117 Art. 110 bis 112 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege hingewiesen.
Chur, den 6. Mai 1947.
5. kriegswirtschaftliches Strafgericht: Der Einzelrichter: Dr. P. Jörimann.
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Wettbewerb- und Stellenaussehreibungen, sowie Anzeigen.
Kranken -Versicherung
Das Bundesamt für Sozialversicherung hat in den statistischen Quellenwerken der Schweiz (Heft 176, Reihe Pa 2 1946) eine Arbeit erscheinen lassen, welche die Verhältnisse in der Krankenversicherung zur Darstellung bringt.
Da das letzte Vorkriegsjahr und die fünf Kriegsjahre erfasst sind, durfte diese Untersuchung in den Fachkreisen das ihr gebührende Interesse finden.
Es sei deshalb auf folgende Publikation, welche bei der Eidgenössischen Druckaachen- und Materialzentrale in Bern bezogen werden kann, verwiesen:
Schweizerische Krankenkassen und Tuberkuloseversicherungsträger 1938--1943
Inhalt: Grundlage und Methode der Bearbeitung. -- Verwaltungsstatistik.
-- Morbiditätsstatistik. -- Krankenpflegekosten. -- Wochenbett. -- Tuberkuloseversicherung.
Das in Normalformat erschienene Heft enthält im deutsch und französisch gedruckten Text 72 Zahlentabellen und einen Anhang von 14 graphischen Darstellungen. Preis Fr. 7.--.
7266 Bondesamt für Sozialversicherung.
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Übergangsordnung zur Alters- und Hinterlassenenversicherung Der am 1. Januar 1946 in Kraft getretene Bundesratsbeschluss vom 9. Oktober 1945 über die provisorische Ausrichtung von Alters- und Hinterlassenenrenten (Übergangsordnung zur Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist am 16. Dezember 1946 in verschiedenen Punkten abgeändert worden, desgleichen die dazugehörende Ausführungsverordnung vom 9. November 1945.
Das Bundesamt für Sozialversicherung hat diesen Anlass benutzt zur Herausgabe einer Broschüre, welche alle Gesetzestexte, eine ausführliche Wegleitung sowie Verzeichnisse verschiedener Behörden, die sich mit der Übergangsordnung zu befassen haben, enthält. Ein alphabetisches Sachregister erleichtert die Auffindung der einzelnen Bestimmungen.
115 Seiten, Preis: Fr. 2. Bei grösseren Bestellungen Babatt.
Zu beziehen durch die eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale in Bern.
Bundesamt für Sozialversicherung.
Heft 8 der Schriftenreihe des Aufklärungsdienstes der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft:
Die Sozialpolitik des Bundes In diesem Heft werden die Massnahmen dargestellt, die der Bund zur Linderung sozialer Notstände erlassen hat. Obgleich das Hauptgewicht der Schrift auf der Schilderung der kriegsbedingten Soziahnassnahmen liegt, wird auch die friedensgemässe Sozialpolitik in den Kreis der Betrachtungen einbezogen und besonders dem Arbeitnehmerschutz ein längerer Abschnitt gewidmet. Die Schrift bietet dem Leser nicht bloss Aufschluss über die Art und den Tnba.1t, der verschiedenen eidgenössischen Erlasse und Anordnungen, sondern versucht ausserdem, die Absichten und Erwägungen auseinanderzusetzen, von denen die Bundesbehörden sich in ihrer sozialen Wirksamkeit leiten üessen.
Das vorliegende Heft wird Behördenmitgliedern, Verbandsleitungen wie überhaupt allen, die sich mit sozialen Fragen befassen, sicherlich gute Dienste leisten. Ein Sachregister erleichtert das Auffinden der einzelnen Massnahmen, Anordnungen und Ansätze.
200 Seiten.
Preis Fr. 2.50.
Erhältlich beim Aufklärungsdienst der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Laupenstrasse 2, Bern, oder im Buchhandel.
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Neue Ausgabe der Bundesverfassung.
Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. Juli 1946 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechte seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.
Der Preis des Heftes beträgt 70 Rappen, zuzüglich 10 Rappen Porto ; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. --. 95.
Postcheckkonto m 620 88
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.
Stellenausschreibungen.
Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des BundespersonalB vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.
Anmeldestelle
Vakante Stolle
Erfordernisse
Besoldung Fr.
Anmeldungstermin
Direktion der Versuchsanstalt für Wasserbau und Erdbau an der E. T. H., Gloriastrasse 37, Zürich Fernheizkraftwerk der ETH.
Ingenieur I. Kl.
Praktische Erfahrung im Grundbau und Eignung für wissenschaftliche Arbeit.
7504 bis 10816
20. Mai 1947
Techniker II. Kl. Diplom als Maschinentechniker, Erf ahrung in Montage und Betrieb von Dampfkesseln, Dampfturbinen und Veloxkesseln.
4008 bis 7228
Ingenieur-Chemiker Abgeschlossenes Hochschulstudium ; II. Klasse.
Befähigung zu experimentellen und wissenschaftlichen Arbeiten; militärdienstpflichtig.
Die Stelle ist provisorisch besetzt.
6024 bis 9316
Chef des Laboratoriums der K.T.A.
In Wimmis.
Chef des Laboratoriums der K.T.A.
In Wlmmls.
Abgeschlossenes Hochschulstudium als Physiker ; Erfahrung in experimentellen Arbeiten; militärdienstpflichtig.
Die Stelle ist provisorisch besetzt.
Ingenieur II. Kl.
(Physiker)
(2.).
31. Mai 1947.
(3..).
31. Mai 1947
(1-) 6024 bis 9816
81. Mai 1947.
(1)-
120
Aufnahme von Lehrlingen für den Stationsdienst.
Die Schweizerischen Bundesbahnen stellen im Herbst 1947 eine Anzahl Beamtenlehrlinge für den Stationsdienst ein.
Erfordernisse: a. Schweizerbürgerrecht, Alter am 1. Oktober 1947 mindestens 16 und höchstens 25 Jahre.
b. Volle Gesundheit/ genügendes Hör- und Sehvermögen, normaler Farbensinn.
c. Gute Schulbildung, ferner genügende Kenntnis einer zweiten Landessprache, die von der Verwaltung nach Bedürfnis bezeichnet wird.
Die Bewerber haben eine Kenntnis- und eine Eignungsprüfung abzulegen. Vor der allfälligen Aufnahme in den Eisenbahndienst müssen sie sich einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Bahnverwaltung unterziehen.
Besoldung: Während der Lehrzeit, die zwei Jahre dauert, vom 1.--6. Monat ein Taggeld von Fr. 4.78 einschliesslich Teuerungszulage, vom 7.--12. Monat ein Taggeld von Fr. 6.87 einschliesslich Teuerungszulage, vom 13.--24. Monat ein Taggeld von Fr. 8.76 einschliesslich Teuerungszulage.
Dazu allfällige Ortszuschläge.
Anmeldung: Handschriftlich bis zum 81. Mai 1947 an eine der Kreisdirektionen der 8BB in Lausanne, Luzern oder Zürich. Der Anmeldung sind der Geburts- oder Heimatschein, sämtliche Schulzeugnisse und die weitem lückenlosen Ausweise über allfällige berufliche Tätigkeit sowie von den mliitärdienstpflichtigen Bewerbern das Dienstbüchlein b e i z u l e g e n . ( 2 . . ) )
73i7
Generaldirektion SBB,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1947
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
19
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
16.05.1947
Date Data Seite
117-120
Page Pagina Ref. No
10 035 868
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