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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Instruktors II. Klasse des Genies wird anmi zar Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Besoldung nach Gesetz.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten.

Departement bis 16. Februar nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 31. Januar 1898.

Schwein. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Beim eidg. Fabrikinspektorat des II. Kreises ist. eine zweite Adjunktenstelle zu besetzen. Sitz der Beamtung ist Lausanne. Die Anfangsbesoldung beträgt 3500 Fr.; ferner werden die reglementarischen Taggelder und Reiseentschädigungen ausgerichtet. Erfordernisse : gute allgemeine Bildung, Beherrschung der italienischen, französischen und deutschen Sprache, Fachbildung auf gewerbehygieinischem und chemischem Gebiete.

Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich und unter Beigabe eines curriculum vita bis zum 27. Februar dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 1. Februar 1898.

Eidgenössisches Handels-, Industrie- and Landwirtschafts-Departement.

238

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Der Anstrich der Walzeis zum Postgebäude In Freiburg wird hiermit zar Konkurrenz ausgeschrieben. Vorausmaße und Preisangebote sind bei der unterzeichneten Direktion (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 127) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Freiburg" bis und mit dem 5. Februar nächsthin franko einzusenden.

B e r n , den 28. Januar 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Zimmerarbeiten für das neue Postgebäude in Lausanne werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei den bauleitenden Architekten, Herren Jost Begencenet und Girardet, in Lausanne zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Postgebäude Lausanne" bis und mit dem 14. Februar nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 31. Januar 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Malerarbeiten für das Postgebäude in Frauenfeld werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bis und mit 5. Februar im Baubureau des Postgebäudes in Frauenfeld und vom 7. bis 11. Februar im eidg. Baubureau in Zürich, Clausiusstraße 6, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Frauenfeld" bis und mit dem 18. Februar nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 1. Februar 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

239

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m en, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnah der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Ì Genf l Anmeldung bis zum 15. Feb..

} ruar 1898 bei der Kreispostdirek2) Postbegleiter (Convoyeur) m Chancy tion in Genf (Genf).

J 3) Postablagehalter und Briefträger in Anmeldung bis zum 15. Februar Gondo (Wallis).

l 1898 bei der Kreispostdirektion in 4) Vier Postcommis in Lausanne.

J Lausanne.

5) Briefträger in Engelberg (Obwalden). Anmeldung bis zum 15. Februar 1898 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

6) Postablagehalter und Briefträger in Stettfurt (Thurgau).

Anmeldung bis zum 15. Feb, ,.

,, . ,,, ..

, > ruar 1898 bei der Kreispostdirek 7) Postablagehalter, Briefträger und tion in Zürich * Bote in üttoberg (Thurgau).

J 8)

Zwei Postcommis in Buchs-Bahnhof Anmeldung bis zum 15. Feb(St. Gallen).

ruar. 1898 bei der Kreispostdirek9) Posthalter in Mörschwil (St. Gallen). J tion in St. Gallen.

10) Briefträger in Char. Anmeldung bis zum 15. Februar 1898 hei der Kreispostdirektion in Chur.

11) Telegraphist in Casaccia (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 12. Februar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

1) Briefträger in Genf.

. .,.

,, ,,.

2) Briefträger in Chêne (Genf).

Anmeldung bis zum 8. Februar } 1898 bei der Kreispostdirektion in r Genf.

3) Posthalter und Briefträger in Dail- 1 lens (Waadt).

Anmeldung bis zum 8. Februar .. ,, . ..

. -Da · ( 1898 bei der Kreispostdirektion in 4) Briefträger m Rivaz-St-Saphonn Lausanne.

(Waadt).

) 5) Postcommis in St. Immer.

| Anmeldung bis zum 8. Februar 6) Briefträger in les Brenets (Neuen- [ 1898 bei der Kreispostdirektion in bürg).

Neuenburg.

240 7) Posthalter und Briefträger in ) Müntschemier (Bern).

Anmeldung bis zum 8. Februar u ......

· n i 1898 bei der Kreispostdirektion in 8) Briefträger in Ostermundigen I Bern (Bern).

} 9) Unterbureauchef beim Hauptpostbureau Basel. Anmeldung bis zumj 8. Februar 1898 bei der Kreispostdirektion in Basel.

10) Briefträger in Ruswil (Lnzern). Anmeldung bis zum 8. Februar 1898 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

11) Postcommis in Zürich 6 (Außersihl).

