#ST#

Schweizerisches Bundesblatt.

50. Jahrgang. I.

Nr. 12.

# S T #

16. März 1898.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1897.

C. Departement des Innern.

I. Centralverwaltung.

1. Organisation und Geschäftsgang.

Gestützt auf Art. 30 des Bundesbeschlusses vom 28. Juni 1895 (A. S. n. F. XV, 188) haben wir am 8. Dezember 1896 beschlossen, die Abteilung für Auswanderungswesen auf 1. Januar 1897 vom Departement des Innern abzutrennen und dem politischen Departement, dem sie schon früher unterstellt war, wieder .zuzuteilen. Von diesem Beschlüsse wurde Ihnen seiner Zeit Kenntnis gegeben.

Der Bericht über die Thätigkeit der genannten Abteilung der für 1896 einen Teil des Geschäftsberichts hierseitigen Departements ausmachte, ist, soweit er das abgelaufene Jahr betrifft, obigem Beschlüsse gemäß, wieder in demjenigen des politischen Departements zu suchen.

In Bezug auf den Bestand des Bureaupersonals der Departementskanzlei ist zu bemerken, daß auf Anfang des Jahres für den seit 1895 wegen eines Augenleidens beurlaubten und im Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. 1.

46

666

Alter sehr vorgerückten Kanzlisten ein provisorischer Gehülfe eingestellt werden mußte als welcher Herr Dr. Anton Contât, von Monthey ernannt wurde.

2. Archive und Münzsammlung.

1. Die im letzten Geschäftsbericht in Aussicht gestellte Druckvollendung des ersten Registerbandes zu der A m t l i c h e n Samml u n g der a l t e r n e i d g e n ö s s i s c h e n A b s c h i e d e ist nicht eingetreten. Auf Ende des Jahres waren 100 Bogen gedruckt,, und mit weitern 10, wovon im Zeitpunkte der gegenwärtigen Berichterstattung 5 bereits absolviert waren, wird der gänzliche Abschluß erreicht sein. Nun darf an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, daß der Bearbeiter des Kegisters es in verschiedener Hinsicht an der schuldigen Sorgfalt und Treue hat fehlen lassen. Solches trat aber leider zu spät zu Tage, als der Druck schon weit vorgerückt war. Für die Supplemente ist abermals aus mehreren Fundorten weiteres Material beigebracht worden.

2. Über die H e l v e t i s c h e A k t e n s a m m l u n g läßt sich wenig Neues sagen. Die Arbeit ging ungestört den vorgezeichneten Weg, so daß der Druck des VI. Bandes im Mai vollendet und derjenige des Vu. begonnen werden konnte, wovon auch bereits 20 Bogen am Schlüsse des Jahres erlediget waren. Die Sammlung des Stoffes für den VIII. (letzten) Band, der von Anfang Juni 1802 bis 10. März 1803 reicht,' ist in Angriff genommen.

3. Bei den A r b e i t e n in den P a r i s e r A r c h i v e n steht das Resultat mit 10,008 Abschriftseiten etwas über demjenigen des Vorjahres. Die Dreizahl der Kopisten ist unverändert geblieben, und auch die Depots, aus denen das Material entnommen wurde, haben nicht gewechselt; weitaus den größten Teil lieferte das Archiv des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten.

Das im Laufe des Jahres an das Bundesarchiv in zahlreichen Mappen abgegebene Manuskript fallt in die Zeit von 1664--1681.

Neben dieser Hauptaufgabe ging das Sammeln und Verarbeiten von Material zu einer Geschichte der diplomatischen Vertretung Frankreichs in der Eidgenossenschaft einher, welche biographische Nachrichten über die einzelnen Repräsentanten enthalten soll, und mit der sich der Leiter unseres Unternehmens, Herr Dr. Rott, schon seit Jahren beschäftiget. Diese Arbeit ist dem Abschluß nahe.

4. Über den Fortgang der Arbeiten in i t a l i e n i s c h e a A r c h i v e n ist folgendes zu berichten:

667

Im Vatikanischen Archiv in R o m mußten im Verlaufe des Jahres die eigentlichen Nuntiaturberichte etwas zurücktreten zu gunsten paralleler Serien, welche zu bearbeiten übrig geblieben waren. So wurden die Sammlungen der ,,Lettere di Cardinali, Particolari, Soldatia, die ,,Miscellanea", die 14 Armarien der Kapsele, sowie eine größere Reihe von Regestenbänden und Conzilsakten durchgangen und gleichzeitig alle darin für die Schweiz enthaltenen Materialien kopiert. Ein Gleiches geschah mit der ,,Nunziatura di Paci", welche für die Schweiz ein besonderes Interesse gewinnt durch die Korrespondenzen Passioneis, Nuntius am Kongresse in Baden. Kopiert wurde ferner alles, was noch in den ,,Lettere di Principi" von 1896 her übrig geblieben, sowie die Gegenbriefe der Schweizer-Nuntiatur aus den Jahren 1597, 1693 bis 1718, 1730 bis 1773, 1798 bis 1814, womit sämtliche Gegenbriefe als erledigt betrachtet werden können. Die in letzter Zeit neu angelegten Sammlungen der ^Additamenti", in zwölf Bündeln meist Akten aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts enthaltend, wurden sämtliche kopiert, soweit sie von Bedeutung waren. Über 500 Breven und Bullen konnten abgeliefert werden.

-- Eine Durchsicht des Brevenarchivs im Palazzo Altemps ergab keine nennenswerten Resultate, dagegen förderte das Studium der Inventarien der ,,Biblioteca Vaticana"1 für das 17. und 18. Jahrhundert wieder eine ziemliche Anzahl Dokumente zu Tage, die alle kopiert werden konnten. Ein Gleiches ist zu sagen von der ,,Biblioteca Nazionale"1.

Während der Sommermonate August und September wurden die Arbeiten in der ,,Biblioteca Ambrosiana1' in M a i l a n d fortgesetzt und den Korrespondenzen Karl und Friedrich Borromeos 431 Nummern entnommen.

Der Monat Juli war einer Orientierung über [die schweizerischen Materialien im Staatsarchiv von T u r i n gewidmet. Hierüber liegt ein besonderer Bericht vor. Das Ergebnis war, daß anfangs November bei Wiedereröffnung des genannten Archivs das neue Unternehmen mit zwei Kopisten begonnen wurde.

5. In dem Archiv des Auswärtigen Amtes in L o n d o n hatte unser Unternehmen ungestörten Fortgang. Die Arbeit, welche unter der sorgsamen Leitung des Herrn Ministers Dr. Bourcart mit drei Kopisten betrieben wurde, ergab ein stattliches Manuskript, das 14 Mappen füllt und dem Zeitraum von 1742 bis 1814 angehört.

668

6. Die im B u n d e s a r c h i v während des Berichtsjahres ausgeführten Arbeiten bestunden der Hauptsache nach in folgendem : Zunächst ist das gegen Ende des Vorjahres dem Archiv zugegangene umfangreiche Aktenmaterial des Blilitärdepartements aus den Jahren 1886 bis 1890 in Behandlung genommen, gesichtet und mit den altern Beständen vereinigt worden. Sodann lieferten im Laufe des Jahres die meisten Departemente ihre Akten der 15. Amtsperiode (1891--1893) ans Archiv ab. Dieselben wurden zunächst provisorisch aufgestellt und dann sofort zwecks definitiver Einreihung zukommenden Orts in Bearbeitung genommen. Bei einigen Abteilungen ist diese Aufgabe zu Ende geführt worden, andere befinden sich in Arbeit. Dagegen konnte die im Vorjahre begonnene Revision der Personalakten noch nicht zum Abschlüsse gebracht werden, steht jedoch demselben nahe. Alles sodann was an Imprimaten, Urkunden, Referendums- und Abstimmungsmatorial dem Archiv zuging, wurde in gewohnter Weise in die Verzeichnisse eingetragen und betreffenden Orts eingestellt. Noch bleibt zu sagen, daß von unserer Gesandtschaft in Berlin deren älteste Akten von 1867 bis 1875 im Berichtjahre an das Bundesarchiv abgeliefert worden sind. Der Archivdienst bezüglich der Benutzung des Aktenmaterials durch dritte Personen und die verschiedenen Amtsstellen war ein sehr reger. Abgesehen von den bloßen Nachschlagungen, welche keine Aktenextradition zur Folge hatten, sind dem Archiv 6426 einzelne Stücke enthoben worden, wovon am Schlüsse des Jahres 1526 noch ausstunden. -- Im Personalbestand des Archivs ist insofern ein Wechsel eingetreten, als anläßlich der periodischen Erneuerungswahlen im letzten Frühjahr der seit langem wegen Invalidität arbeitsunfähige bisherige Unterarchivar Ritter durch den Gehülfen Bratschi ersetzt und jener an des letztern Stelle als Gehülfe bezeichnet wurde.

7. Die M ü n z - und M e d a i l l e n s a m m l u n g erhielt einen Zuwachs von 6 Stücken in Gold, 20 Silber, 9 Billon und 4 Kupfer, zusammen also 39 Stücke im Metallwert von Fr. 319. 30.

Durch diese Vermehrung erreichte die Sammlung auf Ende des Jahres einen Gesamtbestand von 10,115 Stücken mit einem Metallwert von Fr. 20,242. 90.

3. Bibliothek.

Die Benutzung der Bibliothek ist fortwährend im Wachsen begriffen, und die auswärtigen Gesuche um Bücherleihe haben sich,

669

namentlich aus den Kreisen der Anwälte und Gelehrten, in ganz erheblichem Maße vermehrt. Dies mag zum Teil auf dem Umstand beruhen, daß die Bibliothek in mehrfacher Beziehung über Specialitäten verfügt, die anderwärts entweder nicht vorhanden oder schwer zugänglich sind. Bei Gesuchen um Benutzung wertvoller und seltener Werke erfolgt jedoch die Aushingabe nur an diejenige Bibliothek, welche die Verantwortlichkeit dafür übernimmt, wie umgekehrt die eidgenössische Bibliothek oft in den Fall kommt, das Depot eines Werkes zu übernehmen, das hier benutzt wird.

Die Bedienung der Bibliothek in hohem Maße erschwerend wirkt das in deren Räumen durch den Bau des Centralgebäudes herbeigeführte Halbdunkel. Diesem Übelstand wird jedoch erst nach dem Freiwerden anderer Lokalitäten, d. h. nach Vollendung des Centralgebäudes abgeholfen werden können.

Die eingegangenen litterarischen Geschenke werden jeweilen am Schlüsse des Jahres im Bundesblatt zur Veröffentlichung gebracht. Der Zuwachs der Bibliothek, welcher im Berichtsjahr mit Einschluß der Fortsetzungen schon früher abonnierter Werke bei 800 Bänden betrug, wird nächstes Jahr mit dem frühern in einem neuen, den Zeitraum von sechs Jahren umfassenden Katalogsupplement Aufnahme finden. Die Bibliothek umfaßt dermal gegen 41,000 Bände.

Die mit einer Anzahl auswärtiger Staaten getroffene Vereinbarung über den gegenseitigen Austausch von Drucksachen tritt demnächst in das 20. Jahr ihrer Wirksamkeit. Wir -waren schon wiederholt veranlaßt, auf die große Entwicklung dieses Tauschverkehrs, der sich hauptsächlich zwischen den wissenschaftlichen Anstalten und Gesellschaften abspielt, hinzuweisen. Zu diesem Austausch kommt für die Bibliothek die Spedition der eidgenössischen Publikationen an 85 schweizerische Bibliotheken. Hierdurch werden die Speditionen so zahlreich, daß für deren ordentliche Besorgung oft zeitweise besondere Aushülfe nötig wird.

II. Vollziehung der Bundesverfassung und eidgenössischer Gesetze.

1. Ausführung des Artikel 27.

Hier sind bloß die Verhandlungen zu erwähnen, welche die Gemeinde Brusio (Graubünden) durch ihr Verhalten gegen unsern Entscheid vom 24. Juni 1895 (Bundesbl. 1895, III, 557 ff.) im

670

Laufe des Berichtsjahres nachträglich bei uns und Ihnen herbeigeführt hat.

Nachdem jener Entscheid der Gemeinde war eröffnet worden, ließ dieselbe uns durch ihren Anwalt unter dem 20. Juli 1895 ein Schreiben des Inhalts zukommen, daß sie gegen den Rekursentscheid in Sachen der Herren Misani und Genossen betreffend Trennung der Gemeindeschule in Brusio den Weiterzug an die Bundesversammlung erkläre. Er, der Anwalt, behalte sich vor, namens der Gemeinde noch zeitig vor Beginn der nächsten ordentlichen Session der Bundesversammlung ein bezügliches Rekursmemorial einzureichen.

Ein solches Schriftstück kam jedoch nicht. Dagegen liefen von Seiten der Rekurrenten Mitteilungen ein, denen zu entnehmen war, daß die Gemeinde nichts vorkehre, um unser m Entscheide gerecht zu werden. Hierauf lud unser Departement des Innern den Kleinen Rat von Graubünden durch Schreiben vom 3. September 1896 zum Berichte darüber ein, welche Maßregeln zur Ausführung jenes Entscheides getroffen worden seien. Die Antwort lautete dahin, daß die Ausführung des Entscheides sistiert worden sei, da die Gemeinde Brusio nach ihrem Berichte in nützlicher Frist die Weiterziehung an die Bundesversammlung erklärt habe, und zwar am 20. Juli 1895 mittelst Rekursschrift an den Bundesrat. Eine weitere Prosequierung sei im Gesetze für die Aufrechterhaltung des Weiterzuges nirgends vorgesehen. Die .Gemeinde habe auf die Einreichung eines ausführlichen Rekursmemorials verzichtet, in der Annahme, daß die Sache in den Rechtssehriften vor Bundesrat genügend erörtert worden sei, und daß es daher genüge, wenn die Bundesversammlung den Fall auf Grund dieser Akten nochmals behandle und entscheide. Die Gemeinde wünsche, daß der Fall auf Grund der bundesrätlichen Akten und thatsächliehen Feststellungen von der Bundesversammlung entschieden werde.

Damit beanspruchte die Gemeinde Brusio, daß das oben angeführte Schreiben ihres Anwaltes vom 20. Juli 1895 von den Bundesbehördeu als Rekurseingabe im Sinne des Art. 192 des Bnndesgesetzes vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege angesehen und behandelt werde.

Hierauf beschlossen wir, auf den Vorschlag unserer Departemente des Innern und der Justiz und Polizei, Ihnen die den Rekurs betreffenden Akten sowohl zum Entscheid über diese Vorfrage, als eventuell zur Beurteilung des Streites selbst zu übermitteln.

671

Dasselbe thaten wir mit einem Schreiben des Anwaltes der Gemeinde Brusio vom 18. Juni 1897, dessen Inhalt die Ansicht der Gemeinde über die erwähnte Vorfrage weiter zu begründen suchte.

Am 26. Juni beschloß jedoch der Ständerat auf den Antrag seiner Kommission --· und der Nationalrat stimmte ihm durch Beschluß vom 2. Juli bei -- daß der Bundesratsbeschluß vom 24. Juni 1895 in Kraft bleibe, da ein Rekurs gegen denselben überhaupt nicht vorliege.

2. Medizinalprüfungen.

Im Personalbestand des leitenden Prüfungsausschusses entstand durch den am 24. Oktober erfolgten Tod des Herrn Professor Dr. Olivet, der seit 1883 den Prüfungssitz Genf geleitet hatte und auch Vizepräsident der Behörde war, eine empfindliche Lücke.

Als Nachfolger des Verstorbenen ernannten wir am 30. November Herrn Dr. Aloide Jentzer, Arzt in Genf. Die Behörde selbst wählte au ihrem Vizepräsidenten Herrn Professor Dr. E. Bind in Lausanne.

Ferner hatten wir im Berichtsjahre zur periodischen (4jährigen) Neubestellung sämtlicher medizinischen Prüfungskommissionen zu schreiten und thaten dies auf 1. Juli (vergi, die daherige Mitgliederund Suppleantenliste, Bundesbl. 1897, III, 937 ; die seitherigen Ergänzungen: IV, 453 und 1159; und 1898, I, 16).

Der leitende Prüfungsausschuß hielt drei Sitzungen (den 20. Mai, 8. Oktober und 12. November), die hauptsächlich der Revisionsberatung der Prüfungsverordnung gewidmet waren und er gelangte damit auch zum Abschluß.

Hängig ist indessen noch die Frage, in welcher Fassung die der gegenwärtigen Prüfungsverordnung als Anhang angeschlossenen Maturitätsprogramme für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker einerseits und Kandidaten der Tierarzneikunde anderseits von neuem aufzunehmen seien.

Nachdem nämlich über die im Jahre 1895 von der eidgenössischen Maturitätskommission vorgelegten Entwürfe zu neuen Maturitätsprogrammen die Ansichtsäußerungen der medizinischen Fakultäten und des leitenden Prüfungsausschusses eingeholt waren, wurden diese Programme am 29. Juli in einer durch unser Departement des Innern geleiteten Konferenz des Prüfungsausschusses und der Maturitätskommission diskutiert. Das Ergebnis dieser Besprechung war indessen nur ein vorläufiges, und die weitem Verhandlungen in der Angelegenheit ziehen sich ins Jahr 1898 hinüber.

672 Zum Abschluß gelangten dagegen die Verhandlungen über das Gesuch des Staatsrates von Freiburg um Errichtung eines Prüfungssitzes für die naturwissenschaftlichen Prüfungen für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte an der Universität Freiburg.

Nachdem die im Geschäftsberichte pro 1896 (Bundesbl. 1897, I, 580) erwähnte Expertenkommission -- in der mittlerweile Herr Professor Rössel durch Herrn Professor von Kostanecki ersetzt worden war -- anfangs Juni zur Besichtigung der Anstalten für den naturwissenschaftlichen Unterricht in Freiburg hatte schreiten können, sprach sich ihr Bericht im allgemeinen sehr günstig aus; anderseits erklärte der Staatsrat sich bereit, die wenigen in jenem Berichte namhaft gemachten Mängel sogleich zu heben, und teilte durch Schreiben vom 14. August mit, daß dieses geschehen sei.

Der leitende Ausschuß, dem die daherigen Aktenstücke unterbreitet wurden, gab, nachdem er die Angelegenheit in seiner Sitzung vom 8. Oktober in Behandlung gezogen hatte, einstimmig ein sehr günstiges Gutachten über das Gesuch ab. Infolgedessen nahmen wir nicht Anstand, dem letztern zu entsprechen, und thaten dies durch Beschluß vom 16. November (A. S. n. F. XVI, 363). Dio Prüfungskommission wurde, da es nicht thunlich erschien, die Mitglieder des leitenden Ausschusses zu vermehren, auf den Wunsch des Staatsrates unter die Leitung des in Lausanne residierenden Mitgliedes jener Behörde, Herrn Professor Dr. Bind, gestellt (Verzeichnis dieser Kommission: Bundesbl. 1898, I, 16).

Über die während des Berichtsjahres stattgefundenen Maturitätsprüfungen für Medizinalkandidaten und die medizinischen Prüfungen selbst geben nachstehende Tabellen Auskunft.

675

i tb

aj
&> c N



:rt c2 Ofli=

sra a«.

M

i

o ^5

Genf . . 18. bis 20. März: Einheimische .

Fremde . .

Zürich . 24. bis 26. März: Einheimische .

Fremde . .

Lausanne 23. bis 25. Sept.: Einheimische .

Fremde . .

Luzern . 23. bis 25. Sept.: Einheimische .

Fremde . .

Abgewiesen.

Zeit.

Bestanden ErgänzungsprGfungi

Ort.

Angemeldete Kandidaten.

Zu bestehen

Vom Examen 11 weggeblieben. ||

1

1 |

a. Maturitätsprüfungen für Aspiranten auf das Arzt-, Zahnarzt- und Apothekerdiplom.

.£ ·5

1

7 3

3 3

4 --

2 2

4 --

18 7

10 7

8 --

5 2

6 --

4 4

3 1

7

5 --

2 --

3 --

1 --

9 6

5 --

1 2 -- -- 5 5 5 --

3

1 1

43

19

22

-- 14 6

62

17

-- 1 --

-- 15

8

b. Maturitätsprüfungen für Tierarzneikandidaten.

Zürich . 20. und 21. April: Einheimische . 10 10 1 1 Fremde .

24. April : Bern .

5 Einheimische . 5 2 2 Fremde .

Zürich . 18. und 19. Okt.: Einheimische . 12 12 -- Fremde . . .

-- Bern . . 23. Oktober: 5 Einheimische . 5 2 Fremde . . . 2 37

37

-- -- -- --

4 1

--

1 -- -- 5

-- --

2 -- .

4 --

4 1

1

6

1 --

--

-- --

-- 5 --

-- --

--1

--1

--

16

--

14

7

Eidgenössische Medizinalprüfungen 1897.

Basel

T3

T3

a

33

bO

1 ··a bß a «D ip

aa>

o

bO

a P

·D

a
60 ÎC3 ü O

O

Lausanne Neuenburg ·öo ·o ·ö p

Genf

Bern a g> :p d

·s

a> W) :f3

M :3 0 (D

·ö


S M

:p

n0 2P P a aa O cö P cp

g s,

T3

EU) :3

03

:£> A (D M

pp

ZUrlch ·ö p bO

=1

C5

Ml P P

·Ö

a a>

·0 a»

p o

Medizinische : naturwissensch. 21 9 19 3 26 1 9 7 3 29 8 20 4 13 2 23 11 4 anatqm.-phys.

-- 41 4 22 3 25 3 8 12 1 Fachprüfung 33 3 Zahnärztliche : 4 2 1 3 1 -- -- anatom.-phys.

1 5 2 1 2 -- FachprUfung Pharmaceutische : 1 2 1 6 2 Gehülfenprüfung 2 2 4 3 1 1 -- 5 1 -- 2 FachprUfung Tierärztliche : naturwissensch .

17 9 8 1 ._-.

12 2 4 1 -- -- -- anatom.-phys.

-- Fachprüfung 7 3 ^ 13 2 155 29 70 21· 85 14 67 4--* 40 --13-^ 3 3~~ "~Î84~~--* "~53~ ""GÌ" 99 ~71~ -

_

^_^^

Zusammen T3

x>

Sbß

:» P o

03

107 108 100

a S

bc

:3

Total

Im ganzen

a a>

60 n P

28 135 14 122 10 110

Ì

Q f i _/ db/

medizin.

\Prufungen.

9 9

2 2

11 Ì 22 / zahnärztl.

11 / (Prüfungen.

13 13

1 6

14 Ì OQ/ pharmao.

19 / oä \PrUfungen.

25 16 20 420 501

10 35 3 19 5 25 81 501

I

7QJ y

f tierarztl.

' \Prüfungen.

Â-*

··

Al

501 Prüfungen.

675 Sämtliche Prüfungen (nicht Personen), genügende und ungenügende, verteilen sich nach der Herkunft der geprüften Personen folgendermaßen : Ausland.

Schweiz.

Zürich . . . .

Bern . . . .

Luzern . . . .

Uri Schwyz Obwalden .

Nidwaiden Glarus . . . .

Zug . . . .

Freiburg .

Solothurn .

Baselstadt .

Baselland .

Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden .

Aargau Thurgau .

Tessin . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg Genf . . . .

58 75 34 5 5 l l 4 8 6 14 28 6 6 l 6 38 30 21 17 6 34 9 27 25 465

Deutschland . . . .

Rußland Österreich Vereinigte Staaten Nordamerikas . . . .

Frankreich . . . .

Italien Bulgarien Rumänien Türkei

24 3 2 2 l l l l l 36

Schweiz Ausland

465 36 501

19 der Kandidaten waren D a m e n (3,8%); darunter waren 7 Schweizerinnen (2 von Zürich, 2 Aargau, je l Solothurn, Baselland, Waadt, alle an den ärztlichen Prüfungen beteiligt), 12 Ausländerinnen (7 Preussinnen, 2 Bayerinnen, l Lothringerin, 2 Österreicherinnen ; l Preussin bestand die zahnärztliche Fachprüfung, die übrigen waren an den ärztlichen Prüfungen beteiligt).

676

3. Gesundheitswesen.

(Schweizerisches Gesundheitsamt.)

Pocken. Nachdem in den drei Jahren von 1892--1894 die Pocken in relativ starker Verbreitung geherrscht hatten (1892: 488 angezeigte Fälle; 1893: 212; 1894: 940), ist die Zahl der diesbezüglichen Erkrankungen seither in bescheidenen Grenzen geblieben. Im Jahre 1895 sind bloß 17 (1 +), im Jahre 1896 56 (10 +) und im Berichtsjahre 51 Fälle (3 +), worunter ein zweifelhafter, zur Anzeige gelangt.

Diese 51 Erkrankungen verteilen sich nach Monaten und Kantonen, wie folgt : Zahl der Pockenfälle in der Schweiz im Jahre 1897.

L?

Kantone.

cd 3

c cö

c5

3 K_

.fi 0

t^0

1

E

ja TM ^

<

2 2 10 2 -- 1 -- 2 ) -- -- -- -- l2) -- -- -- --1

Zürich Zug Aargau Tessio Waadt Wallis

1

Schweiz

2 3

a

E

·^

2 8 2 1 5

Q> n

Total.

C

61)

o.

fl> CO

--

-- 3 -- -- l') --

2 14 18 10

1

1

1

·| S s

> O X

1

22 10 4 5 8 2

--1 -- 1

51

3

1

l ) 1 Todesfall.

*) Zweifelhafter Fall.

Bisheriger Übung gemäß wurde den Sanitätsbehörden und Ärzten von den eingegangenen Anzeigen durch das s a n i t a r i s c h d e m o g r a p h i s c h e W o c h e n b u l l e t i n Kenntnis gegeben.

Diese von dem Gesundheitsamt in Verbindung mit dem eidgenössischen statistischen Bureau herausgegebene wöchentliche Publikation dient namentlich dazu, die Sanitätsbehörden und Ärzte, denen sie amtlich zugestellt wird, einerseits über das Auftreten der epidemischen Krankheiten im In- und Auslande, über die Sterblichkeitsverhältnisse der größeren Civilstandskreise und über

Im Jahre 189? ausgerichtete Bundesbeiträge an die Kosten von Pockenepidemien.

Pockenerkrankungen.

Eanton.

Dauer der Epidemie.

Gemeinde.

Pockentodesfälle.

Auslagen nach Art. 8 des Davon Davon EpidemienTotal. un ge- Total. ungeimpft. gesetzes.

impft.

Fr.

Zürich . . . Bachenbülach .

Zürich . . .

Niederglatt . .

Hochfelden . .

Adlisweil . .

Zürich . . .

Zürich . . .

Zug . . . .

Aargau . . . Königsfelden .

Tessin . . . Mendrisio . .

Quinto . . .

Waadt . . . Chenit (Sentier) Parerne . . .

Corcellea . .

Wallis . . . St. Léonard . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

10. Dez. 1896 bis 20. Febr. 1897 28. Dez. 1896 bis 21. Jan. 1897 4. Jan. bis 10, Febr. 1897 29. Jan. bis 22. Febr. 1897 22. März bis 18. Mai 1897 27. März bis 16. Mai 1897 15. Mai bis 25. Juli 1897 24. April bis 11. Juli 1897 19. Februar bis 7. Juni 1897 27. Februar bis 20. März 1897 26. Mai bis 18. Juli 1897 24. Dez. 1896 bis 14. Jan. 1897 4. April bis 26. Juni 1897 13. Mai bis 9. Juli 1897 4. April bis 13. Mai 1897

3 2 1 1

1

7 5 6 10 4 1

2 2

4 1 4 2 1

4

52

20

729.

317.

439.

274.

1

1

5 1

1

1

2

2

2 1

1068.

2942.

3147.

312.

985.

169.

812.

823.

185.

beitrag.

Fr.

85 41 15 45

1588. 15 2832. 60

2

Bandes-

15 90 38 80 23 60 55 40 45

16,629. 09

364. 90 158. 70 219. 55 137.

794.

1416.

534.

1471.

1573.

156.

492.

84.

406.

411.

92.

25 10 30 10 45 70 40 65 80 30 70 75

8314. 65

678

die Frequenz der öffentlichen Krankenhäuser der Schweiz, und anderseits über die Sanitätsgesetzgebung des Bundes und der Kantone und über wichtige Entscheide, Beschlüsse oder Gutachten in Angelegenheiten der öffentlichen Gesundheitspflege, Sanitäts- und Medizinalpolizei auf dem Laufenden zu erhalten.

Wir sind während des Berichtsjahres \ 5mal in den Fall gekommen} in Ausführung von Art. 8 des Epidemiengesetzes vom 2. Juli 1886, beziehungsweise der Verordnung vom 4. November 1887 betreffend die Ausrichtung von Bundesbeiträgen an Kantone und Gemeinden zur Bekämpfung gemeingefährlicher Epidemien, Entschädigungen für die Kosten der Bekämpfung der Pockenkrankheit auszurichten, worüber die Tabelle auf Seite 677 die nötige Auskunft giebt. Trotz den genauen Vorschriften des bundesrätlichen Kreisschreibens vom 16. September 1890 betreffend die Berichterstattung und die Rechnungsstellung über eine abgelaufene Epidemie lassen die daherigen Eingaben noch sehr oft zu wünschen übrig. Häufig sind die Berichte so mangelhaft, daß es schlechterdings nicht möglich ist, sich daraus ein Bild von dem Verlauf der Epidemie und von den angeordneten Maßnahmen zu machen. Auch die Rechnungen entsprechen keineswegs immer dem diesbezüglichen Schema des erwähnten Kreisschreibens. Zudem werden immer und immer wieder Ausgabeposten in dieselbe aufgenommen, für welche nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine Entschädigung von Seiten des Bundes nicht ausgerichtet werden kann. Alle diese Übelstände rühren hauptsächlich daher, daß die in Art. 13 des Reglements vom 4. November 1887 enthaltenen Vorschriften, wonach die Kantonsregierungen die von den Gemeindebehörden eingereichten Berichte über die Epidemie und die bezügliche Thätigkeit der Behörden, sowie die Entschädigungsforderungen auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften prüfen und mit ihrem gutachtlichen Berichte der Bundesbehörde übermitteln sollen, noch vielfach nicht die nötige Beachtung finden. Wir hoffen, daß diese Bemerkung genüge, um in dieser Hinsicht Wandel zu schaffen.

Cholera. Wir befinden uns zur Zeit wieder in einer Periode des Rückgangs dieser Seuche. Nicht nur ist unser Erdteil im vergangenen Jahre von der Cholera gänzlich verschont geblieben,, sondern auch in Asien, ihrem Mutterlande, erlangte dieselbe keine auffällige Verbreitung. Wir hatten daher
in dieser Hinsicht keinerlei Maßnahmen zu ergreifen. Zu erwähnen bleibt nur, daß im Laufe des Jahres R u m ä n i e n der internationalen Dresdener Konvention betreffend gemeinsame Schutzmaßnahmen gegen die Cholera, vom 15. April 1893, beigetreten ist, so daß die Zahl der Vertrags-

679 Staaten nunmehr 13 beträgt (Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlander Österreich-Ungarn, Rumänien, Rußland, Schweiz, Serbien).

Pest. Die Pestepidemie, welche in der 2. Hälfte des Vorjahres in Bombay ausgebrochen ist und von der bereits in unserm letzten Geschäftsberichte (ßundesblatt 1897, Band I, Seite 589) die Rede war, griff im Laufe des Berichtsjahres rasch um sich, begünstigt durch die aller Beschreibung spottenden unhygieinischen Verhältnisse der von den Eingebornen bewohnten Quartiere und durch die Gewohnheiten und Gebräuche der indischen Bevölkerung.

Die Seuche verbreitete sich namentlich längs der Küste nach Norden (Karachi) und Süden (Goa) und längs der Bisenbahnlinien nach dem Inneren des Landes. Außerdem kamen einzelne Verschleppungen durch den Schiffsverkehr vor, nach Kamaran, Djeddah, Suez und London. Mit Ausnahme von Djeddah, wo eine ziemlich beschränkte und bald zum Erlöschen gebrachte Epidemie (cirka.

60 Todesfälle) ausbrach, vermochte die Seuche an diesen Orten glücklicherweise nicht festen Fuß zu fassen.

Indem wir für die genauem Angaben über den Verlauf der Pestepidemie in Britisch Indien auf die wöchentlichen Berichte des ,,Sanitariseh-demographischen Wochenbulletins der Schweiz"1 verweisen, erwähnen wir hier nur, daß die Seuche während der größten Sommerhitze, namentlich in den Monaten Juli und August, stark zurückging, so daß z. B. die Provinz Sindh Anfang September offiziell als seuchenfrei erklärt werden konnte und man in Bombay wöchentlich nur noch wenige Todesfälle zu registrieren hatte. Allein mit dem Sinken der Temperatur griff die Epidemie neuerdings um sich, so daß die Zahl der in der Präsidentschaft Bombay offiziell konstatierten Erkrankungen in den Monaten November und Dezember wöchentlich zwischen 2--3000 und diejenige der Todesfalle zwischen 1500--2000 schwankte und die Gesamtzahl der Erkrankungen vom 9. Juli bis zum 24. Dezember auf 35,072 und diejenige der Todesfälle auf 26,257 stieg.

Nach amtlichen Angaben sind in Britisch Indien seit dem Beginn der Epidemie (Juli 1896) im ganzen 51,181 Personen der Beulenpest erlegen, welche Zahl höchst wahrscheinlich erheblich unter der Wirklichkeit steht.

Von geringerer Wichtigkeit für Europa war die Fortdauer der schon seit Jahren herrschenden Pestepidemie im Südosten von China und auf Formosa, auf welcher Insel sie übrigens am 17. August amtlich als erloschen erklärt worden ist.

680 Angesichts des starken Handelsverkehrs zwischen Europa und Indien, namentlich Bombay, ergriffen die meisten europäischen Staaten mehr oder weniger einschneidende Schutzmaßregeln.

Auch wir sahen uns genötigt, diesbezügliche Vorkehren zu treffen, und erließen, in Ausführung des Epidemiengesetzes vom 2. Juli 1886, am 29. Januar bestimmte Vorschriften betreffend Reisende, welche aus pestverseuehten Orten Britisch Indiens herkommen (Bundesbl. 1897, I, 216) und betreffend die Ein- und Durchfuhr von gewissen Gegenständen und Waren aus diesem Lande (Bundesbl. 1897, I, 217).

Am 16. Februar trat dann auf die Initiative ÖsterreichUngarns hin in Venedig eine von 22 Staaten (Ägypten, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Britisch Indien, Italien, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Österreich-Ungarn, Persien, Portugal, Rumänien, Rußland, Schweden und Norwegen, Schweiz, Serbien, Türkei, Vereinigte Staaten Amerikas) beschickte internationale Konferenz zusammen, um gemeinsame Maßregeln gegen die Einschleppung und die Ausbreitung der Beulenpest zu beraten und festzustellen.

Die Verhandlungen, an denen als unsere bevollmächtigten Delegierten die Herren Gaston Carlin, schweizerischer Gesandter in Rom, und Dr. Fr. Schmid, Direktor des schweizerischen Gesundheitsamts in Bern, teilnahmen, führten zum Abschluß einer diesbezüglichen Konvention, welche am 19. März von 18 Delegationen unterzeichnet wurde. Wir treten auf diese Angelegenheit an dieser Stelle nicht näher ein, sondern verweisen Sie auf die diesbezügliche Botschaft, welche wir Ihnen noch im Laufe dieses Jahres zugehen lassen werden.

Obschon die Konvention einstweilen nicht ratifiziert werden konnte, so sahen wir uns doch veranlaßt, den darin niedergelegten Grundsätzen Rechnung zu tragen und dementsprechend unsere am 29. Januar erlassenen Vorschriften zu modifizieren, was einerseits ·durch unsern Beschluß vom 11. Mai 1897 betreffend die Ein- und Durchfuhr von gewissen Waren und Gegenständen aus pestverseuchten Bezirken (Bundesbl. .1897, TIT., 239) und anderseits durch die am 18. Juni 1897 erfolgte Aufhebung der Maßnahmen betreffend Reisende aus pestverseuchten Orten (Bundesbl. 1897, IH, 739} geschah.

Unser Departement des Innern bemühte sich, einerseits durch «in wegleitendes Kreisschreiben an die Kantonsregierungen, vom 15. Mai (siehe Sanitariseh-demographisches Wochenbulletin der Schweiz, Jahrg. 1897, 8. 254), und die Aufforderung zur Bericht-

681 erstattung .über die getroffenen Einrichtungen, anderseits durch Anordnung von Inspektionen die richtige Ausführung der durch unsern Beschluß vom 11. Mai vorgeschriebenen Maßnahmen zu sichern.

Leider ist zu konstatieren, daß immer noch verschiedene Haupteingangsstationen für den Reisenden- und Warenverkehr existieren, welche weder ein ständiges Absonderungshaus, noch einen eigenen Desinfektionsapparat (Chiasso, Vallorbes, Pruntrut, Rorschach ,* Buchs), oder aber nur einen Desinfektionsapparat (Locle, Romanshorn) besitzen.

Absonderungshäuser und Desinfektionsanstalten. Gestützt auf Art. 8 des Bundesgesetzes betreffend Maßnahmen gegen gemeingefährliche Epidemien, vom 2. Juli 1886, beziehungsweise auf Art. 5, 7 und 11 des zugehörigen Reglements vom 4. November 1887, sind im Jahre 1897 folgende Beiträge an die Kosten der Erstellung und Einrichtung von Absonderungshäusern und Desinfektionsanstalten ausgerichtet worden : Bundesbeitrag.

1. F r a u e n f e l d . Absonderungshaus mit Desinfektionsanstalt (Kosten des Gebäudes, inklusive Bauplatz, Fr. 37,550, des Mobiliars Fr. 4192. 40, des Desinfektionsapparates und des Douchebades Fr. 4508. 05; Total Fr. 46,250.45) . . . . Fr. 11,854. 05 2. St. G a l l e n - S t a d t . Desinfektionsanstalt (Kosten des Gebäudes Fr. 12,451. 85, des Desinfektionsapparates und des Brausebads Fr. 4852.20, zweier Handwagen für den Transport infizierter Objekte Fr. 581.50; Total Fr. 17,885.55) . . ,, 4,500.-- 3. K r i e n s . Möblierung des Absonderungshauses (Fr. 3518. 61) und Anschaffung eines Desinfektionsapparates (Fr. 3203. 90) ,, 3,361.30 4. M ü n s t e r l i n g e n .

