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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beteiligung der Schweiz an der Internationalen Weltausstellung in Osaka 1970 (Vom I.Dezember 1967)

Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, Wir beehren uns, Ihnen den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die schweizerische Beteiligung an der Weltausstellung zu unterbreiten, die im Jahre 1970 in Osaka stattfindet.

1. Die Ausstellung wird vom 15. März bis 13. September 1970 dauern; während dieses Zeitraums werden rund 35 Millionen Besucher erwartet, wovon eine Million aus dem Ausland. Sie wurde vom Internationalen Ausstellungsbüro in Paris im Sinne von Artikel 8 der Internationalen Ausstellungskonvention vom 22. November 1928, der auch unser Land angeschlossen ist, offiziell registriert und als Ausstellung erster Kategorie anerkannt. Dadurch wird Japan verpflichtet, die Vorschriften dieser Übereinkunft einzuhalten. Die Ausstellung steht unter dem Patronat der Landesregierung sowie der Behörden der Präfektur von Osaka. Als Generalkommissär bezeichnete die japanische Regierung ihren früheren Botschafter in der Schweiz, Herrn Katsuzo Okumura, und erteilte ihm die für die Durchführung der Ausstellung nötigen Volknachten.

Man fragt sich mit Recht, warum die beiden Weltausstellungen in Montreal 1967 und Osaka 1970 sich in einem Abstand von nur drei Jahren folgen können. Der Grund liegt darin, dass Osaka noch unter den bisherigen Regeln der Internationalen Konvention registriert wurde. Nach der revidierten Konvention muss - nicht zuletzt dank der schweizerischen Insistenz - zwischen zwei Weltausstellungen ein Zeitraum von sechs Jahren liegen.

Das rund 10 km nördlich der Stadt Osaka in den Senri-Hügeln gelegene, parkartige und mit Teichen durchsetzte Ausstellungsgelände umfasst insgesamt 330 ha. Osaka ist mit 3,2 Millionen Einwohnern die zweitgrösste Stadt Japans und das Industrie- und Wirtschaftszentrum des Landes. Die Verbindungswege mit der Stadt (Strasse und Schiene) sind ausgezeichnet. Die Städte Kyoto, Kobe und Nara sind nur 30 bis 40 Minuten entfernt. Von der 550 km entfernten

1343 Hauptstadt Tokio ist die Ausstellung mit Flugzeug in 50 Minuten, per Bahn mit einem Super-Express in etwa 3 Stunden erreichbar.

Nach der Internationalen Ausstellungskonvention muss die Gesamtfläche der ausländischen Sektionen derjenigen der japanischen Sektion entsprechen.

Den Ländern werden ihrer Bedeutung entsprechende Areale gratis zur Verfügung gestellt; ihre Pavillons haben sie selbst zu errichten.

Die japanischen Organisatoren haben für die Weltausstellung, die den Blick in eine Zukunft des Fortschrittes und des Friedens öffnen soll, das Leitmotiv «Progress and Harmony for Mankind» gewählt. Diesem Thema wollen die japanischen Initianten in einer grossen zentralen Sektion lebendigen Ausdruck verleihen. Sie erwarten dabei, dass die teilnehmenden Staaten ihre nationalen Pavillons in diese Gesamtthematik einordnen. Für die Schweiz ist dies ohne weiteres möglich, weil sie unseren grundlegenden demokratischen, sozialen und humanitären Auffassungen voll entspricht.

Der Entschluss Japans, eine Weltausstellung durchzuführen, muss ohne Zweifel als ein Glied der vielfältigen Anstrengungen betrachtet werden, die es seit Ende des zweiten Weltkrieges unternommen hat, um das Land in enger Anlehnung an die wirtschaftlichen Systeme und an die Lebensformen der westlichen Welt zu einem modernen Industriestaat zu entwickeln. Allein für die Bereitstellung und Ausgestaltung des Ausstellungsgeländes hat Japan 370 Millionen Franken veranschlagt; die von ihm selbst zu errichtenden Gebäude sollen auf über eine Milliarde Franken zu stehen kommen.