Anmeldung bis zum 8. Februar T, , · · r, T. an.

( 1898 bei der Kreispostdirektion in 12) Postcommis in Schaffhausen l Zürich 13) Postablagehalter und Briefträger in Obersaxen (Graubünden). Anmeldung bis zum 8. Februar 1898 bei der Kreispostdirektion in Chur.

14) Postcommis in Lugano. Anmeldung bis zum 8. Februar 1898 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

15) Telegraphist in Vaulion (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 5. Februar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

16) Telegraphist in Bern. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 5. Februar 1898 bei der Telegrapheninspektio in Bern.

17) Telegraphist in Basel. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 5. Februar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

18) Telegraphist und Telephonist in Willisau (Luzern).

Jahresgehalt Er. 240 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 560 für den Telephondienst, Anmeldung bis zum 5. Februar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

19) Telegraphist in Goßau (St. Gallen). Jahresgehalt P r. 300 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum ö. Februar 1898 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

20) Telephongehülfe in St. Gallen. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 5. Februar 1898 beim Telephonchef in St. Gallen.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N. 5.

°

Bern, den 2. Februar 1898.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

84. (5/98) Plakat über Sonn- und Festtagsbillete der V S B, · vom 15. Mai 1896. Kündigung.

Das vorgenannte Plakat wird hiermit auf 1. Mai 1898 gekündigt; über dessen Ersetzung durch eine Neuausgabe wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

St. Gallen, den 31. Januar 1898.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

85. (5/98) Plakat über Lust- und Rundfahrtbillete vom 1. Juni 1897. Kündigung.

der V S B,

Das vorbezeichnete Plakat wird hiermit anf 1. Mai 1898 gekündigt; über dessen Ersetzung durch eine Neuansgabe wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

St. Gallen, den 31. Januar 1898.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen

43

86. (5/98) Personentari und Distanzenzeiger AB -- N 0 B und Bötzbergbahn, vom i. Februar 1897. Nachtrag I.

Mit 1. März 1898 tritt zu obgenanntem Tarif und Distanzenzeiger ein Nachtrag I in Kraft.

Zürich, den 27. Januar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

5/98)

87. (

Österreichisch-schwelgerischer Personen- und Gepäcktarif vom i. Februar 1897. Nachtrag I.

Die Inkraftsetzung des obigen im Publikationsorgan Nr. 3 von 1898 unter Ziffer 46 veröffentlichten Nachtrages wird auf den 1. März 1898 verschoben.

Zürich, den 28. Januar 1898.

Direktion der Schweiz, Nordostbahn.

88. (5/98) Personen- und Gepäcktarif Württemberg -- Schweiz, vom 1. Januar 1889. Kündigung.

Der obgenannte Tarif nebst Nachträgen wird hiermit auf 1. Mai 1898 gekündigt.

Die Neuausgabe desselben wird seiner Zeit besonders bekannt gegeben.

Zürich, den 29. Januar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn 89. (5/98) Personen- und Gepäcktarif P L M -- Schweiz, vom 1. August 1894.

Taxerhöhungen.

Vom 1. Mai 1898 an gelangen für die Relation Bern-Paris, an Stelle der bisherigen Kartonbillete, Fahrscheinhefte, welche auf der französischen Strecke zur beliebigen Fahrtunterbrechung gegen Bestätigungsvermerk durch den Stationsvorstand berechtigen, zur Ausgabe. Infolgedessen werden die auf Seite 10 des obgenannten Tarifs aufgeführten Taxen für einfache Fahrt and Hin- und Rückfahrt um 40 Cts. Erstellnngskosten erhöht.

Bern, den 1. Februar 1898.

Direktion der Jura-SimpIon-Bahn.

44

IV, Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

90. (5/98) Teil 11, Heft i, der Gütertarife Niederlande -- Basel, Waldshut etc., vom i. September 1885. Nachtrag VIII.

Am 15. Februar 1898 tritt ein Nachtrag VIII zum obgenannten Tarifheft in Kraft. Derselbe enthält unter ander eine Bestimmung, wonach die im Nachtrag VII vorgesehenen besondern Ausnahmefrachtsätze für gewisse westschweizerische Stationen auch im Rückerstattungswege gewährt werden.

Bern, den 29. Januar 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

Ausnahmetaxen.

