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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate and litterarische Anzeigen.

Stellen-Ausschreibung.

Beim eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum sind zwei neugeschaffene Ingenieurstellen zu besetzen.

Bewerber haben sich bis zum 20. Januar 1898 bei der unterzeichneten Amtsstelle anzumelden.

Erfordernisse sind: tüchtige mechanisch-technische Bildung und genügende Kenntnis der deutsehen und französischen Sprache. Kenntnis des Italienischen ist erwünscht.

Die gesetzliche Besoldung beträgt Fr. 4000--5500 für Ingenieur 1. Klasse und Fr. 3500--4500 für Ingenieur II. Klasse.

Die Bewerber für die am 6. Dezember 1897 ausgeschriebene Stelle werden ohne weiteres als auch für diese Ausschreibung angemeldet betrachtet.

B e r n , den 4. Januar 1898. ~ Eid g. Justiz- und Polizeidepartement, Amt für geistiges Eigentum.

Stellen-Ausschreibung.

Die im Laufe dieses Jahres in Erledigung kommenden und allfällig neu zu kreierenden Gehülfenstellen II. Klasse bei der eidgenössischen Zollverwaltung werden hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird tüchtige allgemeine Bildung, geläufige schöne Handschrift, Gewandtheit im Rechnen, Kenntnis mindestens zweier schweizerischer Landessprachen, körperliche Tauglichkeit und guter Leumund. Den Vorzug erhalten solche Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien, Industrieschulen etc.) besucht haben, oder deren bisherige Bethätigung auf merkantilen Ger bieten sie für den Zolldienst als besonders geeignet erscheinen läßt.

140 Es können nur solche Bewerber berücksichtigt werden, welche das handlungsfähige Alter erreicht, jedoch das 30. Altersjahr noch nicht überschritten und, wenn militärpflichtig, wenigstens die Rekrutenschule absolviert haben.

Jeder Bewerber hat seine Anmeldung in wenigstens zwei Landessprachen abgefaßt einzureichen und auf Verlangen eine Prüfung zu bestehen, um sich über den geforderten Bildungsgrad auszuweisen.

Die Anstellung erfolgt vorerst probeweise auf 6 Monate mit Fr. 140 monatlicher Besoldung. Nach Absolviernng der Probezeit kann definitive Wahl durch den Bnndesrat erfolgen, vorausgesetzt, daß Leistungen und Verhalten in jeder Hinsicht befriedigt haben, und daß nicht sonstige Gründe der Wahl entgegenstehen. Die Zollverwaltung behält sich jedoch ausdrücklich vor, probeweise angestellte Bewerber während oder nach Ablauf der Probezeit zu entlassen, wenn aus irgend einem Grunde die Eignung für den Zolldienst als nicht unbedingt vorhanden erachtet wird.

Der Anfangsgehalt bei definitiver Anstellung als Zollgehülfe II. Klasse beträgt nach dem neuen Besoldungsgesetz Fr. 2000, mit gesetzlichem Maximum von Fr. 3500.

Anmeldungen von Schweizerbürgern in Beeleit der nötigen Fähigkeitsansweise, eines Leumunds- und eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses werden von der unterzeichneten Stelle entgegengenommen.

B e r n , den 3. Jannar 1898.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Beim eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum ist eine neugeschaffene Kanzlistenstelle zu besetzen.

Bewerber haben sich bis zum 20. Jannar 189S bei der unterzeichneten Amtsstelle anzumelden.

Erfordernisse sind: genügende Kenntnis der deutschen und französischen Sprache und eine schöne geläufige Handschrift.

Die gesetzliche Besoldung beträgt Er. 2000--3500.

B e r n , den 4. Januar 1898.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, Amt für geistiges Eigentum.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Verputz-, Gipser-, Maler- und Pflästererarbeiten, sowie die Lieferung von Holzklötzchen zu Pflasterungen und der Holzrollladen fllr die eidgenössische Konstruktionswerkstätte In Thun werden hiermit znr Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotfonnulare sind im eidgenössischen Baubureau in Thun znr Einsicht aufgelegt.

