zur Folge.

22. Wasserzins Stärkerer Wasserverbrauch.

Fr.

550

G. Materialprüfungsanstdlt Fr.

78,500 1. Besoldungen Fr. 34,000 Die Mehrausgabe setzt sich zusammen aus Fr. 7000 aus der Anwendung des Beamtengesetzes; Fr. 10,000 für die neugeschaffenen Stellen eines geotechnischen Assistenten und eines Ingenieur-Chemikers der Prüfungsstelle für chemische Einflüsse von Böden auf Baumaterialien; Fr. 17,000 für weitere Personalvermehrung (2 wissenschaftliche Mitarbeiter für aussergewöhnliche wissenschaftliche Untersuchungen für die Bedürfnisse der Industrie, 2 Zeichner, Werkstattaushilfe, Bureauaushilfe, Kanzleilehrling).

7. Post- und Telegraph'engebühren, Frachten . Fr. 3,000 Vermehrte Fracht- und Zollauslagen für Maschinen und Prüfungsmaterialien, vermehrte Telephongespräche, Portoauslagen.

1014 9. Betriebskosten (Verbrauchsmaterial, Triebkraft usw.)

Fr. 13,000 Mehrausgaben für auswärtige Bearbeitung von Versuchsmaterialien für Aufträge, Änderungen im elektrischen Leitungsnetz, Mehrbedarf an Chemilialien und Photoartikeln, an schweizerischem Normalsand zum Wiederverkauf, vermehrte Vervielfältigungen.

10. Unterhalt und Neuanschaffungen . . . . Fr. 3,500 Erneuerung der Leitungen, Kapellen und Gestelle im chemisch-technischen Laboratorium.

14. Sonderkredite: a. Neuanschaffung und Ersatz von Prüf ungs- und Bearbeitungsmaschinen und Instrumenten . Fr. 20,000 Die Kosten für Maschinen und Apparate für die neugeschaffene Prüfungsstelle für Flugzeugwesen betragen etwa Fr. 40,000. Diese Ausgabe soll auf zwei Jahre (1928 und 1929) verteilt werden.

Diesen durch Zunahme der Aufträge bedingten Mehrausgaben stehen übrigens entsprechende Mehreinnahmen an Gebühren usw. gegenüber.

H. Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen Fr.

2,518 1. Besoldungen Fr. 2,318 7. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren, Frachten Fr.

200 Auswärtige Arbeiten in den Versuchsflächen entfernter Kantone verursachten hohe Frachtkosten für Pflanzen- und Gerätetransport.

J. Meteorologische Zentralanstalt Fr.

1,750 3. Taggelder und Beiseentschädigungen . . . Fr.

500 Mehrausgaben infolge Entsendung eines Vertreters an die Sitzungen der internationalen Luftverkehrskonferenz in Bern und im Haag.

8. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren Fr.

250 Vermehrte Telephongebuhren und Portoausgaben, verursacht durch Angliederung des Luftverkehrswetterdienstes.

21. Betriebskosten Fr.

1,000 Auslagen für die Verlegung von Telephon- und Telegraphenleitungen, für erweiterte Installationen im Zimmer des Wetterdienstes und des Empfangsraumes der taglichen internationalen Wettertelegramme.

K. Landesmuseum Fr.

500 6. Bucher, Zeitungen und Zeitschriften . . . Fr.

500 Trotz Einschränkung in der Anschaffung von Neuerscheinungen vermag das Landesmuseum mit dem gegenüber dem Vorjahre um Fr. 500 herabgesetzten Voranschlagskredit nicht auszukommen. Der Nachtragskredit ist bestimmt zur Begleichung von Eechnungen für schon erfolgte Lieferungen und noch au zahlende, regelmässige Abonnemente, die nicht unterbrochen werden dürfen.

1015

II. Oberbauinspektorat Fr. 1,262,000 8. Taggelder und Eeiseentschädigungen . . . Fr. 1,500 Nach der Hochwasserkatastrophe vom September 1927 mussten sofort Projekte und Arbeiten für die Wiederherstellung der zerstörten Gebiete in den Kantonen Graubünden und Tessin in Angriff genommen werden, die vermehrte Inspektionen und Konferenzen zur Folge hatten.

7. Kommissionen und Sachverständige. . . . Fr.

500 Die Entschädigungen der Mitglieder der Kommission zur Ausarbeitung einer Strassenkarte, welche als Grundlage für die Benzinzollverteilung dienen -soll, sind bei der Aufstellung des Voranschlages nicht berücksichtigt worden.

Beiträge Fr. 1,260,000 8. Gewässerverbauungen (Bewilligungen in der Kompetenz des Bundesrates) . . . . Fr. 1,000,000 Im Voranschlage für das Jahr 1928 wurde hierfür, wie im Vorjahre,, der Betrag von Fr. 1,700,000 aufgenommen mit der Begründung, dass nach den Angaben der Kantone für diese Vorbauungen und Korrektionen Fr. 2,566,836.19 an Beiträgen ausbezahlt werden sollten, dass wir aber glaubten, mit einem auf Fr. 1,700,000 reduzierten Betrag auskommen zu können. Schon bei den Budgetberatungen in den eidgenössischen Bäten wurde darauf hingewiesen, dass diese Summe wahrscheinlich nicht ausreichen werde. Wir haben uns seither überzeugen müssen, dass tatsächlich der damals vorgenommene Abstrich zu gross war.

Der Kredit von Fr. 1,700,000 war bereits Ende Juni aufgebraucht, und es liegen noch eine Anzahl Zahlungsgesuche und Abrechnungen für ausgeführte Arbeiten vor, welchen nicht mehr entsprochen werden konnte.

Die Erhöhung der fälligen Bundesbeiträge rührt hauptsächlich her von den vielen grósseren, bei der Budgetaufstellung nicht bekannten Projekten, welche nach den Hochwasserkatastrophen der zwei letzten Jahre sofort in Angriff genommen werden mussten. Diese mit einem hohen Beitrag subventionierten Arbeiten bedeuten für den Bund eine voraussichtliche Mehrausgabe für 1928 von Fr. 1,000,000.

36. a. Fortsetzung der Korrektion der Engelberger Aa von Grafenort bis in den Vierwaldstättersee und Verbauung des untersten Laufes des Steinibaches (Kanton Nidwaiden), Nachsubvention. BB vom 21. Juni 1928 (Gesetzsammlung, Bd. 44, S. 421) : 1. Jahresrate, jahrlicher Hoehstbetrag . . . Fr. 40,000 Im Art. 3 dieses Beschlusses ist vorgesehen, dass die Auszahlung der ersten Jahresrate im Jahre
1928 erfolgen könne.

Wir machen von dieser Bestimmung Gebrauch, weil die Arbeiten, welche nach dem letzten Hochwasser sofort begonnen werden mussten, ziemlich stark fortgeschritten sind und die Ausgaben des Kantons Nidwaiden eine Zahlung dieser Eate rechtfertigen.

1016 36. o. Àusserordentliche Bundeshilfe an die Kantone Graubünden und Tessin infolge der Wasserverheerungen im September 1927. BB vom 27. Juni 1928 (Gesetzsammlung, Bd. 44, S. 419): 1. Jahresrate Fr. 200,000 Die Wiederherstellungsarbeiten, welche an verschiedenen Orten sofort begonnen werden mussten, sind in diesem Jahre stark fortgeschritten. Eswerden daher Zahlungen an die beiden Kantone zu erfolgen haben, welche im Voranschlage 1928 nicht vorgesehen werden konnten. Die ordentlichen Beiträge werden aus dem unter -Nr. 8 hiervor verlangten Nachtragskredite von Fr. 1,000,000 bestritten, während wir für die Ausrichtung der ausserordentlichen Beiträge die vorstehend genannte Summe benötigen.

44. Beitrag der Eidgenossenschaft an den Landerwerb für die S. B. B., Genfer Verbindungsbahn in Genf (BEB vom 8. August und 8. November 1927) Fr. 20,000 Nach den Angaben des eidgenössischen Eisenbahndepartementes hat sich infolge des notwendigen weitern Landerwerbes der im Voranschlag eingesetzte Betrag von Fr. 20,000 für die Zahlung des vom Bunde übernommenen Drittels des Zinses von 4% % auf dem Ausgabenbetrag von Fr. 2,598,904 um die Hälfte als zu niedrig erwiesen.

III. Direktion der eidgenössischen Bauten 10. Hochbauten

Fr. 1,063,320 Fr. 1,062,000

b. Umbau- und Erweitefungsarbeiten Fr.

6,200 1. Zollgebäude Punt la Droga (Graubünden), elektrische Beleuchtung Fr. 6,200 Das am Ofenpass gelegene Zollgebäude Punt la Drosa enthält im Erdgeschoss die Bureaux und je eine Dienstwohnung in den beiden andern Stockwerken. In allen Bäumen müssen für die Beleuchtung Petrollampen verwendet werden. Da diese Beleuchtung für die Abwicklung des Zolldienstes mit Unannehmlichkeiten verbunden ist, wurden für Einrichtung des elektrischen Lichtes mit dem Elektrizitätswerk in Schuls Unterhandlungen eingeleitet.

Dieses Werk erklärte aber nach Prüfung der Angelegenheit, es habe kein Interesse daran, wegen eines einzigen Gebäudes eine sehr teure Zuleitung zu erstellen. Der Versuch, vom Ofenberg-Wirtshaus eine Stromzufuhr zu erhalten, war erfolglos. Somit bleibt nichts anderes übrig, als für die elektrische Beleuchtung des Zollhauses eine eigene Kraftanlage zu erstellen, was auch im Interesse der Feuersicherheit als geboten erscheint. Die nötige Wasserkraft zur Erzeugung von elektrischem Lichtstrom ist vorhanden.

1017 c. Neubauten Fr. 1,055,800 1. Flieger-Waffenplatz Dübendorf, Ankauf der Liegenschaft Primault Fr. 38,000 Der Instruktionsoffizier der Fliegertruppen, Hauptmann Primault, hat im Jahre 1923 das dem Instruktionschef der eidgenössischen Flugplatzdirektion Bihner gehörende Haus Bettlistrasse 404 in Dübendorf gekauft. Bei diesem Anlasse wurde das eidgenössische Militärdepartement durch BEB vom 19. Januar 1923 ermächtigt, dem damaligen Oberleutnant Primault den Kauf dieses Hauses durch den Bund zum Preise von Fr. 36,000 (abzüglich allfällige Wertverminderung1) für den Fall zuzusichern, dass er aus dienstlichen Gründen von Dübendorf wegversetzt werden sollte.

Infolge seiner Wahl zum Generalsekretär des schweizerischen Automobilklubs ist Hauptmann Primault auf den 81. Mai 1928 aus dem Bundesdienste ausgetreten.

Wenn nun auch die im BEB vom 19. Januar 1923 vorgesehene Bedingung des Ankaufes dieses Hauses durch den Bund im Falle einer Versetzung des Hauptmann Primault nicht zutrifft, so liegt doch ein grosses Interesse vor, die durch den Eücktritt des Hauptmann Primault freiwerdende Liegenschaft in das Eigentum des Bundes übergehen zu lassen. Das Haus liegt in sehr günstiger Jjage zwischen der schon in Bundeseigentum stehenden frühern Besitzung Wächter und der Bettlistrasse, so dass durch den Ankauf des Hauses Primault ein geschlossener Landkomplex erreicht würde. Ausserdem macht sich in Dübendorf fortwährend ein Mangel an Wohnungen für Instruktoren und Beamte geltend; auch von diesem Gesichtspunkte aus liegt der Hausankauf im Interesse der Militärverwaltung, zumal das Objekt in nächster Nähe der Militäranlagen liegt.

