037

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Bekanntmachung betreffend

Waarensendungen nach. Spanien.

Im Nachgang zu ihren jüngsten Mittheilungen (siehe Bundesblatt, Jahrg.

1877, Bd. IV, S. 361) bringt die spanische Gesandtschaft in der Schweiz zur Kenntniß, daß durch eine königliche Verordnung vom 16. November abhin, in der Absicht, dem ehrlichen Handel alle diejenigen Erleichterungen zu gewähren, welche mit den bisher erlassenen Verfügungen verträglieh sind, die Beigebung von Transitscheinen zu Waarensendungen nach Spanien unter folgenden Bedingungen als unnöthig erklärt worden ist : 1. daß die spanischen Consuln, gestützt auf die Angaben, die ihnen die Kaufleute und Fabrikanten des Ursprungsortes machen, in den Ursprungsscheinen gleichzeitig auch den Weg angeben, den die Waare im Transit nimmt.

2. daß den spanischen Zollämtern die Eisenbahnfrachtscheine oder ein anderes ähnliches Dokument vorgewiesen wird, aus welchem ersichtlich ist, daß der Transit in der im Ursprungsscheine angegebenen Weise ' stattgefunden hat.

Es steht im Belieben der resp. Exporteure, welches der beiden Verfahren sie einschlagen wollen.

Zur ferneren Orientirung diene, daß unter den in der Bekanntmachung vom 14. November abhin sub lit. a genannten Ausfuhrscheinen die AusfuhrZollquittungen zu verstehen sind.

B e r n , den 5. Dezember 1877.

Eidg. Handelsdepartement.

Baudesblatt. 29. Jahrg. Bd. IV.

44

638

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Dezember tritt ein III. Nachtrag zum Tarit für die directe Beförderung von Personen und Gepäck zwischen der Großherzoglich Badischen Bahn und der Schweizerischen Nordostbahn vom 1. Januar 1877 in Kraft, enthaltend neue -Taxen ab Stationen der Nordostbahn und der Linie Effretikon-Hinweil nach und von Basel (Badische Bahn , Rheinfelden und Säckingen. Dieser Nachtrag liegt auf den betreffenden Stationen zur Einsicht offen.

Z ü r i c h , den 29. November 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Dezember tritt für den Transport von Getreide etc. aus Rumänien und Galizien nach Elsaß-Lothringen via Simbach-Lindau-Basel ein neuer Spezialtarif in Kraft. Exemplare desselben können bei der Lagerhaus-Ver waltung Romanshorn unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 28. November 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Vom 1. Dezember an werden im Verkehre der Stationen der linksufrigen Zürichseebahn mit Einsiedeln und Biberbrücke Personenbillete II. und III.

Classe ausgegeben.

Z ü r i c h , den 28. November 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

639

Schweizerische Nationalbahn.

Mit 31. Dezember laufenden Jahres tritt auch der Ausnahmefrachtsat für Kohlen Dahlhausen-Winterthur, Fr. 223. 05 pro "Wagen, außer Kraft.

W i n t e r t h u r , den 30. November 1877.

Die Direction der Schweiz. Nationalbahn.

Bekanntmachung betreffend

Abonnement auf das schweizerische Bundesblatt, sowie den Bezug der eidg. Gesezsammlung und Eisenbahnaktensammlung

A. Bundesblatt.

Inhalt des Bundesblattes.

Bundesräthliche Botschaften, Berichte, Beschlüsse, Beschluss- und Gesez-Entwürfe ;, Verhandlungen des Bundesrathes und der Bundesversammlung, Kommissionalberichte aus dem Nationalrathe und dem Ständerathe; Uebersichten des Zollwesens (Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz, und Zolleinnahmen), der Posteinnahmen des Geldanweisungsverkehrs, der Einzugsmandate, des Telegraphenverkehrs; Vi ehseuchenbülletin; Ausschreibungen von Stellen, von Lieferungen; Eisenbahnanzeigen betreffend Tarife, Verpfändungen, Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen, u. s. w.

640

Gratis-Beilagen zum Bundesblatt.

Laufende Gesezsammlung, inbegriffen die Staatsverträge; sowie andere wichtigere Beilagen*).

Preis und Bezugsmodus des Bundesblattes.

Der Abonnementspreis für das Schweiz. Bundesblatt beträgt für ein Jahr vier Franken, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Es kann nur auf einen ganzen Jahrgang des Bundesblattes, jedoch jederzeit abonnirt werden, und zwar bei der Post oder gegen Einsendung des Betrags von Fr. 4 bei der Expedition des Bundesblattes in Bern.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können von der Expedition desselben bezogen werden; hingegen hat man sich für geschlossene Gesezbände an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Reklamationen in Betreff des Bundesblattes und der Gesezsammlung sind in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bnndesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei anzubringen; und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, und spätestens inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen.

B. Gesezsammlung.

Die eidg. Gesezsammlung kann bezogen werden: 1) als Gratis-Beilage des Bundesblattes.

Wer auf das Bundesblatt abonnirt, erhält ohne weiters unter Anderm auch die einzeln dem ßun*) Mit Rüksicht auf schwebende Ersparnißfragen bleibt vorbehalten, künftig nicht mehr alle von den bisherigen Gratisbeilagen kostenfrei abzugeben.

641

desblatte beigegebenen Gesezbogen. In den lezten Jahren füllte der Bundesblattstoff eines J a h r g a n g s vier Bände, wogegen die Gesezbogen erst nach einem längern, zum voraus nicht zu bestimmenden Zeitraum zu einem Bande abgeschlossen und mit Register versehen werden.

2) Nach Vollendung eines Gesezbandes kann derselbe (broschirt) auf besondere Bestellung beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei gegen Nachnahme von Fr. 3 bezogen werden.

Vor Abschluss und Herstellung eines Bandes sind Bestellungen darauf verfrüht; auch ist es schon vorgekommen, dass einzelne auf solche verfrühte Bestellungen hin später ausgeführte Nachnahmen refüsirt wurden.

Die Fertigstellung eines Bandes Gesezsammlung wird im Bundesblatt bekannt gemacht.

C. Eisenbahnaktensammlung.

Die Eisenbahnaktensammlung erscheint ferner als s e l b s t s t ä n d i g e Ausgabe. Sie wird, und zwar bogenweise, von der Kanzlei des Schweiz. Eisenbahndepartementes expedirt. An die leztere sind daher Bestellungen und allfällige Reklamationen zu richten.

Jeder Band, mindestens einen Jahrgang umfassend, kostet Fr. 2; der Abonnementsbetrag wird bei Zusendung des ersten Bogens nachgenommen.

B e r n , den 28. November 1877.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

642

Bekanntmachung.

Nach Artikel 8 des Reglements übei die Circulation und den Umtausch der Silberscheidemünzen, der Nikel- und Kupfermünzen vom 10. März 1869 haben den Umtausch der N i k e l - und B ilio n m U n z e n zu bewerkstelligen: 1. Die Eidg. S t a a t s k a s s e gegen Einsendung von w e n i g s t e n s Fr. 100 und 2. Die H a u p t z o l l - und K r e i s p o s t k a s s e n gegen Einsendung von wenigstens Fr. 50.

Wir ersuchen daher, Umtauschbegehren für Nikel- und Kupfermünzen u n t e r Fr. 100 den resp. nächstgelegenen Hauptzoll- oder Kreispostkassen zu adressiren, welche zu jeder Zeit mit den nöthigen Münzsorten versehen sind.

B e r n , den 29. November 1877.

Eidg. Sfaatscassa.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Palle soin; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Montreux. Anmeldung bis zum 21. Dezember 1877 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postkommis in Pruntrut. Anmeldung bis zum 21. Dezember 1877 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Posthalter in Küßnacht (Sehwyz). Anmeldung bis zum 21. Dezember 1877 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

4) Briefträger in Bischofszell.

Anmeldung bis zum 21. Dezember 1877 t>ei der Kreispost5) Postkommis in Uster.

direktiou in Zürich.

6) Briefträger in Borgen.

643 7) Briefträger in Thal-Luzenberg (St. Gallen). Anmeldung bis zum 21. Dezember 1877 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen 8) Telegraphist in Küßnacht (Schwyz). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Dezemher 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

1) Postablagehalter und Briefträger in Mutier-Vully (Freiburg). Anmeldung bis zum 14. Dezember 1877 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postablagehalter und Briefträger in Bévilard (Bern). Anmeldung bis zum 14. Dezember 1877 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Postkommis in Solothurn. Anmeldung bis zum 14. Dezember 1877 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Postbüreaudiener in Chur. Anmeldung bis zum 14. Dezember 1877 bei der Kreispostdirektion in Chur.

5) Telegraphist in Undervelier. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Dezember 1877 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Beilage zu Nr. 54 des Bundesblattes.

der

Kommission des Ständerathes an dem

Entwurf des Bundesrathes betreffend

einen neuen eidgenössischen Zolltarif.

2

Entwurf des Bundesrathes,

Die Buiidesversammlung der

Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 16. Juni 1877; in Aufhebung des Zolltarifs vom 27. August 1851, modifizirt durch Bundesbeschlüsso vom 14. Heumonat 1855 (Gesez-Sammlung V. 126), vom 1. August 1863 (Gesez-Sammlung VII. 602) und vom 15. Wiutermonat 1865 (Gesez-Sammlung VIII. 627); in Vollziehung der Vorschriften der schweizerischen Bundesverfassung vom 29. Mai 1874, Art. 28 und 29, beschliesst: 1. Folgendes ist der Tarif, nach welchem die in das Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft eingehenden und die aus demselben ausgehenden Gegenstände zu verzollen sind : Per 100 Kilogramm.

^.

E i n fix h r.

Durchschnitt,WCrth-

Fr.

^^ alter.

Fr.

neuer.

Ct.

Fr. Ct.

II. Bijouterie und Uhren.

1. Bijouteriewaaren, ächte, von Silber oder Gold; Edelsteine, Perlen, Korallen 2. Taschenuhren: a . goldene .

.

.

b. silberne c. andere d. Rohwerke u n d Uhrenbestandtheile iti

.

.

.

.

.

per Stük 50--500 20-120 20--25 .

v. Werth 5 °/o v. Stük 30. -- 5.-- 30. 1. -- 3Q. -- --. 50 v. Wertn 16. -- 3 °/o 30. --

_ _

III.

Droguerie-, Apotheker- und Farbwaaren.

A. Droguerie- und Apothekerwaaren.

1. Vegetabilische und animalische Rohstoffe, wie: Beeren: Lorbeeren, Judenkirschen, Wachholdorbeeren .

Blätter: Bucco-, Coca-, Jaborendi-, Lorbeer-, Pomeranzen-, Sennablätter Blüthen: Camillen-, Malven-, Wollblüthen .

.

.

Früchte: Attichbeeren, Brustbeeren, Brechnüsse .

.

Hölzer : Eisenholz, Guajak- oder Pokholz, geraspelt, Quassiaholz, Sassafrasholz, Wachholder .

.

.

.

35--60 200 150--300 60 50--60

(1. 50) \ 7. --

3. --

2

Abänderungs-Anträge der Kommission des Ständerathes,

Die Bundesversammlung der

Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 16. Juni 1877, und in Ausführung der Art. SS und 29 der schiveizerischen Bundesverfassung vom 29. Mai ISl/i, beschliesst: i. Dia in das Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft eingehenden und die a»s demselben ausgehenden Gegenstände werden iiach folgendem Tarife verzollt, sofern nicht durch Handelsvertrag!: anderweitige Bestimmungen vereinbart werden : Per 100 Kilogramm.

_A_.

DK i u. f UL li r.

Durchschnittswerth.

Fr.

Neuer KollaiiKiiz.

Ct.