Am 13. September 1966 überreichte der japanische Geschäftsträger in Bern dem Vorsteher des Eidgenössischen Politischen Departements die Einladung seiner Regierung an die Schweiz, sich an der «Japan World Exposition» zu beteiligen. Er wies darauf hin, dass diesem Anlass besondere Bedeutung zukomme, da er mit der Jahrhundertfeier der «Meiji-Restauration» zusammenfalle, die der Abgeschlossenheit seines Landes von der Aussenwelt ein Ende setzte und den Grundstein für das heutige moderne Japan legte.

Im Auftrag der Handelsabteilung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements führte die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung vor Ende 1966 bei rund 70 wirtschaftlichen und kulturellen Organisationen eine Umfrage durch, um das Interesse an einer schweizerischen
Beteiligung in Osaka zu ermitteln. Mehrheitlich wurde sie begrüsst oder aus Gründen der Präsenz der Schweiz sogar als unvermeidlich bezeichnet. Die Wirtschaftskreise betonten aber erneut, dass es sich bei Weltausstellungen um eine Werbung im allgemeinen Interesse der Schweiz handle, die der Industrie keine direkten Propaganda- und Geschäftsmöglichkeiten und deshalb auch nicht Anlass zur Leistung finanzieller Beiträge biete. Die kulturellen Organisationen stehen einer schweizerischen Beteiligung positiv gegenüber, erhoben aber die Forderung nach einer einheitlichen thematischen Aussage über unser Land. Ferner müsse, im Gegensatz zu den Weltausstellungen in Brüssel und Montreal, diesmal ein offener Wettbewerb für Ideenvorschläge zur Gestaltung des schweizerischen Pavillons durchgeführt werden.

1344 2. Am 23. Juni 1967 beschlossen wir, der japanischen Regierung die offizielle Beteiligung der Schweiz an der «Japan World Exposition» in Osaka, unter Vorbehalt der Zustimmung der Eidgenössischen Räte, in Aussicht zu stellen. Die Gründe, die uns zu diesem Beschluss führten, lassen sich wie folgt zusammenfassen: Osaka ist die erste Weltausstellung im asiatischen Raum. Sie wird weit über Japan hinaus Beachtung finden und Gelegenheit bieten, Kontakte mit ändern asiatischen Märkten herzustellen oder bereits bestehende enger zu gestalten. Angesichts der Integrationsbestrebungen in Europa müssen wir uns die Türe nach Übersee offenhalten. Unser Warenaustausch mit Asien wies im vergangenen Jahr in beiden Richtungen einen Gesamtwert von rund 2,2 Milliarden Franken und einen Aktivsaldo von rund 800 Millionen Franken auf. Japan selbst hat sich dank einer gewaltigen Expansion seiner Wirtschaft seit dem zweiten Weltkrieg nicht nur zur bedeutendsten Industriemacht Asiens (es liegt heute, in absoluten Zahlen, als Welthandelsnation und als Industrieproduzent an fünfter Stelle aller Länder), sondern auch zu einem wichtigen Handelspartner unseres Landes entwickelt. In den Jahren 1961 bis 1966 stiegen die schweizerischen Exporte von 181 auf 290 und die Einfuhren von 138 auf 241 Millionen Franken. Enge Beziehungen bestehen aber auch auf dem Gebiet der Lizenzen und Investitionen. Unter den ausländischen Lizenzgebern nimmt die Schweiz nach den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland den dritten Rang ein. Die oft mit solchen Lizenzverträgen verbundenen Beteiligungen anjapanischen Firmen sowie die Niederlassungen schweizerischer OstasienHandelshäuser und Industrieunternehmen haben die Schweiz zum zweitgrössten ausländischen Investor werden lassen. Seit einigen Jahren beteiligt sich Japan auch an den Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris.

