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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Objektkredites für die Verlegung und den Ausbau der Eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Zürich- Oerlikon (Vom 17. Dezember 1962)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Ihnen über die Verlegung und den Ausbau der Eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Zürich-Oerlikon zu berichten, und Sie um die Gewährung eines Objektkredites von 31,265 Millionen Franken zu ersuchen.

I. Einleitung Mit Bundesbeschluss vom 17.März 1877 wurde an der damaligen Eidgenössischen Polytechnischen Schule in Zürich eine Stelle für landwirtschaftliche Untersuchungen zur Kontrolle der landwirtschaftlichen Stoffe und Produkte (Erdarten, Dünge- und Futtermittel, Sämereien, usw.) geschaffen. Diese erste derartige Institution auf dem Gebiete der schweizerischen Landwirtschaft beschränkte anfänglich ihre Tätigkeit auf Untersuchungen und die Kontrolle der landwirtschaftlichen Hilfsstoffe, worin man damals eine der wenigen Förderungsmöglichkeiten für die Urproduktion erblickte.

Schon zu Beginn, im Jahre 1878, wurde die Unterteilung in eine Agrikulturchemische Untersuchungsstation und eine Samenkontrollstation vorgenommen, die unabhängig voneinander ihre Aufgaben zu erfüllen hatten. Aus bescheidenen Anfängen entwickelten sich beide Institute sehr rasch. Obschon grössere Räume im Chemiegebäude des Polytechnikums bezogen werden konnten, reichte der Platz auch dort bald nicht mehr aus. Erst mit der Übersiedlung beider Stationen Bundesblatt. 114. Jahrg. Bd. II.

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1618 in das neuerrichtete Gebäude in Öerlikon im Jahre 1914 ergaben sich bessere Voraussetzungen für eine umfassendere Tätigkeit. Auf Jahresanfang 1920 fällt die Vereinigung beider Institute zur Eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchsanstalt und ihre Unterstellung unter die gleiche Leitung.

u. Die Entwicklung des Aufgabenkreises und die gegenwärtige Tätigkeit der Versuchsanstalt Die heutigen Aufgaben der Versuchsanstalt Zürich-Oerlikon sind vom Bundesrat in der Verordnung vom 29.März 1955 über das landwirtschaftliche Bildungs- und Versuchswesen (AS 1955,369,1959,979), Artikel 51-53, und in der Verordnung vom 4.Februar 1955 (AS 1955, 147, 1959, 981), Artikel 3/4, festgelegt worden. Zur Entwicklung des Aufgabenkreises und über die gegenwärtige Tätigkeit ist insbesondere noch folgendes zu sagen.

Schon bald nach ihrer Gründung gingen die Stationen dazu über, die Untersuchungs- und Kontrolltätigkeit durch landwirtschaftliche Versuche zu ergänzen.

Die Agrikulturchemische Anstalt verlegte sich in wachsendem Umfang auf die Abklärung von Düngungsfragen, vorerst in Feldversuchen, später auch in Topfkulturversuchen. Hand in Hand damit ging die Düngungsberatung der landwirtschaftlichen Praxis.

Die Samenkontrollstation nahm sich besonders der Fragen des landwirtschaftlichen Futterbaues an, eines Betriebszweiges, der in jener Zeit des rückläufigen Ackerbaues stark in den Vordergrund getreten war. Im Laufe der Jahre dehnte sich die Tätigkeit auch auf Untersuchungen über Krankheiten und Schädlinge der Feldfrüchte aus, verbunden mit einer ausgedehnten Auskunftserteilung an die landwirtschaftliche Praxis. Kurz nach der Jahrhundertwende wurde die Pflanzenzüchtung, namentlich bei Getreide, neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen. Dies führte zwangsläufig zum Aufbau einer geregelten Saatgutvermehrung im Inland. Bei der Gründung und Organisation der kantonalen Saatzuchtgenossenschaften während des ersten Weltkrieges und in den darauf folgenden Jahren war die Anstalt massgebend beteiligt. Als neue Aufgabe stellte sich damals die Überwachung und Kontrolle sowie die technische Leitung der inländischen Saatgutproduktion. In der Folge beschränkte sich die Vermehrung bald nicht nur auf die eigentlichen Samen (Getreide), sondern dehnte sich in steigendem Mass auch auf die Saatkartoffeln aus. Die Anstalt wurde dadurch veranlasst, sich intensiv mit einem neuen Arbeitsgebiet, vor allem demjenigen der pflanzlichen Viruskrankheiten, zu befassen. Im Sinne eines rationellen Einsatzes der Mittel wurde die Kontrolle der Dünge- und Futtermittel auf Anfang November 1959 an die Eidgenössische Agrikulturchemische Versuchsanstalt Liebefeld-Bern abgetreten.

Die Aufgaben, welche die Anstalt gegenwärtig und in Zukunft zu erfüllen hat, lassen sich wie folgt aufteilen :

1619 1. Kontrolle landwirtschaftlicher Hilf sstoffe Das Schwergewicht liegt auf dem Sektor Sämereien und Saatgut. In denLaboratorien werden jährlich etwa 12 000 Proben auf Provenienz, Echtheit, Eeinheit, Keimfähigkeit, Gehalt an Unkrautsamen, Hektolitergewicht, Tausendkorngewicht, Wassergehalt, usw. untersucht. Die praktische Bedeutung dieser Kontrolltätigkeit mag an einem einzelnen Beispiel gezeigt sein. Von den im Jahre 1959 untersuchten Eotklee- und Luzernesamenproben enthielten bei Botklee 2,6 Prozent und bei Luzerne 11,7 Prozent Kleeseide; ferner waren 63,8 Prozent der untersuchten Eotkleeproben sowie 50,2 Prozent der Luzerneproben mit Ampfersamen verseucht. In enger Verbindung mit der Samenkontrolle steht die technische Leitung und Überwachung der Erzeugung des inländischen feldbesichtigten Saatgutes. Bei den Kontrollen auf dem Felde wirken ausser den Beamten der Anstalt noch gegen 80 kantonale Experten mit. Die während der Vegetationsperiode mehrmals besichtigte, der Saatgutproduktion dienende Fläche beläuft sich heute auf über 9000 Hektaren. Diese entfällt zur Hauptsache auf Getreide inkl. Mais, sodann auf Kartoffeln und Klee. Im Zusammenhang mit der Anerkennung von Saatkartoffeln sind in grossem Umfang Prüfungen an den geernteten Knollen über das Ausmass der Virusverseuchung auszuführen. Auch bei der Auswahl der Ausgangsposten zur Vermehrung kommen entsprechende Untersuchungsverfahren zur Anwendung.

An der Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln beteiligt sich die Anstalt, indem sie die biologischen Prüfungen derjenigen Präparate durchführt, die für die Anwendung im Feldbau bestimmt sind. Gegenwärtig stehen 14 Präparate gegen Pflanzenkrankheiten, 19 gegen tierische Schädlinge, 20 Unkrautvertilgungsmittel und 7 Abbrennmittel für Kartoffelstauden in Prüfung.

2. Kontrollmassnahmen im Pflanzenschutz An gemeingefährlichen Pflanzenkrankheiten und Schädlingen erfordern gegenwärtig von Seiten der Anstalt der Kartoffelkrebs und der Kartoffelnematode eine besondere Überwachung. - Für exportierte pflanzliche Produkte sind die erforderlichen Gesundheitszeugnisse auszustellen.