Fr.

II. Bijouterie und Uhren.

1 . Bijouteriewaaren, etc. nach Entwurf .

.

.

.

.

2. Taschenuhren : a. in Gehäusen von Gold oder werthvolleren Stoffen als Silber .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

b . i n Gehäusen v o n Silber .

.

.

.

.

.

c . i n Gehäusen v o n unedlen Metallen .

.

.

.

d . Uhrwerke, fertige u n d vergoldete .

e. Rohwerke und vorgearbeitete Uiirwerke : -^ 1 ) für Remontoirs, ^_ .

.

.

2 ) f ü r Uhren m i t Schlüssel .

.

f. einzelne Uiirenbestandtheile : 1 ) ohne Marken oder Nummern .

2 ) m i t Marken oder Nummern .

.

III.

per 100 Kilo

100 per Stük

50-1000 20-150 15-30

v. Stük

3 50 1 25

--. 50

.

.

.

20 900

2 50

.

.

.

.

.

.

^--12^

.40-- 15

.

.

.

.

.

1-6

vom AVerth

3 °'o 5°/o

.

Droguerie-, Apotheker- und Farhwaaren.

A. Droguerie- und Apothekerwaaren.

1. Vegetabilische und animalische Rohstoffe, wie : a. Beeren : Lorbeeren, Judenkirschen, Wachholderbeeren .

Früchte : Attich beeren, Brustbeeren, Brechnüsse Hölzer: Eisenholz, Guajak- oder Pokholz, geraspelt, Quassiaholz, Sassafrasholz, Wachholder Samen: Auis, Fenchel, Foenum graecum, Koriander, Kümmel und Senf, roher und pulverisirter

35--(H) (JO 50--60 60--90

l 50

Entwurf des Bundesrathes, Per 100 Kilogramm.

.A..

EJinfw.hr.

Dnrchschnittswerth.

Fr.

Zollansaz neuer.

alter.

Fr.

Ct.

Fr. Ct.

Ifl. Droguerie-, Apotheker- und Farbwaaren.

A. Droguerie- und Apothekerwaaren.

Krauter: Bilsenkraut, Eibisch, Malven, Pfeffermünze .

Oele : Mandelöl, fettes ; Ricinusöl .

.

.

.

.

Rinden: Cascarillarinde, Chinarinde, Granatbaumrinde Samen: Anis, Fenchel, Foenum graecum, Konander, Kümmel und Senf, roher und pulverisirter Schalen von Früchten, wie: Pomeranzen, Citronen .

Wurzeln: Eibisch, Enzian, Jalappe- und Jpecacuanhawurzeln, Niesswurz-und Rhabarber .

.

.

.

Andere dergleichen nicht anderweitig genannte .

2. Chemische Präparate und Pflanzensäfte zu medizinischem Gebrauch : Alcaloïde, wie: Chinin, Morphium, Strychnin, etc.

Aloe .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Balsame : Peruvianischer-, Tolu-Balsam, etc.

Bromkalium .

.

.

.

.· Campher .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Carbolsäure, krystallisirte (Phenylsäure) .

.

.

.

Extrakte, nicht zusammengesezte .

.

.

.

.

Glycerin, farbloses, reines .

.

.

.

.

.

Gummiharze, pharmazeutische .

.

.

.

.

.

Himbeersyrup .

.

.

.

.

.

.

.

.

Jodkalium .

.

.

.

.

.

.

.

.

Kino Magnesia, kohlensaure (künstliche), gebrannte, citronensaure Milchzuker .

.

.

.

.

.

.

.

.

Kindernahrungsmittel : Arrowroot, Mehl in Paketen (farine alimentaire), Malzextrakt i n Flaschen .

.

.

.

Natron, doppelt kohlensaures .

.

.

.

.

.

Oele, ätherische nicht zusammengesezte .

.

Opium .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Quellensalze .

.

.

.

.

.

.

.

.

Salze: Magnesia-, Kalk-, Strontian-, Thonerdesalze, reine .

Salicylsäure .

.

.

.

.

.

.

.

.

Säuren zu medizinischem Gebrauch, nicht anderweitig genannte .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Süssholzsaft .

.

.

.

.

.

.

.

.

Wachholdersaft . ? .

Wasser, dostillirte, wie : Rosen-, Orangen-, Pomeranzenblilthen-, Bittermandel- und Kirschlorbeerwasser 4. Spezielle pharmazeutische Präparate, wie : fein gepulverte Droguen, Pastillen, Pflaster, Salben, Senfpapier, Tinkturen; ätherische zusammengesezte Oele und Essenzen (Extraits), i n offener l'akung .

.

.

.

.

.

.

.

6. Cosmetische Mittel und Parfümerien, mit Ausnahme der Seife

90--230 200--300 50--1000 60--90 130

7_

1.50,4,7.-)

3. -

45--800

20000-45000 140--150 1000--1200 650 300 350 600-1000 160--170 200--300 120 2000 300--400 140-400 300

(16.

-)

7. --

150-200 40--150 500--14000 5000--7QOO 400-600 80--150 2400

(30.

10. --

-)

200--300 60--80 80--800

7. --
50.

70.

Abänderungs-Anträge der Kommission des Ständerathes, Per 100 Kilogramm.

.A-.

DE i n fu. la r.

Durchschnittswerth.

Fr.

Neuer Zollansaz.

Ct.

Fr.

III. Droguerie-, Apotheker- und Farbwaaren.

B. Chemische Produkte, auch Rohstoffe zu technischem Gebrauch.

1. ,,Beinschwarz" wird zu Kienruss III. C. 5. a. 2) versext.

Nach .,,Aeznatron1-1 wird eingeschaltet: Braunstein /Manganerz/ .

.

.

.

.

.

.

Salzsäure /HydrochlorsäureJ .

.

.

.

.

.

2. ,,Benzin" wird bei XVIII. B. 5 gestrichen und Lieber versezt

6--14

11

3- ,,Bleizuker, holzessigsaurer, roher : ad 3 versezt ,,Leim1- erhält Ziffer 16.

Sprit, etc. w i e Entwurf .

.

.

.

.

.

1 4 . Schuhwichse .

1 5 . Wagenschmiere Jg. Leim u n d Gelatine .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

2 50

75

2. 50

500

.

10000 400

.

.

--. 60

50 60--100

.

6 . Benzoesäure ; etc. w i e E n t w u r f . . . . . .

9. Zündhölzchen aller Art, auch Streichkerzclien .

13. ,,Oblaten, Siegel-, Pak- undFlaschenlak"- wird zu VIII versezt.

- 60 1 -

10 20. -

100

5. -

100

2- o.

100--150

C. Farben und Farbwaaren.

2 . a . Quercitron .

.

.

.

.

.

.

.

.

3 . g . Indigo .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

4. Extrakte von Färbematerialien : a . Kastanienextrakt,> flüssiger .

.

.

.

.

.

o b . Kastanienextrakt, fester .

.

.

.

.

.

e . Quercetin (Flavin) .

.

.

.

.

.

.

5. Farben, zubereitete, -treken, in Teigform oder flüssig : a. Sogen. Grundfarben : 1 ) Bleiweiss .

.

.

.

.

.

.

.

2 ) Kienruss u n d Beinschiuarz . . . . . .

4 ) Zinkweiss .

.

.

.

.

.

.

.

6. Bunte Farben : 1 ) Alizarinteig .

.

.

.

.

.

.

.

2 ) Berlinerblau .

.

.

.

.

.

.

.

3 ) Pariserblau .

.

.

.

.

.

.

.

8) Zinnober .

.

.

.

.

.

.

.

9 ) Zinkfarben .

.

.

.

.

.

.

.

l1) Veitrige niciit genannte bunte Farben 7. Kunstmalerfarben, Wasser- und Fastellfarben, Tusche, Zeichnungskreide .

.

.

.

.

.

.

.

.

(,,Farben- und Tuschkasten, Blei- und Farbstifte", ad VIII. 3 rersezt.)

9 . Oelfirniss (gekochtes Leinöl) .

.

.

.

.

.

30 1200-2000

--. 50

25-40 55--90 600--700

-- 70 l 50 12 -

6 -

50--80 40--60 50--70

3-

40()_750 300--500 400--500 750 120 J20

5 5- 5. · 15

1500--1(500

30.

70--90

3-

2. -

3-

5.

5. ·

5

Entwurf des Bundesrathes, Per 100 Kilogramm.

A.. E! i n i" u h. r.

Dnrchschnittswerth.

i

Fr.

Zollansaz neuer.

alter.

Fr.

Fr. Ct.

Ct.

IV. Glas und Glaswaaren.

\. Rohglas, Dachglas u n d Glasziegel

.

.

.

2. Fensterglas: a. gewöhnliches (naturfarbiges), auch geripptes b . farbiges, gemustertes, mattes .

.

.

.

.

.

.

55

7. --

3. --

70 200

7. -- 16. --

5. 10. --

3. Hohlglas: c. gewöhnliches, auch gepresstes, farbloses; nicht geschliffenes, oder nur mit leicht abgeschliffenem Boden, eingeriebenem Stöpsel^ forner gepresste farbige Trinkgläser .

75--140

d. feines glattes, geschliffenes, gravirtes, farbiges, bemaltes, mattes, vergoldetes, sowie andere dergleichen Glaswaaren, w i e Vasen, Schalen, etc.

.

.

.

.

.

.

200--500

5. Spiegel : a. Spiegel mit Rahmen von lakirten Holzleisten, oder mit Metallrahmen .

.

.

.

.

.

.

.

b. Spiegel mit vergoldeten, versilberten, oder geschnizten Rahmen .

.

.

.

.

.

.

.

.

n

6. --

30. --

16. --

16. -&30.--

25. --

16. -- &30. --

50. --

4. -- & 16. --

30. --

5--10

-. 08

-- . 10

4. Abgebundenes Bauholz; vorgearbeitete, gehobelte, nicht zusaunmengesw.te halbfertige Holzwaarea für P-arquetterie und Getäfel; Fassdauben; Besen von Reisig; Korbwaaren aus ganz rohen ungespaltenen Weiden; Korkholz, rohes, oder i n Platten .

.

.

.

.

.

.

.

i. --

25--50

-- . 08 -- . 60 1. 50 4. --

5. Holz in geschnittenen Fournieren, Stuhlrohr, gebeiztes oder gespaltenes .

.

.

.

.

.

.

.

.

600

3. -- & 4. --

5. --

8. Grobe rohe ungefärbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler-, zusammengesezte Parquetterie- und Wagner - Arbeiten, auch in Verbindung mit unedlen Metallen; grobe Korbflechterwaaren von ge.spalteuem oder geschältem Holz oder Weiden, gefärbt oder ungefärbt ; grobe Siebmacherwaaren; Poitschenstöke u . dgl.

.

.

.

.

.

50--100

1. 50, 2, 4. -

5. --

11. Stäbe (Leisten) zu Rahmen, rohe oder begypste; Gemälderahmen, rohe .

.

.

.

.

.

.

.

.

100--200

4. -- &7. --

5. --

6. Sonstige Glaswaaren, wie: Behänge zu Kronleuchtern, Glasgriffe, Glasplaquen, optische Gläser, Uhrengläser, etc.

400--800

V. Holz und Holzwaaren, Korb- und Siebmacherwaaren.

2. Bauholz und Nuzholz: b. gesägtes: 1 ) gemeines Holz

,

.

.

.

.

.

.

.

1

Entwurf des Bundesrathes, Per 100 Kilogramm.

.A.. JE i n fn lir.

Durchsclmittswerth.

Zollansa/, neuer.

alter.

Ct.

Fr. Ct.

36

3. --

-. 60

6--14

-- . 60

-. 60

1. 50

1 2. 50 2. 50

Fr.