Das Interesse unseres Landes an einer Beteiligung in Osaka ist politischer, wirtschaftlicher und kultureller Natur. Die Ausstellung bietet uns die Möglichkeit, den Besuchern aus dem ostasiatischen Raum, insbesondere aber dem japanischen Volk, ein eindrückliches Bild der Schweiz von heute und morgen zu vermitteln. Es gilt Verständnis zu schaffen für unsere Haltung in der Welt, für unsere menschlichen und staatsbürgerlichen
Werte, für unser wirtschaftliches Streben sowie für unsere Erwartungen in der Zukunft. Trotzdem Geschichte und Kultur der Schweiz und Japans grundverschieden sind, bestehen Ansatzpunkte, die den Dialog mit einem breiten japanischen Publikum erleichtern. Japan sieht sich wie die Schweiz gezwungen, das Fehlen von Naturschätzen mit seiner Arbeit auszugleichen. Seine Produktion ist stark diversifiziert und seine Abhängigkeit von den Auslandmärkten nimmt ständig zu. Auch in Japan bringt der technische Fortschritt Probleme der allgemeinen Schulung sowie der technischen und wissenschaftlichen Ausbildung mit sich. Der Name Pestalozzis, dessen Werke ins Japanische übersetzt wurden, hat in Japan einen besondern Klang. Gerade auf dem Gebiet des Bildungswesens dürften wir dort auf sehr reges Interesse stossen.

Die Beteiligung in Osaka würde ein weiteres Glied der «Goodwill»-Aktion in Japan und im ostasiatischen Raum bilden, die anlässlich der Internationalen

1345 Industrieausstellung in Tokio 1967 begonnen wurde und durch den Besuch des Vorstehers des Eidgenössischen Voikswirtschaftsdepartements einen besondern Akzent erhielt. Nach einem Erfolg in Osaka wird der so erreichte «Goodwill» durch eine energische und gezielte Werbung ausgenützt werden müssen, die ausschliesslich Aufgabe unserer wirtschaftlichen und kulturellen Institutionen sein wird.

Die Schweiz hat sich an den beiden in der Nachkriegszeit durchgeführten Weltausstellungen (Brüssel 1958 und Montreal 1967) beteiligt. Es würde nicht verstanden, wenn unser Land der in einem ändern Erdteil und noch dazu in einem für uns so wichtigen Land wie Japan stattfindenden Weltausstellung fernbleiben würde.

3. Am 20. Juli 1967 gab das Eidgenössische Politische Departement der Japanischen Botschaft in Bern von unserem oben erwähnten Beschluss Kenntnis. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement wurde ermächtigt, die Zentrale für Handelsförderung mit den Vorbereitungsarbeiten für die schweizerische Beteiligung zu beauftragen und ihr die Kompetenz zu erteilen, mit den japanischen Ausstellungsorganen Vorverhandlungen zu führen sowie, unter Vorbehalt der Zustimmung der Bundesversammlung zur Ausstellungsbeteiligung, die nötigen Vorverträge abzuschliessen.

Organisation und Durchführung der schweizerischen Beteiligung sind Aufgabe des Sitzes Zürich der Handelszentrale; sie tritt gegenüber den japanischen Ausstellungsbehörden als Schweizerisches Generalkommissariat auf. Einen schweizerischen Generalkommissâr werden wir nach Abklärung der Personenfrage ernennen.

4. Für die Beurteilung der Frage, welche Form die schweizerische Beteiligung an der Weltausstellung Osaka annehmen soll, muss man kurz auf die Wandlungen eingehen, die das internationale Ausstellungswesen in den letzten Jahren durchgemacht hat und die es auch in den kommenden Jahren beherrschen werden. Wir stehen vor der fortschreitenden Tendenz einer stets schärferen Trennung zwischen SpezialVeranstaltungen, die der direkten kommerziellen Werbung dienen, und solchen, die bei einem breiten Publikum Interesse und Sympathie zu erwecken suchen für den ausstellenden Staat, sein Volk, seine industriellen und namentlich auch kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen und staatspolitischen Leistungen. Die Vermittlung eines eindrücklichen aber realistischen
Gesamtbildes ist dort von besonderer Bedeutung, wo das «Image» der Schweiz nur in Umrissen vorhanden ist und wo in breiten Bevölkerungsschichten unklare Auffassungen über unser Land bestehen. Die allgemeine «Goodwill »-Werbung und der zielbewusste Auf bau in fremden Staaten eines lebendigen «Image» der Schweiz - die Weltausstellungen bieten dafür besondere Ausstrahlungsmöglichkeiten - werden heute durchwegs als Aufgabe der Allgemeinheit betrachtet. Es ist dann Sache der privaten Kreise, das damit für unser Land geschaffene Interesse in einer zweiten Phase für ihre konkreten Zielsetzungen auszunützen. Die mit der bunten Vielfalt von Pavillons in Montreal gemachten Erfahrungen zeigen, dass diejenigen Darstellungen auch beim breiten Publikum