Die Baudirektion gelangte nach Besichtigung des Hauses zum Schlüsse, dass sich der Ankauf zum Preise von Fr. 36,000 rechtfertige. Ein Neubau, ·der der Unterkunft von Personal der eidgenössischen Flugplatzdirektion zu dienen hätte, käme im Preise bedeutend höher zu stehen. Für notwendige Eeparaturen und Instandstellungsarbeiten müssen weitere Fr. 2000 in Eechnung gestellt werden, so dass der benötigte Gesamtkredit sich auf Fr. 38,000 beläuft.

2. Benzintankanlage bei Kehrsatz, Ankauf . . Fr. 505,000 Für den Ankauf einer Benzintankanlage bei Kehrsatz, die Erweiterung ihres Fassungsvermögens, die Umzäunung des Areals und kleinere Instandstellungsarbeiten bewilligten Sie mit Beschluss vom
22. Juli 1928 einen Kredit von Fr. 505,000 (Gesetzsammlung, Bd. 44, S. 416).

3. Waffenplatz Monte Ceneri, Erwerb der Gendarmerie-Kaserne Fr. 14,400 Dieses von der Festungsverwaltung St. Gotthard gemietete Gebäude ist vollständig mit Vorräten für die Festungsanlagen auf Monte Ceneri angefüllt.

Der Kanton Tessin wünscht sich dieses Gebäudes zu entledigen. Als Kaufpreis

1018 wurde der Betrag von Fr. 14,000 vereinbart, zu welchem noch die Kosten der Vermessung, Vermarchung und Verschreibung von Fr. 400 kommen. Das Gebäude, das in nächster Nähe der dortigen Militärbauten liegt, eignet sich durchaus als Magazin, und wir hätten, wenn es in andere Hände übergegangen wäre, zur Unterbringung der dortigen Vorräte einen bedeutend teureren Neubau erstellen müssen. Da die Direktion der öffentlichen Bauten des Kantons Tessin, welche gestutzt auf Grossratsbeschluss vom Staatsrat zum Verkaufe ermächtigt wurde, mit letzterem nicht länger zuwarten wollte und andere Interessenten sich auch schon um die Liegenschaft beworben haben, waren wir genötigt, zum Kauf des genannten Gebäudes zum vorerwähnten Preise zu schreiten, der nach Ansicht der technischen Organe der Festungsverwaltung als angemessen zu betrachten ist.

Zum Kaufvertrag selbst bemerken wir, dass verkäuferischerseits vorbehalten ist, für eine allfällige Verbreiterung der Strasse und Verbesserung ihrer dortigen Kurve ein Stück des Gartens des Kaufgegenstandes in Anspruch zu nehmen oder den Zugang zu verändern. Da die Eidgenossenschaft jedoch alles Interesse daran hat, dass diese gefährliche Strassenkurve verbessert wird, so darf die gestellte Bedingung, auch wenn ein Stück des Gartens preisgegeben werden muss, gleichwohl angenommen werden.

Die alte Gendarmerie-Kaserne auf Monte Ceneri besteht aus einem Erdgeschoss und einem ersten Stock. Sämtliches Mauerwerk ist aus Bruchsteinen erstellt. Zwischenkonstruktionen und Dachstuhl sind aus Holz. Bodenbeläge sind in Tonplatten; die Treppe ist in Granitplatten ausgeführt. Erdgeschoss und 1. Stock enthalten je 3 Lokale. Der Dachstock ist nicht ausgebaut. Das Gebäude befindet sich in ordentlichem Zustande und ist mit Wasser versorgt.

Einzig das mit Steinplatten bedeckte Dach ist undicht und muss durch ein Ziegeldach ersetzt werden. Dazu kommen noch verschiedene kleinere Verbesserungsarbeiten. Die Gesamtkosten dieser Instandstellung betragen Fr. 8100.

4. Neues Bundesgerichtsgebäude in Lausanne Fr. 498,400 Am 30. Juni 1922 bewilligten Sie für den Bau des neuen Bundesgerichtsgebäudes in Lausanne einen Kredit von Fr. 7,000,000. Das Gebäude wurdeam 12. September 1927 offiziell dem Betriebe übergeben.

Laut Abrechnung ergibt sich eine Gesamtausgabe von Fr. 7,498,369.

Die Mehrauslagen
gegenüber dem Kostenvoranschlag der Architekten rühren davon her, dass infolge der Beschaffenheit des Baugrundes die Erd- und Fundationsarbeiten um rund Fr. 880,000 teurer zu stehen kamen, als veranschlagt war. Während der Ausführung der Fundationsarbeiten im Jahre 1923 ereigneten sich Erdrutsche, die kostspielige Sieherungsarbeiten notwendig machten.

Die Fundationen mussten bedeutend tiefer geführt, und es musste ein ganzesNetz von Längs- und Querstützmauern erstellt werden. Es wurde jedoch damals auf die Einreichung eines besondern Kreditbegehrens verzichtet, weil

1019 vorauszusehen war, dass ein Teil der Mehrkosten auf andern Arbeitsgattungen eingeholt werden würde, was tatsächlich eingetroffen ist.

Von den durch die unvorhergesehenen Arbeiten verursachten Mehrauslagen von rund ' Fr. 880,000 kommen in Abzug die bei den übrigen Positionen des Kostenvoranschlages erzielten Ersparnisse von » 381,631 so dass die wirklichen Mehrausgaben Fr. 498,369 oder rund Fr. 498,400 betragen.« Für weitere Einzelheiten erlauben wir uns, auf die Akten zu verweisen.

15. Mietzinse für die Kentralverwaltung Fr.

1,320 Bureaux an der Bundesgasse Nr. 32/34 (Liegenschaftsdienst der eidgenössischen Finanzverwaltung; Erhebungs- und Informationsdienst für die Eevision der Alkoholgesetzgebung) Fr. 1,320 Da für den Erhebungs- und Informationsdienst für die Eevision der Alkoholgesetzgebung im Bernerhof keine Eäumlichkeiten zur Verfugung standen, wurde er vorläufig im Verwaltungsgebäude der eidgenössischen Steuerverwaltung (Bundesgasse Nr. 32) untergebracht. Gleichzeitig wurde auch der Liegenschaftsdienst der Finanzabteilung dorthin verlegt, weil die bisher von ihm innegehabten Amtsräume dem Personalamt abgetreten werden mussten.

Das der eidgenössischen Steuerverwaltung im Jahre 1928 zu entrichtende Mietzinsbetreffnis für die zur Verfügung gestellten sechs Bureauräume beträgt Fr. 1320. Im Voranschlag für das Jahr 1929 ist ein Jahresmietzins von Fr. 2000 eingestellt.

IV. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei Fr.

37,438 a. Forstwesen.

1. Besoldungen Fr. 2,438 3. Taggelder und Eeiseentschädigungen . . . » 2,000 Der für 1927 festgesetzte Kredit von Fr. 20,000 reichte nicht aus, so dass die Prüfung einer Anzahl dringender Arbeiten vorzeitig abgebrochen und auf das Jahr 1928 verschoben werden musste. Dadurch wurde aber der diesjährige Kredit von Fr. 20,000 um so stärker belastet und bereits nahezu aufgebraucht.

Die durch BEB vom 30. Dezember 1927 neu festgesetzten Eeisevergütungen waren ebenfalls von merklichem Einfluss. Zur Bestreitung der noch vorzunehmenden Inspektionen bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 2000.

7. Beiträge an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals Fr. 10,000 Die gemäss BEB vom 29. Juli 1927 auszurichtenden Bundesbeiträge an die Einlagen der Kantone und Gemeinden in Pensionskassen für das Forstpersonal haben eine grössere Ausgabe zur Folge,
als bei Aufstellung des Voranschlages angenommen wurde. Hierzu kommt die Anstellung einer Anzahl Forstingenieure zur Aufstellung von Betriebseinrichtungen, an deren Besoldung ebenfalls ein Bundesbeitrag zu leisten ist.

1020 8. Beiträge an die Unfallversicherung des Forstpersonals Fr. 3,000 Die Beiträge für 1927 erreichten bereits die Summe von Fr. 50,537. 47 ; sie werden 1928 noch etwas ansteigen, weshalb ein Nachtragskredit von genannter Höhe notwendig wird.

b. Jagd und Vogelschutz.

1. Beiträge an die Kosten der Wildhut . . . Fr. 20,000 Der im Entwurf des Voranschlages für 1928 vorgesehene Kredit von Fr. 140,000 ist durch Beschluss der eidgenössischen Bäte auf Fr. 120,000 herabgesetzt worden. Die Bundesbeiträge an die Kosten der Wildhut und Jagdaufsicht betrugen für 1927 Fr. 128,120. 70. Da seither in verschiedenen Kantonen die Jagdaufsicht verstärkt und die Wildhüterbesoldungen erhöht worden sind, muss für 1928 die Summe der Bundesbeiträge auf Fr. 140,000 veranschlagt werden.

V. Amt fiir Wasserwirtschaft Fr.

1,100 6. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren, Frachten und Verschiedenes Fr. 1,000 Die Telephonanlage des Amtes musste aus dienstlichen Gründen erweitert werden, was bei Aufstellung des Voranschlages nicht vorgesehen werden konnte.

7. Bücher, Zeitschriften und Kartenmaterial Fr.

100 Der vorgesehene Kredit reicht nicht aus, um die notwendigsten Bedürfnisse an Bücher- und Kartenmaterial zu decken.

VI. Gesundheitsamt

Fr. 317,878

a. Allgemeines.

1. Besoldungen Fr. 6,833 5. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren, Frachten und Verschiedenes » 450 Vermehrte Post- und Telephongebühren. Um den Geschäftsverkehr zu erleichtern, mussten zwei weitere Zweiganschlusse an das Telephon erstellt werden.

18. Beitrag zur Bekämpfung der Tuberkulose . Fr. 307,595 Die Auslagen für die Bekämpfung der Tuberkulose mehren sich von Jahr zu Jahr, was eine Erhöhung der Bundesbeiträge nach sich zieht. Im Jahre 1925 betrugen diese Auslagen Fr. 11,535,500, 1926: Fr. 12,638,100, 1927: Fr. 13,387,390; sie vermehrten sich somit jährlich durchschnittlich um beinahe eine Million.

Auf der Grundlage der in den vorhergehenden Jahren befolgten Normen würde die Subvention an die Auslagen der antituberkulösen Hilfswerke den Betrag von Fr. 1,807,595 erreichen, und zwar:

1021 A^ereinigungen, Vereine und Fürsorgestellen. . . Fr. 856,142 Sanatorien, Preventorien etc » 786,713 Spitäler (1844 Kranke) » 214,740 Zusammen Fr. 1,807,595 Da fur dieses Jahr, wie in den letzten Jahren, ein Kredit von nur 1.500,000 Franken bewilligt worden ist, stehen wir vor einer unvorhergesehenen Mehrausgabe von Fr. 307,595. Im Jahre 1927 wurden, um im Eahnien des bewilligten Kredites zu bleiben, die Beträge, die nach den bisherigen Normen hätten ausbezahlt werden müssen, um 10 % reduziert. Wenn man dieses Jahr den gleichen Modus anwenden wollte und an die antituberkulösen Hilfswerke nur die im Voranschlag vorgesehene Summe verteilen würde, müsste man die auszubezahlenden Beträge um 17 % reduzieren. Im Moment, wo das Bundesgesetz betreffend Massnahmen gegen die Tuberkulose in Kraft tritt, können wir aber die Verantwortung für eine so namhafte Reduktion der Bundesbeiträge, die zweifelsohne einen nachteiligen Einfluss sowohl auf die Tätigkeit der interessierten Kreise als auf ihre Rechnungen ausüben würde, nicht übernehmen. Wir befürworten deshalb, die Beiträge für das laufende Jahr auf der gleichen Grundlage auszurichten wie vor 1927.

Den Finanzkommissionen der eidgenössischen Bäte ist eine Übersicht der Ausgaben für die Bekämpfung der Tuberkulose und die Verteilung der Bundesbeiträge in den Jahren 1925, 1926 und 1927 zugestellt worden.

fr. Lebensmittelkontrolle.