Fr.

III. Droguerie-, Apotheker- und Farbwaaren.

B. Chemische Produkte, auch Rohstoffe, zu technischem Gebrauch.

1 . Beiusehwarz

.

Salzsäure .

.

.

.

.

.

.

.

.

2 . Bleizuker, holzessigsaurer, roher

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. 60--100

3 . Leim .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

-- . 60 100-150 7 100 Sprit, Branntwein, Weingeist, Kartoffelalkohol, denaturili .

6. Benzoesäure ; Citruiiensäure ; Cyankalium ; Eicralbiunin; Email; Jod; Kali, blausaures rothcs; Kali, übennangausaures; Kali, weinsuures neutrales; Phosphor; Urunoxyd .

500--10000 1,1.50,4,7.-- 7. -- 9 . Zündhölzchen aller A r t .

.

.

.

.

.

.

400 1 3 . Oblaten, Siegel- u n d Flaschenlak 1 4 . Schuhwichse

.

1 5 . Wagenschmiere

7_ 20. --

16. --

20. --

7. --

10. --

100

1. 50

5. --

.

20

-- . 50

.

1000--2800

-. 60 4_

15. --

25:-- 40 55--90 600--700

1. 50 1. 50 7. --

-- . 50 1. -- 10. -

50--80 40-60 50--70

3. -- 1. 50 3. --

2. -- 2. -- 2. --

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. 200--300 .

100

.

.

.

.

.

.

.

.

C. Farben und Farbwaaren.

2 . a . Quercitrou 3. ri. Indigo .

t

»

O

.

.

.

.

.

.

!

.

.

·

.

.

·

.

.

.

.

.

.

.

.

.

4. Extrakte von Färbein aterialien : o . Kastauieuextrakt, flüssiger .

.

.

.

.

.

b. Kastanienextrakt, fester .

.

.

.

.

.

e . Quercetin (Flaviii) .

.

.

.

.

.

.

5. Farben, zubereitete, troken, in Teigform oder flüssig: a. Sogen. Grundfarben : 1) Bleiweiss .

.

.

.

2 ) Kienruss .

.

.

.

.

.

.

.

.

4 ) Zinkwoiss .

.

.

.

.

.

.

.

b. Bunte Farben : l) Alizarinteig1 .

.

.

.

.

.

.

.

2 ) Berlinerblau .

.

.

.

.

.

.

.

3 ) Pariserblau .

.

.

.

.

.

.

.

8 ) Zinnober .

.

.

.

.

.

.

.

9) Zinkfarben und übrige nicht genannte bunte Farben 7. Kunstmalerfarben, Wasser- und Pastellfarben, Tusche, Farbenuud Tuschkasten, Blei- und Farbstifte, Zeichnungskreide .

9 . Oelfirniss (gekochtes Leinöl)

.

.

.

.

.

.

400--750 300--500 400--500

-- -- -

10. 10. -- 10. -- 10. -- 5. --

1500--1600

16. --

30. -

70--90

7. --

750 120

3.

7 7'.

7.

7.

--

-

3

Abänderungs-Anträge der Kommission des Ständerathes, Per 100 K logramm.

.A.. EI i n f n l i r.

Dnrclisclinittswertli.

Neuer Zollausaz.

Fr.

Fr.

Ct.

ITI. Droguerie-, Apotheker- und Farbwaaren.

A. Droguerie- und Apothekerwaaren.

b. Blätter : Bucco-, Coca-, Jaborendi-, Lorbeer-, Pomeranzen-, Sennablätter .

.

.

.

.

.

.

.

Blüthen: Camillon-, Malven-, Wollblüthen Krauter: Bilsenkraut, Eibisch, Malven, Pfeffermünze Oele : Mandelöl, fettes ; Ricinusöl .

.

.

.

.

Rinden: Cascarillarinde, Chinarinde, Granatbaumrinde .

Schalen von Früchten, wie : Pomeranzen, Cilronen Wurzeln : Eibisch, Enzian, Jalappe- und Jpecacuauhawurzeln, Niesswurz u n d Rhabarber .

.

.

.

Andere dergleichen nicht anderweitig genannte 2. Präparate und Pflanzensäfte zu medizinischem Gebrauch, wie: a . Aloe .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Bromkalium .

.

.

.

.

.

.

.

.

Campher .

.

.

.

.

.

.

.

.

Carbolsäure, krystallisirte (Phenylsäure) Fischthran i n Flaschen .

.

.

.

.

.

Glycerin, farbloses, reines .

.

.

.

.

.

Gummiharze, pharmazeutische .

.

.

.

.

Himbeersyrup .

.

.

.

.

.

.

.

Kino , Magnesia, kohlensaure (künstliche), gebrannte, citronensaure .

.

.

.

.

.

.

.

.

Milchzuker .

.

.

.

.

.

.

.

.

Kindernahrungsmittel: Arrowroot, Mehl in Paketen (farine alimentaire), Malzextrakt in Flaschen Natron, doppelt kohlensaures .

.

.

.

.

Quellensalze .

.

.

.

.

.

.

.

.

Salze : Magnesia-, Kalk-, Strontian-, Thonerdesalze, reine Säuren zu medizinischem Gebrauch, nicht anderweitig genannte .

.

.

.

.

.

.

.

.

Süssholzaaft .

.

.

.

.

.

.

.

.

Wachholdersaft .

.

.

.

.

.

.

.

Wasser, destillirte, wie : Rosen-, Orangen-, Pomeranzenblüthen-, Bitterrnandel- und Kirschlorbeerwas.ser b. Alcaloïde, wie: Chinin, Morphium, Strychniu, etc.

Balsame: Peruvianischer-, Tolu-Balsam, etc. .

Jodkalium .

.

.

.

.

.

.

.

.

Opium .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Salicylsäure .

.

.

.

.

.

.

.

.

4. Spezielle pharmazeutische Präparate, wie: feingeptilvc.rte Droguen, Pastillen, Pflaster, Salben, Senfpapier, Tinkturen; ätherische Oele und Essenzen (Extraits), in offener 1 . Pakung .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1 6. Cosmetische Mittel und Parfümerien, mit Ausnahme der 1 Seife

200

150_300 90--230 200--300 50--1000

3. --

130

45__800 1

140-150 650 300 350

160--170 200. -300 120 300--400 140- -400 300

10. --

150 -200 40 -150 400--600 80--1 50 ...

._.._. ^"tiiüv:

.

200-300 60--80 80--800 20000---45000 1000--1200 2000 5000--7000 2400

'-ift E »)U

·

50. --

250-500

50 -

l!

Abänderungs-Anträge der Kommission des Ständerathes, Per 100 Kilogramm.

,A.. ItJ i n f u h r.

Bnrchsclmittswerth.

Fr.

V. Holz und Holzwaaren, Korb- und Siebmacherwaaren.

Neuer Zollansaz.

Fr.

Ct.

13. Möbel, OMC/t in Verbindung mit unedeln Metallen, Glas, Leder oder Rohr: b. fournirte und von Hartholz, auch mit gedrechselten ßestandtheilen, nicht gepolsterte und Bestandteile zu solchen; Matratzen und gefüllte Bettstüke .

c. gepolsterte, geschnizte, eingelegte, sowie bloss überzogene Bestandteile zu solchen .

.

.

.

.

.

200--400

20. --

500--800

50 -

14. Feine Holz-, Drechsler-, Korbflechter- und Siebmacherwaaren, geßrnisst, lakirt oder bemalt, Schnizarbeiten; alle diese Gegenstände auch in Verbindung mit anderen Materialien; Rahmen, ganz oder theilweise vergoldete .

.

.

.

300--1000

50. --

Tl. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge.

A. Instrumente.

2. Astronomische, chemische, mathematische, physikalische, optische (mit Einschluss optischer Gläser/, soweit sie nicht unter VIII. l fallen

1200

15--

B. Maschinen.

2. Andere Maschinen, mit Einschluss der Lokomobilen und der fertigen Maschinenteile (nähere Spécification für das Waarenverzeichniss vorbehalten); Dntkwalzen .

.

.

.

96

4. --

3- Treibriemen aller Art 4- Kardätschen u n d Krazenbeschlägo

10- .

.

.

.

.

800

20. --

950

10- -

VII. Kautschuk undjßuttapercha, sowie Waaren daraus.

1. Kautschuk und Guttapercha, etc. wie Entwurf .

2. Kautschuk und Guttapercha, aufgetragen auf Gewebe und andere Stoffe ; verarbeitet zu Schlauchen, Röhren, etc. ; unlakirt, ungefärbt, unbedrukt, auch Kautschuk für den Bureau- und Zeichnungsgebrauch (Gummi elasticum)

Vili. Hurise ii'aaren, Quincaillerie, Hureaubetlürfnissef Spielstetiy, etc.

i. Feine Quincaillerie- und Galanter'iewaaren (Herren- und Fraitenschmuk, Toiletten- und sog. NipptinchsachenJ aus Achat, Alabaster, liergkrystall, Bernstein, Elfenbein, Fischb<'in, Glas, Perlmutter, Meerschaum, Jet /Jais/, Schildpatt, etc., auch in Verbindung mit anderen Materialien, mit Ausnahme saldier von edlen Metallen; ferner dergleichen fein

500

15.

Entwurf des Bundesrathes, Per 100 Kilogramm.

.A.. El i n f u li r.

Dnrchschnittswerth.

Fr.

Zollansaz neuer.

alter.

Fr.

Ct.

Fr. Ct.

4, 16, 30. --

50. --

VIII. Kurze Waaren, Quincaillerie, etc.

silberbefirnisste Waaren; Toiletten- und sog. Nipptischsachen; feine Bürstenbinderwaaren; Brillen und Opernguker; Fächer; Glasperlen, Glasschmelz; Knöpfe aller Art; Peitschen, Spazierstöke von Fischbein, Leder oder Holz, auch in Verbindung mit andern Stoffen; Messerschmiedwaaren ; Näh-, Strik-, Stik-, Häkel-, Stek-, Haarnadeln ; Haften und Haken; Stahl- und Metallperlen ; Stahlfedern; Fischereigeräthe; Pfeifenwaaren , mit Ausnahme der unter XX. 4 genannten; Bronzewaaren ; Albums; Brieftaschen; Cigarrenctuis; Portemonnaie; Tabaksdosen; Kammmaeherwaaren; Lampen, Leuchter; Spielzeug; Wachswaaren ; Mund- und Handharmonika ; etc.

.

.

.

.

.

.

.

2. Regen- und Sonnenschirme: a . seidene oder wollene .

b . baumwollene .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

350--2500

.

.

c. Schirmslöke, hölzerne, mit Einschnitt oder Feder .

.

1000 300--400 180-300

30. -- 16. -- 4

50. -- 20. -- 20. --

IX. Landwirthschaftliche Erzeugnisse, nicht anderweitig genannte.

A. Frische Garten- und Futtergewächse, frisches Obst, Wurzeln und Knollen, nicht anderweitig genannte (vorbehalten die !

im Zollgescz, Art. 5. f, vorgesehene Zollbefreiung) : 3. Obst, gemessbare Beeren, Tafeltrauben; sämmtliches frisch

10--50

frei

-.

10 «

5

Abänderungs-Anträge der Kommission des Ständerathes, Per 100 Kilogramm.

.A..

E i n ±" u la r.

Durchschnittswerth.

Fr.

Neuer Zollansaz.

Ct.

Fr.

IT. Glas und Glaswaaren.

1. Rohglas, Dachglas und Glasziegel, Bodenplatten von Glas 2. Fensterglas : a. gewöhnliches, etc. wie Entwurf 6 . farbiges, etc. w i e Entwurf .

.

.

.

.

.