1346 auf grösste Beachtung stiessen, die dem neuen Konzept der «Image»-Werbung am besten gerecht wurden. Wenn die Schweiz in Osaka Erfolg haben soll, so muss die Form ihrer Beteiligung diesen Tendenzen Rechnung tragen. Dies würde auch den grossen Erwartungen entsprechen, die Japan gerade in bezug auf unser Land offenbar hegt.

Ein zweites charakteristisches Element sind die fast unvorstellbaren Besucherströme. In Montreal sind die kühnsten Erwartungen übertroffen worden.

Die von Japan für Osaka auf rund 35 Millionen geschätzte Besucherzahl dürfte eher überschritten werden. Dies stellt die teilnehmenden Staaten vor die Frage, inwieweit es überhaupt möglich ist, bleibende Eindrücke ihres Landes zu vermitteln. Die Besucher können weder einzelne Gegenstände in Ruhe betrachten, noch längere erklärende Texte lesen. Es müssen ihnen daher leicht fassbare Eindrücke von der Schweiz vermittelt werden, die sich aber logisch zu einer Gesamtaussage zusammenfügen, welche im Besucher wachbleibt und an die später angeknüpft werden kann. Auch diese Überlegungen sprechen für eine rein thematische Darstellung.

5. Im Rahmen des ihr erteilten Auftrages hat die Handelszentrale bis jetzt folgendes vorgekehrt : Nach Besichtigung des Ausstellungsgeländes wurde eine Option auf ein Areal von rund 3500m2 genommen, das am Rand des «Landscape»-Parks an einer der «rollenden Strassen» liegt. Belgien und die Niederlande erhalten Terrains ähnlicher Grosse.

Programm und Zielsetzung des öffentlichen Ideen-Wettbewerbs wurden im Einvernehmen mit Vertretern der an den wirtschaftlichen, kulturellen und touristischen Beziehungen zu Japan interessierten Kreise ausgearbeitet. Der Schweizer Pavillon soll vor allem dazu dienen, den zugunsten unseres Landes bereits vorhandenen allgemeinen «Goodwill» zu untermauern. Auf beschränktem Raum soll in knapper Form eine klare und schlagkräftige Aussage über die Schweiz entstehen. Der Erfolg des Pavillons soll die Grundlage für die weitere Ausstrahlung der Schweiz in Japan und im asiatischen Raum auf den Gebieten der Wirtschaft und Kultur bilden.

Um eine ausreichende Beteiligung zu sichern und allen schöpferischen Kräften unseres Landes Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, wurden am 15.August 1967 zwanzig Einzelpersonen oder Gruppen aus Architektur-, Kunst- und Filmkreisen, deren bisherige Erfahrung
auf diesem Spezialgebiet ausser Frage steht, aufgefordert, Ideenvorschläge zu unterbreiten; gleichzeitig fand eine öffentliche Ausschreibung statt, an der sich alle im In- und Ausland lebenden schweizerischen Künstler beteiligen konnten.

