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#ST#

Bericht des

Bundesrathes

an die h. Bundesverfammlung , betreffend

Hebung der schweizerischen Pferdezucht.

(Vom 1. Juli 1868.)

Tit. l.

Mit Rüksieht auf unsern Bericht vom 22. Rovember 1867, betreffend H e b u n g der s c h w e i z e r i s c h e n B se r d e z ucht) sind wir durch Bundesbeschluß vom 19. Dezember ) eingeladeu worden, ,, uns mit den Kantonsregierungeu zu dem Ende in's Einver,, ständniss zu sezen , um uns zu vergewissern : a. .,ob von Seite derselben die ersorderliche Uuterstüzung

,,erhältlich sei, dass durch die vom Bnnde in Aussicht gestellten

,,Mittel der angestrebte Zwek der Hebung der schweizerischen ,,Vferdezucht erreicht , und b. ,,in welcher Weise derselbe dauernd gesichert werden könne. ^ Diesem Beschlusse haben Sie die Einladung beigesügt, unsern Berieht über die veranstaltete Nachforschung und die bezüglichen Antrage in der bevorstehenden Sommersizuug Jhnen vorzulegen.

Jndem wir uns ansehikten, im Sinne des angesührten Besehlnsses die Verhandlungen mit den Kantonen zu beginnen, zeigte es sich sofort,

S. Bundesbla.... v. J. 1867, Band III, Seite 105.

..

,

1868

I

^

1 .

850 dass eine nur allgemein gehaltene Anfrage an dieselben zu einem brauchbaren Ergebnisse kaum führen würde. Sollte ein solches erzielt werden. ^ so schien es nothig, den Kartonen über das znr Hebung der s.hweizeri..

scheu Bserdezncht einzuschlagende Versahren, über die Gruudsäze, welche von Seite des Bundes zur Bedingung seiner Mitwirkung gemacht werden, über die ^lrt und Weise seiner Beteiligung und über die Verpflichtungen, welche von den Kantoueu zu übernehmen sein würden, ein bestimmtes Programm vorzulegen und ihnen dadurch sür ihre Vernehmlassung eine seste Grundlage zn bieten.

^ Eine zur Vorberathuug der Angelegenheit von unserm Departement .

des Juuern einberufene und von ihm geleitete Kommission , bestehend ans den Herren Ständerath Aepli von St. Gallen, Oberst Wehrli von Zürich, Nationalrath K a r l e n von Bern, Nationalrath Z a^n g g e r von Zürich, Ständerath E st o p p e ^ von Lausaune, Nationalrath v o n A r x ^ von Solothnr.. , Ständerath H a l l a u e r von ^^afsl^ausen , erklärte sich mit diesem Vorgehen vollkommen einverstanden und einigte sieh nach eiulässlieher Berathung aus uaehsolgeudes Programm : ,,Der Bnnd ist bereit, die Kantone in ihren Bestrebungen für Hebung der schweizerischen Bserdezucht ^u unterstehen.

,,Es soll dabei der doppelte ^wek in's Auge gesasst u..d verso^t werden , nämlich : "^lllmählige Herstellung eines neueu, sür unsere Verhältnisse geeigneten Bserdeschlages und Verbesserung der einheimischen Raeen dnrch Kreuzung.

^,^n diesem Behus soll während eiuer A.^ahl. v^ Jahren alljährlieh eine angemessene Anzahl vou ans^e^eichneteu und nach beiden genannten Richtungen tauglichen Zuchtthiereu, sowohl Hengste als Stuten, angekauft und ....ingefuhrt werden.