3. Hohlglas: c. gewöhnliches, etc. wie Entwurf, ungeschliffene Uhrengläser .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

d. feines glattes, geschliffenen, gravirtcs, farbiges, bemaltes, mattes, vergoldetes, sowie andere dergleichen Glaswaaren, wie Vasen, Schalen, auch in Verbindung mit unedlen Metallen; geschliffene Uhrengläser .

.

.

.

5 . Spiegel aller A r t .

.

.

.

.

.

.

55

6

70

715

100-200 75--140

7- -

200--500

30. --

30 -

.

6. Sonstige Glaswaaren, wie: Behänge zu Kronleuchtern, Glasgriffe, Glasplaquen, etc. .

.

.

.

.

.

400--800

30. --

5--10

--. 10

T. Holz und Holzwaaren, Korb- und Siebmacherwaaren.

2. Bauholz und Nuzholz: b. gesägtes: l) gemeines Holz, auch Schindeln und Rebsteken 4. Abgebundenes Bauholz; vorgearbeitete, gehobelte, nicht -. y,i>HarnmpngpHp//.fp Vinl)M'ertjge üolawaaeen für Parquetterie und Getäfel; vorgearbeitete Bürstenhölzer; Fassdauben; Besen von Reisig ; Korbwaaren aus ganz rohen uugespaltenen oder gespaltenen Ruthen ; Korkhok, rohes, oder in Platten

25-50

l

--

5. Holz in geschnittenen Fournieren; jV/eerrohr, gebeiztes oder gespaltenes .

.

.

.

.

.

.

.

.

600

8. Grobe Holzwaaren, wie: rohe ungefärbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler-, zusammengesezte Parquetterie- und Wagnerarbeiten, auch in Verbindung mit unedeln Metallen; grobe Korbflechterwaaren von blos geschälten, sowie von geschälten und gespaltenen Ruthen, von Rohr oder von Holzspälmen, gebeizt oder ungeheizt; grobe Siebmacherwaaren; Peitschenstöke u . dgl .

.

.

.

.

.

.

50--100

4 -

11. Stäbe (Leisten) zu Rahmen, faconnirte, roh oder begypst; Gemälderahmen, rohe .

.

.

.

.

.

.

100--200

5. --

Entwurf des Bundesrathes, Per 100 Kilogramm.

-A.. DE i n f u. li r.

Dnrclischittswerth.

neuer.

alter.

Ct.

Er. Ct,

200--400

16. --

20. --

500--800

16. --

40. --

Fr.

Fr.

Y. Holz und Holzwaaren, Korb- und Siebmacherwaaren.

Zollansf VL

13. Möbel: b. fournirtc und von Hartholz aller Art, nicht gepolsterte u n d Bestand theile z u solchen . . . . ' .

c. gepolsterte und geschnizte, sowie Bestandiheile zu solchen, auch Matrazzen und gefüllte Bettstüke 14. Feine Holzwaaren, Drechsler-, Korbflechter- und Siebmacherwaaren, bemalte, Schnizarbeiten, auch in Verbindung mit andern Materialien; Gemälderahmen, vergoldete

1000 16.-- &30.--

300

50. --

VI. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge.

A. Instrumente.

2. Astronomische, chemische, mathematische, physikalische, optische, soweit sie nicht unter VIII. 1 fallen

4

1200

20. -

'4

B. Maschinen.

2. Andere Maschinen, mit Einschluss der Lokomobilen und der fertigen Maschinentheile (nähere Spécification für das Waarenverzeichniss vorbehalten) .

.

.

.

.

3 . Kardätschen u n d Krazenbesehläge

.

.

.

.

.

96.

4. --

4. --

800

4. --

20. --

950

7. --

g.

500

7. -- & 16. --

J5

VII. Kautschuk und Guttapercha, servie Waaren daraus.

e

'

1. Kautschuk und Guttapercha, rein und gemischt, geschnitten, gesponnen, in Kugeln, Platten, Blättern oder Riemen (mit Ausnahme der Treibriemen) 2. Kautschuk und Guttapercha, aufgetragen auf Gewebe und andere Stoffe; verarbeitet zu Schläuchen, Röhren, etc.; unlakirt, ungefärbi, unbedrukt, auch Kautschuk für den Bureau- u n d Zeichnungsgebrauch .

.

.

.

.

VIII. Kurze Waaren, Quincaillerie, etc.

1. Feine Quincaillerie- und Galanterie waaren , M'ie : ' Wafiren aus Schildpatt, Bernstein, Meerschaum,' Perlmutter, Elfenbein, Hörn, Knochen; Bijouteriewaaren, unilchtu; gold- und

. .. .. ·

,. .

Abänderungs-Anträge der Kommission des Ständerathes, Per 100 Kilogramm.

.A.. E i n f n. li r.

Dui'clischnittswertli.

Fr.

Neuer ZOllansaz.

Fr.

Ct.

IX. Landwirthschaftliche Erzeugnisse, nicht anderweitig genannte.

4. Zierbäume, -Sträucher und andere lebende Pflanzen : a . i n Kübeln oder Töpfen, etc. .

.

.

.

.

5. Andere: a . Frische Futter g ewüchse .

.

.

.

.

.

b. Frische Gartcngewäclise und Gemüse

l

-

--. 02

-- 10

X. Leder uud Lederwaaren.

Lederwaaren feine, von Saffian (Maroquin), von gefärbtem oder lakirtem Leder, Mattlcder, sämischem Leder, Juchten, sowie von Pergament; feine Sättel, Reitzeuge und Pferdegeschirre, überhaupt alle nicht unter 3 fallenden Gegenstände; auch zu Handschuhen zugeschnittenes (gesHnztes) Leder .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Grobe Scliuhwaaren: Aus lohgarem, lolirothem oder l)los geschwärztem Leder, ancii Juchten, nicht in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Ausnahme von Struppen oder Elastiques; Schuhe aus Tuclienden und Lizen, Filzschuhe und gemeine Wollenschuhe, besoidt, auch mit blos lohgarem oder geschwärztem Leder galoschirt; ferner dergleichen Holzschuhe und Pantoffelschnhe, sofern sie "ohne die sub X. 7 beschriebene äussere Ausstattung sind; genähte Schuh- und Bottinenschäfte .

. ' .

.."'·..

Feine Schuhwaaren: Ganz oder theilweise aus gefärbtem, lakirtem, sämischem, maroquinirtem Leder, Mattleder, aus Leder mit eingepressten Dessins oder Falten; ferner alle Schuhe aus Lasting, Sßtin und anderen Zeugstoffen, besohlt, auch galoschirt oder gesteppt; Schuhe mit Pelz, Knöpfen, RoseltenAQuasten, Stikqreien, etc.; endlich Holzund Pantoffelsciiulie, sowie andere Schuhe, soweit sie nicht unter X. 6 fbllen .

. |

1000-2000'

50.

1200

30 -

2500

60. --

Diese Position wird mit Ziffer 6 und 7 vereinigt.

A n m e r k u n g . Schuhmacher-, Sattler- und Täschnerwaareu, aus Pakleinwand, Segeltuch, Leinwand, Zwillich, Drillich oder Wachstuch werden je nach Beschaffenheit als grobe öde» feine Schuh» oder Lederwaaren behandelt.

" · ·

XL Literarische, wissenschaftliche und ( Kunstgegeilstände, etc.

1. Bücher; Landkarten; etc. wie Entwurf

500--2000

j

t)

Entwurf des Bundesrathes, Per 100 Kilogramm.

.A.. DB i n f'i* h r.

Durclischnittswcrth.

Fr.

Zollansaz alter.

Er.

neuer.

Ct.

Vi. Ct.

XL Literarische, wissenschaftliche und Kunstgegenstände, etc.

2. Bildhauerarbeiten aller Art, " auch Statuen von Metall, leztere mindestens i n natürlicher Grosse .

.

.

.

A n m e r k u n g . Kleinere als in Lebensgrösse, vervielfältigte Werke der Bildhauerkunst, sind als feine Waaren nach der betreffenden Stoffrubrik zu behandeln.

--.40&16.--

3. Abgüsse und Formerarbeit, von Gyps, Schwefel, Steinpappe, Papier mâché, etc., galvanoplastische Nachbildungen, soweit s i e nicht unter VIII. l fallen .

.

.

.

4 . Glasgemälde

.

.

.

.

.

.

.

.

rj

30. -

.

5. --

5. -- 5. --

XII. Metalle und Metallwaaren.

A. Blei und Bleiwaaren, auch mit Spiessglanz legirt.

4. Bleiwaaren, grobe, ohne Politur und Lak; Kessel, Röhren, Plomben, Schrot, Draht, etc.; auch in Verbindung mit Holz u n d Eisen .

.

.

.

.

.

.

.

80--100

1. 50 & 7.

7. -

5. -- 15. --

.

300

c. f e i n e E i s e n - und S t a h l w a a r e n : polirt, bemalt oder emaillirt, auch in Verbindung mit andeîn Materialien, mit Ausnahme der unter VIII. l fallenden Gegenstände; Waffen aller Art und Waffen bestand tlioi le; chirurgische Instruinente; Arbeiten aus Metallgeweben odor Draht; TUurimüiran ; ^c.

.

.

.

.

350

4. _
2. Kupfer in Barren, Blöken, Platten oder Bruch, altes Glokenund Kanonenmetall .

.

.

.

.

.

.

.

200

1. 50

3. Geschmiedet, gewalzt, gezogen, in Stangen, Blech, Röhren, Draht ; vorgearbeitet, in Formen geschnitten ; auch Kupferschalen, roh ausgeschlageue .

.

250

3, 4, 7. -

4. Kupferschmied- und Gelbgiesserwaaren aller Art, soweit sie nicht unter VIII. l fallen .

.

.

. '.

700

7. -- am _

30. --

1600

8. _ & 7. _

20. --

6 . Buchdrukerlettero, neue

.

.

.

.

.

.

B. Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaaren.

--

20. ,,

C.Kupfer und Kupferlegirungen (Messing, etc.)und Waaren daraus.

2. 5

D. Nikel und Legirungen daraus (Neusilber, Argentan).

1. In Stangen, Platten oder rohen Stiiken, gewalzt, gezogen, Blech, Draht .

7

Abänderungs-Anträge der Kommission des Ständerathes, Per 100 Kilogramm.

_A_. 13 i n f'vi li r.

Dnrclisclmittswerth.

Fr.

Neuer Zollansaz.

Fr.

Ct.

VIIM. Kursse Waaren, Quincaillerie, Bureaubedürfnlsse, Spielxeuy, etc.

gearbeitete kleine Gegenstände aus unedlen Metallen; falsche Bijouterie, gold-und silberbefimisste Waaren; feine Bürstenbinderwaaren; Brillen- und Brittenfutter, Opernguker, Perspektive; Rauchartikel, nicht speciell genannte, Zündholzetuis, Schnupf do s en, Cigarrenetuis ; Brieftaschen, Portemonnaie, Album-s; Fächer; Reisenecessaire, lederne Reiseartikel; Stahlfedern; Fischereigeräthe; Wachswaaren, bossirte; Hosenträger, Strumpfbänder; Knöpfe, übersponnene oder mit gewebtem Stoff überzogene und andere Kurzwaaren aus Gespinnsten von Baumwolle, Leinen, Seide, Wolle, auch in Verbindung mit andern Materialien, mit Ausnaiime solcher von edlen Metallen, soweit sie nicht besonders tarifirt sind .

.

.

.

.

.

.

50.