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Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Konstruktionswerkstätte Thun" bis nnd mit dem 29. Januar nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 18. Januar 1890.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schreiner- und Glaserarbeiten für das Militärverwaltungsgebäude und das Beamtenwohnhaus in Andermatt werden hiermit zar Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Direktion der eidg. Bauten in Bern (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 97), sowie den 18. und 19. Januar auch im Postgebäude in Luzern (Zimmer Nr. 32) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Bauarbeiten in Andermatt" bis und mit dem 24. Januar nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 12. Januar 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schreiner-, Glaser- und Parketiarbelten für das Postgebäude in Frauenfeld werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind vom 17. bis 22. Januar im Baubureau des Postgebäudes in Frauenfeld zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Frauenfeld" bis nnd mit dem 26. Januar nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 13. Januar 1898.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Lieferung der schmiedeisernen Träger, Stander und der Gußplatten für das Gebäude des mechanisch-technischen Laboratoriums der eidg. Schulanstalten in ZUrich wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der Bauleitung, Polytechnikum, Zimmer Nr. 18 6; zur Einsicht aufgelegt.

142 Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltimg verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für mechanisch-technisches Laboratortium Zürich" bis und mit dem 20.Januarr nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 7. Januar 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Lieferung der Steinhauerarbeiten für die pbern Stockwerke des Postgebäudes in Freiburg wird nochmals Konkurrenz eröffnet.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Direktion der eidg. Bauten, Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 127, zur Einsicht aufgelegt.

Offerten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen und unter der Aufschrift: ,,Angebot für Hausteinlieferung Postgebäude Freiburg" bis und mit dem 26. Januar nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 7. Januar 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung.

Für die Militärschulen und -kurse auf dem Waffenplatze Yverdon werden für das Jahr 1898 die Lieferungen von Brot, Fleisch, Hafer, Heu und Stroh zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die bezüglichen Vertragsbestimmungen sind bei Herrn Verwalter Major Augsbour in Yverdon sowie bei unterzeichneter Amtsstelle zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letztern gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten (für Brot und Heisch per Portion, für Hafer, Heu und Stroh per 100 kg. berechnet, für Hafer außerdem mit Muster begleitet) sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Brot, Fleisch oder Fourage" bis zum 22. Januar 1898 der unterzeichneten Amtsstelle franko einzusenden.

B e r n , den 7. Januar 1898.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter und Briefträger in Vau- ) i Hon (Waadt).

l Anmeldung bis zum 1. Feb...

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, ? ruar 1898 bei der Kreispostdirekp 2) Postablagehalter.Briefträger und ti Lausanne Bote m Crissier (Waadt).

) 3) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Zürich.

Anmeldung bis zum 1.Februar 1898 bei der Kreispostdirektion 4) Briefträger in Zollikon (Zürich).

Zürich.

5) Briefträgerin Mönchaltdorf (Zürich).

6) Postablagehalter und Briefträger Anmeldung bis zum 1. Februar in Widnau (St. Gallen).

l 1898 bei der Kreispostdirektion 7) Briefträger in Mitlödi (Glarus).

J St- Gallen.

8) Telegraphist und Telephonist in Illnau (Zürich). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Dopeschenprovision für den Telegraphendienst und ffr. 200 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 29. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

9) Telegraphist in Neuhausen (Sehaffhausen). Jahresgehalt Fr. 400, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 29. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

10) Telegraphist in Winterthur. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 29. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

11) Telegraphist in St. Peter (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 29. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

1) Kreispostkassier in Genf. Anmeldung bis zum 25. Januar 1898 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter in Combremont-le-Grand (Waadt). Anmeldung bis zum 25. Januar 1898 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Briefträger, Bureaudiener nnd Packer in Ölten. Anmeldung bis zum 25. Januar 1898 bei der Ereispostdirektion in Basel.

144 4) Postpacker und Lampenbesorger Ì beim Hauptpostbureau in Luzern.

Anmeldung bis zum 25. Jan.

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, 1898 bei der Kreispostdirektion in 5) Postablagehalter. Briefträger und Bote im Vordergraben (Luzern). } T*

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Luzer n.

6) Postpacker in Zug.

Anmeldung bis zum 25. Jan.

7) Postablagehalter, Briefträger und 1898 bei der Kreispostdirektion 5n Bote in Schmidshof (Thurgau).

Zürich.

8) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Waltalingen (Zürich).

9) Postcommis in Buchs-Bahnhof (St. Gallen). Anmeldung bis zum 25. Januar 1898 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10) Telegraphist und Telephonist in Echallens (Waadt). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 580 für den Telephondienst. Anmeldung his zum 22. Januar 1898 hei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

11) Telegraphist und Telephonist in Monthey (Wallis). Jahresgehalt Fr. 360 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 220 für den Telephondienst. Anmeldung his zum 22. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

12) Telegraphist in Combremont-le-Grand (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

13) Telephonchef in Schaffhausen. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 22. Januar 1898 bei der Telegraphendirektion in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 3.