Desinfektionsanstalt (Bau inklusive Badeeinrichtung und Kanalisation Fr. 17,244. 30, Desinfektionsapparat Fr. 4032. 78; Total Fr. 21,282. 08) ,, 4,900. -- 5. Zürich-Stadt.Evakuationsgebäude(Umbaukosten Fr. 30,597. 85, Möblierung Fr. 11,876. 20 ; Total Fr. 42,474. 05) '. ,, 5,000. -- Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. I.

Übertrag Fr. 29,615. 35 47

682

Übertrag 6. L a u s a n n e . Pulvérisateur für Desinfektionszwecke (Kosten Fr. 129. 50) 7. C h a u x - d e - F o n d s . Möblierung und innere Einrichtung des neuen Absonderungshauses (Mobiliar Fr. 5408. 85, Gas- und Wasserzuleitung, Badeeinrichtung etc. Fr. 6700 ; Total Fr. 12,108. 85 Total

Fr. 29,615. 35 ,,

64.75

,, 4,679. 50 Fr. 34,359. 60

Die erstellten Bauten und Einrichtungen wurden in üblicher Weise von Beamten des Gesundheitsamtes und der eidgenössischen Baudirektion geprüft, bevor die Ausrichtung der Subventionen stattfand.

Das im letzten Bericht signalisierte Nachlassen des Eifers seitens der Kantons- und Gemeindebehörden für die Erstellung von Absonderungshäusern und Desinfektionsanstalten ist im Berichtsjahre noch auffälliger geworden. ' Wir kamen nur ein einziges Mal in den Fall, ein Absonderungshaus-Projekt zu genehmigen, dasjenige der Gemeinde G-roßhöchstetten (Kanton Bern). Der Kostenvoranschlag sah folgende Auslagen vor : für den Bau Fr. 21,340, für das Mobiliar Fr. 4010, für den Desinfektionsapparat Fr. 3000 und die Doucheeinrichtung Fr. 390, zusammen Fr. 28,740 ; an diese Summe wurde ein Bundesbeitrag von Fr. 9700 zugesichert, zahlbar nach plangemäßer Ausführung und Einrichtung des Baues.

Der im Vorjahre der Gemeinde Uster an die Erstellungsund Möblierungskosfcen eines Absonderungshauses zugesicherte Bundesbeitrag konnte nicht ausgerichtet werden, da der Bau noch nicht vollendet ist. Zwei andere, schon in frühern Jahren genehmigte Absonderungshausprojekte, dasjenige der Gemeinde Sursee, genehmigt im Jahr 1893 (zugesicherter Bundesbeitrag Fr. 6350), und dasjenige der Gemeinde Ragaz, genehmigt im Jahre 1894 (zugesicherter Bundesbeitrag Fr. 9000), sind gar nie in Angriff genommen worden und scheinen leider gänzlich fallen gelassen worden zu sein.

Die fortgesetzten Bemühungen bei den Kantonsbehörden von Tessin und St. Gallen betreffend die Erstellung von Absonderungshäusern an den wichtigen Grenzstationen Chiasso und Buchs scheinen endlich doch zum Ziele führen zu wollen ; es sind Aussichten vorhanden, daß dies noch im Laufe dieses Jahres geschieht.

In Vallorbes gedenkt man wenigstens eine Desinfektionsanstalt zu errichten. Auch in Herisau, Einsiedeln, Altstätten, Baden, Watten-

683

wyl, Langnau und Riggisberg scheint man sich ernstlich mit dem Gedanken zu beschäftigen, nächstens ein Absonderungshaus zu erstellen. An verschiedenen andern Orten dagegen (Bellinzona, Giornico, Brunnen, Sarnen, Nyon, Montreux, Zermatt, Couvet, Murten, Interlaken, Pruntrut, Huttwyl etc.) hat diese Angelegenheit im vergangenen Jahre keine Fortschritte gemacht.

Diphtherieenquete. Diese Enquete, über welche wir im letzten Geschäftsbericht (Bundesbl. 1897, I, 590) und in der Budgetbotschaft pro 1896 (Bundesbl. 1895, IV, 195) ausführlich berichtet haben, nahm im Berichtsjahre ihren ungehinderten Fortgang.

Vom 2. Januar 1897 bis 1. Januar 1898 wurden dem schweizerischen Gesundheitsamt im ganzen 10,077 Diphtheriefälle gemeldet.

Die Zahl der eingegangenen Zählkarten, welche jeweilen nach Ablauf einer Erkrankung ausgefüllt werden sollen, beziffert sich auf 10,202. Diese 10,202 Zählkarten beziehen sich indessen nur auf 9523 Erkrankungsfälle, da für 679 Kranke wegen Verbringung in ein Krankenhaus oder wegen Wechsel des behandelnden Arztes, wie vorgesehen, je zwei Karten eingesandt worden sind.

Von den gemeldeten Fällen sind insgesamt 7606 in den offiziellen bakteriologischen Untersuehungsstationen (zum Teil auch in den bakteriologischen Laboratorien einiger Spitäler* und in einzelnen Privatlaboratorien) untersucht worden, darunter eine gewisse Anzahl zu wiederholten Malen, namentlich in der Absicht, den Zeitpunkt festzustellen, bis zu welchem die Diphtheriebacillen bei dem betreffenden Rekonvaleszenten verschwunden waren oder wenigstens ihre Virulenz eingebüßt hatten. Die Zahl der ausgeführten bakteriologischen Untersuchungen übersteigt daher diejenige der untersuchten Fälle nicht unwesentlich und beziffert sich auf 9070.

Aus folgender Tabelle ist ersichtlich, in welcher Weise die einzelnen Kantone an diesen Gesamtzahlen teilnehmen : * Inselspital Bern, Biirgerspital und Kinderspital Basel, Kantonsspital St. Gallen u. a.

Kantone.

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwaldeu Nidwaiden . .

Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Sehaffhausen . .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh. .

St. Gallen Graubünden . .

Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg . .

Genf

. .

. .

. .

.

.

. .

Schweiz

il t BI*

,_ N o,

·s_ o» os

1 «. c?

*3 * IM * 5

s

Eingelangte Zählkarten (Inkl. Doppelkarten).

Zahl der angezeigten Diphtheriefölle.

1

684

·El

î|ï1 - g .a o .£

1 .3 §>1

1,522 2,289 317 44 48 10 9 14 71 322 327 1,000 187 80 70 203 634 132 710 398 105 1,090 43 211 241

1,495 2,104 312 44 48 10 9 14 71 322 326 924 185 78 70 203 586 120 642 388 105 984 41 201 241

1,798 2,185 314 46 50 10 9 14 72 322 328 1,019 193 79 71 203 634 122 654 402 105 1,044 41 233 254

947 1,767 225 24 22 4 8 12 65 273 237 886 173 52 61 199 458

10,077

9,523

10,202

7,606

567 327 54 860 35 128 222

Von den Fällen, für welche Zählkarten vorliegen, sind in deu einzelnen Kantonen bakteriologisch untersucht worden :

685

Appenzell I.-Rh.

Baselstadt . .

Baselland . . .

Zug Genf Nidwalden . .

Aargau . . .

Appenzell A.-Rh.

Waadt . . .

Glarus . . .

Freiburg . . .

Wallis . . .

Bern

. 98 % . 96 . 93 92 92 . 89 . 88 . 87 . 87 . 86 . 85 . 85 84

Thurgau .

St. Gallen Solothurn .

Luzern Schaffhausen Neuenburg Zürich Uri . . .

Tessin . .

Schwyz Obwalden .

Graubünden Im Mittel

84% 78 73 72 67 64 63 55 51 46 40

80

Institut für antirabische Impfungen. Im Nationalrat ist am 24. März des Berichtsjahres folgende von Nationalrat Dr. Müller und Konsorten gestellte Motion erheblieh erklärt worden : ,,Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ob es nicht angezeigt sei, die in unserm Lande von wutkranken Tieren gebissenen Personen nach Analogie des Pasteurschen Verfahrens in Zukunft in der Schweiz selbst unentgeltlich zu behandeln.a Unser Departement des Innern hat diese Angelegenheit eingehend geprüft und sowohl die Ansicht der Kantonsregierungen, als das Gutachten einer Reihe von Fachmännern über die Wünschbarkeit der Schaffung eines einheimischen Instituts für Impfungen gegen die Wutkrankheit eingeholt. Wir werden den Bericht darüber und unsere Anträge zum Gegenstand einer besondern Botschaft machen.

Lebensmittelgesetzgebung.

Die mit Bundesbeschluß vom 26. März 1897 vorgelegte teilweise Revision der Bundesverfassung ist in der Volksabstimmung vom 11. Juli von der Mehrheit der stimmenden Schweizerbürger (162,250 annehmende gegen 86,955 verwerfende) und der Mehrheit der Stände (l 8 */2 gegen 31/2) angenommen worden. Die Bundesverfassung hat dadurch folgenden Zusatz erhalten : ,,Art. 69bis. Der Bund ist befugt, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen : a. über den Verkehr mit Nahrungs- und Genußmitteln; b. über den Verkehr mit andern Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen, soweit solche das Leben oder die Gesundheit gefährden können.

686

Die Ausführung der bezüglichen Bestimmungen geschieht durch die Kantone, unter Aufsicht und mit der finanziellen Unterstützung des Bundes.

Dagegen liegt die Kontrolle der Einfuhr an der Landesgrenze dem Bunde ob."

Gestützt auf diesen neuen Artikel haben wir unser Departement des Innern mit der Ausarbeitung eines diesbezüglichen Gesetzesentwurfes beauftragt, und wir hoffen, Ihnen denselben noch im Laufe dieses Jahres unterbreiten zu können.

Das mit unserer finanziellen Unterstützung (vgl. Budgetbotschaft pro 1897, Bundesbl. 1896. IV, S. 216) von dem Verein schweizerischer analytischer Chemiker herausgegebene Lebensmittelbuch (populärer Teil) ist im Laufe des Berichtsjahres erschienen.

Dasselbe soll einerseits den Gesundheitskommissionen und Angestellten der Lebensmittelpolizei, denen eine fachliche Vorbildung fehlt, als Leitfaden dienen und anderseits jedermann, der ein Interesse daran hat, über die verschiedenen wichtigern Nahrungsund Genußmittel, insbesondere über deren Entstehung, Herstellungsweise, Eigenschaften, Verfälschungen und Verunreinigungen allgemeine Belehrung bieten. Es ist mithin geeignet, im vollen Sinne des Wortes ein Volksbuch zu werden.

Pharmakopöekommission. Nachdem wir seiner Zeit das Gesuch des schweizerischen Apothekervereins um Einsetzung einer permanenten eidgenössischen Pharmakopöekommission mit Rüchsicht auf die mangelnde gesetzliche Kompetenz abgelehnt haben (vgl.

Geschäftsbericht pro 1895, Bundesbl. 1896, I, S. 888), haben der genannte Verein und die schweizerische Ärztekommission im Laufe des Berichtsjahres von sich aus eine solche Kommission gewählt, welche den Zweck hat, die Mitteilungen betreffend den gesamten Arzneimittelschatz fortlaufend zu sammeln und zu sichten, von Zeit zu Zeit in passender Form zur Kenntnis der interessierten Kreise zu bringen und auf diese Weise zugleich eine sehr nützliche Vorarbeit für eine spätere Revision der Pharmacopoea helvetica III zu schaffen. Die Kommission besteht aus folgenden 11 Mitgliedern, wovon 4, die Herren Professor Dr. Sahli in Bern, Professor Dr.

Massini in Basel, Professor Dr. H. v. Wyß in Zürich und Professor Dr. A. Mayor in Genf von der schweizerischen Ärztekommission und 7, die Herren Dr. Schmid, Direktor des schweizerischen Gesundheitsamts, Professor Dr. Tsehirch in Bern, Professor Dr. Brunner in Lausanne, Apotheker F. Weber in Zürich, Kantonsapotheker Dr. C. C. Keller in Zürich, Apotheker B. Studer jun. in Bern und

687

Apotheker 0. Kaspar in Genf, von dem schweizerischen Apothekerverein gewählt worden sind. Als Suppleanten sind bezeichnet worden die Herren Apotheker Bourgeois in Neuenburg und Apotheker Dr. Dünnenberger in Zürich.

4. Mass und Gewicht.

Die schon seit einiger Zeit ventilierte Frage, ob zwischen 5 dl. und l 1. noch w e i t e r e F l ü s s i g k e i t s m a ß e einzuführen seien, und ob für die Bierflaschen der Eichzwang vorgeschrieben werden solle, ist noch dem Schweizerischen Handels- und Industrieverein zur Begutachtung überwiesen, worden. Das sehr ausführliche Gutachten, in welchem die verschiedenen Ansichten einzelner Sektionen und besonderer Industriezweige, welche speciell interessiert sind, angeführt werden, ist unserm Departement des Innern erst gegen Schluß des Jahres zugekommen, so daß eine Schlußnahme in dieser schwierigen Frage noch nicht gefaßt werden konnte. Jedenfalls wird es nun möglich sein, da vorderhand keine neue Zwischenfrage mehr aufgetaucht ist, die Vollziehungsverordnung über Maß und Gewicht irti laufenden Jahr endgültig festzusetzen.

Im abgelaufenen Jahr ist eine Maß- und G e w i c h t s i n s p e k t i o n im Kanton Graubünden vorgenommen worden. Es wurde konstatiert, daß auch in diesem Kanton die Ordnung im Maß- und Gewichtswesen eine bessere geworden ist. Wenn auch noch verschiedene Mängel zu Tage traten, so liegen diese zum Teil in den etwas schwierigen Verhältnissen des ausgedehnten, aber wenig bevölkerten Kantons, wo es oft schwierig ist, in den einzelnen Bezirken die richtigen Leute zur Bekleidung des wenig lukrativen Amtes eines Eichmeisters zu finden.

Wegen eingelangter Klagen mußte ferner eine besondere Inspektion der Eichstätte für Glaswaren in Monthey stattfinden.

Dieselbe ergab verschiedene Übelstände, welche namentlich in der mangelhaften Organisation dieser Eichstätte begründet sind. Der Bericht unseres Inspektors wurde dem Staatsrat des Kantons Wallis zur Vernehmlassung überwiesen. Bis jetzt sind wir aber noch ohne Kenntnis über die Schlußnahmen dieser Behörde.

E i c h m e i s t e r k u r s e wurden zwei abgehalten, einer im Frühjahr, der andere im Herbst. An beiden Kursen beteiligte sich je ein Eichmeister, wovon einer aus dem Kanton Neuenburg, der andere aus dem Kanton Thurgau, ein Kupferschmied und ein

688

Schlosser. Ein Eichmeister aus dem Kanton Aargau, der seinem verstorbenen Vater schon seit längerer Zeit in den Eichgcschäften geholfen hatte, wurde nur zu einer Prüfung durch die eidgenössische Eichstätte nach Bern beordert und wies sich über seine Kenntnisse in den verschiedenen Zweigen der Eichungsarbeiten befriedigend aus, so daß er nicht nötig hatte, noch an einem Kurs teilzunehmen.

Die Einfuhr von teilweise geeichten GJaswaren hat im abgelaufenen Jahr wieder größere Dimensionen angenommen, indem dem Departement 24 Fälle zur Kenntnis gebracht wurden (gegenüber 5 im Jahr 1896). Wie aus den Berichten der kantonalen Behörden hervorgeht, konnten bei der Mehrzahl der Gläser die Eichzeichen vervollständigt und die Gläser dem Verkehr übergeben werden. Dagegen wurden 305 Gläser, weil zu klein und daher nicht eichfahig, von den betreffenden Behörden konfisziert, ebenso einige Gläser von Y< !· Inhalt. Vier Sendungen wurden im Einverständnis mit den Adressaten wieder an die Absender zurückgesandt, wobei die Adressaten erklärt hatten, für alle Folgen gutzustehen. Über eine Sendung steht der Bericht der kantonalen Behörde noch aus« Gasmesser.

In der Gasanstalt in Plainpalais war ein neuer Kubizierapparat zur Prüfung von Gasmessern aufgestellt und in Gebrauch genommen worden. Als das Departement hiervon Kenntnis erhielt, wurde das Justiz- und Polizeidepartement des Kantons Genf darauf aufmerksam gemacht, daß solche Apparate zuvor von der eidgenössischen Eichstätte geprüft werden müssen, und dasselbe eingeladen, den Fortgebrauch dieser Apparate zur amtlichen Eichung von Gasmessern zu untersagen, bis die vorgeschriebene Prüfung erfolgt sei. Diese ergab unbedeutende Differenzen in der Teilung der Skala, welche korrigiert und gestempelt wurde. -- Infolge Dislokation des Bureaus des Inspektorates für Maß und Gewicht des Kantons Bern, welchem die Eichung der Gasmesser übertragen ist, wurde,, auch hier eine neue Prüfung ausgeführt, welche ein sehr befriedigendes Ergebnis hatte.

Der Eichstättedirektion wurden ferner zwei, Systeme von Gasmessern mit Vorausbezahlung vorgewiesen, mit der Anfrage, ob dieselben eichfähig seien. Eine eingehende Prüfung beider Systeme ergab, daß der Gang des Gasmessers, sowie des Zählwerks durch das sogenannte Automatenwerk nur in der Weise beeinflußt wird, daß, wenn die Gasmenge, für welche durch Einwerfen eines oder mehrerer entsprechenden Geldstücke Voraus-

689 Bezahlung erfolgt ist, durchgeflossen ist, jeder weitere Gasdurchgang abgesperrt wird. Die Prüfung kann genau in derselben Weise vorgenommen werden, wie bei den gewöhnlichen Gasmessern. Es lag daher kein Grund vor, die Eichfähigkeit solcher Gasmesser zu beanstanden oder besondere Vorschriften hierüber y,u erlassen; dagegen wurde den Betreffenden mitgeteilt, daß die Prüfung des Automatenwerkes nicht Sache der Eichämter sein könne, weil zu einer hinreichenden Prüfung dieses Teiles der Gasmesser eine sehr bedeutende Gasmenge durchgelassen werden müßte, weil ferner die Gasmenge, welche einem bestimmten Geldbetrag entspricht, an verschiedenen Orten verschieden ist und sogar an demselben Ort, bei einer Preisveränderung des Gases, wechseln kann, und weil endlich der Gaskonsument selbst in der Lage ist zu kontrollieren, ob die durch Einwerfen (gewöhnlich eines 20 Cts.-Stückes) vorausbezahlte Gasmenge auch wirklich von dem Gasmesser geliefert wird.

Der Eichstätte wurden im Laufe dieses Jahres zwei n e u e W a g e n eingesandt. Die eine war eine Tafelwage, die andere eine Federwage, welche zum raschen Abwägen von Postcollis hätte dienen sollen. Bei beiden Wagen entschied der Direktor dahin, daß dieselben den bei uns geltenden Vorschriften über Genauigkeit und Empfindlichkeit nicht entsprechen und demnach nicht zur Eichung und Stempelung zugelassen werden können.

Einen ähnlichen Entscheid gab der Direktor bezüglich einer neuen Kanne für den Verkauf von Petroleum.

Außer der wiederholten Vergleichung von Präcisionsmiren des eidgenössischen topographischen Bureaus, sowie verschiedener Miren des hydrometischen Bureaus hatte die Eichstätte die genaue Länge mehrerer anderer Meßlatten zu bestimmen, welche ihr durch Konstrukteure eingesandt worden waren. An Alkoholometern erhielt die Eichstätte dieses Jahr nur 6 Stück, welche alle gestempelt werden konnten. Eine weitere, noch nicht ganz abgeschlossene Arbeit war die Bestimmung der Unterabteilungen des Eisenstabes, welcher zu den Vergleichungen der Miren dient.

III. Gesetzgeberische Arbeiten.

Die im Berichte für die Erstellung eines technische Abteilung n i s c h e n S c h u l e haben

1895 erwähnten Vorlagen betreffend Gebäudes für die mechanischder eidgen össisch en polytechdurch den von Ihnen am 20. März

690

gefaßten B u n d e s b e s c h l u ß über denselben Gegenstand (A. S.

n. F. XVI, 97) eine zustimmende Erledigung gefunden.

Als Folge dieses Beschlusses unterbreiteten wir Ihnen am 28. Mai eine Botschaft mit Entwurf Bundesbeschluß betreffend die innere Einrichtung des Maschinenlaboratoriums der mechanischtechnischen Abteilung an der eidgenössischen polytechnischeu Schule in Zürich (Bundesbl. 1897, HI, 471), und auch diese Vorlage erhielt eine zustimmende Erledigung durch Bundesbeschluß vom 2. Juli (A. S. n. F. XVI, 186).

Der letztgenannten folgten drei Vorlagen im Interesse der Archäologie, der Sprachwissenschaft und der bildenden Kunst, nämlich : 1. Am 13. September eine Botschaft mit Entwurf Bundesbeschhiß betreffend die Bewilligung eines außerordentlichen Kredites für Erwerbung der Altertümersammlung des Herrn Pfarrer Denier in Attinghausen (Bundesbl. 1897, IV, 193).

Diese Vorlage erhielt ihre Zustimmung durch Bundesbeschluß vom 17. Dezember 1897 (A. S. n. F. XVI, 422).

2. Am 13. Dezember eine Botschaft mit Entwurf Bundesbeschluß betreffend die Bewilligung eines außerordentlichen Kredites für Erwerbung der Bücher- und Blättersammlung des Herrn Dr.

Fritz Staub sei., gewesen in Zürich (Bundesbl. 1897, IV, 1266).

3. Am 30. Dezember eine Botschaft mit Entwurf Bundesbeschluß betreffend die Aufnahme eines Zusatzes zu Art. l des Bundesbeschlusses vom 22. Dezember 1887 über Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst. (Bundesbl. 1898, I, 9.)

Diese beiden Vorlagen harren noch Ihrer Behandlung.

Über die Arbeiten in Sachen der Lebensmittelgesetzgebung wird auf das Seite 685 hiervor Gesagte verwiesen.

Von uns wurden am 5. Februar revisionsweise erlassen : a. eine Vollziehungsverordnung zum Bundesbeschluß vom 22. Dezember 1887, .betreffend die Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst (A. S. n. F. XVI, 64).

b. ein Reglement für die nationale Kunstausstellung (A. S. n.

F. XVI, 67); c. ein Reglement über die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Erstellung öffentlicher monumentaler Kunstwerke (A. S.

n. F. XVI, 72) ; ferner am 13. April:

691 d. ein Reglement betreffend die Gestattung von Nachbildungen (Kopien) von Kunstwerken die dem Bunde gehören (A. 8.

n. F. XVI, 129).

Hieran reiht sich als Ergänzung zum Reglement unter litt, c : e. ein Reglement betreffend die Bildhauerarbeiten, welche von der Eidgenossenschaft bestellt oder subventioniert werden, erlassen am 30. Dezember (A. S. n. F. XVI, 435).

Bndlich haben wir als weitere von uns ausgegangene ergänzende Erlasse zu frühern Verordnungen noch anzuführen : Bundesratsbeschluß vom 9. Februar betreifend die Aufnahme eines Zusatzes zu Art. 9 der Verordnung über die Leitung und Verwaltung der schweizerischen Landesbibliothek (A. S: n. F.

XVI, 87).

Bundesratsbeschluß vom 16. November, betreffend die Ergänzung des Art. l der Verordnung über die eidgenössischen Medizinalprilfungen vom 19. März 1888 (A. 8. n. F. XVI, 363).

IV. Ausstellungen und Kongresse im In- und Auslande.

Die Zahl der in- und ausländischen wissenschaftlichen Zusammenkünfte, an denen wir uns in irgend welcher Weise zu beteiligen veranlaßt sahen, ist gegenüber derjenigen des Vorjahres eine bedeutend geringere.

Als derartige Zusammenkunft in der Schweiz steht einzig da der VIII. internationale Mathematiker-Kongreß in Zürich, der vom 9, bis 11. August stattfand, und an dessen Kosten wir einen Beitrag von Fr. 2500 gewährten.

Unter den ausländischen ist in erster Linie zu nennen die vom 15. Februar bis 19. März in Venedig abgehaltene internationale Sanitätskonferenz zu Beratung der gegen die Pest zu ergreifenden Maßregeln. An dieser Zusammenkunft ließen wir uns durch die Herren Minister Dr. Carlin in Rom und den Direktor des eidgenössischen Gesundheitsamtes, Herrn Dr. Schmid, vertreten.

Hierauf folgte der XII. internationale Ärztekongreß in Moskau, vom 7. bis 14. August, an welchen wir Herrn Professor C. Roux in Lausanne delegierten.

Im weitern stellten wir der schweizerischen geologischen Gesellschaft auf deren Ansuchen eine Summe von Fr. 5000 zur Verfügung, um einer Anzahl ihrer Mitglieder, die höhere öffent-

692 liehe Lehrstellen bekleiden, den Besuch des VII. internationalen geologischen Kongresses in St. Petersburg zu erleichtern. An diesen Kongreß, der vom 17. bis 23. August stattfand, reihten sich mehrwöchentliche Exkursionen der Kongreßteilnehmer in die geologisch interessantesten Gebiete Rußlands.

Mit Genuß an der Subvention nahmen dann acht Mitglieder der Gesellschaft, sämtlich Professoren an höhern schweizerischen Unterrichtsanstalten, an dem genannten Kongresse und den darauffolgenden wissenschaftlichen Exkursionen teil.

Endlich besuchte der Direktor des eidgenössischen Gesundheitsamtes, Herr Dr. Schmid, noch als Delegierter des Departements des Innern die Mitte September in Karlsruhe stattgefundene Versammlung des deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege.

Eine Anzahl Einladungen zur Beteiligung an andern Kongressen und Konferenzen wurden auch im Berichtsjahre abgelehnt.

Über die im letztjährigen Berichte an dieser Stelle besprochenen Veröffentlichungen, die aus Anlaß der schweizerischen Landesausstellung in Genf veranstaltet worden sind, erlauben wir uns noch zu bemerken, daß die ,,Schweizerische 8chulstatistika auf Ende Juni herausgekommen ist. Zur Orientierung über den Inhalt des Werkes sowie über die Vorkehren, welche erfolgten, um es den bei der Schule beteiligten Kreisen zugänglich zu machen, erlauben wir uns, auf dasjenige zu verweisen, was in der Botschaft betreffend die Bewilligung von Naehtragskrediten für das Jahr 1897 UT. Serie (Bundesbl. 1897, IV, 1085) gesagt ist.

Ebenso ist der Specialberieht über Gruppe XVII (Erziehung und Unterricht) irn Laufe Dezember erschienen. Derselbe wird ebenfalls den Schulkreisen mögliehst zugänglich gemacht werden.

V. Werke der öflentliclien Gemeinnützigkeit.

1. Schweizerische naturforsch ende Gesellschaft.

a. Geodätische Kommission.

Die Behörde hielt ihre ordentliche Jahressitzung am 21. Mai im Observatorium in Neuenburg zur Entgegennahme der Berichte über den Fortgang der geodätischen Arbeiten und die über sie geführte Rechnung. Nebstdem erstattete Herr Präsident Dr. Hirsch Bericht über die Annahme der neuen Konvention betreffend das

693 Unternehmen der internationalen Erdmessung (vergi. Bundesbl.

1898, I, 601) und das Ergebnis der Schritte, welche sowohl voti der geodätischen als der eidgenössischen meteorologischen Kommission für Ausführung einer magnetischen Aufnahme der Schweiz geschehen sind. Die Mitteilungen über erstem Punkt lauteten sehr günstig ; in Bezug auf den letztern wies der Berichterstatter auf Hindernisse finanzieller Natur hin, die sich der Ausführung des Unternehmens entgegenzustellen drohen.

Was die geodätischen Arbeiten anbetrifft, ist zunächst zu bemerken, daß das für 1896/97 aufgestellte Arbeitsprogramm trotz der ungünstigen Witterung des Sommers 1896 beinahe vollständig durchgeführt werden konnte 5 es bestand in der astronomischen Bestimmung der Punkte Tourbillon, Torrenthorn, Chalet sur Lausanne, Signal de Moudon, St-Gothard, Villeneuve, St-Maurice, Martigny, Sierre, und in den Pendelbeobachtungen auf den Punkten Biel, St-Imier, La Chaux-de-Fonds, Locle, Ponts-de-Martel, Les Brenets, Neuchâtel Chaumont, Fleurier, Sainte-Croix und Le Sentier.

Als Arbeitsprogramrn für das Jahr 1897/98 wurde sodann aufgestellt: die astronomische Bestimmung der Stationen Säntis, Hohentannen, Bisseg und eventuell Homburg. In Bezug auf diese Punkte sollen auch die Pendelmessungen ausgeführt werden. Für letztere Messungen wurden ferner eine Anzahl Punkte im Engadin in Aussicht genommen, nämlich : Landquart, Klosters, Davos-Dörfli, Flüela, Sus, Schuls, Martinsbruck und eventuell Münster, Ofenpaß (Zernetz), Ponte, Albula, Filisur, Tiefenkasten und Chur.

Wie dem Berichte des Präsidiums der geodätischen Kommission zu entnehmen ist, hat dieses Programm in befriedigender Weise im Sommer 1897 durchgeführt werden können.

Von der wissenschaftlichen Publikation der Kommission : ,,Schweizerisches Dreiecknetz" ist der VII. Band erschienen, enthaltend die Schwerebestirnmungen bis 1897.

Für die Angaben über die Arbeiten des Präcisionsnivellements erlauben wir uns, auf die Mitteilungen des eidgenössischen topographischen Bureaus im Geschäftsberichte des Militärdepartements zu verweisen.

b. Geologische Kommission.

Durch den^Anfang April erfolgten Tod des Herrn Professor Dr. Léon du Pasquier in Neuenburg erlitten sowohl die geologische Kommission als die schweizerische geologische Forschung einen schweren Verlust, indem der Verstorbene, obwohl noch jung, sich

694

doch schon durch hervorragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiete der Geologie einen Ruf erworben hatte. Die Lücke, die er in der geologischen Kommission gelassen, ist noch nicht ausgefüllt.

Von den ,,Beiträgen zur geologischen Karte der Schweiz" ist bloß zur Versendung gelangt: Die Lieferung Vu, neue Folge, enthaltend eine Geologie des Calanda von Dr. Chr. Piperoff, mit einer geologischen Karte in l : 50.000, Profilen und Ansichten (XI u. 66 S. in 4°).

Die Arbeiten an mehrern rückständigen Texten der ersten Folge sind zum Teil infolge Todes der Bearbeiter auf empfindliche Weise ins Stocken geraten, und es muß vor allem nach neuen Arbeitskräften gesucht werden. Anderseits rücken neue Publikationen, die schon seit längerer Zeit in Bearbeitung liegen, wegen ihrer Weitsehichtigkeit nur langsam vor.

In Revision begriffen sind, weil vollständig vergriffen, die Blätter VII und XVI der geologischen Karten in l : 100,000, und es sollen dieselben in kurzem in Druck kommen.

Überdies hat die Kommission auf Anregung ihres Präsidenten eine neue Aufgabe in Angriff genommen ; nämlich eine Zusammenstellung der Terrainbewegungen in der Schweiz. Dieselbe wird darin bestehen, daß alle bekannten Rutschungen, Bergstürze u. s. w.

aus alter und neuer (auch der prähistorischen) Zeit nach einem einheitlichen Schema in ein Exemplar des Siegfridatlasses eingetragen werden. Zu jeder Eintragung kommt ein Protokoll, in dem alle Angaben über die Bewegung, um die es sich handelt, zusammengestellt werden. Neue Rutschungen und Bergstürze sollen jeweilen so rasch und vollzählig als möglich registriert werden.

Selbstverständlich wird dabei in weit gehendem Maße auf die Mitwirkung der eidgenössischen und kantonalen Behörden gerechnet.

Die Kommission hofft aber auf diese Weise allmählich ein überraschendes Bild der Beweglichkeit und Umgestaltung der Erdoberfläche unseres Landes zu entrollen, das nicht nur der wissenschaftlichen Landeskunde, sondern auch der Technik zum Nutzen gereichen kann.

c. Denkschriftenkommission.

Zu Anfang des Berichtsjahres erschien die' Publikation des Herrn Dr. J. Nüesch ,,Das Schweizersbild, eine Niederlassung aus paläolitiseher und neolitiseher Zeit", zu deren Herausgabe der Denkschriftenkommission im Jahre 1896 ein Kreditzuschuß gewährt

695 wurde, und in nächster Zeit soll wieder eine der ordentlichen Publikationen der Kommission, nämlich Band XXXIII, 2. Hälfte der Denkschriften, enthaltend eine Arbeit des Herrn Prof. Dr.

Baltzer ,,Empirische Bestimmung der Eiserosion am untern Grindelwaldgletschera mit 10 Tafeln und l Plan, zur Veröffentlichung gelangen.

d. Arbeitstisch am internationalen zoologischen Institut des Herrn Professor Dr. Dohrn in Neapel.

Dieser Arbeitsplatz wurde im Herbst des Berichtsjahres von Herrn Professor Dr. Edmund Drechsel aus Bern benutzt, welcher daselbst an der physiologischen Abteilung die schon früher begonnenen Untersuchungen über das Vorkommen jodhaltiger Körperbestandteile in niedern Tieren fortsetzte, dann aber am 22. September plötzlich von einem Schlagfluß dahingerafft wurde.

Für den Frühling 1898 haben sich 2 Bewerber zur Benutzung des Platzes angemeldet.

Am 4. April feierte das Institut das Jubiläum seines 25jährigen Bestandes, welchen Anlaß die Aufsichtskommission benutzte, um dem Direktor, Herrn Geheimrat Professor Dr. Anton Dohrn, ihre Sympatien durch ein kalligraphisch ausgeführtes Gratulationsschreiben zu bezeugen und ihm für das freundliche Entgegenkommen und die Hülfe, welche unsere Landsleute jeweilen in der Station finden, zu danken.

2. Allgemeine geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz.

Schweizerisches Idiotikon. Bibliographie der schweizerischen Landeskunde. Geschichtsforschende Gesellschaft der romanischen Schweiz.

Von den Publikationen der zuerst genannten Gesellschaft wurde der XXII. Band des ,,Jahrbuchs für schweizerische Geschichte1 und der 28. Jahrgang des ,,Anzeigers für schweizerische Geschichte" (mit welch' letzterm der VII. Band dieses Notizblattes abgeschlossen ist) im Drucke vollendet. Außerdem wird im Anhang zum ,,Anzeiger" die Sammlung der ,,Inventare schweizerischer Archive"1 fortgesetzt.

Von der Publikation der ,,Quellen zur Schweizergeschichte"1, für welche der Beitrag des Bundes speciell bestimmt ist, erschien 1897 der VII. Band, enthaltend eine wertvolle zeitgenössische Darstellung der Unruhen in der Landschaft Zürich 1794--1798, herausgegeben von Professor Dr. Otto Hunziker.

696 Der Druck des I. Bandes der mit einem Zuschußkredit von Fr. 1000 unterstützten Veröffentlichung der durch Herrn Professor Thommen in Basel in den österreichischen Archiven gesammelten Materialien zur Geschichte der Schweiz hat Ende des Berichtsjahres begonnen.

S c h w e i z e r i s c h e s d e u t s c h e s I d i o t i k o n . D e r leitende Ausschuß erlitt im Berichtsjahr einen neuen schmerzlichen Verlust durch den am 8. August erfolgten Tod des Professors Dr. J. Bächtold, der seit 1896 als Mitglied jener Behörde, früher auch als Mitglied der Redaktionskommission dem Unternehmen vorzügliche Dienste geleistet hatte. Zum Glück des letztern ließ sich Herr Nationalrat Oberst U. Meister bestimmen, an Stelle des Verstorbenen in den Ausschuß einzutreten.

Dieser besteht nunmehr aus den Herren : Pro!'. Dr. A. Schneider, Präsident; Direktor R. Wäber, Quästor; Prof. E. Spillmann, Aktuar; Oberst U. Meister ; Prof. Dr. R. Schoch ; Prof. Dr. P. Schweizer ; Prof. K. Thomann ; W. Tobler-Meyer und dem Chefredacteur Prof.

Dr. A. Bachmann.

Im Redaktionspersonal, das sich zur Zeit aus vier Redacteureri zusammensetzt, trat keine Veränderung ein. Die Bemühungen um Vermehrung desselben haben noch keinen Erfolg gehabt. Herr alt Pfarrer E. Friedli ist bis jetzt in der Stellung eines Hiilfsarbeiters verblieben, in der er sehr anerkennenswerte Dienste leistet.

Beim übrigen Bureaupersonal fand insofern ein Wechsel statt, als zwei Htilfsarbeiterinnen im Laufe des Jahres austraten und durch neue ersetzt werden mußten.

Zum Druck befördert und ausgegeben wurden im Berichtsjahr die Hefte 34 und 35 des Idiotikons, umfassend den Schluß des Buchstabens M und einen großen Teil von N. Heft 36, welches N abschließen und P (B) eröffnen wird, befindet sich unter der Presse. Im laufenden Jahre dürfte daher, sofern die Arbeiten ungehindert fortschreiten können, ein erklecklicher Teil des letztern Buchstabens bewältigt und damit der IV. Band des Werkes dem Abschluß nahe gebracht werden.

Der geschäftsleitende Ausschuß gedenkt in seinem Berichte mit Befriedigung des stetigen Zuflusses neuen Materials, der ihm als ein Beweis für die lebendige Teilnahme weiterer Volkskreise am Werke erscheint.

Anderseits dankt die Behörde für die Schritte, welche zur Erwerbung der für das Idiotikon so wichtigen Bücher- und Blättersammlung des Herrn Dr. Fritz Staub sei. geschehen sind.

697

Die Centralkominission der Bibliographie für s c h w e i z e r i s c h e L a n d e s k u n d e hat im Jahre 1897 folgende Hefte dieser Publikation veröffentlicht: I b : Gesellschaftsschriften, Zeitungen und Kalender, von Professor Dr. J. L. Brandstetter in Luzern.

II d: Generalregister, Ergänzungen und Nachträge zu den Fascikeln II a--c, herausgegeben vom eidgenössischen topographischen Bureau, redigiert von Professor Dr. J. H. Graf.

Ferner wurde zum Drucke bereitet: IV 6, Heft 2: Seefauna, zusammengestellt von Professor Dr.

F. Zschokke in Basel.

Überdies sind verschiedene sehr umfangreiche Arbeiten, die zum Teil weitgehende Vorarbeiten erforderten, im Drucke.

