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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom"

2.März 1982.)

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Der Bundesrat hat beschlossen, die folgende Mitteilung über wirtschaftliche Probleme zu veröffentlichen: 1. Die schweizerische Wirtschaftspolitik versucht seit Jahren, mit einem massigen und vernünftigen Schutze der Inlandsproduktion die Förderung des Exportes zu verbinden, um so der schweizerischen Produktion einen tunlichst grossen Markt zu verschaffen. Seit dem Kriege gehen die Frei s Verhältnisse zwischen d e n verschiedenen Ländern, d i e früher mehr oder weniger Verarmung in Verbindung mit den Folgen der Inflation und der Entwertung vieler Währungen hat in vielen andern Industriestaaten zu Preisen geführt, die am Golde gemessen erheblich, oft viel tiefer sind als die unsrigen. In der allerneuesten Zeit hat sich-diese Entwicklung verschärft. Lebensmittel, Eohmaterialien und Hilfsstoffe und in der Folge auch Fertigwaren sind im Ausland auf einen bisher unerreichten Tiefstand gesunken. Würde die Schweiz die freie Einfuhr gestatten und ihre Produktion gerade durch die jüngst erlassenen Massnahmen nicht noch entschiedener schützen, so würde unter den jetzigen Verhältnissen unsere Wirtschaft erdrückt.

Der Bundesrat hat seine Ansicht über diese Fragen wiederholt dargelegt und anlässlich der Festsetzung neuer Zölle und des Erlasses des Bundes beschlusses über Einfuhrbeschränkungen zum Ausdruck gebracht. Er hat keinen Grund, von der bisher befolgten Linie abzugehen. Dabei hat es indessen nicht die Meinung, dass der Schutz der Inlandsproduktion derart entwickelt werden soll, dass die Warenpreise in der Schweiz noch steigen oder sich auf dem jetzigen Niveau stabilisieren. Die Schweiz kann keine Preisinsel bilden, sie kann sich dem Einfluss des Auslandes und des Weltmarktes nicht entziehen, und es wird notwendigerweise eine Anpassung der Preise an die des Auslandes eintreten müssen. Der Bundesrat glaubt jedoch, dass diese Anpassung nach und nach erfolgen sollte, ohne dass unsere Wirtschaft dabei schädlichen Erschütterungen ausgesetzt wird. Es soll ein sukzessiver Abbau eintreten, und eigentliche Preisstürze sollen soweit irgendwie möglich vermieden werden.

Überdies muss festgestellt werden, dass das Schweizervolk nicht unter Verhältnissen leben und zu Löhnen arbeiten können wird, wie dies in manchen andern Ländern der Fall ist. Auch dort ist übrigens der heutige Preisstand auf die Dauer kaum haltbar.

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Unser Export ist heute nicht nur durch unsere höheren Produktionspreise sondern namentlich auch durch Verhältnisse gehindert, die sich einem

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Stillstand der Wirtschaft nähern. Für eine ganze Eeihe von Ländern, in denen wir Absatz suchen müssen, ist der Handelsverkehr durch die Unsicherheit der finanziellen Lage und überdies durch hohe Zölle, Einfuhrbeschränkungen und Devisenbewirtschaftung lahmgelegt. Der Bundesrat war sich jederzeit und ist sich auch heute bewusst, dass der Export für unsere Wirtschaft Lebensbedingung ist und dass alles daran gesetzt werden muss, um unsere Exportindustrie lebensfähig zu erhalten und ihr die Märkte wieder zu erschliessen.

Gerade auch deshalb erscheint eine sukzessive Anpassung unserer Preise an die des Auslandes als notwendig. Der Bundesrat erwägt überdies eine ganze Eeihe von Massregeln, die seines Erachtens zur Förderung des Exports und insbesondere auch zur Milderung der gegenwärtigen Schwierigkeiten geeignet sind. Er wird Gelegenheit haben, sich darüber anlässlich besonderer Beschlüsse eingehender zu äussern.

2. Viele Warenpreise sind in der Schweiz infolge des Bückganges der Grosshandelspreise, ferner unter dem Drucke der Konkurrenz, insbesondere aber auch unter dem Drucke der Krise, welche bereits einen erheblichen Bückgang des Volkseinkommens und eine entsprechende Verminderung der Nachfrage zur Folge hat, schon erheblich gesunken. Diese Bewegung wird weitergehen und auch andere Warenkategorien ergreifen. Eine direkte Einmischung des Staates in die Preisgestaltung im Sinne einer Zwangsreduktion der Preise ist unmöglich. Für Zwangsmassregeln besteht weder eine verfassungsmässige noch eine gesetzliche Grundlage, und überdies würden solche Massnahmen nach gemachten Erfahrungen kaum den gewünschten Erfolg haben. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Preise der Produzenten wie der Kosten der Warenvermittlung.