^Bei diesen ^lukäusen ist vorzugsweise das englische Halbblntpserd zu wählen. Der Bund übernimmt den Ankauf der ^ferde nach Massgabe der Seitens der Kautoue bei ihm eingelaufenen Anmelduugen, und iiberlässt sodann die angekauften Zuchtthiere diesen Kantonen dreißig Brodent unter dem Ankaufspreise. Die Vertheilu^g unter die angemeldeten Kantone geschieht in erster Linie aus dem Wege der freien Ver.^ ständignn^ zwischen denselben ^ sollte diese nicht zum Ziele führen, durch Versteigeruug, und wenn diese ein ungenügendes Resultat ergeben sollte, durel^s Loos. ^ür den ^all , dass u..ehr Anmeldungen eingingen, als der vou der Bundesversammlung gewährte Kredit zu befriedigen gestattete,

findet verhältnissmässige Reduktion statt.

,,Der Kauton , welcher auf deu Erwerb solcher vom Bnude angekauften Zuchtthiere Anspruch macht , überniu.mt die Verpflichtung , für Hebnng der ^serdezueht aus seiuem Gebiete mindestens eine eben so

.

851 grosse Summe zu verwenden. als das von dem Bunde bei dem Verkauf der ihm zufallenden Vserde für ihn gebrachte Opfer beträgt. Diese finanzielle Mitwirkung des Kautons geschieht entweder durch eigene An^ kaufe von Raeepserden gleichen Schlages neben der vom Bunde übernommenen, oder durch entsprechende weitere Herabsezung des Verkaufspreises für seine ..^ferdezüchter, oder durch den augestrebten Zweken eutsprechende ^rämirungen, oder durch ein die genannten Wege kombinirendes Versahren.

..Jm Fexnern übernimmt der betreffende Kanton dem Bunde gegen-

über die Verpflichtung , dafür zu sorgen ,

,. dass die importirten Zuchtthie..... wenigstens 6 Jahre lang zur Züchtung im Lande verwendet werden ^ ,, dass die importirten Zuchtstuten nur von importirten Hengsten beschält und daß bei diesen ledern keine einheimischen Stuten zugelassen werben , welche mit Erbfehlern behaftet sind ; ,. dass die eingeführten Thiere von den Ueberuehmern derselben in .....ahrnug und Vflea.e gut gehalten und weder in Arbeit, noch Zucht übermäßig angestrengt werden .^ .,dass endlich von den betreffenden Vferdezüchtern Stammregifter geführt werden, aus denen die .Verwendung der Ghiere ersichtlich ist und au deren Hand die erzielten Resultate mit Sicherheit verfolgt werden können.

,, Die Kautone sind füllung der übernommenen niss zu geben und ihm in der .Pferdezucht und die Berieht z.. erstatten. ^

gehalten , dem Bundesrathe von den in ErVerpflichtungen getroffenen Maßnahmen Kenntangemessenen Zeiträumen über die Entwiklung bei dem neuen Verfahren erzielten Resultate

.Wir ertheilten diesem Programm, das wir den in uuserm Berichte vom 22. ^ovember niedergelegten Gesichtspunkten und auch den in den Räthen zu .^age getretenen Anschauungen entsprechend fanden , uusere Genehmigung nnd übermittelten dasselbe dnxeh Kreissehreiben vom .6.

März d. J. den Regierungen sämmtlieher Kantone mit der Einladung, sich nunmehr darüber erklären zu wollen : ^l) ob sie aus Grund dieses programmes an den Bestrebungen zu^ ^ ^ Hebuug der Pferdezucht sich zu betheiligen geneigt seien ; 2) worin die im Programm vorgesehene finanzielle Mitwirkung des . Kantons bestehen würde ; 3) für wie viele der zu importireuden Zuchtthiexe (wobei Hengste und Stuten besonders zu nennen) sie sich zuhanden des Kantons anzumelden im Falle seien.

852 Mit Ausnahme von Uri haben sämmtliehe Kantone sich über die gestellte Anfrage vernehmen lassen. Folgendes ist im Wesentlichen der Jnhalt der eingegangenen Antworten : Z ü x i ch erklärt sich bereit, aus Grund des mitgetheilten Programms an den .Bestrebungen zur Hebuug der Bserdezucht sich zu betheiligen. Die finanzielle Mitwirkung des Kantons wird theils in weiterer Ermässigung des Ankaufspreises, theils in entsprechender Vrämirung bestehen.