1. Betriebskosten des Laboratoriums, Instruktionskurse für Lebensmittelexperten und Zollbeamte, Inspektionen und Expertisen, Apparate Fr. 3,000 Um die Weineinfuhr besser kontrollieren zu können, sind für die Hauptzollämter Brig, Chiasso und Genf besondere Apparate (Quarzlampen) angeschafft worden, deren Kosten im Voranschlag nicht vorgesehen werden konnten. Zur Handhabung dieser Apparate mussten die Lebensmittelexperten dieser Zollämter zu besonderen Kursen auf dem Gesundheitsamt einberufen werden. Die dadurch verursachten Kosten belaufen sich auf rund Fr. 3000.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Departementssekretariat Fr.

600 1. Besoldung Fr.

600 II. Justizabteilung Fr.

500 3. Taggelder und Reiseentschädigungen . . . Fr.

500 Infolge außerordentlicher Ausgaben (Instruktionskurse für die Anwendung der neuen Verordnung über den Zivilstandsdienst, Übernahme von Verifikationen von Parzellarvermessungen im Kanton Schwyz, Erhöhung der Reiseentschädigungsansätze) reicht der Voranschlagskredit nicht aus.

Bundesblatt. 80. Jahrg. Bd. II.

76

1022

III. Polizeiabteilung.

a. Abteilung Fr. 14,800 1. Besoldungen Fr. 3,800 6. Justiz- und Auslieferungskosten » 3,000 Unerwartet hohe Prozesskosten in Bundesstrafrechtsfällen machen die Gewährung eines Zuschusses notwendig.

19. Unterstützung wiedereingebürgerter Schweizerinnen Fr. 8,000 Unvorhergesehene Zunahme sowohl der Wiedereinbürgerungsfälle als auch der dabei auszurichtenden Unterstützungen.

b. Fremdenpolizei

Fr.

300

3. Taggelder und Eeiseentschädigungen . . . Fr.

300 Die Frage der Visumsaufhebung und andere dringende Angelegenheiten erforderten Besprechungen mit kantonalen Behörden. Dadurch sind Ausgaben erwachsen, die bei der Festsetzung des Kreditanspruches nicht vorgesehen waren.

IV. Bundesanwaltschaft 1. Besoldungen

Fr.

Fr.

3,800

Fr.

2,700

Fr.

70,410

3,800

V. Versicherungsamt 1. Besoldungen

Fr.

2,700

D. Militärdepartement.

I. Zentralverwaltung A. Kanzlei des Departements.

1. Besoldungen B. Generalstabsabteilung.

1. Besoldungen C. Abteilung für Infanterie.

1. Besoldungen D. Abteilung für Kavallerie.

1. Besoldungen E. Abteilung für Artillerie.

1. Besoldungen F. Abteilung für Genie.

1. Besoldungen J. Oberkriegskommissariat.

1. Besoldungen

Fr.

6,400

»

15,400

»

5,200

»

2,460

»

4,050

»

5,200

»

4,600

1023 M. Militärgerichtsbarkeit.

2. Kosten der Militärgerichte Fr. 27,100 Zu M. 2. Der Vorarischlagskredit reicht nicht aus, weil die Zahl der von den Militärgerichten behandelten und noch zu behandelnden Geschäfte grösser ist, als zur Zeit der Aufstellung des Voranschlages angenommen worden war.

Weitere unvorherzusehende Mehrausgaben sind entstanden durch die Einführung des neuen Militärstrafgesetzes.

H. Ausbildung der Armee

Fr. 1,495,055

A. Lehrpersonal . .

Fr. 12,715 2. Infanterie.

b. Besoldungen des Kanzleipersonals . . . . Fr. 8,655 5. Genietruppen.

a. Besoldungen » 6,980 9. Verpflegungstruppen.

a. Besoldungen » 1,780 10. Motorwagendienst.

a. Besoldungen » 300 Allgemeine B e m e r k u n g : Es ist möglich, dass auch dieses Jahr bei den verschiedenen "Waffen- und Truppengattungen einzelne Kredite, wie Aushilfe bei der Ausbildung, Taggelder und Keiseentschädigungen und Dienstkleider, überschritten werden müssen. Weil aber die Schulen und Kurse noch nicht beendigt sind, können diese Ausgaben zurzeit nicht festgestellt werden.

Wir glauben jedoch annehmen zu dürfen, dass diese Mehrausgaben gedeckt werden durch Minderausgaben auf andern Krediten, wie Besoldungen und!

Kosten für Dienstpferde, so dass mit einer Überschreitung der Budgetabschnitte der einzelnen Waffen- und Truppen nicht zu rechnen ist. Wir sehen aus diesen Gründen von der Stellung von Nachtragskreditbegehren ab und werden allfällige Überschreitungen im Berichte zur Staatsrechnung begründen.

B. Unterricht Fr.

-- Allgemeine Bemerkung: Wie wir schon öfters ausgeführt haben, ist es zur Zeit der Nachtragskreditbegehren nicht möglich, die Kreditverhältnisse bei den Budgetabschnitten Eekrutenschulen, Wiederholungskurse, Kaderschulen und Vorunterricht so festzustellen, dass mit Bestimmtheit gesagt werden kann, wo sich- Kreditreste ergeben und wo die bewilligten Kredite nicht ausreichen werden. Dies ist in der Hauptsache darauf zurückzuführen, dass zu dieser Zeit noch nicht alle militärischen Kurse stattgefunden haben, ein Teil der Komptabilitäten sich noch in Eevision befindet und ein Teil derselben dem Oberkriegskommissariat noch nicht abgeliefert worden ist. Eine grosse Zahl von Eechnungen, wie solche für Landschaden, Bahntransporte, Munition, Abschätzungen sowie Entschädigungen und Kuranstaltskosten für Pferde usw., deren Beträge auch schätzungsweise nicht zu berechnen sind,

1024 stehen ebenfalls noch aus. Wir haben versucht, die Kredite für den Unterricht so gut als möglich zu prüfen, und hoffen, dass der Gesamtkredit «Unterricht» nicht überschritten werde. Höhere Mannschaftsbestände dürften bei einzelnen Eubriken Mehrausgaben zur Folge haben, denen aber bei andern Minderausgaben infolge Einsparungen verschiedener Art gegenüberstehen werden. Angesicht dieser Sachlage verzichten wir auf die Eingabe von Nachtragskreditbegehren. Wir werden, wie dies bis jetzt immer mit Ihrem Einverständnis geschehen ist, die rechnerischen Verhältnisse bei Jahresschluss genau untersuchen und dann im Berichte zur Staatsrechnung über die Mehrausgaben und Minderausgaben für die Eekrutenschulen, Wiederholungskurse, Kaderschulen und für den Vorunterricht erschöpfende Auskunft geben.

G. Führung und Inspektion 1. Kommandanten der Heereseinheiten.

a. Jahresentschädigungen D. Unterkunft

Fr.

41,840

Fr.

36,000

Fr. 41,340

1. Betrieb der eidgenössischen Kasernen.

l. Löhne Fr. 2,600 g. Wasch-, Putz- und Flickmaterial » 7,500 h. Heizung, 'Beleuchtung, Wasser » 16,800 i. Ausbesserungen und Ersatz » 1,600 fc. Transporte, Fuhrungen » 7,500 Vorstehende Kreditnachforderungen sind darauf zurückzuführen, dass die Waffenplätze der Festungsgebiete stärker mit Truppen belegt waren, als bei der Aufstellung des Voranschlages berechnet wurde. Die daraus ent' standenen Mehrausgaben können nicht aus den ordentlichen Krediten bestritten werden. Der Kredit h, Heizung, Beleuchtung, Wasser, wurde hauptsächlich dadurch stark beansprucht, dass Truppen schon in ganz früher Jahreszeit, während welcher stark geheizt werden musste, eingerückt sind.

E. Leistungen zur Erleichterung der Dienstpflicht

Fr. 1,405,000

1. Militärversicherung.

a. Kosten des vorübergehenden Nachteils . . Fr. 1,400,000 Durch den Voranschlag für das Jahr 1928 wurden bewilligt Fr. 3,000,000, die zur Bestreitung der Ausgaben bis im Monat Oktober ausreichten. Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen muss für das ganze Jahr mit einer Ausgabensumme von Fr. 4,400.000 gerechnet werden, so dass durch Nachtragskredit noch Fr. 1,400,000 zu decken sind. Die Zahl der bis Ende Oktober gemeldeten Patienten ist um 2800 grösser als diejenige im gleichen Zeiträume des Vorjahres.

d. Kosten der Pensionskommission . . . . . Fr. 5,000 Die Ausgaben bis Ende September belaufen sich auf zirka Fr. 17,000, so dass vom bewilligten Kredit von Fr. 20,000 noch zirka Fr. 3000 verfügbar

1025 sind. Die bis Jahresschluss noch zu behandelnden Geschäfte werden voraussichtlich sechs Sitzungen erfordern, deren Kosten auf rund Fr. 8000 zu berechnen sind. Die Mehrausgaben betragen somit Fr. 5000.

III. Ausrüstung der Armee Fr, 153,548 B. Materialunterhalt und -ersatz Fr. 153,548 1. Betrieb der eidgenössischen Zeughäuser, Munitionsdepots und Munitionsmagazine.

a. Besoldungen Fr. 28,560 2. Unterhalt.

a. Bekleidung und Ausrüstung.

1. Entschädigung an die Kantone für die Instandstellung und den Unterhalt der Bekleidung und Ausrüstung » 21,468 Bei der Aufstellung des Voranschlages -war mit einem Bestände der Armee von 367,000 Mann gerechnet worden. Wie sich nun aus den von den Kantonen eingereichten Aufstellungen ergibt, beträgt der Bestand auf 1. Januar 1928 372,367 Mann oder 5367 Mann mehr. Die an die Kantone auszurichtende Entschädigung beträgt Fr. 4 pro Mann : es ergibt sich somit eine Mehrausgabe von 5367 X Fr. 4 = Fr. 21,468.

6.

1.

a.

c.

Bewaffnung.

Kontrolle.

Besoldungen Korpsausrüstung

Fr. 8,520 » 100.000

Der durch den Voranschlag bewilligte Kredit beläuft sich auf Fr. 650,000 hiervon sind bereits verausgabt » 310,000 Somit sind noch zur Verfügung Fr. 340,000 Die noch zu bezahlenden Beträge werden berechnet wie folgt : 1. Zahlungen an die eidgenössische Waffenfabrik und die eidgenössische Konstruktionswerkstätte für Beparaturen an Korpsmaterial aller Art Fr. 210,000 2. Zahlungen an die Kantone für Instandstellung von Material aus Schulen und Kursen, sowie Entschädigungen für den Unterhalt von Korpsmaterial » 230,000

B

44Q

QQQ

Mithin verbleibt ein zu deckender Fehlbetrag von Fr. 100,000 Die Mehrkosten verteilen sich in der Hauptsache auf die Instandstellung von Motorfahrzeugen und Maschinengewehren, sowie die gründliche Eevision der optischen Instrumente.

'

1.026 IV. Pferde Fr. 215,000 A. Kavalleriepferde . . . .

Fr. 215,000 2. Kavallerieremontendepot.

c. Futter und Streue Fr. 25,000 Infolge des steten Wechsels ist es nicht möglich, die Zahl der Futtertage zum voraus annähernd genau zu berechnen. Anhand der bis Ende Oktober vorliegenden Eechnungsergebnisse muss bis Jahresschluss mit einer Mehrausgabe von Fr. 25,000 gerechnet werden. Diese Mehrkosten werden aber durch vermehrte Einnahmen für Kuranstaltspferde nahezu ausgeglichen.

6. Eücknahme von Pferden Fr. 190,000 Die Ausgaben bei diesem Kredite sind abhängig von der Zahl der Pferde, die nach den Bestimmungen der Kavalleriepferdeverordnung zurückgenommen ·werden müssen. Eine sichere Vorausberechnung ist deshalb nicht möglich.

