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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erneuerung der Konzession einer elektrischen Drahtseilbahn von Siders nach Vermala.

(Vom 12. Juni 1903.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 28. Juni 1900 (E. A. 8. XVI, 132) haben Sie den Herren Jean Travelletti, Ingenieur in Sitten, M. Zufferey und W. D. Müller-Baur in Siders und der Maschinenfabrik Örlikon, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft, eine Konzession für den Bau und Betrieb einer elektrischen Eisenbahn von Siders nach Vermala erteilt. Einem seitherigen Gesuche der Konzessionäre entsprechend, haben Sie unterm 25. Juni 1902 (E. A. S. XVIII, 129) die Änderung dieser Konzession in eine solche für eine Drahtseilbahn beschlossen. Da aber von den Konzessionären unterlassen wurde, um eine Verlängerung der mit dem 28. Juni 1902 ablaufenden Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten nachzusuchen, erlosch die Konzession. (E. A. S. XVIII, 299.)

Mittelst Eingabe vom 20. Mai 1903 stellten die Herren Travelletti und Mithaften das Gesuch um Erneuerung der Konzession, indem sie sich auf die erstmals vorgelegten Dokumente beriefen. Sie machten namentlich geltend, daß die Finanzierung

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der Linie bevorstehe und daß sie mit den Arbeiten sobald als möglich beginnen möchten, um den Wünschen dei' Aktionäre und der Hauptinteressenten zu entsprechen, welch letztere durch die von der projektierten Bahn zu bedienende klimaterische Station vertreten seien.

Die Regierung des Kantons Wallis erklärt in ihrer Vernehmlassung vom 6. d. M., daß sie gegen die Erneuerung der Konzession keine Einwendung erhebe.

Da wir uns im gleichen Falle befinden, so beehren wir uns, Ihnen zu empfehlen, -den nachfolgenden Beschlußentwurf, welcher dem Gesuche der Herren Travelletti und Mithaften entspricht und durch welchen die Konzession mit dem neuen Konzessionsschema in Einklang gebracht werden soll, anzunehmen.

Gerne benützen wir auch diese Gelegenheit, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 12. Juni 1903.

.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbcsch l uss betreffend

Erneuerung der Konzession einer elektrischen Drahtseilbahn von Siders nach'Ver m ala.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Gesuches der Herren J. Travelletti, Ingenieur in Sitten, und Konsorten vom 20. Mai 1903; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 12. Juni 1903, beschließt: 1. Die durch Bundesbeschluß vom 28. Juni 1900 (E. A. S.

XVI, 132) den Herren J. Travelletti, Ingenieur in Sitten, und Mithaften, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft erteilte, durch Bundesbeschluß vom 25. Juni 1902 (E. A. S. XVIII, 132) abgeänderte und seither erloschene Konzession für den Bau und Betrieb einer elektrischen Drahtseilbahn von Siders nach Vermala wird zu gunsten der obgenannten Konzessionäre, unter den gleichen Bedingungen, jedoch mit den nachstehenden Änderungen, erneuert : a. Die Dauer der Konzession (Art. 2") und die im Artikel 5 festgesetzte Frist zur Einreichung1 der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, sind vom Datum des gegenwärtigen Beschlusses an zu berechnen.

b. Art. 11 erhält einen zweiten Absatz folgenden Inhalts: ,,Ebenso hat er das Recht zu verlangen, daß Mitglieder der Verwaltung, welchen vorübergehend oder dauernd Funktionen

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eines Beamten oder Angestellten übertragen sind und die in der Ausübung derselben Anlaß zu begründeten Klagen geben, dieser Funktionen enthoben werden.'1 c. Der zweite Absatz des Art. 17 hat -m lauten wie folgt: ,,Für Kinder unter vier Jahren ist, sofern für solche kein besonderer Sitzplatz beansprucht wird, keine Taxe, für Kinder zwischen dem vierten und dem zurückgelegten zwölften Altersjahre die Hälfte der Taxe zu zahlen.u 2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, welcher sofort in Kraft tritt, beauftragt.

-$*0*S:

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erneuerung der Konzession einer elektrischen Drahtseilbahn von Siders nach Vermala. (Vom 12. Juni 1903.)

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Jahr

1903

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17.06.1903

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383-386

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