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künstliche Fütterung (Schlempe, Treber etc.) angewiesen, sich in schlechtem Zustande befindet und demnach auch für die Anstekung leichter empfindlich ist.

B e r n , den 19. Januar 1877.

Eidg. Departement des Innern.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 19. Januar 1877.)

Der Bundesrath hat sich veranlaßt gesehen, sämmtliche Kantonsregierungen an die genaue Beobachtung der zwischen der Schweiz und auswärtigen Staaten getroffenen Uebereinkommen, betreffend gegenseitige kostenfreie Mittheiluug von Todscheinen, zu erinnern. Das diesfällige Kreisschreiben lautet also: ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Die italienische Regierung hat uns mitgetheilt, daß zu wiederholten Malen kantonale Behörden, dem Uebereinkommen vom 1./9. September 1870 zwischen der Schweiz und Italien (A. S. X, 299) zuwider, es unterlassen haben, Todscheine für in der Schweiz verstorbene Angehörige des Königreichs den betreffenden Heimatbehörden auf diplomatischem Wege zukommen zu lassen, und daß, als die leztern jene Aktenstüke verlangten, schweizerischerseits die Bezahlung der gesezlichen Gebühren unter dem Vorgeben verlangt worden sei, die betreffenden Dokumente seien jenen bereits früher zugestellt worden, welcher Behauptung aber die amtliche italienische Liste widerspricht.

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,,Da wir Grund zur Annahme, haben, daß derartige Unterlassungen wirklich stattgefunden, so laden wir Sie ein, die Civilstandsbeamten Ihres Kantons an die Bestimmungen der Vereinbarungen zwischen der Schweiz und auswärtigen Staaten, betreffend amtliche und unentgeltliche Bestellung schweizerischer Civilstandsakten an fremde Behörden, wie sie unterm 22. Dezember 1875 von unserm Departement des Innern zuhanden jener Beamten veröffentlicht worden sind, zu erinnern, damit sie sich fürderhin nach denselben richten. "

Der Bundesrath hat beschlossen, das von der Gotthardbahndirektion für das V. Baujahr des großen Gotthardtunnels aufgestellte Programm nebst Kostenvoranschlag den eidgenössischen Ständen Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwaiden (beide Theile), Zug, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Schaffhausen, Aargau, Thurgau und Tessin, sowie den Direktionen der Schweiz.

Nordostbahn und der Centratbahn zar Kenntniß zu bringen, mit folgendem Kreisschreiben : ,,Wir beehren uns, Ihnen zur Kenntniß zu bringen, daß die Gotthardbahn-Direktion für das V. Baujahr des großen Gotthardtunnels, nämlich für den Zeitabschnitt vom 1. Oktober 1876 bis 30. September 1877, folgendes Programm nebst Kostenvoransehlag aufgestellt hat.

"Es wird angenommen, daß der Unternehmer die im Nachtragsvertrag vom 21./25. September 1875 für die Periode vom li Oktober 1876 bis 30. September 1877 vorgesehene Arbeit leiste, und daß er den bis 30. September abbin eingetretenen Rükstand im Läufe der vier Jahre, in welchen er den Tunnel zu vollenden hat, nachhole, beziehungsweise die Leistung auf die fraglichen vier Jahre gleichmäßig vertheilt · werde. Gestüzt hierauf erhält man folgendeVoranschlagsrechnungg :

Voranschlag

Fortschritt derTuiinelarbeiteii Fortschritt der Tunnelarbeiten

Differenz.

Meter.

Meter.

Meter.

6776 4453 4374 3057 3549 2990 2528 145

6878,o 4504,i 3381,4 2432,9 2411,o 1905,4 2105,o 145,o

§ $ £

Richtstollen . . . .

Erweiterung desse! beìi .

Sohlenschliz . . . .

! Strosse Gewölbe Widerlager . . . .

Abzugskanal . . . .

Richtungstunnel . . .

-f + -- -- --

102,o 51,, 992,6 624,i 1138,o 1084,ö 423,o

^ 1 B

g Mevon ab 3/* S des Rükstands S : Ms o 30. September Ä !

1876.

Meter.

9281 7236 7179 5802 6306 5786 5330 145

Meter.

744 468 854 813 317

auf 30. Septbr. 1877.

Konventioneller Einheitspreis.

