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Inserate.

Aufruf zur

Aeufnung der botanischen und pharmazeutischen Sammlungen der Schweiz, polytechnischen Schule in Zürich.

(Vom November 1883.)

Tit.

Im Laufe der gedeihlichen Entwicklung unserer eidgenössischen technischen Hochschule hat es sich vielfach gezeigt, daß namentlich in den zum Unterrichte in Botanik und Pharmazie dienenden Sammlungen, ungeachtet der Opferwilligkeit der Schulbehörden, Lücken existiren, welche ohne die Mitwirkung weiterer Kreise, namentlich im Auslande domicilirter schweizerischer Firmen, unmöglich ausgefüllt werden können.

Bekanntlich werden die wissenschaftlichen Institute anderer Staaten in sehr erheblicher Weise dadurch bereichert, daß nicht allein freiwillige Schenkungen einlaufen, sondern auch Staatsangestellte dabei angewiesen sind, in fremden Ländern persönlich zu Gunsten der Sammlungen zu wirken. Wir erinnern in dieser Beziehung an die schon seit geraumer Zeit bestehende englische Einrichtung des ,,Admiralty Manual of scientific inquiry", ein jährlich revidirtes Register von Desideraten, welche den Offizieren der englischen Marine zur Ausführung offiziell übermittelt werden. Da in unsern Verhältnissen dieses Vorgehen aus naheliegenden Gründen nicht nachgeahmt werden kann, so glauben wir um so eher an die Liberalität und den patriotischen Sinn unserer Landesangehörigen appelliren zu dürfen, und zögern deßhalb nicht, einer von den Do-

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Beriten der obgenaunten Fächer ausgehenden Anregung folgend, an alle schweizerischeu Privaten und Firmen im In- und Auslande den Aufruf ergehen zu lassen, zur Aeufnung der botanischen Sammlungen des eidg. Polytechnikums durch Schenkung von Objekten aus den unten angeführten Kategoiien nach Kräften beizutragen.

Wir sehen uns veranlaßt, zur Elariegung der an unserer Anstalt obwaltenden Bedürfnisse noch einige Andeutungen folgen zu lassen.

Die zu vermehrenden Sammlungen, aus getrockneten Pflanzen, Früchten, Samen, vegetabilischen Produkten und Droguen bestehend, dienen vorzugsweise zur Unterstützung folgender Vorlesungen : a) allgemeine und spezielle Botanik ; b) technische Botanik (vegetabilische Kühstofflehre); c) Pharmacognosie (medizinische Waarenkunde).

Demzufolge erscheint eine weitere Vervollständigung derselben in nachstehender Weise in hohem Maße erwünscht.

A. Konservirte (d. h. in Meer.vasser oder Alkohol eingelegte) oder getrocknete Pflanzen und Pflanztintheile (Früchte, Samen, StammStücke etc.). Hiebei sind in erster Linie folgende Punkte zu berücksichtigen: Seltenheit des Vorkommens, exotischer Ursprung, auffallende Beschaffenheit einzelner Theile.

B. Theile von Nutzpflanzen, sowie zugehörige Rohstoffe, und zwar sowohl technisch verwendtte Pflanzen und Rohstoffe, als solche, die als Nahrungs- und Genußmittel dienen. Ferner sind auch verschiedene Bearbeitungsstadien (Halb- und Ganzfabrikate) der Rohstoffe erwünscht, ebenso Mittheilungen über Darstellungs-méthode, eventuell auch dazu ver »vendete Instrumente.

C. Arzneilich verwendete Pflanzentheile und Rohstoffe, sowie daraus bereitete Extrakte, Oele u. dergl., wobei insbesondere exotische, in der Volksmedizin des betreffenden Landes verwendete Produkte erwünscht sind.

In allen drei Kategorien sind ganze, möglichst vollständige Kollektionen der Flora oder dei vegetabilischen Produkte einer Gegend von besonderm Werthe.