Bern, den 49. Januar 1898

I, Allgemeines.

41. (3/98) Umrechnung der österreichischen Gulden- in FrankenWährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 11. Januar 1898 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu: l fl. österr. W. = 2,1030 Franken.

42. (3/98) Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Schweiz. Nordostbahn und der Generaldirektion der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen ist das Wertverhältnis der deutschen Markwährung zur Frankenwährung und umgekehrt für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen und die Stationen der badischen Staatseisenbahnen auf Schweizergebiet vom 17. Januar 1898 an bis auf weiteres wie folgt festgesetzt worden: l Mark = 124,38 Centimes, l Franken = 80,4 Pfennig.

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III, Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

43. (3/98) Personen- und Gepäcktarif N 0 B und Bötzbergbahn -- Seethalbahn, vom iO. August 1891. Nachtrag 1.

Mit 1. Februar 1898 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Berichtigungen, Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Hochdorf, den 18. Januar 1898.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

M. (3/98) Personentarif E B -- N OB, vom i. Januar 1896.

Nachtrag H 0u demselben.

Mit dem 1. .Februar 1898 tritt zu obigem Tarif ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend eine Änderung in der Routenvorschrift für den Verkehr mit Glarus, sowie einige neue Relationen im Verkehr mit den Stationen Baar, HorgenOberdorf und Sihlbrugg.

Burgdorf, den 18. Januar 1898.

Direktion der Emmenthalbahn.

45. (3/98) Distanzenzeiger N 0 B, Bötzbergbahn, V S B etc. -- JS etc., JN, E B, L H B, H W B, T SB etc., vom 1. Juli 1897. Nachtrag /..

Mit 1. Februar 1898 tritt zu obgenanntem Distanzenzeiger ein Nachtrag l in Kraft.

Zürich, den 18. Januar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

3/98)

46. (

Österreichisch-schweizerischer Personen- und Gepäcktarif vom 1. Februar 1897. Nachtrag I.

Mit 1. Februar 1898 tritt zu obigem Tarif ein Nachtrag I in Kraft.

Zürich, den 18. Januar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

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IV. Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

47. (8/98) Provisorischer Gütertarif GB -- IV 0 B, Sihltahlbahn, T T B, V S B und R H B. Nachtrag, Am 1. Februar 1898 tritt ein Nachtrag zum obigen Tarif in Kraft, welcher Taxen für unsere neuen Stationen Küßnacht (Schwyz), Meggen und Walchwyl enthält.

Derselbe kann vom 25. Januar 1898 an hei unserm kommerziellen Bureau oder durch diesseitige Stationen bezogen werden.

Dieser Nachtrag tritt am 1. Juni 1898 wieder außer Kraft.

Luzern, den 18. Januar 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

48. (3/98) Ausnahmetarif für Steine etc. Central- und Westschweiz -- Gotthardbahn. Neuausgabe.

Mit 1. Februar 1898 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Ausnahmetarifes in Kraft, wodurch diejenige vom 1. September 1891 nebst Nachträgen aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 15. Januar 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

49. (3/98) Gütertarif J S, B R und.R V T -- S T B, vom i. Februar 1891 Nachtrag IV.

Am 1. Februar 1898 tritt zum obgenannten Gütertarif der Nachtrag IV in Kraft, enthaltend verschiedene Distanz- und Taxänderungen.

Bern, den 13. Januar 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

3/98)

50. (

Österreichisch-ungarisch-schweizerische Gütertarife.

Gemeinschaftliche Hefte A bis D.

Mit 1. Februar 1898 treten im österreichisch-ungarisch-schweizerischen Güterverkehr die gemeinschaftlichen Tarifhefte A (Verkehr mit Österreich), B (Verkehr mit Ungarn), C (Verkehr mit Böhmen und Mähren), D (Verkehr mit Galizien etc.) in Kraft. Diese Hefte enthalten die Lieferfristtabellen, die Kilometerzeiger und das alphabetische Verzeichnis der in den Verband aufgenommenen Stationen.

Zürich, den 14. Januar 1898.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

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51. (3/98) Österreichisch-ungarisch-schweizerischer Güterverkehr.

Einführung der neuen Getreidetarife, Teil III, Hefte 1--4.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung unter Ziffer 740 im Publikationsorgan Nr. 37 vom 15. September 1897 bringen wir zur Kenntnis, daß die neuen Ausnahmetarife für Getreide etc. im österreichisch-ungarischschweizerischen Verkehr, Teil III, Hefte 1--4, auf 1. Februar 1898 zur Einführung gelangen.