3. üntersuchungstätigkeit Umfangmässig stehen die Untersuchungen von Böden zur Ermittlung der Düngebedürftigkeit im Vordergrund. Weitere Bodenuntersuchungen ergeben sich im Zusammenhang mit dem Feldversuchswesen, den Bodenkartierungen
und andern besondern Problemen. So wurden 1960 = 9022 und 1961 = 6456 Bodenproben untersucht.

Chemische Untersuchungen von Düngemitteln auf den Gehalt beschränken sich im wesentlichen auf Hof- und Abfalldünger. Gleich wie bei den Analysen von betriebseigenen Futtermitteln, wie Heu, Trockengras, Silage, usw., handelt es sich dabei teilweise um anstaltsinterne Untersuchungen. Besondere Aufmerk-

1620 samkeit wird unter anderem auch der Qualitätsbeeinflussung der Ernteprodukte im Zusammenhang mit der Düngung, der Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln oder den Bestrebungen der Züchtung auf Qualität geschenkt.

Spezielle Untersuchungen, die hauptsächlich in Beziehung zu eigenen Züchtungsarbeiten stehen, werden im Mahl- und Backlaboratorium ausgeführt.

4. Pflanzenzüchtung Die Aufgabe besteht in der Schaffung neuer Sorten von Feld-Kulturpflanzen, die an die besondern Produktionsverhältnisse der Schweiz angepasst sind.

Die Züchtung beschränkt sich aber bewusst auf Arten, bei denen Aussicht besteht, einen wesentlichen Fortschritt erzielen zu können, wie z.B. bei Winterweizen, Sommerweizen, Körner- und Silomais, Botklee sowie bei einigen Futtergräsern.

Es wird namentlich auch versucht, gegen Krankheiten und Schädlinge resistente oder tolerante Sorten zu schaffen. Wo geeignete ausländische Sorten vorhegen oder der züchterische Aufwand in keinem Verhältnis zum erreichbaren Nutzen stehen würde, wird auf eigene Züchtungen verzichtet (z.B. Kartoffeln, Zuckerund Futterrüben, Baps).

5. Versuchs- und Forschungstätigkeit Als dauernde Aufgabe beansprucht die Prüfung neuer, d.h. meist ausländischer Sorten die vorhandenen Mittel und Kräfte in erheblichem Umfang. Die vielen, unter möglichst verschiedenartigen Boden- und Klimabedingungen durchzuführenden Feldversuche können nur durch die Mitarbeit landwirtschaftlicher Schulen und zahlreicher Gutsbetriebe bewältigt werden.

Gegenstand von weiteren Versuchen oder Forschungen bilden Probleme aus dem Gebiet des Feldbaues im weitesten Sinne, die sich entweder aus dem praktischen Pflanzenbau ergeben oder aber aus wissenschaftlicher Sicht binnen kürzerer oder längerer Zeit für die Praxis Bedeutung erlangen könnten.

6. Beratungs -und Auskunftstätigkeit, Publikationen Zu den Aufgaben der Anstalt zählt nicht nur die Erarbeitung der Untersuchungs-, Versuchs- und Forschungsergebnisse, sondern auch deren Vermittlung an die landwirtschaftliche Praxis, sei es über landwirtschaftliche Schulen, die Betriebsberatung, durch Fachvorträge, Tagungen, usw. oder direkt durch Auskunftserteilung an einzelne Fragesteller. Dem gleichen Zweck dienen auch die Veröffentlichungen in der landwirtschaftlichen Fachpresse, den monatlich erscheinenden «Mitteilungen für die schweizerische
Landwirtschaft», die gemeinsam mit den Eidgenössischen Versuchsanstalten Liebefeld-Bern herausgegeben werden, oder der Zeitschrift «Schweizerische landwirtschaftliche Forschung», die von der Abteilung für Landwirtschaft des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes redigiert wird.

1621 Die Frage ist berechtigt, welcher wirtschaftliche Nutzen der Tätigkeit unserer landwirtschaftlichen Versuchsanstalten zugeschrieben werden kann.

Die vielfältigen Aufgaben erschweren allerdings geldmässige Berechnungen, da vor allem die Auswirkungen der wichtigen Kontroll-, Untersuchungs- und Beratungstätigkeit nur schwer erfassbar sind. Anderseits ist es eher möglich, bei Züchtungsarbeiten die wirtschaftlichen Eesultate zu erfassen. Als Beispiel sei deshalb lediglich der Erfolg der schweizerischen Winterweizensorte «Probus» herausgegriffen.

Im Vergleich zu den Jahren 1946/50, als der Probus-Weizen noch nicht allgemein eingeführt war, beträgt der heutige durchschnittliche Mehr-Rohertrag zu den Getreidepreisen von 1962 berechnet ungefähr 420 Franken pro Hektare.

Bei einer gesamten Winterweizenfläche von etwa 100 000 Hektaren entspricht der Mehrwert der Weizenernte pro Jahr somit ungefähr 42 Millionen Franken.

Wird nun angenommen, dass etwa die Hälfte dieses Mehrwertes dem Züchtungserfolg der Versuchsanstalten zuzuschreiben ist, zeigt es sich, dass der jährliche Mehrnutzen der Weizensorte «Probus» gegenüber den alten Sorten über 20 Millionen Franken beträgt. Die andere Hälfte dürfte der verbesserten Anbautechnik (Düngung, Bodenbearbeitung, Pflegemassnahmen, usw.) zu verdanken sein.

Ähnliche Ergebnisse lassen sich aus dem Kartoffelbau anführen. Obschon seit Kriegsende im sortenmässigen Anbau nur unbedeutende Änderungen eingetreten sind, stiegen die mittleren Hektarenerträge von 183 q/ha (Mittel 1945/ 1952) auf 287 q/ha (Mittel 1957/62). In der gleichen Periode nahm der Anteil des im Inland produzierten und anerkannten Saatgutes von 35 auf 61,5 Prozent des verwendeten anerkannten Saatgutes zu. Zu diesen Erfolgen hat die Arbeit der Versuchsanstalten einen wesentlichen Teil beigetragen.

III. Die Organisation

Der Zuständigkeitsbereich der Anstalt erstreckt sich über das ganze Gebiet der deutschsprachigen Schweiz und des Kantons Tessin. Ausgenommen hievon ist die agrikulturchemische Abteilung, die sich mit der entsprechenden Anstalt im Liebefeld-Bern in dieses Gebiet zu teilen hat.

Die Anstalt gliedert sich in folgende vier Abteilungen: Samenkontrolle, Agrikulturchemie, Pflanzenzüchtung und Pflanzenschutz. Dazu kommen die administrativen und die technischen Dienste sowie die Beteiligung an der Unterstation Tessin. Der Personalbestand stellt sich gegenwärtig auf 101 ständig beschäftigte Personen, die sich verteilen auf : Wissenschaftliches Personal 24 Technisches und handwerkliches Personal 63 Verwaltungspersonal 14 Total 101

16<22 Darüber hinaus wird im Verlaufe des Jahres je nach Bedarf für kürzere oder längere Perioden Aushilfspersonal eingestellt.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedarf die Versuchsanstalt nicht nur der Gebäulichkeiten mit den notwendigen Laboratorien, Büros, usw., sowie der Gewächshäuser, sondern sie ist vor allem auch auf ausreichende Landflächen zur Durchführung der Versuche und zur Anlage der Zuchtgärten angewiesen. An bundeseigenem und gepachtetem Areal stehen gegenwärtig zur Verfügung: Areal der Versuchsanstalt Zürich-Oerlikon 3,7 Hektaren Versuchsgut Reckenholz, Zürich-Affoltern 50 Hektaren Alpgarten Maran-Arosa 40 Aren Versuchsareal in Einsiedeln 12 Aren Versuchsareal in Oberwallestalden, Langnau i. E. . . .