Behufs allf'älliger genauerer Information und Instruktionen über Einzusendendes wolle man sich gefälligst an folgende Adressen wenden: für die Abtheilungen A und B (Botanik) an Herrn Professor Pr. G r a m e r oder Herrn Dr. C. E i c h r ö t e r , beide am botanischen Institut des Polytechnikums Zürich; für C (Pharmazie) an Herrn Prof. Ed. Schär, pharmazeutische Abtheilung des Polytechnikums Zürich. An dieselben Adressen snd auch eventuelle Sendungen zu

17 richten. Zur Vermeidung größerer Transportkosten empfiehlt sich, soweit thunlich, der Weg der Mustersendungen oder des Beipackes zu größern kommerziellen Sendungen.

Die unterzeichnete Behörde glaubt sicher hoffen zu dürfen, daß die obige Anregung bei der schweizerischen Geschäftswelt des Inund Auslandes die verdiente Förderung in reichem Maße finden werde.

B e r n , im November

1883.

Im Auftrag

des Schweiz. Bundesrathes,

Das Departement des Innern:

Schenk.

Bekanntmachung.

Giovanni Pola in Puschlav hat als Unteragent der Auswanderungsfirma Schneebeli & de. in Basel (Bundesblatt 1881, IV, 30) zu fungiren aufgehört.

B e r n , den 31. Dezember 1883.

Schweiz. Handels- and Landwirthschaftsdepartement.

Ediktalladung.

Die nachbenannten landesabwesenden Personen werden hiemit gerichtlich aufgefordert, wegen der gegen sie anhängig gemachten Strafklagen Mittwoch den 13. Februar 1884, Vormittags 9*/2 Uhr, auf dem Rathhause in Stans zur Stellung und Verantwortung zu erscheinen, ansonsten über sie in contumaciam geurtheilt wird.

1. Franz Akermann, Sohn des Franz und der Maria geb. Furrer, geb.

1862, von Buochs, betreffend Entwendung.

Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. L

2

18 2. Eusebius Bunter, des .Tosef und der Katharina geb. Truttmann, geb. 1852, von Buochs, betreffend Holzfrevel.

3.a. Matheus Moser, des Franz und der Anna geb. Waser, geb. 1849, Schellengießer, von Obervaz, Kt. Graubünden; 1). Franz Anton Waser, des Jakob und der Ursula geb. Moser, 27 Jahre alt, Schleifer und Keßler, von Morissen, Kt. Graubünden; c. Jakob Anton Waser, Bruder des obigen, geb. 1852 und d. Alois Barmettier, Sohn des Klemenz und der Maria Anna geb.

Würsch, geh 1841, betreffend Mißhandlung, Holzfrevel und Geschäftsbetrieb ohne Niederlassungsbewilligung.

4. Ignaz unser, des Andreas und der Maria Anna geb. Huser, von Ennetbürgen, geb. 1854, betreffend verbotenes Fischen.

5. Josef Mattmann, des Jakob und der Josefa geb. Schnarrwyler, geb. 1839, von Ballwyl, Kt. Luzern, betreffend mangelhafte Beaufsichtigung von Pferden.

6. Josefa Odermatt, des Joachim sei. und der Anna Maria geb.

Blättler sei., 30 Jahre alt, ledig, Dienstmagd, von Thalwyl bei Stans.

7. Aloisia Odermatt, .Köchin, von Thalwyl hei Stans, Tochter des Nikiaus und der Anna Maria geb. Donni, in Luzern.

8. Franziska Mathis, Tochter des Remigi und der Anna geb. Blättler, ledig, 24 Jahre alt, von Wolfenschießen, und 9. Elisabeth» Huser, von Buoehs, geb. 1848, Dienstmagd, ledig, Tochter des Xaver und der Rosa geh. Würsch sei. ; letztere vier betr. Maternität S t a n s , den 31. Dezember 1883.

Für das Kantonsgericht, Der Präsident: N. Christen.

Der Gerichtsschreiber: L. Wyrsch.

Schweizerische Centralbahn.

Mit 15. Januar 1884 tritt ein II. Nachtrag zum Personen- und Gepäcktarif für den internen Verkehr der Aarg. Südbahn und W ohlen-Bremgarten vom 1. November 1881 in Kraft, enthaltend Taxen für den Verkehr zwischen Bremgarten nnd der neu errichteten Haltstelle Wohlen-Oberdorf Dieser Tarif kann auf den Stationen Wohlen und Bremgarten eingesehen werden.

B a s e l , den 2. Januar 1884.

Das Direktorium.