Zürich, den 14. Januar 1898.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

52. (3/98) Ausnahmetarif für Obst Ungarn -- Schweiz. Nachtrag I.

Mit 1. Februar 1898 tritt zum Ausnahmetarif für getrocknetes Obst aus Ungarn nach der Schweiz vom 1. November 1896 ein Nachtrag I in Kraft.

Derselbe enthält einige Taxänderungen, eine Erweiterung des Anhanges durch Aufnahme von Frachtsätzen für bosnisch-herzegowinische Stationen und einige Ergänzungen.

Zürich, den 11. Januar 1898.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

53. (3/98) Südösterreichisch-ungarisch-deutscher Güterverkehr.

Kündigung von Taxen.

Die im Tarif für den südösterreichisch-ungarisch-deutschen Güterverkehr vom 1. Dezember 1888 und in dessen Nachträgen enthaltenen Taxen unserer Stationen Basel, Schaffhausen, Singen und Konstanz treten auf den 20. April 1898 außer Kraft. Über deren Ersetzung erfolgt später besondere Publikation.

Zürich, den 13. Januar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

54. (3/98) Teil H, Heft IIF, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife. Nachtrag 1.

Mit 10. Februar 1898 tritt zu Heft IIF der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife vom 1. Mai 1896 ein Nachtrag l in Kraft, enthaltend neue und geänderte Taxen für Eisen und Düngemittel.

Der Nachtrag kann vom 5. Februar an unentgeltlich bei unsern Dienststellen bezogen werden.

Zürich, den 12. Jannar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

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55. (3/98) Teil II der schweizerisch-italienischen Gütertarife vom i. August 1888. Berichtigung.

Wir machen bekannt, daß die in Nr; 2 dieses Organs vom 12. Januar 1898 unter Ziffer 26 publizierten Ausnahmetaxen für Pitch-Pine-Holz nicht für 1000 kg., sondern für WO kg. gültig sind.

Luzern, den 17. Januar 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

(3/98) Norddeutsch-schweizerischer Güterverkehr. Taxe für Maschinentransporte als Stückgut Berlin -- Baden.

Für den Transport von eisernen Maschinen und Maschinenteilen als Stückgnt zwischen Berlin (Anhalt- nnd Dresdenerbahnhof) nnd Baden tritt auf den 5. Februar 1898 eine direkte Taxe von Fr. 8. 85 für 100 kg. in Kraft.

Zürich, den 14. Januar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

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57. (3/98) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. von Stationen der badischen Bahn, der E L B, der königlichen Eisenbahndirektion Frankfurt alM., der kgl. preußischen und großh. hessischen Eisenbahndirektion Mainz, der Main-Neckar-Bahn und der pfälzischen Eisenbahnen nach Stationen der central- und westschweizerischen Bahnen.

Mit 1. Februar 1898 tritt der obgenannte Ausnahmetarif in Kraft, unter Aufhebung der im Ausnahmetarif vom 1. Juli 1888 nebst Nachträgen I und II enthaltenen Taxen für die Stationen der central- und westschweizerischen Bahnen.

Letzterer Tarif bleibt für den Verkehr mit der Gotthardbahn bis auf weiteres noch in Kraft.

Basel, den 13. Januar 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

Rückvergütungen.

3/98)

58. (

Taxermäßigungen für Transporte von Petroleum ab Savona und Venedig nach der Schweiz.

Für Sendungen von Petroleum in Wagenladungen von mindestens 10000 kg. oder bei Frachtzahlung für dieses Gewicht pro Wagen, welche vom 1. Februar 1898 an ab Savona-marittima via Pino und ab Venedigmarittima via Chiasso nach Arth/Goldau und weiter gelegenen schweizerischen Stationen zum Versand gelangen, gewähren wir auf den zutreffenden Taxen des Teils II, Abteilung A, des neuen schweizerisch-italienischen Gütertarifes folgende .Rückvergütungen : 27

Centimes pro 100 kg.

a. Bei direkter Abfertigung der Sendungen nach den definitiven Empfangsstationen : Pino fr. Chiasso tr.

Rückvergütungen auf den Strecken bis Arth/Goldau transit (via Südostbahn) 15 18 Zug loco und transit 16 19 Immensee transit 15 18 Luzern loco und transit 17 20 Die vorstehenden Rückvergütungen sind nicht gültig im Verkehr mit jenen Stationen der Westschweiz und Ostschweiz, für die im genannten Tarifteil II A besonders ermässigte Ausnahmetaxen für Petroleum ah Savona und Venedig enthalten sind.

