69 Also beschlossen vom Nationalräthe,
Bern, den 24. Juli 1868.
Der Bradent: S. Kaiser.
.Dex Bxotokollsührer : Schieß.
Also beschlossen vom Ständeräthe,
Bern, den 24. Juli 1868.
Der Präsident: Aepli.
Der Brotokollsührer : J. Kern-Germann.
Der schweizerische Bundesrath beschließt: Vollziehung des vorstehenden Bundesl.eschlusses.
.Bern, den 27. Juli 1868.
Der Bundesprästdent: Dr. J. Dnbs.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schieß.
#ST#
Bundesbeschluß betreffend
Erhebungen in Bezug auf die Arbeit der Fabrikkinder..
(Vom 24. Juli 1868.)
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, in Folge einer Motion des Herrn .Nationalrath Dr. Joos,
beschließt: Der Bundesrath ist eingeladen, über die Arbeit der Fabrikkinder
in den Kantonen möglichst vollständige Erhebungen zu veranstalten , und die Ergebnisse derselben seinerzeit der Bundesversammlung vorzulegen.
70 Also beschlossen vom Ständerathe ,
Bern, den 21. Juli 1868. .
. .
.
.
.
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Der Präsident: Aepli.
Der Vxotokollsührer : ,^. Kern^ermann..
Also beschlossen vom Rationalxathe,
.^exn, den 24. Juli 1868.
^
Dex
Der Brasident : S. Kaiser.
De... Brotokollsührex : Schieß.
schweizerische Bundesrath beschliesst:
Vollziehung des vorstehenden Bundesbeschlußes.
.Bern, den 27. Juli 1868.
Der Bundespräsident : ..^r. ,^. Dnbs.
Der Kauzler der Eidgenossenschaft: Schieß.^
.^ote. .^on dem Ausweis, welchen der Bundesrath unterm 10. Jull 18^ über die Verwendung des Anleihen^ . von 12 ...^lll^nen für die außerordentliche Bewaffnung erstattete, haben die gesezgebenden .^äthe. Akt zu Protokoll genommen.
71
#ST#
Gutachten und Antrag der
Mehrheit der Kommission de.... Nationalraths, betreffend den Rekurs von Jurassischen Großräthen in Sachen der Lehrschwestern.
(Vom 10. Juli 1868.)
.
Tit. l Mittelst Eingabe vom Juni abhin stellen die HH. Folletete und B r e t r e mit 19 andern Mitgliedern des Bernisehen Grossen Raths aus dem Jura das Gesuch, es wolle die Bundesversammlung : 1) ,,Das vom Grossen Rathe des Kantons Bern unterm 5. März 1868 erlassene Gesetz , betreffend die Ordenslehrschwesteru als.
verfassungswidrig annulliren ;" 2) eventuell aussprechen : .,Die Glieder des Ordens .der Ursulinerinnen, als einer einheimischen Kongregation, seien von dem im Gesetz enthaltenen Lehrverbot ausgenommeu ;" 3) .,bezüglich der barmherzigen Schwestern (soeurs de Charité) erklären, dass der Grosse Rath nach Art. 82 der Berner Verfassung das Recht behalte, den Gliedern dieser (fremden) Kongregation . einzeln die Lehrbewilligung zu ertheilen."
Vide Tenor des Gesetzes ln der Beilage 1.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bundesbeschluß betreffend Erhebungen in Bezug auf die Arbeit der Fabrikkinder. (Vom 24. Juli 1868.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1868
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
36
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
08.08.1868
Date Data Seite
69-71
Page Pagina Ref. No
10 005 867
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