2. Andere Kurzwaaren, wie: Stald- und andere Metallperlen und Glasperlen, ordinäre Glasperlen collier»; Näh-, Strick-, Stick-, Steck- und Häkelnadeln, Nadelbüchsen; Knöpfe, andere als sub Vili, i genannte; Haften, Haken und Schnallen, Fingerhüte, Vorhangringe und Oeillets ; Lichtscliirme, Lampen und Leuchter ; Kammmacherwaaren aus Hörn oder Kautschuk; grobe Waaren aus Hörn oder Bein; Taschenmassstäbe, Massbänder ; Me.ssersclimiedwaaren; Reise- und Feldflaschen mit Holz oder Leder eingeflochten; Peitschen, feine, sowie polirte Spazierstöke, etc.

3. Rüreaubedürfnisse, nicht anderweitig genannte, wie: Federnhaller, Blei-und Farbstifte, Farbschachteln, Oblaten, Streublau u. Streugold, Schreibzeuge, Schulschachteln, etc.

4 . Spielzeug u n d Harmonikas, aller A r t .

.

.

.

5 . Siegel-, Pak- u n d Flaschenlak .

.

.

.

.

8. Marbel u n d Schusser aller A r t .

.

.

.

.

·7. Regen- und Sonnenschirme : a . seidene oder wollene .

.

.

.

.

.

.

b . baumwollene .

.

.

.

.

.

.

.

c. Sciiirmstöcke, hölzerne, mit Einschnitt oder Feder, sowie ganz ordinäre Spazier- und andere Stöcke, nicht polirle Anmerkung : Griffe sind nach ihrer betreffenden rubrik zu behandeln.

30- -

30 30 15 10

-

1000 3UO--400

50. -- 20. -

180--300

10 -

Stoff-

IX. Landwirthschaftliche Erzeugnisse, nicht anderweitig genannte.

A. Frische Garten- und I^uttergewächsc, frisches Obst, Wurzeln und Knollen, nicht anderweitig genannte (vorbehalten die im Zollgesez, Art. 5. f, vorgesehene Zollbefreiung): 3. Obst, geniessbare Beeren, Tafeltrauben; sämmtliches frisch

10--50

20

Entwurf des Bundesrathes, Per 100 Kilogramm.

.A.. E: i n f u hi r.

Dnrclisdmittswcrth.

Fr.

Kolluns az altci-.

Fr.

neuer.

Ct.

Fr. Ct.

-- . 40

-- . 50

IX. Landwirtschaftliche Erzeugnisse, nicht anderweitig: genannte.

4. Zierbäume, -Sträucher und andere lebende Pflanzen : a. iu Kübela oder Töpfen, ete

·

5. Andere nicht genannte frische Garten- und Futtergewächse .

.

.

.

.

.

.

.

.

·

frei

-- . 02

X. Leder und Lederwaareu.

4. Lederwaaren feine, von Saffian f Maroquin) , von gefärbtem oder lakirtem Leder, Mattleder, säniiscbem Leder, sowie von Pergament ; feine Sättel, Reitzeuge und Pferdegeschirre, überhaupt alle nicht unter 3 fallenden Gegenstände; auch zu Handschuhen zugeschnittenes (gestanztes) Leder

6. Grobe Schuhwaaren, blos aus sub 1 genanntem Leder, nicht gefütterte, nicht eingefasste, überhaupt ohne Verbindung mit andern Stoffen (mit Ausnahme der Struppen); auch Schuhe aus Tuchenden, Filzschuhe und gemeine Wollschuhe, mit sub 1 genannten Ledersorten besohlt oder galoschirt; dergleichen Schuhe mit Holzsohlen .

.

1.

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30. --

50. --

1200 ·,.

16. --

40. --

30. --

60. --

' ·

7. Feine Schuhwaaren ; Schuhe mit Holzsohlen, aus anderem als sub 1 genanntem Leder; in Verbindung mit andern Materialien (wie Elastiques, Pelz, etc,); genähte Bottinen-, Schäfte .

.

.

.

.

..,.'.'".

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1000--2000

' 2500 ' ;

-ÌJO.VÌ iV.ÛAïH!) ; .ït.i;> ,,lî'VSV. <\\ -K


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8. Pantoffeln aller Art, Schuhe mit Strik- oder Schilfsohlen (sogenannte Badschuhe")J .

.· .· .» .· v.

c?

.

.

.'·^,1 -· · , 1800

16.-&30.--

40. --

A n m e r k u n g . Schuhmacher- und Täschnerwaaren ans Pakleinwand, Segeltuch, Leinwand, Zwillich, Drillich oder Wachstuch werden je nach Beschafl'enheit als grobe oder feine Schuh- oder Lederwaaren behandelt.

XI. Literarische, wissenschaftliche und Kunstgegenstände, etc.

1. Bücher; Karten; Musikalien ; Kunstblätter, Gemälde, Photographien und Zeichnungen aller Art, ohne Rahmen (eingerahmt, werden die Rahmen für sich, je nach Beschaffenheit, ,,..

behandelt)

^ '° · ! " ;'/

'/ '*

500-2000

1. --

-|

"

·14

Abänderungs-Anträge der Kommission des Ständerathes.

Per 100 Kilogramm.

A..

El in fii li r.

Dnrchschnittswerth.

Neuer Zollansaz.

Fr.

Er.

Ct.

XTI. Spinnstoffe, Gewebe und Waaren daraus.

D. Wolle von Schafen, einschliesslich der Ziegen-, Hasen-, Kaninchen- und Biberhaare, sowie Waaren daraus.

3. Waaren, auch in Verbindung mit Baumwolle, Leinen und Metallfäden : b. rohe und weisse Tuch-, Zeug- und Filzwaaren; auch Schuhe und Lcistenschuhe aus solchen Stoffen, ohne Verbindung mit Leder; Lasting (Serge de Berry), unter Contrôle der Verwendung für Schuhfabrikation; ferner bedrukte Fussteppiche u n d Deken .

.

.

.

c. bedrukte, gefärbte und farbig gewobene Tuch-, Xeugund Filzwaaren, sofern Lettere nicht unter b hievor fallen; auch solche Shawls, etc. wie Entwurf d . Bänder u n d Lizen, Posamentirwaaren .

.

.

.

f.. Strumpfwaaren und Fausthandschuhe .

700-1200

25. -

1300 1500 2000

35 40-

bis 500

-· 80

60. -

E. Stroh, Rohr, Bast, sowie Waaren daraus.

1. Stroh, sortirtes, Rohr, etc. w i e Entwurf

.

.

.

.

3. Grobe Matten und Fussdeken, sowie. Schuhe, etc. wie Entwurf 4. Stroh- und Bastgeflechto (Tressen), etc. wie Entwurf

50

100 800

2- - 15

F. Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Puzwaaren, Strumpfwaaren ausgenommen.

2. Andere, Kleidunc/sstüke; Shawls und SeJtürpe.n fyestikle^ - mit Spizen, Knidmen^ Fransen oder andern Posatnentii'arbeiten bcse.it) .

.

' ". > · ' ' '"'. ü-'-.i'jir. m j / i ; ' ; p 6 . Herrenhüte a u s Seide, etc. w i e Kutwurf .

.

.

.

10. Handschuhe aller Art, mit Ausnahme der ledernen und der Fausthandschuhe .

.

.

.

.

.

.

.

10000

70 80-

4000

100.

·>r. . 2500 .

XVII. Steine und Steinwaaren, sowie nicht anderweitig genannte mineralische Stoffe.

2. Kalk: b. Cément u n d hydraulischer Kalk .

.

.

.

.

4. Schiefertafeln, auch in Rahmen, Schieferstifte; Bimssteine, Wezsteine aller Art; Feuersteine; yewähnliciie Kre,idi'., in.

Papier, Holz oder Rohr g<>fasst; Schneidnrkre-ide, /Sjx'ksteinj .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

30

4-10

50

o £A»

'

15

Entwurf des Bundesrathes.

Per 100 Kilogramm.

.A-. IE i ii f u li r.

Durchschnittswerth.

Fr.

Zollansatz alter.

Fr.

neuer.

Ct.

Fr. Ct.

XVII. Steine und Steinwaaren, sowie nicht anderweitig genannte mineralische Stoffe.

7. Alabaster und Marmor, in Platten geschnitten: a .r o h .

.

.

.

.

.

.

.

.

b . polirt .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

9. Dergleichen Steinhauerarbeiten aus Marmor, auch Grabsteine, etc.

80

1. 50 3. -- - . 40 & 3. --

1. -- 2. -- \ ®

XVIII. Steinkohlen, Theer, Pech und Harze.

B. Theer, Pech, Harze.

2. Vegetabilische Harze aller Art, mit Ausnahme der unter III. B . genannten .

.

.

.

.

.

.

.

50-100 50 40 70

5. Petroleum, Petroleumdestillate (Ligro'in, Benzin, Solaröl) .

6. Andere Mineral- und Thceröle, rohe und gereinigte .

7. Harzöl, Terpentinöl, Thieröl, rohes und gereinigtes

.

XIX. Thiere und thierische Produkte, nicht anderweitig genannte.

A. Thiere.

1 1 . Fremde Thiere z u Schaustellungen

.

.

.

.

1 2 . Bienonstöke gefüllt .

.

.

-

·

.

.

-- . 60 1 _

-\

1. -- cfel. 50

-- . 60

1. 50 -[

\ _

vom St ik.

1. -- -- . 40 & 6. --

.

·

·

-- . 10

-. 20

B. Häute und Felle.

1. Häul,e und Felle, rohe, grüne, gesalzene, trokene; rohe behaarte Schaf-, Lamm- und Ziegenfelle; rohe Hasen- und Kaninchenfelle; rohe, frische und getrokuete Seehund- und Knl-, KanJkllc^--tttft-

.-

-

.

77"

-.

-

"2sa=32»r~

' .

2. Felle zur Pelzwerk- (Raucluvaaren-) Bereitung; gegerbte Häute, noch mit Haaren, für Sattlerarbeiten

per 100 Eil agramm. _t rar -- . ul/ J. « ----

2400

7. --

20. --

1300

-- . 60

5. -

200--250

3. -

3. --

10000

30. --

100. --

500--1000

7. --

10. --

16. --

20. --

C. Haare von Thieren, mit Ausnahme der unter XVI. D genannten, und Waaren daraus; Menschenhaare; Federn.

2. Borsten, sortirle und in Bündel gebundene 3. Pferdehaare, auch Büffelhaare: a . rohe, ungereinigte .

.

.

.

.

.

.

G. Menschenhaare, rohe und zubereitete, Perrükenmacher- und Haararbciten .

.

.

.

.

.

.

.

.

7 . Bettfedern, Daunen, Flaum

.

8 . Schreibfedcrii u n d Federspuhlen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

300

14

Entwurf des Bundesrathes.

Per 100 Kilogramm.

j^. DE i n fu. li r.

Durchselmittswcrtli.

Fr.

Zoll an st17.

alter.

Fr.

neuer.

Ct.

Fr. Ct.

XVI. Spinnstoffe, Gewebe und Waaren daraus.

D. Wolle von Schafen, einschliesslich der Ziegen-, Hasen-, Kaninchen- und Biberhaare, sowie Waaren daraus.

3. Waaren, auch in Verbindung mit Baumwolle, Leinen und Metallfäden: > b. rohe und weisse Tuch-, Zeug- und Fjlzwaaren; auch Schuhe und Lcistenschuhe aus solchen Stoffen, ohne Verbindung mit Leder; Lasting (Serge de Beriy), unter t Contrôle der Verwendung für Schuhfabrikation; 'Fussteppiche, bedrukte u n d unbedrukte .

.

.

.

c. bedrukte, gefärbte und farbig gewobene Tuch-, Zeugund Filzwaaren; auch solche Shawls und Schärpen (Umschlagtücher), soweit sie nicht unter F. 2 fallen d. Bänder u n d Lizen, Posamentirwaaron .