Der durch den Voranschlag bewilligte Kredit von Fr. 295,000 ist bereits erschöpft. Die voraussichtliche Ausgabe bis Ende des Jahres wird auf Fr. 190,000 berechnet.

Wir bemerken, dass es sich bei diesem Kredit nicht um reine Ausgaben handelt. Die zurückgenommenen Pferde werden wieder an Bemontierungspflichtige abgegeben, ausrangiert oder abgeschlachtet. Die hieraus sich ergebenden Einnahmen werden nicht diesem Ausgabenkredit gutgeschrieben, sondern der Einnahmenrubrik III, D, l, Kavalleriepferde. So wurden von den bisher in diesem Jahre zurückgenommenen 617 Pferden : 207 ausrangiert, Erlös Fr. 120,370 157 abgeschlachtet, Erlös » 33,972 144 wieder an Eemontierungspflichtige abgegeben, Erlös . . . . » 93,150 22 mit dreijähriger Haltungspflicht verkauft, Erlös » 28,200 Der obenerwähnten bisherigen Ausgabe von "Fr. 295,000 stehen also Einnahmen von Fr. 275.692 gegenüber. Ausserdem befinden sich zurzeit noch 87 zurückgenommene Pferde im Depot zur Verwendung in Schulen und Kursen oder zur späteren Abgabe an Eemontierungspflichtige.

V. Festungen Fr. 11,500 A. St.Gotthard Fr.

8,200 1. Verwaltung.

d. Taggelder und Reiseentschädigungen . . . Fr. 4,000 /. Dienstkleider » 1,700 g. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren und Verschiedenes » 500 Zu g. Der Kredit reicht nicht aus, weil eine Bückvergütung für Postcheckzinse, mit der bei der Aufstellung des Voranschlages gerechnet worden war, nicht mehr dieser Eubrik gutgeschrieben werden kann, sondern dem Finanzdepartement abzuliefern ist.

1027 2. Unterhalt der Werke und Ersatz des Materials.

d. Taggelder, Eeiseentschädigungen und andere Zulagen Fr. 2,000 Die bereits erwähnte starke Belegung der Waffenplätze im Festungsgebiet mit Truppen hatte bedeutende Mehrkosten für Abkommandierung von Fortwächtern zur Folge. Ausserdem verursachte die Zunahme der Zahl der verheirateten Fortwächter, denen in Fällen, wo sie dienstlich verhindert sind, ihre Mahlzeiten zu Hause einzunehmen, Vergütungen ausgerichtet werden müssen, weitere Mehrausgaben. Letzteren werden allerdings beim Kredit 2, g, Beitrag an die Verpflegung der Fortwächter, Minderausgaben gegenüberstehen, weil der Beitrag für verheiratete Fortwächter, die zu Hause essen, dahinfällt.

B.

1.

a.

e.

St. Maurice Verwaltung.

Besoldungen . . .'

Dienstkleider

Fr.

»

Fr.

3,300

Fr.

6,000

2,500 800

VI. Verkehrswesen

B. Militärflugwesen Fr.

6,000 1. Verwaltung.

d. Taggelder und Eeiseentschädigungen . . . Fr. 3,600 Die Mehrausgaben werden begründet durch vermehrte Abkommandierungen von Personal, vorwiegend nach den Militärflugplätzen Thun und Lausanne, zur Aushilfe an den obligatorischen Übungstagen der Piloten und Beobachter, sowie durch die unvorhergesehene Auslandreise eines Beamten.

/. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren Fr. 2,400 Die Zunahme des Flugbetriebes verursachte Mehrausgaben für den telephonischen Verbindungsdienst zwischen den einzelnen Flugplätzen und für Erkundigungen über die Wetterlage usw., die im Interesse der Sicherheit des Flugbetriebes notwendig sind.

E. Finanz- und Zolldepartement.

1. Finanzverwaltung

Fr.

41,010

I. Finanzabteilung

Fr.

27,200

A. Finanzbureau Fr. 23,000 1. Besoldungen .

Fr. 9,600 7. Kommissionen und Sachverständige. . . . » 13,400 Der Kredit ist besonders stark beansprucht worden durch die Ausgaben für Taggelder und Eeiseentschädigungen der Teilnehmer an den Konferenzen i. S. Kredithilfe an die Landwirtschaft (Fr. 4900). Sodann verursachen die vorgesehenen Sitzungen der paritätischen Kommission Kosten im Betrage

1028 von rund Fr. 4300. Die tibrigen unter dieser Eubrik zu verrechnenden Ausgaben werden bis Jahresende voraussichtlich ungefähr Fr. 5000 betragen.

B. Kassen- und Rechnungswesen Fr.

4,200 1. Besoldungen Fr. 4,200 II. Finanzkontrolle 1. Besoldungen

Fr.

Fr.

5,290

5,290

III. Statistisches Bureau Fr.

2,530 3. Taggelder und Eeiseentschädigungen . . . Fr.

1,100 Durch die Erkrankung und den Tod im Spital in Siders des Direktors des eidgenössischen statistischen Bureaus sind dessen Familie Kosten erwachsen, die ihr vergütet werden müssen, weil sich der Verstorbene in amtlicher Mission dort befand und die dahingefallen wären, wenn er am Wohnorte gestorben wäre.

Es handelt sich um den Leichentransport nach Bern, Spital-, Arzt- und Apothekerkosten im Betrage von Fr. 1163. 95.

4. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren, Frachten und Verschiedenes Fr.

680 Die Portoauslagen für die Versendung der Veröffentlichungen ins Ausland haben sich in unvorhergesehener Weise, immerhin nur vorübergehend, gesteigert. Die Mehrkosten wurden durch die grössere Anzahl Lieferungen der Statistischen Mitteilungen und durch den starken Umfang einzelner derselben verursacht.

7. Kommissionen und Sachverständige. . . . Fr.

750 Um den Text der Erhebungsformulare der auf den August 1929 angeordneten Betriebszählung endgültig festzusetzen, müssen im laufenden Jahre noch 2--3 Sitzungen der Statistischen Kommission, sowie der Unterkommission in Aussicht genommen werden, wofür der verfügbare Kredit nicht mehr ausreicht.

IV. Amt für Mass und Gewicht 1. Besoldungen

Fr.

3,400

V. Amt für Gold- und Silberwaren 1. Besoldungen

Fr.

2,590

2. Zollverwaltung

Fr.

3,400

Fr.

2,590

Fr.

400,000

B. Grenzwachtkorps.

1. Besoldungen Fr. 400,000 Diese Mehrausgabe ist eine Folge des Besoldungsgesetzes, wonach ab 1. Januar dieses Jahres der bisherige Wohnungsanspruch von Fr. 300 jedem Grenzwächter als Bestandteil der Besoldung ausgerichtet wird. Dagegen wird durch die Erhöhung der Untermieten für die Dienstwohnungen des Grenzwachtpersonals eine Mehreinnahme von zirka Fr. 200,000 erzielt.

1029

F. Volkswirtschaftsdepartement.

I. Handelsabteilung

Fr.

3,000

19. Beitrag an den Internationalen Fachpressekongress in Genf, 1928 Fr. 3,000 Der Internationale Verband der Fachpresse, dem Organe der Fachpresse aus fast allen Kulturländern angehören und der seinen Sitz in Paris hat, hält seit seiner Gründung statutengemäss alljährlich einen Kongress ab, an dem Fragen und Probleme des Fachpresse- und Zeitschriftenwesens, namentlich von internationalen Gesichtspunkten aus, behandelt -werden. Kongresse fanden bisher statt: 1925 in Paris, 1926 in Rom, 1927 in Berlin, letzterer unter den Auspizien der Beichsregierung, wobei Beichswirtschaftsminister Dr. Curtius den Ehrenvorritz übernahm. Über die grosse Bedeutung des Internationalen Fachpressen erLandes und seiner Kongresse orientieren der Protokollband des Berliner Kongresses und die Eeferate-Sammelmappe, die zur Verfugung der Finanzkommissionen gehalten werden.

Für den diesjährigen Kongress, der \om 27. bis 31. August 1928in Genf stattfand und vom Schweizerischen Fachpresseverband, als Sektion des Internationalen Fachpresseverbandes, mit Unterstützung der Gruppe a Zeitschriften» des Schweizerischen Zeitungsverleger-Vereins organisiert wurde, hatte der Bundespräsident unter gewissen Vorbehalten das Ehrenpräsidium übernommen. Dem Ehrenausschuss gehorten verschiedene fuhrende Persönlichkeiten des schweizerischen Staats- und Wirtschaftslebens an. Mit Schreiben vom 14. Mai 1928 ersuchten die Vertreter des Organisationsausschusses um Gewährung einer Bimdessubvention von Fr. 3--4000 an die Organisationskosten dieses Kongresses.

Mit Bucksicht auf die grosse Bedeutung, die der Fachpresse zweifellos zukommt, und unter Würdigung der Dienste, die diese Presse als Hilfsmittel der Volkswirtschaft zu leisten imstande ist, hat der Bundesrat durch Beschluss vom 4. Juni 1928 einen Beitrag von Fr. 3000 an die Organisationskosten des.

Kongresses in Genf als Vorschusskredit gewährt.

II. Abteilung für Industrie und Gewerbe Fr. 17,700 1. Besoldungen Fr. 10,700 10. Gewerbliche und industrielle Berufsbildung: b. Stipendien » 5,000 Vom 4. bis 20. Oktober fand in Aarau ein Fortbildungskurs für Lehrer an gewerblichen Fortbildungsschulen statt, der die unerwartete Teilnehmerzahl von 120 aufwies. Zur Ausrichtung der den Kantonen in Aussicht gestellten Stipendien ist ein Nachkredit unerlässlich.

c. Temporäre Fachkurse, Veranstaltungen für
Lehrerbildung, Verschiedenes Fr.

2,000 ' Die hohe Teilnehmerzahl am oben genannten Kurse in Aarau notigte die Kursleitung, mehrere Fächer doppelt, d. h. in 2 Klassen, zu fuhren, was die

1030 Kosten der Veranstaltung erhöht. Die starke Beteiligung war nicht vorauszusehen; sie macht einen Zuschuss zum Voranschlagskredit notwendig.

III. Arbeitsamt.

Fr. 20,200 1. Besoldungen Fr. 20,200 Mehrausgaben infolge Anwendung des Beamtengesetzes und Anstellung eines weitern Eevisors.

IV. Bundesamt für Sozialversicherung Fr. 2,035,133 1. Besoldungen Fr.

5,133 Mehrausgaben infolge Anwendung des Beamtengesetzes und Anstellung einer Bureaugehilfin.

9. Beiträge: Krankenversicherung Fr. 2,030,000 Der BEB vom 15. Juni 1928, der den BB vom 22. Dezember 1927 betr.

die Gewährung einer ausserordentlichen Subvention an die anerkannten Krankenkassen in Kraft gesetzt hat, sieht in Art. 9 vor, dass diese Subvention iür das Jahr 1927 im Juni 1928, die übrigen ausserordentlichen Subventionen mit den ordentlichen Bundesbeiträgen gemäss Art. 35 ff. KUVG ausgerichtet werden. Im Jahre 1928 kommen 2 Millionen Franken an ausserordentlicher Subvention zur Auszahlung und zudem noch Fr. 80,000 für die Krankenkassenstatistik, gemäss Art. 5 des erwähnten Bundesbeschlusses. Der Gesamtbetrag von Fr. 2,030,000 wird dem eidgenössischen Versicherungsfonds entnommen und unter den Einnahmen des Bundesamtes für Sozialversicherung eingestellt.

V. Abteilung für Landwirtschaft Fr.3,186,950 1. Besoldungen Fr. 7,050 3. Taggelder und Keiseentschädigungen . . . » 1,400 Die wachsende Tätigkeit auf dem Gebiete des Meliorationswesens verursachte vermehrte Besichtigungen und entsprechende erhöhte Ausgaben; auch auf andern Gebieten hat die auswärtige Beanspruchung zugenommen.