Anmeldung sur 1 Hengst und 3 bis 4 Stuten.

B e r n verdankt die Mitwirkung des Bundes sur Bestrebungen, welche, einzig kantonal an die Hand genommen, kaum zum gewünschten Ziele führen dürften, und erklärt seine Betheiliguug auf Grund-

lage des Brogramms. Die finanzielle Mitwirkung wird geleistet aus dem Wege der Vrämiruug, wosür jährlieh Fr. 20,000 ausgesezt sind.

Anmeldung für 3 Heugste und 6 Stuten , wobei vorausgesezt wird, dass beim Einkaufe besondere Rüksich.t aus die Eigenheiteu der einheimischen bernischen Bferderaeeu genommen werde.

L u d e r n nimmt das Brogramm au, verpflichtet sich. zu Beiträgen, welche den finanziellen Opsern des Bundes gleichkommen, und ^ meldet sich zuhanden von 3 Bserdezüchtern in der Strafanstalt

für 2 Hengste und 3 Stuten..

S ch w ^ z lehnt ab.^ Ob w a ld e n lehnt ab.

R i d w a l d e n verdankt die Mitwirkung des Buudes , überuimmt die programmmässigen Verpflichtungen, verlangt einen englischen Halbbluthengst, und leistet finanzielle Beteiligung durch weitere Herabsezung des Aukausspreises um 30 ^.

G l a r u s lehut ab , da die Zucht von Bserdeu in der nenern Zeit im Kanton beinahe gänzlich ausgegeben worden sei.

Z u g kann sich ebenfalls nicht betheiligen.

.F r e i b u r g verdankt die Mitwirkung des Bundes , übernimmt die programmmässigen Verpflichtungen, und meldet sieh süx 3 Heugste, wobei jedoch. dänischer oder norddeutscher Raee der Vorzug ge-

gebeu würde. Die finanzielle Betheiligung des Kantons besteht

in einem weitern Rabatt von 3 ^ zuhauden der Käufer uud iu Brämirungen , sür welche ^r. 3000 ansgesezt sind.

S o l o t h u r n erklärt sieh bereit , aus Grnudlage des Brogran.ms an den gemeinsameu Bestrebungen sich zu beteiligen. Die finan^

zielle Mitwirkung besteht theils in Beiträgen an die Kaussumme der anzukaufenden Bferde , theils in Uuterstüzung des Bferde-

853 zuchtwesens im Allgemeinen durch Abhaltung von jährlichen Schauen und Verabreichung von.^Vramien bis Fr. 300 an ein

einzelnes vorzügliches Zuchtthier.

Anmeldung für 2 Hengste und 7 Stuten von brauner Farbe.

B ... s e l .^ S t ... d t lehnt vorläufig ab.

B a s e l - L a n d s c h a f t will sich an den allgemeinen Bestrebungen im Sinne des aufgestellten Programms betheiligen, und wünscht 2 Hengste und 6 Stuten zu erhalten. Bezüglich der finanziellen

Mitwirkung übernimmt Basel -Landschaft die proarammmässigen

Verpflichtungen , ist aber noch nicht in der Lage , bestimmt angeben zu können , in welcher Form die .Leistungen des Kantons erfolgen werden.

S eh a f f h a u s e n erklärt sich mit dem Programm einverstanden, nach ^dessen ^..rnndsazen der Kanton schon seit längerer ^.it, und zwar mit nachweisbar gutem Erfolg die Bserdezucht fördere.

Er betheiligt sich durch Halten pon zwei Zuchthengsten, englisch

Halbblut, aus eigene Rechnung und meldet sich für einen Hengsten, ^ für dessen ^.lnkaus bei dem ^rossen Rath der benötigte Kredit eingeholt werde.

A p p e n z e l l .^l. R h. ist für dieses Jahr noch nicht im Falle, beizutreten.