5/98)

91. (

Ausnahmetaxe für Kohlen elektro o den Wien Westbahnhof -- Mels. Aenderung.

Die laut Publikationsorgan Nr. 34- auf den 15. September 1897 eingeführte Ausnahmetaxe von 318 Cts. ermäßigt sich mit Gültigkeit vom 15. Februar 1898 an auf 311 Cts. per 100 kg.

St. Gallen, den 1. Februar 1898.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

Ausnahmetaxen.

92. (5/98) Ausnahmetaxen für chlorsaures Kali Vallorbes -- Eisenstein.

Mit sofortiger Gültigkeit treten für den Transport von chlorsaurem Kali ab Vallorbe nach Eisenstein (bayerische Bahn) über Romanshorn-Lindau nachstehende Ausnahmetaxen in Kraft: pro 100 kg.

Wagenladungen von 5000 kg 639,6 Cts.

,, 10000 ,, 574 ,, Zürich, den 27. Januar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Ausnahmetaxen.

93. (5/98) Transporte von Blumenkohl Genf transit (Provenienz Avignon, Barbentane, Châteaurenard [Bouches-du-Rhone]) -- Zürich (Hauptbahnhof).

Für den Transport in gewöhnlicher Fracht von Blumenkohl in Ladungen von 5000 nnd 10 000 kg. mit Provenienz Avignon, Barbentane und Châteaurenard (Bouches-du-Rhône) treten mit sofortiger Gültigkeit die nachstehenden Taxen in Kraft: 45

Wagenladungen von 5000 kg. 10000 kg.

Cts. pro 100 kg.

Genf transit -- Zürich (Hanptbahnhof) 164 155 Bern, den 1. Februar 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

5/98)

94. (

Ausnahmetarif Nr. 2 für bestimmte Stückgüter im südwestdeutschen Verbandsverkehr. Ergänzung.

Mit Wirkung vom I. Februar 1898 wird für den Verkehr zwischen Ludwigshafen a/Rh. einerseits und den Stationen der großh. badischen Staatseisenbahnen und der süddeutschen- Nebenbahnen anderseits der Artikel ,,Griebenkuchen" unter die Güter des Ausnahmetarifs Nr. 2 für bestimmte Stückgüter aufgenommen.

Karlsruhe, den 27. Jannar 1898.

Generaldirektlon der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen» 95. (5/98) Saarkohlentarif Nr. 9. Nachtrag 4.

Zu dem Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen u. s. w. von Stationen des Direktionsbezirks St. Johann-Saarbrücken, sowie den pfälzischen Eisenbahnen nnd der Reichseisenbahnen nach Stationen der Reichseisen bahnen -- Kohlentarif 9 -- ist Nachtrag 4 vom 1. Februar 1898 ausgegeben.

Gratis.

Strassburg den 26. Jannar 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

96. (5/98) Teil V, Heft Nr. 3, der süddeutsch-österreichischungarischen Verbandsgütertarife. Ausnahmetarif für Kohlen.

Im süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verband ist mit Gültigkeit vom 1. Februar 1898 ein neuer Ausnahmetarif, Teil V, Heft Nr. 3, für die Beförderung von Kohlen von den böhmischen Grubenstationen nach badischen etc.

Stationen erschienen. Derselbe enthält neben Frachtermäßigungen auch Frachterhöhungen ferner sind in solchem für eine Anzahl seitheriger Verbandsstationen keine Frachtsätze mehr vorgesehen.

' Hierdurch wird der seitherige gleichnamige Ausnahmetarif vom 1. Mai 1892 nebst Nachträgen aufgehoben. Insoweit jedoch gegen seither Frachterhöhnngen eintreten oder seitherige Frachtsätze nicht mehr ersetzt sind, bleiben die bestehenden Frachtsätze noch bis 15. März 1898 in Geltung.

Karlsruhe, den 24. Januar 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen

46

97. (5/98) Teil IH, Hefte 2 und 3, der süddeutsch-österreichischungarischen Verbandsgütertarife. . Ausnahmetarife für Getreide etc.

Im süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verband sind für die Beförderung Von Getreide, Kleie etc. und leeren Getreidesäcken im Verkehr mit Ungarn und Böhmen -- Mähren die auf 1. Januar 1898 angekündigten Ausnahmetarife, Teil III, Hefte Nr. 2 und 3, mit Gültigkeit vom 1. Februar 1898 erschienen. Zum Heft 3 ist gleichzeitig der Nachtrag I ausgegeben worden.

