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2353 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreifend den Ankauf des Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Ölten.

(Vom 17. September 1928.)

In Ölten gehört das Gebäude, das Post, Telegraph und Telephon beherbergt, der Baugesellschaft Ölten A.-G. Die gegenwärtigen Mietverträge sind im Jahre 1927 abgeschlossen worden und laufen noch bis Ende 1982. Die Vermieterin stellte jedoch schon im November 1926 das Gesuch, es möchte der Mietzins für die Post-, Telegraphen- und Telephonlokale mit sofortiger Wirkung vorläufig um Fr. 5000, d. h. von Fr. 26,350 auf Fr. 81,350 jährlich, erhöht werden, da die veränderten Verhältnisse eine Rendite, die schon früher ungenügend gewesen sei, immer mehr ausschlössen. Eventuell wäre sie geneigt, der Verwaltung das Postgebäude zu einem annehmbaren Preise abzutreten.

Wir beehren uns, Ihnen hierüber folgendes zu berichten.

Das Gebäude ist seinerzeit von der privaten Baugesellschaft eigens für die Zwecke der Post- und Telegraphenverwaltung errichtet und von der Mieterin im Jahre 1898 bezogen worden. Darin sind das Postamt, die Kreistelegraphendirektion und das Telegraphen- und Telephonamt untergebracht, und diese Dienste beanspruchen fast das ganze Haus, mit Ausnahme von je zwei kleinen Privatwohnungen zu je 70 m 2 Grundfläche im 1. und 2. Stock, die als Baumreserve für die weitere Entwicklung von Post und Telephon betrachtet werden dürfen.

Das Gebäude liegt i in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes. Wie wichtig und vorteilhaft diese Lage für die Post an dem Eisenbahnknotenpunkt Ölten ist, kann daran ermessen werden, dass dort täglich 45 Mann den Umlad von 500 Postsäcken und einigen Tausend Paketen an 116, in 12 Hauptgruppen eintreffenden Zügen besorgen müssen. In der Zwischenzeit wird das Personal im Postamt beschäftigt. Das wäre nur noch zum kleinen Teil möglich, wenn die Post vom Bahnhof weg, z. B. auf das linke Aareufer, verlegt würde. Es müsste dann zur Eegelung des Zugspostverkehrs im Bahnhof ein besonderes Transitpostamt errichtet und das Personal vermehrt werden, was jährlich etwa 50,000 Franken neue Betriebskosten nach sich zöge. Auch die Verlegung der Telephonzentrale hätte sehr hohe Kosten im Gefolge. In Betracht zu ziehen ist ferner, dass das jetzige Postamt für etwa 4/5 der Bevölkerung (ganzes rechtes Aare-

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ufer, unterer Teil des linken Aareufers, Neu-Trimbach) sowie namentlich auch für das bedeutende Industriequartier sehr gut gelegen ist. Der letzte Fünftel der Bevölkerung (obere Altstadt und Schöngrund) besitzt eine eigene Postaufgabestelle.

Solange das Gebäude, das sich nach seiner Bauart und der Lage unmittelbar beim Bahnhofausgang auch für Hotel- und Geschäftszwecke gut eignen würde, nicht der Postverwaltung selber gehört, hat sie von Zeit zu Zeit immer wieder mit Mietzinssteigerungen und der Kündigungsmöglichkeit zu rechnen.

Wenn die Post andere Unterkunftsmöglichkeiten suchen müsste, so käme sie in die grossie Verlegenheit. Zwischen der Aare und dem Bahnaufnahmsgebäude ist kein genügend grosses Baugebiet mehr frei. Die Bahn ist hier selber so eingeengt, dass die Errichtung eines Postdienstgebäudes auf Bahnareal ausgeschlossen wäre. Auf der Ostseite der Bahnanlage wäre ein Postdienstgebäude nur mit kostspieligen und betriebserschwerenden unterirdischen Zufahrten zu den Bahnsteigen und zur Stadt möglich. Zudem wäre dann die Lage der Post für einen wesentlichen Teil der Bevölkerung erheblich ungünstiger.

Alle diese Gründe machen es wünschbar, dass sich der Bund die jetzigen Lokale sichere. Dafür spricht auch die Bedeutung der in dem Gebäude eingemieteten Dienstzweige, die sich in den letzten Jahren folgendermassen entwickelt haben : Post: 1900

Gewöhnliche Briefpostgegenstände, Versand .

Eingeschriebene Briefpostgegenstände, Versand Zeitungen, Versand Pakete Postanweisungen und Postchecks Wertzeichenverkauf

1913]

1927

540,796 1,591,707

3,192,300

5,815 27,351 531,228 2,770,099 294,530 369,537 44,686 87,329 58,244 201,872

87,146 4,616,568 458,628 182,733 697,835

Telegraph : 1900

Telegramme, abgehende und ankommende .

16,346

1913

44,475

1927

23,631

Telephon : 1900

1913

1927

Teilnehmer 127 311 944 Ortsgespräche 46,010 192,069 578,671 Ferngespräche 54,507 169,553 872,106 Durchgangsgespräche 16,117 28,692 212,704 Wenn mit der Zeit mehr Platz beschafft werden muss, was aber voraussichtlich nicht so bald eintreten dürfte, so wird sich durch kleinere Umbauten und Erwerbung des Anbaues, in dem sich einige Verkaufsmagazine befinden, eine

519Lösung finden lassen. Auch im Gebäude selbst sind noch einige Baumreserven, vorhanden.