A^ p e n z e l l J. .^ h. lehnt ab. Der Trosse Rath habe die früher für Pferdezucht ansgesezt gewesenen Brämien abgeschafft , uud überdies nehme man im Kanton keinen Mangel au Vserden ^ wahr, bezweifelt selbst , ob eine Vermehrung des Bserdestandes im Kanton wirklich wünschbar wäre.

St. G a l l e n erklärt seine Betheiligung uud verlangt einen Zuchthengst und vier ^uchtftnten von englischem Halbblut , wobei die Uebernehmer voraussehen, dass beim Ankauf der betressenden und für sie bestimmten Thiere nicht bloss alle Rüksieht ans .^llter, Bau uud Schlag , sowie auf alle andern bei Znchtpserdeu in Betracht sollenden Eigenschaften genommen, sondern namentlich auch alle Sorgfalt in Bezug auf Auswahl der riehtigeu Farbe augewendet werde. - Die finanziellen Leistungen des Kautons bestehen einerseits in Hiuzusügüng eines weitern

Rabatts von 20 ^ des Ankaufspreises , andererseits in Aus-

richtnug von Vrämien im Betrage von weitern 10^.

G r a u b ü n d e n erklärt seine Bereitwilligkeit , dem Programm für Hebung der .Pferdezucht beizutreten, meldet sich für 3 Zuchthengste und verwendet seinerseits Fr. 3000.

854 A a r g a u schliesst si.ch den Bestrebungen nach Mitgabe des Programms an , bestimmt dasür pro 1868 und 1869 einen Kredit von

Fr. 20,000, und meldet sich für 4-5 Hengste und 10-15 Stuten.

T h u r g a u ist bereit , sieh auf Grundlage des Brogramms zu betheiligen, meldet sich ^ur Uebernahme von 1 Hengst und 4 Stnteu , uud lässt seine Mitwirkung darin bestehen , dass es auch seinerseits 1 Hengst nnd 4 Stuten ankanst , um dieselben mit einem Rabatt von 30 .^ an Bferdezüchter abzutreteu , wofür, wie sür Ertheilung von Brämien , ein Kredit von Fr. 5000

ausgesät ist.

.......... s ^ i n lehnt ab, da seine Verhältnisse für Bserdezneht n l ..l, t günstig seien.

W a a d t tritt dem Brogramm , welches seinem seit einigen Jahren mit gutem Erfolge im Kauton angewendeten Versahren entspreche, bei, übernimmt 2 Hengste und 4 Stnten, und entsprieht den gesorderteu finanziellen Leistungen dadurch , dass es seinerseits einen weitern .Rabatt beim Verkauf an ^serde^üchter übernimmt und überdies Vrämien ausseht.

W a l l i s erklärt sieh bereit, auf Grundlage des Programms sich zu betheiligen, übernimmt die daherigen Verpflichtungen und meldet ^ sich jährlich für 1 Hengst der Raee N.^r.ne , welche sich vorzüglich in der Ebene vou T^rhes Frankreich) finde , und zur Verbessernng des einheimischen Schlages besser eigne als das

englische Halbblut. Worin seine finanzielle Mitwirkung, welche

^rundsäzlich Angesagt ^vird , bestehen werde , wird nicht angegeben.

R e u e n b u r g lehnt sür^s Jahr 1868 ab, und behalt sieh sür 186.)

nähere Mittheilung vor.

G e n s antwortet, dass der Kanton jedes Jahr ei.ue gewisse Zahl von .^serden ini Jnuern der S..h^ei^ kaufe und. sieh lebhasl. sür Alles interessire, was zur Hebung der Pferdezucht gethau werde, jedoch nicht in der Lage sei, au derselben in unmittelbarer^ Weise sich zu betheiligeu , da dem Kauton diejenigeu Verhältnisse fehlen, welche zur Bserdezucht uoth.oeudig seien.