Die Beurteilung der Projekte erfolgte durch eine Expertenkommission unter der Leitung von Herrn R. Montandon (Direktor der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung). Es gehören ihr an die Herren Max Bill (Architekt BSA, Zürich, Mitglied der Eidgenössischen Kunstkommission), Luc Boissonnas (Generalsekretär der Stiftung «Pro Helvetia», Zürich), Alberto Camenzind (Architekt BSA, Professor ETH, Zürich, Mitglied der Eidgenössischen Kunstkommission), Dr. W. Kämpfen (Direktor der Schweizerischen Verkehrszentrale,

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Zürich), J. Schader (Architekt BSA, Professor ETH, Zürich) und F.Amrhein (Architekt, Genf). Die Kommission umfasst also vier Fachleute aus dem Gebiete der Architektur, Ausstellungstechnik und Kunst, während die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung, die Stiftung «Pro Helvetia» und die Schweizerische Verkehrszentrale die Wirtschaft, das Kulturschaffen und die touristischen Interessen vertreten. Die Mitglieder der Expertenkommission stehen für die weiteren Arbeiten betreffend Ausführung des Schweizer Pavillons als «Beratende Kommission» zur Verfügung.

6. Das Projekt. Am 4. November konnte die Expertenkommission die Prüfung der auf die Ausschreibung vom 15. August hin eingegangenen 83 Ideenvorschläge abscMiessen. Dreizehn der eingereichten Arbeiten wurden ausgezeichnet und angekauft. Der erste Preis wurde einstimmig dem Projekt «Strahlende Struktur» zuerkannt, das die Arbeitsgemeinschaft Willi Walter, Architekt in Zürich, Charlotte Schmid und Paul Leber, Grafiker VSG in Zürich, vorgelegt hatte. Es wird mit gewissen Änderungen und Ausweitungen den eidgenössischen Räten zur Durchführung empfohlen. Bei ihrem Entscheid zugunsten dieses Projekts liess sich die Expertenkommission im wesentlichen von folgenden Erwägungen leiten : Die schweizerische Beteiligung an der Weltausstellung in Osaka ist als nationale «Goodwill»-Ausstellung zu werten. Es gilt, den nach Millionen zählenden Besuchern schlagartig einen Eindruck der Schweiz zu geben, der im Bewusstsein bleibt und womöglich das Interesse für eine bessere Kenntnis unseres Landes weckt. In Montreal fanden rund zehn Prozent der 50 Millionen Besucher Zeit zu einem Besuch des Schweizerpavülons, der einen sehr beachtlichen Erfolg erzielte. So kurz nach Montreal ist damit zu rechnen, dass das japanische Publikum sehr hohe Ansprüche an die Form der ihm gebotenen Aussage über die Schweiz stellen wird.

Das in Osaka verfügbare, sehr gut gelegene Grundstück hat die Form eines nach links gerichteten rechtwinkligen Dreiecks. Es wird begrenzt durch einen Fussgängerweg und durch eine der zahlreichen «rollenden Strassen», die den Verkehr auf dem Ausstellungsgelände erleichtern. Von hier bis zu einem das Zentrum der Ausstellung zierenden Teiche ist der Raum frei. Einzig die dritte Seite des Dreiecks stösst an ein Areal, dessen Belegung noch nicht bekannt ist.
Das zur Ausführung empfohlene Projekt sieht die Errichtung einer «Strahlenden Struktur» vor, die nur von einem mächtigen Stamm getragen wird und wie ein breitausladender Baum den Platz überragt. Vom Stamm aus entwickelt sich eine astähnliche Konstruktion, die sich nach aussen hin filigranartig verfeinert. An den Spitzen dieser feinen Verästelung ergibt sich ein ständig wechselndes Spiel von Licht und reflektierenden Metallteilen. Trotz ihrer imposanten Dimension wirkt die von weitem sichtbare Struktur leicht und schwebend. Der Raum darunter ist offen; die Besucher können sich frei bewegen oder in einer Atmosphäre der Ruhe erholen.

Neben einer Struktur, wie sie bisher nie geschaffen worden ist und die drei Faktoren der schweizerischen Leistungsfähigkeit : Ordnung, Präzision und Harmonie versinnbildlichen soll, ist ein Gebäude mit genügend Raum für die thè-

1348 matische Darstellung der Schweiz, einen Projektionsraum und allenfalls für ein Restaurant vorgesehen. Durch diesen Bau wird die zentrale Struktur nach der einzigen Seite hin abgeschirmt, von der störende Akzente oder Lichteinflüsse ausgehen könnten.

