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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht: Kantonale Gesetze über Familienzulagen Stand I.Januar 1,983 Die überarbeitete Neuausgabe ersetzt die im Jahre 1957 erstmals erschienene Sammlung und alle bisherigen Nachträge. Sie ist in einem Ringordner mit Griffregister enthalten und umfasst eine Übersicht über die Grundzüge der kantonalen Familienzulagenordnungen mit den Ansätzen aller Zulagen sowie den Wortlaut aller kantonalen Erlasse über Familienzulagen.

Die künftigen Gesetzesänderungen werden den Bezügern des Hauptwerkes durch jährliche Nachträge automatisch zugestellt.

Preis der Gesamtausgabe Fr. 66.- (inkl. Nachtrag 1) Zu beziehen unter der Bestellnummer 318.801 dfi bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

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Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement veröffentlicht: Das Schweizerische Tourismuskonzept Grundlagen für die Tourismuspolitik - Schlussbericht: 126 Seiten, Bestellnummer 802.900d, Preis Fr. 11.50 - Kurzfassung: 55 Seiten, Bestellnummer 802.901d, Preis Fr, 5.In deutscher und französischer Sprache erhältlich.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen 3000 Bern.

Drucksachen- und

Materialzentrale,

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Abonnement des Bundesblattes

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt Fr. 107.- im Jahr und Fr. 62.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz Inbegriff en. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bündesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Sammlung der eidgenössischen Gesetze (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) oder nur der Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei Stampili + Cie AG, 3001 Bern (Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang: als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein beträgt Fr. 57.- im Jahr und Fr. 34.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.

Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse sind bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, erhältlich; dort können auch, solange Vorrat, ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Sammlung der eidgenössischen Gesetze bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind in erster Linie bei den betreffenden Postbüros, in zweiter Linie bei der Druckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern, und nur ausnahmsweise bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, anzubringen.

1. Dezember 1983

Bundeskanzlei

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1983

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.12.1983

Date Data Seite

611-612

Page Pagina Ref. No

10 049 192

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.