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Bekanntmachungen der Gerichte

Vorladungen

wird hiermit aufgefordert, sich wegen Dienstverweigerung und fortgesetzter vorsätzlicher Dienstversäumnis zu verantworten und als Angeklagter am Freitag, 19. Februar 1988, 13.30 Uhr, im Grossratssaal, Rathausbogen, 8200 Schaffhausen, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

27. Januar 1988

Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberst Kühn

, wird hiermit aufgefordert, sich wegen vorsätzlic säumnis und wiederholter Nichtbefolgung von Dienstvorschriften sowie Widerruf zu verantworten und als Angeklagter am Freitag, 19. Februar 1988, 16.15 Uhr, im Grossratssaal, Rathausbogen, 8200 Schaffhausen, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

27. Januar 1988

Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberst Kühn

285

Vorladungen

wird hiermit aufgefordert, sich wegen vorsätzlicher Dienstversäumnis und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Montag, 29. Februar 1988, 14 Uhr, im Bezirksgericht Hinwil, Bezirksgebäude, Gerichtshausstrasse 6, 8340 Hinwil, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

27. Januar 1988

Divisionsgericht 6 Der Präsident: Oberstlt Appenzeller

wird hiermit aufgefordert, sich wegen fortgesetzter vorsätzlicher Dienstversäumnis, Missbrauch und Verschleuderung von Material, vor Divisionsgericht 5 zu verantworten und am Dienstag, 15. März 1988, 11.45 Uhr, im Obergericht des Kantons Aargau, grosser Gerichtssaal, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

9. Februar 1988

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Divisionsgericht 5 Der Präsident: Oberst Suter

mit aufgefordert, am Mittwoch, 24. Februar 1988, 16.30 Uhr, in Biel, Amthaus, Spitalstrasse 14, als Angeklagter vor Divisionsgericht 3 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

9. Februar 1988

Divisionsgericht 3 Der Präsident: Oberst van Wijnkoop

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Bekanntmachungen der Gerichte

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Jahr

1988

Année Anno Band

1

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05

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.02.1988

Date Data Seite

285-287

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