Nach den bisherigen Erfahrungen müsste man annehmen, dass von den erwarteten rund 35 Millionen Besuchern nur etwa 10 Prozent den Schweizerpavillon betreten. Mit der «Strahlenden Struktur» soll einer der schönsten und anziehendsten Punkte im Ausstellungsgelände geschaffen werden, der bei einem grossen Teil der gesamten Besuchermasse einen bleibenden Eindruck hinterlässt, die Präsenz der Schweiz stärker zur Geltung bringt und eine möglichst hohe Zahl zur Besichtigung des Pavillons veranlasst. Wer mehr über unser Land zu wissen wünscht, wird sich an das Informationszentrum wenden, dessen Funktion von derjenigen der bisher üblichen Auskunftsstände der nationalen Pavillons völlig verschieden sein wird.

Im Rahmen des Wettbewerbs wurden nicht fertig durchgearbeitete Projekte, sondern Ideenvorschläge verlangt. Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit, spätestens Ende März/Anfang April 1968 in Osaka mit den eigentlichen Bauarbeiten zu beginnen, wurden die Verfasser des nun zur Ausführung vorgesehenen Projekts beauftragt : ein detailliertes und im Sinne der Richtlinien der Kommission weiter entwickeltes Projekt auszuarbeiten, das allen Ansprüchen einer Gesamtaussage über die Schweiz genügt; ein Modell der «Struktur» und der Gesamtanlage zu erstellen sowie einen genauen Kostenvoranschlag vorzulegen.

7. Nach einhelliger Auffassung der Expertenkommission und der interessierten kulturellen, wirtschaftlichen und touristischen Organisationen wird dem Informationszentrum im Rahmen der schweizerischen Beteiligung eine wichtige Rolle zufallen. Von den zu erwartenden Besuchern sind mindestens 50 Prozent Jugendliche; ein weiterer hoher Anteil entfällt auf Personen mit relativ bescheidenem Bildungsgrad und ohne Vorkenntnisse der Schweiz. Diesen Besuchermassen muss ein nachhaltiger Eindruck über unser Land vermittelt werden.

Dazu kommt aber eine Elite, die eine tiefere Kenntnis der Schweiz, ihrer Einrichtungen und Errungenschaften anstrebt. Für diese Kategorie von Besuchern, die für den Ausbau unserer Beziehungen mit Japan in erster Linie in Frage kommen, muss der
Informationsdienst auf eine neue Basis gestellt werden. In Osaka muss besonders geschultes Auskunftspersonal zur Verfügung stehen; ferner eine erstklassige Dokumentation (Broschüren, Hefte und Bücher) über unser Land, unsere Kultur und staatliche Struktur, über Kunst- und Geistesleben, Erziehungs- und Bildungswesen sowie über die Vielgestalt und Leistungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft. Dieses Material kann auf Jahre hinaus als Grundlagefür eine erfolgversprechende «Imagewerbung» dienen und damit eine heute noch bestehende Lücke ausfüllen. Sämtliche Kreise unseres wirtschaftlichen und kulturellen Lebens sollen zur Mitarbeit herangezogen werden. Es ist auch möglich, dass private Unternehmen einen Teil der Auflage solcher Dokumente zur Verteilung an ihre ausländischen Geschäftsfreunde erwerben. Kostspieligere Werke könnten an der Ausstellung gegen eine symbolische Zahlung abgegeben werden und so zur teilweisen Kostendeckung beitragen. Planung und Ausarbei-

1349 tung dieses Informationsmaterials, das gleichzeitig auch für die hohe Leistungsfähigkeit unseres graphischen Gewerbes Zeugnis ablegen soll, werden im Dezember dieses Jahres in Angriff genommen.