Geschichtsforschende Gesellschaft der roman i s c h e n S c h w e i z . Der achte und letzte Band der seinerzeit subventionierten Publikation historischer Aktenstücke betreffend den Kanton Wallis (vergi. Bundesbl. 1891, V, 63) läßt bis jetzt noch auf sich warten.

3. Schweizerische statistische Gesellschaft.

Die Zeitschrift für schweizerische Statistik, für deren Veröffentlichung die Gesellschaft einen Bundesbeitrag genießt, ist auch während des Berichtsjahres regelmäßig erschienen und umfaßt fünf Hefte mit 442 Quartseiten. Ihr Inhalt besteht aus volkswirtschaftlichen und statistischen Arbeiten, welche die amtlichen statistischen Publikationen bis zu einem gewissen Grade ergänzen. Anderseits bietet sie den Freunden statistischer Studien Gelegenheit, die Früchte ihrer Arbeit einem weitern Leserkreis zu vermitteln. Die für die Versendung gewährte Portofreiheit bietet die Erleichterung, daß die Zeitschrift den Mitgliedern nun in zwanglosen Heften zugeschickt werden kann.

Am 18. und 19. Oktober fand in Basel die Jahresversammlung des Verbandes sehweizerischer amtlicher Statistiker und der schweizerischen statistischen Gesellschaft statt, die von 113 Teilnehmern besucht war. Über die an derselben behandelten Gegenstände und Fragen wird das im Jahrgang 1898 zu veröffentlichende Protokoll das Nähere mitteilen.

Biimlesblatt. 50. Jahrg. Bd. I.

48

698 4. Hebung der Kunst.

Erhaltung vaterländischer Alter-

tümer.

A. Hebung und Förderung der Kunst. Gottfried Kellerstiftung.

Museum Vela und Legat Binet-Fendt.

Aus der eidgenössischen Kunstkommission schieden im Verlaufe des März gemäß Reglementvorschrift die Herren Professor Bluntschli, Präsident der Behörde, Professor R. Pereda in Lugano und Paul Robert in Ried bei Biel; zu ihrem Ersatz wählten wir die Herren Léon Châtelain, Architekt in Neuenburg, Natale Albisetti, Bildhauer in Paris, und Karl Ritter, Maler und Professor an der Kunstakademie in Karlsruhe ; und als Präsidenten der Behörde Herrn Professor Hans Auer, Architekt in Bern. Die Kommission selbst wählte zu ihrem Vizepräsidenten Herrn Charles Vuillermet in Lausanne.

Die Thätigkeit der eidgenössischen Kunstkommission war eine sehr lebhafte und veranlaßte diese zu acht Sitzungen, von denen zwei (22. April und 22. Oktober) in Basel, zwei (7. Januar und 5. März) in Bern, zwei (15. Februar und 4. Dezember) in Lausanne und zwei (27. Januar und 11. August) in Zürich abgehalten wurden. Verhandlungsgegenstände waren : die Veranstaltung und Durchführung der kollektiven Ausstellung schweizerischer Künstler an der internationalen Ausstellung in München ; die Ausschmückung des schweizerischen Landesmuseums in Zürich und des Bundesgerichtsgebäudes in Lausanne ; ersteres mit Wandgemälden und letzteres zum Teil (Treppenhaus) ebenfalls mit solchen und zum Teil (Eingangshalle) mit Flachreliefs; die Fortsetzung und Endberatung der schon früher in Aussicht genommenen Revision der verschiedenen Réglemente über die Kunstpflege ; eine Anzahl Gesuche um Bundesbeiträge an nationale Denkmäler ; Antrage der Herren Auer für Aussetzung von Stipendien aus dem Kunstfonds ·/MI- Unterstützung der Studien angehender Künstler und Vuillermet für Errichtung von Kunstschulen, sowie endlich einige Fragen von geringerm Belang.

Auf Grund dieser vorberatenden Arbeit und der daherigen Anträge der Kunstkommission gelangten wir zu einer Anzahl die Kunstpflege betreffender Maßnahmen, für deren Aufzählung wir an die im letzten Geschäftsbericht als noch hängig bezeichneten Angelegenheiten anknüpfen wollen.

Hierunter gehört zunächst der an Herrn Maler Ernst Biòler in Genf erteilte Auftrag, neue Skizzen zu Wandgemälden für die

699 großen Felder im Treppenhause des Bundesgerichtsgebäudes in Lausanne vorzulegen.

Derartige Entwürfe sind vom Künstler auf Anfang des Jahres eingereicht und Mitte Februar von der Jury geprüft und dahin begutachtet worden, daß dieselben zwar gegenüber den ersten einen großen Fortschritt bekunden, da die Wahl der Gegenstände der Darstellung (schiedsgerichtliches Urteil in alter Zeit und das Schiedsgericht der Zukunft) eine glückliche sei; daß jedoch die Art der Behandlung den Gedanken des Künstlers nicht mit der nötigen Klarheit hervortreten lasse, vielmehr die Darstellung in beiden Bildern eine so gleichartige sei, dass sie beim Beschauer eine gewisse Verwirrung hervorrufe. Infolge dieses Urteils kam die Kunstkommission zu dem Antrage, die Entwürfe abzulehnen, es jedoch Herrn Bièler anheimzustellen, bis Schluß des Jahres auf seine Kosten bessere Skizzen einzureichen und --r falls dies nicht geschähe, Unterhandlungen mit einem andern Künstler anzuknüpfen.

Anfangs Dezember erklärte Herr Bièler, daß er auf die Vorlage eines neuen Entwurfes verzichte; hierauf ermächtigten wir, entsprechend dem Vorschlage der Kunstkommission, unser Departement des Innern, mit Herrn Paul Robert, Maler in Biel, für die Ausführung der Arbeit in Verhandlungen zu treten.

Einen bessern Erfolg hatte der ebenfalls im letzten Geschäftsbericht erwähnte beschränkte Wettbewerb für Ausschmückung der Eingangshalle des gleichen Gebäudes mit Flachreliefs (Bundesblatt 1897, I, 608). Für das Nähere über dessen Ergebnis erlauben wir uns, auf den im Bundesblatt veröffentlichten Bericht des Preisgerichts zu verweisen (Bundesbl. 1898, I, 163). Durch Heschluss vom 30. Dezember genehmigten wir dann einen uns vom Departement des Innern unterbreiteten Entwurf-Vertrag, wonach die Ausführung der sechs Flachreliefs an den beiden Seitenwänden der Vorhalle des Bundesgerichtsgebäudes Herrn Bildhauer Gustav Siber in Küßnacht (Zürich) übertragen wird.

Einen teilweise befriedigenden Erfolg hat auch das im letzten Geschäftsbericht (Bundesbl. 1897, I, 609) erwähnte Preisaussehreiben für Ausschmückung des schweizerischen Landesmuseums in Zürich, mit Wandmalereien, aufzuweisen.

Für die erste Abteilung: Entwürfe für Wandgemälde auf sechs Bogenfeldern im Innern der großen Waffenhalle gingen bis zum Eingabstermin, den 15. Januar, von 20 Künstlern 28
Skizzen ein, von denen zwei mit Preisen ausgezeichnet wurden, und zwar der eine, als dessen Urheber sich Herr Maler E. Hodler in Genf erwies, mit einem ersten Preise von Fr. 3000, und der andere,

700

herrührend von Herrn Maler Jean Morax in Morges, mit einem zweiten Preise von Fr. 1000. Nach Antrag unseres Departements des Innern ermächtigten wir die Kunstkommission, den erstem Künstler mit der Ausarbeitung eines neuen Entwurfes in Ausführungsgröße gegen angemessene Entschädigung zu betrauen, der dann wieder dem Preisgericht zur Begutachtung zu unterbreiten ist.

Die Zeit, welche der Künstler zu dieser Vorlage beanspruchte, zieht die Verhandlungen betreffend den Gegenstand über die Grenzen des Berichtsjahres hinaus.

Die Eingabsfrist für die Entwürfe der zwei weitern Abteilungen : Wandmalereien in der Durchgangshalle des Turmes und solche an der Außenseite des Mittelbaues (Waffenhalle) war auf 1. August bestimmt. In Bezug auf das Ergebnis dieser Bewerbungen erlauben wir uns, auf den Bericht des Preisgerichtes irn Bundesblatt 1897, IV, 456, zu verweisen. Aus demselben geht hervor, daß nur für einen Teil, nämlich die Ausschmückung der gegen den Hof gehenden Außenseite des Mittelbaues befriedigende.

Entwürfe eingegangen sind ; dagegen hat keiner der Bewerber die Aufgaben für Ausschmückung der nach der Museumsstraße gekehrten Außenseite des Mittelbaues in Bearbeitung gezogen, und die eingegangenen Skizzen für Wandmalereien in der Durchgangshalle des Turmes (Programm B) erwiesen sich als zur Ausführung ungenügend.

In Betracht dessen beschlossen wir unter dem 20. Dezember, nach dem Antrage der Kunstkommission, die Ausführung der zwei zuletzt angedeuteten Serien von Wandgemälden einstweilen in dei' Schwebe zu lassen, diejenige der sieben Gemälde auf der Nordostseite des Mittelbaues dagegen dem mit dem ersten Preise gekrönten Künstler, Herrn Hans Sandreuter in Basel, zu übertragen.

Im weitern gelangten wir zu folgenden Beschlüssen : Den 27. April: zur grundsätzlichen Zusicherung eines Bundesbeitrages an die Kosten der Erstellung eines Denkmals für Pestalozzi in Zürich.

Den 24. August: zur grundsätzlichen Zusicherung eines Beitrages an die Kosten eines Kolin-Denkmals in Zug.

Den 5. November : zur Zusicherung eines Beitrages von Fr. 12,000 an den schweizerischen Kunstverein.

In betreff der Verwendung des diesem Verein für 1897 verabfolgten gleich großen Beitrages (Genehmigung der Ankäufe von Kunstwerken) erlauben wir uns, auf unsern Beschluss vom 3. September (Bundesbl. 1897, IV, 182) zu verweisen.

701

Den 9. November: zur Bewilligung einer Nachsubvention von Fr. 4700 für das Bubenbergdenkmal in Bern.

An dieses Monument, dessen Kosten sich schließlich auf rund Fr. 93,000 belaufen, wurde ursprünglich ein Beitrag von Fr. 21,750 (gleich l/t einer Kostensumme von Fr. 87,000) zugesichert. Das Denkmal, dessen Ausführung als eine gelungene bezeichnet werden kann, wurde am 18. Juli enthüllt und dementsprechend auch der Beitrag vollständig ausgerichtet.

Zur Veranstaltung und Durchführung der kollektiven Beteiligung der schweizerischen Künstler an der internationalen Kunstausstellung in München (vgl. Bundesbl. 1896, IV, 242, und 1897, I, 611) ernannte die Kunstkommission in ihrer Sitzung vom 7. Januar eine Subkommission, bestehend aus zwei ihrer Mitglieder, Herren Vicepräsident Vuillermet und Anker, und einem in München wohnenden schweizerischen Künstler, Herrn K. Th. Meyer aus Basel, der ihr von der dortigen Vereinigung schweizerischer Künstler vorgeschlagen war. Dieser Subkommission gaben wir nach dem Wunsch der Kunstkommission als Ausstellungssekretär im Sinne des Art. 6 des Reglements vom 29. Mai 1896 (A. S. n. F., XV, 456) an die Hand : Herrn E. Davinet, Inspektor des Kunstmuseums in Bern, der sich durch die sehr gute Besorgung der nationalen Kunstausstellungen in Bern als die geeignete Persönlichkeit erwiesen hatte. Letzterer trat mit der Subkommission sogleich in Thätigkeit ; diese setzte sich durch eine Abordnung nach München sowohl mit der dortigen Ausstellungsbehörde als mit dem dortigen Kunstkreise der Schweizer in Verbindung, um sich über den der schweizerischen Kollektion bestimmten Raum, sowie über alle andern, zum Gelingen der Ausstellung wichtigen Punkte Klarheit zu verschaffen. Gleichzeitig wurde an alle namhaften schweizerischen Künstler ein Cirkular mit Einladung zur Beteiligung erlassen, in dem Basel als Ort der Vorprüfung durch die Aufnahmsjury bezeichnet war.

Hier gingen bis 20. April, dem Zeitpunkte des Zusammentritts der letztern, von 117 Künstlern zusammen 202 Werke ein; zugelassen wurden im ganzen 87 Aussteller mit 133 Werken, darunter 6 Bildhauer mit 7 Werken. Vom Zeitpunkte der Aufnahme durch die Jury blieben die eingelangten Kunstwerke noch 8 Tage in Basel ausgestellt, hernach wurden sie nach München geschickt, wo die Ausstellung am 1. Juni eröffnet wurde.

Über den äußern Erfolg dieses ersten Versuches offiziellen Auftretens der schweizerischen Kunst im Ausland mag die That-

702 sache sprechen, daß einem der Aussteller, Herrn Maler Kodier in Genf, die goldene Medaille I. Klasse, und drei andern, den Herren Burnand, Giron und Stäbli, je eine goldene Medaille H. Klasse zuerkannt wurde. Verkäufe von ausgestellten schweizerischen Werken wurden bis zum Belaufe von 65,700 Mark erzielt.

Aber auch mit dem innere, künstlerischen Erfolg dürfen wir nach dem Berichte der Subkommission zufrieden sein ; es geht aus demselben hervor, daß die schweizerische Abteilung der großen Ausstellung einen guten Eindruck machte und sich den Abteilungen der andern Staaten würdig zur Seite stellte.

Wir erlauben uns, noch ein Wort zur Erläuterung der im Berichtsjahre durchgeführten Revision der Réglemente und Verordnungen zur Ausführung des Bundesbeschlusses über Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst vom 22. Dezember 1887 anzubringen. Diese Revision, der aus Kunstkreisen schon zwei Jahre nach dem Inkrafttreten jenes Bundesbeschlusses und seither zu wiederholten Malen gerufen wurde, hat sich bestrebt, soweit es die Bestimmungen jenes Bundesbeschlusses gestatten, alle Schranken zu beseitigen, welche sich bis jetzt einer allseitigen und ungehemmten Unterstützung der bildenden Künste entgegenstellten .

Diesem Bestreben gemäß ist die Bestimmung eingeführt worden, daß die eidgenössische Kunstkommission befugt sei, Ankäufe hervorragender zur Aufstellung in öffentlichen Bauwerken oder Sammlungen sich eignender Kunstwerke schweizerischer Künstler auch außerhalb der nationalen Kunstausstellung zu beantragen.

Sodann ist den Ausstellern an der nationalen Kunstausstellung eine Mitbeteiligung an der Wahl der Aufnahmsjury eingeräumt, und eine andere Bestimmung gestattet, die nationalen Kunstausstellungen in Zukunft auch in andern schweizerischen Städten als Bern abzuhalten.

Eine möglichst freie Basis ist im weitern der Unterstützung monumentaler öffentlicher Kunstwerke gegeben, während anderseits das zuletzt erlassene Reglement betreffend Bildhauerarbeiten, welche von der Eidgenossenschaft bestellt oder subventioniert werden, auch bezweckt, die Bildhauer, die sich an den Wettbewerben beteiligen, möglichst vor materiellem Schaden zu sichern.

Einem fernem Verbesserungsgedanken endlich, der sieh uns und den uns bei der Kunstpflege zur Seite stehenden eidgenössischen Behörden schon seit längerer Zeit aufgedrängt hat, nämlich der großen Wünschbarkeit der Einführung von Unterstützungen für

703

die Ausbildung angehender Künstler, haben wir in dem schon Seite 690 hiervor aufgeführten Vorschlage für Ausdehnung der Bestimmung des Art. l des Bundesbeschlusses vom 22. Dezember 1887 über Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst Ausdruck gegeben, und wir hoffen, daß seine Annahme in Verbindung mit der oben bezeichneten Revision der Réglemente eine wahrhaft sachgemäße und ersprießliche Kunstpflege eröffnen werde.

Schließlich noch die Bemerkung, daß als Ort für die 1898 stattfindende nationale Kunstausstellung Basel in Aussicht genommen ist, nachdem die dortigen Kunstvereine die nötigen baulichen Erweiterungen ihrer Ausstellungsräume in sichere Aussicht gestellt haben.

Gottfried Kellerstiftung. Museum Vela in Ligornetto und Legat Binet-Fendt.

Die Verwaltungskommission, deren zweite ordentliche Amtsdauer abgelaufen war, wurde im Berichtsjahre für eine neue 3jährige Periode bestätigt. Sie besteht aus den Herren Privatdozent Dr.

Karl Brun in Zürich, als Präsident. Professor Hans Auer, Architekt in Bern, als Vizepräsident, Albrecht Anker, Maler in Ins, Professor Alois de Molin, Konservator in Lausanne, und Paul Robert, Maler in Biel. Sekretär der Behörde ist Herr Eduard Meyer in Zürich.

Die Kommission machte im Berichtsjahre folgende Ankäufe von Kunstwerken, für die wir den Aufbewahrungsort, wie hiernach angegeben, bestimmt haben: 1. Bin Ölgemälde von Raphaël Ritz, ,,Kücheninterieur auf Schloß Valeriaa, 35 auf 42 cm. Aufbewahrung im Museum in Freiburg.

2. Ein Ölgemälde von Giovan Antonio Boltraffio, Bildnis eines jungen Edelmannes, 39 cm. breit und 48 cm. hoch. Aufbewahrung im Kunstmuseum in Bern.

3. Zwei große silberne Reliquienbüsten der heiligen Blasius und Mauritius, von 1668, aus dem Kloster Rheinau stammend.

Aufbewahrung im schweizerischen Landesmuseum in Zürich.

4. Zwei kleine holländische Gemälde: eines von Adrieen van de Velde, 35 auf 45 cm., Landschaft mit Vieh darstellend ; das aridere von Cornelis de Heem, Stillleben, 36 auf 28 cm.

Aufbewahrungort noch nicht bestimmt.

5. Zwei seltene Lithographien von Leopold Robert, Landschaften mit Figuren darstellend, jedes Blatt 24 cm. breit und 19 cm.

hoch. Aufbewahrung, in der Kupferstichsammlung des eidgenössischen Polytechnikums.

704

6. Ein Gemälde von Leopold Robert, ,,Les Pifferari devant la Madone". Aufbewahrung im Museum in Vivis.

7. Karton von Arnold Böcklin zum Gemälde ,,Klage des Hirten", l m. breit und 80 cm. hoch. Aufbewahrung im Museum der Kunstgesellschaft in Zürich.

Ferner ist zu erwähnen, daß das Komitee für die Gruppe XXV, alte Kunst in Genf, der Stiftung das Album dieser Gruppe zur Erinnerung an die Landesausstellung zum Geschenk machte. Aufbewahrung desselben in der Kupferstichsammlung des Polytechnikums.

An dieser Stelle erlauben wir uns noch zwei anderer Stiftungen mit idealem Zwecke zu gedenken, deren Pflege und Verwaltung in unsere Hände gelegt worden ist.

Die erste ist das schon im Geschäftsbericht von 1895 (Bundesblatt 1896, I, 911) erwähnte, von Maler Spartaco Vela gegründete M u s e u m Ve la in L i g o r n e t t o . Diese Stiftung hat im Berichtsjahre eine namhafte Bereicherung erfahren durch ein Vermächtnis des Onkels des Stifters, Lorenzo Vela, Bildhauer, verstorben den 10. Januar 1897 in Mailand. Dasselbe besteht in einer Sammlung von Kunstwerken der Bildhauerei und Malerei, die der Verstorbene in Mailand besaß und die, nach seinem letzten Willen, in einer durch die Eidgenossenschaft zu treffenden Auswahl dem Museum in Ligornetto einzuverleiben sind. Letztere ist im April durch unser Departement des Innern, unter Zuziehung von Fachleuten, vorgenommen, und die ausgewählten Werke sind hierauf an ihren Bestimmungsort in Ligornetto geschafft worden.

Die zweite dieser Stiftungen ist das sogenannte Legat BinetFendt (vgl. Bundesbl. 1891, II, 7 und 23). Der am 25. Dezember 1889 verstorbene Dr. Jean Laurent Alfred Binet von Genf hat der Eidgenossenschaft ein Legat von Fr. 10,000 vermacht, mit der speciellen Bestimmung, daß die Zinsen dieses Kapitals zusammenzulegen und alle funi Jahre als Dr. Alfred Binet-Fendt-Preis durch uns in der Eigenschaft als Jury dem Urheber des besten öffentlichen Werkes oder der besten litterarischen Arbeit zuzusprechen seien, die zum Endzwecke hat, bei der Menschheit den Sinn für Frieden, Einigkeit und gegenseitige Hülfeleistung zu wecken oder bei den Bürgern den Geist der Liebe zum. Vaterlande und der Aufopferung für dessen Wohl anzufachen.

Wir haben seiner Zeit das Legat angenommen und, nachdem zum erstenmal die Zeitperiode, welche nach dem Willen des Testators für die Verabfolgung des Preises (auf Ende 1895 Franken 1780. 10) als Einheit zu gelten hat, verflossen war, Herrn

705 Henri Dunant von Genf, den Urheber der Genfer Konvention zur Linderung der Not der im Kriege verwundeten Militärs, als die berufenste der in Frage kommenden Persönlichkeiten bezeichnet, und demselben den Alfred Binet-Fendt-Preis für die erste Stiftungsperiode, im Betrage von Fr. 1780, zugesprochen.

B. Schweizerisches Landesmuseum; Erhaltung vaterländischer Altertümer.

Wie im Vorjahre, so blieb auch 1897 der Bestand der eidg e n ö s s i s c h e n L a n d e s m u s e u m s - K o m m i s s i o n unverändert.

Die laufenden Geschäfte wurden in vier eintägigen und zwei zweitägigen Sitzungen erledigt, von denen je eine in Altorf und in Bern, die andern im Landesmuseum zu Zürich abgehalten wurden.

Während zu Beginn des Jahres vorzüglich die Baufragen das Interesse beanspruchten und die Bestellung einer eigenen Specialkommission zum Zwecke der Beschleunigung und Kontrolle der durch den Architekten auszuführenden Bauarbeiten in wöchentlichen Zusammenkünften veranlaßten, trat in den letzten Sitzungen mehr das Installationsprogramm in den Vordergrund. Eine Anzahl in dem ursprünglichen Bauprogramme nicht vorgesehener Arbeiten, wie die konsequent durchgeführte Anpassung alter Bauteile und die Erstellung von Kopien schweizerischer Originale, wo letztere selbst nicht erhältlich waren, sowie der Ausbau des Dachgeschoßes einerseits und die bevorstehenden eigentlichen Installationsarbeiten anderseits, veranlaßten die Landesmuseums-Kommission unterm 10. November 1896 zur Einreichung eines Begehrens um Bewilligung eines Extrakredites im Betrage von Fr. 112,300, den Sie durch Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1896 (A. S. n. F. XV, 609) bewilligten. Nebenbei wurden die durch das Gesetz vorgeschriebenen Obliegenheiten erledigt und die Vorbereitungen für die mit der Eröffnung des Museums verbundenen Geschäfte, wie das Programm für die Eröffnungsfeierlichkeiten, die Herausgabe einer Festschrift und Prägung einer Erinnerungsmedaille nach Möglichkeit gefördert.

In ihrer Sitzung vom 17. Dezember in Bern setzte die Kommission auf den Antrag der Direktion den Eröffnungstermin auf Ende Juni 1898 fest.

Im M u s e u m s p e r s o n a l fand nur insoweit eine Veränderung statt, als die Zahl der Aufseher nach Bedürfnis vermehrt wurde.

Die Konservierungswerkstätte erhielt zur Beförderung der Restauration der zahlreichen prähistorischen und mittelalterlichen Fundstücke eine Hülfskraft und ebenso das Baubureau der Direktion

706

für die ausschließlich von ihr besorgten Installationsarbeiten einen zweiten Zeichner. Die Möbelreparaturen besorgte, wie bisher, die eigene Werkstätte des Museums. Ende März und anfangs April fand der Umzug der bisher in dem alten Kaufhause magazinierten Altertümer nach dem Museum statt. Nach Eintreffen der Vitrinen begann die Installation der prähistorischen, römischen und frühmittelalterlichen Sammlungen. Die Rekonstruktionen der Backsteine von St. Urban fanden ihren Abschluß. Sämtliche alte Zimmer, mit Ausnahme derjenigen im Dachgeschoße, wurden fertig gestellt und die Fenster mit Glasgemälden aus der gleichen Zeit in der korrekten Einfassung alter Butzen- und Sechseckscheiben geschmückt.

Der Rest der Glasgemälde wurde in den Kapellen, dem Kreuzgange und in den Korridoren plaziert, im ganzen bis jetzt 392 Stück, einschließlich der kleinen gemalten Rundscheiben. In den letzten Monaten des Jahres vollzog sich der Umzug der großen Waffensammlung (cirka 5500 Nummern) aus dem kantonalen Zeughause in die Waffenhalle des Museums, sowie deren Katalogisierueg.

Vom Frühjahr an wurden die der Eidgenossenschaft gehörenden, teils im Bundesrathause in Bern, teils in kantonalen Museen deponierten Altertümer bis auf wenige Stücke ins Landesmuseum übergeführt. Die Arbeiten im Innern des Museums wurden auf kurze Zeit durch ein Brandunglück vom 6. März im zweiten Fraumünsterzimmer vom Jahre 1507 gestört, das, durch die Nachlässigkeit eines Arbeiters entstanden, einen Teil des Getäfers und der Decke beschädigte. Unter der Leitung von Herrn Professor Régi an der Kunstgewerbeschule konnte aber das Holzwerk des Zimmers wieder so instand gestellt werden, daß von den Brandspuren kaum mehr etwas zu bemerken ist.

In betreff der Vollendungsarbeiten am Gebäude selbst und der nächsten Umgebung müssen wir für das Nähere auf den Ihren Kommissionen zur Verfügung stehenden Bericht verweisen.

Wie im vorhergehenden, so flössen auch im Berichtjahre dein Museum wieder zahlreiche und wertvolle Geschenke zu ; ebenso wurden ihm sehr schätzenswerte Depositen anvertraut; endlich brachten auch die Ankäufe eine namhafte Bereicherung der Sammlungen, wobei namentlich auf die Erwerbung der Sammlung des Herrn Pfarrer Denier hinzuweisen ist (vgl. Bundesbl. 1897, IV, 193 und A. S. n. F. XVI, 422); die für die Ankäufe aus dem Jahreskredite
gemachte Ausgabe beträgt Fr. 73,093. 65.

Für das Nähere über alle diese Bereicherungen müssen wir auf den später im Drucke erscheinenden einläßlichen Jahresbericht der Direktion der Anstalt verweisen.

707

Beiträge an die Erhaltung historisch oder künstlerisch bedeutsamer Baudenkmäler.

An derartigen Subventionen wurden nach programmgemäßer Atisführung der Restaurationsarbeiten ausbezahlt: 1. An die Gemeinde Stein a. Rh. Ergänzungsbeitrag an die Herstellung der Burgruine Hohenklingen Fr. 4500. -- 2. An den Regierungsrat des Kantons Aargau für Konsolidierungsarbeiten an den Chorfenstern bei Königsfelden (Erneuerung des Maß- und Stabwerkes), 2. Rate . . . . ,, 2800.-- 3. An den Verein für Geschichte und Altertümer von Uri für Restauration der von demselben erworbenen Burgruine Attinghausen, 1. Rate ,, 2550.-- 4. An den Kirchenrat von Visp (Wallis) Beitrag an die Herstellung des Glockenturmes, 1. Kate ,, 3500. -- 5. An den Staatsrat von Freiburg für Herstellung der Kapelle St. Nicolas zu Hauterive . . ,, 3000. -- 6. An den Korporationsrat von Urserri für Sicherung des alten Turmes zu Hospenthal . . ,, 1500.-- 7. An den Regierungsrat des Kantons Uri für Herstellung des alten Turmes in Silenen .

847.70 fl 8. An den Staatsrat von Wallis für Herstellung der Kirche Notre-Dame auf Valeria bei Sitten, 2. Rate ,, 4500.-- 9. An den Vorstand der schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler für graphische Aufnahmen alter Bau- und sonstiger Kunstdenkmäler . . . ,, 5000.-- Zusammen : Fr. 28,197. 70 Diese Aufnahmen erstrecken sich auf: Das Schloß und Städtchen Saülon (Wallis), Fortsetzung und Schluß der schon 1895 begonnenen Aufnahme; die Portalbeschläge und Reste der Wandbemalung in der Kirche zu Bonmont (Waadt) ; das Portal der Kollegiatkirche in St. Ursanne und die alte Pfarrkirche daselbst ; den Kirchturm zu Martigny - Ville ; römische Ausgrabungen zu Martigny ; das Wellenberghaus zu Rheinau ; Malereien in der Burg Schweinsberg (Uri) ; Fragmente der Deckenmalereien in der Kirche zu Zillis (Graubünden) ; Malereien im

708

Chor der Kirche zu Windisch: Schloß Zwingen im bernischen Birsthai ; Kapital der Kirche zu Grandson ; Turm zu Silenen (Uri) ; Haus zur Zinne in Dießenhofen ; Kirche St. Pierre des Clages (Wallis).

Ausgrabungen.

Für solche wurden folgende Beiträge ausbezahlt: 1. An den Staatsrat des Kantons Wallis für Fortsetzung der römischen Ausgrabungen bei Martigny Fr. 1000.-- 2. Für Ausgrabungen der karolingischen Burg zu Stammheim (Thurgau), ausgeführt in Gemeinschaft mit der antiquarischen Gesellschaft in Zürich ,, 593.-- 3. An die Gesellschaft pro Aventico . . . . ,, 400. -- 4. An die historisch-antiquarische Gesellschaft in Basel für die Ausgrabungen in Basel-Äugst . ,, 1500. -- 5. Für Unterstützung der Ausgrabungen zu Windisch, die durch die antiquarische Gesellschaft von Brugg ausgeführt wurden ,, 407. -- Zusammen: Fr. 3500.-- Unterstützungen an k a n t o n a l e A l t e r t u m s s a m m l u n g e n wurden auf das empfehlende Gutachten der Landesmuseums-Kommission gewährt: 1. Dem historischen Verein Nidwaiden an die Erwerbung einer Anzahl Altertümer aus dem Nachlasse des Herrn Staatsarchivars Vokinger in Stans ein Beitrag von 50 % des Totalbetrages von Fr. 228 Fr. 114.-2. Dem historisch-antiquarischen Verein von Appenzell an den Ankauf des Degens des 1784 hingerichteten Landammanns Sutter ein Beitrag von 50% des Totalbetrages von Fr. 200 ,, 100.-- 3. Dem Verein für Geschichte und Altertümer des Kantons Uri zur Erwerbung eines Ölbildes von Triner und eines Glasgemäldes von 1577 ein Beitrag von 50% des Totalbetrages von Fr. 470 ,, 235.-- Summa: Fr. 449.--

709 Merian'scher Museumsfonds.

Der Rest dieses Fonds wurde mit Ihrer Zustimmung für Deckung eines Teils der Ankaufssumme der Altertümersammlung des Herrn Pfarrers Denier in Attinghausen verwendet. (Vgl Bundesbl. 1897,

IV, 196 und A. S. n. F. XVI, 422.)

5. Schweiz. Lebensversicherungsverein.

Dem Berichte dieses Vereins ist folgendes zu entnehmen: I. Aufnahme

neuer

Versicherungen.

1. Nach Tarif A (Ableben auf eigenes Risiko) . . . 60 Policen ( 55 Mitglieder) Nach Tarif A (Ableben mit Rückversicherung) . .

9 ,, ( --,, ) 2. Nach Tarif B (Ableben od.

60. Altersjahr, auf eigenes Risiko) . . . . 182 ,, (169 ,, ) Nach Tarif B (Ableben od.

60. Altersjahr, mit Rückversicherung) . . . .

5 ,, ( -- ,, )

für Fr. 224,000 ,,

,,

44,000

,,

,, 640,300

,,

,,

21,000

Total 256 Policen (224 Mitglieder) für Fr. 929,300 gegenüber 1896: 253 ,, (217 ,, ) ,, ,, 924,509 ferner : 8. Nach Tarif C (Renten ohne Rückgewähr) . . . .

Nach Tarif CI (Renten mit Rückgewähr) . . . .

Total gegenüber 1896

l Police (l Mitglied) l

,,

(l

,,

)

für Fr. 400 Rente ,,

;,

300 ,,

2 Policen (2 Mitglieder) für Fr. 700 Rente l Police (l Mitglied) ,, ,, 1000 ,,

Der Zuwachs an neuen Versicherungen ist dem Jahre 1896 gegenüber ziemlich gleich geblieben ; indessen läßt die Ausführung des neuen eidgenössischen Besoldungsgesetzes für das Jahr 1898 auf ein günstigeres Resultat hoffen.

710

//. Abgänge haben stattgefunden: a. .Durch Tod b. Durch Überschreiten 60. Altersjahres . .

c. Durch Rückkauf .

d. Durch Austritt . .

e. Durch Umwandlung f. Durch Ausschluß .

85 Policen ( 72 Mitglieder) für Fr. 216,289 des . .

. .

. .

. .

. .

9 30 7 4 l

,, ,, ,, ,, ,,

( 9 (24 ( 6 ( 4 ( l

,, ,, ,, ,, ,,

) ) ) ) )

,, ,, ,, ,, ,,

,, ,, ,, ,, ,,

20,500 69,298 25,000 15,000 5,000

Total 136 Policen (116 Mitglieder) für Fr. 351,081 gegenüber 1896 125 ,, (104 ,, ) ,, . ,, 310,814 Die Todesfälle haben sich gegenüber dem Vorjahre naturgemäß vermehrt und zwar um drei Policen (5 Mitglieder) für Fr. 17,807.

Hiervon sind 2 Policen für total Fr. 10,000 rückversichert, so daß zu Lasten der Kasse verbleiben : 83 Policen für Fr. 206,28:} (1896 : Fr. 193,476). Dagegen ist im Berichtsjahre ein Rentner (C I) für Fr. 1000 Rente gestorben mit einer Prämienrückgewähr von Fr. 95. 20.

Nach Abzug der Abgänge ergiebt sich für das abgelaufene Jahr eine Totalvermehrung des Versicherungsbestandes gegenüber 1896: a. an Todesversicherungen um 120 Policen (108 Mitglieder) für Fr. 578,219.

b. an Rentenversicherungen um l Police (l Mitglied für Fr. 300 Rente, Verminderung).

Da das Deckungskapital auf Ende 1897 noch nicht berechnet werden konnte, ist es nicht möglich, in Bezug auf das finanzielle Resultat der Todesfälle gegenüber der erwartungsmäßigen Ziffer jetzt schon bestimmte Angaben zu machen. Es muß daher auf den später erscheinenden gedruckten Bericht verwiesen werden.

Immerhin wird sich wieder eine Mindersterblichkeit um cirka Fr. 40,000 ergeben.

Renten kamen wie letztes Jahr wieder 2 mit je Fr. 1000 zur Auszahlung, welche aber rückversichert sind und daher die Kasse nicht belasten.

III. Bundessubvention.

Wie früher ist im abgelaufenen Jahre die Bundessubvention nebst Bußengeldern zur Prämienreduktion der im eidgenössischen Dienste stehenden Mitglieder verwendet worden, und es betrug die

711

Ermäßigung ebenfalls 25 % der statutarischen Prämien. Hierfür standen laut Ausweis des Jahresberichtes von 1896 im ganzen Fr. 217,251. 74 zur Vorfügung.

Davon erhielten 294 fremde Versicherungen (außerhalb des Vereines) einen Totalbeitrag zum nämlichen Prozentsatz wie Vereinsversicherungen (25 °/o der effektiven Prämien bis höchtens Fr. 5000 Versicherungssumme) von Fr. 7681 (gegenüber 1896 von 291 Versicherten mit Fr. 7380).

Der Subventionsanteil an die Vereinsveràcherungen konnte noch nicht berechnet werden ; derselbe ist ebenfalls aus dem später erscheinenden gedruckten Berichte ersichtlich.

IV.

Kassavorschüsse

sind im abgelaufenen Jahre an 73 Vereinsmitglieder im ganzen für Fr. 22,345 geleistet worden (1896 : an 39 Mitglieder Fr. 16,189. 60 inkl. Zinsrückstände). Dagegen erfolgten Rückzahlungen im ganzen Fr. 14,035 (1896 : Fr. 10,475. 80).

V. Kassarechming.

a. E i n n a h m e n .

1. Kassasaldo von 1896 ,,2. Prämien 3. Zinsen 5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

Bußengelder (Dezember approximativ) G-esehenke Kapitalrückzahlungen Vorschußrückzahlungen Rückversicherte Todesversicherungen .

Rückversicherte Renten Provision auf Rückversicherungen .

Fr.

5,409.64 ,, 332,114.82 ,, 107,866. 45 11 11 11 T)

·n 11 11 11

14,908. 50 1.35 46,000. -- 14,035. -- 10,390. -- 2,000. -- 1,261. 35

Fr. 633,987.11

712

è. A u s g a b e n .

1. Bezahlte Versicherungen (Tod, 60. Altersjahr, Renten u n d Rückkäufe) . . . .

2. Kapitalanlagen 3. Vorschüsse an Mitglieder 4. Prämien für Rückversicherungen (C, D u. E) 5. Arzthonorare (approximativ) 6. Bundessubvention an fremde Versicherungen 7. Marchzinsen und Agio für Titelankäufe .

8. Verwaltungskosten 9. Kassasaldo

Fr.

,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

250,219. -- 282,000.-- 22,345. -- 23,117.90 1,904.45 7,681.-- 742.80 19,064.74 26,912.22

Fr. 633,987.11 c. V e r m ö g e n s - S t a t u s .

1. Kapitalanlagen (inkl. Vorschüsse) . . Fr. 3,405,793.65 2. Marchzinsen per 31. Dezember 1897 . ,, 43,892. 42 3. Kassasaldo ,, 26,912.22 gegenüber 1896

Fr. 3,476,598. 2!)

,, 3,200,880.06

somit Vermehrung in 1897 um Fr.

275,718. 2?,

Die Berechnung des Deckungskapitals auf 31. Dezember 1897 bat noch nicht stattfinden können ; es ist daher eine Ausscheidung des Vermögensbestandes nach Deckungskapital, Bundessubventionsund Reservefonds noch nicht möglich.

Desgleichen sind einzelne Posten in Einnahmen und Ausgaben noch nicht vollständig und es werden sich gegenüber der definitiven Rechnung im später folgenden gedruckten Berichte noch kleine Differenzen ergeben.