Die Preisgestaltung ist also im wesentlichen Sache der Privatwirtschaft.

Dagegen erscheint es in Zeiten wie den jetzigen als angemessen, dass der Staat durch Aufklärung des Publikums und auf dem Wege von Verhandlungen mit den wirtschaftlichen Organisationen und Verbänden, ferner durch Appell an die Einsicht der interessierten Kreise eine Anpassung an die veränderten Verhältnisse anstrebt. Der Kleinhandelsindex ist dem Verlaufe des Grosshandelsindex nicht in vollständigem Masse gefolgt und weniger gesunken als der letztere. Es wäre indessen verfehlt, anzunehmen, dass ein vollständig paralleler
Verlauf erwartet und gefordert werden könnte, weil für die Kleinhande'spreise Faktoren der innern Wirtschaft bestimmend mitwirken, die für den Grosshandelsindex keine Eolle spielen. Es sind dies namentlich die effektiven Kosten der War enVermittlung, wie Mieten, Löhne, Unkosten, Steuern usw. Trotzdem hat der Bundesrat den Eindruck, dass die Kleinhandelspreise, die der Konsument zu entrichten hat, nicht überall der Entwicklung entsprechend zurückgegangen sind und dass öfters noch zu grosse Gewinne erzie't werden. Anderseits muss auch zugegeben werden, dass die bei uns bestehende starke Zersplitterung des Handels in allzu viele Betriebe die Vertriebs kosten erhöht und preissteigernd wirkt.

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Der Bundesrat richtet an die Produzenten und namentlich auch an die Waren Vermittler die dringende Aufforderung, mit Bücksicht auf die schwere Krise, von der unser Land ergriffen ist, die viele Tausende vollständig arbeitslos macht, das Einkommen anderer bedeutend geschmälert hat .und die überhaupt unsere -Wirtschaft in ihrer Existenz zu erschüttern droht, im Bahmen des Möglichen durch eine Preisreduktion entgegenzukommen. Durch eine solche wird der Konsum angeregt, was wiederum der Produktion und- dem Handel zugute kommt. Der Bundesrat wird durch sein zuständiges Departement mit den Organisationen der Produzenten und des Handels in Verbindung treten und sie speziell auf die Notwendigkeit eines Entgegenkommens aufmerksam machen. Er behält sich auch vor, sei es durch den Ausbau der bestehenden Preisbildungskommission, sei es durch die Schaffung besonderer Kommissionen, in Verbindung mit den kantonalen Behörden zu einer Kontrolle der Preise zu schreiten, die es erlauben würde, das Publikum auf noch bestehende Missverhältnisse aufmerksam zu machen. Heute ist es eines Jeden Pflicht, die öffentlichen Interessen nicht zu vergessen und sich in der Verfolgung privater Interessen Mass aufzuerlegen.

3. In den Kosten der Lebenshaltung spielen die der Mieten eine grosse Bolle. Der Mietindex steht heute erheblich höher als der Index der übrigen Lebenskosten. Diese Tatsache wird zunächst von allen denjenigen empfunden, die in Miete wohnen; sie belastet aber auch die ganze Wirtschaft, weil die Kosten der Miete in erhöhten Warenpreisen zum Ausdruck kommen.

Die Kosten der Mieten bestimmen sich notwendigerweise in erster Linie nach der Höhe der angelegten Baukosten, die auf Jahre hinaus nachwirken.

Deshalb ist auch der Mietindex nicht so beweglich wie der Warenindex. Ist das Bauen bei uns an sich schon teuer, so werden die Mieten namentlich auch durch die Ansprüche.gesteigert, die bei uns vielfach höher sind als in andern Ländern.

Ähnlich wie bei den Warenpreisen glaubt der Bundesrat auch* bezüglich der Mieten, dass staatliche Zwangsmassregeln, die bei ausserordentlichem Wohnungsmangel als Notrecht ihre soziale Berechtigung haben mögen, um der Gesamtheit der Bevölkerung die nötigen Wohnräume zu sichern, bei der heutigen Situation aus konstitutionellen und gesetzlichen Gründen kaum zulässig sind, anderseits a,uch
keinen praktischen Erfolg versprechen würden, wohl aber geeignet wären, die Bautätigkeit zu entmutigen und damit zur Vermehrung der Arbeitslosigkeit beizutragen. Anderseits ist aber nicht zu bestreiten, dass mancherorts die Mieten bei gutem Willen reduziert werden könnten. Dies wird übrigens unter dem Drucke der wirtschaftlichen Verhältnisse auf alle Fälle geschehen müssen. Der Bundesrat richtet indessen heute schon an die Hausbesitzer- und Vermieterverbände einen Appell und glaubt ihnen sagen zu dürfen, dass sie durch ein vernünftiges Entgegenkommen die Krise mildem helfen und dadurch indirekt auch ihren eigenen Interessen dienen.