Diese Autworteu der Kautoue stellen es ausser ^weisel , dass der Gedanke ernstlichen Zusammenwirkens von .......und, Kantonen und Brivaten zur Hebung der schweizerischen Vserde^uchl. in allen Theileu der Schweiz, in deuen überhaupt von Pferdezucht die Rede seiu kann, lebhasten Anklang und entschiedene Unterstü^ung gesunden hat.

855 Vierzehn Kantone , welche den weitaus grössten Theil des schweizerischen Gebietes repräseutiren., erklären sich bereit, auf Grundlage des ihnen hierseits vorgelegten programmes mitzuwirken und sowohl die finanziellen Verpflichtungen wie die administrativen Garantien zu übernehmen, welche dasselbe zur Erreichung und Sicherung des augestrebten Zwekes von ihnen verlangt. Die Anmeldungen zur Uebernahme der zu importirenden ^uchtthiere sind höher gestiegen , als wir ursprünglich angenommen hatten, und würden den Ankauf von 28 bis .2..) Hengsten

und 47 bis 53 Stuten erheischen.

Es ist hiedureh wohl der Beweis geleistet, dass es sich um eine

Angelegenheit von allgemein schweizerischem Jnteresse handelt, aus welche eine Anwendung des Art. 21 der Bundesverfassung gerechtfertigt er-

scheint.

Die übereinstimmende Annahme des Programms Seitens der mitwirkenden Kantone lässt uns hoffen, dass dessen Gruudsaze auch die Billigung der h. Bundesversammlung erhalten werden.

Dasselbe geht pon dem Gesichtspunkte aus , dass die Bferdezucht Angelegenheit der ^Brivatthätigkeit sein nnd bleiben mnss, und eine Mitwirkung von Kantonen und Bund nur zu dem Zweke einzutreten hat, um jenen einerseits Leistungen zu ermöglichen, welche erfahrungsgemäß ohne solche Unterstü^ng nicht .zu erreichen find, andererseits in die Bestrebungen der Vrivaten diejenige Uebereiustimmuug zu bringen , ohne welche ein wirklicher Fortschritt zum allgemeinen Ruzen des Landes nicht denkbar ist. Jn welcher Weise aber die Hebung der Pferdezucht mit den öffentlichen Jnterefsen des Landes ^usammeuhäugt, haben wir in unserm Berichte vom 22. November 1867 nachzuweisen gesucht und glauben, hierauf nicht nochmals zurükkommen ^u sollen.

Der Bund übernimmt in der Augelegenheit keine weitere Aufgabe als diejeuige, ^sür den Ankauf der zu importierenden Zuchtthiere zu sorgen, dieselben nach dem im Programm bereits zur Keuntniss gebrachten Verfahren den Kantonen nach Mitgabe ihrer Anmeldungen mit eiuem Rabatt von 30.^ der Ankansskosten abzutreten und darüber zu wachen, d.ass die Kautone die von ihnen übernommenen Verpflichtungen erfüllen.

Was den Ankauf betrifft, so wird derselbe Sache tüchtiger Fachmanner seiu, welche dee Bundesrath unter .Zuratheziehung der mitwirkenden Kantone zu diesem Zweke bezeichnen und mit denjenigen Anweisungen versehen wird, welche das Jnteresse der .^ache und die pon den Kantonen ausgesprochene speziellen Wüusche nothig machen.

Bezüglich der Abtretung der angekauftem. ^serde an die Kantone haben wir diesen ledern in Ausfi^.ht gestellt, dass sie die bestellten Zuchtthiere 30 .^ unter dem Ankaufspreise erhalten werden , wobei selbst^ verständlich unter Zugruudlegung der Gesammtankaufskosten eine sach-

856 gemesse Breisreglirung für die einzelnen Thiere vorausgehen muss. Die Annahme eines Rabatts von 30.^ entspricht der Beitrags.Inote, welche wir bereits in unserm frühern Berichte der .Berechnung der Bundessubvention zu Grunde gelegt haben , und dieselbe darf wohl als ansreichendes und den Verhältnissen entsprechendes Mass für die Mitwirkung des Bundes angesehen werden.