Beiträge: 6. Stipendien Fr. 4,500 Die zugesicherten und noch auszuzahlenden Reise- und Studienstipendien belaufen sich auf Fr. 5000. Die Kreditrestanz beträgt Fr. 511, somit ergibt sich ein Fehlbetrag von Fr. 4500. Die Zusicherung der Studienstipendien erfolgt nach den Leistungen der Kantone.

17. Kleinviehzucht Fr. 37,000 Von den im Jahre 1927 zugesicherten Kleinviehprämien im Gesamtbetrage von Fr. 114,716. 30 werden nach bisherigen Erfahrungen zirka 90 % eingelöst werden, also zirka Fr. 103,250. Die Beiträge an das Zuchtbuchinspektorat für Kleinvieh, an eine Anzahl Kleinviehmärkte, Gründungsbeiträge an Kleinviehzuchtgenossenschaften werden zirka Fr. 15,600 erfordern. Die mutmasslichen Gesamtausgaben pro 1928 werden somit zirka Fr. 118,850 betragen.

1031 Ton dem im Voranschlag für 1928 vorgesehenen Kredit von Fr. 100,000 sind Fr. 18,458. 55 verausgabt worden für Prämien pro 1927 (s. Geschäftsbericht), .so dass für die Verpflichtungen pro 1928 nur noch Fr. 81,541. 45 zur Verfügung stehen. Somit ist ein Nachtragskredit von Fr. 87,000 erforderlich.

18. Förderung der Schlachtviehproduktion . . Fr. 3,000 Seit Jahren wurde der im Voranschlage vorgesehene Kredit nach Massgabe des aufgeführten Lebendgewichtes den vier Schlachtviehmärkten Winterthur, Langenthal, Freiburg und Lausanne zugewiesen. Im laufenden Jahre wurden diese Märkte in der Zeit vom 26. März bis 3. April abgehalten, anfangs Mai wurde über den Kredit verfügt.

Die anhaltende Absatzstockung für Schlachtvieh führte nach eingehender Prüfung der Verhältnisse durch landwirtschaftliche Vereine zur Durchführung "weiterer, in verschiedenen Landesteilen stattfindender Schlachtviehmärkte.

An einzelnen davon wurden die besten Tiere durch kleine Prämien ausgezeichnet, um dadurch die Qualitätsmast anzuregen. Auf Anfrage der betrefienden Kantone erklärte sich das Volkswirtschaftsdepartement (Abteilung für Landwirtschaft) bereit, ihnen die Hälfte ihrer Zuschüsse an diese Prämien rückzuvergüten, sofern der hierfür nötige Nachtragskredit von den eidgenössischen Eäten bewilligt werde. Wir möchten die Eückvergütung des erforderlichen Betrages von Fr. 3000 befürworten.

20. Massnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen . . . Fr. 94,000 Die Abrechnungen der Kantone über die Aufwendungen für die Viehver.sicherung und für die Hagelversicherung sind noch nicht alle eingegangen.

Der Voranschlagskredit für die Viehversicherung wird um zirka Fr. 40,000, derjenige für die Hagelversicherung um annähernd Fr. 100,000 überschritten werden; dagegen werden die Ausgaben für die Beblausbekämpfung um rund Fr. 46,000 unter dem Voranschlag bleiben. Die Leistungen des Bundes richten sich auch hier innert den gesetzlichen Vorschriften nach den Leistungen der Kantone, so dass eine Anpassung an die bewilligten Kredite nicht möglich ist.

23. Verschiedenes. .'

Fr. 40,000 Der Kredit für «Verschiedenes » erwies sich im Jahre 1927 als unzureichend, ·und es mussten die Umsatzprämien für Saatgut und die Auslagen für Feldbesichtigungen pro 1927 teilweise aus dem Kredit pro 1928 bestritten werden.
Der Kredit pro 1928 wird schon aus diesem Grunde nicht ausreichen. Es ist anzunehmen, dass die Auslagen für diese Bestrebungen im Jahre 1928 zufolge der guten Getreideernte grösser sein werden. Zur Vermeidung einer sonst neuerdings notwendig werdenden Übertragung der Ausgaben auf das folgende Jahr, suchen wir um die Gewährung des Nachtragskredites nach.

26. Hilfsmassnahmen für die notleidende Landwirtschaft Fr. 3,000,000 Von dem von den eidgenössischen Eäten durch Beschluss vom 28. Sepitember 1928 für die direkte Unterstützung der notleidenden Landwirtschaft

1032 zur Verfügung gestellten Kredite von Fr. 10,000,000 werden für dringende, noch dieses Jahr zu treffende Massnahmen zirka Fr. 3,000,000 benötigt. Wir verweisen auf die Botschaft an die Bundesversammlung vom 7. September abhin.

VI. Veterinäramt Er.

5,047 A. Verwaltung.

1. Besoldungen Fr. 2,547 B. Grenztierärztlicher Dienst.

4. Stellvertretungskosten » 2,500 Infolge vermehrter Einfuhr von Fleischsendungen beim Zollamt Basel-Post musste anfangs dieses Jahres für die Besorgung des grenztierärztlichen Dienstes während einiger Zeit ein Stellvertreter beigezogen werden.

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes

Fr. 992,000

A. Personalversicherung.

1. Ordentlicher Beitrag des Bundes an die eidgenössische Versicherungskasse, ohne Eegiebetriebe Fr. 400,000 Bei der Aufstellung des Voranschlages für 1928 wurden die Kredite für Besoldungen, Lohne und Teuerungszulagen auf Grund der damals geltenden Erlasse bemessen. Dementbprechend erfolgte auch die Berechnung der Beiträge des Bundes an die Versicherungskasse.

Infolge Anwendung der Art. 71 und 72 des auf 1. Januar 1928 in Kraft getretenen Beamtengesetzes mussten die Besoldungen von etwa 3000 Beamten erhöht werden. Damit stieg die Summe der anrechenbaren Jahresverdienste um rund Fr. 840,000. Dies bedingt auch höhere Einlagen in die Versicherungskasse. Dieselben belaufen sich auf rund Fr. 400,000.

D. Dienstaltersgeschenke Fr. 200,000 Die Erhöhung des Wertes für Dienstaltersgeschenke für 40jährige Dienstzeit und die Abgabe von solchen Geschenken für 25jährige Dienstzeit im Sinne von Art. 49 des Beamtengesetzes erfordert im laufenden Jahre für die Bundeszentralverwaltung rund Fr. 80,000. Davon entfallen auf die Zollverwaltung rund Fr. 80,000.

Dazu kommt die Summe für nachträgliche Dienstaltersgeschenke wegen 25jähriger Dienstzeit im Werte einer halben Monatsbesoldung nach Art. 74 des Beamtengesetzes mit rund Fr. 120,000, wovon rund Fr. 50,000 für das Personal der Zollverwaltung.

F. Automatische Telephonzentrale Fr.

12,000 2. Gesprächsgebühren Fr. 12,000 Infolge starker Zunahme des telephonischen Dienstverkehrs haben sich die Gesprächsgebühren vermehrt.

1033 G. Unvorhergesehenes

Fr. 380,000

Der Voranschlagskredit von Fr. 119.732 ist bereits um Fr. 326,534 überschritten. Vom verausgabten Betrag entfallen Fr. 800,000 auf den Beitrag des Bundes an die Hilfsaktion zugunsten der Opfer der Unwetterkatastrophen vom August und September 1927. Nach dem Bericht des schweizerischen Fonds für nicht versicherbare Elementarschäden ergab die vom eidgenossischen Departement des Innern mit Aufruf vom 10. Oktober 1927 in die Wege geleitete Sammlung zugunsten der Opfer der Unwetterkatastrophe insgesamt Franken 1.806,070. 72. Hiervon wurden für ausserordentliche Zwecke: Todesfalle, Verlegung des Dorfes Einggenberg (Graubunden), Wiederherstellungsarbeiten besonderer Art Fr. 136,070. 72 in Eeserve gestellt.1 Mit der Kestanz von von Fr. 1,670,000, die unter Berücksichtigung des Willens und der Wünsche der einzelnen Geber unter die betroffenen Kantone und das Fürstentum Liechtenstein verteilt wurden, konnten an den meisten Orten die Privatschäden, angemessen vergütet werden. Eine Ausnahme machte immerhin der Kanton Luzern, der in über 30 Gemeinden grosse Schädigungen erlitt, aber nicht sehr ergiebige Sammlungen veranstalten und, aus mehr zufälligen Gründen, auch an der allgemeinen Kollekte nur in bescheidenem Masse teilnehmen konnte.

Bei ihm wäre also auf Grund des Sammlungsergebnisses allein ein erheblicher Teil des Schadens ungedeckt geblieben. Um dies zu vermeiden, wurde ein Ausgleich in Form eines Zuschusses von rund Fr. 400,000 geschaffen. Daran leistete der Fonds aus seinen eigenen verfugbaren Mitteln Fr. 100,000, und die Differenz von Fr. 300,000 haben wir mit Beschluss vom 31. Juli 1928 aus Bundesmitteln zur Verfugung gestellt.

Wir schätzen die übrigen unter diese Eubrik fallenden Ausgaben bis Ende 1928 auf Fr. 53,000.

Regiebetriebe des Bundes.

I. Pulververwaltung

Fr.

6,124

15. Provisionen an Pulververkäufer und Depothalter Fr. 5,000 Gestützt auf die bisherigen Eechnungsergebnisse kann ein vermehrter Pulververkauf durch die patentierten Pulververkäufer festgestellt werden, der entsprechende Mehrausgaben für Provisionen zur Folge hat.

17. Zins des Betriebskapitals

Fr.

1,124

Im Voranschlage wurde der Zins auf einem vorausischtlichen Betriebskapital von Fr. 190,000 berechnet, während der Eechnungsabschluss für das Jahr 1927 ein solches von Fr. 210,430 ergab. Die Differenz beträgt Fr. 20,430 à 5i/2% = Fr. 1124.

1034 IL Pîerderegieanstalt Fr. 65,617 1. Besoldungen Fr. 11,000 8. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse » 6,251 9. Dienstaltersgeschenke » 4,666 11. Putter » 28,700 Zu 11. Durch grössere Ausserdienststellung von Eegiepferden wegen, ungünstiger Dienstverwendung im ersten Halbjahr sind Mehrausgaben für Futter entstanden, die berechnet werden auf 14,000 Futtertage zu Fr. 2. 05 = Fr. 28,700.

16. Verschiedenes Fr. 5,000 Mehrkosten für die Unterkunft der Pferde ausser Dienst, für Pferdetransportkosten für Offiziersreitkurse, sowie für den Unterhalt von Material, Stallungen, Reitbahnen usw.

Depot Artillerie-Bundespferde Fr. 10,000 2. Unterhalt und Verpflegung Fr. 10,000 Wie bei den Begiepferden war auch bei den Artillerie-Bundespferden die Dienstverwendung in Schulen und Kursen von kürzerer Dauer, was vermehrte Futterkosten zur Folge hatte.

III. Münzstätte Fr.2,737,467 A. Betriebsrechnung.

II. Fabrikation.

A. Münzfabrikation.

I.e. Dienstaltersgeschenke Fr.

1,449 B. Wertzeichenfabrikation.