77 Aren Versuchsareal in Fellers (Graubünden) 27 Aren Versuchsanstalt in Haag (St. Gallen) 50-60 Aren Versuchsareal in Müllheim (Thurgau) 60-80 Aren Versuchsareal in Villnachern (Aargau) 13 Aren Versuchsareal in Agriswil (Freiburg) 12 Aren Versuchsareal in Gudo (Tessin) etwa l Hektare.

Darüber hinaus werden alljährlich Feldversuche auf zahlreichen Gutsbetrieben oder an landwirtschaftlichen Schulen angelegt. Diese Dezentralisation des Versuchswesens ist notwendig wegen der regional sehr verschiedenartigen Vegetationsverhältnisse unseres Landes.

IV. Die Gründe fiir die Verlegung der Anstalt

1. Raumverhältnisse in Zürich-Oerlikon Als 1914 das neue Anstaltsgebäude in Oerlikon durch die agrikulturchemische und die Samenkontrollstation bezogen wurde, betrug der Personalbestand etwa 30 Personen. Heute beschäftigt die Anstalt mehr als dreimal, unter Einreehnung des periodisch benötigten Aushilfspersonals fast fünfmal soviele Bedienstete. Dieser Ausbau steht im Zusammenhang mit dem Anwachsen der Aufgaben und Aufträge, wie dies unter Abschnitt II dargelegt worden ist.

Die vorhandenen Räume und Einrichtungen vermochten dank gewisser Reserven den Bedürfnissen während der ersten 15-20 Jahre zu genügen. Seither musste durch bauliche Umgestaltungen und Erweiterungen immer wieder versucht werden, sich den neuen Anforderungen anzupassen. An grösseren Änderungen im Verlaufe der letzten 30 Jahre sind zu nennen : - Aufstockung des westlich dem Hauptgebäude vorgelagerten Dependenzgebäudes mit Verlegung der Hauswartwohnung in dessen ersten Stock; - Erweiterung der Betriebsgebäude und Schaffung von Auslese- und Vorbereitungsräumen für Züchtung und Feldversuche sowie Einrichtung eines Lagerraumes für Kartoffeln und Erstellung von Garagen ;

1623 - Verlegung der Büros, Laboratorien und technischen Eäume der Abteilung Züchtung nach dem Versuchsgut Eeckenholz ; - Verlegung von Teilen der Abteilung Pflanzenschutz in das Dependenzgebäude Oerlikon nach teilweiser Unterkellerung und unter Aufhebung einer Dienstwohnung ; - Verlegung der Photoräume in das Dependenzgebäude ; - Aufhebung eines Treppenhauses im Hauptgebäude und Einbau von Laboratorien ; - Verlegung von Teilen der Abteilung Pflanzenschutz in neuerstellte Gewächshäuser und Laboratorien im Versuchsgut Eeckenholz.

Dazu kommen noch zahlreiche weitere Umgestaltungen und Ausbauten zur Gewinnung von neuen oder zweckmässigeren Arbeitsräumen, wobei häufig Improvisationen in Kauf genommen werden mussten. Trotz dieser Massnahmen genügen die Eäume den heutigen Verhältnissen nicht mehr, ganz abgesehen von den betriebsorganisatorischen Mängeln. Für neue Aufgaben, wie z.B. die Untersuchungen an Kartoffeln auf Virusbefall, müssen für ganz andere Zwecke bestimmte Vorhäuser der Gewächshausanlage benützt werden. Dasselbe gilt für die Serienuntersuchungen von Erdproben auf Kartoffelnematoden. Das einzige vorhandene improvisierte Sitzungszimmer ist viel zu klein und muss z.B. für die Kolloquien der wissenschaftlichen Mitarbeiter durch ein anschliessendes, vorher auszuräumendes Büro erweitert werden. Das Personal der Anstalt kann gesamthaft nur noch unter freiem Himmel besammelt werden, nachdem ein früher dazu benutzter Ausleseraum nicht mehr ausreicht. Es fehlt ebenso der Raum zur Besammlung von Schulen und Gesellschaften, welche die Anstalt besuchen, wie auch derjenige zur Durchführung von Kursen und Tagungen. Neue Aufgaben, wie die Mutationszüchtung, die Bodenkartierung, Forschungen auf dem Gebiet pflanzlicher Viruskrankheiten, usw. können nicht in Angriff genommen werden, weil die Eäume fehlen.

Die Bücher und Zeitschriften der Hauptbibliothek sind auf 6 verschiedene Stellen (z.T. im Estrich) verteilt. Ein Lesezimmer besteht nicht mehr, da dieses als Kanzlei benötigt wird. Es fehlt an Einstellmöglichkeiten für die Fahrzeuge und landwirtschaftlichen Maschinen. Der Eaummangel führte dazu, dass mehr und mehr auch Abstellräume im Untergeschoss des Hauptgebäudes zu behelfsmässigen Büros und Laboratorien hergerichtet werden mussten.

2. Folgen einer teilweisen Verlegung nach dem Reckenholz Auf Grund
der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung vom l I.August 1943 über den Ankauf eines Versuchsgutes für die Eidgenössische landwirtschaftliche Versuchsanstalt Zürich-Oerlikon (BB1 1943, 619 ff.)

wird seit dem Erwerb das Versuchsgut Eeckenholz als Standort bei einer später notwendigen Verlegung der Anstalt betrachtet. Um dem grössten Platzmangel zu begegnen, wurde deshalb schon 1953 durch Dislozierung der gesamten Abteilung Pflanzenzüchtung nach dem Versuchsgut die vorgezeichnete Entwick-

1624 lung eingeleitet. Seither sind im Zusammenhang mit der Errichtung von Gewächshäusern und dem Bau einer Klimaanlage noch weitere Dienste nach dem Reckenholz verlegt worden.

So begrüssenswert die dadurch erzielte Schaffung freien Raumes für den Hauptsitz in Oerlikon war, hafteten doch dieser Lösung von Anfang an wegen der Zweiteilung des Betriebes erhebliche Mängel an.

Über das heute im Eeckenholz tätige Personal gibt folgende Aufstellung Auskunft : a. Ausschliesslich im Eeckenholz beschäftigt: wissenschaftliches Personal technisches Personal Aushilfskräfte regelmässig Aushilfskräfte periodisch b. Zeitweilig im Eeckenholz beschäftigt (normalerweise in Oerlikon) Dazu noch sporadisch wissenschaftliches Personal für Anlage, Bonitierung oder Ernte der Versuche Total

Personen 5 10 5 87 57 10-14

67-71

Sowohl dem ausschliesslich wie zeitweilig im Eeckenholz eingesetzten Personal wird in Form eines kostenlos abgegebenen Mittagessens eine Vergütung für auswärtige Tätigkeit gewährt. Aus Gründen gleicher Behandlung wäre es nicht vertretbar, z.B. den einen Handwerker, der ständig im Reckenholz arbeitet, zur Bezahlung des Mittagessens zu veranlassen, und den andern, der dort nur 3 oder 4 Wochentage beschäftigt ist, dieser Vergünstigung teilhaftig werden zu lassen. Die Verpflegungskosten inkl. Aufwendungen für das Küchenpersonal belaufen sich gegenwärtig auf 9000-10 000 Pranken jährlicH.

