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Bundesversammlung.
Die gesetzgebenden Räte sind am 19. September 1932, um 18 Uhr, zur 5. Tagung der 29. Legislaturperiode zusammengetreten.
In den N a t i o n a l r a t sind neu eingetreten: Herr A r n o l d , Emil, Redaktor, von Altdorf, in Basel, an Stelle des zurückgetretenen Herrn Dr. A. Welti; Herr T a r c h i n i, Angelo, Advokat, von und in ßalerna, an Stelle des zurückgetretenen Herrn E, Celio.
In den S t ä n d e r a t ist neu eingetreten: Herr R u d i n , Emil, Verwalter, von Mutlenz, in Arlesheim, an Stelle des verstorbenen Herrn G. Schneider.
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
(Vom 12. September 1932.)
Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Zürich an die zu Fr. 140,000 veranschlagten Kosten der Korrektion der Eulach, von Unter-Schottikon bis ßäterschen, Gemeinde Elsau, 33 YS %, im Maximum Fr. 46,660.
2. Dem Kanton Bern : a. an die zu Fr. 610,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage von Adelboden nach dem Hahnenmoos, in der Gemeinde Adelboden, Amtsbezirk Frutigen, 25 %, im Maximum Fr. 152,500; b. an die zu Fr. 120,000 veranschlagten Kosten der Verbauung des Laueneugrabens bei Hohfluh, Gemeinde Hasleberg, oberste Sektion, 40 %, im Maximum Fr. 48,000 ; c. an die zu Fr. 200,000 veranschlagten Kosten der Korrektion der Birs in Münster, 30 %>, im Maximum Fr. 60,000.
3. Dem Kanton Schwyz an die zu Fr. 112,000 veranschlagten Kosten der Verbauung des Kirchenbaches bei Innerthal, oberer Teil, 40 %, im Maximum Fr. 44,800.
Bundesblatt
81. Jahrg. Bd. II
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4. Dem Kanton Genf an die zu Fr. 340,000 veranschlagten Kosten der Korrektion der ,,Aire", 3. Periode, 30%, im Maximum Fr. 102,000.
Als Delegierter an dem in Gent vom 14. bis 18. September 1932 stattfindenden VI. internationalen Kongress des Mittelstandes wird bezeichnet: Herr Borsinger, schweizerischer Geschäftsträger in Belgien.
(Vom 16. September 1932.)
Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Bern an die zu Fr. 80,000 veranschlagten Kosten der Verbauung des Gerstenbaches, in der Gemeinde Trüb, 40 °/o, im Maximum Fr. 32,000.
2. Dem Kanton Solothurn an die zu Fr, 465,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Augstbaehes, in der Gemeinde Balsthal, 3. Sektion, 35 %, im Maximum Fr. 162,750.
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Verzeichnis der Monopol- und Ausgleichgebühren.
Auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 21. September 1982 über die Entrichtung von Monopolgebühren auf ausländischen gebrannten "Wassern und auf Kohstoffen zur Alkoholgewinming, werden die Monopol- und Ausgleichgebühren für nachstehende im Gebrauchstarif aufgeführte Produkte festgesetzt wie folgt: NB. ad 23)24 fc. Frische Kirschen, Zwetschgen, Pflaumen und andere Obstsorten der Nrn. 28/240, die nachträglich zur Alkoholgewinnung Verwendung finden, unterliegen der Monopolgebühr nach Massgabe der im NB. ad 30 für die eingestampften Früchte vorgesehenen Ansätze. Die Anmeldung hat spätestens im Zeitpunkte der Übergabe der Ware an den Brenner bei der Oberzolldirektion stattzufinden.
Schlehenfrüchte, frisch (Prunus spinosa), zur Alkoholgewinnung unterhegen einer Monopolgebühr von Fr. 18 per q brutto.
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
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Jahr
1932
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
38
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
21.09.1932
Date Data Seite
587-588
Page Pagina Ref. No
10 031 778
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