I.e. Dienstaltersgeschenke » 631 2. Metallbeschaffung » 2,734,800 Der Art. l des Gesetzes über die Anlage der eidgenössischen Staatsgelder und Spezialfonds, vom 28. Juni 1928, bestimmt, dass eine besondere Eücklage von wenigstens zehn Millionen Franken in Silberscheide- und Nickelmünzen bei der eidgenössischen Staatskasse für die ersten Bedürfnisse bei ausserordentlichen Ereignissen zu halten sei. Nach erfolgter Eücklage dieser 10 Millionen Franken war die eidgenössische Staatskasse für ihre laufenden Bedürfnisse ungenügend ausgerüstet. Eine nachträgliche, im ordentlichen Voranschlag nicht vorgesehene Prägung von 750,000 Stück Zweifranken Fr. l,500,000 1,500,000 » Einfranken » 1,500,000 1,000,000 » Halbfranken » 500,000 Fr. 3,500,000 wurde daher notwendig. Sie erforderte 17,500 kg Silber zu 835/1000 fein = 14,612,500 kg Feinsilber. Es wurde wie folgt beschafft:

1035 460,000 Stück ältere, aus dem Verkehr zurückgezogene Fünffrankenstücke von der Nationalbank bezogen = 11,492,788 kg zu 900 fein = Feinsilber 10,343,HO kg aus den Beständen der Münzstätte und aus altem, der Münzstätte zum Einschmelzen übergebenem Silbergeld . . . .

4,268,990 " Zusammen Feinsilber 14,612,50,, kg Die Prägung erforderte folgende Kosten für Metallbeschaffung: 460,000 Stück Fünffranken von der Nationalbank . . . Fr. 2,300,000. -- 4,268,990 kg Feinsilber, von Staatskasse und Münzstätte, in altem Geld, zu Fr. 95 per kg » 405,554.05 1100 kg Kupferzusatz, zu Fr. 2 per kg » 2,200. -- Fabrikationsabgang l %, rund » 27,045.95 Zusammen für Metallbeschaffung Fr. 2,734,800.-- denen eine Mehreinnahme der Münzstätte im Betrage von Fr. 3,500,000 gegenübersteht, was einen Prägegewinn von Fr. 765,200 ergibt.

B. Gewinn- und Verlustrechnung.

II. Verwaltungskosten.

e. Dienstaltersgeschenke

Fr.

587

IV. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten Oerlikon, Liebeîeld-Bern und Lausanne Fr.

1. Besoldungen und Löhne Fr. 13,278 6. Einlagen des Bundes in die eidgenössische Versicherungskasse » 10,667 8. Dienstaltersgeschenke » 3,307

27,252

V. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil Fr.

800 3. Taggelder und Beiseentschädigungen . . . Fr.

400 Die in verschiedenen Landesgegenden durchgeführten Versuche grösseren Massstabes zur Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen der Obstbäume veranlassten zahlreiche Beisen zur Ausführung und Kontrolle der Versuche, Ernte des Obstes usw. Von besonderer Bedeutung für den Obstbau ist sodann die Frage der Obstkühllagerung, und es sind erweiterte Versuche in der grossen Praxis in Vorbereitung. Zur Besichtigung und zum Studium moderner Obstkühllagerungsanlagen ist dem Direktor eine im Voranschlag nicht vorgesehene Beise nach Holland und England bewilligt worden.

6. Bureaukosten Fr.

400 Der Verkehr der Anstalt mit der Praxis, mit landwirtschaftlichen Schulen und Organisationen usw. ist beständig im Wachsen begriffen, was eine entsprechende Vermehrung der Telephonbenützung, Mehrverbrauch von Schreibmaterialien usw. im Gefolge hat.

1036

VI. Versuchsanstalt îur Weinbau in Lausanne Fr.

5,600 1. Besoldungen und Löhne Fr. 1,000 3. Taggelder und Beiseentschädigungen . . . » 300 Vermehrte Versuche, sowie Inspektionen im Wallis und namentlich im Tessiti, wo erfreuliche Anstrengungen zur Hebung des Weinbaues gemacht werden, verursachten Mehrausgaben.

4. Einlagen des Bundes in die eidgenössische Versicherungskasse Fr.

950 7. Mobiliar, Apparate und Bibliothek . . . . » 1,800 Anschaffung eines Motors mit Seilwinde für die Bearbeitung von Beben an steilen Halden.

8. Betriebskosten Fr. 1,550 Die Notariats- und Fertigungsgebühren sowie einige andere mit dem im laufenden Jahre erfolgten Ankauf von 10 Bebparzellen verbundene Unkosten mussten aus diesem Kredit bestritten werden. Diese Ausgaben waren im Voranschlage nicht vorgesehen.

IX. Postverwaltung.

A. Betriebsrechnung.

l, Personal.

a. Besoldungen für Beamte, Angestellte und Aushilfskräfte . Fr. 150,000 b. Löhne für ständige Arbeiter . » 20.000 i. Einlagen in die Versicherungskasse des Bersonals » 250,000 l. Dienstaltersgeschenke . . . . » 480,000 p. Vergütungen an andere Verwaltungen für Dienstleistungen ihres Personals » 100,000 Fr. l,000,000 II. Diensträume.

b. Mietzinse /. Beinigung

Fr. 100,000 » 20,000

III. Transporte.

g. Hauptbahnen

»

120,000

»

600,000 Fr. l,720,000

B. Gewinn- und Verlustrechnung.

III. Abschreibungen.

a. Abschreibung beseitigter Betriebsanlagen

Fr. 200,000

1037 C. Kapitalrechnung.

I. Liegenschaftskonto.

Zuwachs

Fr. 262,000 A. Betriebsrechnung.

Zu I. Die Nachtragskredite unter a. b. i und l haben ihre Ursache im Inkrafttreten des Beamtengesetzes. Unter a hätte ein wesentlich höherer Betrag verlangt werden müssen, ·« ären nicht infolge der Verjüngung des Personals Einsparungen möglich gewesen. Unter i kommen neue Einzahlungen von je fünf Monatsbetreffnissen für Besoldungserhöhungen in Betracht. Die nachzuzahlenden Dienstaltersgeschenke unter l beruhen für Fr. 200,000 auf Artikel 49 und für Fr. 280,000 auf Artikel 74 des Beamtengesetzes. Unter p muss einer neuen Vereinbarung Rechnung getragen werden, wonach der Telegraphenverwaltung für die Vertragung der Eilsendungen Fr. 100,000 mehr zu vergüten sind.

Zu II. Unter b ist neu die Verzinsung des Baugrundes für das Sihlpostgebäude in Zürich hinzugekommen. Unter / bewirkt der Umstand eine Mehrausgabe, dass verschiedenenorts feste Beträge ausgerichtet werden, wo früher Unterbeamte in ihren Dienststunden mit der Reinigung betraut waren. Die Unterbeamten werden dadurch für andere Obliegenheiten frei, und es lassen sich so Einsparungen aaf den Personalfcosten erzielen.

Zu III. Die Zunahme der mit den Hauptbahnen zu befördernden Stücke von mehr als 5 kg Gewicht wurde für den Voranschlag mit 5% berechnet, während sich nun eine Zunahme von ungefähr 8% herausstellt. Dieser Umstand bedingt die hier vorgesehene Mehrausgabe für Zahlungen an die Hauptbahnen.

Den Mehrausgaben von zusammen Fr. 1,720,000 stehen in den andern Rubriken der Betriebsrechnung voraussichtlich Minderausgaben gegenüber, die auf einen nahezu gleich hohen Betrag veranschlagt werden dürfen.

B. Gewinn- und Verlustrechnung.

Zu III a. Es ist im Interesse des Dienstes in Aussicht genommen, 25 statt 20 alte Armeelastwagen der Armee zurückzugeben und noch einige ausgemusterte Karosserien zu Motorfahrzeugen und ferner bespannbare Fuhrwerke an Private zu veräussern. Der Mehrausgabe steht eine gleich hohe Mehreinnahme unter IV, l der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber.

G. Kapitalrechnung.

Zu I. Zuwachs. Mit Beschluss vom 28. September 1928 (Gesetzsammlung Bd. 44, S. 718) bewilligten Sie für die Erstellung eines Post-, Telegraphenund Telephongebäudes in Baden einen Kredit von Fr. 843,000. Davon werden im laufenden Jahre verausgabt: Bundesblatt. 80. Jahrg. Bd. II.

77

1038 für den Ankauf der Liegenschaft Lehn er, Parkstrasse 3 Fr. 115,000 für Fertigungskosten und Handänderungsgebühren, sowie für Kosten der Vorarbeiten des Baues zirka » 15,000 Zusammen Fr. 130,000 Ferner wurden mit BB vom 29. September 1928 (Gesetzsammlung Bd. 44, S. 723) bewilligt: Fr. 1,809,000 für den Ankauf der alten Kavalleriekaserneliegenschaft in Bern zur Erstellung eines Postdienstgebäudes. Im Jahre 1928 wird der Kredit einzig für die Handänderungs- und Fertigungsgebühren im Betrage von » 9,000 in Anspruch genommen.

Die übrigen Ausgaben, die aus diesen mit besondern Bundesbeschlüssen bewilligten Krediten zu bestreiten sind, verteilen sich auf die Jahre 1929 bis 1931.

Die Postverwaltung bedarf sodann noch folgender Nachtragskredite : 1. für die notwendigen Vorarbeiten zur Projektauf Stellung für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Montreux » 3,000 2. für den Ankauf des Postgebäudes in Pfäffikon (Kürich) . » 120,000 Fr. 262,000 Zur Begründung des Kreditbegehrens von Fr. 120,000 sei folgendes erwähnt : Der Vermieter der Post- und Telegraphenlokale in Pfäffikon (Zürich) hat die Absicht, das Posthaus zu verkaufen. Dieses ist gut gelegen und seinerzeit eigens für die Unterbringung der eidgenössischen Dienste erstellt worden. Die Liegenschaft hat eine Fläche von 799 m2. Eine spätere Vergrösserung der Dienstlokale ist deshalb ohne weiteres möglich.

Das Gebäude weist neben den erforderlichen Keller- und Eemisenlokalen, im Erdgeschoss und ersten Stock die Post-, Telegraphen- und Telephonlokale samt einer Dienstwohnung auf. Im zweiten Stock und im Dachstock befinden sich je eine Wohnung von fünf Zimmern mit Küche, Bad und Abort. Im Estrich ist ein grosser Dachraum vorhanden. Das Haus ist gut und solid gebaut.

Der Kaufpreis für die Liegenschaft konnte nach längern Unterhandlungen auf Fr. 116,000 herabgesetzt werden. Hierzu kämen noch rund Fr. 4000 für ordentliche Instandstellungsarbeiten und Handänderungsgebühren, so dass ein Kredit von Fr. 120,000 erforderlich sein wird. Bei Verzinsung dieses Anlagekapitals zu 6% % ergibt sich für die Dienstlokale der Verwaltungen ein Gesamtzins von Fr. 4200, was als mässig bezeichnet werden darf. Der Ertrag aus den untermieteten Bäumlichkeiten im Hause ist auf Fr. 3600 berechnet. Diensträume in einem Neubau würden erheblich grössere Aufwendungen
erfordern.

Dazu kämen noch die grossen Kosten für die Verlegung der Telephonzentrale.

Aus diesen Gründen empfiehlt es sich, die Liegenschaft durch den Bund anzukaufen.

1039

X. Telegraphen- und Telephon Verwaltung.

A. Betriebsrechnung.

I. Personal.

1. Dienstaltersgeschenke

Pr.

75,000

II. Diensträume.

a. Unterhalt der Telegraphen- und Telephongebäude

»

15,000

IV. Verschiedenes.

c. Versicherungsprämien

»

4,500 Fr.

94,500

C. Kapitalrechnung.

1. Anlagekonto.

a. Linienanlagen b. Apparate und Innenleitungen

Fr. 900,000 » 400,000

2. MaterialJconto.

I. Materialkosten.

Materialanschaffungen : a. Linienbaumaterial

Irr. l,oOO,000

»

500,000 Fr. l,800,000

A. Betriebsrechnung.

Zu I. Personal. Die Anwendung des Beamtengesetzes macht einzig bei den Dienstaltersgeschenken einen Nachtragskredit notwendig. Infolge starken Abbaues und Verjüngung des Personals vermag die Telegraphen- und Telephonverwaltung mit den übrigen Voranschlagskrediten auszukommen, trotzdem die Erhöhung der Besoldungen auf Grund von Art. 71 und 72 des Beamtengesetzes auf 1. Januar 1928 und die entsprechenden Mehreinlagen in die Versicherungskasse rund Fr. 600,000 erfordert haben.