Aus den schon genannten Gründen der Gleichbehandlung wurde für das ganze Personal bis jetzt als Dienstort Zürich-Oerlikon beibehalten. Dies bedingt, dass die im. Reckenholz tätigen Bediensteten täglich mit Motorfahrzeugen der Anstalt dorthin und wieder zurück transportiert werden müssen.

Die Transporte zwischen Anstalt und Reckenholz beschränken sich aber nicht nur auf das Personal. Sie umfassen auch zahlreiche Geräte und Maschinen, die an beiden Orten benötigt werden. Zudem müssen sämtliche Proben von Pflanzenmaterial ab den Versuchsfeldern und der Drescherei zur Trockensubstanzbestimmung oder chemischen Analyse nach Oerlikon überführt werden.

Für die Bücherausleihe aus der Hauptbibliothek, die Zeitschriftenzirkulation und die Überbringung der Postsendungen ist ein besonderer Kurierdienst notwendig.

Die Überwachung der Reinigung der Gebäulichkeiten im Reckenholz, die oftmals notwendige Behebung von Störungen an Apparaten und Einrichtungen,

1625 die Durchführung oder Anordnung von Eeparaturen, usw. machen immer wieder die zeitweilige Anwesenheit des Hauswartes oder des Betriebsmechanikers notwendig.

Diese Beispiele lassen unschwer die betrieblichen Nachteile der Zweiteilung erkennen. Sie wirken sich namentlich in einer erheblichen Beanspruchung der Arbeitszeit für unproduktive Hin- und Hertransporte, in einer Erschwerung des Arbeitsablaufes und in steigenden direkten Aufwendungen, z.B. für die Verköstigung des Personals aus. Durch eine Konzentration der Anstalt auf dem Versuchsgut Eeckenholz werden diese Nachteile behoben, und gleichzeitig lässt sich auch dem akuten Eaummangel begegnen.

3. Der Landbedarf des Bundes in der Stadt Zürich Die Bestrebungen, die Liegenschaft der Versuchsanstalt in Zürich-Oerlikon aufzugeben, erhielten einen starken Auftrieb, als es notwendig wurde, einen wesentlichen Teil ihres Areals als Realkompensation für ein Grundstück einzusetzen, das der Bund dringend benötigte. Bei diesem handelte es sich um die überbaute Parzelle Kat. Nr. 227 des Lebensmittelvereins Zürich (LVZ) an der Reitergasse in Zürich 4, umfassend eine Fläche von 1128,5 m2. Sie grenzt an die Bauparzellen des Bundes im Ausmass von ca. 1800 m2, welche seinerzeit mit dem durch Bundesbeschluss vom 4. April 1951 bewilligten Kredit von 2,1 Millionen Franken als Terrain zur Erstellung des Dienstgebäudes der PTT und SBB «Sihlhof» gekauft worden waren. Für die Verwirklichung dieses Bauvorhabens ist der Besitz der Parzelle Kat. 227 als Baugrund unentbehrlich.

Der LVZ wollte das Grundstück jedoch nicht käuflich, sondern nur tauschweise abgeben. Als Realersatzobjekt akzeptierte er einzig Pflanzland im Stadtquartier «Industrie», das der Stadt Zürich gehörte. Es gelang den beteiligten Bundesstellen, die Stadt Zürich daran zu interessieren, dem LVZ den gewünschten Realersatz zu vermitteln. Dies war möglich, weil die Stadtgemeinde einen Teil des Areals der Eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchsanstalt erhalten wollte, um ihn dem Kanton Zürich zur Überbauung mit Schulanlagen abzutreten. Hätte der Bund eine solche Tauschmöglichkeit nicht bieten können, so wäre ihm wahrscheinlich nichts anderes übrig geblieben, als die Parzelle Kat. Nr. 227 im Wege der Enteignung an sich zu ziehen. Die Expropriation hätte sich bei den gegebenen Verhältnissen
ausserordentlich kostspielig gestaltet und fiel deshalb ausser Betracht, solange ein freihändiger Landerwerb möglich erschien.

Unter den obwaltenden Umständen war der Abschluss von Tauschverträgen nicht zu umgehen. Nacheinander wurden zwei Tauschgeschäfte durchgeführt, nämlich : a. Die Eidgenossenschaft gab tauschweise an die Stadt Zürich ab: Teil von Kat. Nr. 4280, ca. 17 600 m2, Pflanzland am Holunderweg zwischen Birchstrasse und Goldregenweg im Stadtquartier Oerlikon,

1626 gegen: Teile von Kat. Nr. 5093 und Teile von Kat. 'Nr. 5450 (zusammenhängend), ca. 10 560 m2, Pflanzland an der Turbinenstrasse und Maschinenstrasse im untern Hard im Stadtquartier Industrie, Zürich 5.

b. Tausch zwischen Bund und LVZ; dieser erhielt gegen sein Grundstück Kat. Nr. 227 an der Eeitergasse in Zürich 4-Aussersihl, haltend 1128,5 m2 das Pflanzland in der Herdern mit der Fläche von ca. 10 560 m2.

Kostenfolgen Die Tauschobjekte waren nicht ganz gleichwertig. Das Büro für Grundsteuern der Stadt Zürich bemass die Tauschwerte im Einvernehmen mit den von den Parteien beigezogenen Schätzungsexperten wie folgt : a. Tausch BundILVZ ' Abtretung LVZ an Bund: 1128,5 m2 à Fr. 1800.-- Abtretung Bund an LVZ : 10 560 m2 à ca. Fr. 170. -- Tauschaufgabe zu Lasten Bund

Frankcn

2031300 l 795 300 236 000

b. Tausch Bund/'Stadt Abtretung Bund an Stadt : ca. 17 600 m2 à ca. Fr. 1Q8.71 ...

l 913 300 Abtretung Stadt an Bund : ca. 10 560 m2 à ca. Fr. 170. -- . . . l 795 300 Tauschaufgabe (= übernommener Gewinnsteueranteil) zu Lasten Stadt und zugunsten Bund

118 000

Zudem hatte der Bund beim Geschäft mit dem LVZ sämtliche und bei jenem mit der Stadt Zürich die Hälfte der entstandenen Beurkundungs- und Handänderungsgebühren sowie der Handänderungssteuern zu übernehmen, ausserdem eine vertragliche Entschädigung von 10 000 Franken an den LVZ für die Verlegung eines Luftschutzkellers.

Das Kreditbegehren des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartementes setzte sich daher wie folgt zusammen : Franken Entschädigung für die Verlegung eines Luftschutzkellers Barausgleich netto Beurkundungs- und Handänderungsgebühren Handänderungssteuern Reserve für Unvorhergesehenes (verwendet für Mehrkosten der Handänderung und Honorare an Schätzungsexperten) Erforderlicher Objektkredit .'