Sollte dieses Minimum der von den Kantonen bestellten Bserde, nämlich 2^ Hengste und 47 Stuten, angekauft und verkaust werden, so würde unter Voraussezuug eines Ankaufspreises von durchschnittlieh

Fr. 5000 für den Hengst und eines solchen von Fr. 3000 für die

Stute die aus den Bund fallende Einbusse von 30 ^ beim Verkaufe eine Gesammtsubveution für dieses Jahr von ^r. 84,300 erheischen, was den mit unserer legten Botschaft verlangten Kredit um mehr als Fr. 24,000 überstiege. Obschon manche Gründe dafür sprechen , die gute Disposition der Kantone zu benuzen, so glauben wir doch, bezüglich der für dieses Jahr auszuwendenden Summe bei unserm srühern Antrag vou Fr. 60,000 beharreu zu sollen. Es hat dies allerdiugs zur Folge, dass eine beträchtliche Reduktion der anzukaufenden Thiere eintreten muß und nur einem Theile der Anmeldungen .wird entsprochen werden können.

allein es dürfte schon der Ankaus der reduzirten Zahl von Zuchttieren in ganz entsprechenden Exemplaren Schwierigkeiten genu^ bieten und eine Vermehrnng der ^ahl auf Kosten der .^nalität im Jnterefse der Sache auf's Sorgfältigste zu vermeiden sein. Die Kautone selbst aber siud schon durch das Programm avertirt , dass im Falle der von der Bundesversammlung zu gewährende Kredit nieht die Befriedigung sämmtlieher eingegangenen Anmeldungen gestatten sollte, alsdann verhältniss..

massige Reduktion stattfinden. werde.

Was endlich die vou den Kantonen z... übernehmenden Verpfliehtungen anbetrifft , von deren Erfüllung der Bund sich zu vergewissern haben wird , so bezieht sieh dies einerseits ans ihre finanzielle Betheiliguug, andererseits auf die von ihnen behufs Sicherung eines rationellen Zuchtverfahreus zu treffenden Massregeln.

^lls Minimum finanzieller Betheilignng verlaugt das Brogramm, dass der Kanton s.^r entsprechende Hebung der Pferdezucht seinerseits wenigstens so viel verwende, als das vom Buude beim Verkaufe der ihm zufallenden Bserde sür ihu gebrachte Opfer beträgt. Die Kantoue, welche sich zur Betheiligung an den in Frage stehenden Bestrebungen bereit erklärt haben, haben auch allesammt die verlangte finanzielle Mitwirkung zugesagt und grosstentheils bestimmt angegeben, in welcher Weise dieselbe geleistet werden solle. Bei der arossern .Anzahl übersteigt das, was der Kanton auswendet, den bezüglichen Bnndesbeitrag namhaft, und es dürfte keinem Zweifel unterliegen, dass mit dem durch das Bro^

^ gramm vorgesehenen finanziellen Zusammenwirken wahrend eine.... bestimmten Reihe von Jahren von Bund, Kantonen und Vrivaten der angestrebte Zwek einer namhaften Verbesserung der schweizerischen Vferdezucht erreicht werden kann und wird.

^ Es ist hierzu freilich durchaus nothwendig , dass die Erwerber der importirten Zuehtthiere streng an die Beobachtung der^nigen Vorschriften gebunden werden,^ welche die Kantonsregierungen bezüglich der Beschälung und der Auswahl der einheimischen, zur Kreuzung zu gebrauchenden Stuten ..e. aufzustellen haben werden. Es kann dies um so eher gescheheu, als das Programm hierin nur das Allernothwendigste verlangt.

Die Kantone werden die bezüglichen Verordnungen und Reglemente ^. ...e.

dem Bnudesrnthe mittheilen und überdies durch zeitweise Anordnung kleinerer und grosserer ^serdeschauen öffentliche Gelegenheit geben, von dem eingehaltenen Versahren und dessen Ergebnissen Kenntniss zu nehmen.