Bei der Lösung der Aufgabe, einem breiten Publikum nachhaltige Eindrücke über die Schweiz zu vermitteln, stehen die audiovisuellen Mittel im Vordergrund. Auf Filme und moderne Kinotechnik wird kaum verzichtet werden können. Die Produktion eines guten Films über die Schweiz erheischt einen Aufwand von mindestens einer Million Franken. Eine Verwendung der für Montreal hergestellten Version wird nicht möglich sein, da der Film für Osaka auf die für unsere Beteiligung gewählte Thematik ausgerichtet sein muss und überdies bis 1970 auch in der industriellen Produktion mit neuen Entwicklungen zu rechnen ist.

8. Mit Rücksicht auf die thematische Grundkonzeption des Schweizer Pavillons sowie auf die in Montreal gemachten Erfahrungen haben Handelszentrale und Expertenkommission darauf verzichtet, einen Plan für die finanzielle Beteiligung der industriellen, kulturellen und touristischen Kreise auszuarbeiten. Es wäre auch kaum möglich, das indirekte Interesse einzelner Zweige oder Gruppen in einer Weise zu errechnen, die einen gerechten Massstab für die Festsetzung von Kostenbeiträgen ergeben würde. Der konsequente Übergang zu einer thematischen Darstellung der Schweiz ist indessen nicht gleichbedeutend mit Interesselosigkeit oder Untätigkeit der Industrie und der übrigen, an den Beziehungen der Schweiz mit der Umwelt beteiligten Kreise. Sie können durch neue Entwicklungen, welche die schweizerische Leistungsfähigkeit veranschaulichen, einen bedeutenden Beitrag leisten. Ebenso bietet sich im Rahmen der Information und Dokumentation Gelegenheit zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit Von der Industrie darf überdies erwartet werden, dass sie allfällige, der Thematik entsprechende Ausstellungsgegenstände gratis zur Verfügung stellt.

Aus den dargelegten Gründen ist die schweizerische Beteiligung in Osaka auf die allgemeine Werbung für unser Land auszurichten. Dies hat zur Folge, dass die Kosten voll zulasten des Bundes gehen werden. Eine verlässliche Schätzung ist heute leider noch nicht möglich, weil das zur Ausführung bestimmte Projekt noch nicht fertig ausgearbeitet ist. Für die Beratung in den parlamentarischen
Kommissionen werden aber die erforderlichen Unterlagen (detaillierter Kostenvoranschlag, Pläne und Modelle) zur Verfügung stehen. Im Sinne eines provisorischen Budgets hat die Handelszentrale den Gesamtaufwand für die Beteiligung der Schweiz in Osaka auf einen Betrag von rund 17 Millionen Franken veranschlagt, der sich wie folgt zusammensetzt: _rrsüKen.

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1. Baukosten einschliesslich Innenausbau 2. Betrieb des Pavillons, Verwaltung, kulturelle Veranstaltungen, Propaganda, Empfänge usw 3. Information, Film, andere audiovisuelle Mittel 4. Umgebungsarbeiten 5. Reserve für Unvorhergesehenes und allfällige Teuerung ....

Total Bundesblatt. 119. Jahrg. Bd. II.

8 000 000.-- 4 500 000. -- 3 000 000.-- 200 000.-- l 300 000.-- 17000000.-- 87

1350 Mit Rücksicht auf die grosse Distanz und auf den Umstand, dass zur Zeit noch nicht bekannt ist, in welchem Umfang japanische Vorschriften betreffend Pläne, Konstruktions- und Arbeitsnormen Unkosten verursachen, kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass der endgültige Kostenvoranschlag die oben erwähnte Summe übersteigt. Trotzdem wird alles unternommen werden, um diesen Betrag nicht zu überschreiten. Die für die Überwachung der schweizerischen Beteiligung zuständigen Organe bieten Gewähr dafür, dass jeder unnötige Aufwand vermieden wird.