10 000 118000 20 000 54 000 8 000 210 000

Gemäss unserem Beschluss vom 3. April 1959 wurde das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement (Finanzverwaltung) zum Abschluss der beiden

1627 Tauschverträge mit der Stadt Zürich und dem LVZ auf der skizzierten Grundlage ermächtigt. Laut unserer Weisung in diesem Beschluss durften die Transaktionen erst abgeschlossen werden, nachdem der Austausch von Erklärungen zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und uns im vorgesehenen Sinne vollzogen war. Der Wortlaut dieser dann am 9. April 1959 gewechselten Erklärung ist - abgesehen von den Grussformeln - folgender:

Erklärung des Regierungsrates des Kantons Zürich an den Bundesrat vom 9. April 1959 «Der Regierungsrat des Kantons Zürich erklärt - unter Hinweis auf den zwischen der Eidgenossenschaft und der Stadt Zürich über das westliche, ca. 17 600 m2 messende Teilstück des Areals der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Zürich-Oerlikon (Kat.

Nr. 4280) abzuschliessenden Tauschvertrag - dieses Areal der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt noch bis längstens zum 31. Oktober 1963 für ihre Zwecke zur Verfügung zu stellen und dementsprechend auf die Ausübung des Kündigungsrechts nach Artikel 291 OR zu verzichten.

Bezüglich des östlichen Teilstückes des Areals der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt verpflichtet sich der Regierungsrat, dieses Stück ein Jahr länger, d.h. höchstens bis Ende Oktober 1964, der Versuchsanstalt zur bisherigen Benützung zu überlassen, vorausgesetzt, dass es in das Eigentum des Kantons Zürich übergegangen sein wird.

Diese Erklärungen ergehen mit Rücksicht darauf, dass das westliche Teilstück des Areals der Versuchsanstalt jetzt und das östliche Stück später zum Abtausch durch die Stadt Zürich an den Staat vorgesehen sind und stehen ganz allgemein unter der Bedingung, dass der Bund sich grundsätzlich zum Abtausch des östlichen Teils bereit erklärt. » Erklärung des Bundesrates an den Begierungsrat des Kantons Zürich vom 24. A pril 1959 «Der Bundesrat nimmt von der Erklärung des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 9. April 1959 zustimmend Kenntnis. Er erklärt seinerseits gegenüber dem Kanton Zürich, das östliche Teilstück des Areals der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Zürich-Oerlikon (Kat. Nr. 4280) der Stadt Zürich gegen passenden Realersatz zuhanden des Kantons abzutreten, falls die eidgenössischen Räte für den dadurch bedingten Neubau der Anstalt im Reckenholz einen Objektkredit bewilligen.

Der Objektkredit würde wenn möglich im Jahre 1960 angefordert und die Abtretung des Areals hätte zu erfolgen innert einer Frist von fünf Jahren, gerechnet seit dem Tag des Abschlusses des Tauschvertrages über das westliche Teilstück zwischen der Eidgenossenschaft und der Stadt Zürich. » Nach der Abgabe dieser Erklärungen wurden die Tauschverträge mit der Stadt Zürich und dem LVZ am 13. Mai 1959 öffentlich beurkundet. Dann wurden die Tauschgeschäfte dieser ersten Etappe vereinbarungsgemäss vollzogen.

Im geschilderten Umlageverfahren zahlte der Bund die Bauparzelle Kat.

Nr. 277 des LVZ mit 1800 Franken je m2, was als günstig bezeichnet werden

1628 darf, nachdem in den letzten Jahren vor 1959 Boden in der Umgebung der «Sihlpost» zu Preisen zwischen 2000 und mehr als 3000 Franken je m2 gehandelt worden war.

Stadt und Kanton Zürich erklärten sich bereit, das eingetauschte Areal in Zürich-Oerlikon der Eidgenossenschaft noch auf längere Zeit zum Preise von 3 Franken pro Are zu verpachten. Der Pachtvertrag wurde bereits am 18. Juli 1958 vorsorglich vom Finanzvorstand der Stadt Zürich im Einverständnis mit dem Eegierungsrat des Kantons Zürich sowie von der Abteilung für Landwirtschaft des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes unterzeichnet.

Aus den oben zitierten Erklärungen und dem Pachtvertrag ist ersichtlich, dass der gegenwärtige Stand der Verlegungsarbeiten es nicht ermöglichen wird, den ursprünglichen Termin für eine endgültige Eäumung der jetzigen Versuchsanstalt in Zürich-Oerlikon einzuhalten. Der Verlegung kommt deshalb eine Dringlichkeit zu, da der Kanton Zürich sein Projekt für eine Schulanlage möglichst bald verwirklichen möchte. Besprechungen zwischen Bund und Kanton Zürich sind deshalb schon vor einiger Zeit aufgenommen worden, um in der neuen Situation eine allen Bedürfnissen Eechnung tragende Lösung in bezug auf die Arealabtretung zu find,en.

Um die Versprechen dem Kanton Zürich gegenüber so weit wie möglich zu erfüllen, haben wir am 16. Juli 1962, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Kate, beschlossen, einen Vorschusskredit für Ausführungspläne und Submissionsunterlagen vor der Gewährung des Objektkredites durch die eidgenössischen Eäte zu bewilligen. Dieses Ausnahmeverfahren wird es gestatten, die.Zeit, welche die eidgenössischen Eäte für die Beschlussfassung benötigen, für die weitere Detailplanung des Projektes zu benützen, damit gleich im Anschluss an die Bewilligung des Objektkredites mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. - Der Vorschusskredit betrug 230000 Franken; er ist in dem heute noch erforderlichen Objektkredit yon 31,265 Millionen Franken enthalten. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Eäte hat am 27. August 1962 dem Beschluss vom 16. Juli 1962 zugestimmt.

Das Tauschgeschäft von Liegenschaften im Zusammenhang mit der Verlegung der Eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchsanstalt hat sich in einer weitern Phase wie folgt entwickelt : Auf dringendes
Begehren der PTT setzte sich das Eidgenössische Finanzund Zolldepartement dafür ein, den von der Stadt Zürich für das Eeststück der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt zu leistenden Eealersatz der PTT zur Verfügung zu stellen, und zwar in Form von Bauplätzen für die dringend benötigten PTT-Gebäude bzw. Telephonzentralen in Zürich Hirslanden und Enge.

Schliesslich vereinbarten die interessierten Stellen des Bundes und der Stadt Zürich auf Grund von Schätzungen, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die beiderseits zuständigen Oberbehörden, über die in zweiter Etappe durchzuführenden Landabtretungen folgendes :

1629 Abgabe des östlich verbliebenen Teilstückes vom Areal der Eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Zürich-Oerlikon an die Stadt Zürich, nämlich : die Liegenschaft Birchstrasse 95, Kat. Nr. 5152, mit 17 412 m2 Fläche und 10 Gebäulichkeiten im Versicherungswert von 885 500 Franken ,, , Tranken zum Tauschwert von 3500000 Die Gegenleistung der Stadt besteht in der Übertragung folgender Grundstücke an den Bund : a. einen Teil der Liegenschaft Kat. Nr. 4324/Hirslanden, Bauplatz ano der Forchstrasse im Halte von Franken 2295,3 m2 zum Tauschwert von 690 000 b. Teil von Kat. Nr. 639/Enge, Bauplätzen der Gutenbergstrasse im Halte von ca. 1340 m2, zu l 000 000 l 690 000 für den Saldo von

'

1810000

hat die Stadt einen weitern, noch zu bestimmenden Realersatz mit einer Landfläche von rund 13 700 m2 zu leisten.