Centimes pro 100 kg.

6. Bei Zwischenlagerung der Sendungen in den Reservoirs in Arth/Goldau: Pino tr. Chiasso ir.

Rückvergütungen auf den Strecken bis Arth/ Goldau 16 19 Rückvergütungen auf den Strecken ab Arth/ · .

· Goldau nach Stationen via Südostbahn . ·.

6 Zug transit 22 Zag loco 12 Immensee transit 18 Luzern tr. (Sendungen nach der Jura-Simplon-Bahn) 28 Luzern tr. (Sendungen nach den übrigen Bahnen) 29 Luzern loco 18 Die sämtlichen vorstehenden Rückvergütungen werden alljährlich je nach dem 18. Oktober gegen Vorlage der Original-Duplikatfrachtbriefe, die Rückvergütungen für Sendungen ab Savona (auch diejenigen nördlich von Arth/Goldau) überdies nur gegen den Nachweis gewährt, daß auf der Ausnahmetaxe für Petroleum auf der italienischen Strecke eine Rückvergütung von 6,6 Cts. pro 100 kg. geleistet worden ist.

Die in Nr. 42 dieses Organs vom 18. Oktober 1893 unter Ziffer 693 publizierten Rückvergütungen fallen mit dem 31. Januar 1898 dahin.

Luzern, den 18. Januar 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

3/98)

69. ( Bescheinigung zur Erlangung der Frachtermäßigungen für Zuchtviehtransporte ab badischen Grenz-, beziehungsweise Übergangsstationen.

Mit sofortiger Wirkung erhalten die Grenztierärzte die Befugnis, die zum Zwecke der Erlangung der Frachtermäßigung für die Beförderung von Zuchtvieh ab badischen Grenz-, beziehungsweise Übergangsstationen erforderlichen Bescheinigungen selbständig auszustellen.

Karlsruhe, den 14. Januar 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

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60. (3/98) Ost-mittel-südwestdeutscher Ergänzung.

Verbandsgütertarif.

Am 15. Januar 1898 wird di« Station Zwötzen, preußische Staatsbahn, des Eisenbahndirektionsbezirks Erfurt in den ost-mittel-südwestdeutschen Verbandsgüterverkehr einbezogen. Nähere Auskunft erteilt unser Tarifbureau.

Straßburg, den 12. Januar 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Karlsruhe, den 14. Januar 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

61. (3/98) Ausnahmetarif Nr. % (Rohstofftarif) für den Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 15. Januar 1898 ab erhält die Ziffer 6 des Warenverzeichnisses des Ausnahmetarifs 2 (Rohstofftarif) unseres Binnenverkehrs folgende Passung: ,,6. Holz, wie im Specialtarif III genannt, ferner Holzsägespäne (HolzSagemehl), unverpackt."

Straßburg, den 10. Januar 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Ausnahmetaxen.

3/98)

62. ( Ausnahmefrachtsätze für Kartoffelstärkefabrikate ab Frankfurt, Gustavsburg und Mains nach den badisch-schweizerischen Grenzstationen zur Ausfuhr nach der Schweig.

Aufhebung.

Mit Wirkung vom 1. März 1898 werden die Ausnahmefrachtsätze für die Beförderung von Kartoffelstärkefabrikaten zur Ausfuhr .ab den Stationen Frankfurt a/M., sowie ab Gustavsburg und Mainz nach den Übergangsstationen zur Schweiz, Basel badische Bahn, Basel elsäßische Bahn, Konstanz, Schaffhausen, Singen und Waldshut aufgehoben. An deren Stelle tritt die regelrechte Tarifierung nach Specialtarif I.

Karlsruhe, den 15. Januar 1898.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

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Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Ausnahmetaxen für Eiertransporte. Vom 1. Jan. 98 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dez. 98, werden für den Transport von Eiern in Ladungen .von 5000 und 10000 kg. folgende Kartierungssätze gewährt: 5 t.

10 t.

Cts. (Gold) pro 100 kg.

Von Tarnapol tr. (Rußland) nach Bregenz tr., Buchs tr.

und Lindau tr 699 539 Von Tarnapol tr. (Rußland) nach St. Margrethen tr.. .

706 544 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 3, v. 6. Jan. 98.