Er wird sich auch mit den genannten Verbänden in Verbindung setzen,, um das

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Mietsproblem zu besprechen. Er behält sich ebenso vor, ähnlich wie bei. den Warenpreisen durch Erhebungen und Kontrolle, deren Ergebnisse veröffentlicht würden, die Bestrebungen nach Herabsetzung der Mietzinse im Rahmen des Möglichen zu begünstigen. Er wird anderseits, wie gleich erwähnt wird, auch Schritte bei den Hypothekarinstituten .tun, um diese zu veranlassen, den heutigen Kapitalmarktverhältnissen entsprechende Zinsfussreduktionen so rasch wie möglich zuzugestehen.

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4. Hypothekarzinsfuss. Der Zinsfuss ist im allgemeinen beträchtlich zurückgegangen. Neue Hypotheken sind denn auch zu erheb ich tieferen Sätzen erhältlich als früher. Es wird vor allem aus Sache der Kantone und der Kantonsregierungen sein, durch Einwirkung auf die kantonalen Banken und Hypothekarinstitute wie auch auf Privatbanken eine angemessene Senkung der Hypothekarzinsen zu erreichen. Überdies rechtfertigen die im allgemeinen günstigen Abschlüsse der Hypothekenbanken den Wunsch, dass die Zinsen für alle Hypotheken so rasch, wie möglich den neuen Marktverhältnissen angepasst werden.

Wohl haben die Banken noch einen erhöhten Zins auf den alten Obligationen, deren Laufzeit noch nicht beendet ist, zu bezahlen, allein es scheint uns, dass die kantonalen und Privatbanken das Opfer aufbringen sollten, den Zinsfuss selbst für die alten Hypotheken den neuen Bedingungen anzupassen. Die Banken könnten im allgemeinen den Zinsenausfall ertragen, um so mehr als er nur vorübergehend ist. Eine Herabsetzung des Hypothekarzinsfusses erleichtert die Reduktion der Mietzinse und bringt auch der Landwirtschaft eine dringend wünschenswerte Erleichterung. Der Bundesrat wird diese Wünsche den kantonalen Regierungen in einem besondern Kreisschreiben zur Kenntnis bringen.

5. Über die Löhne und. Saläre in der P r i v a t w i r t s c h a f t Vorschriften aufzustellen, ist der Staat weder verfassungsmässig noch gesetzlich berechtigt. Er ist aber auch praktisch nicht in der Lage, dies zu tun. So wenig wie der Staat bei aufsteigender Konjunktur Lohnerhöhungen anordnen kann, so wenig kann er heute Lohnreduktionen vorschreiben oder solche verhindern.

Von Seiten der wirtschaftlichen Verbände sind denn auch an den Bundesrat keine ernstlichen Zumutungen gestellt worden, dass der Staat in die Gestaltung der Löhne in der Privatwirtschaft direkt
eingreife. Seine Tätigkeit wird sich bei Ausbruch kollektiver Konflikte auf die Vermittlung durch hierfür eingesetzte Instanzen beschränken müssen. Unter dem Drucke der Verhältnisse sind bereits erhebliche Lohnreduktionen eingetreten ; weitere von bedeutendem Ausmasse sind im Gange. M!an muss sich aber darüber klar 'sein, dass solche Lohnherabsetzungen zu einer Reduktion des Volkseinkommens und der Konsumkraft führen. Dieser Tatsache ist bei der Preisgestaltung Rechnung zu tragen.

6. Die Wirtschaftskrise hat selbstverständlich tiefgehende Rückwirkungen auf die Staatsfinanzen. Die Einnahmen der eidgenössischen Regiebetriebe,

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speziell Post, Telegraph, .Telephon und Eisenbahnen, werden zurückgehen.

Die Erträgnisse der Zölle und der Stempelsteuern werden sich vermindern, während gleichzeitig neue Ausgaben, namentlich für die Bekämpfung und Milderung der Folgen der · Arbeitslosigkeit, für Stützungsaktionen in Landwirtschaft und Industrie unausweichlich sind., Dadurch droht der eidgenössischen Staatsrechnung schon für das laufende Jahr ein starker Ausfall.

Unter solchen Umständen ist es geboten, sich auf der ganzen Linie einfacher einzurichten und die Ausgaben auf das absolut Notwendige zu beschränken.