.

.

.

e. Strumpfwaaren, Handschuhe ausgenommen .

1000

7, 16, 30. -

25. --

1300 1 500 2000

16.-- &30.-- 16. -- 16. -

40. -- 30. -- 60. -

bis 500

-- . 60 & 1.50

-- . 60

50--100

1.50&7.--

3. -

E. Stroh, Rohr, Bast, sowie Waaren daraus.

1

1. Stroh, sortii"tcs, Rohr, Bast, Binsen, Schilf, Reisstroh, Rciswurzeln, Spartogras, Palmblätter, Seegras, Waldhaar 3. Grobe Matten und Fussdcken aus obigen Stoffen, auch andere Schilfvvaaren, Strohbesen, gemeine Strohbänder, etc, 4. Stroh- und Bastgeflechte (Tressen), nicht in Verbindung mit andern Stoffen, soweit sie nicht unter 3 oder 5 fallen

800

4

10. --

F. Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Puzwaaren, Strumpfwaaren ausgenommen.

;

_

,·,..,·,,«,,:.. . . . . . . . . .

2T~ETwfungssTükj(!, ShavdsT.iuiid Sc^'ärp.cii, von andern Stoffen 6. Herreuhüte aus Seide,/ ausgerüstete und nicht ausgerüstete O O

'2500 10000

30. 30. --

80. -- 100. --

10. Handschuhe aller Art, mit Ausnahme der ledernen und der Däumlinge .

.

.

.

.

.

.

.

.

4000

30. --

100. --

4--10

-. 30

-- . 20

XVII. Steine und Steinwaaren, sowie nicht anderweitig genannte mineralische Stoffe.

2. Kalk: b . Cément u n d hydraulischer Kalk

.

.

.

.

4. Schiefertafeln, auch in Rahmen, Schieferstifte; Bimssteine, Wezsteine aller Art; Feuersteine .

.

.

.

.

.

50

-- 30, 1 . 50 ' 3.' --

2. --

13

Abänderungs-Anträge der Kommission des Ständerathes, Per 100 Kilogramm.

^.

Einfuhr.

Durchschnittswertli.

Er.

XVI.

Neuer Zollansaz.

Fr.

Ct.

Spinnstoffe, Gewebe und Waaren daraus.

A. Baumwolle und Baumwollwaaren.

b. undichte, rohe und gebleichte Gewebe : au. Mousseline .

.

.

.

.

.

.

.

bb. glatter Tüll .

.

.

.

.

.

.

.

cc. brochirter Tüll .

.

.

.

.

.

.

c . bunte Gewebe (aus farbigem Garn) .

.

.

.

f. Verarbeitete /confectionirtej Gewebe, 'Soweit sie nicht unter F fallen .

.

.

.

.

.

.

.

h. Strumpfwaaren : etc. wie Entwurf, Handschuhe ausgenommen .

.

.

.

.

.

.

.

.

i . Stikereien u n d Spizen .

.

.

.

.

.

600 600 600

1000

15 10 20. --

30

700

ad. -

3000

800

30. -- 70. -

1. -- 0. --

B. Flachs, Hanf, Jute; Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren.

5. Leinen-, Hanf- und Jute-Garn und solches liciien vegetabilischen Spinnstoffen : a. Paktuchgarn bis und mit Nr. 10 .

b . Garn über N r . 1 0 , rohes, einfaches c. Garn, gezwirnt, gebleicht, gefärbt: a«, i n Strängen .

.

.

.

b b . i n Knäueln oder a u f Spuiden

aus andern älin.

.

.

.

120 500

.

.

.

.

.

.

.

.

800-1400

6. Pakleineii und Jutegewebe, unter 9 Fäden auf 5 Millimeter i m Geviert .

.

.

.

.

.

.

.

7. Leinen- und Jutegewebe, von 9 bis Ì3 Fäden auf 5 Millimeter im Geviert; Gurten und gewirkte Schläuche; alte u n d neue Sake .

.

.

.

.

.

.

.

8. Leinen- und Jutegewebe, über Ì3 Fäden auf i 5 Millimeter im Geviert, sowie alle gefärbten und be'dì i\kfeA^'Gèi))We Anmerkung ad B. 6. 7. 8. Bei Geweben mit Doppelfäden ist ein Doppelfaden für zwei Einzelfäden zu zählen.

1 2 . Leinengewebe, gestikte, u n d Spizen .

.

.

.

10. -

500--1000

15 -

100

2. --

500

12. --

1000

30. --

3000

70. -

750

(5. -- o

D. Wolle von Schafen, einschliesslich der Ziegen-, Hasen-, Kaninchen- und Biberhaare, sowie Waaren daraus.

2. Garn, auch mit anderen Spinnstoffen gemischt: a. rohes, einfach oder doublirt; Watte .

b. gebleicht, drei oder mehrfach gezwirnt c . gefärbt .

.

.

.

.

.

.

.

m--

700-1000

4

17

Abänderungs-Anträge der Kommission des Ständerathes.

Per 100 Kilogramm.

B.

.A- TI s fu Ix r.

Durchschnittswertli.

Fr.

3. A n d e r e W a a r e n : Düngstoffe, wie unter I. 3 der Einfuhr genannt

Neuer Zollansaz.

Fr.

Ct,

-. 05

2- Die nach dem Gewichte zu entrichtenden Gebühren werden vom Brutto-Gewichte der Waaren bezogen. Bei Waaren, welche unverpakt zur Verzollung gebracht werden, int ein der Tara entsprechender Gewichte-Zuschlag zu berechnen.

3- Die im Tarife nicht besonders genannten Gegenstände, Waaren und Waarengattungen sind durch den Bundesrath analog den aufgestellten Positionen zu tarifiren.

4- Der Bundesrath wird ermächtigt, die erforderlichen Vollziehungs-Verordnungen zu diesem Geseze zu erlassen und ein Waaren-Verzeichmss anzufertigen.

5- Durch gegenwärtiges Gesez sind aufgehoben : der Zolltarif vom 28. August 1851 und die denselben modifizirenden Bundesbeschlüsse vom 14. Heumonat 1855 /G.-S. V. 126J, vom 19. IIc.umonat 1856 /G.-S. V. 355), vom 1. August 1863 /G.-S. VII. 602/, vom 15. Wintermonat 1865 /G.-S. VIII. 627/, vom 6. Heumonat 4867 '/G.-S. IX. 66J, vom 10. Oktober 1874 /G.-S. n. F. I. 2:i!>/, vom 24. Dezember 1874 /G.-S. n. F. L 4Ô7/, sowie die durch die Bundesversammlung r/ent'.hmigtKii Bundesrathsbeschlüsse vom 2.9. Brachmonat f 13. August 1876 /G.-S. n. F. II. 39!)J und vom 5. Januar 1877 /G.-S. n. F. II. 58%).

ß. gleich wie 2. des Entwurfes.

17

Entwurf des Bundesrathes.

Per 100 Kilogramm.

DB. _A_ u. s f w. li r.

Durehsclinittsvvcrtli.

Fr.

3. A n d e r e W a a r e n : Diingstoffe, wie unter I. 3 der Einfuhr genannt

Zollausax alter.

neuer.

Fr. Ct.

Fr. Ct.

-- . 02

-- . 02

2. Der Bundesrath wird beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesezes vom 17. Brachmonat 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgeseze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesezes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusezen.

3. Der Bundesrath wird ermächtigt, zu demselben die erforderliche Vollziehungsverordnung zu erlassen.

16 Abänderungs-Anträge der Kommission des Ständerathes.

Per 100 Kilogramm

.A-. DB i n ±' \ÜL h r .

Durchschnittswertli.

0

Neuer Zollansaz.

Fr.

Fr.

Ct.

XIX. Thiere und thierische Produkte, nicht anderweitig genannte.

D. Thierische Produkte, nicht anderweitig genannte.

15

-·02

2. Elfenbein, Wallross- und andere Thierzähne ; Schildpatt, roh

1800

ii. Fischbein, rohes und gerissenes (Wallfischbarden/

.

1200

5. -(j .

4- Fischbein, abgeschliffenes

.

1 . Knochen u n d Klauen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

15 -

5- Andere nicht anderweitig genannte animalische Produkte: Thierhörner, rohe Hornplatten, blos geschnittene Knochenplatten, Perlmutter, roh; etc. .

.

.

.

.

.

(}. Blasen u n d Därme, Käselab

.

.

.

.

.

i)

110

JU,

;}_

450

7- Wachs

----

-- . 60

100

.

XX. Töpferwaaren.

2 . Dachziegel, Baksteine, gewöhnliche .

.

.

.

.

5

-- . 10

· 20

-· 15

5- Töpferwaaren, gemeine, mit grauem oder rolhem Bruch; Schüsseln und Krüge von grauem Steingut; Ofenkacheln .

50

2. --

ß. Fayence, gewöhnliche, einfarbige, und andere nicht unter 5, 7 oder 8 genannte Töpferwaaren .

.

.

.

.

100

ß. Dachziegel, Baksteine, glasirte ; Thonfliesen, Platten, llöhren, etc., glasirt u n d unglasirt .

.

.

.

.

4- Irdene Gasretorten u n d Schmektiegel

.

.

.

.

I 1 1

7. Fayence, feine, bedrukt, bemalt, vergoldet, versilbert, mit Verzierungen in erhabener oder durchbrochener Arbeit ; Porzellan, weisses oder mit eitierti farhigefn Rnnd^twifcn^., Parian; Biscuit; etc. .

.

.

.

.

.

.

.

1

g. Porzellan, bemalt, vergoldet

.

.

.

.

.

.

'1 M

1

TUt'HliìJÌ'1'J

300-500 400-800

-- . 30

10.

ili

11 i

t

· · " ' " - "20« -

40- -

16

Entwurf des Bundesrathes.

Per 100 Kilogramm.

_Ä_. El i n ±*w Ta. r.

Dnrchschnittswerth.

Zollans az alter.

Fr.

Fr.

15

frei

neuer.

Ct.

Fr. Ct.

XIX. Thiere und thierische Produkte, nicht anderweitig genannte.

D. Thierische Produkte, nicht anderweitig genannte.

1. Knochen und Klauen 2. Elfenbein, Wallross- und andere Thierzähne

1800

3. Rohes und gerissenes Fischbein

1200

(Wallfischbarden)

4. -- 4

_. 10

5. 5. --

4. Andere nicht anderweitig genannte animalische Produkte: Thierhöraer, rohe Hornplatten, blos geschnittene Knochenplatten; Perlmutter, roh; etc. .

.

.

.

.

.

110

--.60&4.--

2. --

5 . Blasen u n d Därme, Käselab

.

.

.

.

.

.

100

-- . 60

6 . Wachs

.

.

.

.

.

.

450

1. 50

-- . 60 3. -

5

-- . 08

-. 10

20

-- . 08

-- . 80

4. Töpferwaaren, gemeine, mit grauem oder rothem Bruch; Schüsseln und Krüge von grauem Steingut; irdene Pfeifen a n einem Stük .

.

.

.

.

.

.

.

50

1. 50

2. --

5. Fayence, gewöhnliche, einfarbige, und andere nicht unter 4 oder 6 genannte Töpferwaaren .

.

.

.

.

100

4. -- &16.--

10. --

.

.

.

.

XX. Töpferwaaren.

2. Dachziegel, Baksteine, Thonfliesen, Platten, Röhren, etc. .

3 . Irdene Gasretorten u n d Schmelztiegel

i

.

.

(!..,, _!·»,,. ,'·.',. .;··, -

.

.

·,,;.;:·>·"

jG-^Favencej^feine^bedrukt, bemalt,, ^vergoldet, versilbert, mit Verzierungen .in erhabener oder] durchbrochener1 Arbeit; Porzellan; Pariau;' Biscuit; 'Tèrra cotta, etc.