VI. Statutenrevision.

Die am 11./12. August 1897 in Neuenburg tagende Generalversammlung hat die Revision der Vereins-Statuten durchgeführt, und es sind die neuen Statuten in der Urabstimmung von 2128 gegen 24 Stimmen angenommen und auf 1. Januar 1898 in Kraft gesetzt worden. Von total 3933 Mitgliedern haben 1778 ihre Stimme nicht abgegeben.

713 Als wesentliche Änderungen der neuen Statuten gegenüber den alten sind folgende hervorzuheben : 1. Einführung von Versicherungen bis Fr. 1000 ohne ärztliche Untersuchung, und gemischte Versicherungen aufs 50. und 55. Altersjahr.

2. Sistierung der Prämienzahlung nach zurückgelegtem 85.

Altersjahr.

3. Aufhebung des Verlustes der ganzen Versicherung beim Ausschluß eines Mitgliedes.

4. Anlage von Voreinsgeldern auf solide erste Hypotheken und bei Hypothekenbanken.

5. Anderweitige Normierung des Reservefonds (2 °/o des Unterschiedes zwischen dem Deckungskapital und den versicherten Summen, statt 10 % des Deckungskapitals).

6. Beginn der Subventionsberechtigung sofort beim Eintritt in den Verein, statt erst nach 6 Monaten, und Sistierung derselben mit dem Austritt aus dem eidgenössischen Dienste, statt erst auf Ende des Austrittsjahres.

7. Fortgenuß der Bundessubvention nach Austritt aus dem eidgenössischen Dienste in besondern Fällen nach wenigstens 15 Dienstjahren.

8. Gewährung einer Bundessubvention von höchstens Fr. 30 per Jahr an gänzlich abgewiesene und auch von einer andern ^Gesellschaft nicht versicherte eidgenössische Beamte und Angestellte.

Ferner beschäftigt der Verein sich mit der Frage der Einführung einer Hülfskasse, ist damit jedoch noch nicht zu einem Abschlüsse gekommen.

6. Schweizerische permanente Schulausstellungen. Jahrbuch für schweizerisches TJnterrichtswesen. Dr. C. Decurtins, Rätoromanische Chrestomatie. Schulwandkarte der Schweiz. Repertorio di Giurisprudenza Patria Federale e Cantonale.

Zu den vier permanenten Schulausstellungen in Zürich, Bern, Freiburg und Neuenburg wird sich demnächst eine fünfte in Lausanne gesellen, die dermalen in der Einrichtung begriffen ist. Der Gang der erstem vier ist nach den vorliegenden Berichten ein befriedigender. Diejenige von Bern haben Sie in Berücksichtigung der Ausdehnung, die sie durch den Bezug der neuen erweiterten Bnndesblatt. 50. Jahrg. Bd. I.

49

714

Znriell .

Bern . .

Freibnrg.

Seoenbnrg

Fr.

Ausgelieferte Gegenstände.

Fr.

Besuche.

Fr.

15,621.42 10,051.-- 4,999.-- 3,968.80

Umfang der Fachsammlungen nach Stocken.

Inventarwert.

Fr.

Saldo.

Einnahmen.

Fr.

8368 16,192.46 5600 7,821.65 3003 5,004.-- 2100 4,141.25

Ausgaben.

Kantons- und Gemeindebeitrage.

Räume angenommen hat, in Bezug auf den Bundesbeitrag mit derjenigen von Zürich auf die gleiche Höhe gestellt.

Über den ökonomischen Stand und die Wirksamkeit der vier Anstalten kann aus folgender Zusammenstellung ein Bild gezogen werden.

+ 571.04 65,200.-- 39,710 4155 3104 --2229.35 51,634.-- 45,845 4785 450 + 5.-- 36,477.71 31,482 2320 133 + 172.35 17,902.70 6,956 268 -- Der 9. Jahrgang (1895) des J a h r b u c h e s des U n t e r r i c h t s w e s e n s in der S c h w e i z (Herausgeber Herr Erziehungssekretär Dr. A. Huber in Zürich), dessen Erscheinen in das Berichtsjahr gefallen wäre, ist nicht herausgekommen, sondern er wird ersetzt durch die Seite 692 hiervor erwähnte schweizerische Schulstatistik, welche die Verwaltung des Unterrichtswesens im Schuljahre 1894/95 darstellt.

Die ,,Rätoromanische Chrestomatie" des Herrn Nationalrat Dr. Decurtins, von welcher im Jahre 1894 die vierte Lieferung herausgekommen ist, soll nun fortgesetzt und zu Ende geführt werden (zu vergi. Bundesbl. 1897, IV, 746 und 1088). Auf Ende .

des Jahres lagen zwei weitere Lieferungen teils im Druck, teil» in Bearbeitung.

W a n d k a r t e der S c h w e i z . Als Aufgabe des Jahres 1897 war vorgesehen : die Lithographie des Terrainbildes der Karte.

Ein Vertrag betreffend Ausführung dieser Arbeit wurde am 19. Februar nach vorausgegangener Konkurrenzausschreibung mit der Firma Gebr. Kümmerly in Bern abgeschlossen. Die im topographischen Bureau erstellten gravierten Steine waren im Januar für den Überdruck bereit. Das Modell der Terrainbemalung sollte im März vollendet sein, kam dann aber erst Mitte April zur Ablieferung.

Am 1. Mai trat die Jury zur Beurteilung des Modells zusammen und sprach sich über dasselbe günstig aus, verlangte jedoch für die Ausführung einige Abänderungen, namentlich in Bezug auf die Farbstimmung. Die Beschlüsse der Jury wurden vom Departement des Innern genehmigt. Damit war eine Abänderung der Vorlage verbunden ; denn es ging nicht an, das ohnehin schwierige

715

Problem der chromolithographischen Vervielfältigung ohne ein in allen Teilen präcises Modell zu lösen. Die Abänderung, d. h. Neuerstellung der Vorlage wurde Herrn H. Kümmerly übertragen, was zugleich eine Gewähr für die richtige Ausführung auf Stein bietet.

Durch die angeführten Umstände wird die Herausgabe der Wandkarte um ein Jahr verzögert 5 es darf nun aber erwartet werden, daß dadurch die Terraindarstellung gewinnen wird.

Die Lieferung des Druckpapiers wurde nach erfolgter Konkurrenzausschreibung und nach mehrfachen Proben durch Druck und durch eine Papierprüfungsanstalt der Zürcher Papierfabrik an der Sihl übergeben, und das Papier lag auf Ende des Jahres zur Ablieferung bereit.

,, I l R e p e r t o r i o d i G i u r i s p r u d e n z a P a t r i a Federale e C a n t o n a l e " (Herausgeber Herren Staatsrat Dr. L. Colombi und Advokat St. Gabuzzi in Bellinzona) erschien auch während des Berichtsjahres regelmäßig (in Lieferungen zu 3 Bogen in Zwischenräumen von 14 Tagen) mit programmgemäßem Inhalt, d. h. Leitartikeln über Fragen des eidgenössischen und kantonalen Rechts; den wichtigern Entscheidungen des Bundesgerichts und der obern kantonal-tessinischen Civil- und Strafgerichte etc.

VI. Polytechnische Schule.

Besuch der Schule.

A n m e r k u n g . Die hiernach in Klammern gesetzten Zahlen beziehen sich auf das Schuljahr 1895/96 und sind zur Vergleichung beigefügt.

Zahl der vom frühern Schuljahr in das von 1896/97 übergetretenen regelmäßigen Studierenden 526 (497) Neue Anmeldungen.

Auf Anfang des Schuljahres.

Auf zweite Hälfte des Schuljahres, d. h.

Oktober 1896 : 336, Sommersemester 1897 : 21, zusammen 357 (370) Von den Angemeldeten wurden als regelmäßige Studierende angenommen : Auf Grund genügender Maturitätsausweise . . 223 (209) Auf Grund bestandener Aufnahmsprüfung . . 92 ( 81) 315 (290)

716

Zurückgezogene Anmeldungen Abweisungen wegen ungenügenden Bestehens der Aufnahmsprüfung (= 23 °/o der Geprüften)

15 (33)

27 (47)

42 (80) Im ganzen wurden als regelmäßige Studierende neu aufgenommen : Auf Beginn des Schuljahres (Wintersemester 1896/97) 295 (275) Auf Beginn des Sommersemesters 1897 20 ( 15)

Zusammen

315 (290)

Sie verteilen sich auf die einzelnen Abteilungen wie folgt: L Abteilung, Bauschule 20 ( 22) II.

,, Ingenieurschule 61 ( 53) TU.

,, Mechanisch-technische Schule . . . 108 (119) IV.

,, Chemisch-technische Schule, einschließlich pharmaceutische Sektion . .

69 C 58) ("Forstschule 9(7) V.

,, {Landwirtschaftliche Schule . . . .

17(12} (Kulturingenieurschule 4(3) ("Schule für Fachlehrer: VI.

,, J Mathematische Sektion 13 ( 103 | Naturwissenschaftliche Sektion . . 14 ( 6) 315 (290) davon sind 171 oder 54°/o Schweizer (128 oder 44 °/o) und 144 oder 46 % (162 oder 56 %) Ausländer.

Von den verschiedenen Fachschulen hat einzig die mechanischtechnische Abteilung eine merkliche Abnahme des Zuwachses erfahren ; bei der Bauschule ist die Abnahme unerheblich, bei don andern Abteilungen zeigt sich allgemeiner Zuwachs, und zwar stellenweise ein verhältnismäßig bedeutender. In den Anmeldungen war übrigens auch zur mechanisch-technischen Abteilung ein noch stärkerer Zudrang als im Vorjahre gewesen ; um aber allzu starker ÜberfüUung vorzubeugen, wurde bei den Aufnahmeprüfungen mit größerer Strenge verfahren, was stärkern Ausfall brachte. Dieso Abteilung hat auch so noch an Überfüllung zu leiden gehabt.

Im ganzen zählte die Anstalt an regelmäßigen Studierenden :

717

Neu aufgenommene Aus dem Vorjahre übergetretene

315 526

Total An Auditoren (in der Mehrzahl für Fächer der VII. Abteilung)

841 489

Es ergiebt sich sonach eine Gesamtfrequenz von . . 1330 gegenüber einer solchen von 1250 im Vorjahre.

Auf die einzelnen Fachschulen des Polytechnikums verteilte sich die Gesamtzahl der regelmäßigen Studierenden wie folgt:

Fachschule.

t4 (D N *Q3

* ·g 03

1896/97 ho> 13

a

S *o3 d «1

1895/96 Î-Î 0

03

-*3 -- O

H

.2 *S _atso co

fcj 0

·ö p3 'to

p

«1

_; 03

·*3 O

H

O

-e cd c

a

5 Bauschule . . . . 40 13 53 36 12 48 1 Ingenieurschule 105 73 178 103 74 177 Mechanisch-technische Schule . . . . 183 139 322 172 151 323 -- Chemisch-technische Schule mit phavmaceutischer Sektion . 76 91 167 63 76 139 28 2 30 25 2 27 3 Forstschule . . . . 28 Landwirtschaftliche 5 Schule . . . . 19 10 29 13 11 24 9 3 12 9 9 3 Kultur-Ingenieurschule 25 25 50 20 -- 20 40 10 Fachlehrerschule .

Total 485 356 841 441 346 787 56 44 Gleich in °/o 57,5 42,6 --

55 --·

o cd c ja <

1

-- -- -- --

1

--

Mit der Gesamtzahl der Studierenden hat sich auch die der Schweizer unter denselben, und zwar verhältnismäßig ein wenig stärker, vermehrt, von 56 auf 57,5 % bei einer absoluten Vermehrung um 44, gegenüber einer solchen der Ausländer um 10.

Abgesehen von der schon im Vorjahre überfüllt gewesenen mechanisch-technischen Schule haben alle Fachschulen an Zahl der Studierenden mehr oder weniger zugenommen, verhältnismäßig sehr stark die chemisch-technische und die Fachlehrerschule, bei denen auch bedeutende Zunahme an Ausländern eingetreten ist, während

718 die mechanisch-technische Abteilung eine Abnahme zeigt. Diese erklärt sich wesentlich aus der bei der Aufnahmeprüfung, die in der großen Mehrzahl Ausländer betraf, wegen Überfüllung der Abteilung beobachteten größern Strenge.

An der Zunahme der Zahl schweizerischer Studierender sind besonders die Kantone Zürich, Bern, Neuenburg und Genf beteiligt, während Baselstadt eine starke Abnahme zeigt, für die sieh ein bestimmter Grund nicht angeben läßt.

Die Staaten des Auslandes weisen, abgesehen von Rußland, das eine merkliche Abnahme zeigt, nur unerhebliche zufallige Schwankungen in Zu- oder Abnahme auf. In erfreulicher Weise mehren sich unter dem Zuflüsse vom Auslande her vorgerückte Studierende, die zur Vollendung oder Ergänzung ihrer Studien in die obern Jahreskurse eintreten.

Abgang der Studierenden.

Von der Gesamtzahl der 841 regulären Studierenden haben im Verlaufe des Schuljahres oder mit Schluß desselben die Schule verlassen : Vor Beendigung ihrer Fachschule 116 ( 98) Mit Abgangszeugnis nach Beendigung ihrer Fachschule 167 (155) Studierende, die nach Beendigung ihrer Fachschulen ihre Studien weiter fortgesetzt haben . . . . 18 ( 21) Total 301 (274) Daneben hatte die Schule den Verlust von 2 Studierenden durch Tod, der durch Krankheit herbeigeführt wurde, zu beklagen.

Die Zahl der vorzeitig abgegangenen Studierenden hat sich gegenüber dem Vorjahre vermehrt, absolut wie auch relativ. Die Ursache ist nicht nur in Zufälligkeiten, sondern wohl wesentlich in dem Umstände zu suchen, daß bei den überfüllten Kursen mit größerem Nachdruck auf Ausmerzung der schwächern und untauglichen Elemente hingewirkt wurde.

Verhalten und Leistungen der Studierenden.

Das Verhalten und Gebaren der Studierenden bot im wesentlichen wieder das gewohnte Bild. Wie immer war es hauptsächlich Studienvernachlässigung, welche die Schulbehörde zum Einsehreiten mit strengen Strafen veranlagte. So mußte gegen nicht weniger als 22 Studierende die Androhung der Wegweisung und gegen 9

719 die wirkliche Wegweisung, wenigstens in der milderen Form der Streichung von der Liste der Studierenden, ausgesprochen werden.

Je größer die Zahl der Studierenden, um so strenger muß verfahren werden, um die Ordnung zu erhalten.

Das Duellunwesen, das im Vorjahre wieder stärker gespukt hatte, machte sich weniger mehr bemerklich. Dagegen mußte gegen die zunehmende Unsitte gekämpft werden, daß die Studierenden zahlreich vor den Ferien, schon mehr oder weniger früh vor Schluß des Unterrichtes davon gehen und nach den Ferien erst mehr oder weniger verspätet wieder zurückkehren.

In die Erfolge der Studien gewährt die nachstehende Zusammenstellung der Ergebnisse der Promotionen und der Diplomprüfungen Einsicht.

720

Ergebnis der Promotionen und Diplomprüfungen.

g Ì 1 S .& 3J Coro d> N a ·5 oj ·4

1

Bauschule Ingenieurschule Mechanisch-technische Schule . .

Chemisch-technische Schule . . .

Chemisch-pharmaceutische Schule .

Forstschule Landwirtschaftliche Schule . . .

Kulturingenieurschule ,, , , , / Abteilung VI A Fachlehrerschule \ . . . . .

r.

l Abteilung TTT VI B

* 1 Gestorben.

47 137 261 . 123 7 .

16 . 24 10 . 18 . 13

7 11* 25 17 -- 5 3

2 2

ti

S 1 8

Ä

·s

ÜbergangsdiplomPrüfungen im Oktober 1896 und April 1897.

O

f-l

p<

*3

o ^

g

37 3 113 13 197 39 101 5 6 1 13 3 17 2 5 2 16 11

656 72 516 68 1895/96 609 67 499 43 Ì

·s

fcl ^ & w S 'S

P*

1 "pH

^ e> S 0 -H » « H'i-


(§_§ Jd Wl *

8 35 67 29 --

bo S

1 -Sa Sg £^> 'ß ,J3 ·^S f3 u ^ «

1 ^ qj

1 ®

4 15 29 11 --

9 6 3

4 1

2 8

2

167 140

66 40

fl'

3ü &£S <*g .2^

B S. »3"

S

N

4 20 38 18 --

5 5 3 8

i

(3 ,
1

.g-eo O2 ri

h ·3 o çao

Q

*-.

IH d?

bu bo

|-S

1

i v

1 o

pla»

1 3 4 24 5 19 6 29 35 19 4 15 1 1 -- 8 8 3 3 -- 2 2 1 1 9 ·1 8

6 40 59 25 4 11 5 2 3 9

101 164 106 100 172 94 ',

17 15

89 79

721

Der Ausfall bei den auf Grund der ausgeübten Fleißkontrolle und der abgehaltenen Repetitorien ausgesprochenen Promotionen aus den untern in die obern Jahreskurse zeigt sich verhältnismäßig größer als im Vorjahre : 11,6 % Y0n den der Promotion unterworfenen Studierenden, gegen 8 %.

Die Zunahme rührt größtenteils von der mechanisch-technischen Abteilung her, bei der, wie übrigens auch bei andern Abteilungen, der Jahrgang des I. Kurses sich, abgesehen von einzelnen Ausnahmen , durchschnittlich von geringerer Qualität zeigte als im Vorjahre.

Die Zahl der Anmeldungen zur Diplomprüfung ist erheblich gestiegen. Bedenkt man, daß das Diplom eine Auszeichnung für unbestritten über der Linie der mittlern Leistungen stehende Kenntnisse sein soll, und daß die Schule guten Grund hat, die Diplomprüfung auf entsprechender Höhe zu halten, um das Diplom nicht zu einem bloßen bessern Abgangszeugnisse herabsinken zu lassen,, so wird es wohl begreiflich, wenn mit der Zahl der Anmeldungen sich in noch stärkerem .Verhältnisse die Zahl der Bewerber vergrößert hat, die bei der Übergangsdiplomprüfung nicht durchzukommen vermochten. Infolge unrichtiger Auffassung der Bedeutung des Diplomes seitens vieler Studierender drängen sich manche Unberufene zur Diplomprüfung, welchem Zudrange nur durch angemessene Strenge in der Prüfung gewehrt werden kann. Es gilt auch, diese Strenge schon bei der Übergangsdiplomprüfung walten zu lassen, sowohl um den propädeutischen Studien ihre Bedeutung zu sichern, als auch um rechtzeitig die als Unberufene sich zu erkennen gebenden Diplombewerber auszumerzen.

In den Schlußdiplomprüfungen kehren die Studierenden wieder, die im Vorjahre oder noch früher die Übergangsdiplomprüfung bestanden haben. 1896 sind in den Schlußdiplomprüfungen mehrere der 1895 durch die Übergangsdiplomprilfung gegangenen Studierenden ausgeblieben ; diese sind nun im Berichtsjahre nachgekommen und haben die Zahl der Geprüften über die Zahl der vom Vorjahre her zur Schlußdiplomprüfung Zugelassenen erhöht; es läßt sich daher auch nicht die Zahl der Diplombewerber zur Zahl der mit Abgangszeugnis abgegangenen Studierenden für beide Jahre in richtigen Vergleich stellen. Das Ergebnis der Schlußdiplomprüfung gestaltete sich nach dem Verhältnisse der Zahl der Diplomierten zur Zahl der Bewerber mit 84°/o gleich wie im Vorjahre.
Der Abschluß der schon letztes Jahr vorgesehenen Revision des Regulativs der Diplomprüfungen in Hinsicht auf die Prüfungsprogramme ist noch nicht erfolgt wegen verschiedenen dieses Pro-

722 gramm beeinflussenden noch schwebenden Fragen der Unterrichtsprogramme einzelner Fachschulen.

P r e i s e r t e i l u n g e n . Auf Ende Mai waren die Eingaben fällig auf die von der Ingenieurschule, der chemisch-technischen Schule, der Forst- und der landwirtschaftlichen Schule am Schlüsse des Schuljahres 1894/95 ausgeschriebenen Preisaufgaben.

Es war einzig auf die Preisaufgabe der chemisch-technischen Schule eine Lösung eingegangen, und es konnte derselben ein Hauptpreis zuerkannt werden. Einem Forstkandidaten, der sich an die Lösung der Preisaufgabe der Forstschule gemacht, sie aber ohne sein Verschulden nicht rechtzeitig hatte vollenden können, wurde Fristerstreckung für deren Eingabe bis 1. Mai 1898 gewährt.

Daneben wurde aus der Kernschen Stiftung gemäß deren Statuten einem Studierenden der Ingenieurschule als Anerkennung für seine vorzügliche Diplomarbeit eine Prämie nebst der silbernen Preismedaille der Schule zuerkannt.

Auf die von der Ingenieurschule aus der Culmann-Stiftung mit Eingabetermin auf 30. Juni 1896 ausgeschriebene Prcisaufgabe ist eine einzige Lösung eingegangen, die im Berichtsjahre zur Beurteilung gelangte und dabei den in den Statuten der Stiftung vorgesehenen Hauptpreis zuerkannt erhielt.

S t i p e n d i e n und S c h u l g e l d e r l a ß . Von 18 Studierenden, ·die sich um ein Stipendium aus der Chatelainschen Stiftung bewarben, erhielten 17 C22) Stipendien von Fr. 200 bis 500 im Gesamtbetrage von Fr. 5550 zuerkannt.

Schulgelderlaß wurde nach Abweisung mehrerer Bewerber, ·deren Leistungen zu wenig befriedigten, 26 Studierenden, darunter 6 Ausländer, gewährt, von denen 9 schon im Vorjahre gleiche Begünstigung genossen hatten. Zusammen mit den 17 Stipendiaten, die als solche ohne weiteres Schulgelderlaß genießen, fanden sich demnach im ganzen 43 Studierende oder 5°/o der Gesamtzahl von Bezahlung des Schulgeldes befreit.

Lehrerschaft.

Beim Unterrichte in Vorlesungen, Übungen und Arbeiten aller Art waren, die militärwissenschaftliche Abteilung inbegriffen, bethätigt :

723 Wintersemester Sommersemester 1896/97.

1897.

Angestellte Professoren und Lehrer . . 59 58 Anderweitige mit Lehraufträgen bedachte Docenten 9 9 Assistenten (wovon zugleich Privatdocenten oder mit Lehraufträgen bedacht) . 37 (8) 38 (7) Privatdocenten (Assistenten, die zugleich Privatdocenten, nicht eingerechnet) . 31 28 Daneben befanden sich von den angestellten Professoren 2 wegen Krankheit für beide Semester, l wegen sonstiger Verhinderung über das Sommersemester, ferner 7, beziehungsweise 10, Privatdocenten aus verschiedenen Gründen über das Winter-, beziehungsweise Sommerseraester beurlaubt.

Im Verlaufe des Schuljahres wurden der Schule 2 Professoren durch den Tod entrissen, die in langjährigem Wirken der Schule Vorzügliches geleistet und sich um sie hochverdient gemacht hatten.

Professor Droz, der seit 1881 die Professur für französische Litteratur und Sprache eingenommen, unterlag im Juni dem Leiden, das ihn nach längerem Widerstande am Anfange des Schuljahres genötigt hatte, seine Vorlesungen einzustellen; ihm folgte im Oktober Oberst Rothpletz, seit 1878 Professor der Militärwissenschaften, der sich wegen schwerer Erkrankung schon länger her in seiner Lehrthätigkeit gelähmt fand. Die Wiederbesetzung der leer gewordenen Professuren wurde auf das folgende Jahr verschoben.

Neben diesen schweren Verlusten hatte die Schule auch noch den des im August dahingegangenen Professors der deutschen Litteratur an der Universität Zürich, Dr. Bächtold, zu beklagen, der seit 1896 mit einem Lehrauftrage für schweizerische Litteratur am Polytechnikum betraut gewesen war.

Noch vor Jahresschluß nahm der Professor der Ingenieurwissenschaften, Ingenieur C. Zschokke, seine Entlassung als angestellter Professor, um der in seinem Heimatkantone auf ihn gefallenen Wahl zum Mitgliede des Nationalrates folgen zu können.

Zum Tröste für die Schule fand sich Professor Zschokke in verdankenswertester Weise bereit, seine Lehrthätigkeit am Polytechnikum, deren gänzlicher Ausfall ein äußerst schwerer Verlust für die Ingenieurschule wäre, als freier Docent fortzusetzen.

Ferner verlor die Schule mit Schluß des Schuljahres infolge Berufung an die Stelle des Direktors der landwirtschaftlichen Schule

724

des Kantons Zürich den Hillfslehrer Dr. Schneebeli, welcher der landwirtschaftlichen Schule nicht nur als Gehülfe, sondern auch als selbständiger Docent in bedeutenden Fächern seit 1887 wertwolle Dienste geleistet hatte. Von Wiederbesetzung der leer gewordenen Stelle wurde einstweilen abgesehen, da neben anderer einstweiliger Aushülfe auch der abgegangene Lehrer sich gewinnen ließ, von seiner neuen Stellung aus,, wenigstens für das nächste Semester, noch einen Teil des von ihm früher besorgton Unterrichtes als beauftragter Dozent zu übernehmen.

Die Zahl der im Ruhestand befindlichen Professoren verminderte sich im Laufe des Jahres von anfanglich 5 auf 3, indem 2, Professor Dr. Kenngott, Professor der Mineralogie und Pétrographie von 1856 bis 1893, und Professor Méquet, von 18(i() bis 1886 Professor der höhern Mathematik in französischer Sprache, mit Tod abgingen. Beiden hatte die Schule, von ihrer langjährigen Lehrthätigkeit her, in dankbarer Anerkennung ihrer Verdienste ein ehrendes Andenken bewahrt.

Unter den aufgezählten Assistenten, Privatdocenten und anderweitigen mit Lehraufträgen bedachten Docenten wurden bei Beginn des Schuljahres 6 mit dem Titel ,,Professor" ausgezeichnet, mit Schluß des Schuljahres wurde noch dem Assistenten und Privatdocenten für höhere Mathematik, Dr. Hirsch, in Anerkennung seiner wissenschaftlichen Leistungen der Titel ,,Professor11 verliehen.

Von den bei Beginn des Wintersemesters vorhandenen Assistenten waren 9 neu eingetreten ; im Verlaufe des Schuljahres gingen 10 ab und kamen 11 neue hinzu, mit Schluß des Schuljahres traten 15 wieder aus.

Mit der Zahl der Studierenden wuchs auch der Bedarf an Assistenten; mit dem Bedarfe weiter aber auch die Schwierigkeit, tüchtige Assistenten zu gewinnen, besonders bei der Ingenieur- und der mechanisch-technischen Schule 5 mit der stärkern Nachfrage nach Assistenten sind aber auch die Ansprüche auf Besoldung gestiegen.

An Privatdocenten gingen mit Schluß des Schuljahres 4 ab und kamen 2 neu hinzu ; im Verlaufe des Jahres wurden von 3 eingereichten Habilitationsgesuchen 2 abgewiesen, l wieder zurückgezogen.

Mit Sendungen ins Ausland wurden aus den Reihen der Lehrerschaft betraut: Die Professoren Dr. Lunge (technische Chemie) und Professor Escher (mechanische Technologie) an den Kongreß des inter-

725 nationalen Verbandes für Materialprüfung der Technik, vom 23.

bis 25. August in Stockholm.

Professor Dr. Krämer (Landwirtschaft) an einen vom 26. April bis 1. Mai in Eisenach abgehaltenen, die landwirtschaftliche Tierzucht betreffenden Kurs für Wanderlehrer, und an die Feier des 50jährigen Bestehens der landwirtschaftlichen Akademie in Poppels·dorf bei Bonn.

Die Dozenten der landwirtschaftlichen Schule, Nachtweh und Bsechler, erhielten Unterstützung zum Besuche der Ausstellung der Deutschen landwirtschaftlichen Gesellschaft in Hamburg im Monat Juni.

Überdies nahmen von sich aus der Professor der Geologie, Dr. Heim, und der Konservator der geologischen Sammlung, Dr. Mayer-Eymar, an dem internationalen Geologenkongreß in Petersburg nebst sich anschließenden Exkursionen im August und September teil.

Unterricht.

Die für jedes Semester ausgegebenen Schulprogramme boten an Unterricht aller Art an Vorlesungen und Übungen, für d a s Wintersemester . . . . 3 3 6 (329) für das Sommersemester . . . . 292 (304) verschiedene Unterrichtskurse.

Von diesen gelangten im Wintersemester 34, im Sommersemester 22 nicht zur Abhaltung, sämtlich nicht obligatorische und mit wenigen Ausnahmen von Privatdocenten angekündigte Vorlesungen.

Der Unterricht ging in normaler Weise vor sich, ohne nennenswerte Störungen oder Änderungen in der Art und Weise des Betriebes.

Den Unterricht bei den einzelnen Fachschulen betreffend, ist folgendes hervorzuheben : B a u s c h u l e . Für den Unterricht in Baustatik mußte wegen Abganges des damit betraut gewesenen Docenten ein neuer Lehrer bestellt werden, was Anlaß gab, diesen Unterricht zu reorganisieren in Verbindung mit demjenigen über ßaukonstruktionen in Eisen.

Dieser wurde aus der von Professor Recordon vorgetragenen allgemeinen Baukonstruktionslehre ausgeschieden und als besonderer Kurs von 2 Stunden Vorlesungen im vierten und 3 Stunden Konstruktionsübungen im fünften Semester, nebst dem Unterrichte in

726 Baustatik von 4 Stunden im dritten Semester Professor Tetmajer übergeben. Daneben traten noch einige Verschiebungen im Studienplane ein, bestehend in der Zusammenziehung der bisher im dritten und vierten Semester mit je 2 Stunden gegebenen ,,Ingenieurkundea auf ein Semester, das sechste mit 3 Stunden Vorlesungen und 2 Stunden Übungen, in der Verschiebung der T)Rechtslehrect aus dem vierten und fünften Semester in das sechste und siebente und von 4 Stunden Figurenzeichnen aus dem vierten ins sechste Semester, in welchem das Modellieren gestrichen wurde.

I n g e n i e u r s c h u l e . Infolge Beurlaubung von Professor Zschokke über das Sommersemester wurde während desselben der Unterricht über Wasserbau eingestellt; dagegen erhielt der Unterricht im Straßen- und Eisenbahnbau mehr Stunden zugewiesen, um dann im folgenden Wintersemester Professor Zschokke zur Nachholung des Versäumten mehr Zeit für seine Unterrichtefächer auf Kosten des Straßen- und Eisenbahnbaues einzuräumen.

Weitergehende Änderungen im Studienplane traten nicht ein; dagegen gelangte die begonnene durchgreifende Revision desselben, zum Abschlüsse für Einführung des revidierten Studienplanes mit Eröffnung des Schuljahres 1897/98. Die vorgenommenen Neuerungen betreffen hauptsächlich die obern Jahreskurse und bestehen im wesentlichen in folgenden : Größere Konzentration der Hauptfacher des Ingenieurwesens nach der Zeit, so daß im gleichen Semester nicht mehr wie bisher mehrere Hauptfächer nebeneinander zu laufen kommen ; Zusammenziehung der durch mehrere Semester sich unter verschiedenen Lehrern hinziehenden Unterrichtes in ,,theoretischer Maschinenlehre"^ .,praktischer Hydraulik" und .,,Baumaschinenlehre"' in e i n Fach : a 7)Maschinenlehre auf e i n e n Jahreskurs.

Erweiterung des Unterrichtsprogrammes vom fünften Semester ab, besonders auch nach der Seite der Eisenkonstruktionen, des Eisenbahnbetriebes und des höhern Vermessungswesens, so daß den Studierenden auf Grund der vom fünften Semester ab gewahrten Freiheit in der Auswahl der Fächer ermöglicht ist, sich nach einer der ihnen zusagenden Hauptrichtungen des Berufes eines Ingenieurs, eingehender auszubilden, ohne mit Unterricht überlastet zu werden.

Im Zusammenhange hiermit ist auch vorgesehen, das Programm der Schlußdiplomprüfung so einzurichten, daß den Bewerbern die
Wahl zwischen verschiedenen Prüfungsfächern nach den Hauptrichtungen des Ingenieurberufes ofien steht.

Mit dem neuen Schuljahre 1897/98 ist der neue Studienplan zunächst für den I. und u. Kurs zur Einführung gelangt, während

727

die in den III. Kurs übergegangenen Studierenden ihre Studien noch nach dem alten Studienplane bis zu Ende fortsetzen und ihre Schlußdiplomprüfung nach dem bisherigen Regulative zu bestehen haben werden.

M e c h a n i s c h - t e c h n i s c h e S c h u l e . Die in dem Unterrichtsprogramme bisher am Schlüsse unter dem besondern Titel ,,Freifächera aufgeführten Vorlesungen wurden auf Grund der den Studierenden vom fünften Semester ab gestatteten Auswahl der Fächer in das Unterrichtsprogramm der obern Jahreskurse aufgenommen, und dieses weiter noch nach der elektrotechnischen Seite hin für das siebente Semester durch eine besondere Vorlesung über Wechselstrom und Wechselstrommotoren nebst Untersuchungen an solchen Motoren im elektro-technischen Laboratorium bereichert.

C h e m i s c h - t e c h n i s c h e S c h u l e . Nach Gewinnung eines.

Lehrers für Elektrochemie konnte endlich der Unterricht in diesem Fache im Wintersemester mit 2 Stunden Vorlesung und 4 Stunden Praktikum eröffnet und im Sommersemester mit 2 Stunden Vorlesung und vierstündigem Praktikum für Anfänger nebst ISstündigem für vorgerückte Studierende fortgesetzt werden.

Das vorläufig nur in sehr bescheidenem Maßstabe eingerichtete besondere elektrochemische Laboratorium vermochte freilich nur einen Teil der zahlreich sich als Praktikanten anmeldenden Studierenden aufzunehmen.

Im übrigen traten im Unterrichtsprogramme der technischen Sektion an Stelle der ,1Baukonstruktionslehrea im sechsten Semester ,,Ofen- und Feuerungsanlagen1', die bisher im sechsten Semester gestanden hatten und dort ,,Fabrikanlagen" Platz machten.

Daneben wurden, gleich wie bei der mechanisch-technischen Schule, die bisher unter .,,Freifächer" aufgeführten Vorlesungen in das Unterrichtsprogramm der obern Jahreskurse aufgenommen, sowohl bei der technischen als bei der pharrnaceutischen Sektion.

F o r s t s c h u l e . Der nach dem Abgange des Professor Dr. Bühler auf Beginn des Schuljahres neu ernannte Professor Engler erhielt die gleichen Unterrichtsfächer übertragen, die sein Vorgänger besorgt hatte, nämlich Waldbau am Ti, und IH. Jahreskurse nebst sich anschließenden Übungen und Exkursionen.

Nach Schluß des Sommersemesters wurde während der Ferien wieder, wie im Vorjahre, ein Vermessungskurs für Forstkandidaten abgehalten, um solchen Gelegenheit zu geben zur Ausführung der;

72S

von ihnen für die praktische Staatsprüfung verlangten Vermessungsarbeit. An diesem Kurse nahmen 7 gegenwärtige und 4 ehemalige Studierende der Forstschule teil.

L a n d w i r t s c h a f t l i c h e S c h u l e . Zur Entlastung des leidenden Professor Dr. Krämer nahm diesem der Hülfslehrer Schneebeli den Unterricht über ,,landwirtschaftliche Ertragsanschlägea ab. Das Unterrichtsprogramm erfuhr Bereicherung durch Einführung einer Vorlesung über Bakteriologie mit Ì Stunde im Winter- und Sommersemester; auch gingen, gleich wie bei der mechanisch-technischen und chemisch-technischen Schule, die bisher als Freifächer besonders aufgeführten Vorlesungen in das Unterrichtsprogramm des III. Kurses über.

K u l t u r i n g e n i e u r s c h u l e . An Stelle der Vorlesung über .^technische Geologie11 im II. Kurse trat die über ,,allgemeine Geologie". Wie das Unterrichtsprogramm für viele Fächer mit dem der Ingenieurschule zusammenfällt, wirken die im Unterrichtsprogramme dieser Abteilung vorgenommenen Änderungen auch auf die Kulturingenieurschule zurück, und rufen in deren Programmen entsprechenden Abänderungen für das nächste Schuljahr.

F a c h l e h r e r s c h u l e . Das normale Unterrichtsprogramm beider Sektionen erhielt die gewohnte Bereicherung durch Aufnahme einzelner von Privatdocenten angekündigter Vorlesungen ; dazu kamen bei der mathematischen Sektion auch die Vorlesungen des neu ernannten Professors für höhere Mathematik bei der Abteilung VI A, Dr. Minkowski, der mit Beginn des Schuljahres in Thätigkeit getreten war.

In das normale Unterrichtsprogramm der naturwissenschaftliehen Sektion wurde für die Studierenden speciell botanischzoologischer oder mineralogisch-geologischer Richtung, für welche der große Kurs über organische Chemie der chemisch-technischen Schule zu viel ist, der wesentlich kürzere Kurs über organische Chemie der landwirtschaftlichen Schule aufgenommen.

VII. o d e r F r e i f a c h e r - A b t e i l u n g . Zu dem festen, durch zahlreiche und mannigfaltige Vorlesungen von Privatdocenten in hergebrachter Weise bereicherten Bestände des Programmes kamen mit dem Sommersemester neu hinzu : . Versicherungsrecht, allgemeiner Teil, mit Übungen von dem Professor der Rechtslehre, Dr. Roelli, nebst mathematischen Grundlagen der Statistik und der Personenversicherung mit Übungen von dem mit einem bezüglichen Lehrauftrage betrauten Professor hon.

729 Rebstein. Diese Vorlesungen sollten im folgenden Semester ihre Fortsetzung und ihren Abschluß finden zu einem vollständigen, die gesamte Versicherungswissenschaft mit Einschluß der social-politischen Versicherungsgesetzgebung umfassenden Kurse.

Für den durch Krankheit zu lesen verhinderten Professor der französischen Litteratur und Sprache, Droz, traten einstweilen der Professor der Geschichte und Geographie in französischer Sprache, Guilland, mit Vorlesungen aus dem Gebiete der Litteratur, und der beigezogene Docent Dr. Gauchat mit Sprachunterricht in die entstandene Lücke.