Rückvergütung auf Mehl und sonstigen Mahlprodukten. Vom 1. Jan. 98 is auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, werden für den Transport von Mehl und sonstigen Mahlprodukten aus Getreide und Hülsenfrüchten in Ladungen von 10 000 kg. nach der Schweiz (inkl. Bregenz tr., Buchs tr., St. Margrethen tr., Lindau tr., ferner Basel, Schaffhausen, Singen und Konstanz) und nach der französ. Osthahn folgende Rückvergütungen gewährt: Cts. pro 100 kg.

a. für Sendungen ah "Wien K E B 8 6. ,, ,, ,, Budapest und weiter gelegenen Stationen der kgl. Ungar. Staatseisenh 13 Österr. Verordnnngsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. 4, v. 8. Jan. 98.

b

Ausnahmetaxen für Güter aller Art. Vom 1. Jan. 98 his auf weiteres, längstens bis 31. Dez. 98, werden für den Transport von Gütern aller Art in Ladungen von 5000 und 10 000 kg. folgende Kartierungssätze gewährt : 5 t.

10 t.

Cts. pro 100 kg.

Ab Bregenz, Buchs und Lindau nach Burdujeni . . . . 1190 1032 Ab St. Margrethen nach Burdujeni 1198 1038 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 3, v. 6. Jan. 98.

Ausnahmetaxen für Eier. Vom 1. Jan. 98 his auf Widerruf, längstens bis -.31. Dez. 98, werden für den Transport von Eiern in Ladungen von 5000 und 10 000 kg. ab Stationen der k. ungar. Staatsb. nach Bregenz tr., Buchs tr.

und St. Margrethen tr. auf dem Kartierungswege Ausnahmefrachtsätze gewährt, welche zu ersehen sind im Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schifffahrt. Nr. 140, v. 7. Dez. 97.

Ausnahmetaxen für-Eisen- und Stahlabfälle etc. Vom 1. Jan. 98 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, werden für den Transport von Eisenund Stahlabfällen, ferner von altem, abgängigem Bisen und Stahl bei Frachtzahlung für mindestens das Ladegewicht des verwendeten Wagens folgende Kartierungssätze gewährt : 30

Heller pro 100 kg.

Von Bregenz nach Aßling 158 ,, Buchs ,, . . . . . . . . . . .

154 ,, Lindau ,, ,, 162 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. 145, v. 21. Dez. 97.

Ausnahmetaxen für Preßlinge. Vom 1. Jan. 98 bis anf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, werden für den Transport von Preßlingen (Rückständen von der Arachiden-, Ricinus- und Sesamöl-Fabrikation) m Ladungen von 10000 kg. folgende Kartierungssätze gewährt: Cts. pro 100 kg.

Von Triest nach Bregenz tr. und Buchs tr. . .

233 ,, ,, ,, St. Margrethen tr 246 österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 2, v. 4. Jan. 98.

Rückvergütung auf Getreide- etc. Transporten. Vom 1. Jan. 98 bis anf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, werden für den Transport von Getreide, Mehl und Hülsenfrüchten in Ladungen von 10 000 kg. aus Österreich-Ungarn nach Buchs (Bestimmung Grabs) auf dem Rückvergütungswege die Frachtsätze für Buchs transit des österr.-ungar.-schweizer. Tarifteiles III, Hefte l--4, -|- 5 Cts. pro 100 kg. Expeditionsgebühr gewährt.

österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. l, v. 1. Jan. 98.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 18. Januar 1898: · 22. Anfnahme der Station Vogelheim mit den für Berge-Borbeck gültigen Taxen m das Heft 2, Abteilang I, der norddeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife.

23. Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr Visp-Zermatt-Bahn -- J S, B K und R V T.

24. Entwurf II eines Nachtrages I zum Personen-, Gepäck- und Hundetarif der Drahtseilbahn von Cossonay, enthaltend neue Personenabonnementstaxen.

25. Nachtrag II zum Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr der Yverdon-Ste. Croix-Bahn mit der J S, B R, R V T und V Z B, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

26. Nachtrag I zum Personentarif nebst Distanzenzeiger für den Verkehr N O B und Bötzbergbahn -- S T B , enthaltend verschiedene Berichtigungen und Änderungen.

27. Entwarf zu einem Nachtrag zum provisorischen Gütertarif G B -- Ostschweiz, mit Vorbehalt.

31

28. Taxe für Leichentranaporte der Drahtseilbahn Thnnersee -- Beatenberg.

29. Nachtrag II zum Personentarif für den Verkehr E B -- N;0 B, enthaltend Änderungen nnd Ergänzungen zum Hanpttarif.

30. Taxen für den Transport von Petroleum in Wagenladungen von 10000 kg. ab Mannheim nnd Ludwigshafen nach einer größern Anzahl Stationen der N 0 B, T T B, sowie der V S B.