Zu A. II. a. Der Kredit ist notwendig für Umbauten im Telephongebäude «Stand», im Hause «Bourrit» und im Postgebäude «Montblanc» in Genf.

Im Voranschlage für das Jahr 1929 ist die Einrichtung einer vollautomatischen Telephonzentrale im Gebäude «Stand» vorgesehen. Die Einrichtung erfordert grössere Umbauten in diesem Gebäude und im anstossenden Hause «Bourrit». Gleichzeitig muss die bestehende automatische Zentrale im Postgebäude «Montblanc» erweitert werden, was dort ebenfalls mit Umbauten verbunden ist. Der Voranschlag für 1929 enthält für diese Umbauten drei Posten von insgesamt Fr. 180,375. Damit die sehr dringlichen Installationsarbeiten nach Möglichkeit gefordert werden können, müssen Umbauten im Kostenbetrage von rund Fr. 15,000 schon im laufenden Jahre durchgeführt werden.

Um diesen Betrag wird der für 1929 nachgesuchte Kredit weniger beansprucht.

1040 Zu A. IV. e. Die Vermehrung des Bestandes an Motorwagen und an Motorrädern während des laufenden Jahres verursacht eine Erhöhung der Versicherungskosten.

G. Kapitalrechnung.

Zu G. 1. a. Vorn vorgesehenen Betrage sind Fr. 250,000 für die Sicherungsmassnahmen bestimmt, die noch im laufenden Jahre wegen bevorstehender Elektrifikation der Visp-Zermatt-Bahn ausgeführt werden müssen. Die gegenwärtig längs der Bahn verlaufenden staatlichen Telegraphen- und Telephonleitungen sollen auf der drahtreichern Strecke Visp-Stalden verkabelt und zwischen Stalden und Zermatt, wo die geringere Drähtezahl den Bau einer Kabelanlage nicht rechtfertigt, auf eine streckenweise neue Stangenlinie abseits der Bahn verlegt werden.

Die Ausgabe von Fr. 250,000 betrifft mit Fr. 43,000 die Telegraphenleitungen: oberirdische Strecke Fr. 35,000 unterirdische Strecke » 8,000 und mit Fr. 207,000 die zwischen Visp und Zermatt verlaufenden interu r b a n e n Telephonleitungen: oberirdische Strecke Fr. 90,000 unterirdische Strecke » 117,000 Der Beschluss der Bahndirektion, den elektrischen Betrieb schon mit dem 1. Mai 1929 aufzunehmen, datiert vom August 1928. Der Ausgabe von Fr. 250,000 konnte sonach im Voranschlag 1928 nicht Eechnung getragen werden. Die Bahn wird sich an den Kosten der Sicherungsmassnahme im gesetzlichen Beitragsverhältnis beteiligen.

Die verbleibenden Fr. 650,000 sind für neue Teilnehmerkabelanlagen bestimmt, die gebaut werden müssen, weil der Zuwachs an neuen Teilnehmern, die bei Aufstellung des Voranschlages 1928 angenommene Zahl weit überschreiten wird. Diese unvorhergesehene starke Vermehrung darf zur Hauptsache als Erfolg der regen Propagandatätigkeit angesprochen werden.

Zu G. 1. b. Wie bereits unter a zur Begründung der Mehrausgabe für unterirdische Teilnehmerleitungen erwähnt, wird der Zuwachs an neuen Teilnehmern die Voraussetzungen des Voranschlages übertreffen. Aus demselben Grunde muss auch beim Posten «Teilnehmerapparate für neue Teilnehmer» mit einer Mehrausgabe gerechnet werden.

Zu C. 2.1. a. Der Kachkredit ist nötig zur Beschaffung des Kabelmaterials für die Linienverlegung Visp-Stalden und für den Ausbau von Ortskabelnetzen zum Anschluss einer über Erwarten grossen Zahl neuer Teilnehmer (s. Begründung zum Nachtragskredit in C. Kapitalrechnung, 1. Anlagekonto, a. Linienanlagen).

1041

Wir beehren uns, Ihnen die Genehmigung der vorstehend aufgeführten Nachtragskreditbegehren zu beantragen, und benützen den Anlass, Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Bern, den 30. November 1928.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Schulthess.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1928, II. Folge.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 30. November 1928, beschliesst : Dem Bundesrate werden für das Jahr 1928 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Verwaltungsrechnung.

Erster Abschnitt.

Verzinsung und Tilgung.

A. Verzinsung und Provisionen.

b. Schwebende Schulden

Fr.

Fr.

670,000

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen für die Sitzungen des Bates Übertrag

10,000 10,000

670,000

1042 Fr.

Übertrag O. Bundeskanzlei.

3. Taggelder und Eeiseentschädigungen .

1,000 6 a. Druck- und Buchbinderkosten, Schreibmaterial und übrige Bureaukosten (DMZ) 112,300 7. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften. .

150

Fr.

10,000

Fr.

670,000

113,450

E. Bundesgericht.

1. Besoldung von 24 Gerichtsmitgliedern und Zulage an den Präsidenten. . . .

121,000 8. Druck- und Buchbinderkosten . . . .

3,500 9. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren 3,000 11. Schreibmaterial und übrige Bureaukosten 1,000 128,500 F. Eidg. Versicherungsgericht.

1. Besoldung von 5 Gerichtsmitgliedern und Zulagen an den Präsidenten und Vizepräsidenten 25,000 3. Taggelder und Eeiseentschädigungen an die Ersatzmänner 1,500 4. Besoldungen (des Kanzleipersonals) . .

3,050 9. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren 1.600 13. Gerichtsgebäude (Unterhaltung, Heizung, Beleuchtung, Instandhaltung) . .

1.000 32,150 284,100

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

Abteilung für Auswärtiges.

Allgemeine Ausgaben und Beiträge: 9. Bepräsentationskosten des Bundesrates 5,000 10. Kosten des Völkerbundes 10,000 15,000 Übertrag

15,000

954,100

1043 Fr.

Übertrag

Fr.

Fr.

15,000

954,100

Gesandtschaften : 20. Besoldungen und Zulagen für das Personal : Fr.

a. in Paris 6,700 i>. in Born 2,000 c. in Wien 100 e. in Washington 2,200 Ti. m Tokio 1,000 i. in Buenos-Aires 3,000 m. in Bukarest, Athen und Belgrad 3,500 n. in Eio-de-Janeiro 1,500 o. in Brüssel 3,200

i 23,200

24. Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Kanzleien: a. in Paris

5,000 28,200

Konsulate: 26. Besoldungen und Zulagen an das Personal der Konsulate 29. Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Konsulatskanzleien . . .

50,000 10,000 60,000 103,200

B. Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

A. Departementssekretariat.

1. Besoldungen 1,867 79. Verschiedenes und Unvorhergesehenes 500 2 367 C. Zentralbibliothek.

1. Besoldungen 2,386 D. Schweizerische Landesbibliothek.

3. Taggelder und Beiseentschädigungen 300 4. Post-, Telegraphen- und Telephongebuhren, Frachten 600 900

Übertrag

5,653

1,057,300

1044 Übertrag E. Bundesarchiv.

Fr.

1. Besoldungen 500 7. Historische Arbeiten in andern ausländischen Archiven . . . . 1,200

Fr.

5,653

Fr.

Fr.

1,057,300

1,700

F. Eidgenössische Technische Hochschule.

3. Besoldungen für das Kanzleipersonal 1,410 6. Post-, Telegraphen- und Telephongebilhren, Insertionsgebühren, sowie Frachten 2,300 7. Besoldungen der Professoren . . 83,600 9. Entschädigungen für besondere Leistungen (Lehraufträge und Stellvertretung) 7,000 11. Anteil der Lehrerschaft an Schulgeldern und Honoraren (ohne Privatdozenten) 210 14. Entschädigungen für Exkursionen, Abordnungen, Umzugskosten und Beiträge an Studienreisen usw. . 8,500 19. Hausdienst und Beinigungsmaterial 5,000 22. Wasserzins 550 -- G.

108,570

Materialprüfungsanstalt.

1. Besoldungen 34,000 7. Post- und Telegraphengebühren, Frachten 3,000 9. Betriebskosten (Verbrauchsmaterial, Triebkraft usw.)

13,000 10. Unterhalt und Neuanschaffungen -3,500 14. Sonderkredite: a. Neuanschaffung und Ersatz von Prüflings- und Bearbeitungsinaschinen und Instrumenten 20,000 73,500 Übertrag

189,423

1,057,300

1045 Fr.

Übertrag

Fr.

189,423

Fr.

1,057,300

H. Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen.

Fr 1. Besoldungen 2,318 7. Post-, Telegraphen- und Telephongebuhren, Frachten . . . . 200

2,518 J. Meteorologische Zentralanstalt.

3. Taggelder und Reiseentschädigungen 500 8. Post-, Telegraphen- und Telephongebuhren 250 21. Betriebskosten 1,000

1,750 K. Landesmuseum.

6. Bucher, Zeitungen und Zeitschriften . .

500 --

194,191

II. Oberbauinspektorat.

3. Taggelder und Eeiseentschädigungen .

1,500 7. Kommissionen und Sachverstandige . .

500 Beiträge: 8. Gewässerverbauungen (Bewilligungen in der Kompetenz des Bundesrates) . . .

36. a. Portsetzung der Korrektion der Engelberger Aa von Grafenort bis in den Vierwaldstättersee und Verbauung des untersten Laufes des Steinibaches (Kanton Nidwalden Nachsubvention (BB vom 21. Juni 1928); 1. Jahresrate, jahrlicher Höchstbetrag. . . .

36. b. Ausserordentliche Bundeshilfe an die Kantone Graubunden und Tessin infolge der Wasserverheerungen im September 1927 (BB vom 27. Juni 1928 44. Beitrag der Eidgenossenschaft an den Landerwerb für die S. B. B., Genfer Verbindungsbahn in Genf

1,000,000

40,000

200,000 20,000 1,262,000

Übertrag

1,456,191

1,057,300

1046 Fr.

Übertrag

Fr.

Fr.

1,456,191 1,057,300

III. Direktion der eidgenössischen Bauten.

10. Hochbauten: 6. Umbau- und Erweiterungsarbeiten: 1. Zollgebäude Punt la Drosa (Graubünden), elektrische Beleuchtung .

6,200 c. Neubauten: 1. Fliegerwaffenplatz Dübendorf, Ankauf der Liegenschaft Primault .

2. Benzintankanlage bei Kehrsatz, Ankauf 3. Waffenplatz Monte Ceneri, Erwerb der Gendarmerie-Kaserne . . . .

4. Neues Bundesgerichtsgebäude in Lausanne 15. Mietzinse für die Zentralverwaltung . .

38,000 505,000 14,400 498,400 1,055,800 1,820 1,063,320

IV. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

a. Forstwesen.

1. Besoldungen 3. Taggelder und Beiseentschädigungen .

7. Beiträge an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals 8. Beiträge an die Unfallversicherung des Forstpersonals l. Jagd und Vogelschutz.

1. Beiträge an die Kosten der Wildhut . .

2,438 2,000 10,000 3,000 20,000 37,438

V. Amt für Wasserwirtschaft.

6. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren, Frachten und Verschiedenes . . .

1,000 7. Bücher, Zeitschriften und Kartenmaterial 100 Übertrag

1,100 2,558,049 1,057,300

1047 Fr.

Übertrag

Fr.

2,558,049

Fr.

1,057,800

VI. Gesundheitsamt.

a. Allgemeines, 1. Besoldungen 5. Post-, Telegraphen- und Telephongebuhren, Frachten und Verschiedenes . . .

18. Beitrag zur Bekämpfung der Tuberkulose

6,833 450 307,595

b. Lebensmittelkontrolle.