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Schweizerische Nordostbahn.

Mit 15. Januar 1884 tritt ein XX. Nachtrag zum böhmisch-schweizerischen Gütertarif vom 1. Dezember 1873 in Kraft. Derselbe enthält u. A.

Ausnahmesätze für Spiritus in Wagenladungen aus Böhmen und kann bei unsern größern Stationen, ferner bei unserm Tarifbüreau zu 10 Cts. pro Exemplar bezogen werden. .

Z ü r i c h , den 27. Dezember 1883.

Der Tarif für den schlesisch-schweizerischen Güterverkehr vom 20. Mai 1880 tritt mit 31. März 1884 außer Kraft.

Ueber Ersetzung desselben bleibt spätere Publikation vorbehalten.

Z ü r i c h , den 28. Dezember 1883.

Der Ausnahmetarif für Kohlen ab sächsischen nach schweizerischen Stationen vom 1. Januar 1883 tritt auf 1. April 1884 außer Kraft.

Ueber die Ersetzung desselben bleibt spätere Publikation vorbehalten.

Z ü r i c h , den 29. Dezember 1883.

Mit 1. Januar 1884 tritt ein I. Nachtrag zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Basel S. C. B. und den Stationen der Ostschweiz, vom 1. Oktober 1883, in Kraft. Derselbe enthält neben Berichtigungen und Eränzungen des vorgenannten Tarifs direkte Taxen für den Verkehr zwischen asel S. C. B. und den Stationen der Tößthalbahn und kann durch unsere Güterexpeditionen, sowie bei unserm Tarifbüreau à 15 Cts. bezogen werden.

Z ü r i c h , den 29. Dezember 1883.

Die Direktion.

g

Vereinigte Schweizerlbahnen.

Mit dem 15. Januar 1884 tritt ein neuer Gütertarif mit der Tößthalbahn in Kraft.

St. G a l l e n , den 29. Dezember 1883.

Die Generaldirektion.

20 Jura-Bera-Lüzern-Bahn.

Wir bringen hiemit zur Kenntniß, daß mit dem 1. Januar 1884 eine neue Ausgabe des Tarif international commun Gr. V. Nr. 11 für den Transport von Auswanderern und deren Gepäck nach Havre in Kraft tritt, wodurch der bisherige Tarif mit gleicher Nummer vom 1. November 1878 aufgehoben und ersetzt wird.

Dieser neue Tarif enthält außer den Taxen ab Basel noch Transportpreise ab D e l s b e r g nach Havre.

Exemplare desselben können durch Vermittlung der obigen Stationen, sowie direkt bei unserem kommerziellen Dienst bezogen werden.

B e r n , den 29. Dezember 1883.

Bezug nehmend auf unsere Publikation vom 7. November in Nr. 55, ag. 362/365, des vorjährigen Bundesblattes, bringen wir nmit zur Kenntniß es verehrlichen Publikums, daß die neuen Gütertarife zwischen Belgien einer- und unserer Station Basel via Athus-Delle anderseits, sowohl für den Transit, als für den Lokalverkehr, mit dem 1. F e b r u a r 1884 in Kraft treten.

Exemplare dieser Tarife können vom genannten Tage an durch Vermittlung unserer Stationen, sowie direkte vom Bureau unseres kommerziellen Dienstes in Bern, soweit Vorrath reicht, bezogen werden.

B e r n ' , den 3. Januar 1884.

S

Die Direktion.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit bekannt gegeben, daß zufolge Ermächtigung durch die h. Bundesversammlung die Reduktion des Ausfuhrzolles für baumwollene und leinene Hadern von Fr. 4 auf Fr. 2 per q. (siehe Bundesblatt 1883, Band IV, Seite 679) auch bis auf Weiteres für das Jahr 1884 fortdauern wird.

B e r n , den 27. Dezember 1883.

Eidg. Zolldepartemcut.

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Bekanntmachung betreffend den zollfreien "Veredlungfsverkehi' Es wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß die von der schweizerischen Zollverwaltung bisher ertheilten Freipaßbewilligungen für Veredlungsverkehr einer Erneuerung beim Schlüsse des Kalenderjahres nicht bedürfen, sondern so lange fortdauern, als sie ' nicht in Folge Verzichts Seitens des Inhabers oder durch Verfügung der Zollverwaltung dahinfallen.