31. Entwarf III eines Nachtrages I zum österreichisch-schweizerischen .

Personen- nnd Gepäcktarif, enthaltend verschiedene Änderungen nnd Ergänzungen.

32. Nachtrag I zum Distanzeazeiger zur Taxberechnung bei Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen nnd für die Abfertigung .von Leichen, Gepäck und Expreßgut im Verkehr zwischen den Eisenbahnverwaltungen der Westschweiz und des Berner Oberlandes einerseits und solchen der Ostschweiz anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen nnd Ergänzungen.

33. Taxermäßignngen für Petroleumtransporte in Wagenladungen von 10000 kg. ab Pino mit Herkunft von Savona marittima und ab Chiasso mit Herknnft von Venedig marittima nach Arth/Goldau und weiter gelegenen schweizerischen Stationen.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Januar 1898 dem Entwurf zu einem Nachtrag IV zum Teil I, Abteilung A, der Tarife für den österreichisch-ungarisch-schweizerischen Güterverkehr vom 1. Januar 1893 die Genehmigung mit Vorbehalt erteilt nnd die schweizerischen Verwaltungen ermächtigt, die Beförderung von ,,Abfallschwefelsäure aus Nitroglyceriufabriken" und ,,Calcinm Carbid" unter den im Nachtragsentwurf enthaltenen besondern Bedingungen auf Grund der internationalen Frachtbriefe vorzunehmen.

2. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18. Januar 1898 dem Entwurf VII zu einem Teil I für den französisch-belgisch-deutsch schweizerisch - österreichisch - ungarisch - rumänisch - serhisch · bulgarisch - orientalischen Personen- und Gepäckverkehr, enthaltend allgemeine reglementarische Bestimmungen, die Genehmigung zur Anwendung im Transitverkehr durch die Schweiz mit Vorbehalt erteilt.

3. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18. Januar 1898 die Direktion der Jura-Simplon Bahn ermächtigt, den 24. Januar 1898, der im Kanton Waadt als offizieller Feiertag erklärt wurde und an welchem
Tage sie den gewöhnlichen Frachtgutdienst auf den im Gebiet des Kantons Waadt gelegenen Stationen einstellen wird, im Sinne der §§ 55 und 74 des Transportreglements der schweizerischen Eisenbahn- und Uampfschiffunternehmnngen wie einen Sonntag behandeln zu dürfen.

32

Beilage zu Nr. 4 dea Bundesblattes, Jahrg. 1898.

Zusammenstellung der im Monat November 1897 auf den schweizerischen Eisenhahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

1

1

2

3

1

1

4

1

5

6

1

7

1

10

9

8

"

Bezeichnung der Eisenbahnen

Kilometer

Im Fahrplan vorgesehenen regelmäßigen

»

1

13

14

15

16 1 17

18

19

20

An den Endpunkten der Fahrt trafen ein:

Total der beförderten Durchschnittliche Davon Länge der im Betrieb doppelbefindlichen spurig Linien

1

Total der zurückgelegten Fakultativ- und Extra-

Güterzüge QnterzSge mit mit Personen- Personenreinen Personenreinen Personen- Güterzüge zage Gfiterzüge Züge befördebeförderung rung

Zngs-

Achs-

Auf die regelmäßigen Personenzflge nnd Gfiterzüge mit PersonenbefSrdernng entfallen :

Von den mit 10Personenzüge und mehr Minuten AchsVerspätung kilometern kommen Durchanfl Kiloschnitt- Größte liche Vermeter Ver- spätung Bahnlänge Anzahl spätung

Zngskilometer

Kilometer

Minuten

|

21 22

24

23

25

26

27

28

Prozente

Ursache der Verspätungen

GUterzUge mit Personenbeförderung mit 15 und mehr Minuten Verspätung

Auf der eigenen Linie Durch VerDurchinfolge durch infolge schnitt- Größte spätung von den der Verliche TOU Unfällen StationsVerspätung Anschloß Anzahl RollTotal spätung nnd anstellen und atmos- materialphärischen FahrEinflüssen defekten dienst Minuten

der gemäß Kolonnen Anzahl 22 nnd 23 im der Total verspäteten gleichen versäumten Züge im Monat AnschlBue im gleichen Verhältnis des Monat zur des Gesamtzahl Vorjahres Vorjahres der Züge

1. Normalspurbahnen.

6908 8161 4452 2424 1934 1005 510 360 578 398 364 428 660

1266 1790 788 856 82

92 58

420 330

120

Appenzeller Straßenbahn (St. Gallen-Gais) . .

