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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 1. Dezember 1851.)

Auf den Antrag des Postdepartementes ist der Rheinthaler Tagkurs zwischen Rheinek und Ragaz, welcher bisber nur als Sommerkurs bestanden, zum bleibenden Jahreskurse erhoben worden; welche Verfügung mit dem 1. März 1852 in Kraft treten so.ll.

Um voraussichtlichen Gesuchen zum Voraus zu begegnen, wurde beschlossen, daß auch Professoren und Lehrer an öffentlichen Schulen, fo wie die Landjägerposten, die durch Verordnung vom 10. v. M. festgefezte Portofreiheit genießen sollen, jedoch nur .in sofern, als dieselben in ihrer amtlichen Stellung , namentlich mit ihren Obexbehorden, korrcspondiren.

(Vom 2. Dezember 1851.)

Mit Depesche vom 25. v. M. übermittelt das schweizerische Konsulat in Barcelona eine Petition der Obersten K r u t t e r , Cchicheri und Richenbach, womit dieselben, da auf die herwärtige Verwendung im vorigen Jahre keine Antwort von Seite der spanischen Regierung erfolgt fei, um eine abermalige Verwendung, behnfs Auswirkung ihrer Pension und Soldrükstände, durch den schweizerischen Geschäststräger in Paris bei der spanischen Gesandtschast daselbst einkommen ; welchem Gesuche X zu entsprechen beschlossen wurde.

278 Mit Zuschrift vom 26. v. M. stellt die Regierung von Cuzern das Gesuch, es möchte der Art. 2 des Bundes gesezes über die Beiträge der Kantone und der Eidgenossenschaft zum Bundesheere, so weit es den Beitrag dieses Kantons an Infanterie zur Bundesreferve betreffe, dahin abgeändert werden, daß derselbe, statt zwei ganzen und einem Halbbataillone, nur zwei Bataillone zu stellen hatte. Hierauf ward der Regierung von Luzern im abs lehnenden Sinne geantwortet.

Mit Schreiben vom 29. v. M. stellt die Regierung »on Appenzell J. Rh. das Gesuch, daß der Antheil des dortigen Kantons am Reinertrage des Postregals erhöht Werde ; worauf befchlossen wurde, das vorliegende Gesuch an die ständeräthliche Kommission, welcher die Begutachtung der Frage über die Festseznng der Seala betreffend den Antheil der Kantone am Reinertrage des Postregals zustehe, zu überweisen.

3um Pulververkäuser wurde patentirt: Herr ·....{(··rifHan L eh m an n 'in.Lauperst.vcl, Kantons Bern.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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1851

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61

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06.12.1851

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277-278

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