.

200--500

16. --

30. --

_

15

Abänderungs-Anträge der Kommission des Ständerathes.

Per 100 Kilogramm.

-A-.

IC i n f* u. la. r.

Neuer Zollansaz.

Dnrchschnittswerth.

Fr.

Fr.

Ct.

XYII. Steine und Steinwaaren, sowie nicht anderweitig genannte mineralische Stoffe.

7. Alabaster und Marmor, in Platten geschnitten: a. roh .

.

.

.

.

.

.

b . polirt .

.

.

.

.

.

.

l 50 3 -

80

.

.

.

9. Dergleichen Steinhauerarbeiten aus Marmor, auch Grabsteine, etc.

10- Meerschaum, unverarbeiteter .

.

.

.

.

l 50 10 -

.

XVIII. Steinkohlen, Theer, Pech und Harze.

B. Theer, Pech, Harze.

2. Vegetabilische Harze aller Art, mit Ausnahme der unter III. A . u n d B . genannten .

.

.

.

.

.

50--100

--. 60

5. ,,Benzin" zu III. B. 2 versezt und hier gestrichen.

6. Andere Mineral- und Theeröle, rohe und gereinigte .

40

7 . Harzöl, etc., w i e E n t w u r f . . . . . . .

70

l 50 l 50

XIX. Thiere und thierische Produkte, nicht anderweitig genannte.

A. Thiere.

11. Diese Position wird gestrichen.

l1. Bienenstöke, gefüllte .

.

1.

^ 2.

3-

vom Stük.

.

.

.

.

.

-. 20

B. Häute und Felle.

Häute und Felle, rohe, grüne, gesalzene, trokene, zur Lederbereitung; rohe behaarte Schaf-, Lamm- und Ziegenfelle5 rohe Hasen- und Kaninchenfelle; rohe, frische und ge'troknete Seehund- und Robbenfelle ; etc.

.

.

.

.

.

' ' '·· UM" .V.i.-iVli;,.,, Gegerbte Häute, noch mit Haaren, für Sattlerarbeiten .

Felle zur Pelzwerk- [Rauchwaaren-) Bereitung

"£ter 100 Kilogramm.

250 - 320 1

5Oft ' '"° i

1. -- »«Sur.,.,,,

10-

1700

20.

400-1000

3

C. Haare von Thieren. mit Ausnahme der unter XVI. D genannten, und Waaren daraus; Menschenhaare; Federn.

2. Borsten, sortirle und in Bündel gebundene 3. Pferdehaare, auch Büffelhaare: a . rohe, ungereinigte .

.

.

.

.

.

.

200--250

2

6 . Menschenhaare, rohe u n d zubereitete 7- Perrükenmacher- u n d Haar arbeiten 8- Bettfedern, Daunen, Flaum .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

6000

60 100.

9- Schreibfedern u n d Federspuhlen

.

.

.

.

.

.

.

.

10000 500--1000 300

10.

10

11

Entwurf des Bundesrathes, Per 100 Kilogramm.

.A.. El i n f u Ji r.

Dnrclisclmittswertli.

Fr.

Zollansaz alter.

Fr.

neuer.

Ct.

Fr. Ct.

XIII. Nahrungs- nnd Gennssmittel, Getränke.

2 2 . Sago u n d Tapioka

.

.

.

.

2 4 . Schalthiere: Austern, Seekrebse, etc.

.

.

.

.

.

.

.

.

26. Tabak: a. unbearbeitete Blätter; Stengel oder Rippen, Abfälle der Tabakfabrikation .

.

.

.

.

.

.

.

b. Tabakfabrikate: 1) Rauchtabak, in Rollen, abgerollten oder entrippten Blättern, oder geschnitten; Carottcn oder Stangen zu Schnupftabak; Tabakmehl und Kautabak 2) Cigarren und Cigaretten, Schnupftabak

7. -

150

7. -

30. -

100-150

7. --

20. --

300 1000 800

27. Thee 28. Zuker: a. Rohzuker mit Einschluss des Kristallzukers .

b. Zuker, raffinirter .

.

.

.

.

.

.

.

c. Syrup, farbloser d . Rüben-Syrup, brauner, Melasse e . Malzzuker u n d Traubenzuker

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

29. Bier (und Malzextrakt) in Fässern; Bierhefe

4

150

40. -- 16. -- 16. --
80. --

100 100

rj

7. --

8. -- 8. --

100

7. --

8. --

·45 75 40--50

3. -- 7. - & 3 0 . -- 1. 50

1. 50 8. -- 3. 50

31. Branntwein, Weingeist, Sprit und andere geistige Getränke, wie : Cognac, Rhum, Liqueurs, etc. : ·""Cfe- '

Anmerkung. Für Sprit, der zur Herstellung von_an.dexn geistigen: CrBtränSen verwendet worden , ist bei Ausfuhr von lezteren, auf Nachweis, die flälfte des bezahlten Einfuhrzolles rükzirvergüten.

70

3. --

6. -

.

220

1. --

2. --

2. Andere, z. B. aus Stearin, Wachs, etc.; Wachsrödel und Streichkerzchen .

.

.

.

.

250

16. --

15. --

3 5 . Wein i n Fässern

.

.

.

.

.

.

.

.

XIY. Oele, nicht anderweitig genannte, Fette, Kerzen und Seifen.

A. Oel.

1 . Olivenöl, feines Speiseöl

.

.

.

.

.

.

C. Kerzen.

10

Abänderungs-Anträge der Kommission des Ständerathes, Per 100 Kilogramm.

.A^. E i n f'iz li r.

werth.

Neuer Zollansaz.

Fr.

Fr. Ct.

Durclisclmitts-

XII. Metalle und Metallwaaren.

F. Zinn und Zinnwaaren, auch Britanniametall.

1. Zinn in Barren, Blöken, Platten oder Bruch 3 . /jinmvaaren, nicht bemalte, nicht polirle .

4 . /ümwaaren, bemalte, polirte .

.

.

240

.

.

.

.

.

.

600

1000

3 20 30

XIII. Nahrungs- und Genussmittel, Getränke.

4. Esswaaren, feine: Fische, getroknete, geräucherte, gesalzene, niarinirte, in Gefässen unter 5 Kilo; alle in Oel oder Essig eingemachten Fische, in Büchsen oder Gläsern; geziikt'.rte Beerensäfte, nicht speciali genannte, Contitüren und Zukcrwork aller Art, auch verzukerte Früchte und Malzbonbons; feines Bakwerk und Kuchemverk aller Art, Loudoubiscuits, Pasteten; Kapern, Oliven, Trüffeln, Kaviar und Kaviarsurrogate; Essig in Flaschen, zubereiteter Senf, sowie Senfmehl in Büchsen oder Paketen; Tafel salz, pulverisirtes ; Käse i n Detailverpakung ; etc. .

.

.

.

.

.

5. Fische, Geflügel, Wildpret: a. Fische, frische .

. l vorbehalten die im Zollgesez, l>. Geflügel, lebendes oder > Art. 5. f, vorgesehene Zoll(jetödte.tes .

.

. ) Befreiung c, Wildpret, auch Wurstwaaren

500

50. --

300

10. --

80

4 -

200--300"

2- -

200-230

10. --

150

10 -

25

- 60

220

10 -

6. Fische, getroknete, etc. wie Entwurf.

a . Häringe l>. Andere

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

&r Fleisch, gesalzenes, etc. wie Entwurf .

.

.

.

10: Früchte: c. ungezukert conservirte, in Büchsen oder Gläsern, sow i e ungezukerte Beerensäfte .

.

.

.

.

11. Gemüse, conservirte; eingesalzene, getroknete oder in Essig: l>. in Büchsen oder Gläsern .

.

.

.

.

.

16. Kaffee: c . Cichorienwur/.eln, getrokuete .

.

.

.

.

Nach Ì9. wird eingesciialtet: l 20- Oel /SpeiseölJ, in Blc.chrjefässK>i odi'r Flaxchen Die nachfolgenden Positionen der Cat. XIII. werden hiedurch um je eine Ziffer vorgerükt.

22- Reis: a. ungeschälter b . geschälter .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

".

.

.

25 50

30 50

Abänderungs-Anträge der Kommission des Ständerathes, Per 100 Kilogramm.

-A.. E: i n fn li r.

Dnrclisclinittswerth.

Fr.

Neuer Zollansaz.

Er.

Ct.

XI. Literarische, wissenschaftliche und Kunstgegenstände, etc.

2. Bildhauerarbeiten aller Art, etc. wie Entwurf .

10 -

A n m e r k u n g : wie Entwurf.

10 10 -

3. Abgüsse und Formerarbeit, von Gyps, etc. wie Entwurf .

4 . Glasgemälde .

.

.

.

.

.

.

.

.

XII.

Metalle und Metallwaaren.

A. Blei und Bleiwaaren, auch mit Spiessglanz legirt.

4 . Bleiwaaren, grobe, etc. w i e Entwurf.

6 . Buchdrukerlettern, neue .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

80-100 300

3 50 10 -

350

20. -

B. Eisen- und Stahl, Eisen- und Stahlwaaren.

c. fei ne Eisen- undStahlwaaren:polirt, bemalt, uernifceît, oder emaillirt, auch in Verbindung mit andern Materialien, mit Ausnahme der unter VIII. l fallenden Gegenstände; Draht mit Garn, Kautschuk oder Guttapercha umsponnen; Waffen aller Art und Waffenbestandtheile; chirurgische Instrumente; Arbeiten aus Metallgeweben --5^ oder Draht; Thurmuhren; etc.

.

.

.

C. Kupfer und Kupferlegirungen (Messing, etc.) und Waaren daraus.

2. Kupfer oder Messing, in Barren, Blöken, Platten oder Bruch, altes Gloken- u n d Kanonenmetall .

.

.

.

.

200

3

3. Kupfer oder Messing, geschmiedet, gewalzt, etc. wie Entwurf

250

6- -

4. Kupferschmied- und Gelbgiesserwaaren, etc. wie Entwurf .

700

25 -

1600

15- -

-

D. Nikel und Legirungen daraus (Neusilber, Argentan).

1. In Stangen, Platten oder rohen Stüken, gewalzt, gezogen, Blech, Draht

3

10

Entwurf des Bundesrathes, Per 100 Kilogramm.

-A_. E i n f n. la r.

Durchsclinittswcrth.

Fr.

Zollunsiiz alter.

Fr.

neuer.

Ct.

Fr. Ct,

XII. Metalle und Métal Iwaaren.

F. Zinn und Zinnwaaren, auch Britanniametall.

1. Zinn in Barren, Blöken, Platten oder Bruch 3. Zinnwaaren, nicht bemalte, nicht polirte .

4 . Zinnwaaren, bemalte, polirte .

.

.

.

.

2. 50

240 600 1000

1. 50 7.

16. --

30. --

500

1(5. -

50. --

50. --

XIII. Nahrungs- und Genussmittel, Getränke.

4. Esswaaren, feine: Fische, getroknete, geräucherte, gesalzene, marhrirte, in Gefässeu unter 5 Kilo; alle in Oel oder Essig eingemachten Fische, in Büchsen oder Gläsern; coiisorvirte Früchte, Gemüse, etc., in Gefässen unter 5 Kilo ; Confitüren und Zukerwerk aller Art, auch verzukerte Früchte und Malzbonbous; feines Bakwerk und Kuchenwork allei' Art, Londoubiscuits, Pasteten; Kapern, Oliven, Trüffeln, Kaviar und Kaviarsurrogate; Essig und Oel in Flaschen, zubereiteter Senf, sowie Seufpulver in Büchsen oder Paketen; Dessertkäse i n Detailverpakung: etc. .