Die zur Förderung des Erfolges des Unterrichtes in der Schule bestimmten E x k u r s i o n e n wurden wieder eifrig gepflegt; sie blieben, mit Ausnahme einer den II. und III. Kurs der Bauschule ins Elsaß führenden Exkursion, auf das Inland beschränkt. Dem Unterrichte in Topographie und Geodäsie schloß sich wieder am Ende des Sommersemesters, unter dem Titel einer Exkursion eine größere achttägige Feldmeßübung an, die stark besucht wurde und guten Erfolg hatte.

Den zahlreichen Fabriken und Anstalten, für welche die oft wiederkehrenden Besuche der Schule keine geringe Belästigung sind, ist die Schule immer wieder besten Dank schuldig für die stets gewährte entgegenkommende Aufnahme.

Die auf verschiedenen Punkten eingetretene Erweiterung des Unterrichtes hat, zusammen mit der Zunahme der Zahl der Studierenden, die längst beklagte Raumnot noch drückender gemacht, zugleich auch die Bedürfnisse an Unterrichtsmitteln vermehrt und dadurch zu neuer Steigerung der betreffenden Ausgaben geführt.

Anstalten für Übungen, wissenschaftliche Arbeiten und Untersuchungen.

Der Besuch der verschiedenen Laboratorien gestaltete sich wie folgt: Zahl der Praktikanten im WinterSommersemester.

Semester.

Allgemeine Übungslaboratorien im physikalischen Institute Elektrotechnische Laboratorien im physikalischen Institute Bundeslilatt. 50. Jahrg. Bd. 1.

71 (71)

42 (36)

45 (30)

85 (70) 50

730 Zahl der Praktikanten im

Wintersemester.

SommerSemester.

Wissenschaftliches Laboratorium im physikalischen Institute 14 (22) 29 (16) Analytisch-chemisches Laboratorium der chemisch-technischen Schule (nebst 39 (35) Praktikanten der mechanisch-technischen Schule) 105 (96) 99 (91) Technisch-chemisches Laboratorium . . . 70 (57) 57 (43} nebst elektrotechnischem Laboratorium .

4 15 Pharmâceutisches Laboratorium . . . .

6 (4) 4 (7) Agrikultur-chemischesLaboratorium der landwirtschaftlichen Schule 7 (6) 15 (17) Bakteriologisches Laboratorium .

5 (6) 8 (5) Photographisches Laboratorium . . . . 30 (30) 30 (30) Modellierwerkstätte 20 (25) (8) Maschinenlaboratorium der mechanisch-technischen Schule 75 (23) 54 (63) Technologisches Praktikum 76 35 Mineralogisches Praktikum 10 (10) 8 (7) Botanisches Praktikum 7 8 Zoologische Laboratorien 16 (10) 4 (5) Entsprechend der Zunahme der Gesamtzahl der Studierenden gegenüber dem Vorjahre weisen auch die verschiedenen Laboratorien meistens stärkern Besuch auf; beim photographischen Laboratorium ist nicht Platz für eine größere Zahl von Praktikanten,, und es mußten wieder viele Anmeldungen abgewiesen werden.

Auch das bakteriologische Laboratorium vermag bei seiner bescheidenen Anlage nur wenige Praktikanten aufzunehmen.

Das neue elektrochemische Laboratorium konnte zunächst nur in sehr beschränktem Umfange eingerichtetet werden ; erst auf das nächste Schuljahr ließ sich diesem mit Hülfe des dafür verlangten außerordentlichen Kredites größere Ausdehnung geben, um 30 bis 40 Praktikanten aufnehmen zu können ; es bleibt aber noch für Zuführung elektrischen Stromes zu sorgen, dessen das neu eingerichtete Laboratorium in ungleich größerer Menge und Stärke bedarf, als die kleine elektrische Anlage zu liefern vermag, die zur Zeit im Chemiegebäude vorhanden ist.

Die Abnahme im Besuche der Modellierwerkstätte hängt mit den im Studienplane der Bauschule getroffenen Änderungen zu-

731 nach welchen die Übungen im Modellieren auf den I. Kurs und das Wintersemester beschränkt worden sind.

Das im Vorjahre zunächst versuchsweise für die Studierenden der Bauingenieur- und mechanisch-technischen Schule eingeführte, an den Unterricht in Technologie der Baumaterialien sich anschließende technologische Praktikum in der Materialprüfungsanstalt hat, wenn auch nur als fakultatives Fach in das Unterrichtsprogramm aufgenommen, doch eine solche Anziehungskraft bewährt und sich so nützlich erwiesen, daß es nun als bleibende Einrichtunggelten kann. -- Ebenso verhält es sich mit dem bei den botanischen Sammlungen abgehaltenen botanischen Praktikum und dem mineralogisch-petrographischen Praktikum bei den mineralogisch-petrographischen Sammlungen. Leider findet sich die weitere Entwicklung dieser beiden, von den Studierenden der betreffenden Fächer stark begehrten Übungen gehemmt durch Mangel an Raum.

An der S t e r n w a r t e fanden neben dem Unterrichte der Studierenden die von früher her betriebenen Beobachtungen und Untersuchungen ihre Fortsetzung, von denen besonders die vom jetzigen Direktor vor 10 Jahren begonnenen und seither ununterbrochen fortgeführten direkten und spektroskopischen Beobachtungen über die gesamten Sonnenthätigkeitsphänomene das Personal der Anstalt in Anspruch nahmen. Als Frucht dieser Beobachtungen erschien, auf Kosten der Wolfschen Stiftung gemäß deren Bestimmungen herausgegeben, der I. Band der ,,astronomischen Mitteilungen der eidgenössischen Sternwarte11.

Auf den zur landwirtschaftlichen Schule gehörenden V e r s u c h s f e l d e r n für Ackerbau, für Obstbau und für Weinbau wurden neben den Demonstrationen für den Unterricht die von früher her im Gange befindlichen Untersuchungen und Versuche verschiedener Art fortgesetzt. Nach der Natur solcher landwirtschaftlichen Versuche bedarf es längerer Zeit, um zu einigermaßen sichern Schlüssen zu gelangen. -- Der Versuchsweinberg erfuhr eine willkommene Vergrößerung, indem ihm noch das zur Sicherung des Physikgebäudes gegen störende Nachbarschaft angekaufte Grundstück zugewiesen werden konnte, soweit dieses, wie es zum größern Teile der Fall, von früher her schon mit Reben bepflanzt war.

Alle drei Versuchsfelder lieferten eine Ernte, deren Ertrag wesentlich zur Deckung der Kosten des Betriebes und der Instandhaltung und notwendigen Vermehrung des Betriehsinventars beitrug.

732 Aus den Arbeiten und Untersuchungen der Professoren, As^ sistenten und vorgerückten Praktikanten, worunter manche Doktoranden, in den verschiedenen Laboratorien und Anstalten gingen wieder zahlreiche fachwissenschaftliche Veröffentlichungen hervor.

Mehrfach wurden einzelne Laboratorien auch von außer der Schule her für Untersuchungen in Anspruch genommen.

Sammlungen.

Zur Bereicherung derselben haben wieder zahlreiche, zum Teil bedeutende Geschenke beigetragen. Dagegen drängt die Frage nach Beschaffung neuer Räume sehr stark zu einer endlichen Lösung. Die herrschende Raumnot erschwert vielfach die für Unterrichtszwecke passendste Ordnung der Sammlungen oder die Reorganisationsarbeiten, wo solche, wie bei der mineralogischpetrographischen und der botanischen Sammlung, nach längerem Stillstehen mit Eintritt neuer Direktoren in den letzten Jahren in Angriff genommen worden und während des Berichtsjahres noch im Gange waren. Sie hemmt auch bei diesen Sammlungen und den geologisch-paläontologischen die Einrichtung und den Betrieb eines Praktikums für die Studierenden, wie es für den Unterricht in den betreffenden Wissenschaften länger nicht mehr entbehrt werden kann und für das sich bei weniger bedeutenden Hochschulen viel besser gesorgt findet.

Infolge starker Zunahme der Arbeiten für den Unterricht und die Bedienung der Sammlungen, wie zur Förderung der wissenschaftlichen Ausbeutung derselben mußte den Konservatoren der botanischen und der entomologischen Sammlung Aushülfe beigegeben und die Besoldung des Kustoden der Kupferstichsammlung erhöht werden, damit dieser mehr Zeit der Sammlung widmen könne.

Der Konservator der e n t o m o l o g i s c h e n Sammlung, Dr. Standfuß, brachte seine biologischen Untersuchungen zum Abschlüsse, die in der wissenschaftlichen Welt große Beachtung fanden.

Bei den z o o l o g i s c h e n S a m m l u n g e n wurde die neue, hauptsächlich für den besondern Unterricht der land- und forstwirtschaftlichen Schule bestimmte Handsammlung, mit deren Anlage im vorletzten Jahre, begonnen worden, im wesentlichen vollendet.

Die Sammlung von I n s t r u m e n t e n und G e r ä t e n für die t o p o g r a p h i s c h - g e o d ä t i s c h e n Übungen bei der Ingenieurschule bedarf dringend der Vermehrung und Auffrischung. Die Zunahme der Teilnehmer an diesen Übungen und die weitere Aus-

733

dehnung dieser beanspruchen mehr Geräte und Instrumente, bringen zugleich raschere Abnutzung und stärkern Verbrauch des Inventars mit sich, das überdies auch stets durch neu erscheinende verbesserte Instrumente aufgefrischt werden sollte.

Die für die gesamte Schule wichtigste aller Sammlungen, die a l l g e m e i n e B i b l i o t h e k , harrt sehnlichst der ihr mit Vollendung des Neubaues für die mechanisch-technische Schule verheißenen Zuweisung neuer Räume für die äußerst dringende Erweiterung der Büchersäle und die endliche Einrichtung eines anständigen Lesesaales.

Nachdem ihr Verwaltungspersonal durch die im letzten Jahresberichte erwähnte Schaffung und Besetzung der Stelle eines ständigen Unterbibliothekars verstärkt worden, wurde auch die besondere Patentschriftenbibliothek, die früher einmal der mechanischtechnischen Schule in Verwaltung gegeben worden war, wieder zur allgemeinen Bibliothek gezogen, zu der sie ordentlicherweise gehört und bei der sie besser besorgt werden kann.

Das in den letzten Jahren eingetretene starke Anwachsen der Bibliothek, von früher etwa 1000 Bänden jährlich bis gegen 2500, hat angehalten: der Zuwachs für 1897 ist auf 2515 neue Bände gestiegen und damit der ganze Bestand der Bibliothek auf 40,911 Bände.

Dieser starke Zuwachs rührt nicht so sehr von vermehrten Neuanschaffungen als von Geschenken her, welche der Bibliothek viel zahlreicher als früher zufließen, nachdem ihr Verwaltungspersonal verstärkt worden ist, so daß sie auch die Korrespondenzen mit andern Bibliotheken und Anstalten gehörig zu unterhalten vermag. Während vor 1897 die Zahl der registrierten Geschenke selten bis 200 stieg, weist das Gabenbuch für 1897 750 Geschenke auf, worunter sehr bedeutende, wie die von der Berliner Akademie, mit Zusicherung der Fortsetzung, erhaltenen über 50 stattlichen Bände ihrer sämtlichen Abhandlungen von 1845 an.

Annexanstalten.

1. Die M a t e r i a l p r ü f u n g s a n s t a l t hat eine weitere Zunahme ihrer Arbeiten zu verzeichnen. Es stellten sich 220 Auftraggeber mit 825 Anträgen, gegenüber 202 und 701 im Vorjahre ein. Die Ausführung dieser Anträge, zusammen mit der Fortsetzung der von der Landesausstellung von 1896 gerufenen Thonuntersuchungen, den wissenschaftlichen Untersuchungen der Anstalt

734

selbst und den in dem von ihr mit den Studierenden des Polytechnikums betriebenen technologischen Praktikum gemachten Proben, brachten im ganzen 23,903 Einzelversuche (23,211 im Vorjahre) mit sich.

Durch die im Berichtsjahre eingeführte, der Anstalt zugewiesene amtliche Kontrolle der Gefäße für den Transport verdichteter Gase hat die Anstalt eine neue Aufgabe erhalten, welche neue Einrichtungen erforderte und ihr für die erste Prüfung der im Verkehr befindlichen Transportgefäße bereits viel Arbeit gebracht hat.

Zur Erleichterung der Anstalt wie der Auftraggeber ist vorgesehen, die fernere Prüfung dieser Gefäße bei den sich hierfür einrichtenden Fabriken verdichteter Gase selbst durch einen Contrôleur der Anstalt vornehmen zu lassen.

Von den 23,903 Einzelversuchen entfielen 1060 auf die Prüfung der Transportgefäße für verdichtete Gase, 2325 auf die erwähnten besondern Thonuntersuchungen, 3206 auf die verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen der Anstalt selbst und 902 auf die im technologischen Praktikum von Studierenden ausgeführten Versuche, die übrigen auf die gewöhnlichen, nach Auftrag ausgeführten Prüfungen verschiedener Materialien und Gegenstände.

Die Leistungsfähigkeit der Anstalt fand sich aufs äußerste in Anspruch genommen, und dabei ihr Betrieb noch gestört durch die von den Polizeibehörden Zürichs wegen Belästigung der Nachbarschaft verlangte Außerdienststellung des Petrolmotors, welcher bisher die für den Betrieb erforderliche motorische Kraft hauptsächlich zu liefern gehabt hatte. Die Anstalt sah sich genötigt, auf raschen Ersatz des Petrolmotors Bedacht zu nehmen, und his solche beschafft war, verschiedene Arbeiten einzuschränken oder zu verschieben. Zum Ersätze des Petrolmotors wurde auf Zuführung elektrischen Stromes vom Blektricitätswerke der Stadt Zürich und Einführung von Elektromotoren gegriffen ; diese Zuführung und der Anschluß der Beleuchtung an das Elektricitätswerk Zürich kam noch im Berichtsjahre zur Ausführung, während die Beschaffung und Aufstellung der Elektromotoren an Stelle des Petrolmotors aus dem hierfür verlangten, für 1898 bewilligten besondern Kredite sich weiter hinauszieht.

Die starke Inanspruchnahme der Anstalt brachte ihr mit vermehrten Einnahmen auch entsprechend vermehrte Ausgaben an Betriebskosten und für Arbeitspersonal. Einige Aushülfe gewann sie dabei an den Volontärs, die zu ihrer Ausbildung für die Cément-, die keramische und die metallurgische Industrie in der Zahl von

735 6 Ingenieuren, Chemikern und Fabrikanten für l bis 6 Monate in die Anstalt aufgenommen wurden.

Die finanziellen Verhältnisse der Anstalt gestalteten sich günstig.

Den zu Fr. 29,500 veranschlagten Einnahmen stellten sich wirkliche Einnahmen im Betrage von Fr. 33,587. 30 gegenüber, die zusammen mit dem ordentlichen Bundesbeitrage von Fr. 24,500 und den für Erstellung der neuen Einrichtung für Prüfung der Transportgefäße für verdichtete Gase bewilligten Extrakredite von Fr. 2500 die gesamten wirklichen Ausgaben zu decken vermochten.

Diese wuchsen aus den bereits erwähnten Ursachen über den budgetierten Betrag von Fr. 54,000 hinaus bis auf Fr. 60,587. 30.

In diesen Ausgaben sind nicht Inbegriffen die für die Untersuchung der schweizerischen Thonlager. Für diese stand vom Vorjahre her noch ein Teil des anläßlich der Landesausstellung 1896 für diese Untersuchungen bewilligten besondern Kredites zur Verfügung, der noch nicht ganz aufgebraucht wurde. Der verbliebene Rest wird ermöglichen, die Untersuchungen noch fortzusetzen, aber nicht ausreichen, sie zum Abschlüsse zu bringen. Im Berichtsjahre konnten die chemisch-analytischen, wie die physikalisch - pyrometrischen Arbeiten zur Wertschätzung der schweizerischen Thonlager soweit gefördert werden, daß mit der Ausfertigung der gewonnenen Resultate zunächst an die Besitzer von Thonlagern in der Westschweiz begonnen werden kann. Dabei darf jetzt schon ausgesprochen werden, daß die unternommene Untersuchung das seiner Zeit Versprochene leisten und sich nachdrücklich fördernd für die schweizerische Thonwarenindustrie erweisen wird.

Aus den Arbeiten der Anstalt gingen mehrere wissenschaftliche Veröffentlichungen des Vorstandes hervor ; daneben gelangte von den Mitteilungen der Anstalt eine zweite, vollständig umgearbeitete Auflage des III. Heftes zur Herausgabe und eine solche des VII. Heftes zum Drucke, um sie demnächst erscheinen zu lassen.

2. S a m e n k o n t r o l l s t a t i o n . Die Zahl der zur Prüfung eingegangenen Muster von Sämereien hat abermals zugenommen, hauptsächlich vom Auslande her ; sie betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr (vom 1. Juli 1896 bis 30. Juni 1897) 7268 (gegen 6937 im Vorjahre). Diese Einsendungen erforderten 25,800 Untersuchungen, ungerechnet die Bestimmungen auf Echtheit, Herkunft etc.

Die Einsendungen verteilen sich wie folgt: Inland 3396^ Ausland 3872.

736

Sie stammen von 492 verschiedenen Einsendern (im Vorjahre von 469). Die Zahl der Kontrollfirmen betrug 76 (im Vorjahre 80). Von Abnehmern dieser Firmen gingen im ganzen 2409 Proben zur kostenfreien Kontrolle ein, wovon 2076 ein mit der Garantie übereinstimmendes Resultat ergaben, während bei 13,s % das Nachuntersuchungsresultat mit der Garantie nicht übereinstimmte.

Es ist deshalb zu begrüßen, daß je länger je mehr von der Nachuntersuchung Gebrauch gemacht wird, denn diese allein kann den Käufer schützen. Etwa 250 landwirtschaftliche Vereine und Genossenschaften der Schweiz beziehen für tausende ihrer Mitglieder ihre Sämereien genossenschaftlich oder machen von der Kontrolle Gebrauch.

Die 2409 Nachuntersuchungsproben repräsentierten im ganzen ein Samenquantum von 412,730 kg.

Die übrigen 4859 Proben betrafen Voruntersuchungen und rührten größtenteils von ausländischen Firmen her. 141 Handlungen, darunter von den größten Firmen Europas, haben mit der Station Special vertrage für eine größere Zahl Untersuchungen abgeschlossen ; eine einzige Firma sandte im ganzen 576 Proben ein.

Die angeführten Untersuchungen betrafen 163 Samenarten,, darunter 45 Grasarten mit . . . 3190 Proben 13 Kleearten mit . . . 2510 ,, 45 Arten Gehölzsamen mit 1127 ,, die übrigen Proben verteilten sich auf verschiedenste Sämereien in kleiner Zahl.

Pflanzensammlungen wurden im Berichtsjahre 187 Stück abgegeben, daneben im Tausch an botanische Gärten, Schulgärten, landwirtschaftliche Institute etc. 2045 Samenproben.

Auf den mit besonderer Unterstützung des Landwirtschaftsdepartements vom Vorstande betriebenen Versuchsfeldern bei der Sternwarte des Polytechnikums, in Wollishofen (Zürich) und auf der Fürstenalp bei Chur blieben zahlreiche Versuche im Gange, worüber in besondern Werken und Abhandlungen beständig Bericht erstattet wird. Der vom Vorstande verfasste IV. Band des schweizerischen Wiesenpflanzenwerkes, ,,die Streuepflanzen", gelangte zum Abschluß, ebenso eine größere Arbeit über ,,die Streuewiesen der Schweiz", die im nächsten Jahre zur Herausgabe gelangen wird. Eine neue größere Arbeit über ,,die Unkräuter der Alpenwiesen" wurde in Angriff genommen.

Neben dieser besondern Versuchs- und wissenschaftlichen Thätigkeit bemühte sich der Vorstand der Station auch noch durch

737

Wandervorträge über Futterbau und Alpwirtschaft um die Förderung dieser Zweige der Landwirtschaft im allgemeinen.

3. A g r i k u l t u r - c h e m i s c h e U n t e r s u c h u n g s s t a t i o n .

Die Zahl der zur Untersuchung eingelangten Proben blieb sich mit 3954 fast gleich wie im Vorjahre (3951); davon entfielen auf Dünger 3387 (3292), auf Futtermittel 420 (468), auf Verschiedenes 147 (186).

Die Untersuchung dieser Proben erforderte im ganzen 16,214 (im Vorjahre 15,510) quantitative Einzelbestimmungen, worunter 13,125 für Dünger, 1980 für Futtermittel, 1104 für Verschiedenes.

Die Hauptthätigkeit der Station blieb, wie gewohnt, der Kontrolle gewidmet, indem von den 3954 eingegangenen Proben 3478 (wovon 3187 Dünger, 291 Futtermittel betrafen) zu kostenfreier Nachuntersuchung von den Abnehmern der sogenannten Kontrollfirmen eingesandte Kontrollmuster waren.

Die Zahl der Kontrollfirmen, d. h. derjenigen Handlungen des In- und Auslandes, die mit der Station Verträge abgeschlossen haben, auf Grund welcher ihre Kunden Muster der geliefert erhaltenen Ware bei der Station kostenfrei nachuntersuchen lassen können, belief sich auf 72 gegenüber 71 im Vorjahre, davon 44 für Dünger, 28 für Futtermittel.

Von den der Station zur Untersuchung eingesandten 3954 Proben gingen 3860 aus dem Inlande, 94 vom Auslande her ein: Die Einsendungen aus dem Inlande verteilten sich auf die einzelnen Kantone für das Berichtsjahr an und für sich und im Vergleiche zu den beiden vorhergegangenen Jahren wie folgt : 1896.

1895.

Zürich . . . . 1113 Luzern . . . . 1147 Aargau . . . .

411 Thurgau . . . .

293 Bern 106 St. Gallen . . .

259 Basel 104 Zug 129 Aus andern Kantonen mit je weniger als 100 Einsendungen . .

298

1897.

1214 1039 330 310 217 167 143 130

1401 944 296 252 192 207 92 78

237

297

Im ganzen

3877

3759

3860

738

Bei der Beurteilung dieser Zahlen und besonders auch der Vergleichung der Gesamtzahl der Einsendungen im Berichtsjahre zu der früherer Jahre ist zu berücksichtigen, daß mit der Unterstellung der landwirtschaftlichen Untersuchungsanstalten unter das Landwirtschaftsdepartement (nach Bundesbeschluß vom 26. Mai 1897) vom 1. August an eine Verteilung der Kantone unter die nunmehr vom Bunde gehaltenen drei Stationen in Zürich, Bern und Lausanne eingetreten ist, bei der die ganze Westschweiz und die Kantone Bern, Solothurn und Basel aus dem Gebiete der Thätigkeit der Station in Zürich ausgeschieden sind.

Der weitaus größte Teil, nahezu 70%, der Einsendungen und dazu auch der zu bewältigenden Arbeitslast fiel, wie früher, wieder auf die Monate Februar bis Mai und innerhalb dieser Monate wieder mehr als die Hälfte allein auf den Monat März ; immerhin fand sich gegenüber früher dieser Monat etwas entlastet auf Kosten des Monats April.

Die Versuchsthätigkeit der Station beschränkte sich neben einigen kleineren Untersuchungen im Laboratorium auf eine Reihe von Düngversuchen auf dem Felde, die der Vorstand anläßlich seiner Beteiligung an einem in Pfäffikon (Zürich) abgehaltenen landwirtschaftlichen Kurse in dortiger Gegend einrichtete und durchführte ; die früher betriebenen Topfkulturversuche gingen ein, da das für diese bestimmte Glashaus den Platz, auf dem es stand, räumen und abgebrochen werden mußte und dann bei der neuen Ordnung der Verhältnisse der Station nach Bern zu der dortigen Station versetzt wurde.

Für die A u f s i c h t s k o m m i s s i o n der landwirtschaftlichen Untersuchungsanstalten beim Polytechnikum war die Amtsdauer im Frühjahr abgelaufen; angesichts der bevorstehenden Ablösung dieser Anstalten von der eidgenössischen polytechnischen Schule sah der Schulrat von einer Erneuerungswahl ab und ersuchte die Mitglieder, ihr Mandat noch fortzuführen, bis das Landwirtschaftsdepartement die beiden Untersuchungsanstalten übernehmen werde.

Diese Übernahme erfolgte im Laufe des Monats Juli, wobei mit den Anstalten auch die Aufsichtskommission unter das Landwirtschaftsdepartement überging, die Anstalten jedoch zunächst nur so, daß bis zum Jahresschluß deren Verwaltung noch dem Schulrate übertragen blieb.

4. C e n t r a l a n s t a l t für das forstliche Versuchswesen.

Aus der Aufsichtskommission schieden aus Herr Forstinspektor J. C. Roulet in Neuenburg und Herr Professor K. Bourgeois ;

739 ersterer infolge Ablaufs seiner Amtsdauer (Reglement A. S. n. F. IX, 39), letzterer infolge der Wahl zum Direktor der Anstalt (18. Mai).

An Stelle des Herrn Roulet wählten wir Herrn Oberförster Seeli in Glarus und zum Ersatz des Herrn Professor Bourgeois Herrn Forst- und Domänenverwalter Liechti in Murten.

Die genannte Behörde hielt eine ordentliche Sitzung am 6. Mai in Zürich, welche der Entgegennahme des Berichtes über den Stand der Arbeiten und der Erörterung verschiedener, das Budget und das Arbeitsprogramm betreffenden Fragen gewidmet war.

Die Leitung der Anstalt, vom Wegzuge des Herrn Professor Dr. Bühler (Ende September 1896) bis zum Amtsantritt des neuen Direktors, Herrn Professor K. Bourgeois (1. Juni), besorgte Herr Assistent F. Fleury.

Über den Gang der Arbeiten, die in forsttechnischen Versuchen, Beobachtungen und Messungen bestehen, ist dem Berichte der Aufsichtskominission folgendes zu entnehmen: Im Versuchsgarten auf dem Adlisberg wurden ausgeführt : Saaten von 44 Holzarten auf 44 Beeten ; Verschulungen mit 36 Holzarten auf 345 Beeten ; daneben wurden mit 31 Holzarten Saatversuche in Töpfen gemacht ; Weiterführung der Samensammlung die dermal 28 Nadelholz- und 97 Laubholzarten zählt; Vermehrung der Sammlung konservierter Keimlinge um 46 Nummern und des forstlichen Herbariums auf 269 Species. Nebstdem Portführung und teilweise Beendigung der in frühern Jahren begonnenen Versuche und der Längenmessungen des Wachstums.

Thätigkeit in den Waldungen des Landes : Nach dem Wunsche der Aufsichtskommission wurden im Berichtsjahre neue Versuchsflächen nicht angelegt; solcher sind gegenwärtig noch im Betriebe 445 (in 17 Kantonen). Von denselben wurden 72 zum zweiten und 3 zum drittenmal durchforstet; in diesen und 13 weitern Flächen wurde der Holzbestand aufgenommen. Nebenher liefen zahlreiche Aufnahmen von Licht- und Kahlschlagen ; Kubierung von Probestämmen; Untersuchung des Höhen Wachstums, Untersuchungen des Stärkezuwachses und Gewichtsermittlungen. Die Kulturversuche auf den Höhenstationen endlich wurden, entsprechend dem Wunsche der Aufsichtskommission, nicht ausgedehnt, sondern es wurde das vorhandene Material aufgenommen und notiert. Als wissenschaftliche Publikation der Anstalt gelangten im September zur Veröffentlichung der VII. Band der ,,Mitteilungen"-. Die Übungen der Studierenden wurden mit Beginn des Wintersemesters wieder fortgesetzt und durch Herrn Professor Engler geleitet.

740

Die Schulbehörden.

Im November des Vorjahres war die fünfjährige Amtsdauer der Mitglieder des Schulrates abgelaufen ; die Erneuerungswahl wurde indessen auf das Frühjahr 1897, auf die gewöhnliche Zeit der Erneuerungswahl der eidgenössischen Beamten verschoben. Im März erfolgte die Bestätigung der bisherigen Mitglieder, mit Ausnahme des Professor Charles Dufour, der aus Gesundheitsrücksichten zurückzutreten verlangt hatte und durch Professor H. Golliez in Lausanne ersetzt wurde. Mit Bedauern sahen die Schule und die alten Mitglieder des Schulrates Professor Dufour ausscheiden, der seit 1881 ein eifriges, pflichtgetreues, der Schule beste Dienste leistendes und von seinen Kollegen hoch geschätztes Mitglied des Rates gewesen war.

Nach seiner Erneuerungswahl bestätigte der Schulrat seinen bisherigen Sekretär auf eine neue Amtsdauer. Zugleich wurde vom Bundesrat der bisherige Kassier des Polytechnikums auf eine neue fünfjährige Amtsdauer wieder gewählt.

Der Präsident des Schulrates war angegriffener Gesundheit wegen genötigt, sich zu einem längern Aufenthalte im Süden für die Monate Dezember bis April beurlauben zu lassen ; an seiner Stelle amtete inzwischen der Vizepräsident.

Der Schulrat hielt 5 Sitzungen ab, in denen 131 Verhandlungsgegenstände zur Beratung, beziehungsweise Erledigung, gelangten.

Daneben weist das Präsidialprotokoll 593 Traktanden auf. Außer den Sitzungen des gesamten Schulrates brachten den einzelnen Mitgliedern Sitzungen der vorberatenden Kommissionen, Schulbesuche und Beiwohnung bei den Diplom- und Aufnahmeprüfungen noch weitere ßethätigung.

Abgesehen von den im vorliegenden Berichte da und dort bereits erwähnten besondern Angelegenheiten und Fragen beschäftigten den Schulrat hauptsächlich die gewöhnlichen laufenden Geschäfte, welche die Leitung der Schule mit sich bringt.

Die im Vorjahre begonnene Eevision des Reglements der Schule blieb noch bei den. Kommissionsberatungen stehen.

Dankbar begrüßte der Schulrat die in Ihren Beschlüssen vom 20. März und 2. Juli (A. S. n. P. XVI, 97 und 186) liegenden Kreditbewilligungen zur Erstellung eines Gebäudes für die mechanischtechnische Abteilung und zur Ausstattung des in diesem Gebäude einzurichtenden Masehinenlaboratoriums. Zur Besorgung der Ausstattung des letztern ernannte er mit unserer Zustimmung aus den

741 Professoren der mechanisch-technischen Abteilung eine dreigliedrige Kommission, und gab derselben zur Unterstützung in der Arbeit einen besondern Maschineningenienr und einen Zeichner bei.

Mit dem Schuljahre 1896/97 lief die zweijährige Amtsdauer für den Direktor und den "Vizedirektor der Schule ab, ebenso für die Vorstände der Fachschulen. Die Lehrerkonf'erenzen wählten, mit einziger Ausnahme des Vorstandes der landwirtschaftlichen Schule, die bisherigen Inhaber, der genannten Stellen wieder, und der Schulrat bestätigte diese Wahlen.

Ferner war vom Schulrate die Wahl des Bibliothekars und der Direktoren der Sammlungen neu vorzunehmen, deren zweijährige Amtsdauer ebenfalls zu Ende ging; auch hier wurden die bisherigen Inhaber der Stellen wieder bestätigt, nur für die Sammlungen der landwirtschaftlichen Schule war wegen Austritt des bisherigen Direktors aus der Schule eine Neuwahl nötig.

Verschiedenes.

M a t u r i t ä t s v e r t r ä g e . Unterhandlungen, die das Kollegium ,,Maria Hilfa in Schwyz für Abschluß eines Maturitätsvertrages anknüpfte, führten zunächst zu einer Vereinbarung über die Bedingungen, welche seitens dieser Schule zu erfüllen sind, um unter die Vertragsschulen aufgenommen werden zu können und zu vorläufiger Zusicherung der Anerkennung der Zeugnisse der nächsten nach Erfüllung dieser Bedingungen abgehaltenen Maturitätsprüfungen.

B a u t e n . Nachdem der Kredit für das neue Gebäude der mechanisch-technischen Schule bewilligt war, erlitt die Inangriffnahme des Baues längere Verzögerung durch die Einsprachen, denen der Banplan bei den Baubehörden der Stadt Zürich begegnete.

Erst im Oktober konnte mit dem Bau begonnen werden; wenn auch ungewöhnlich günstige Witterung ermöglichte, die Arbeiten noch bis Weihnachten fortzusetzen, so bleibt es leider doch fraglich, ob das Gebäude auf Beginn des nächsten Wintersemesters wird bezogen werden können. Es wäre sehr mißlich, wenn die Schule mit nächstem Wintersemester nicht endlich einmal mehr Raum gewinnen könnte, und die Erweiterung der Bibliothek nebst Einrichtung eines neuen Lesesaales noch länger hinausgeschoben ·werden müßte.

Am Gebäude der Sternwarte ist die Decke des Meridiansaales mit den Spalten für die Beobachtungen mit den Meridianinstrumenten

742 von Anfang an unzweckmäßig gebaut gewesen ; wiederholte Nachbesserungen haben nicht geholfen. Um den immer empfindlicher gewordenen Übelständen gründlich abzuhelfen, hat der Schulrat ein, Projekt für vollständigen Umbau der Decke des Meridiansaales mit den Meridianspalten und deren Verschlußeinrichtung aufstellen lassen,, und zu dessen Ausführung im nächsten Jahre einen Extrakredit verlangt und bewilligt erhalten.

Die Angelegenheit der Verbauung des Hauptgebäudes de» Polytechnikums ist noch unerledigt und dabei stehen geblieben, daß auf dem streitigen Boden wenigstens noch nicht gebaut worden ist. Der Stadtrat Zürich hat zwar im Laufe des Jahres ein neues,, auf einen Kompromiß hinauslaufendes Projekt für die Lösung dieser Frage vorgelegt, nebst Vorschlag für die Verteilung der Kosten der Ausführung unter die verschiedenen Beteiligten, die eidgenössische polytechnische Schule Inbegriffen. Diese Vorlage wurde aber überholt durch neuere, von den Stadtbehörden in Sachen getroffene Maßnahmen, deren Ergebnis abzuwarten bleibt.

J a h r e s r e c h n u n g der S c h u l e . Die Rechnung für 1897 hat günstiger abgeschlossen als erwartet werden durfte. Zwar haben auf manchen Ausgabeposten infolge gesteigerter Ansprüche Überschreitungen des Budgets nicht vermieden werden können ; anderseits aber sind die Einnahmen an Schulgebühren mit der Zunahme der Zahl der Studierenden erheblich gestiegen, und es sind durch möglichste Einschränkung auf verschiedenen Ausgabeposten so bedeutende Ersparnisse erzielt worden, daß sich schließlich noch einiger Überschuß der Einnahmen ergab.

Dabei blieben freilich manche Bedürfnisse und Anforderungen unbeachtet, deren Befriedigung nicht mehr lange wird hinausgeschoben werden können und nötigen wird, Extrakredite zu verlangen, wenn die Schule dabei behaftet bleiben soll, von dem Bundesbeitrage von Fr. 800,000 jährlich von vorneherein Fr. 25,000 fest für den Sehulfonds vorzubehalten.. Unter den zu befriedigenden Anforderungen sind nicht die geringsten die der Angestellten der Verwaltung der Schule nach besserer Löhnung. Diese Anforderungen sind seit Erlaß des neuen Bundesgesetzes über die Besoldung der eidgenössischen Beamten und Angestellten besonders laut und dringend geworden ; der Schulrat hat daher auch bereits eine allgemeine Revision der Besoldungen der Angestellten der Schulverwaltung auf Grund des neuen eidgenössischen Besoldungsgesetzes beschlossen.

743

VII. Statistisches Bureau.

Die im Programme des Jahres 1897 (veröffentlicht im Bundesblatt 1897, I, 819) vorgesehenen Arbeiten des eidgenössischen statistischen Bureaus haben in folgender Weise ihre Erledigung gefunden : 1. B e w e g u n g der B e v ö l k e r u n g in der S c h w e i z i m J a h r e 1896 m i t E i n s c h l u ß d e r E h e s c h l i e ß u n g e n und Ehescheidungen.

Diese Publikation ist im Berichtsjahre im Manuskripte fertiggestellt worden und befindet sich gegenwärtig im Drucke. In ganz nächster Zeit wird die deutsche und französische Auflage zur Austeilung gelangen können.

2. V e r g l e i c h e n d e Z u s a m m e n s t e l l u n g d e r B e w e g u n g d e r B e v ö l k e r u n g i n der Schweiz v o n 1871 bis 1890 (Ehe, G e b u r t und Tod).

Nachdem im Jahre 1895 der erste Teil (die Ehen) dieser großen, 20 Jahre umfassenden Publikation vollendet war, wurde sofort mit der Bearbeitung des zweiten Teiles (die Geburten) begonnen. Diese 127 Quartseiten zählende und 8 graphische Darstellungen enthaltende Veröffentlichung konnte am 15. Dezember 1897 in deutscher und am 30. Dezember 1897 in französischer Auflage versendet werden.

3. S a n i t a r i s c h - d e m o g r a p h i s c h e s Wochenbulletin pro 1897.

Unter der Mitarbeit des schweizerischen Gesundheitsamtes ist diese wöchentliche Publikation regelmäßig erschienen und enthält in 52 Nummern (760 Seiten) reichhaltiges Material über Organisation des Sanitätswesens, Bekämpfung der Epidemien, Lebensmittelpolizei, Apothekenwesen, Militärsanitätswesen, Bau- und Wohnpolizei, Schulhygieine, gewerbliche Gesundheitspflege, Sonntagsruhe, Bestattungswesen, Natalitäts- und Mortalitätsstatistik, Morbiditätsstatistik, Irrenanstalten, Bekämpfung der Trunksucht, Nachrichten über die epidemischen Krankheiten im Auslande etc.

4. Das . ,, Q u a r t a l b u l l e t i n ü b e r die B e w e g u n g der B e v ö l k e r u n g in der Schweiz 1 1 pro 1897 erscheint regelmäßig im oben angeführten sanitarischen-demographischen Wochenbulletin.