Arbeiten.

& * 1 u ro

auf 30. September 1877 Totaler Fortschritt.

der

am 30. September 1876 in Wirklichkeit

Bezeichnung

Gesanimtkosten

Meter.

Fr.

Fr.

800 9281 7236 1000 6435 450 5334 450 5452 600 4973 400 5013* 70 145 1500 *) theilweiae unvollendet.

Wenn von obigen Gesamtntkosten 1)is und mit 30. Sept,ember 18 77 von abgezogen werden die Subsidie nbeträge ier ersten Tfier Bauj ihre mit so verbleiben als Voraiischlagssumme füi das V. Bilui ah r Mit Hinzurechnung der tu afteu Ann u i tat von .

stellt sich "der Subsidie ivoranscjhlag für ( las V. Baujahr auf

7,424,800 7,236,000 2,895,750 2,400,300 3,271,200 1,989,200 350,910 217,500 ~25,785,660~ 25,785,660 15,232,575 10,553,085 3,148,148 13,701,233

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Der Bundesrath genehmigte das Protokoll der eidg. Pensionskommission über ihre Sizung vom 9/10. dies. Nach diesem Protokoll kommen auf das laufende Jahr 206 Pensionen, nämlich: 192 bisherige mit Fr. 41,295 14 neue ,, ,, 2,610 Fr. 43,905 Die Pensionen wurden vermindert: 1) durch Absterben von Pensionirten um 2) ,, Streichung ,, ,, 3) ,, Reduktion ,, ., ,, Vermehrung der Pensionen fand statt: 1) durch Erhöhung der Pensionen um .

2) ,, 14 neue Pensionen um .

.

.

.

.

. Fr.

. ,, . ,,

2,340 650 485

"Fr.

3,475

. Fr. 745 ,, 2,610 Fr

somit eine Verminderung um

.

.

. Fr.

3,355 120

(Vom 24. Januar 1877.)

Der Bundesrath hat den Hrn. Oberlieutenant Rudolf T h a l m a n n , von Siggisegg (Thurgau), Pferdarzt der Batterie Nr. 39, von seiner Stelle enthoben.

(Vom 26. Januar 1877.)

Der Bundesrath hat, auf den Antrag seines Militärdepartements, beschlossen : 1. Vom 1. Januar 1877 an sind die patentirten ' Munitionsverkäufer verpflichtet, die scharfen klein Kaliber Metallpatronen den inländischen Schüzengesellschaften zum Preise von Fr. 66 das Tausend zu verkaufen.

2. Den Munitionsverkäufern wird zu diesem Zweke die Munition zum Preise von Fr. 63. 50 durch das eidg. Munitionsdepot geliefert.

149 3. Für Lieferungen ins Ausland werden den Munitionsverkäufern die Patronen vom eidg. Munitionsdepot zu Fr. 71 das Tausend berechnet.

4. Der für die Unterstüzung freiwilliger Schieß vereine im Budget für das Jahr 1877 mit-110,000 Franken aufgenommene Posten wird auf Fr. 145,200 erhöht.

5. Der Artikel 6 der Verordnung vom 17. Januar 1876*) wird abgeändert wie folgt; ,,Die eidg. Militärverwaltung trägt : b. durch das Budget M u n i t i o n s d e p o t die Provision auf dem Patronenverkauf zu je Fr. 2. 50 für 1000 Stük."

6. Die Munition für die diesjährigen Militärschulen und Kurse ist zum bisherigen Preise gleich wie im lezten Jahre zu verrechnen.

Hr. Major B r u p p a c h e r , von Winterthur, Artillerie-Instruktor II. Klasse, hat mit Schreiben vom 19. dies die Entlassung von dieser Stelle nachgesucht, welche Entlassung ihm vom Bundesrathe unter Verdankung der geleisteten Dienste ertheilt wurde.

Der Bundesrath hat gewählt : (am 22. Januar 1877) als Telegraphistin in Grenchen : Frau Mina Eichholzer,Uhrenarbei-terin, von Luterbach, in Grenchen (Solothurn) ; (am 26. Januar 1877) als Telegraphistin in Veyrier : Frau Witwe Marie Corajod, von und in Veyrier (Genf), Postablagehalterin daselbst.

*) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band II, neue Folge, Seite 63.

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27.01.1877

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145-149

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