497
#ST#
Aus den Verhandlungen de... schweizerischen Bundesrathe.
(Vom 6. Oktober 1868.)
Veranlasst durch die furchtbaren Überschwemmungen , welche in den Kantonen St. Gallen, G r a u b ü n d e n , T e s s i n , W a l l i s und Uri stattgefunden. hat der Bundesrath an sämmtliche eidgenössische Stande folgendes Kreisschreiben erlassen : ,,Getreue, l i e b e E i d g e n o s s e n .
,,Die Berichte, welche von allen Seiten uns zugehen und die auch
bereits in die Oesfentlichkeit übergegangen sind , geben uns leider Gewissheit von den ungeheuren Verheerungen , von welchen seit dem 28.
vorigen Monats die Anschwellung der Bergbäche und in Folge deren der Austritt der Flüsse R h e i n , G le n n er, T e s s i n, R h o n e und
Reu ss begleitet gewesen .ist.
,,Bald nach dem Eintreffen der ersten Kunde von diesen Verheexungen haben wir ein Mitglied aus uuserer Behörde nach den so namenlos heimgesuchten Gegenden abgeordnet , um sich über den Umfang des Schadens durch eigenen Anblik Kenntniss zu perschasfen und zur Reparation desselben sieh mit den betreffenden Kautonsregierungen in's Benehmen zu sezen.
,,Rähere Berichte über die Grosse des Unheils liegen natürlich noeh nicht vor ; doch waltet kein Zweifel , d.ass hier ein Unglük vor Augen steht , wie es vielleicht seit Jahrhunderten unsere Geschichte nicht in ihre Annalen zu verzeichnen hatte.
.,Ausserordentliche Lagen und Verhältnisse bedingen auch ansserordentliche Mittel zur Abwendung der Roth.
,,Wir sind nun zwar vollständig überzeugt, dass auch diesmal, wie noch immer , die alteidgenössisehe Bruderliebe im schonsten Lichte sich Beigen und ihren wohlerworbenen Ruf neuerdings bethätigen werde.
Es ist ja das Vorrecht der Republik , dass das Unglük , welches eines
ihrer Glieder trisst , von allen andern mitempfunden wird ; es ist das Vorrecht der schweizerischen Republik , dass sie den Wahlspruch : ..Einer für Alle und Alle sür Einen" niemals und dann am wenigsten ver-
^ läugnen kann, wenn^das Missgeschik mit doppelt schwerer Hand an die Thore der Eidgenossenschaft pocht.
,,Bereits haben sich auch einzelne Vereine und Zeitungsredaktionen in anerkennenswerter Weise zusammengethan, um dem Rothrufe, welcher vom Rhein, vom Tessin , der Reuss und der Rhone in die gleicheren Lande herübertönt, einen freudigen Wiederhall zu gewähren. Jndessen halten wir es uuserer Stellung augemessen, diesem Bestreben, Hilfe zu bringen, so viel an uns liegt, Stimmung und Halt, Einheit und Zusammenhang zu verleihen.
.,.^on diesen Anschauung geleitet , erachten wir es für zwekmassig, Abgeordnete ans allen Kantonen zu einer Konserenz um uns zu versammeln , welche die Ausgabe hatte , Mittel und Wege ausfindig zu machen , wie in diesem eigentlichen Landesnnglük am schnellsten Rath und Hilfe geschafft und wie die gewährte Liebesgabe am besten im Sinne der ^eber verwendet werden könnte.
,,Wir ersuchen Sie, uns zu diesem Zweke Jhre freundeidgenössische Haud zu bieten, und laden Sie ein, einen Abgeordneten auf nächsten Montag den 12. dies, Vormittags 10 Uhr. hieher zu entsenden, mit dem Austrage, an der betreffenden Konserenz, welche von dem Vorstande unsers Departements des Jnnern geleitet werden wird , Theil zn.
nehmen. ^ ..Uebrigens benuzen wir diesen Anlass, ^ie, getreue, liebe Eidgeuossen, nebst uns in den Sehuz des Allmächtigen zu empfehlen.^
Der Bundesrath wählte
(am 5. Oktober 1868) als Adjunkt l..eim eidg. Laboratorium iuThun: Hrn. ^tabshauptma..u Albert G r e s s l i , von Bärsehw^l
(^olothurn), bisher Adjunkt der eidg. Reparaturwerkstätte in Thuu ;
,, Bostkommis in Loele .
,,
,,
,,
,,
.^.rn. Adolf W i r ^ , von Othmarsiugen (Aargau), Haudluugskommis in Loele, ^ ., Eouvet : ,, Charles B o r e l , von und in Eouvet (Reneuburg) ; ,, Saiguelegier : Hrn. Auguste H .^ eh e , von und in Saiguelegier (Bern), derzeit Vost-
gehilfe daselbst,
499 als Bostkommis in Basel : ..
,,
..Bern:
,,
,,
..,
#ST#
I
,.
n
Hrn. Traugott G u t , Vostgehilse , von und in dort .
Friedrich W i tsch i , von Hindelbank (Bern), provisorischer Bostkommis in Bern, ,, Albert G y g e r , pon Gampelen (Bern), Handlungsvoloutär in Bern.
s
e
r
a
t
e.
Eidgenössisches Anleihen von 1857.
Kapital- und Zinszahlung auf 15. Januax 1869.
Jnfolge der heule stallgesundenen XIl. Verloosung gelangen auf 15. Januar 1869 aus dem 41/2 prozenllgen eidgenössischen Anleihen von 1857 f o l g e n d e O bligationen zur R ü c k z a h l u n g und treten von diesem Zeitpunkte hinweg außer Verzinsung ^
Litt. A, à Fr. 5000, Rr. 12.
,, B, à ,, 2000, ., 47.
155.
368.
535.
683.
775.
Litt.. C, à Fx. 1000, ......... 1.
153.
193.
342.
Bundesblatt. Jahrg. XX. Bd. III.
34.
64. 85. .)8. 107. 115. 1.l8.
162. 188. 245. 251. 326. 336.
39.). 400. 457. 473. 482. 506.
556. 587. 60l). 603. 6l3. 646.
686. 691. 720. 725. 734. 749.
784. 807. 821. 822. 838. 876.
32. 44. 63. 83. 139. 143.
154. 155. 161. 171. 18l. 184.
238. 254. 261. 270. 284. 297 35..). 366. 429. 469. 484. 509..
39
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1868
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
45
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
10.10.1868
Date Data Seite
497-499
Page Pagina Ref. No
10 005 931
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.