5. G e f a n g e n e n s t a t i s t i k 1892 -- 1896.

744

Von den größeren Strafanstalten wurden für alle durch Urteil Inhaftierten individuelle Eintritts- und Austrittskarten angefertigt; an solchen sind für den Zeitraum 1892--1896 14,612 Eintrittskarten mit einer ungefähr ebenso großen Anzahl von Austrittsformularen vorhanden. Der erste Teil der daherigen Zusainmenstellung, welcher die Eintritte behandelt, ist nahezu beendigt und enthält nach Bezirken und Kanlonen die Angaben über die Zahl der Verurteilten, ihren Heimats- und Geburtsort, Civilstand, ihre Konfession, Muttersprache, Art und Dauer der Verurteilung, Art der Vergehen und Verbrechen. Ferner die Verurteilung der Inhaftierten nach den Berufsarten, und zwar nach dem erlernten sowohl als nach dem zuletzt ausgeübten Berufe. Desgleichen befinden sich in dieser Zusammenstellung Tabellen über die Ursache der Vergehen und Verbrechen, ebenso über die Erziehung, Schulbildung, Familien- und Vermögensverhältnisse der Verurteilten.

Beim Austritte soll der Hauptsache nach die Versorgung der Entlassenen zur Anschauung gebracht werden. Dahin gehören Angaben über die beim Verlassen der Anstalt verabfolgten Ersparnisse (Pekulium), über Arbeitsbeschaffung und die Thätigkeit der Schuteaufsichtsvereine. Daran schließen sich noch Angaben über die Beschäftigung in der Anstalt, über Fleiß und Charakter der Inhaftierten, sowie über den Erfolg der Strafe.

6. Das ,,Monatsbulletin ü b e r den Bestand und d i e B e w e g u n g d e r G e f ä n g n i s b e v ö l k e r u n g a p r o 1897 erscheint, wie seine Benennung andeutet, alle Monate, und es wird gegenwärtig an der Jahresübersicht über sein Material gearbeitet.

7. Bestand der s t a a t l i c h e n und w i c h t i g s t e n privaten Irren-, Heil- und Pflegeanstalten derSchweiz am 1. J a n u a r 1892 und B e w e g u n g der A n s t a l t s b e v ö l k e r u n g i n d e n J a h r e n 1892 --1896.

Diese Arbeit mußte einstweilen wegen Mangels an Zeit zurückgelegt werden, es wird aber dieselbe dieses Jahr an Hand genommen werden.

8. Das ,, Q u a r t a l b u l l e t i n ü b e r den B e s t a n d und die Bewegung der Bevölkerung in den Irrenanstalten" pro 1897 erscheint regelmäßig in dem unter Nr. 3 angeführten sanitarisch-demographischen Wochenbulletin.

9. Pädagogische P r ü f u n g bei der R e k r u t i e r u n g im H e r b s t e 1896.

745 Am 12. August 1897 wurde die deutsche und am 20. August 1897 die französische Auflage dieser jährlich erscheinenden Publikation der Öffentlichkeit übergeben.

10. Die Au s a r b e i t ung des M a t e r i a l s der s c h w e i z e r i s c h e n V i e h z ä h l u n g , an der das ganze Jahr hindurch gearbeitet wurde, ist so weit vorgerückt, daß die daherige 300 Quartseiten zählende Veröffentlichung in einigen Wochen erscheinen kann.

11. Das ,, S t a t i s t i s c h e J a h r b u c h " pro 1897 ist Mitte August in Form eines graphisch-statistischen Atlas zur Austeilung gelangt.

Mit Bezug auf diese Publikation hat die Geschäftsprüfüngskommission des Nationalrates anläßlich der Behandlung des Geschäftsberichtes pro 1896 den Wunsch ausgesprochen, daß dieselbe alle fünf Jahre erscheinen möchte, mit vielleicht etwas weitergehender Berücksichtigung des zur Lösung der Arbeiterfrage dienlichen Materials.

Hierauf können wir erwidern, daß von dem Wunsche Vormerkung genommen ist, und daß er von Seiten des statistischen Bureaus nach Möglichkeit Berücksichtigung finden wird.

12. B i b l i o g r a p h i e der s c h w e i z e r i s c h e n L a n d e s kunde.

An diesem Werke, obwohl es von einer Vereinigung von Privaten unternommen ist (vergleiche Seite 697 hiervor), ist das statistische Bureau durch Mitarbeit sehr stark beteiligt und beschäftigt sich zudem an der Zusammenstellung eines sehr umfangreichen Fascikels betreffend die statistische Litteratur.

13. Z e i t u n g s a u s s c h n i t t e pro 1897.

In gewohnter Weise wurden auch im Jahre 1897 täglich aus 81 politischen Zeitungen der Schweiz die bemerkenswertesten Artikel ausgeschnitten und -- nach ihrem Inhalte geordnet -- in Fascikel gelegt. Für die ganze Sammlung wird ein genaues Inhaltsverzeichnis geführt.

14. M i l i t a r s t a t i s t i s c h e A r b e i t e n .

In Weiterführung der vom eidgenössischen Militärdepartemente angeregten Arbeit über die Unterkunftsverhältnisse der Truppen ist vom statistischen Bureau für die Herbstübungen von 1897 das militärstatistische Lexikon, die Kantone Bern, Solothurn, Baselstadt, Baselland und Aargau, mit zusammen 968 Gemeinden, umfassend, Bnndesblatt. 50. Jahrg. Bd. I.

51

746

ausgearbeitet worden. Der Satz dieser Publikation bleibt in der Druckerei stehen, und es wird im Jahre 1898 diese weitläufige Kompilation beendigt sein.

15. A u s a r b e i t u n g der A r m e n s t a t i s t i k .

Dieses der schweizerischen statistischen Gesellschaft auf deren Nachsuchen abgenommene Werk (vergleiche Bundesblatt 1897, I, 606) wurde im Berichtsjahre so gefördert, daß am Schlüsse des Jahres die Zusammenstellungen für Zürich und Bern beendigt waren. Um es den Kantonen zu ermöglichen, baldigst in den Besitz ihrer Angaben zu gelangen, wurde 'beschlossen, die Darstellung nach Kantonen zu veröffentlichen und letztern die gewünschte Anzahl von Exemplaren zum Selbstkostenpreise zu überlassen. Nach vollständiger Durcharbeitung des Materials sämtlicher Kantone wird eine Gesamtdarstellung erseheinen, die den Kantonen ebenfalls zum Selbstkostenpreise zur Verfügung gestellt werden soll. An Bestellungen durch die Kantonsregierungen sind bis jetzt bereits einglangt : Separatabzüge einzelner Kantone 2690 Exemplare, Gesamtpublikation 406 Exemplare.

16. S c h w e i z e r i s c h e S t a t i s t i k der schwachsinnigen, der körperlich gebrechlichen und der sittlich verwahrlosten Kinder.

Diese Erhebung, welche ihre Anhandnahme den schweizerischen pädagogischen Gesellschaften verdankt, wurde im Monat März 1897 ausgeführt, und es konnten die Resultate derselben in einem ersten, 120 Quartseiten zählenden Teile am 12. November, in deutscher und französischer Sprache vereinigt, versandt werden.

17. Z e i t s c h r i f t für s c h w e i z e r i s c h e Statistik.

Die Redaktion dieser Zeitschrift, obschon sie das Organ eines Vereins von Privaten, d. h. der schweizerischen statistischen Gesellschaft ist, ist dem Direktor des statistischen Bureaus anvertraut, und die ganze Führung des Blattes zählt ebenfalls zu den Arbeiten des statistischen Bureaus. Infolge der für die Versendung der Zeitschrift im Berichtsjahre erlangten Portofreiheit wurde es möglich, anstatt der üblichen Quartalhefte ungebundene Lieferungen erscheinen zu lassen. Der Umfang des Jahrganges 1897 zählt 442 Quartseiten.

18. B i b l i o t h e k .

Die Bibliothek wurde von den Beamten des Bureaus, von Professoren, Studierenden und Privatpersonen fleißig benützt. Aus-

747

geliehen wurden im ganzen 562 Bände. An Zuwachs weist die mit dem 1. Januar 1897 neu eingeführte Inventarkontrolle 555 Nummern mit 487 Bänden und 956 Broschüren auf. Davon sind Käufe 73 und Geschenke 1370. Es wurde angelegentlich nach Komplettierung der unvollständigen Sammlungen von periodisch erscheinenden Publikationen, wie kantonalen Gesetzessammlungen, Rechenschaftsberichten etc. etc. getrachtet.

Außer den hiervor erwähnten Arbeiten hatte das statistische Bureau auf eine Reihe Anfragen von Behörden, Gesellschaften und Privaten zu antworten.

In Bezug auf den Personalbestand des Bureaus ist zu bemerken, daß der Gehülfe J. A. Egli auf sein Verlangen am 7. Mai seine Entlassung erhielt, seine Stelle wurde einstweilen nicht wieder besetzt.

VIII. Meteorologische Centralanstalt.

Die der Centralanstalt unterstellten meteorologischen Stationen wurden im Berichtsjahre um einige vermehrt. Zunächst wurde auf Anregung der Société jurassienne d'Emulation eine vollständige Station in P o r r e n t r u y etabliert. Dadurch erhält die frühere Beobachtungsserie dieses in der äußersten Nordwestecke des Landes gelegenen Postens, welche die Jahre 1864--1873 umfaßt, eine sehr wünschenswerte Ergänzung. Die Beobachtungen besorgt Herr Lehrer B. Beuchat. Eine ebenfalls vollständige Station wurde in G r r i n d e l w a l d neu eingerichtet, nachdem die im Jahre 1894 durch einen dortigen Arzt errichtete Privatstation infolge seines Wegzuges wieder eingegangen war. Die Aufzeichnungen an dieser wegen des zeitweilig dort intensiven Auftretens des Föhn sehr interessanten Station, deren Daten überdies für Studien über die Veränderungen des allbekannten naheliegenden Gletschers besondere Wichtigkeit haben, wurden von Herrn Sekundarlehrer Stump übernommen, der sich als durchaus zuverlässiger Beobachter erwies. Stationen, an denen zunächst nur einzelne meteorologische Elemente, hauptsächlich Temperatur und Niederschlagsmengen registriert werden sollen, sind errichtet worden in Tschiertschen im Schanfigg mit Herr Pfarrer Gantenbein als Beobachter und in le Prese bei Poschiavo, wo Herr A. Conzetti die Aufzeichnungen durch seinen Gärtner besorgen läßt. An letzterm Ort war die Errichtung eines meteorologischen Postens um so wünschenswerter, als seit 1873, in welchem Jahre die ehemalige Station Brusio einging, keine klimatischen Daten im Puschlaverthal mehr gewonnen wurden.

. ·

748

Die Zahl der R e g e n n i e ß s t a t i o n e n wurde durch Hinzufügung einiger solcher im Waadtländer, Neuenburger und Berner Jura, wo deren noch zu wenige vorhanden waren, um über die Niederschlagsverhältnisse der Westschweiz genügenden Aufschluß geben zu können, ebenfalls vermehrt. Ferner übernahmen die Fortverwaltungen auf Dailly und Savatan bei St. Maurice die Besorgung je einer Regenmeßstation. Die Gesamtzahl derselben betrug am Ende des Berichtsjahres 175, während diejenige der meteorologischen Stationen sich auf 109 belief.

Unter den Personaländerungen im Beobachtungsnetz verdient hervorgehoben zu werden, daß der um die klimatische Erforschung des Oberengadins sehr verdiente, hochbetagte alt Lehrer K r ü 111 i in Besorgung seiner während vollen 45 Jahren mit seltener Ausdauer und musterhafter Pünktlichkeit geführten Aufzeichnungen in Bevers nur infolge eingetretener Altersbeschwerden zu sistieren sich veranlaßt sah. An seine Stelle trat Herr A. Kleinguti.

Das Observatorium auf dem San ti s funktionierte ohne jede Unterbrechung, und die telegraphische Verbindung desselben mit dem Thal erlitt nur drei kurze, in keinem Falle länger als zwei Tage andauernde Störungen.

Die Untersuchungen über Frequenz und Verlauf der G e w i t t e r wurde in bisheriger Weise fortgesetzt. Es gingen irn ganzen 1218 Rapportkarten ein, die sich auf 99 Tage verteilen.

Das tägliche W i t t e r u n g s b u l l e t i n mit der synoptischen Darstellung der Luftdruck-, Wind- und Temperaturverteilung über Europa wurde in unveränderter Gestalt herausgegeben und erfahrt fortdauernd eine wenn auch langsame, so doch stetige Erweiterung seines Leserkreises.

Die Kontrolle der von der Centralanstalt ausgegebenen W i t t e r u n g s p r o g n o s e hat wie seit Jahren an denselben vier Orten der Nord- und Centralschweiz stattgefunden und folgende Resultate ergeben, wobei unter I die Procentzahl der Treffer, unter II diejenige der Halbtreffer und unter III die der Fehlprognosen figurieren : ZUrich Aarau Neuenburg Luzern I . . . .

70 73 81 64 II . . . .

25 22 15 30 III . . . .

5 5 4 6 Die Zahlen weichen von den vorjährigen nur wenig ab. Am meisten Treffer, nämlich 80 °/o und mehr weisen im Mittel die Monate Januar, Juni, Juli, Oktober und November auf.

749 Von den ,,Annalen der meteorologischen Centralanstalt"1 gelangte der Jahrgang 1895 zur Ausgabe, während der Jahrgang 1896 bis auf einen Teil des Anhangs in der Drucklegung vollendet ist. Die Publikation der ,,Monatlichen Übersichten der täglichen Niederschlagsmengen ist bis Dezember 1896 fortgeschritten. Die von Herrn Direktor Billwiller konstruierte Regenkarte der Schweiz, welche nebst andern graphischen Darstellungen auf der Landesausstellung in Genf figurierte, wurde auf vielfachen Wunsch in kleinem Maßstabe reproduziert und zu geeigneter Publikation dem Landwirtschaftsdepartemeat, dem statistischen Bureau und der Redaktion der Schweizerischen Zeitschrift für Forstwesen übergeben. Für praktische Bedürfnisse kann dieselbe einstweilen genügen ; eine streng wissenschaftliche Bearbeitung soll das gesammelte Material über die Niederschlagsmengen nach Ergänzung desselben für einzelne Landesgegenden später in den Publikationen der Anstalt erfahren.

Der Direktor der Anstalt inspizierte einen Teil der Stationen, namentlich der Nord- und Südostschweiz, wobei jeweils, wo es notwendig erschien, die alten Instrumente durch solche des neuen Modells ersetzt wurden.

Vielfachen amtlichen und privaten Auskunftsbegehren über die Witterungsverhältnisse kürzerer oder längerer Zeiträume wurde jeweils entsprochen. Namentlich sind es Anfragen über Regenmengen einzelner Lokalitäten, welche häufig gestellt werden.

Ferner wurde die Anstaltsdirektion mit der Leitung klimatologischer Erhebungen an einigen für die Errichtung des st. gallischen Sanatoriums für Lungenkranke in Aussicht genommenen Orten betraut.

Die von der eidgenössischen meteorologischen Kommission ernannte Subkommission für das Studium der Frage betreffend die magnetische Landesaufnahme und eveutuell die Errichtung eines magnetischen und meteorologischen Observatoriums hielt im Berichtsjahre zwei Sitzungen ab. Ihre Vorlage wird demnächst zur Beratung an die Gesamtkommission gelangen.

IX. Schweizerische Landesbibliothek.

Nachdem der letztjährige Bericht torischen Maßregeln für Ausführung die Errichtung einer schweizerischen hat, kann der Jahresbericht für 1897

den Abschluß der organisades Bundesbeschlusses über Landesbibliothek gemeldet kurz gefaßt werden.

750 Die schweizerische Bibliothekkommission erlitt den Verlust eines hochgeschätzten, sowohl durch hohe litterarische Bildung als durch lebhaftes Interesse am Gedeihen der Landesbibliothek ausgezeichneten Mitgliedes, des Herrn Prof. Dr. Ludwig Hirzel, der am 1. Juli starb. Die Neubesetzung der erledigten Stelle fallt ins Jahr 1898. Der Behandlung der ihr obliegenden Geschäfte widmete die Behörde 15 Sitzungen.

Die Organisation der Landesbibliothek ist in der Hauptsache durchgeführt, hat jedoch bei einzelnen Gruppen noch mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die zum Teil in der Art der Bestände liegen, zum Teil durch den provisorischen und unbequemen Charakter der dermaligen Räumlichkeiten hervorgerufen sind, welche sich nunmehr, nachdem auf 1. Mai abermals ein Stockwerk hinzugemietet werden mußte, auf die sämtlichen fünf Geschosse des Privathauses Christofielgasse 7 verteilen. Der Bezug des neuen Gebäudes, dessen Ausstattung fortdauernd alle Aufmerksamkeit geschenkt wird, steht im Jahre 1899 zu erwarten.

Der Katalog wurde für die ganze Abteilung Litteratur auf dem Laufenden erhalten, die Abteilungen Recht und Zeitschriften sind, wie auch die Bände unter den Doubletten, bis auf wenige Reste katalogisiert, von der Abteilung Landeskunde dagegen ist erst die Mehrzahl der geographischen Bestände aufgenommen ; bei Vereinsschriften und Zeitungen werden die vorläufigen Verzeichnisse fortgeführt, da eine abschließende Behandlung hier nocli nicht möglich war. Für den gedruckten Katalog wurden endgültige Muster ausgewählt, die seine Benützung auch für internationale bibliographische Aufgaben gestatten ; jedoch verzögerte sich der Druck unter den laufenden Geschäften, für deren Bewältigung alle Arbeitskräfte der Bibliothek sehr oft kaum ausreichten.

Der Zuwachs der Landesbibliothek (die Ziffern sind abgerundet) beträgt 23,275 Nummern und bleibt um etwas hinter demjenigen des Vorjahres zurück, übertrifft aber dasselbe (mit 51,500 Stücken) um mehr als zwei Drittel an Stückzahl. Volle zwei Dritteile des Zuwachses (14,960 Nummern mit 37,670 Stücken) entstammen Geschenken von Behörden, Korporationen und Privaten ; eine Reihe von kantonalen und Gemeindekanzleien haben ihre Drucksachen auf Ansuchen übermittelt, und seit dem Herbst ist die systematische Ergänzung der Vereinsschriften, für welche die v. Taursche
Sammlung einen reichen Grundstoff enthalten hatte, im Gange ; 308 Aktiengesellschaften figurieren demgemäß unter den 758 Donatoren dieses Jahres. Dem gegenüber blieben auch im Berichtsjahre die Käufe stark zurück, und es mußten manche sehr wünschenswerte

751 Ergänzungen verschoben werden ; im ganzen erhoben sich die Erwerbungen durch Kauf auf 6000 Nummern mit 8460 Stücken.

Der Tauschverkehr mit andern Bibliotheken ergab nur 692 Nummern mit 1270 Stücken, dagegen lieferten die eidgenössischen Verwaltungen, unter denen diesmal insbesondere das Militärdepartement mit dem topographischen Bureau hervorragt, 1622 Nummern mit 4100 Stücken (worunter 1028 Karten). Im ganzen wurden erworben 9525 Bände, 22,245 Broschüren, 18,000 Druckblätter, dazu 1295 Karten, 374 Kunstblätter und 74 handschriftliche Stücke. Aus diesen Ziffern und ihrem Verhältnis ergiebt sich ein Maßstab für die Arbeit der Ordnung und Einreihung des Zuwachses; vorübergehend mußten weitere Hülfskräfte beigezogen werden, auch erfreut sich die Bibliothek seit September eines freiwilligen Mitarbeiters speciell für die Ergänzung der Vereinsschriften.

Der Bestand der Landesbibliothek auf Ende 1897 beträgt nach Abzug der Doubletten zufolge annähernder Schätzung cirka 55,000 Nummern mit rund 100,000 Stücken.

Einen wichtigen Erwerb für die Anstalt erhoffen wir ferner von der Annahme des Ihnen durch unsere Botschaft vom 13. Dezember (Bundesbl. 1897, IV, S. 1266) unterbreiteten Vorschlages zum Ankauf der Bücher- und Blättersammlung dns Herrn Dr. F.

Staub sei. in Zürich, um den sich Kommission und Verwaltung der Landesbibliothek schon seit langer Zeit bemüht haben.

Die Bürgerbibliothek in Luzern als Sammelstelle der die Zeit vor dem neuen eidgenössischen Bunde betreffenden und vor 1848 erschienenen Helvetica hat auch im Berichtsjahre einen Bundesbeitrag von Fr. 3500 bezogen und überdies für 1896 und 1897 einen Zuschußkredit von Fr. 700 für Anfertigung des Nachweiskataloges (vergi. Bundesbl. 1897, III, S. 514).

Aus dem ordentlichen Jahresbeiträge wurden angekauft rund 1200 Nummern, nämlich an Büchern 569 Nummern mit cirka 800 Bänden, Broschüren 156, Flugblätter 40, Karten 73, Kunstblätter 346 und Manuskripte 14 Nummern. Für das Nähere dieser Erwerbungen verweisen wir auf den Ihren Kommissionen zur Verfügung stehenden Jahresbericht der Anstalt.

Schließlich ist noch zu erwähnen, daß die Korporationsgüterverwaltung der Stadt Luzern unserm Departement des Innern durch Eingabe vom 22. Juli die Eröffnung machte, daß sie ermächtigt sei, mit dem Bund für Abtretung ihrer Bürgerbibliothek unter gewissen Bedingungen in Unterhandlung zu treten, und zu

752 vernehmen wünsche, wie die Bundesbehörden sich hierzu stellen.

Die Bedingungen gipfeln darin, daß der Bund die Erhaltung und Fortführung der Bibliothek übernehme, letztere niemals aus Luzern entferne ; bestimmte Teile davon (luzernische Portraitgalerie, Münzsammlung, die Schweglerschen Bilder und das Pfyffersche Relief) der Korporationsgemeinde zum Eigentum überlasse und ihr üoerdies eine Vertretung in der Bibliothekkommission zugestehe. Das Departement des Innern sah sich veranlaßt, zunächst eine Gegenfrage zu stellen betreffend die Übernahme der Sorge für die nötigen Räume und die Beschaffung der Mittel zur Unterhaltung der Anstalt, soweit sie über den Rahmen der Sammelstelle für Helvetica hinausgeht. Eine Antwort hierauf war im Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichtes noch nicht erfolgt.

X. Oberbauinspektorat.

A. Personelles.

Bei Anlaß der im Berichtsjahre vorgenommenen Amtswahlerneuerung der eidgenössischen Beamten wurde als Kopist für die Kanzlei Herr Friedrich Wepf, von Müllheim (Thurgau) gewählt.

B. Allgemeines.

Für die Korrektion der Aire bei St. Julieu und Thoiry wurde von den französischen Behörden ein definitives Projekt ausgearbeitet, welches der internationalen Baukommission zur Prüfung vorgelegt werden soll. Die Arbeiten sind noch nicht in Angriff genommen worden.

0. Strassen und Brücken.

Die Inspektion der vom Bunde subventionierten Straßen und Brücken fand in gewohnter Weise statt.

Auch in diesem Jahre fielen in den Centralalpen große Mengen Schnee, so daß über die Grimsel, Strecke Hospiz-Grletsch, anfangs nur mit kleinen Postwagen gefahren werden konnte, da der Schnee auf der Paßhöhe bis 9 m. hoch lag.

Im übrigen erfolgte die Eröffnung der Pässe für das Rad vorschriftsgemäß auf den 15. Juni.

753

G-rimselstrasse.

Der Rest des Bundesbeitrages wurde an Bern sowohl, als an Wallis ausbezahlt und die Straße dem Unterhalt übergeben.

Klausenstrasse.

a. Gebiet des Kantons U r i : Infolge der ungünstigen Witterung von Mitte Juli bis ans Ende der Bausaison ist der Fortschritt des Baues in den höheren Lagen eher hinter dem Programm zurückgeblieben. Während auf der Strecke Altdorf-Unterschächen 2 Lose mit zusammen 4476 m. Länge dem Betrieb übergeben werden konnten, ist die Bergstrecke Urigen-Balm, 6715 m. lang, noch nicht vollendet worden. Die Strecke Balm - Glarnergrenze mit 15,140 m. Länge ist im Berichtsjahr vergeben und mit dem Bau sofort, vom Urnerboden her, begonnen worden. Die Strecke Glarnergrenze-Spittelrütti, 3890 m. lang, kann auf 15. Juni nächsthin dem Betrieb übergeben werden.

b. Gebiet des Kantons G l a r u s : Die Baulose I, II, III, IV und VII, die zusammen eine Länge von 6850 m. haben, sind vollendet. Die zwei letzten Baulose, Nr. V und VI, mit einer Gesamtlänge von 2968 m., sind so weit fortgeschritten, daß deren Beendigung im Frühjahr 1898 zu erwarten ist.

Von beiden Kantonsregierungen sind uns Berichte zugestellt worden, aus denen sich die Notwendigkeit von Nachsubventionen für die Vollendung der Arbeiten ergiebt.

Centovallistrasse.

Die durch Felsabbrüche unter dem linksseitigen Widerlager gefährdete Gurabrücke ist durch geeignete Maßnahmen gesichert worden. Die Abrutschungen auf der Strecke Cadanza-Camedo kommen, infolge der außerordentlich schlechten Struktur der Felsen immer wieder vor, haben aber keine bedrohlichen Charakter.

Schallenbergstrasse.

Die Bauten sind beendigt, die Straße kann nächstes Jahr dem Unterhalt übergeben werden.

Stand der durch Bundesbeschlüsse für Strasseu- und Brückenbauten bewilligten Subventionen.

Datum des Beschlusses.

Strassen und Brücken.

Maximum Kostender bewilligten Ausbezahlte voranschlag.

Bundesb eiträge.

Subventionsrest auf I.Januar 1898.

Fr.

Fr.

Fr.

1,728,000. --

1,382,400.--

1,127,400. --

150,000.--

125,000. --

25,000. --

564,000. --

451,200. --

316,800.--

134,400. --

Fr.

16. Dezember 1891

1 Klausenstraße

an Glarus

255,000. --

2 Centovallistraße

10. Dezember 1892

710,000. --

284,000. --

278,000. --

6,000. --

3. SchallenbergstraQe

10. Dezember 1894

200,000. --

80,000. --

48,500. --

31,500. --

4 . Sehangnau-Wiggen-Straße

. . . .

10. Dezember 1894

184,000. --

73,600. --

47,400. --

26,200. --

5. Maggiabrücke b e i Ascona

. . . .

30. März 1895

310,422. 45

155,211.25

150,000.--

5,211. 25

6. Umbrailstraße

. .

246,000. --

163,333. --

. .

8. Oktober 1897 Total

3,941,422.45

2,739,744. 25 2,093,100. --

163,333. -- 646,644. 25

755

Schangnau-Wiggen-Strasse.

Von Wiggen über Marbach bis zur hinteren Lauibrücke sind die Arbeiten fertig. Es fehlt nur noch das Stück von der hinteren Lauibrücke bis zur Bernergrenze bei Wald mit l km.

Länge.

Strasse über den Timbrai! (Wormserjoch).

Das Projekt für den Bau dieser Straße ist von der Bundesversammlung mit Beschluß vom 8. Oktober 1897 genehmigt und an die Kosten ein Bundesbeitrag von zwei Dritteilen, im Maximum Fr. 163,333, zugesichert worden.

Landwasserstrasse Filisur-Bärentritt.

Mit Rücksicht auf den Ausbau des bündnerischen Eisenbahnnetzes, beziehungsweise Erstellung einer Eisenbahn von Davos nach Filisur, haben die eidgenössischen Räte in ihrer letzten Session beschlossen auf den Beschlußentwurf vom 21. Mai 1897 betreffend Subvention an die Erbauung der unteren Landwasserstraße zur Zeit nicht einzutreten.

Strassenanschluss zwischen Brusino-Arsizio (Tessin) und Porto Ceresio (Italien).

Ein erneutes Gesuch der Regierung des Kantons Tessin, Italien zu veranlaßen die noch fehlende Verbindungsstrecke von BrusinoArsizio nach Porto Ceresio auszubauen, wurde der schweizerischen Gesandtschaft in Rom übermittelt.

Sihlforücke in Zürich.

Das vom Kanton Zürich eingesandte Projekt für den Bau einer neuen Brücke über die Sihl (Stauffacherbrücke) wurde genehmigt.

Osognabrücke (Tessin).

Einem auf den Ausbau der Wasserbauten am Tessin gestützten Gesuche der Regierung des Kantons Tessin um Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Bau dieser Brücke konnte nicht entsprochen werden, weil die Erstellung von neuen Brücken au Stellen, wo solche vorher nicht bestanden haben, der Konsequenzen halber grundsätzlich nicht subventioniert werden kann.

756

Maggiabrücke bei Ascona.

Die Verbreiterung des Straßenstückes Locarno-Brissago, zu welchem der Kanton Tessin laut Bundesbeschluß vom 30. März 1895 verpflichtet ist, wurde in Angriff genommen und geht ihrer Beendigung entgegen.

D. Allgemeines Wasserbauwesen.

1. Allgemeiner Bericht.

Im Gebiet des Rheines, der Aare, Reuß und Limtnat kamen im Berichtsjahre zwei starke Hochwasser vor; das erste anfangs Februar, das zweite am 7./8. September, welche aber verhältnismäßig wenig Schaden anrichteten. Eine außerordentlich hohe, lang andauernde Anschwellung der Rhone fand in den letzten Tagen Juni und in der ersten Hälfte Juli statt und veranlagte Dammbrüche und Überschwemmungen zwischen Sitten und Martigny.

Dagegen erfreute man sich vom letzten Drittel des Monats September bis Ende November einer Trockenperiode, die für die Vornahme von Wasserbauten im allgemeinen sehr günstig war und an vielen Orten auch ausgiebig für diesen Zweck benutzt worden ist.

R h e i n g e b i e t . Das Hochwasser vom 7. September hat in der Thur und Töß im Kanton Zürich eine Vertiefung der Flußsohle bewirkt, die auf die noch auszuführenden Korrektionsarbeiten von Einfluß sein wird, sonst haben sich im ganzen Rheingebiet die korrigierten Gewässer sehr gut gehalten, und es sind von nirgends bedeutendere Schädigungen an den Bauten gemeldet worden.

Was die verschiedenen Wasserbauten anbelangt, so sind auf Gebiet des Kantons Graubünden die Korrektionsarbeiten am Rhein, sowie die Verbauungen in der Nolla, im Schraubach, im Scharansertobel etc., fortgesetzt worden.

Im Kanton St. Gallen sind die Bauten im TrUbbach, im Stcinlibach und im Gstaldenbach bei Thal hervorzuheben.

Im unterrheinthalischen Binnenkanal sind die Baggerungen bis auf die Strecke Widnau-Oberried vorgeschritten, ferner wurden die Uferversieherungen begonnen und die erforderlichen Steine zur Stelle geschafft.

Der Kummensee-Zapfenbach-Kanal ist zu einem Dritteil fertig erstellt.

757 Im Kanton Thurgau wurde die Arbeit an Thur und Sitter mit Erfolg fortgesetzt und die Korrektion des Wuppenauerbaches zu Ende geführt.

Von den Wasserbauten im Kanton Zürich ist besonders der Töß-Durchstich bei Bauma hervorzuheben.

Die Korrektion der Sisseln im Kanton Aargau ist bis auf ganz unbedeutende Nacharbeiten vollendet.

An der Birs, zwischen Loveresse und Court, Kanton Bern, wo die Hochwasser vom Jahr 1896 arg gehaust hatten, sind die Wiederherstellungsarbeiten noch im Rückstand ; die Gemeinden haben Weisung erhalten, dieselben mit möglichster Beschleunigung durchzuführen.

Im A a r e g e b i e t verursachten die Hochwasser wenig Schaden, einzig die Ilfiskorrektion bei Wiggen und Kröschenbrunneri wies einige Anbrüche auf. Die vom Regen und der Schneeschmelze angeschwollenen Fluten der Reuse zerstörten provisorisch aufgestellte Stauwerke, sowie eine Sägemühle oberhalb Boudry und bedrohten die in der Nähe befindlichen Fabrikgebäude, so daß sofortige Hülfeleistungen angeordnet werden mußten.

Verschiedene Hochgewitter veranlaßten gefährliche Ausbrüche von Wildbächen, so im Lammbach bei Brienz, wo der Schlammstrom, während kurzer Zeit den Straßen- und Eisenbahnverkehr unterbrach, im Lombach bei Unterseen und in der Gürbe. Im Lombach wurde die neu erstellte Kanalisierung des untern Laufes unterspült und zum Einsturz gebracht, und in der Gürbe litten die zum Teil in Ausführung begriffenen Thalsperren schwer, während der untere Lauf, inklusive Ablagerungsplatz, dem Ansturm der Wasser erfolgreich Widerstand zu leisten vermochte.

Im Kauflisbach bei Saanen fiel am 26. Juni etwa ein Drittel der dort erstellten Bauten einem schrecklichen Hagelwetter zum Opfer, so daß ohne die Verbauimg das Dorf Saanen von einer großen Katastrophe heimgesucht worden wäre. Gestützt auf diese Wahrnehmung beschloß die Gemeinde, die Wiederherstellung der Verbauungen und den Ausbau derselben mit vermehrten Kräften an Hand nu nehmen.

Ähnliche Erfahrungen wurden an den anderen Wildbächen gemacht; dank der Verbauungs- und Korrektionsarbeiten konnte fast überall die sonst unausbleibliche Überflutung von Liegenschaften vermieden werden, von Verlust an Menschenleben gar nicht /.u reden.

758 Die Bauten an der Aare, Emme, Ilfis, Saane, Broye und Orbe wurden eifrig fortgesetzt.

Die Aarekorrektion Böttstein-Rhein, sowie die Broyekorrektion haben sich vortrefflich gehalten; der untere Lauf der Broye von der dieses Jahr neu erstellten Brücke von Salavaux bis zum See ist zu 2/3 eingedämmt, und die Strecke beim Bois-de-Boulex, oberhalb Payerne, kann als beendigt angesehen werden.

Im Gebiet der Orbe wurden die Arbeiten am unteren Lauf des Buron und im oberen Teil des Talent tüchtig gefördert.

Die Verbauung des Lammbaches und die Wiederherstellungsarbeiten im oberen Laufe der Gürbe haben erfreuliche Fortschritte gemacht, ebenso im Lombach und an verschiedenen andern Wildwassern des Aaregebietes.

Die Entsumpfungskanäle bei Schupfen und Walkringen sind beendigt.

Im R e u ß g e b i e t haben Beschädigungen am Reußdamm bei Inwil stattgefunden, und auch der untere unkorrigierte Lauf des Balankabaches bei Seedorf hat sich infolge Hochwasser derart verändert, daß auch dort Schutzbauten errichtet werden müssen.

Im allgemeinen wurden die vom Jahre 1896 herrührenden Beschädigungen an den Bauten im Steinibach bei Hergiswyl, in der kleinen Schlieren bei Alpnach, in den Wildbächen von Beckonried, und im Renggbach bei Kriens wieder ausgebessert, die Verbauungen der Giswylerbäche und des Gruonbaches bei Flüelen beendigt und die Arbeiten in der Giswyler-Laui, in der Großen Schlieren und in deren Seitenarm, dem Gorgenbaeh, begonnen.

Das erste Projekt der Lorzekorrektion bei Allenwinden, Kanton Zug, ist fertig; gegenwärtig wird an der Ausführung des zweiten Projektes eifrig gearbeitet.

Das L i m m a t g e b i e t hat im allgemeinen wenig von Wassergrößen zu leiden gehabt.

Im Dorfbach von Niederurnen setzte sich ein Teil der rechtsseitigen Bachhalde in Bewegung und verstopfte den Abfluß, so daß ohne die Verbauung eine große Gefahr für die Anwohner des Baches entstanden wäre.

In der Schale der Schlieren im Innerwäggithal wurde ein Teil des Sohlenpflasters infolge eines heftigen Niederschlages zerstört, dagegen bewährten sich irn Spreitenbach bei Lachen, sowie im Mosenbach bei Galgenen, wo sieh am 20. Mai das größte, seit

759

1882 beobachtete Hochwasser einstellte, die ausgeführten Verbauungsarbeiten ganz vorzüglich.

An der Sihl mußten einige Wiederherstellungsarbeiten vorgenommen werden, sonst nahmen die Bauten, wie auch an der Limmat, ihren ruhigen Fortgang.

R h o n e g e b i e t . Wie eingangs erwähnt, hatte man es auch in diesem Jahre mit ganz ungewöhnlichen Anschwellungen der Rhone und ihrer Zuflüsse zu thun, nur daß, im Gegensatz zum Vorjahre, die Dauer der Hochwasserstände eine viel längere war.

Vom 29. Juni bis zum 4. Juli stieg die Rhone am Pegel von Sitten bis auf die Cote 6,ss m und blieb auch während der folgenden Tage auf einer beängstigenden Höhe. Erst von Mitte Juli an stellten sich die gewöhnlichen Sommerhochwasser wieder ein.

Der Fluß lief bordvoll, so daß auf langen Strecken eine Überflutung der Dämme nur durch die im Winter vorher aufgeworfenen Anschüttungen, die in aller Eile verstärkt wurden, verhindert werden konnte.

Leider entstand am 30. Juni früh ein Dammbruch am rechten Ufer, auf Gebiet der Gemeinde Saillon, die es an diesen Stellen an Wachsamkeit hatte fehlen lassen. Infolge der Unzulänglichkeit der Mittel zum sofortigen Schließen der sich rasch vergrößernden Bresche und der mangelhaften Organisation, nach welcher die Gemeinden des Kantons Wallis in solchen Fällen ganz auf sich allein angewiesen sind, nahm die Überschwemmung des zwischen der Rhone und dem rechtsseitigen Berghang gelegenen flachen Landes einen immer gefährlichem Charakter an.

Der Querdamm an der Mündung der Sarvaz vermochte, trotz aller Anstrengungen der Bevölkerung von Fully, der Gewalt der Strömung nicht zu widerstehen ; auch dieses Bollwerk ·wurde durchbrochen und das ganze Land rechts der Rhone bis zur Spitze von Follatères bis 2 m. tief unter Wasser gesetzt. Später entstanden durch die Aufweichung der Dämmungen weitere Breschen auf Gebiet von Siders, Nendaz und Riddes; aber der Schaden war in den beiden letztgenannten Gemeinden nur ein geringer, weil die Lücken sich alle auf dem linken Ufer befanden, wo der Fluß sich nahe am Bergfuße hinzieht.