Birsigthalbahn Neuehatel-Cortaillod-Boudry (J.-N.) . . . .

Tramelan-Tavannes . . .

. .

Brenets-Locle . .

30 27 26 25 24 24 18 1.7 14 14 13 11 9 5

360 180 668 156 240 256 300 298 240 290 846 1 380 300 496

Totale und Durchschnittszahlen

3503

501

34 942

5760

9752

255

27

Im Monat November 1896

3407

476

32171

5703

8799

137

26

997 816 411 310 276 50 50 43 40 40 40 19 4

Ceutralbahn8)

Tößthalbahn Sihl thaï bahn

111 130 129 9 122

60 120 210 52 236

2448 2982 2143 340 1048 65 156 156 78 104

4 46 12 6 115 1

104 50

1

3

25

2

1

12966035 13 837 165 9 425 763 4 238 363 8 028 026 126016 208 588 219013 247 645 181 202 164 632 74282 5538

437 940 414211 204 872 145195 155 640 16290 17010 10320 18752 13770 12250 6984 2574

13005 16957 22934 13672 29087 2520 4172 5093 6191 4530 4116 3910 1385

172 272 164 55 50 40 14 · 2 4 6 2 1 7

17 16 18 14 18 13 12 15 13 11 28 11 22

105 167 88 35 69 24 15 18 19 13 28 11 60

25692 15040

339 632 204 528

25440 13050

3692 3526

2

25

32

5580 6506 9516 3900 3365 5499 5254 5066 4200 4130 9150 9244 2709 2480

36909 62086 114 586 26944 33926 60116 45554 27362 38648 48429 106 912 83130 15660 12480

S 580 6480 9 512 3900 3000 5484 5190 5066 4200 4060 8879 9180 2700 2480

1 230 2299 4407 1078 1414 2505 2531 1610 2761 3459 8224 7557 1740 2496

1 9 1

12 14 19

12 16 19

1

21

21

1

6

56

137

2

5 4 1

29 21 10

40 35 10

5

3743

2 097 097

50 979 170

1 570 009

14553

819

17

167

52

21

54

509

96

37

4466

2 003 529

49 559 797

1 460 046

14547

684

17

143

51

19

153

349

79

34

818 1302 489 260 524 .1 23 40 83 56 13 48

563 410 ' 558 984 302 432 170289 271 472 17 897 20096 13340 21966 16630 12405 8076 2769

25 4 5 8 1

1 1 3

22 18 31 18 22

22 18 20

36 24 54 22 22

22 18 30

62 165 130 35 40 38 11 3 2 8 2 1 5

36 37 3 5 1

9 · 6 5 1 7

1 2

1

90 68 31 22 3 2 2

135 111 39 28 11 2 3

1 1

3 1

125 66 73 55 10 9 4 1 1 1

2

1

1,1l

1,16

0,1«

0,65

0,69

V

0,70

1,80

0,60

0,ao

0,« 0,M

0,86

0,86

22 60 50 25 11 2

0,21 0,18 0,22

0,22

2

0,15

2. Schmalspurbahnen.

Rhätische Bahn Brünio-bahn (J.-S.) . . .

Visp-Zermatt (J.-S.) t Biere-Apples-Morges und Apples-L'Isle (J.-S.) .

Appenzellerbahn (Wiakeln-Appenzell)

. . .

Berner Überlandbahnen Frauenfeld-Wyl Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds (J.-N.)

. . . .

14 10

78

60 60

1 1 27

3 1 3

2

60

5 52 32 1

') Inkl. BnUe-Romont, Régional Val-de-Travers, Thn nerseebahn, Bödelibahii nnd Spiez-Erlenbach-Bat" ·) ,, Bötzbergbahn mit Koblenz-Stein.

») ,, Aarg. Sfidbahn, Wohlen-Bremgarten und Bas 1er Verbindn ngsbahn.

«) ,, Wald-Efitì nnd Toggen tmrgerbahn.

t Die Linie Yisp-Zerm ätt war nicht im Betrieb, 36 km.

6 2

4

17

22

1,11

2

1 8

1

1 8

7

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3

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6

2 1

4

S 4

22

0,20

0,78

229

362

386

0,66

0,81

273

386

5 1

0,«

1,10

0,96

1,2,

5

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1

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178 124

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1898

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.01.1898

Date Data Seite

139-144

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10 018 179

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