Jndem wir glauben annehmen zu dürfen, dass die h. Bundesversammlung in den aus unsere Anfrage hin von den Kantonsregierungen abgegebeuen Erklärungen die gewünschten Garantien dasür erbliken werde, dass durch die vom Bunde in Aussicht gestellten Mittel der angestrebte Zwek der Hebung der schweizerischen Bserdezueht erreicht und gesichert werde und im Uebrigen uns auf unsern ersten Bericht vom 22. Rovembex 1867 beziehen, erlauben wir uns, Jhnen den nachstehenden Beschlussentwurs zur Annahme zu empsehlen.

Mit ausgezeichneter Hochachtung.

B e r n , den 1. Juli 1868.

Jm Ramen des schweizerischen Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t: ^. ^. Dubs..

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

Bundesblatt. ^ahrg.XX. Bd. II.

64

^58

Beschlußentwurf betreffend

.Hebung der schwedischen Pferdezucht.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht zweier Berichte des.. Bundesrathes vom 22. November

1867 und 1. Juli 1^,

besehliesst: Art. 1. Der Bundesrath wird ermächtigt, eine Anzahl Zuchtpferde, welche sich ^...r Verbesserung der schweizerischen Vserdezucht eignen, im Auslande anzukauseu.

Art. 2. Bei diesen Ankäufen soll vorzugsweise das englische Halbblutpserd berükstchtigt werden.

Art. 3. Die eiugeführten Zuchtpferde werden unter Berüksichtignng ihrer besondern Tauglichkeit zur Verbesserung der einzelnen schweizerischen Rassen und Schläge in die betreffenden Gegenden verkaust.

Art. 4. Der Verkauf hat unter Bedinguugeu ^u geschehen, welche die Rnznng der Zuchttiere ^nm Zweke der Hebung und Verbesserung der Pferdezucht garantiren.

Art. 5. .Derselbe geschieht an^die Kantonsregierungen nach Massgabe der von denselben gemachten .Anmeldungen, und zwar 30.^ unter dem Ankaufspreise.

Art. 6. Zur Dekung der voraussiehtlieheu Verluste ans den ersten Ankäufen wird eiu Kredit von ^r. 60,000 sür das Jahr 1868 bewilligt.

Art. 7. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

85..)

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Botschaft des

Bundesrates an die h. Bundesversammlung , betreffend den .Bau der Kaserne in Thun

(Vom 3. Juli 1868.)

Tit.: Sie haben am 20. Dezember 1867 beschlossen: Der Bundesrath wird eingeladen, über die Leitung des Kasernenbaues in Thun und die Wasserleitung von der Mühlematt her in technischer und finanzieller Beziehung eine genaue Untersuchung anzuordnen und über dieselbe in der nächsten Sommersesfion , wenn immer möglieh unter gleichzeitiger Vorlegung der Endabrechnung, über die gesammten .Arbeiten Bericht an die Bundesversammlung zn erstatten.

Da der Kaseruenbau in den Gesch.istskreis des Militärdepartem..nts und die Wasserleitung in denjenigen des Finanzdepartements fällt, so erstatten wir über diese Gegenstände gesonderte Berichte.

Obschon in dem eben angesührten Beschlösse nur ein Berieh. verlaugt wird, welcher sich aus die L e i t u n g des Kasernenbaues in tech-

nischer und finanzieller Beziehung uud die gleichzeitige Vorlage der E n d a b r e chn u n g verlangt wird, halten wir es bei der Wichtigkeit des Gegenstandes für angemessen, denselben in seinem ganzen Umfange zu behandeln uud alle Verhältnisse hervorzuheben , deren genaue Kenntniss der h. Bundesversammlung von Werth sein muss. Wir bemerken dabei, dass wir unsere rein sachliche Besprechung lediglich aus die Beschlüsse der Behorden und die Gutachten und Berichte der technischen

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Bericht des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend Hebung der schweizerischen Pferdezucht. (Vom 1. Juli 1868.)

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33

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.07.1868

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849-859

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