1. Betriebskosten des Laboratoriums, Instruktionskurse für Lebensmittelexperten und Zollbeamte, Inspektionen und Expertisen, Apparate

3,000 317,878 ·

2,875,927

C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Departementssekretariat, 1. Besoldung

600 II. Justizabteilung,

3. Taggelder und Reiseentschädigungen .

500

III. Polizeiabteilung, a. Abteilung.

1. Besoldungen 3,800 6. Justiz- und Auslieferungskosten. . . .

3,000 19. Unterstützung wiedereingebürgerter Schweizerinnen 8,000 14,800 b. Fremdenpolizei.

3. Taggelder und Eeiseentschädigungen

.

300 15,100

IV. Bundesanwaltschaft.

1. Besoldungen

3,800 V. Versicherungsamt,

1. Besoldungen

2,700 22,700 Übertrag

3,955,927

1048 Fr.

Fr.

Übertrag

Fr.

3,955,927

D. Militärdepartement.

I. Zentralverwaltung, A. Kanzlei des Departementes : 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen B. Generalstabsabteilung: 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen .

C. Abteilung für Infanterie: 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen .

D. Abteilung für Kavallerie: 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen .

B. Abteilung für Artillerie: 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen F. Abteilung für Genie: 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen .

J. Oberkriegskommissariat : 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen .

M. Militärgerichtsbarkeit : 2. Kosten der Militärgerichte

6,400 15,400 5,200 2,460 4,050 5,200 4,600 27,100

70410Q

II. Ausbildung der Armee, A. Lehrpersonal: 2. Infanterie: b. Besoldungen, Gehälter und Fr.

Zulagen des Kanzleipersonals 3,655 5. Genietruppen: a. Besoldungen und Zulagen . 6,980 9. Verpflegungstruppen: a. Besoldungen und Zulagen . 1,780 10. Motorwagendienst : a. Besoldungen und Zulagen . 300

12715

C. Führung und Inspektion: 1. Kommandanten der Heereseinheiten: a. Jahresentschädigungen

41,340

Übertrag

54,055

70,410 3,955,927

1049 Fr.

Übertrag

54,055

Fr.

Fr.

70,410 3,955,927

D. Unterkunft: 1. Betrieb der eidg. Kasernen: Fr.

b. Löhne 2,600 g. Wasch-, Putz- und Flickmaterial 7.500 h. Heizung,Beleuchtung,Wasser 16.800 i. Ausbesserungen und Ersatz 1,600 fe. Transporte, Fuhrungen . . 7,500 36,000 E. Leistungen zur Erleichterung der Dienstpflicht : 1. Militärversicherung: a. Kosten des vorübergehenden Nachteils . . . 1,400,000 ä. Kosten der Pensionskommission 5,000 1,405,000 1,495,055 III. Ausrüstung der Armee.

B. Materialunterhalt und -ersatz: 1. Betrieb der eidgenössischen Zeughäuser, Munitionsdepots und Munitionsmagazine : a. Besoldungen, Gehälter und Zulagen 2. Unterhalt: a. Bekleidung und Ausrüstung: 1. Entschädigung an die Kantone für die Instandstellung und den Unterhalt der Bekleidung und Ausrüstung . 21,468 b. Bewaffnung: 1. Kontrolle: * a. Besoldungen, Gehäl** ter und Zulagen . .

3,520 c.Korpsausrüstung . . . . 100,000

28,560

124,988 153,548 Übertrag

1,719,013 3,955,927

1050 Fr.

Übertrag

Fr.

Fr.

1,719,018 3,955,927

IV. Pferde.

A. Kavalleriepferde: 2. "Kavallerieremontendepot : c. Futter und Streue 6. Rücknahme von Pferden

25,000 190,000 215,000

V. Festungen, A. St. Gotthard: 1. Verwaltung: d. Taggelder und Reiseentschä- Fr.

digungen 4,000 /. Dienstkleider 1,700 g. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren und Verschiedenes 500 2. Unterhalt der Werke und Ersatz des Materials: d. Taggelder, Reiseentschädigungen und andere Zulagen 2,000 8,200 B. St. Maurice: 1. Verwaltung: a. Besoldungen, Gehälter und Zulagen 2,500 e. Dienstkleider 800 3,300 11,500 VI, Verkehrswesen.

B. Militärflugwesen: 1. Verwaltung: d. Taggelder und Reiseentschädigungen 3,600 /. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren 2,400 6,000 · Übertrag

1,951,513 5,907,440

1051 Fr.

Fr.

Übertrag

Fr.

5,907,440

E. Finanz- und Zolldepartement.

1. Finanzverwaltung.

1. Finanzabteilung.

A, Finanzbureau.

1. Besoldungen 9,600 7. Kommissionen und Sachverständige . .

18,400 K.d RT> h B . KassenB.

und Rechnungswesen.

1. Besoldungen

23,00000 4,200 --

27,200

II. Finanzkontrolle.

1. Besoldungen

5,290

III. Statistisches Bureau.

3. Taggelder und Reiseentschädigungen .

1,100 4. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren, Frachten und Verschiedenes . . .

680 7. Kommissionen und Sachverständige . .

750 2,530 IV. Amt für Mass und Gewicht.

1. Besoldungen

3,400 V. Amt für Gold- und Silberwaren.

1. Besoldungen

2,590

2. Zollverwaltung.

B. Grenzwachtkorps.

1. Besoldungen

400,000 441,010

F. Volkswirtschaftsdepartement.

I, Handelsabteilung.

19. Beitrag an den Internationalen Fachpressekongress in Genf, 1928 1. Besoldungen

3,000

II. Abteilung für Industrie und Gewerbe.

10,700 Übertrag

10,700

3,000

6,348,450

1052 Fr.

Fr.

Übertrag

10,700

3,000

10. Gewerbliche und industrielle Berufsbildung: 6. Stipendien c. Temporäre Fachkurse, Veranstaltungen für Lehrerbildung, Verschiedenes

5,000

Fr.

6,348,450

2,000 17,700

III. Arbeitsamt.

1. Besoldungen

20,200 IV. Bundesamt für Sozialversicherung.

5,133

1. Besoldungen Beiträge: 9. Krankenversicherung

2,030,000 2,035,133

1.

3.

6.

17.

18.

20.

23.

26.

V, Abteilung für Landwirtschaft.

Besoldungen 7,050 Taggelder und Beiseentschädigungen .

1,400 Beiträge: Stipendien 4,500 Kleinviehzucht 37,000 Förderung der Schlachtviehproduktion .

3,000 Massnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen 94,000 Verschiedenes 40,000 Hilfsmassnahmen für die notleidende Landwirtschaft 3,000,000 3,186,950 VI. Veterinäramt.

A. Verwaltung.

1. Besoldungen

2,547

B. Grenztierärztlicher Dienst.

4. Stellvertretungskosten

2,500 5,047 5,268,030

Übertrag

11,616,480

1053 Fr.

Übertrag

Fr.

11,616,480

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes.

A. Personalversicherung : 1. Ordentlicher Beitrag des Bundes an die eidgenössische Versicherungskasse, ohne Regiebetriebe

400,000

D. Dienstaltersgeschenke

200,000

F, Automatische Telephonzentrale: 2. Gesprächsgebuhren

12,000

G. Unvorhergesehenes

380,000 992,000 Verwaltungsrechnung 12,608,480

Regiebetriebe des Bundes, I. Pulververwaltung.

15. Provisionen an Pulververkäufer und Depothalter 17. Zins des Betriebskapitals

5,000 1,124 6,124

II. Pferderegieanstalt.

1. Besoldungen 8. Einlagen des Bundes in die Versicherungskasse 9. Dienstaltersgeschenke 11. Futter 16. Verschiedenes

11,000 6,251 4,666 28,700 5,000 55,617

Depot Artillerie-Bundespferde.

2,. Unterhalt und Verpflegung

10,000 65,617

Übertrag Bundesblatt. 80. Jahrg. Bd. II.

71,741 78

1054 Fr.

Fr.

Übertrag

Fr.

71,741

III. Münzstätte.

II.

1.

1.

2.

A. Betriebsrechnung.

Fabrikation: A. Münzfabrikation: e. Dienstaltersgeschenke B. Wertzeiohenfabrikation: e. Dienstaltersgeschenke Metallbeschaffung

1,449 631 2,734,800 · 2,736,880

B. Gewinn- und Verlustrechnung.

II. Verwaltungskosten: e. Dienstaltersgeschenke

587 2,737,467

IV. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten Oerlikon, Liebefeld-Bern und Lausanne.

1. Besoldungen 6. Einlagen des Bundes in die eidgenössische Versicherungskasse 8. Dienstaltersgeschenke

13,278 10,667 3,307 27,252

V. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

3. Taggelder und Eeiseentschädigungen .

6. Bureaukosten

400 400 --

800

VI. Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne.

1. Besoldungen und Lohne 3. Taggelder und Eeiseentschädigungen .

4. Einlagen des Bundes in die eidgenössische Versicherungskasse 7. Mobiliar, Apparate und Bibliothek . .

8. Betriebskosten

1,000 300 950 1,800 1,550 5,600 33,652

Übertrag

2,842,860

1055 Fr.

Fr.

Übertrag

Fr.

2,842.860

IX. Postverwaltung.

A. Betriebsreclmung.

I. Personal.

a. Besoldungen für Beamte, Angestellte und Aushilfskräfte 150,000 b. Löhne für standige Arbeiter. . . .

20,000 ·i. Einlagen in die Versicherungskasse des Personals 250,000 l. Dienstaltersgeschenke 480,000 p. Vergütungen an andere Verwaltungen für Dienstleistungen ihres Personals 100,000 ^.

II. Diensträume.

b. Mietzinse /. Reinigung

1,000,000

TT

100,000 20,000 120,000

III. Transporte.

g. Hauptbahnen

600,000 1.720.000

B. Gewinn- und Verlustrechnung.

III. Abschreibungen.

a. Abschreibung beseitigter Betriebsanlagen C. Kapitalrechnung.

I. Liegenschaftskonto.

Zuwachs

200,000

262,000 2,182,000

X. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

A. Betriebsrechnung.

I. Personal.

l. Dienstaltersgeschenke 75,000 II. Diensträume.

a. Unterhalt der Telegraphen- und Telephongebäude 15,000 IV. Verschiedenes.

c. Versicherungsprämien 4,500 94,500 Übertrag

94,500

5,024,860

1056 Fr.

Übertrag G. Kapitalrechnung.

Ì. Anlagekonto.

a. Linienanlagen b. Apparate und Innenleitungen . . . .

Fr.

Fr.

94,500 5,024,860

900,000 400,000 1,800,000

2. Materialkonto.

L Materialkosten.

Materialbeschaffungen : a. Linienbaumaterial

500,000 1,894,500 Regiebetriebe des Bundes 6,919,360

Zusammenstellung.

Nachtragskredite zulasten der V e r w a l t u n g s r e c h n u n g : o. Neue Kredite b. Durch besondere BB. bewilligte Kredite (siehe Seiten 1006, 1007 und 1009 der Botschaft betr. Nachtragskredite 1928, II. Folge)

6,687,480 5,921,000 12,608,480

Nachtragskredite zulasten der E e g i e t r i e b e (ohne Münzstätte): a. Neue Kredite 1,529,893 b. Durch besondere BB bewilligte Kredite (siehe Seiten 1037 und 1038 der Botschaft betr. Nachtragskredite 1928, II. Folge) 2,652,000 4,181,893 *) *) Davon beeinflussen das Ergebnis der Verwaltungsrechnung Fr. 1,919,893.

Nachtragskredite für die M ü n z s t ä t t e (zulasten des Munzreservefonds) 2,737,467

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1928, zweite Folge. (Vom 30. November 1928.)

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Jahr

1928

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

2252

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.12.1928

Date Data Seite

1005-1056

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10 030 537

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