Hierdurch werden die seitherigen gleichnamigen Ausnahmetarife vom 1. August 1894 und vom 1. Dezember 1894 je samt Kachträgen und Anhängen aufgehoben.

Karlsruhe, den 26. Januar 1898.

.

, .

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen 98. (5/98) Teil Hl, Heft 7, der suddeutsch-österreichisch-ungarischen Verbandsgütertarife.

Im süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verband ist der auf 1. Januar 1898 angekündigte Gütertarif, Teil II, Heft 7, mit Gültigkeit vom 1. Februar 1898 erschienen. Derselbe enthält Frachtsätze für den Verkehr zwischen badischen etc. Stationen und solchen der Eisenhahnen in Böhmen, Mähren etc.

Hierdurch wird der seitherige gleichnamige Gütertarif vom 1. Oktoher 1894 nebst Nachträgen, sowie der zugehörige Anhang aufgehoben.

Karlsruhe, den 25. Januar 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseiscnbahnen.

99. (5/98) Teil III, Heft 4, der süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verbandsgütertarife.

Ausnähmetarif für Getreide.

Im süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verband ist mit Gültigkeit vom 1. Februar 1898 ein neuer Ausnahmetarif, Teil III, Heft Nr. 4, für die Beförderung von Getreide etc. erschienen. Derselbe enthält neben Frachtermäßigungen auch einige Frachterhöhungen und sieht für eine Anzahl galizischer Stationen keine direkten Frachtsätze mehr vor.

Hierdurch tritt der gleichnamige Ausnahmetarif, Teil III, Heft 4, vom 1. April 1895 nebst Nachtrag nnd Anhang außer Kraft, jedoch bleiben die erhöhten, sowie die nicht ersetzten Sätze desselben noch bis 15. März 1898 in Geltung.

Karlsruhe, den 26. Januar 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

47

100. (5/98) Teil II, Hefte A, B, C und D, der süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verbandsgütertarife.

Nachträge.

Im süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verband sind zu den Gütertarifen (gemeinsohaftliches Heft), Teil II, Heft A, B, C und D, Nachträge, gültig vom 1. Februar 1898, erschienen.

Karlsruhe, den 26. Januar 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 28. Januar 1898 : 201 43. Taxen des Fascicule I des tarifs internationaux Q-. V. n° 202 Genehmigt am 1. Februar 1898 : 43. Ausnahmetarif für Steine, Kies, Sand, Mergel, Lehm etc. im Verkehr GB -- SO B, NOB (einschließlich Bötzbergbahn), Sihlthalbahn, T T B, V S B (einschließlich T B und W R B) und K H B.

44. Frachtermässigung für den Transport von chlorsaurem Kali in Wagenladungen abVallorbess nach Eisenstein.

45. Ermäßigung der Ausnahmetaxe für Kohlenelektroden in Wagenladungen von 10000 kg. ab Wien nach Mels.

46. Ausnahmetaxen für den Transport von Blumenkohl in gewöhnlicher Fracht in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. ab Genf transit mit Herkunft von Avignon, Barbentane und Châteaurenard nach Zürich Hauptbahnhof 47. Erhöhung der im Personen- und Gepäcktarif P L M -- Schweiz enthaltenen Taxen einfacher Fahrt, sowie für Hin- und Rückfahrt für die Relation Bern-Paris unter gleichzeitiger Ersetzung der Kartonbillete durch Fahrscheinhefte.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 1. Februar 1898 den im Entwurf zu einem Fascicule I der tarifs internationaux Gr. V. Nrn. 201 nnd 202 enthaltenen reglementarischen Vorschriften für die Beförderung von Personen nnd Reisegepäck die Genehmigung zur Anwendung auf den scnweizerischen Honten nut Vorbehalt erteilt.

2. Die ,,Rhätische Bahn" mit Sitz in Chur ist mit Wirkung vom 1. März 1898 an dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 unterstellt worden. Die Liste der schweizerisch Bahnen, welche dem Übereinkommen unterstellt sind (Ausgabe vom 1. Januar 1898), ist folgendermaßen zu ergänzen: ,,15. Schmalspurige Rhätische Bahn."

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02.02.1898

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237-240

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10 018 194

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