Abgesehen von dem Schaden an den Korrektionsarbeiten, hat sich an den Stellen, wo infolge der Dammbrüche der Wasserspiegel sich frei ausbreiten konnte und deshalb die Stoßkraft der Strömung verringert wurde, die Flußsohle gehoben, ein Übelstand, der einer

760 Menge von Nacharbeiten ruft und große Kosten für Ausbaggerungen und Dammverstärkungen verursachen wird.

Diese lokalen Erhöhungen des Bettes mit den damit zusammenhängenden Einwirkungen auf den Erfolg der Korrektion im allgemeinen sind um so bedauerlicher, als eine Vermeidung der Anbrüche durch eine den Umständen angepaßte Bewachung und Verteidigung der Dämme das seit 1885 beobachtete Verhalten des Längenprofiles entschieden günstig beeinflußt hätte, indem die gewaltige Hochwassermenge an gewissen Punkten eher eine Vertiefung erzeugt und damit zur weiteren Sanierung der Rhoneebene beigetragen haben würde.

Als Ergänzung zur Rhonekorrektion ist in zweiter Linie die Verbauung der geschiebeführenden Zuflüsse zu betrachten und in dieser Beziehung ist dieses Jahr durch die Annahme und Subventionierung der Verbauungsprojekte für Lozence und Gamsei» durch die eidgenössischen Räte der Anfang einer neuen Bauperiode bestätigt worden.

Auf Gebiet des Kantons Waadt haben die Rhonearbeiten gut gehalten. Was die kleineren Unternehmen an anderen Wasserläufen anbelangt, so sind die Arbeiten im Fayod beendigt und diejenigen an der Drance, am Kanal von Saillon-Fulty u. s. w. fortgesetzt worden.

Im Kanton Waadt hat der untere Lauf der Gryonne durch zwei Hochwasser infolge abnormer Vertiefung schwer gelitten, während die Verbauung des oberen Laufes sich ausgezeichnet bewährt hat.

Im Pissot werden die Arbeiten im Jahre 1898 abgeschlossen.

Die Entwässerung der Rutschhalde bei Cossonay konnte mit bestem Erfolg beendigt werden, diejenige bei Epesses ist in Ausführung begriffen.

Für den Ausbau des Flon und Zuflüsse bei Lausanne ist den eidgenössischen Räten ein Ergänzungsprojekt zur Subventionierung vorgelegt worden, dessen Erledigung ins Jahr 1898 fallt. Ausgeführt wurden im Berichtsjahr die Bauten von der Brücke de la Maladière bis zum See.

T e s s i n g e b i e t . Das Hochwasser vom Herbst 1897 hat, ohne den Korrektionsarbeiten am Tessin und Maggia im geringsten zu schaden, an beiden Flüssen schöne Verlandungen erzeugt.

Gestützt auf die neuen Bundesbeschlüsse vom Dezember 1897 werden diese Bauten beiderorts fortgesetzt und ergänzt.

761 Am Tessin ist hauptsächlich im oberen Teil gegen die Sementina und dann im unteren Lauf zwischen der Eisenbahnbrücke bei Cadenazzo und dem Langensee gearbeitet worden, während man sich an der Maggia mehr mit der Erstellung der Hochwasserdämme auf beiden Ufern befaßte. Es sind cirka 1100m. solcher Dämme aufgeführt worden.

Die Arbeiten am Cassarate, die infolge der Wassergröße vom Dezember 1896 dringend geworden sind, wurden begonnen und tüchtig gefördert.

In Campo, Valle Maggia, ist infolge des schneereichen Winters und der gewaltigen Regengüsse im Monat September die Bewegung im Rutschgebiet wieder bedeutend größer geworden und hat, wegen der teilweisen Zerstörung der Bauten in der Schlucht, geradezu beängstigende Dimensionen angenommen.

Zur Verhinderung der Abrutschung dieser nach Millionen von Kubikmetern zählenden Schuttmassen, werden größere Bauten und ausgedehnte, gründliche Entwässerungsanlagen in Aussicht genommen werden müssen.

Gebiet des I n n , des Ram, des Poschiavino und der M o ë s a . Außerordentliche Hochwasser kamen in diesen Flußgebieten nicht vor.

Im Inngebiet wurde an der Kanalisierung der Val Giandains bei Pontresina eifrig gearbeitet und im Münsterthal die Verbauung der Val Ruina und der Tanter Ruinas fortgesetzt.

Im Puschlav ist an der Korrektion des Poschiavino bei Viale und im Misox an der Korrektion der Moësa bei Leggia und Grono gearbeitet worden.

2. Oberaufsicht über die Wasserbaupolizei.

Kontrollierung der im Unterhalt befindlichen subventionierten Schutzbauten.

Es sind nun auf Ende des Berichtsjahres 370 Korrektionen und Verbauungen im Bau und in Vorbereitung und 332 im Unterhalt. Von den letztern wurde ungefähr ein Dritteil in üblicher Weise besichtigt.

Aufnahmen und Messungen.

Die Aufnahmen im Rhonegebiet mußten infolge der Darrimbrüche vom Jahr 1896 und 1897 wieder mehr ausgedehnt werden, «m die jetzige Gestaltung des Flußbettes feststellen zu können.

Bnndesblatt. 50. Jahrg. Bd. 1.

52

762 Die Längenprofile der Hochwasserdämme erstrecken sich auf die Strecke Chalais-St. Léonard, linkes Ufer; Granges-St. Leonard, rechtes Ufer; Aproz-Branson, rechtes Ufer und Riddes-Branson, linkes Ufer. -- Querprofile wurden von Aproz bis Branson aufgenommen. Ferner wurden eingemessen: Die Ausmiindung des Hag-neckkanales in den Bielersee (gemeinsam mit dem eidgenössischen topographischen Bureau), die Rutschung am Ufer des Vierwaldstättersees bei Beckenried, die Längenprofile der Thurdämme im Kanton Thurgau, und endlich die Wasserspiogellängeüproüle an der Aare, Böttstein-Rhein und an der Tessinkorrektion, für welch letztere zugleich eine Anzahl von Fixpunkten bestimmt worden sind.

Nachrichtendienst bei Hochwasser.

Die großherzoglich badische Regierung hat uns ihre Verordnung über den Nachrichtendienst bei Hochwasser zugestellt.

Auch in der Schweiz haben wir schon seit mehreren Jahren die Organisation eines solchen allgemeinen Nachrichtendienstes im Anschluß an die an der st. gallischen Rheinkorrektion bestehenden Maßnahmen angeregt und von verschiedenen Kantonen Zusagen erhalten. Vorläufig ist damit an der Emme, mit Bezug auf die .Korrektionsarbeiten und Wasserwerke an der Aare, und andererseits an den Gewässern des Kantons Zürich ein Anfang gemacht worden und wir zweifeln nicht, daß nach und nach das gleiche auch an anderen Wasserläufen versucht werden wird.

Wetterführung des Hüningerkanales.

Die bezüglichen Unterhandlungen mit Deutschland sind noch nicht zum Abschluß gebracht worden.

Wasserwerksanlage am Rhein bei Augst-Birsfelden.

Nachdem im Juni eine Zusammenkunft der Vertreter der beteiligten Kantone unter dem Vorsitz des Vorstehers des eidgenössischen Departements des Innern zur Vorbesprechung dieser Angelegenheit stattgefunden hatte, erfolgte Ende Oktober die Hauptverhandlung mit den Delegierten des Großherzogtums Baden. Das Protokoll dieser Konferenz wurde hierseits genehmigt und dem Nachbarstaat hiervon Anzeige gemacht. Auf das Projekt Förster in Basel für Errichtung eines Wasserwerkes beim Auhof, Gemeinde Wyhlen, ist nicht eingetreten worden.

763

Wasserwerksanlage am Rhein bei Rheinfelden.

Da die Fischereiverständigen übereinstimmend die Erhöhung der Maschenweite für Schutzgitter von 0,ois aut 0,o2om. als zulässig erklärten, so wurde diese Abänderung von den beteiligten Uferstaaten unter dem Vorbehalt genehmigt, daß das Schutzgitter eine schiefe Stellung erhalte.

Dienststeg über den Rhein bei Bheinfelden.

Dem Projekt der badischen Regierung für die Errichtung eines Dienststeges über den Rhein oberhalb Rheinfelden stimmte Aargau unter der Bedingung zu, daß dieser Steg von Anfang an dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werde.

Wasserwerksanlage am Rhein bei Laufenburg.

a. Das Konzessionsgesuch von HH. Dällenbach in Burgdorf und Zimmerli in Kirchberg wurde abgelehnt, weil sich das Projekt, so wie es vorgelegt worden ist, zur Ausführung nicht eignet.

b. Die neuerliche Eingabe der schweizerischen Druckluft- und Elektricitätsgesellschaft wurde in einer internationalen Konferenz im April geprüft und das Protokoll, nach Begleichung der Differenzen, von den beteiligten Staaten genehmigt. Zugleich bezeichneten dieselben ihre technischen Delegierten zur Vorprüfung der Stau Verhältnisse.

c. Der großherzoglich badischen Regierung wurde hierseits vorgeschlagen, das Projekt Ferranti in London von denselben technischen Delegierten prüfen zu lassen, welcher Vorschlag angenommen wurde.

Tieferlegung der Hochwasserstände des Bodensees.

Die Regierung des Kantons Thurgau stellt das Gesuch, sie möchte von den Uferstaaten die Bewilligung erwirkt werden, daß die Abgrabung bei Eschenz bis auf 3 m. am Pegel bei Stein vertieft werden dürfe und daß der Hemishoferbach vom Großherzogtum Baden und vom Kanton Schaffhausen verbaut und korrigiert werde.

Diese Eingabe des Kantons Thurgau bezüglich der Abgrabung bei Eschenz, wurde den genannten Uferstaaten zur Vernehmlassung zugestellt und der Empfang derselben von Schaffhausen mit Wahrung aller Rechte bestätigt. Die Antwort von Baden steht noch aus.

764

Die zur Beurteilung der Frage der Tieferlegung der Hochwassorstände erforderlichen technischen Erhebungnn sind zum weitaus größten Teile beendigt und bis Ende Februar 1898 sollten die Berechnungen soweit fortgeschritten sein, daß eine Besprechung der technischen Abgeordneten des Bundes und der beteiligten Kantone stattfinden kann.

Bheinregulierung von der ülmündung bis zum Bodensee.

Die internationale Rheinregulierungskommission hat uns das vom Vorarlberger Landtage beschlossene, am 9. Mai 1897 in Kraft getretene Gesetz über die Verbauung von Nebenflüssen im österreichischen Rheingebiete übermittelt.

Die Expropriationen am unteren Durchstich sind beinahe ci1ledigt, so daß die Bauten nun ungehindert weitergeführt werden können. Aushub, Andämmung, Kiesmantel, Faschinenbauten und Traversen sind zum Teil schon beendigt; der Rest ist in Arbeit und auch der Steintransport wird energisch fortgesetzt. Der Aushub im Kanal wird durch den jüngst in Wirksamkeit getretenen Trockenbagger tüchtig gefördert.

Am oberen Durchstich nehmen die gütlichen Verhandlungen für Lander-werbung noch ihren steten Lauf, und es ist die regelmäßige Ausführung der Parallelgräben nahezu gesichert.

Die Ableitung der Böschach, sowie die Erstellung des linksseitigen Parallelgrabens ist schon weit fortgeschritten.

Juragewässerkorrektion.

Die Rückäußerung des Kantons Solothurn betreffend unseren Berieht über die Vollendung der Juragewässerkorrektion und die Regulierung der Seewasserstände ist eingetroffen ; die Antwort der oberen Kantone ist noch ausstehend.

Konzessionsgesuche zur Errichtung von Wasserwerken.

Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Projekte wurde im Anschluß an die bezüglichen kantonalen Bedingungen die Genehmigung ohne Vorbehalt erteilt.

1. An B e r n für die Wasserwerksanlage an der B i r s zwischen Courrendlin und Courroux ; 2. An B e r n für die Wassenverksanlage an der A a r e zu Hagneek;

765

3. An B e r n für die Wasserkraftsanlage an der S e n s e zwischen der Riedburgfluh und Thörishaus ; 4. An Z u g für die Wasserkraftsanlagen an der L o r z e der Untermühle Zug und der Wasserwerke Baar.

Weitere Konzessionsbewilligungen wurden erteilt: 5. An Z ü r i c h für die Wasserwerksanlage in der L i m m a t bei Höngg, mit dem Vorbehalt, daß der Fischsteg verlängert und zum Schutze der Fische diejenigen Vorkehren getroffen werden, welche verhindern, daß sie in die Triebwerke gelangen können ; 6. An W al lis für die Wasserwerksanlage an der L o n z a bei Gampel, in der Voraussetzung, daß während des Baues keine bedeutenden Schuttmassen in den Bach geworfen werden, welche nach Abschwemmung einen schädlichen Einfluß auf die Rhone ausüben könnten, ansonst besondere Schutzmaßregeln (Sperren, Ufermauern u. dgl.) dagegen anzuordnen wären ; 7. An W all i s für die Anlage einer Pumpstation an der Drance zur Bewässerung des Plan de Vollèges, unter verschiedenen technischen Vorbehalten zum Schutz der Abflußverhältnisse und der Uferböschungen.

Begulierung der Wasserstände des Zürichsees.

Auf die der Kegierung des Kantons Zürich übermittelte Beschwerde der Gemeinde Ennetbaden (Aargau) über das vollständige Öffnen der Schleusen in Zürich und das damit zusammenhängende plötzliche Ansteigen des Wasserstandes der Limmat, wird von genannter Regierung geantwortet, daß der von Ende August bis Mitte September andauernden Regenperiode, mit zum Teil ganz außerordentlichen Niederschlagsmengen, die Schuld an diesem Zustande beizumessen sei und daß die Interessen der zürcherischen und aargauischen Bewohner der Limmat unterhalb Zürich sich vollständig decken und daher von den Behörden von Zürich eine korrekte Handhabung der Seeregulierung nachdrücklich gewahrt werden müsse.

Übrigens wurden, gestützt auf die im Berichtsjahr gemachten Erfahrungen, die Gemeindebehörden am Zürichsee von der Direktion der öffentlichen Arbeiten dringend eingeladen, in Zukunft Bauten, welche bei Hochwasser Überschwemmungen und anderen Schädigungen ausgesetzt sind, nach Möglichkeit zu verhindern.

766

Eegulierung der Wasserstände des G-enfersees.

Die außerordentlichen Hochwasser der Rhone im Sommer 1897 machten ihren Einfluß auch am Lemansee geltend und veranlaßton neuerdings Beschwerden der waadtländischen Seegemeinden.

Zur Besprechung dieser Fragen fand unter dem Vorsitz des eidgenössischen Departements des Innern eine Konferenz mit den Vertretern der Kantone Waadt, Wallis und Genf in Bern statt.

Der Kanton Waadt ließ auch seinerseits einen Bericht über die Abflußverhältnisse des Genfersees und die Handhabung der Schleusenanlagen der Stadt Genf ausarbeiten und stellte uns denselben mit dem Wunsche zu, eine Abänderung des Schleusenreglements anregen zu wollen.

Wasserwerksanlagen an der Tresa.

Die Verhandlungen mit der kgl. italienischen Regierung über die Konzessionsbegehren der Herren Guyer-Zeller in Zürich und Guidi & Lucchini in Lugano für Errichtung von Wasserwerken an der Tresa dauern fort und konnten trotz aller Anstrengungen unserer Gesandtschaft in Rom noch nicht zum Abschluß gebracht werden.

"Wehrbau und Korrektionsarbeiten an der Breggia.

Auf Grund einer Eingabe der Wasserwerksbesitzer von Maslianico (Italien) betreffend Wiederherstellung der dortigen, im Jahre 1896 von Hochwassern zerstörten Wehre und eines von der Regierung des Kantons Tessin ausgearbeiteten Korrektionsprojektes der Breggia an der schweizerisch-italienischen Grenze fand im März eine Konferenz von Vertretern der beteiligten Staaten in Chiasso statt.

Obgleich damals eine Einigung nicht erzielt werden konnte, wurden die Verhandlungen fortgeführt und scheinen binnen kurzem einer befriedigenden Lösung entgegenführen zu sollen.

ö

ö

3. Subventionierung von Korrektionen und Verbauungen innerhalb der Kompetenz des Bundesrates.

Ein Gesuch der Regierung von Bern um Erhöhung des Bundesbeitrages für die Korrektion des Grünbaches bei Merligen von 40 auf 45 % mußte der Konsequenzen halber abgelehnt werden.

Einem weiteren Gesuche der nämlichen Behörde, um Ermächtigung an 3 Stellen der Aarekorrektion zwischen der Saan e-

767

mündung und dem Abfluß des Hagneckkanales bei Aarberg dringliche SchweHenbauten auszuführen und dieselben als Bestandteile eines zukünftigen Subventionsgesuches zu betrachten, wurde entsprochen.

Dem Vorstand der Gemeinde Leggia (Graubünden) wird mitgeteilt, daß auf die verlangte Verteilung des Beitrages für die Moësakorrektion auf 2, statt auf 5 Jahre, der Konsequenzen halber nicht eingetreten werden könne, daß wir aber bereit seien die falligen Jahresbeiträge jeweilen im Anfang des betreff enden Rechnungsjahres auszahlen zu lassen.

a. Im Berichtsjahr zugesicherte Subventionen.

Kanton Zürich.

1. Tößdurchstich oberhalb Bauma .

2. Korrektion des Flaacherbaehes bei Flaach

Kanton Bern.

1. Korrektion des Lyßbaches bei Schupfen, Nachsubvention. . .

2. Korrektion des Stämpbaches und der Worblen bei Stettlen : . .

3. Verbauung des obern Laufes des Stämpbaches 4. Verbauung des Brüggbaches bei Wiedlisbach 5. Verbauung des Lugigrabens bei üiemtigen 6. Verbauung der Kalten Sense an der Schwefelbergstraße . . .

7. Schutzbauten am Schwarzbach an der Gemmi S. Korrektion des Feißebaches bei Niederstocken, Nachsubvention .

Übertrag

KostenVoranschlagssummen.

Beiträge aus der Bundeskasse.

Fr.

125,000.--

Fr.

50,000.--

27,000.--

10,800.--

152,000. --

60,800. --

20,824.11

6,941. 37

87,000. --

29,000. --

16,500. --

6,600. --

16,800.--

6,720.--

11,000. --

4,400. --

60,300. --

24,120. --

5,000. --

2,000. --

55,000. --

22,000. --

272,424.11

101,781.37

768 KostenVoranschlagssummen.

Fr.

Beiträge aus der Bundeskasse.

Fr.

Übertrag 272,424.11 101,781.37 9. Verbauung des Hirsigrabens bei Schwarzenegg, Nachsubvention .

8,000. -- 3,200. -- 10. Korrektion des äußern Seitenbaches bei Lenk 19,000. -- 7,600. -- 11. Korrektion des Kurzeneigrabens bei Sumiswald 35,000. -- 14,000. -- 12. Korrektion der Grünen bei Sumiswald 125,000. -- 50,000. -- 13. Korrektion der Scheuß bei Biel 60,000. -- 24,000. --

Santon iMsern.

1. Verbauung des Rümligbaches bei Schachen . . · 2. Korrektion der Kleinen Emme bei Schachen

519,424.11

200,581. 37

76,000.--

38,000.--

30,000. --

12,000. --

106,000.--

50,000.--

48,600. --

19,440. --

14,000.--

5,600.--

58,000.--

23,200.--

90,000. --

45,000. --

148,000. --

68,200. --

Kanton Uri.

1. Verbauung des Gruonbaches bei Flüelen, HI. Nachsubvention . .

Kanton Schwys.

1. Verbauung des Aabaches bei Sattel Kanton Obwalden.

1. Verbauung des Sachsler Dorfbaches 2. Verbauung des Lauibaches bei Giswyl

769

Kanton Glarus.

1. Verbauung des Tränki- und Rautibaches bei Näfels 2. Vcrbauung der Ruhställirans bei

Mollis 3. Entwässerung in den Spritzbächen auf Braunwald Kanton Appensell A.-Eli.

1. Verbauung des Mattenbaches bei Heiden

Kostenvoranschlagssummen.

Fr.

Beiträge aus der Bundeskasse.

Fr.

23,500. --

9,400. --

8,000.--

3,200.--

17,100. --

6,840. --

48,600. --

19,440. --

85,000. --

42,500. --

Kanton St. Gallen.

1. Verbauung des Tobelbaches bei Altstätten 41,000. -- 2. Verbauung des Bärschnerbaches 8,000. -- 3. Ableitung der Rietach bei Rebstein 125,000. -- 4. Verbauung des Zanäytobels bei Ragaz 100,000.-- 5. Entwässerungen im Ruck bei Wallenstadt, Nachsubvention . .

3,543.30

Kanton Graubünden.

1. Verbauung des Mortelsbächli bei Saas 2. Verbauung des Zinggentöbeli bei Pardisla 3. Verbauung der Val Gaggio bei Brusio 4. Verbauung des Steinbachtobels bei Chur 5. Entwässerung und Verbauung der Pisellarüfe bei Castaneda . . .

Übertrag

16,400. -- 4,000. -- 50,000. -- 50,000.-- 1,417.32

277,543. 30

121,817. 32

10,000.--

4,000.--

2,500.--

1,000.--

11,000.--

4,400.--

3,725.--

1,490.--

5,000. --

2,000. --

32,225. --

12,890. --

770

Übertrag 6. Sicherung des Hofes Raschwella bei Remüs 7. Wuhrbau am Inn bei Süs 8. Verbauung der Seznasrüfe bei Lenz 9. Verbauung der Val Casti da deins bei Rothenbrunnen 10. Verbauung des Muttatobels bei Klosters 11. Verbauung des Moostobels bei Tomils 12. Rheinkorrektion bei Trimmis 13. Verbauung des Surleybaches bei Silvaplana, Nachsubvention 14. Stein vorläge am Glenner beiSeewis 15. Sicherungsarbeiten am Zavraggiabach b e i Ringgenberg . . . .

16. Steinvorlage am Rhein b. Maienfeld

Kostenvoranschlagssummen.

Fr.

Beitrag« Bundeskasse.

Fr.

32,225. --

12,890. --

6,000. -3,200. -- 17,000. --

3,000.

1,280.

6,800. --

3,000. --

1,200. --

3^700. --

1,480.

aus der

8,500. -- 42,000. --

3,400. .. _ 16,800. --

20,000. -- 4,500. --

8,000.

-- 1,800. --

72,000. -- 40,000. -- 252,125.--

36,000. -- 13,333. · -- 105,983. --

Kanton Aargau.

1. Verbauungen auf Gebiet der Gemeinden Boniswyl, Leutwyl und Birrwyl 15,000. -- 2. Korrektion der Sisseln bei Prick und Eiken 124,000. -- 139,000. --

6,000.

--

49,600.

-- 55,600. --

Kanton Thurgau.

' 1. Korrektion des Grien- und Furtbaches b e i Bußnang

. . . .

70,000. --

28,000.

2. Korrektion des Schoderbaehes bei Kreuzungen

3. Korrektion der Lauche bei Märwil 4. Korrektion des Langdorfbaches bei Frauenfeld

115,000. -- 66,300. -- 19,000. -- 270,300. --

--

46,000.

26,520. -- 6,300.

106,820.

771

Kanton lessin.

i. Korrektion des Brenno bei Malvaglia

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Kanton Wnadt.

Korrektion der Veveyse, Ergänzungen Entwässerung bei Cossonay, Nachsubvention Korrektion der Baye de Montreux, Ergänzungen Korrektion der Gewässer de Palud bei Vevey Verbauung des Pissot bei Villeneuve, Nachsubvention Korrektion der Venoge bei La Sarraz-Cossonay Korrektion der unteren Gryonne bei Bex, Nachsubvention .

Kanton Wallis.

1. Korrektion der Rhone bei Münster 2. Entsumpfungskanal bei Baltschieder 3. Umbau der Brücken von Raron und Niedergestelen 4. Schlipfverbauung im Mayen bei Vionnaz 5. Korrektion des Trient bei SalvanLa Bâtiaz 6. Korrektion der Vièze bei Monthey 7. Korrektion der Lienne bei St.

Léonard 8. Verbauung im Mayen bei Vionnaz, Nachsubvention Übertrag

KostenVoranschlagssummen.

Beiträge aus der Bundeskasse.

Fr.

Fr.

20,000.--

8,000.--

10,000.--

4,000. --

15,000. --

6,000. --

70,000. --

28,000. --

22,000. --

7,334. --

15,000. --

6,000. --

99,000. --

39,600. --

106,000. --

42,400. --

337,000. --

133,334. --

55,000. --

22,000. --

10,500. --

3,500. --

33,750. --

13,500. --

7,000. --

2,800. --

25,000. -- 27,000. --

10,000. -- 10,800. --

35,500. --

14,200. --

4,000. --

1,600. --

197,750. --

78,400. --

772 KostenVoranschlagssummen.

Fr.

Beiträge aus der Bundeskasse.

Fr.

Übertrag 197,750. -- 78,400. -- 9. Verbauung des Felssturzes bei Embd .'

12,500.-- 6,250.-- 10. Wiederherstellungsarbeiten an der Rhone bei Saillon, Fully etc. . 125,000. -- 50,000. -- 11. Korrektion der Morge bei Conthey 50,000. -- 20,000. -- 12. Korrektion der Lizerne, unterster Lauf 8,000. -- 3,200. -- 13. Entsumpfungskanal in den Prazpourris 12,000. -- 4,000. - 14. Entsumpfungskanal - Unterführungen der Morge und Lizerne . .

3,600. -- 1,800. -- 15. Wiederherstellung des Rhonedammes an der Lizerne . . .

5,400. -- 2,160. -- 414.250. -- 165,810. -- Gesamtbetrag

2,831,842.41

1,163,925.69

Außerdem wurde an W al lis für Wiederherstellungsarbeiten an der Rhonekorrektion auf Gebiet der Gemeinden Saillon, Fully etc. ein Beitrag aus dem a l l g e m e i n e n S c h u t z b a u t e n f o n d s bewilligt von

Fr. 10,000.--

b. Im Berichtsjahre bezahlte Subventionen.

Kanton Zürich.

1. Korrektion der Töß bei Bauma . . . .

Fr.

10,000. --

Kanton Bern.

1. Stauwehranlagen an der Aare bei Thun . Fr.

5,000. -- 2. Aare-Korrektion bei Thun-Uttigen, Nachsubvention 1,800. -- n 3. Verbauung des Gronten- und Gersternbaches bei Sigriswyl . . ,, 3,207.18 Übertrag Fr. 10,007. 18

773

Übertrag Fr.

Verbauung des Tscherzisbaches bei Gsteig ,, Verbauung des Mattenbaches bei St. Stephan ,, Verbauung des Kauflisbaches bei Saanen . ,, Verbauung des Kalberhönibaches bei Saanen ,, Aare-Korrektion Elfenau-Bern . . . . ,, Haslithal-Entsumpfung ,, Zulg-Korrektion bei Steffisburg, Nachsubvention ,, 11. Korrektion der Sense bei Thörishaus . . ,, 12. Verbauung des Grundbaches bei Eggiwyl. ,, 13. Verbauung des Turbaches bei Saanen . . ,, 14. Korrektion des Plachtli- und Kratzhaldengrabens bei Heutigen ,, 15. Korrektion des Lyßbaches bei Schupfen . ,, 16. Birs-Korrektion zwischen Loveresse und Court, Nachsubvention ,, 17. Umbau der Emmenbrücke bei Äffligen . ,, 18. Verbauung des Laueligrabens bei Hilterfingen ,, 19. Verbauung des Frittenbaches bei Zollbrück ,, 20. Bleienbachmoos-Entsumpfung ,, 21. Simme-Korrektion bei Weißenbach . . . ,, 22. Verbauung dès Bärbaches bei Zäziwy . ,, 23. Korrektion der Emme und Ilfis bei Emmenmatt ,, 24. Korrektion des Erlen- und Biglenbaches bei Walkringen ,, 25. Saane-Korrektion bei Dicki ,,

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

10,007.18 2,300. -- 1,700. -- 1,800. -- 1,000. -- 8,600. -- 10,000.-- 6,800. -- 5,414.15 4,337. 50 2,200. -- 4,700. -- 8,000. -- 10,000. -- 4,633.18 1,800. -- 1,350. -- 5,000. -- 3,526. 36 10,000. -- 10,000. -- 6,400. -- 4,287. 92

Fr. 123,856.29 Kanton Luzern.

1. Korrektion des Hürnbaches bei Buchs, Uffikon etc Fr.

2. Korrektion des Flühiisbaches bei Marbach ,, 3. Verbauung des Altdorfbaches bei Vitznau ,, 4. Korrektion des Rohnbaches bei MauenseeSchötz ,, 5. Verbauung des Flößerbaches bei Kriens . "

1,183.60 4,732. 75

Fr.

22,675.85

4,488. 70 8,000. -- 4,270. 80

774

Kanton Uri.

1. Verbauung des Balankabaches bei Seedorf, Nachsubvention Fr. 3,775. 2. Verbauung des Gruonbaches bei Flüelen, Nachsubvention ,, 10,000. -- Fr.

13,775. --

Kanton Scliwye.

1. Ausbau des Spreitenbaches bei Lachen . Fr.

4,100,-- 2. Verbauung der Schlieren im Inner-Wäggithal, Nachsubvention 3,000. -- fl 3. Verbauung des Kirchen- und Lauibaches undAakorrektion im Inner-Wäggithal, Nachsubvention ^ 3,940. -- 4. Ausbau des Steinbaches im Euthal bei Einsiedeln ,, 3,300. -- 5. Korrektion der Seewern ,, 2,960. -- Fr. 17,300. -- Kanton Obioalden.

Ì. Verbauung der Zuflüsse der kleinen Schlieren bei Alpnach, Nachsubvention Fr.

5,000. --

Kanton Nidwaiden.

1. Verbauung des Steinibaches bei Hergiswyl

Fr.

1,674. 72

Kanton Glarus.

1. Runsenverbauungen bei Hätzingen . . . Fr.

2. Korrektion der Krummenruns bei Grlarus . ,, ~Fr.

826. 46 1,174. 74 2,001. 20

Kanton Freiburg.

1. Korrektion der Sionge bei Vaulruz, Riaz etc.

Fr.

1,400. --

. . . Fr.

288. 81

Kanton Solothurn.

1. Aare-Korrektion bei Sehönenwerd

775 1.

2.

3.

4.

Kanton Sehafthausen.

Ausbau der Wutach bei Wunderklingen . Fr.

Rheinkorrektion bei Rüdlingen, II. Nachsubvention ,, Korrektion der Wutach bei Schleitheim, II. Nachsubvention ,, Korrektion der Wutach bei Wunder klingen, II. Nachsubvention ,, Fr.

Kantern Appenzell I.-Rh.

1. Korrektion der Sitter bei Mettlen

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

. . .

Fr.

Kanton St. Gallen.

Uferschutzbau am Rhein bei Monstein . . Fr.

Verhauung des Kleinbaches hei Wangs . ,, Korrektion des Steinlihaches bei Thal, Mehrkosten ,, Korrektion des Steinlibaches hei Thal, Nachsuhvention . . ,, Verbauung des Zuzwyler Dorfbaches . . ,, Entwässerungen bei Weesen .n Verbauung des Kleinbaches bei Wangs, Nachsubvention ,, Verbauung des Schlipfes im Rütiwald bei

Mels

403. 75 10,000. -- 4,900. -- 8,000. -- 23,303.75 8,000.--

600. -- 10,000. -- 9,404.89 10,000. -- 10,000. -- 5,000. -- 3,480. --

,,

2,751.96

Fr.

51,236.85

Kanton Graubünden.

Schutzbau am Vorderrhein bei Truns . . Fr.

Rheinkorrektion bei Somvix ,, Verbauung der Platzrüfe bei Vais . . . ,, Verbauung des Bolgentobols bei Davos . ,, Verbauung des Maienbächli bei Davos . . ,, Verbauung der Casellertöbel bei Sils-Domleschg ,, 7. Eheinkorrektion bei Felsberg ,, 8. Rheinkorrektion bei Haldenstein . . . . ,,

2,671.84 1,006.--· 1,862.18

Fr.

9,291.40

1.

2.

3.

4.

5.

6.

1,085. 82 825.14 1,508. -- 232. 54 99.88

776

9. Kolmatierungsanlage an der Landquart bei Grüsch 10. Rheinkorrektion bei Untervatz . . . .

11. Verbauung der Maschänzerrüfe bei Trimmis 12. Rheinkorrektion bei Chur unterhalb Masans 13. Verbauung des Saxer- und Calfreisertobels bei Maladers 14. Bewuhrung der ßabiusa bei Chur 15. Anschlämmungskanal bei Malans . . .

16. Verbauung des Schanielbaches bei Küblis .

17. Kolmatierungsanlagen bei Seewis . . .

18. Verbauung des Steinbachtobels bei Chur .

19. Verbauung des Steinbachtobels bei Chur, Nachsubvention 20. Verbauung und Korrektion des Schraubaches bei Schiers 21. Korrektion des Camogaskerbaches bei Ponte, Nachsubvention 22. Verbauung des Surleybaches bei Silvaplana 23. Innkorrektion unterhalb der Beverserbrücke, Nachsubvention 24. Innkorrektion auf Gebiet der Gemeinde Ponte 25. Verbauung des Suvrettabaches bei St. Moritz 26. Kanalisierung der Val Giandains bei Pontresina 27. Verbauung der Val Chamuera bei Ponte .

28. Verbauung der Val Drenola bei Lostallo, Nachsubvention 29. Korrektion der Moësa bei Loggia . . .

30. Verbauung der Archia gronda, Val di inez, bei Valcava 31. Verbauung der Val Ruina bei Fuldera, Nachsubvention 32. Entwässerung der Straße Cierfs-Fuldera .

33. Verbauung der Tanter ßuinas bei Münster, Naehsubvention

Fr.

9,291.40

,, ,, ,, ,,

83(5. -- 1,977.94 1,919. 99 3,70ti. 33

,, ,, ,, ,, ,, ,,

4,521. 4<> 1,120. -- 2,653.47 4,800. -- 2,000. -- 1,800.--

.;,

' 1,490. --

,,

8,538. 42

,, ,,

900. -- 508. 05

,, ,, ,,

(Ì52. 28 5,000. -- 1,400. --

,, ,,

8,000.-- 282. 50

,, ,,

364. 24 5,000. --

,,

645. 58

,, ,,

788.05 363. 73

,,

1,895. 52

Fr.

70,454.96

777

Kanton Tìiurgau.

1. Korrektion der Goldach bei Hörn (gemeinsam mit dem Kt. 8t. Gallen) 2. Korrektion der Sitter bei Bischofszell . .

3. Korrektion des Ellikerbaches (gemeinsam mit dem Kt. Zürich) 4. Verbauung des Querbaches bei Bußnang .

5. Korrektion des Itobelbaches bei Mettlen .

6. Korrektion des Wuppenauerbaches . . .

Kanton Tessin.

\. Korrektion des Tessin bei Pollegio . . .

2. Verbauung des Cagiano bei Taverne-Toricella

1.

2.

3.

4.

5.

Fr.

,,

5,580. 30 4,054. 30

,, ,, ,, .n

1,830. 52 4,500. -- 9,000. -- 6,000. --

Fr.

30,965.12

Fr.

,,

5,702. 65 4,000. --

Fr.

9,702.65

Kanton Waadt.

Korrektion der Paudèze bei Lutry . . . Fr.

1,600.-- Korrektion der Baye de Montreux 6,400. -- fl Verbauung des Pissot bei Villeneuve . . ,, 6,800. -- do., Nachsubvention ,, 3,200. -- Entwässerung bei Cossonay . . . . . . ,, 10,000. -- Fr.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

Kanton Wallis.

Korrektion der Visp bei Täsch-Randa . . Fr.

Verbauung des Fayod im Bezirk Monthey ,, Entsumpfungskanal in den Praz-Pourris . ,, Korrektion des Täschbaches bei Täsch . ,, Vispkorrektion in den Kipfen . . . . ^ Rhonekorrektion bei Salquenen . . . . ,, Korrektion der Drance, Sektion ChâbleMontagnier ,, Verbauung der Lizerne bei Ardon ,, Schlipfverbauung am Fosseau bei Vouvry . ,, Erhöhung der Hochwasserdämme der Visp ,, Korrektion der Morge bei Conthey . . . ,, Umbau der Brücken von Bramois und Saillon ,, Übertrag

Btmdesblatt. 50. Jahrg. Bd. I.

Fr.

28,000. -- 562. 55 142. -- 5,400. -- 639.05 7,700. -- 1,300. -- 4,333.85 2,524. 80 1,600. -- 3,145. 60 10,000. -- 14,200.-- 51,547. 85 53

778

Übertrag 13. Korrektion der Drance bei Lourtier . .

14. Entsumpfungskanal in den Praz-Pourris, Nachsubvention 15. Wiederherstellungsarbeiten an der Rhone bei Chamoson 16. Emtsumpfungskanal Saillon-Fully . . . .

17. Schlipfverbauung im Mayen bei Vionnaz .

18. Entsumpfungskanal von Katers . . . .

19. Korrektion der Vièze bei Monthey . . .

Fr.

,,

51,547.85 2,960. - -

,,

1,654.95

,, ,, ,, ,, ,,

10,600. - 3,200. - · 2,000. - 2,600. · 1,800.--

Fr.

76,362.80

Kanton Neuenburg.

1. Korrektion der Reuse au Furcil bei Noiraigue Fr.

2. do., oberhalb Saut-de-Brot ,, 3. do., Mehrarbeiten ,,

1,800.-1,800. 402. --

Fr.

4,002.--

Gesamtbetrag

Fr. 500,000.---

Aus dem a l l g e m e i n e n S c h u t z b a u t e n f o n d s wurde bezahlt: An Wa 11 i s : Wiederherstellungsarbeiten an der Rhone bei Chamoson Fr. 5,000. --

779

c. Durch. Bundesratsbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Subventionen.

Rekapitulation auf 1. Januar 189S.

Kantone.

Zürich . . .

Bern . . . .

Luzern . . .

Uri Schwyz . . .

Obwalden . . .

Nidwaiden . .

Glarus . . . .

Freiburg . . .

Solothurn . . .

Schaffhausen Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden . .

Aargau . . .

Thurgau . . .

Tesain . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg . .

Genf . . . .

Total

Maximum Kostenvorauschlagssummen. der bewilligten

Ausbezahlte BundessubviQntionen.

Fr.

152,000. --

3,057,411. 41 579,563. 30 251,500. -- 386,000. -- 198,000. -- 90,000. -- 200,100. -- 352,500. -- 187,000. -- 301,135.-- 85,000. -- 39,000. -- 1,380,123. 30 3,736,204. 80 139,000. -- 563,379. -- 671,315. 06 907,600. -- 1,584,139. 15 224,120. -64,000. --

Fr.

