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Bekanntmachungen der Gerichte

Vorladungen

gefordert, am Freitag, 23. Januar 1987, 16.15 Uhr, in Bern, Obergericht, Hochschulstrasse 17, als Verurteilter vor Divisionsgerichts zu erscheinen.

Das Divisionsgericht 3 hat zu entscheiden, ob der mit Urteil des Divisionsgerichts 3 vom 21. September 1983 gewährte bedingte Vollzug für die Strafe von vier Monaten Gefängnis zu widerrufen ist.

Falls der Verurteilte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

29. Dezember 1986

Divisionsgericht 3 Der Präsident: Oberstlt Ehrsam

1987, 16.45 Uhr, in Bern, Obergericht, Hochschulstrasse 17, als Verurteilter vor Divisionsgericht 3 zu erscheinen.

Das Divisionsgericht 3 hat zu entscheiden, ob der mit Urteil des Richteramtes Fraubrunnen vom 4. Mai 1977 und Urteil des Divisionsgerichts 3 vom 21. August 1979 gewährte bedingte Vollzug für die Strafen von vier Monaten bzw.

75 Tagen Gefängnis zu widerrufen ist.

Falls der Verurteilte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

29. Dezember 1986

Divisionsgericht 3 Der Präsident: Oberstlt Ehrsam 93

hiermit aufgefordert, am Mittwoch, 2 I.Januar 1987, 16 Uhr, in Bern, Obergericht, Hochschulstrasse 17, als Angeklagter vor Divisionsgericht 3 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

30. Dezember 1986

Divisionsgericht 3 Der Präsident: Oberstlt Widmer

aufgefordert, am Mittwoch, 21. Januar 1987, 13 Uhr, in Bern, Obergericht, Hochschulstrasse 17, als Angeklagter und Verurteilter vor Divisionsgerichts zu erscheinen.

Im Anschluss an die Hauptverhandlung hat das Divisionsgericht 3 zu entscheiden, ob der mit Urteil des Amtsstatthalteramtes Hochdorf vom 4. Februar 1986 gewährte bedingte Vollzug für die Strafe von einer Woche Gefängnis zu widerrufen ist.

Falls der Angeklagte/Verurteilte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

30. Dezember 1986

Divisionsgericht 3 Der Präsident: Oberstlt Widmer

hiermit aufgefordert, am Mittwoch, 21. Januar 1987, 17.30 Uhr, in Bern, Obergericht, Hochschulstrasse 17, als Verurteilter vor Divisionsgericht 3 zu erscheinen.

Das Divisionsgericht hat zu entscheiden, ob der mit Urteil des Divisionsgerichts 3 vom 10. April 1985 gewährte bedingte Vollzug für die Strafe von 20 Tagen Gefängnis zu widerrufen ist.

Falls der Verurteilte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

30. Dezember 1986

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Divisionsgericht 3 Der Präsident: Oberstlt Widmer

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Jahr

1987

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.01.1987

Date Data Seite

93-94

Page Pagina Ref. No

10 050 251

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