Nach den Berechnungen der Experten setzt sich der festgestellte Verkehrswert der Bundesliegenschaft Birchstrasse 95 wie folgt zusammen: Franken

Wert des Baulandes ~ 1900000 Wert der 10 Gebäude, insgesamt versichert mit 835 500 Franken. . l 600 000 (Sie müssen vom neuen Besitzer abgebrochen werden, weil an ihrer Stelle Schulanlagen errichtet werden.)

Total 3500000 Dem Bauland wurden entsprechend seiner unterschiedlichen Überbaubarkeit Verkehrswerte von 100, 110 und 150 Franken je m2 beigemessen. Der aus dem Gesamtwert von 1,9 Millionen Franken errechnete durchschnittliche Meterpreis beträgt rund 109 Franken.

Es ist das erste Mal, dass der Bund bei Bedarf an Bauland für PTT-Bauten einer Gemeinde Tauschobjekte bieten muss. Die Kompensation von ca. 13700m2 Fläche, die dem Bund noch zusteht, wenn das Tauschgeschäft vollzogen werden kann, wird wahrscheinlich anderen Bundesaufgaben zugute kommen. Dabei soll die Beschaffung von Eealersatz für die landwirtschaftliche Versuchsanstalt Zürich die Priorität haben.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Landbedarf des Bundes in der Stadt Zürich durch die Verlegung der Eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchsanstalt in zweckdienlicher Weise geregelt werden konnte.

Durch die Abtretung des gesamten Areals der landwirtschaftlichen Versuchs-

1630 anstalt Zürich-Oerlikon konnte der Bund, zur Zeit der Tauschverhandlungen bewertet, eine Liegenschaft im Werte von rund 5,4 Millionen Franken einsetzen.

V. Der Neubau der Anstalt 1. Raumprogramm Bei der Aufstellung des Baumprogrammes ist davon auszugehen, dass sich der Aufgabenkreis der Anstalt in Zukunft nicht grundsätzlich ändert. Eine gewisse Erweiterung der Bauten drängt sich aber durch die gegenwärtigen z.T.

prekären Baumverhältnisse auf. Es gilt ferner, der Entwicklung im landwirtschaftlichen Forschungswesen Bechnung zu tragen, das namentlich seit Kriegsende eine starke Intensivierung erfahren hat. Das Baumprogramm sucht daher soweit als möglich auch den kommenden Erfordernissen zu genügen. Die vorgesehenen Bäume sollten jedenfalls für die ersten 10 Betriebsjahre ausreichen.

Berechnet nach der Bodenfläche" auf Grund des Baumprogrammes ergibt sich für die einzelnen Abteilungen im Vergleich zu heute folgender Vergrösserungskoeffizient : Samenkontrolle 40 Prozent, Agrikulturchemie 30 Prozent, Pflanzenzüchtung 30 Prozent, Pflanzenschutz 32 Prozent.

2. Neubauplanung und -beschreibung Die Eidgenössische Bauinspektion beauftragte in Verbindung mit der Abteilung für Landwirtschaft fünf gut ausgewiesene Zürcher Architekten mit der Ausarbeitung eines Vorprojektes. Die fünf eingereichten Wettbewerbsprojekte wurden durch zwei als Experten amtierende Architekten (Giacoraetti B. und Ziegler M.) sowie von Vertretern der Abteilung für Landwirtschaft, der Direktion der Eidgenössischen Bauten/Eidgenössische Bauinspektion Zürich und der Eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Zürich-Oerlikon geprüft. Aus dem Wettbewerb, der im Oktober 1960 zum Abschluss gelangte, ging das Projekt der Herren Hächler und Pfeiffer, Architekten, Zürich, mit den besten Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Bauaufgaben hervor. In der Folge beauftragte die Eidgenössische Bauinspektion Zürich das Architekturbüro Hächler und Pfeiffer mit der weiteren Bauplanung. Die Gewächshauserweiterung, der Bau des Vegetationshauses und die zu diesen Gebäuden gehörenden Nebenbauten wurden dem Architekten Bob. Stücker, Zürich, zur Planung übertragen, der die heute bestehende Gewächshausanlage im Beckenholz erstellt hat.

Die Wahl des Standortes der neuen Versuchsanstalt stützt sich auf die Ergebnisse der von der Zentralstelle
für Organisationsfragen der Bundesverwaltung (ZOB) durchgeführten Studien. Mit dieser Standortsbestimmung, der alle am Wettbewerb beteiligten Architekten zustimmten, ist der Abbruch der Viehscheune des einen Pächters verbunden. Diese muss ersetzt werden. Die Projektierung einer neuzeitlich eingerichteten Viehscheune wurde der Schweizerischen Vereinigung für Innenkolonisation und industrielle Landwirtschaft (SVIL) übertragen. Das projektierte Bauvorhaben umfasst die folgenden Bauten:

1631 a. M i t t e l t r a k t , Hauptgebäude Sechsgeschossiger, zweibündiger Neubau mit zweigeschossigem Verbindungsbau (Vortragssaal) mit 17,0x48,3 m = 821 m2 bzw. 15,6x19,0 m = 296 m2 überbauter Fläche.

Die einzelnen Stockwerke sind einerseits durch zwei Treppen sowie zwei Lifte für Personen und Waren untereinander verbunden, anderseits stehen sie mit den benachbarten drei Gebäuden (West-, Nord- und Osttrakt) durch schwellenlose Gänge in Verbindung.

b. N o r d t r a k t , Abteilung Agrikulturchemie Fünfgeschossiger, zweibündiger Bau mit einer überbauten Fläche von 17,0x40,7 m = 692 m2.

Die einzelnen Stockwerke sind durch eine Treppe sowie einen Personen- und Warenlift untereinander verbunden. Eine Eingangstüre im Norden führt direkt ins Gebäude und ins Treppenhaus. Die verglasten Gebäudeverbindungskorridore und ein trümmersicherer Kellergang gewährleisten den direkten Verkehr mit dem Hauptgebäude.

c. W e s t t r a k t , Abteilung Pflanzenschutz Viergeschossiger, zweibündiger Bau mit einer überbauten Fläche von 17,0x51,5 m = 875 m2.

Zwei Treppen sowie ein Personen- und Warenlift verbinden die Stockwerke untereinander, während die verglasten Verbindungskorridore bzw. im Keller der trümmersichere Gang direkt ins Hauptgebäude führen. Ein Eingang befindet sich sowohl auf der Gebäudesüd- als auch auf der Gebäudenordseite.

d. O s t t r a k t Zwei- und dreigeschossiger Bau mit in Richtung Nord/Süd verlaufender Autodurchfahrt entlang einer Rampe und bei einer überbauten Fläche von 54,0x68,0 = 3672 m2.