Dies gilt sowohl für die Kosten der Verwaltung wie auch hinsichtlich der Subventionen, die der Bund ausrichtet. Der Bundesrat hat daher alle seine Departemente angewiesen, baldmöglichst ein Programm der von ihnen in Vorschlag zu bringenden Ersparnisse und Vereinfachungen vorzulegen und darüber dem Bundesrat Bericht zu erstatten. Er hat im weitern das Finanzdepartement beauftragt, die Frage zu prüfen, wie und in welchem Masse -- indessen nicht vor dem Jahre 1983 -- eine Anpassung der Besoldungen und Löhne des Bundespersonals an die veränderten Verhältnisse durchgeführt werden könnte. Zu diesem. Behuf e wird das Finanzdepartement sich mit den Personalverbänden in Beziehung setzen.

Trotz dieser allgemeinen und speziellen Sparmassnahmen wird es, mit Eücksicht auf die eintretenden Einnahmeausfälle, zur Herstellung des Gleichgewichts voraussichtlich notwendig sein, dem Bund wenigstens vorübergehend neue Einnahmequellen zu erschliessen.

Dies sind die Punkte, die der Bundesrat bis jetzt in seiner allgemeinen Aussprache behandelt hat. Über Massnahmen zum Schutze der Milchwirtschaft und über Einfuhrbeschränkungen hat er "sich bereits in Berichten an das Parlament eingehend ausgesprochen.

So bestechend die Idee scheinen mag, dass der Bundesrat angesichts der grossen Schwierigkeiten ein generelles wirtschaftliches Programm aufstellen und grundsätzliche Entscheidungen fällen sollte, so begegnet doch die Erfüllung dieser Forderungen bei näherem Zusehen grossen Schwierigkeiten.

Es handelt sich in wirtschaftlichen Dingen viel weniger um Grundsätze als um Fragen des Ausmasses. So erübrigt sich z. B; eine Erörterung darüber, ob im Grundsatz die Inlandsproduktion"geschützt werden soll. Es handelt sich tatsächlich um die Frage, inwieweit dies geschehen kann und inwieweit darauf bezügliche Massregeln mit den Interessen anderer wichtiger Produktionszweige (Export) und mit den allgemeinen Interessen vereinbar sind. Alle sind darüber einig, dass sowohl die Aufrechterhaltung der Inlandsproduktion wie des Exports wirtschaftliche Lebensbedingungen unseres Landes sind.

Wie diese Forderungen verwirklicht werden sollen, ist nicht Gegenstand eines einzigen Entscheides, sondern einer kontinuierlichen Aktion, die sich aus einer grossen Zahl von Einzelmassregeln zusammensetzt. Wir stehen nicht vor

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starren, unveränderlichen Verhältnissen; die Lage verschiebt sich unauf.hörlich. Deshalb muss auch die Wirtschaftspolitik beweglich sein, und es kann nicht zum voraus gesagt werden, was in Zukunft zu geschehen hat.

Soweit über die besprochenen Punkte Eichtlinien gegeben werden konnten, ist dies geschehen. Anlässlich der wirtschaftlichen Auseinandersetzung, die wohl in der nächsten Session der Bundesversammlung stattfinden wird, wird der Chef des Volkswirtschaftsdepartements in der Lage sein, nähere Aufschlüsse zu erteilen. Über weitere, noch zu behandelnde Fragen werden zu gegebener Zeit Veröffentlichungen erfolgen.

Schliesslich erinnert der Bundesrat an die allgemein anerkannte Erfahrungstatsache, dass der Staat die Wirtschaft nicht leiten kann und dass seine Interventionsmöglichkeiten verhältnismässig bescheidene sind. Er benützt aber den Anlass, um an das Schweizervolk die dringende Mahnung zu richten, sich in einem Geiste der Verständigung zu finden und sich nicht in Interessenkämpfen zu zersplittern. Die kommende schwere Zeit wird uns grosse Opfer auferlegen. Das Schweizervolk wird voraussichtlich die Kosten der Lebenshaltung, an die es sich bis jetzt gewöhnt war, nicht mehr dauernd aufbringen und genötigt sein., sich wieder grösserer Einfachheit zuzuwenden.

Dem Kanton Neuenburg wird an die zu Fr. 63,150 veranschlagten Kosten der Ausführung des Waldwegprojektes Les Oeillons, Gemeinde Noiraigue, ein Bundesbeitrag von 30 °/o, im Maximum Fr. 18,945 bewilligt.

(Vom 7. März 1932.]

Als schweizerische Delegierte an die am 12. April 1932 in Genf beginnende internationale Arbeitskonferenz werden bezeichnet: Als Vertreter des Bundes : die Herren P. Renggli, Direktor des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit, und Dr. H. Giorgio, Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherung.

Als Vertreter der Arbeitgeber: Herr Ch. Tzaut, Ingenieur, in Genf, Ersatzmitglied des Verwaltungsrates des internationalen Arbeitsamtes.

Als Vertreter der Arbeitnehmer : Herr Ch. Schürch, Sekretär des schweizerischen Gewerkschaftsbundes, in Bern, Ersatzmitglied des Verwaltungsrates des internationalen Arbeitsamtes.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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