9. Über die Beteiligung anderer Länder liegen noch keine abschliessenden Informationen vor. Bis jetzt haben 19 Nationen offiziell zugesagt, nämlich: Belgien, Bulgarien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Niederlande, Sowjetunion, Türkei ; Kanada, Kuba, Vereinigte Staaten von Amerika; Demokratische Republik Kongo (Kinshasa), Zambia; Republik China, Hongkong, Republik Korea, Kuweit; Australien, Neuseeland. In ändern europäischen und überseeischen Ländern wird die Frage ihrer Beteiligung gegenwärtig noch geprüft; es ist jedoch mit zahlreichen weiteren Anmeldungen zu rechnen. Endgültig abgesagt haben Island, Liechtenstein, Malta, Monaco, Oesterreich; Gambia, Marokko; Afghanistan, Laos, Libanon, Yemen. Obwohl einige europäische Länder verzichten, nimmt die Schweiz eine Beteiligung in Aussicht, weil sie ein besonderes Interesse hat, ihre Beziehungen zu Asien zu fördern.

10. Eine Beteiligung an der Weltausstellung Osaka kann nur in einer Form und Gestaltung erfolgen, die dem Ansehen unseres Landes entspricht. Die provisorisch auf rund 17 Millionen Franken geschätzten Kosten werden aus den dargelegten Gründen voll zulasten des Bundes gehen. Wenn einmal das Projekt vorliegt, werden selbstverständlich alle Einsparungsmöglichkeiten sorgfältig geprüft werden. Der Entscheid über die Beteiligung und über die Gewährung des erforderlichen Kredites kann aber nicht auf geschoben werden, weil die Vorbereitungsarbeiten mindestens zwei Jahre beanspruchen und mit den Bauarbeiten in Osaka spätestens am I.April 1968 begonnen werden muss. Bei dieser Sachlage beantragen wir Ihnen, die Beteiligung der Schweiz an der Internationalen Weltausstellung in Osaka 1970 zu beschliessen und den Bundesrat zu beauftragen, für diese Beteiligung ein geeignetes Projekt
ausarbeiten zu lassen sowie die zur Durchführung erforderlichen Kredite im Wege des Voranschlages anzufordern. Im Voranschlag 1968 wurde für Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit Osaka ein Betrag von Fr. 900000.-- aufgenommen. Im Finanzplanfür 1970 sind für die Schweizeriche Beteiligung an der Weltausstellung elf Millionen Franken vorgesehen. Da man im Jahr 1964, als die Finanzplanung für die Jahre 1965 bis 1974 ausgearbeitet wurde, noch keine Kenntnis von Osaka hatte, konnte für das Jahr 1969 zwangsläufig nichts aufgenommen werden. Es wird sich daher als notwendig erweisen, für das Jahr 1969 einen Betrag von rund 5 Millionen Franken vorzusehen. Der beantragte Beschluss kann sich nicht auf eine ausdrückliche Verfassungsbestimmung stützen. Auf Grund der allgemeinen Kompetenzordnung der Bundesverfassung ist aber die Wahrung der auswärtigen Beziehungen Sache des Bundes. Hierzu gehört die Teilnahme an bedeutenden Veranstaltungen internationalen Charakters wie insbesondere die offizielle Präsenz unse-

1351 res Landes an Weltausstellungen. Soweit diese Teilnahme eine Bereitstellung von Geldmitteln bedingt, ergibt sich die Zuständigkeit der Bundesversammlung aus ihrer Befugnis zum Erlass von Kreditbeschlüssen. Diese Befugnis beruht direkt auf der Bundesverfassung, die kein Finanzreferendum kennt.

Da die Bauarbeiten in Osaka, wie bereits erwähnt, spätestens Anfang April 1968 in Angriff genommen werden müssen, sollte diese Botschaft in beiden Kammern in der kommenden März-Session 1968 behandelt werden können.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den I.Dezember 1967.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Bonvin

Der Bundeskanzler : Ch.Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der Internationalen Weltausstellung in Osaka 1970 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 1. Dezember 1967, beschliesst:

Art. l Die Schweizerische Eidgenossenschaft beteiligt sich an der Internationalen Weltausstellung in Osaka 1970.

Art. 2 Der Bundesrat wird beauftragt, für diese Beteiligung ein geeignetes Projekt ausarbeiten zu lassen und die zur Durchführung erforderlichen Kredite im Wege des Voranschlages anzufordern.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beteiligung der Schweiz an der Internationalen Weltausstellung in Osaka 1970 (Vom 1.Dezember 1967)

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