Die Liegenschaft umfasst rund 1145 m2, -wovon zirka 800 m2 überbaut sind, während zirka 345 m2 auf den teilweise überdachten Hof entfallen. Der umbaute Raum hält 13,427 m3.

Das Gebäude enthält Kellergeschoss, Erdgeschoss, L, II. und Dachstock.

Im Kellergeschoss befinden sich die Zentralheizungsanlage, Kohlenräume, Baderaum, ferner Magazinräuroe und Kabelraum der Telephonverwaltung und die zu den Wohnungen gehörenden Keller.

Das Erdgeschoss enthält die Postdiensträume sowie das Apparatenmagazin und den Fernkabelraum des Telephonamtes.

Im I. Stock ist das Telegraphenamt und die Telephonzentrale mit den nötigen Dependenzräumen untergebracht. Auch befinden sich hier das Nachnahmebureau der Post "and eine Vierzimmerwohnung.

Der II. Stock beherbergt die Bureaux der Kreistelegraphendirektion.

Bäume für die Postbeamten und Postangestellten, die Hauswartwohnung und eine Mietwohnung von 4 Zimmern.

Im D a c h s t o c k finden sich die Waschküche, ein Heliographierraum, Magazinräume und Archive, ferner Bäume für die Vorfenster, Estrichräume und Mansarden zu den Mietwohnungen. Für die Einzelheiten erlauben wir uns, auf die im Dossier enthaltenen Pläne zu verweisen.

Die amtliche Schätzung der Liegenschaft beträgt Fr. 441,100, während die Direktion der eidgenössischen Bauten den heutigen Wert auf Fr. 604,000 (Gebäude Fr. 564,000, Bauplatz Fr. 40,000) berechnet. Dabei stellte sie aber für den Bauplatz nur den Preis von Fr. 40,000 in Rechnung, der schon im Jahre 1898 dafür bezahlt worden ist, wahrend nach anderer Beurteilung sein heutiger Wert mit Fr. 150,000 (zirka Fr. 130 pro m2) angenommen werden könne. Die mutmasslichen Kosten für die allfàllige Erstellung eines entsprechenden Neubaues veranschlagt die Direktion der eidgenössischen Bauten dagegen wie folgt: Landerwerb 1200 m 2 zu Fr. 80 = Fr. 96,000 Gebäude 13,500 m3 » » 60 = » 810,000 Total Fr. 906,000 Diese Berechnung durfte keineswegs zu hoch gegriffen sein. Abgesehen von den beträchtlichen Baukosten wäre aber auch, wie oben dargelegt, kein Bauplatz mehr erhältlich, der die gleichen Vorteile bieten konnte wie der Platz desbestehenden Gebäudes.

Die Baugesellschaft verlangte anfänglich einen Kaufpreis von Fr. 600,000, der erst nach längeren Unterhandlungen auf Fr. 575,000 erraàssigt werden konnte. Auf dieser Grundlage wurde mit ihr ein Kaufvertrag vereinbart, unter

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dem Vorbehalt, dass der erforderliche Kredit durch die eidgenössischen Eäte bewilligt werde. Das Haus ist gut gebaut, dagegen sind in nächster Zeit grössere Instandstellungsarbeiten, namentlich eine gründliche Fassadenrenovation nötig, deren Kosten auf rund Fr. 18,000 veranschlagt sind. Dem Kaufpreise wären deshalb diese Kosten zuzuschlagen. Im weitern müssen noch die Handänderungskosten berücksichtigt werden, die dem Käufer obliegen und die rund Fr. 12,000 betragen werden. Der zu bewilligende Kredit beläuft sich demnach auf Fr. 605,000.

Die Kaufsumme von Fr. 605,000 erfordert, bei einem Ansätze von 6,5 % für Verzinsung, Amortisation und Unterhalt allerdings eine jährliche Ausgabe von Fr. 39,325, wogegen Untermieten voraussichtlich nur Fr. 2500 bis 3000 einbringen werden. Die jährlichen Aufwendungen werden also vorläufig höher sein, als wenn das Mietverhältnis bis 1932 fortgesetzt würde. Wenn wir trotzdem den Ankauf des Gebäudes schon jetzt empfehlen, so geschieht dies aus folgenden Gründen: 1. Das Gebäude beherbergt wichtige eidgenössische Ämter, deren anderweitige Unterbringung in gleich günstiger Lage und zu vorteilhafterem Preise nicht möglich ist.

2. Es ist mit einer weiteren Wertsteigerung der Liegenschaft zu rechnen, und es kann nicht wohl erwartet werden, dass die Hauseigentümerin dies nach Ablauf des Mietvertrages nicht geltend machen werde. Auch dessen musste man sich vielleicht versehen, dass sie durch weitergehende Forderungen auch noch suchen wird, hereinzubringen, um was sie unter dem bisherigen Mietvertrag glaubt, zu kurz gekommen zu sein.

3. Ein Eisiko besteht zu dem angegebenen Kaufpreis kaum, da sich das Gebäude in einer vorzuglichen Lage befindet.

Gestützt auf diese Darlegungen ersuchen wir Sie, dem anliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Genehmigung erteilen zu wollen, und benützen den Anlass, Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Bern, den 17. September 1928.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Schnlthess.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

521 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Ankauf eines Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Ölten.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 17. September 1928, beschliesst :

Art. 1.

Für den Ankauf und die Instandstellung eines Postgebäudes in Ölten wird ein Kredit von Fr. 605,000 bewilligt.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Art. 3.

Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Bundesblatt.

80. Jahrg.

Bd. II.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf des Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Olten. (Vom 17. September 1928.)

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1928

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19.09.1928

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517-521

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