Zwei grosse Warenlifte sowie ein Personen- und Warenlift führen vom Keller ins Obergeschoss, ferner 4 Treppen. Durch den westseitigen Haupteingang sind die Büros und übrigen Räume der Abteilung Züchtung gut erreichbar. Jedes Stockwerk ist zudem durch einen Verbindungsgang direkt mit dem Mitteltrakt verbunden. Einlasslucken im Obergeschoss auf der Nordseite ermöglichen die Beschickung der Lagerräume mit Getreideproben auch von aussen unter Zuhilfenahme eines fahrbaren Transportbandes.

e. W e r k s t ä t t e n , Einstellräume für M o t o r f a h r z e u g e , K a n t i n e Die Werkstätten für Mechaniker, Autoreparaturen und Schreiner mit den dazugehörenden Materiallagern und die Einstellräume für Motorfahrzeuge (Last-, Stations- und Personenwagen, Jeep, Landwirtschaftstraktoren) befinden sich'zu ebener Erde. Gesamthaft erstrecken sie sich auf eine überbaute Fläche von 1105 m2, wovon 594 m2 zweigeschossig sind. Eine Unterkellerung ist nicht vorhanden.

1632 Das Kantinegebäude schliesst direkt an den im Norden sich befindenden eingeschossigen Motorfahrzeug-Einstellraum an, der im rechten Winkel zum Werkstatttrakt angeordnet ist. Es bedeckt eine überbaute Fläche von 446 m2.

/. Gewächshäuser Der Bau zur Erweiterung der bestehenden Gewächsbausanlage mit fünf Glas- und den dazugehörenden Vorhäusern umfasst vier Einheiten (Pflanzenpathologie, Entomologie, Samenkontrolle und Futterpflanzenzüchtung). Drei von diesen neuen Gewächshäusern bilden den Ersatz für die beute in Oerlikon bestehenden Glashäuser, während neu die Futterpflanzenzüchtung ein Gewächshaus zugeteilt erhalten soll. Der überbaute Flächenzuwachs der Gewächshausanlage inklusive Kreuzungsschuppen beträgt 794 m2.

g. Vegetationshaus der Abteilung A g r i k u l t u r c h e m i e Das Vegetationshaus ersetzt dasjenige in Oerlikon. Es nimmt eine überbaute Fläche von 264 m2 ein und umfasst folgende zu ebener Erde liegende Eäume: Mischplatz, Erdsilos mit Zufahrtsgang, Düngerlagerraum, Büro- und Arbeitsraum für Versuchstechniker.

Der auf der Südseite liegende Vorplatz von annähernd 250 m2 dient der Aufstellung der Gefässe für Topfversuche unter Freilandbedingungen. Als Schutz gegen Niederschläge dient eine verschiebbare Dachkonstruktion mit Seitenwänden, während gegen Süden eine Rolladenwand das Eindringen von Eegen und unerwünschtem Wind zu verhindern hat.

li. Nebenbauten Als Nebenbauten sind zu erwähnen: Ein Einstellschopf mit einer überbauten Fläche von 840 m2, Treibbeete (z.T. heizbar), eine Rampe und Neutralisationsanlage beim Nordtrakt, 70 ungedeckte Autoparkplätze (gemäss Verfügung der städtischen Behörden) und ein Wasserbassin (Wasserreserve für Feuerwehr und Zivilschutz).

·i. Umbau von Gebäude 911b Durch die Einbeziehung und Verlegung der Abteilung Züchtung in den projektierten Neubau erhält dieses Gebäude, wo sich die Wohnung des Abwartes befinden wird, eine neue Zweckbestimmung. Bei einem Minimum an baulichen Veränderungen ist ein Ausbau zu Angestelltenwohnungen vorgesehen.

k. Ölheizungseinbau im Gebäude mit derzeitiger Dienst- und P ach t er wohnung Das Raumprogramm sieht für das bestehende Gebäude, worin beute die Dienstwohnung des Leiters der Abteilung Züchtung und die Wohnung des einen Pächters untergebracht sind, den Anschluss der Heizung an die zentrale Heizungsanlage der neuen Versuchsanstalt vor. Zweckmässig ist indessen ein separater Heizungseinbau.

1638 l. Viehscheune Die Viehscheune enthält Stallungen für 32 Kühe, l Zuchtstier, Jungvieh und Kälber. Ohne die nördlich der Scheune liegende Mistgrube umfasst die überbaute Fläche 576 m2.

3. Architektur Die äussere architektonische Erscheinung der Gesamtanlage widerspiegelt die innern organisatorischen Zusammenhänge unter den einzelnen Trakten.

Diese sind deutlich gegeneinander abgesetzt und in der Höhe stark differenziert (ein- bis sechsgeschossige Bauten), womit vermieden wird, dass die breitflächige Überbauung monoton in Erscheinung tritt. Der architektonische Schwerpunkt der Anlage mit den mehrgeschossigen Bauten liegt im westlichen Teil, wogegen als Überleitung zu den bestehenden Wohn- und Ökonomiegebäuden im östlichen Teil des Areals die niederen Bauten mit den Werkstätten und der Kantine vorgesehen sind.

VI. Kosteuvoranschlag 1. Objektkreditbedarf Das von der Direktion der Eidgenössischen Bauten, resp. der Bauinspektion Zürich, überprüfte Bauprojekt rechnet bei einem Baukostenindex von 260 Punkten mit folgenden Aufwendungen : I. Gebäudegruppe A 1.

2.

3.

4.

5.

.6.

7.

Franken

Franken

Mitteltrakt, Verwaltung und Samenkontrolle. 5 867 000 Westtrakt, Abteilung Pflanzenschutz . . . . 3 816 000 Nordtrakt, Abteilung Agrikulturchemie . . . 4383000 Osttrakt, Technische Eäume . .'

8136000 Einstellräume und Werkstätten 1332000 Kantine 842000 Umbau Gebäude 911 b 124000 24 500 000

II. Gebäudegruppe B 1. Gedeckte Parkplätze mit Erdbehälter . . . .

2. Einstellraum (Schuppen) 3. Gewächshausanlage 4. Vegetationshalle 5. Treibbeetanlage Bundesblatt. 114. Jahrg. Bd. II.

337000 140 000 l 251 000 397000

2 125 000 52000 Übertrag

2177000 26 677 000 109

1634 Franken

Übertrag III. Neue Scheune für Gross- und Kleinvieh

26 677 000 410 000

IV. Mobiliar usw.

Bewegliches Mobiliar, Maschinen, Apparate und Umzugskosten:

Franken

für Gebäudegruppe A für Gebäudegruppe B

l 041 000 56 000

1097 000

Strassen, Plätze, äussere Kanalisation, Werkanschlüsse und gärtnerische Gestaltung: für Gebäudegruppe A l 505 000 für Gebäudegruppe B 342 000 für Gebäudegruppe C (Scheune) 45 000

l 892 000

V. Umgebungsarbeiten

VI. Zentralheizungsanlage im bestehenden Wohngebäude Reckenholzstrasse 200 '

75000

30151 000 Unvorhergesehenes : ca. 5 Prozent

l 549 000 Kreditbedarf Total

Abzüglich: bereits bewilligte Projektierungskredite Notwendiger Objektkredit

. . . .

31 700 000 435000 31 265 000

2. Betriebskosten Ein Ausbau der Anstalt im vorgesehenen Umfang wird zwangsläufig auch zu einer Erhöhung der Betriebskosten führen. Die Aufwendungen für das Personal sind daran am stärksten beteiligt.