B e r n , den 18. Dezember 1883.

Eidg. Zolldepartement.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt auch für das Jahr 1883 bloß Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schwein.

Das Bundesblatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sicii eignenden Verhandlungen des Bundesrathes; alle Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die Bundesversammlung, sammt Beschluß- und Gesetzentwürfen ; gewisse Beschlüsse der Räthe, und Schlußnahmen des Bundesrathes über Sachen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind; Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; die Uebersichten der monatlichen Einnahmen der Zollverwaltung und der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz im Laufe eines Monats, verglichen mit dem Vorjahre ; ferner das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen und von Lieferungen an eidg. Departemente ; die Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen ; Anzeigen von Eisenbahndirektionen über Tarife, Verpfändungen etc. ; endlich Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden, und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

22 Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben: Die neu erscheinenden Bundesgesetze und Verordnungen, die Buadesbeschlüsse, welche die Eisenbahnen nicht betreffen; die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge; die jährliche eidgenössische Staatsrechnung, und die in den drei Landessprachen verfaßte Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, und das Tableau Ober die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern etc.

Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aber nur fllr ein ganzes Jahr, bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden, und es sind diese letztern verpflichtet, die Jahres-Abonnemente anzunehmen, wann es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten immer und beförderlich nachgeliefert. Die alten Abonnemente müssen aber am Schluße eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatl nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdrucklich nicht bloß auf ein Jahr, sondern fest genommen werden.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können stets von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Rappen ; hingegen hat man sieh für geschlossene Gesetzbände an das Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle Reklamationen in Betreff des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden Postblireaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat filr Drucksachen der Bundeskanzlei gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesetzbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Verfluß von drei Monaten wird per Bogen 20 Rappen verlangt.

B e r n , im Dezember 1883.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Arbeiten zu einem Schuppen über die Glühkasten bei der Hülsenfabrik No. 2 und für Umänderung von 174 Stück Thürschlössern in der Kaserne Thun werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Plan, Voranschlag und Bedingnißheft, sowie Muster für die Thürschlösser sind im Bureau der eidg. Bauaufsicht in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle franko und mit entsprechender Aufschrift versehen bis und mit dem 14. Januar nächsthin einzureichen.

Ber u, den 4. Januar 1884.

Eidg. Ober-Bauinspektorat.

Bekanntmachung.

Paul Dusser in Thun bat aufgehört, als Unteragent der Auswanderungsfirma Ph. Bommel & de. in Basel (Bundesblatt 1882, III, 572) zu fungiren, B e r n , den 20. Dezember 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirtschaftsdepartement

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den Heimatort, sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahm der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postkommis in Bern.

2) Briefträger in Worb (Bern).

( , Anmeldung b i s in Bern.

24 3) Wagenmeister und Packer in Glovelier (Bern).

4) Briefträger in La Brévine (Neuenburg).

Anmeldung bis zum 18, Januar 1884 bei der Kreispostdirektiion in Neuenburg.

5) Postablagehalter und Briefträger in Alpnacht-Gstad (Obwalden). Anmeldung bis zum 11. Januar 1884 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

6) Briefträger in Wiedikon (Zürich). Anmeldung bis zum 18. Januar 1884 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

1) Einnehmer bei der Hauptzollstätte Romanshorn. Jahresbesoldung bis auf Fr. 4200. Anmeldung bis zum 7. Januar 1884 bei der Zolldirektion in Schaffhausen.

2) Packer und Briefkastenleerer in Vivis (Waadt). Anmeldung bis zum 11. Januar 1884 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Postkommis in Chaux-de-Fonds.

) ,.

Anmeldung bis zum 11. Januar 4) Briefträger in Chaux-de-Fonds.

1884 bei der Kreispostdirektion 5) Paketträger beim Hauptpostbüreau in Neuenburg.

Neuenburg.

6) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Seltisberg (Baselland). Anmeldung bis zum 11. Januar 1884 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Telegraphist in Meiringen. Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis 10. Januar 1884 Dei der Telegrapheninspektion in Bern.

8) Telegrapbist in Lotzwyl (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Januar 1884 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

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1884

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01

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.01.1884

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