.

.

.

.

.

5. Fische, frische, und Geflügel, lebendes (vorbehalten die im Zollgesez, Art. 5. f, vorgesehene Zollbefreiung) oder gotödtetes, Wildpret, auch Wurstwaaren .

.

.

.

6. Fische, getroknete, geräucherte, gesalzene, marinirte, in Gefässen von und über 5 Kilo : a . Häringe .

.

.

.

.

.

.

.

. l b . Andere .

.

.

.

.

.

. . . f 8. Fleisch, gesalzenes, geräuchertes, sowie eingekochtes in Büchsen ; Spek, gedörrter. <<><_· , · .

10. Früchte: c. ungezukert conservirte, in Gefässen von oder über 5 Kilo 11. Gemüse, conservirte; eingesalxene oder getroknete: b. in geschlossener Verpakung, von und über 5 Kilo 16. Kaffee: c . Cichorienwurzeln, getroknete .

.

.

.

.

21. Reis, geschälter und ungeschälter

300

--. 40 & 4.

10. --

4

3.

200--300

4. --

4.^

120--200

16. --

80

100

7

10. --

5. -

50

--. 60

l ...

40

--. 30

--. 40

12

Entwurf des Bundesrathes, Per 100 Kilogramm.

.A.. 13 i u t' n li r.

Dni'disclinittswci'th.

Fr.

Zollansaz alter.

Fr.

nener.

Ct.

Fr. Ct.

XIV. Oele, nicht anderweitig genannte, Fette, Kerzen und Seifen.

D. Seife.

2. Parfumerie- und Toilctt.enscife, in Täfelchcn, Kugeln, Büchsen, Topfen, etc.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

350

I.50&30.--

1. Lösch- und l'akpapier, Pappcudekul und Prcssspälme, rohes Tapetenpapier, Wachs- und Theerpapier, Oelpapier zur Verpa^kung, (ilas-, Snud- u n d Ro.stpapicr .

.

.

.

80

3. -- &16.--

3

2. Druk-, Schreib-, Post-, Karten- und ZeichnuugspnpiiT, einfarbiges, auch überzogener Puppendekel und Pergameutpapier .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

120-250

7._
7. --

3. Alburninirtes Papier, Glanz- und Por/.ellanpapier, mehrfarbiges Papier aller Art, Gold- und Silberpapier, Papiertapeten .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

200 - 500

20. -

XV. Papier und Pappwaaren.

16. --

15. --

4. Etiquetten, gednikte, lithographirte und geprägte; gedrukte Formulare und Umschlugbogen üller Art, Noteupapiei', liuirtes Papier, Papiersäke aller Art, papierue Henideiusä/.e, Kragen u n d Munehetten, etc. .

.

.

.

.

.

400

16.--,£30.--

20. -

6. Waaren aus Pappendekel oder Pappmasse, mit Ausnahme der unter XI gehörenden, auch iu Verbindung mit andern Materialien, soweit sie nicht unter VIII. l fallen ; Buchbinderund Cartoiinagearbeiten,. Schreibkalender, Agenda, etc.

400

16. -

20. -

XVI. Spinnstoffe, Gewebe und Waaren daraus.

A. Baumwolle und Baumwollwaaren.

3. Baumwollgarn und Baumwollzwirn, auch mit andern Spinnstoffen gemischt: « . einfach, r o h oder gebleicht .

.

.

.

.

.

b . gefärbt, gezwirnt .

.

.

.

.

.

.

.

400 600

4. ~
6. -- 10. --

4. Waaren aus Baumwolle, auch mit Leinen- und Metallfäden gemischt : a. dichte, rohe und gebleichte Gewebe (Tücher)

600

4. --&16.--

15. --

11

Abänderungs-Anträge der Kommission des Ständerathes, Per 100 Kilogramm.

-A.. DB i ii fu. li r.

Durchscliuittswertü.

Neuer Zollanm.

Fr.

Fr.

Ct,

XIII. Nahrungs- und Genussmittel, Getränke.

»3- Sago u n d Tapioka

.

.

.

.

.

.

.

.

25- Schalthiere: Austern, Seekrebse, etc.

.

.

.

.

27. Tabak: a. Tabakrippen oder Stengel und Abfalle der Tabakfabrikation .

.

.

.

.

.

.

.

b. Unverarbeitete Tabakblätter .

.

.

.

.

c. Zerkleinerte Tabakabfälle zur Schnupftabakfabrikation, i n Mehlform; Rippenmehl .

.

.

.

.

.

d. Carotten und Stangen zur Schnupftabakfabrikation .

e. Tabakfabrikate: i/ Rauchtabak in Rollen, abgerollten oder cutrippten Blättern oder geschnitten; Jìippentabak, Kautabak 2/ Schnupftabak .

.

.

.

.

.

.

3 ) Cigarren .

.

.

.

.

.

.

.

4/ Cigaretten .

.

.

.

.

.

.

.

28- Thee 29- Zuker: a. Rohzuker mit Einschluss des Kristallzukers b. Zuker, raffinirter : i ] i n Hüten .

.

.

.

.

2] geschnitten, gestossen und in Stüken c . Syrup, farbloser u n d reiner .

.

d. Rübensyrup, brauner, von brenzlichtem Melasse .

.

.

.

.

.

e. Malzzuker und Traubenzukor

.

.

150 150

20-30

10

30-40 100-200

20 30-

100--150

200 250 500-600 1000-1200 «oo 100

.

.

.

.

.

Geschmak, .

.

.

30- Bier C«nd Malzextrakt) in Fässern; Bierhefe

5- 15 20.

40.

6(f- 80- -

100. --

60 8. --

100

8. --

110

10 -

100

45 75 40-50

8. --

i. 50 8. --

3- -

32- Branntwein, Weingeist, etc. wie Entwurf.

Die Anmerkung wird -gestrichen.

56- Wein in Fässern

70

5 -

XIV. Oele und Fette, nicht anderweitig genannte, Kerzen und Seifen.

A. Oel.

1. Olivenöl, in Fässern

220 C. Kerzen.

2. ,,Streichkerzchen" zu III. B. 9 ,,Zündhölzchen aller Art* versezt.

2. --

13

Entwurf des Bundesrathes, Per 100 Kilogramm.

A..

Einfuhr.

Durchschnitts wertli.

Fr.

XVI.

Zollansaz alter.

Fr.

neuer.

Ct.

Fr. Ct.

Spinnstoffe, Gewebe und Waaren daraus.

A. Baumwolle und Baumwollwaaren.

b. undichte, rohe und gebleichte Gewebe (Mousselinerie und Tüll)

600

c . bunte Gewebe (aus farbigem Garn) .

.

.

.

f. Gewebe, rohe oder gebleichte, verarbeitete (confectionirte), soweit s i e nicht unter F fallen .

.

.

.

/t. Strurnpf'waaren : Strümpfe, Unterkleider, Hauben, Jäkchen, Schuztücher, etc. .

.

.

.

.

.

.

.

i . Stikereien .

.

.

.

.

.

.

.

.

4 . -- &16. -

20. --

900

16. --

25. -

700

30. --

30. -

600

3000

30. --

30. 70.

--. 60 4. -- 7. --

1.

6.

10.

1. 50

2.

6. -- &30.--

B. Flachs, Hanf, Jute; Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren.

5. Leinen-, Hanf-, Jute-Garn und solches aus andern vegetabilischen Spinnstoffen · a. Paktuchgarn bis und mit Nr. 10 .

b. Garn über Nr. 10, rohes und gebleichtes c. Garn, gefärbtes und gezwirntes .

120 500 500--1000

6. Pakleinen und Jutegewebe, bis und mit 8 Zettelfäden auf d e n Centimeter .

.

.

.

.

.

.

.

100

7. Leinen- und Jutegewebe, über 8 bis und mit 13 Zettelfäden auf den Centimeter; Gurten und gewirkte Schläuche; alte und neue Sake .

.

.

.

.

.

' .

500

-8r-Leiaen.r_unxLJutegewebe, über 13 Zettelfäden auf den Ccntimeter, auch gefärbte und bcdrukfc '~7~~".

T

1 2 . Loinengewebe, gestikte

.

.

.

.

.

.

.

1. 50,4, da: 7.--

12. --

TOÖTT

16. --

"5ÖT-

3000

20. -

70. --

D. Wolle von Schafen, einschliesslich der Ziegen-, Hasen-, Kaninchen- und Biberhaare, sowie Waaren daraus.

2. Garn, auch mit andern Spinnstoffen gemischt : a. einfaches, ungefärbtes oder gefärbtes; doublirtes ungefärbtes ; Watte .

.

.

.

.

.

.

.

b, doublirtes gefärbtes; drei oder mehrfach gezwirntes, ungefärbtes oder gefärbtes .

.

.

.

.

.

750 700--1000

4. -- &1.

7.

6.

10.

12

Abänderungs- Anträge der Kommission des Ständerathes, Per 100 Kilogramm.

.A.. IE i 11 fix h r.

Durchschnittswert)].

Neuer Zollansaz.

Fr.

Fr.

Ct.

XIV. Oele und Fette, nicht anderweitig genannte, Kerzen und Seifen.

D. Seife.

2. Toile.tte- und parfümirte Büchsen, Töpfen, etc

Seife,

in Täfelchen, Kugeln,

350

20. --

80

3. -

XV. Papier und Pappwaaren.

\. Gewöhnliches, nicht geglättetes Pakpapier, rolies Tapetenpapier; Wachs- und Theerpapier, Oel)taj>ier zur Verpakung; Glas-, Sand- und Schmirgelpa)>icr; gewölmlicher grauer Pappendekel .

.

.

.

.

.

.

2. Druk- und Schreibpapier, einfarbiges; Zeichnungs-, Post-, Karten-, Seiden-, Lösch- und FiUrirpapi&r ; überzogener Pappendekel, Pressspähne, Papierdüten .

.

.

.

120--250

7.

3. Mehrfarbiges Papier, Gold-, Silber- und Glanzpapier, Papiertape.ten und alle sub i und 2 nicht aufgcfültrteii Pnpiergattiingan .

.

.

.

.

.

.

.

200--500

20- -

4. Etiquetten und Formulare aller Art, Notenpapier, linirtes Papier, Couverts und Pa.pierumschläge /BandesJ aller Art, Afficiien, Prospekte; papierene Hemdeinsäze, Kragen, Manchetten u . dgl. .

.

.

.

.

.

.

.

400

20. --

6. Wiiareu aus Puppendekel oder Pappmasse, mit Ausnahme der unter XI gehörenden, auch in Verbindung mit andern Materialien, soweit sie nicht unter VIII. l failen; Buclibinrlerund Cartonnagearbeiten, Einbanddeken, Geschäftsbücher, Schreibkalender, Agenda, ete

400

20.

300-400 400 500 500 700

8-

XVI.

Spinnstoffe, Gewebe und Waaren daraus.

A. Baumwolle und Baumwollwaaren.

3. Baumwollgarn und Baumwollzwirn, stoffen gemischt : a . einfach, r o h .

.

.

b . gezwirnt oder gebleicht .

c . gefärbt .

.

.

.

auch mit andern Spinn.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

4. Waaren aus Baumwolle, auch mit Kaittsclmk-, Leinen- und Metallfäden gemischt : a. dichte, rohe und gebleichte G-ewebe (Tücher) : aa. grobe, unter 40 Fäden auf ~> mm im Grvirrt bb. feine, mit oder über 40 Faden auf r>mm im Geviert Anmerkung. Zettel und Eintrag zusammengenommen.

400 600

R.

10.

10

15.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1877

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

54

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.12.1877

Date Data Seite

637-644

Page Pagina Ref. No

10 009 778

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