Die Zahl der ständig beschäftigten Personen hängt jedoch nicht in erster Linie vom Ausmass der Bauten ab, sondern hat sich nach den Aufgaben, die sich der Anstalt stellen, oder den Aufträgen, die ihr zur Erledigung überwiesen werden, zu richten. Ein grosser Teil der Arbeiten vollzieht sich zudem nicht in Gebäuden, sondern auf den Versuchsfeldern und in Zuchtgärten. Zwischen Baumvolumen und Personenzahl besteht daher keine direkte Beziehung. Soweit die Verhältnisse heute zu überblicken sind, dürfte im Verlauf der ersten 10 Betriebsjahre nach Bezug der Neubauten etwa mit folgender Personalvermehr u n g zu rechnen sein:

1635 Wissenschaftliches Personal Technisches Personal Verwaltungspersonal

15 20 5 _40

Der gesamte Personalbestand würde somit nach dem Vollausbau rund 140 Einheiten betragen.

Dies ergäbe auf der Basis von 1962 Personalaufwendungen von rund 2 000 000 Franken, gegenüber l 350 000 Franken. Die übrigen Betriebskosten dürften gesamthaft von 451 000 Franken (1962) auf etwa 620 000 Franken ansteigen.

3. Einsparungen und Verschiebung von Bauarbeiten und Anschaffungen Der detaillierte Kostenvoranschlag vom 2.August 1962 ergab noch Baukosten im Betrage von 35 Millionen Franken. Diese Bausumme wurde in bezug auf Einsparungsmöglichkeiten einer genauen Prüfung unterzogen. Nach gründlicher Überarbeitung zeigten sich Einsparungsmöglichkeiten von 1,976 Millionen Franken und die Möglichkeit für die Verschiebung der Ausführung von Bauarbeiten und Anschaffungen im Betrage von 1,324 Millionen Franken, wodurch sich eine Verminderung des erforderlichen Objektkredites von 3,3 Millionen Franken ergab. Im einzelnen wurden auf einem Baukostenindex von 260 Punkten folgende Einsparungen und Bückstellungen vorgenommen: a. Reduktion am ursprünglichen Projekt A. Einsparungen

Franken

1. Kantine : Kücheneinrichtung und Lagerräume 2. Klimaanlagen im Mittel- und Nordtrakt (Gebäudegruppe A) 3. Klimaanlagen in der Gebäudegruppe B 4. Motorantriebe für Schattierungen der Gewächshäuser .

360000

80 000 54 000 75 000

Franken

5. Pachthof: a. Wohnhaus b. Nebengebäude c. Umgebung

280000 131000 142000

553000

Einsparungen Total l 122 000 B. Allgemeine Vereinfachungen in der Bauausführung . . . .

759 905 Unvorhergesehenes : 5 Prozent Reduktionen Total

l 881 905 94 095 l 976 000

1636 b. Verschiebung von Bauarbeiten und

Anschaffungen

A. von der Gebäudegruppe A

1.

2.

2.

4.

Lagergebäude für Pflanzenschutzmittel. . .

Umbau des bestehenden Gebäudes 911 a . .

Einrichtung des Luftschutzraumes Boden-Entlüftungsanlage im Obergeschoss der Einstellräume 5. Mobiliar und Inventar

B. von der Gebäudegruppe B 1. Lysimeteranlage 2. Treibbeetanlage 3. Mobiliar

Franken

Franken

260 000 80000 28 000 22 000 528 000

918 000

291000 43 500 8 000

342 500

l 260 500 " 6 3 500

Unvorhergesehenes : 5 Prozent Total

l 324 000

Die auf später verschobenen grösseren Bauten sollen nicht vor fünf Jahren nach dem Bezug der neuen Anstalt in Angriff genommen werden ; für die erforderlichen Objektkredite soll der Budgetweg beschritten werden.

Weitere Einsparungen und Eückstellungen würden entweder die Zweckmässigkeit und Funktionsfähigkeit der neuen Anstalt sehr stark beeinträchtigen oder bedingten eine vollständige Neuplanung des Projektes. Beide Alternativen erscheinen nicht als ratsam, einmal weil die Versuchsanstalt Zürich-Oerhkon aus Raumgründen verlegt werden muss und dringlich eines Ausbaues bedarf.

Weiter konnte der Landbedarf des Bundes in der Stadt Zürich durch die Abtretung des Geländes der heutigen Versuchsanstalt zu günstigen Bedingungen befriedigt werden ; eine weitere Verzögerung der Verlegung liesse sich dem Kanton Zürich gegenüber nicht rechtfertigen.

Der Neubau im Beckenholz soll spätestens im Sommer 1963 begonnen und spätestens im Herbst 1967 dem Betrieb übergeben werden können.

Die Aufsichtskommission für die Eidgenössische land- und milchwirtschaftlichen Versuchsanstalten hat dem Baumprogramm und dem vorliegenden Bauprojekt Beckenholz beigepflichtet. Die Kommission und der aus ihrer Mitte gebildete Ausschuss wurden in den einzelnen Stadien der Projektentwicklung laufend konsultiert.

Die gesetzliche Grundlage für diesen Beschluss bildet Artikel 16 des Landwirtschaftsgesetzes vom S.Oktober 1951, wonach der Bund in verschiedenen Landesgegenden Versuchs- und Untersuchungsanstalten unterhält, die mit den erforderlichen technischen und wissenschaftlichen Einrichtungen auszustatten sind.

1637 Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen empfehlen wir Ihnen, durch Annahme des beiliegenden Beschlussesentwurfes den erforderlichen Objektkredit für die Verlegung und den Ausbau der Eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Zürich-Oerlikon zu bewilligen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 17.Dezember 1962.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : P. Chaudet Der Bundeskanzler: Ch. Oser

1638 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung eines Objektkredites für die Verlegung und den Ausbau der Eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Zürich-OerUkon

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 16 des Landwirtschaftsgesetzes vom S.Oktober 1951, nach Einsieht in eine Botschaft des Bundesrates vom 17. Dezember 1962, beschliesst :

Art. l Pur die Verlegung und den Ausbau der Eidgenössischen landwirtschaftliehen Versuchsanstalt Zürich-Oerlikon im Reckenholz, Zürich-Affoltern, wird ehi Objektkredit von 31 265 000 Franken bewilligt.

Art. 2 1 2

Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

6622

1639

Eidgenössische landwirtschaftliche Versuchsanstalt - Neubauten im Reckenholz, Zürich-Affoltern Modellaufnahme von Südosten, im Vordergrund links die Gewächshausanlage, hinten links Labor- und Verwaltungsbauten (3-, 4- und Sgesohossig), rechts davon der Sgeschossige Flachbau mit den technischen Räumen, dazwischen der Vortragssaal.

In der rechten Bildhälfte der winkelförmige Bau mit den Einstellräumen, Werkstätten und Kantine (rechts aussen). Ganz rechts die neue Scheune des Gutsbetriebes

Os *O

Eidgenössische landwirtschaftliche Versuchsanstalt - Neubauten im Reckenholz, Zürich-Affoltern Modellaufnahme von Nordosten, rechts hinten die Labor- und Verwaltungsbauten (3-, 4- und Sgeschossig), links davon der 2geschossige Flachbau mit den technischen Räumen, dazwischen der Vortragssaal. In der unken Bildhälfte der -winkelförmige Bau mit den Einstellräumen, Werkstätten und Kantine. Im Hintergrund der Bildmitte die Gewächshausanlage, im Vordergrund die neue Scheune des Gutsbetriebes

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Objektkredites für die Verlegung und den Ausbau der Eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Zürich-Oerlikon (Vom 17. Dezember 1962)

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Jahr

1962

Année Anno Band

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52

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8681

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.12.1962

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1617-1640

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