60,800. -- 1.,218,333. 37 249,425. 32 103,330. -- 184,800. -- 93,200. -- 42,000. -- 90,340. -- 141,000. -- 64,800. -- 120,454. -- 42,500. -- 19,500. -- 548,422. 32 1,502,564. 55 55,600. -- 228,920. 65 275,352. 67 348,441. -- 603,979. 66 87,072. -- 22,333. 33

15,149,091.02 6 ,103,168. 87

Fr.

10,000. -- 488,161. 02 114,602.-- 19,510. 50 86,977. 65 7,671. 45 37,773. 60 46,568. 10 10,042. 45' 33,745. 31 32,799. 05

Subventi ongrest auf 1. Januar 1898.

Fr.

50,800. --

730,172. 35 134,823. 32 83,819. 50 97,822. 35 85,528. 55 4,226. 40 43,771. 90 130,957. 55 31,054. 69 87,654. 95 -- 42,500. -- 16,000. -- 3,500. -- 243,794. 99 304,627. 33 502,279. 99 1,000,284. 56 -- 55,600. -- 77,651. 30 151,269. 35 182,112. 10 93,240. 57 330,641. -- 17,800. -- 165,723. 31 438,256. 35 -- 87,072. -- 4,500. -- 17,833. 33

2,008,841. 29

4,094,327. 58

Aus vorstehender Zusammenstellung ergiebt sich folgendes: J)ie Werke, auf welche sich die vom Bundesrate bewilligten und noch: nicht gänzlich ausbezahlten Subventionen beziehen, sind im ganzen devisiert zu Fr. 15,149,091. 02 (1896 : Fr. 13,496,675. 26); die zugesicherten Subventionen belaufen sich auf Fr. 6,103,168. 87 (1896: Fr. 5,382,231. 70), und es berechnet sich darnach das durchschnittliche Beitragsverhältnis zu 40,29% (1896: 39,88 %) Die vollständige Ausbezahlung der zugesicherten Beitragssumme, Fr. 4,094,327. 58 (1896: Fr. 3,497,970. 28), würde, abgesehen von neuen Bewilligungen, rund 8 Jahresbeiträge von Fr. 500,000 erfordern.

4. Subventionierung von Korrektionen und Verbauungen durch besondere Bundesbeschlüsse.

a. Im Berichtsjahre zugesicherte Subventionen.

Datum des Beschlusses.

Kanton Bern.

1. Verbauung des Lammbaches und des Schwanden" bâches bei Brienz 2. Juli 1897 2. Korrektion der Emme von der Ilfismündung bei Emmenmatt bis zur Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg, Nachsubvention 15. Oktober 1897 Kanton Obwalden.

Verbauung der Großen Schlieren bei Alpnach .

.

Kostenveranschlag.

Beitragsmaximum.

Fr810,000. --

Fr.

405,000. --

664,000. -- 1,474,000. --

221,334. -- 626,334. --

8. Oktober 1897

500,000. --

250,000. --

2. Juli 1897

166,000. --

83,000. --

25. März 1897

550,000.--

217,500. --

2. Juli 1897

290,000. -- 840,000. --

145,000. -- 362,500. --

Kanton Appenzell A.-Eh.

Verbauung und Korrektion des Gstaldenbaches bei Heiden Kanton St. Gatten.

1. Vollendung des Linthwerkes (gemeinsam mit den anderen Linthkantonen Zürich, Glarus und Schwyz) 2. Verbauung und Korrektion des Gstaldenbaches (Freibaches) bei Thal

s?

o

Kanton Aargau.

Korrektion der Aare von Bötfestein bis zum Rhein, Nachsubvention a. Mehrarbeiten b. Vollendungsarbeiten Kanton Tessin.

1. Korrektion des Cassarate bei Lugano vom Ponte di Valle bis zum See 2. Korrektion des Tessins von Bellinzona bis zum Langensee, Nachsubvention 3. Korrektion der Maggia von oberhalb der Brücke von Ascona bis zum Langensee, Nachsubvention Kanton Wallis.

1. Verbauung der Gamsen, Gemeinde Glis . .

2. Verbauung des oberen Laufes der Lozence und ihrer Zuflüsse bei Chamoson Kanton Neuenburg.

Korrektion des Bied bei Locle .

Datum de» Beschlusses.

KostenVoranschlag.

Beitragsmaximum.

Fr.

Fr.

23. März 1897 123,354. 41 400,000. --

49,341. 76 200,000. --

523,354. 41

249,341. 76

200,000. --

80,000. --

10. Dezember 1897

1,534,600. --

767,300. --

17. Dezember 1897

434,000. --

217,000. --

2,168,600. --

1,064,300. --

15. Oktober 1897

200,000. --

100,000. --

15. Oktober 1897

540,000. --

270,000. --

740,000.

370,000. --

480,000. --

240,000. --

6,891,954.41

3,245,475. 76

26. Juni 1897

2. Juli 1897.

Gesamtbetrag

So

782

Infolge Erfüllung der gestellten Bedingungen sind im Berichtsjahre in Kraft getreten die Zusicherungen betreffend: a. die Korrektion der Wiese auf Gebiet der Gemeinde Riehen und Erstellung eines Hochwasserdammes längs des Rheines an der Wiesemündung 5 b. die Verbauung des Lammbaches und des Schwandenbaches bei Brienz; c. die Vollendung des Linthwerkes ; d. die Verbauung und Korrektion des Gstaldenbaches bei Thal ; e. die Korrektion der Aare von Böttstein bis zum Rhein, Nachsubvention.

Den h. eidgenössischen Räten wurden im fernem Botschaften vorgelegt über : 1. die Korrektion und Verbauung des Flon und seiner Zuflüsse bei Lausanne, Nachsubvention ; 2. die Korrektion der Rhone im Weissensand, Gemeinden Brig, Naters und Thermen.

In Behandlung .sind geblieben : 1. die Korrektion der Reuß bei Obfelden; 2. Verbauung und Korrektion des Grabserbaches in der Gemeinde Grabs.

b. Im Berichtsjahr ausbezahlte Subventionen.

Kanton Zürich.

J. Hochwasserdamm an der Thur und Binnenkanal bei Üßlingen, Altikon und Thalheim 2. Korrektion der Töß, Glatt und Thur, Nachsubvention 3. Korrektion der Limmat und der Sihl, Nachsubvention 4. Verbauung des Küßnachterbaches . .

Kanton Sem.

1. Emmenkorrektion von der Ilfismündung bei Emmenmatt bis zur Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg, Restzahlung . . .

2. Saanekorrektion von Laupen bis Oltigen Übertrag

Fr.

,,

9,656. 10 108,000.

,, ,,

80,000.

25,000. --

Fr.

222,656. K)

Fr.

,, 0

22,277. 28 31,400. -- -

Fr.

53,677. 28

783

Übertrag Fr.

3. Korrektion und Verbauung des Lombaches und seiner Zuflüsse bei Unterseen ,, 4. Korrektion und Verbauung der Gürbe bei Wattenwyl ,, 5. Ilfiskorrektion von der Kantonsgrenze Luzern bis zur Einmündung des Gohlbaches bei Langnau ., 6. Korrektion des Hornbaches bei Sumiswald ,, 7. Korrektion der Engstligen bei Frutigen, Nachsubvention ,, 8. Korrektion der Scheuß zwischen Bözingen und dem Bielersee, Nachsubvention . " 9. Korrektion der Emme von der Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn, Nachsubvention ,, 10. Verbauung des Lammbaches und des Schwandenbaches bei Brienz . . . . ,,

53,677. 28

Fr.

295,327. 28

35,000. -- 50,000. -- 23,250. -- 8,400. -- 10,000. -- 10,000. --

35,000. -- 70,000. ·--

Kanton Luzern.

Korrektion des Schonbaches und der Ilfis von oberhalb Marbach bis zur Kantonsgrenze Bern-Luzern

Fr.

59,340. --

Kanton Unterwaiden ob dem Wald.

Verbauung der Giswylerbäche

Fr.

20,000. --

Kanton Unterwalden nid dem Wald.

Verbauung der Wildbäche von Beckenried, Nachsubvention

Fr.

10,800.

Kanton Glarus.

Verbauung des Biltener Dorfbaches, subvention

Fr.

4,400.

Nach-

784

Santon Zug.

Verbau ung der Lorze von der Rämselbachmündung bis zur Chausseebrücke bei der Spinnerei Baar

Fr.

17,000. --

Fr.

45,000. -- ·

Fr.

136,000. -- ·

"

13,500. --

Kanton Baselstadt.

Korrektion der Wiese bei Riehen und Erstellung eines Hochwasserdammes längs des Rheins bei der Wiesemündung . . . .

Kanton St. Gallen.

1. Rheinkorrektion, II. Nachsubvention .

2. Binnengewässerkorrektion im Bezirk Werdenberg, Nachsubvention . . . .

3. Verbauung und Korrektion des Bärschnerbaches und seiner oberen Zuflüsse bei Wallenstadt 4. Rheinregulierung von der Illmündung bis zum Bodensee 5. Unterrheinthalischer Binnenkanal von oberhalb Sennwald bis Bruggerhorn .

6. Verbauung des Trübbaches in der Gemeinde Wartau 7. Ausbau des Linthwerkes (gemeinsam mit den andern Linthkantonen) 8. Verbauung der Gstaldenbaches bei Thal

,,

4,673. 49

,,

552,000. --

"

350,000. -

,,

34,350. --

,, ,,

14,500. -- 17,900. --

Fr. 1,122,923. 49 Kanton Graubünden.

1. Korrektion des Hinterrheines im Domleschg 2. Verbauung der Nolla bei Thusis, Nachsubvention

Fr.

20,423. 73

,,

9,002. 81

Fr.

29,426. 54

785 Kanton Aargau.

1. Korrektion des Sisselnbaehes bei Frick 2. Korrektion der Aare von Böttstein bis zum Rhein, Mehrarbeiten 3. Korrektion der Aare von Böttstein bis z u m Rhein, Nachsubvention . . . .

Fr.

35,200. --

,,

49,341. 76

,,

10,000. --

Fr.

94,541. 76

Kanton Thurgau.

Thurkorroktion, Nachsubvention

Fr.

90,000. --

Fr.

150,000. --

,,

32,500. --

Fr.

182,500. --

Kanton Tessin.

1. Tessinkorrektion von Bellinzona bis zum Langensee 2. Korrektion der Maggia von oberhalb der Brücke von Ascona bis zum Langensee

Kanton Waadt.

1. Korrektion der Broye von Brivaux bis zum Pont-Neuf Fr.

2. Korrektion und Verbauung des Flon und seiner Zuflüsse b e i Lausanne . . . .

,, 3. Korrektion und Verbauung der Gryonne, II. Nachsubvention ,, 4. Korrektion der Rhone zwischen der Kantonsgrenze Wallis und dem Lemansee, II. Nachsubvention ,, 5. Sanierung der Sümpfe der Orbe, Naehsubvention ,, ü. Korrektion der Broye von unterhalb dem Pont-Neuf bis zum Murtensee . . . ,, Fr.

Gesamtbetrag

100,000. -- 50,000. -- 16,000. -- 22,000. -- 60,000. -- 60,000. -- 308,000. --

Fr. 2,501,915. 17

Im Berichtsjahr wurden die bewilligten Bundesbeitrftge für folgende Bauten erschöpft:

786

Santon Bern.

Emmenkorrektion, obere Strecke, I. Beschluß.

Scheußkorrektion bei Biel, Nachsubvention.

Kanton Unterwaiden ob dem Wald.

bäche.

Verbauung der Giswyler-

Kanton St. Gatten. Unterrheinthalischer Binnenkanal im Bezirk Werdenberg, Nachsubvention.

Kanton Aargau. Korrektion der Aare Böttstein-Rhein, Mehrkosten.

Korrektion des Sisselnbaches.

Kanton Tessin.

Korrektion der Maggia bei Locamo, 1. Beschluß.

c. Durch Bundesbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Subventionen.

Rekapitulation auf 1. Januar 1898.

Kantone.

AusMaximum Kostenvoranschlagssnmmen. der bewilligt en bezahlte Bunde ssubventionen.

Fr.

Zürich . . . 5,190,000. -- Bern . . . 5,394,000. -- Luzern . . .

975,000. -- Schwyz . .

250,000. -- Obwalden . .

500,000. -- Nidwaiden 170,000. -- Glarus . . .

420,000. -- Zug . . . .

290,000. -- Solothurn . .

1,108,000. -- Baselstadt . . 4,396,000. -- AppenzellA.-Rh.. 166,000. -- St. Gallen . . 17,104,500. -- Graubilnden .

1,290,000. -- Aargau . . .

400,000. -- Thurgau . . 2,212,500. -- Tessin . . . 5,207,600. -- Waadt . . . 6,077,000. -- Wallis . . . 2,393,599. -- Neuenburg 480,000. -- Total

54,024,199. --

Fr.

2,076,000. --

Fr.

Snbventionsrest

auf

1. Januar 1898.

Fr.

615,656. 10 889,850. -- 348,800. -- -- -- 78,300. -- 136,400. -- 97,600. -- 45,000. -- --.

4,650,102. 05 451,692. 98 10,000. -- 270,000. -- 1,474,035. 50 998,300. -- 373,028. 24 --

1,460,343. 90 1,366,118.

138,700. · 125,000. 250,000.

6,700.

73,600.- 18,400. 360,000.- 1,178,670.

83,000.

6,095.597. 95 84^307. 02 190,000.

615,000. 1,110,264. 50 1,454,500. -- 463,571. 7<> 240,000.

25,752,538. -- 10,438,764. 87

15,313,773. IS

2,255,968. -- 487,500. -- 125,000. -- 250,000. -- 85,000. -- 210,000. -- 116,000. -- 360,000. -- 1,223,670. -- 83,000. -- 10,745,700. -- 536,000. -- 200,000. -- 885,000. -- 2,584,300. -- 2,452,800. -- 836,600. -- 240,000. --

Aus vorstehender Zusammenstellung ergiebt sich folgendes : Die Werke, für welche die Bundesversammlung bis Ende des Berichtsjahres Beiträge bewilligt hat und die damals noch nicht vollendet waren, sind zusammen de visiert zu Fr. 54,024,199 (1896 Fr. 50,543,726). Die dafür zugesicherten Beiträge belaufen sich auf Fr. 25,752,538 (1896 Fr. 23,830,546) und das Beitrags-

787

Verhältnis beträgt durchschnittlich, inklusive Rheinregulierung., 47,67% (1896: 47,15%) und mit Ausschluß letzterer 41,52% (1896: 40,38%).

Noch nicht ausbezahlt wai-en bei Abschluß der Rechnungen für 1897 von obiger Beitragssumme Fr. 15,313,773. 13 (1896 Kr. 14,570,212. 54), woraus sich ergiebt, daß die neu hinzugetretenen Subventionsbewilligungen die Summe der geleisteten Abzahlungen um Fr. 743,560. 59 überschreiten.

5. Hydrometrie.

Hinsichtlich des gegenwärtigen Bestandes vom schweizerischen Pegelnetze, sowie der in demselben im Laufe des Berichtsjahres ausgeführten Arbeiten und eingetretenen Veränderungen giebt die nachstehende Tabelle Aufschluß.

o>

C

o

's

35

Hauptflnssgebiet.

iI S S ta

S 11 3

a QJ

1» C=

·+*

à eu

If H s| .g JQ

« C

-EJ, r» a 5> n> 00

·g.SSsisS ·g. g.

"O -»·*

"l

"" o

i e



"rt ·S en s^ rt o> .2 ~ 3 O

2 o

·i

1 gÈ .=.

li 55 «

=" <"1

11 o. ^

HS S I "55 ^

.

CO -i

il

!

«B tn v

1 i s!

o

'S

6S

4

65

59

68

65

62

48

II

Aare

64

3

63

61

64

63

56

61

21

2

21

15

17

21

20

14 !l

14

1

14

13

14

14

13

12

55

12

48

42

50

54

43

55

14

--

11 ' 11

13

13

9

12

Limmat . . . .

v Rhone VI VII

Tessin und Adda .

Inn

--

8

1

13

13

13

13

Total 1897 . . . 249

22

230

202

239

243

216

215

.

227

--

214

185

221

211

195

19-i

Zuwachs im Jahr 1897

22

--

16

17

18

32

21

.

.

--

A J.

13

Total 1896 .

"O

·5

Rhein

IV

^ .^ »»

fl>

E

I

m Reuss

à,5*.- è

j5

w

|1

-a oo

Verbleiben noch

e

49

ersicherun rellemenU chzuführe

C

GO

e

0^4

·

'«ï = ·5|S

£ C
2 |^

0) M U) M

s|l

'S g

0. = ^!

**" S

1

s

3

6

20

1

8

3

1

7

1

2

4 --

1

ûC

5

1

12

--

1

1

5

2

--

--

--

--

10

6

33

34

In Prozenten des ganzen Netzes:

2l !· 4 %

2%

13%

14 % :

789 Die 22 Stationen, um welche das Pegelnetz während des Jahres 1897 erweitert worden ist, sind folgende : 1. H a l d e n s t e i n (Rhein); 2. N e u h a u s e n , oberhalb des Rheinfalls (Rhein); 3. N e u h a u s e n , unterhalb des Rheinfalls (Rhein); 4. E g l i s a u (Rhein); 5. N e u e n b u r g , Evole (Neuenburgersee); 6. Emmenmatt (Emme); 7. B u r g d o r f (Emme): 8. B r e m g a r t e n , Sehützenhaus (Reuß); 9. B r e m g a r t e n , Wallismühle (Reuß); 10. G i e ß h ü b e l (Sihl); 11. Z e n h ä u s e r n , Nußbaumbrücke (Rhone); 12. G a m p e l (Lonza); 13. G a m p e n e n , Leukerfeldbrücke (Rhone); 14. S i d e r s (Rhone); 15. B r am ois (Borgne); 16. R i v a z - S t . Saphorin (Genfersee); 17. G e n f , Jonction (Rhone); 18. C h è v r e s , oberhalb des Turbinengebäudes (Rhone); 19. C h è v r e s , unterhalb des Turbinengebäudes (Rhone) ; 20. P e n e y (Rhone) ; 21. La Plaine (Rhone); 22. C h a n c y (Rhone).

Von diesen 22 Stationen sind Nr. 4, 10, 18 und 19 auf Veranlassung der zuständigen kantonalen oder städtischen Behörden erstellt, die übrigen 18 hingegen durch das hydrometrische Bureau errichtet worden.

Als solche Stationen, welche mangels an geeigneten Beobachtern noch nicht in regelmäßiger Weise zur Ablesung gelangen, wären die folgenden 8 zu nennen: 1. Z e n h ä u s e r n (Rhone) ; 2. M a l v a g l i a (Brenno) ; 3. L o d e r i o (Brenno) : 4. St. Moritz (St. Moritzersee) ; 5. Celerina (Inn); 6. Celerina (Platz); 7. P o n t e (Inn) und 8. T a r a s p (Inn).

Anläßlich der Aufnahme der Längenprofile der fließenden Gewässer und der Durchführung der Wassermessungen an den letztern, sowie bei allen sonst sieh bietenden Gelegenheiten wurde der Prüfung der Höhenlage der Nullpunkte der betreffenden Pegelstationen ein besonderes Augenmerk geschenkt, um entweder die Unveränderlichkeit dieser Nullpunkte konstatieren oder über allfällig eingetretene Höhenänderungen ein zuverlässiges Bild sich verschaffen zu können. Zumeist auf diese Weise wurden, abgesehen von den neu ins Pegelnetz aufgenommenen 22 Stationen, von denen mit wenig Ausnahmen die Versicherungsnivellements, die Croquisaufnamnen und die Anschlüsse ans Präcisionsnivellement bewerkstelligt worden sind, im Berichtsjahre die Nullpunktshöhen von 34 Stationen einer Verifikation unterzogen. Davon entfallen 8 Stationen auf das
Gebiet des Rheins, weitere 12 auf dasjenige der Aare und die übrigen 14 auf das Rhonegebiet. Ferner mußten an 7 Stationen, meist infolge von eingetretenen erheblichen Profilveränderungen , Supplementspegel aufgestellt werden, und sind

790

außerdem 2 Pegelstationen (Vevey und Genf, Jardin anglais), an welchen bisher nur schwimmende Skalen bestanden haben, mit i'esten Kontrollpegeln ausgerüstet worden.

Wie aus der eingangs mitgeteilten Tabelle ersichtlich ist, sind die Aufnahmen der Croquis, sowie die Versieherungsnivellements der Pegelstationen, bis auf einen ganz geringen Teil, zur Erledigung gekommen ; es bleiben in dieser Beziehung nur mehr 4, resp. 2 % des ganzen Netzes zu bewältigen. Dagegen wird man für dio nächsten Jahre bestrebt sein müssen, einerseits die sehr notwendigen Anschlüsse an das Präcisionsnivellement zum völligen Abschluß zu bringen und anderseits diejenigen Stationen, an denen noch hölzerne oder sonstige zum sichern Beobachten wenig sich eignende Skalen bestehen, mit eisernen Pegelsplatten auszustatten.

Weiterhin wäre noch zu erwähnen, daß das im Jahr 188(i in der Stadt Genf zur Ausführung gekommene ausgedehnte Nivellementnetz einer Revision unterzogen worden ist, welche hauptsächlich den Zweck hatte, dieses Netz, entsprechend neu hinzugekommenen Anforderungen, thunlichst zu erweitern und dessen Fixpunkte besser zu versichern.

Für einige Stationen, insbesondere bei llanz (Rhein), A n d e l f i n g e n (Thur), E m m e n m a t t (Emme), S i hl w al d (Sihl), ist versuchsweise ein telegraphischer Hochwasser-Nachrichtendienst zur Einführung gekommen, welcher bereits gute Dienste geleistet hat und späterhin, namentlich auch hinsichtlich einer rechtzeitigen Durchführung von Hoch Wassermessungen, von großem Wert sein wird.

Um über die Regulierung der am Ausfluß des Bieler- und0 Genfersees bestehenden Schleusenanlagen jederzeit unterrichtet zu sein, ist im Berichtsjahre die Anordnung getroffen worden, daß von den Stationen M u r t en (Murtensee), N e u e n b u r g , E vole (Neuenburgersee), V i n g e l z (Bielersee) und R i v a z - S t . Saphorin (Genfersee) die Pegelstände täglich per Postkarte gemeldet werden.

Wie bereits in früheren Geschäftsberichten erwähnt worden ist, hat sich das eidgenössische topographische Bureau, dem nun die Revision und Erweiterung des Präcisionsnivellements obliegt, dazu bereit erklärt, solche Nivellementsstrecken, die für die hydromotrisehen Arbeiten besonders wichtig sind, thunlichst in erster Linie und so rasch als möglich, nach jeweilig vereinbartem Programm und gegen entsprechende Kostenvergütung, zur Erledigung zu bringen. In dieser Hinsicht waren für das Berichtsjahr folgende Strecken in Aussicht genommen ·worden :

791

1. Revision der Nivellementslinie : Ouchy-Villeneuve-St. MauriceSitten-Brig-Mörel.

2. Neue Nivellements nach Bouveret, St. Gringolph ; Porte du Scex, Vouvry ; Pont d'Illarsaz ; Collombey, Monthey, Massongex ; Branson, Fully; Pont de Saillon; Pont de Riddes-Leytron ; Bramois ; Leukerfeld ; Turtmannbrücke und Baltschiederbrücke.

3. Revision der Nivellementslinie : Landquart-Küblis-KlostersDavos.

4. Neues Nivellement : Thusis-Tiefenkastel-Alvaneubad-Davos.

5. Neues Nivellement: Aarberg-Hagneck.

Hiervon konnten jedoch nur die unter l und 2 aufgeführten Nivellements zur Ausführung gebracht und mußten die übrigen auf das Jahr 1898 verschoben werden.

Die Gesamtzahl der vom hydrometrisehen Bureau seit 1886 bis Ende des Berichtsjahres erstellten Höhenfixpunkte, die sowohl zur Versicherung der Pegelnullpunkte als auch zur Versicherung der Gewässer-Längen- und -Querprofile dienen, ferner bei der Untersuchung von Gebäudesenkungen Verwendung finden, ist nun auf 1443, gegenüber 1053 im Vorjahre, angestiegen. Von diesen 1443 Fixpunkten sind 304 Bronzeplatten, 981 größere und 158 kleinere Bronzebolzen.

Die t a b e l l a r i s c h e Z u s a m m e n s t e l l u n g der H a u p t e r g e b n i s s e für das Jahr 1890 konnte nun im Druck herausgegeben werden. In derselben sind die mittleren, höchsten und niedrigsten Wasserstände von 1890, sowie die außergewöhnlichen höchsten und niedersten Wasserstände von früheren Jahren angegeben ; ferner sind von einer größern Anzahl von Pegelstationen die im Laufe der Zeit eingetretenen Pegelnullpunktsänderungen in eingehender Weise besprochen. Außerdem enthält diese Zusammenstellung eine graphische Übersicht der höchsten und niedrigsten Jahreswasserstände des Murtensees von 1857--1896, des Neuenburgersees von 1817--1896, des Bielersees von 1856--1896, des Langensees von 1867--1896 und des Luganersees von 1864 bis 1896. In den obigen, die Juraseen betreffenden Tafeln sind vergleichsweise auch diejenigen extremen Seestände eingetragen, welche die Ausführung der Juragewässerkorrektion nach Projekt La Nicca-Bridel zur Wirkung haben sollte.

792 6. Untersuchung der Wasserverhältnisse.

E i n z u g s g e b i e t e und P e g e l s t a t i o n e n . Im Berichtsjahre konnten der Satz der Tabellen über das 5220 km 2 umfassende R h o n e g e b i e t von den Quellen bis zum Genfersee und die zugehörige Übersichtskarte druckbereit hergestellt werden.

Von den auf das genannte Gebiet entfallenden 26 Pegelstationen sind die Darstellungen über die Anlage der Stationen, ferner die Durchflußprofile und Wasserspiegelgefälle, die Croquis der Versicherungspunkte nebst den Höhencoten so weit bearbeitet, daß nur noch das Autographieren der Tafeln vorzunehmen bleibt.

Bei der Mehrzahl dieser Pegelstationen ist anläßlieh der im Jahr 1897 erledigten Nivellements die Rückversicherung der Höhen(ixpunkte in der Weise anders gestaltet worden, indem die früher einnivellierten, nicht besonders markierten, sekundären Fixpunkte durch Bronzebolzen ersetzt wurden.

Von dem 3425 km2 messenden R e u ß g e b i e t , von den Quellen bis zur Aare, sind die Flächeninhalte sämtlicher Einzugsgebiete ermittelt. Ferner konnten von demjenigen Teil des Reußgebietes, welches von den Quellen bis zum Vierwaldstättersee sich erstreckt und 832 km 2 umfaßt, die Inhalte der von den Höhenstufen, den Felsen, Wäldern, Gletschern und Seen eingenommenen Flächen planimetriert werden.

Des weitern haben im A a r e g e b i e t , von den Quellen bis Aarberg, welches auf cirka 5100 km 2 sich bemißt, die notwendig gewordenen Rekognoszierungen der Wasserscheiden bis auf einen ganz geringen Bruchteil durchgeführt werden können und bleiben in dieser Hinsicht nur noch die Umgebungen von Thun und Bern zu erledigen.

L ä n g e n p r o f i l e . Mit der Aufnahme derselben wurde in dem auf das Rheingebiet entfallenden Teil des Kantons Graubünden in systematischer Weise fortgefahren. Aufgenommen sind in diesem Kanton bis jetzt 444 km, und zwar der Rhein nebst seinen wichtigeren Zuflüssen (inklusive Tamina), von Ragaz bis Reichenau, der Hinterrhein von Reichenau bis zur Viamala, die Albula mit allen größern Seitengewässern, der Vorderrhein von Reichenau bis Disentis, die Rabiusa von Versam bis Safien-Platz und der Glenner von Ilanz bis zum Zusammentreffen vom Valser und Vriner Grlenner.

Was die Aufnahme dieser Profile selbst anbelangt, so wurde dieselbe infolge der nicht besonders gunstigen Witterung des Jahres 1897 und namentlich durch die bis in den Spätherbst an-

793

dauernde ungewöhnlich reichliche Wasserführung der Gewässer ·sehr erschwert. Überdies war das Passieren der zahlreichen an diesen Gewässern sich findenden Schluchten oft mit nicht geringen .Schwierigkeiten und Gefahren verbunden.

Weiterhin konnten die Vorarbeiten für die Erhebung des Längenproflls des Rheins Vom Bodensee bis Basel in erheblichem Maße gefördert werden. Es sind in dieser Hinsieht für die Strecke Steckborn-Waldshut von allen betreffenden Höhenfixpunkten die Croquis ausgearbeitet und die definitiven Goten ermittelt.

Gegen Ende des Berichtsjahres sind ferner noch das Längenprofil der Rhone von Genf bis Chancy und dasjenige der Arve von Genf bis zur Landesgrenze in Angriff genommen worden.

W a s s e r m e s s u n g e n . Indem der Winter von 1896 auf 1897 durch seine anormale Milde und durch starke, meist in Form von Regen auftretende Niederschläge sich auszeichnete, wiesen selbst solche Gewässer, deren Quellgebiet im Hochgebirge gelegen ist, zu der Zeit, wo gewöhnlich mit der Vornahme von Minimalwassermessungen begonnen werden sollte, relativ hohe Wasserstände auf. An den meisten Gewässern traten schon in den ersten Tagen des Monats Februar ziemlich bedeutende Anschwellungen, .an einigen sogar gefahrdrohende Hochwasser ein. Es mußte infolgedessen im Berichtsjahre von der Durchführung der Minimalwassermessungen Umgang genommen werden ; immerhin sind an einzelnen Hauptpegelstationen des bündnerischen Rheingebietes, für welche die Bestimmung von kompletten Abflußmengenkurven beabsichtigt ist, einzelne Niederwassermessungen, so am H i n t e r r h e i n in Rothenbrunnen und Reichenau, am V o r d e r r h e i n und V e r e i n i g t e n . R h e i n in Reichenau, an der R h o n e in Gletsch und an der E m m e in Zollbrück, zur Durchführung gekommen.

Schon früher ist darauf hingewiesen worden, daß das Jahr 1897 durch eine übermäßig reichliche Wasserführung der Gewässer charakterisiert war; ein Hochwasser löste sozusagen das andere ab. Es schien daher geboten, solche Gelegenheiten für Hochwasssermessungen thunlichst auszunützen, und kamen derartige Erhebungen an den nachbezeichneten Gewässern und Stellen zur Ausführung: 1. T h u r , Andelfingen; 2. A a r e , Bern; 3. Ilfis, Emmenmatt; 4. Emme, Emmenmatt; 5. R h o n e , Sitten, und 6. Rhone, Porte du Scex.

Um allen vermittelst elektrischer
Flügel vorgenommenen Messungen eine möglichst große Zuverlässigkeit zu sichern, sind die zur Verwendung gekommenen Instrumente auf der in Worbßundesblatt. 50. Jahrg. Bd. I.

54

794 laufen errichteten Anstalt einer mehrfachen Prüfung unterzogen worden.

Zum Schlüsse möge noch bemerkt werden, daß die von auswärts kommenden Anfragen namentlich hinsichtlich der Wasserstandbewegung, Grefallsverhältnisse und Wasserführung von Gewässern, sowie auch über die Höhencoten von Pegelstationen und Fixpunkten, in letzter Zeit stark zugenommen haben, so daß zur Beantwortung dieser Anfragen ein nicht unerheblicher Aufwand an Zeit und Arbeit erforderlich war.

7. Linthkommission.

Durch Beschluß vom 25. März 1897 haben die hohen eidgenössischen Räte für die Vollendung des Linthwerkes der eidgenössischen Linthkommission eine Bundessubvention von Fr. 217,500 unter der Bedingung zugesichert, daß die Kanalstrecke von Grynau.

bis Zürichsee in 10 Jahren, die übrigen Bauten in 15 Jahren ausgeführt werden.

Das jährliche Maximum der Ausbezahlung dieses Beitrages wurde auf Fr. 14,500 festgesetzt.

Nachdem die vier Linthkantone schon im Jahre 1896 ihre Beiträge auf Grund des Repartitionsschemas zugesichert hatten, erfolgte im Berichtsjahr die Auszahlung der ersten Quote sämtlicher Beiträge von Bund und Kantonen im Betrage von zusammen Fr. 24,500.

Aus dem Verwaltungsbericht pro 1897 ergiebt sich folgendes i An Stelle des verstorbenen Ingenieurs, Herr Legier, wurde als Linthingenieur der bisherige Linthbauführer, Herr Ingenieur Leuzinger, gewählt.

Es wurden 3 Sitzungen abgehalten und beschlossen, vom Perimeter statt der bisherigen Taxe von 4 Rappen per Are das, Maximum der Linthsteuer von 5 Rappen zu erheben.

Es kamen nur 3 Unfälle vor, die mit Fr. 376. 37 entschädigt worden sind.

Im Berichtsjahr sind 415 Schiffe in den Wallensee gereckt worden; flußabwärts gingen 448 Schiffe mit 15,970 Tonnen Landesprodukten. Die Reekerlöhne beliefen sich auf Fr. 4092. 50.

Ausgeführte Arbeiten im Jahr 1897 : a. E s c h e r k a n a l . Das 1896 begonnene Wuhr wurde auf volle Höhe erstellt ; einige defekte Wuhrstellen wurden wieder in

795 stand gestellt. Der rechtsseitige Hinterkanal bedurfte größerer Reinigungsarbeiten ; der linksseitige Damm zwischen der eisernen Molliserbrücke und der alten Linthbrücke wurde bekiest, 28,800 m 2 Land für Streuekultur ausgerodet und der ausgeschiedene Waldboden aufgeforstet.

b. L i n t h k a n a l . Die Steinwuhre wurden auf 310m. Länge teils fertig erstellt, teils auf halbe Höhe fortgesetzt und auf 400 m.

Steinvorlagen gemacht.

Die Faschinenwuhre zwischen Grynau und dem See wurden beidseitig fortgesetzt, ebenso die Dammplatz-Auffüllungen ; ferner sind zur Erleichterung der Schiffahrt in der untersten Strecke des Kanals 3093 m 3 Kies ausgebaggert worden.

Betriebsrechnung.

Einnahmen.

«

Ordentliche Außerordentliche, Beiträge von Bund und Kantonen

Fr.

53,811.08

,,

24,500.--

Total

Fr.

78,311.08

Fr.

,, . "

17,702. 76 41,980. 38 15,641.82

Ausgaben.

Escherkanal Linthkanal Verwaltungskosten und allgemeine Auslagen

Total

Fr.

75,324.96

Also Überschuß der Einnahmen von Fr. 2986.12.

Fondsrechnung.

Vermögensstand auf Ende 1896 Fr. 262,281. 36 Vorschuß pro 1896 an den Betrieb . . . . ,, 2,339. 61 Vermögensvorschlag pro 1897 ,, 2,177. 51 Stand auf Ende 1897

Fr. 266,798. 48

796 Bilanz auf 31. Dezember 1897.

Fr. 104,877. 50 Aktiven : Liegenschaften Schuldbriefe ·n 127,777. 77 13,385. -- Guthaben bei der Bank in Glarus T) .

3,559.46 Restanzen von Zinsen etc T) 10,000. -- Mobiliar ·n 6,934. 43 Barschaft n Vorschlag des Betriebes : 1896 . . . . F r . 2339.61 1897 . . . . ,, 2986.12 D

5,325. 73

Fr. 271,859. 89 Passiven : Guthaben d e r Genossamen . . . .

Total gleich Fondsrechnung

n

5,061. 41

Fr. 266,798. 48

XL Direktion der eidgenössischen Bauten.

A. Allgemeines.

In unsern letzten Geschäftsberichten wurde erwähnt, daß die organisatorischen Bestimmungen den thatsäehlichen Verhältnissen , wie sie bei der Direktion der eidgenössischen Bauten bestehen, nicht entsprechen. Da hiermit Übelstände, denen abzuhelfen notwendig ist, verbunden sind, werden wir Ihnen demnächst eine Vorlage für Reorganisation dieser Abteilung unterbreiten.

Letztere ist um so notwendiger, da nicht nur während des Berichtsjahres, sondern, wie der Budgetvorlage zu entnehmen ist, auch für das Jahr 1898 eine ganz erhebliche Arbeitsvermehrung eingetreten ist.

B. Hochbauten.

Die Besorgung des ordentlichen Unterhaltes der eidgenössischen Gebäude, welche sich in gewohnter Weise und innerhalb des Rahmens der hierfür bewilligten Kredite vollzog, giebt zu keinen besondern Bemerkungen Anlaß.

797 Von den während des Berichtsjahres an 59 Gebäuden vorgenommenen Umbau- und Brweiterungsarbeiten erwähnen wir nur folgende : Erstellung einer Centralheizung im westlichen Flügel der Kaserne in Thun; Änderungen im östlichen Teil des Direktionsgebäudes der Munitionsfabrik in Thun; Erstellen neuer Fußböden in der Kaserne in Frauenfeld und Ausführung anderer baulichen Arbeiten daselbst; Badeeinrichtung für Offiziere in der Kaserne in Herisau; Erstellen neuer Fußböden im zweiten Stockwerk der Kaserne in Herisau ; Erweiterung der Portierwohnung, Umbau des alten Eitriergebäudes, Erstellung eines Materialschuppens und einer Reserve-Dampfkesselanlage in der Kriegspulverfabrik in Worblaufen ; Umbau des Munitionsmagazines in Pérolles bei Freiburg zu einem Armeeverpflegungsmagazin ; Vervollständigung der innern Einrichtungen in eidgenössischen Kriegsdepots ; Umbau und Erhöhung der Zollgebäude in Croix-de-Rozon und Perly und Erstellung von Anbauten an diese Gebäude ; Verstärkung der Böden im rechten Flügel des ersten Stockes im alten Postgebäude in Genf behufs Aufstellung der Telephoncentralstation ; Erstellung eines Telephonturmes auf dem Postgebäude in Sitten und damit zusammenhängende Bauarbeiten; Einrichtung von Wohnungen in der westlichen Hälfte des ersten Stockes im Postgebäude in Solothurn; Einrichtung von Post-, Telegraphen- und Telephonlokalen nebst zwei Wohnungen in der alten Cartonfabrik bei der Papiermühle in Worblaufen.

Im Budget des Berichtsjahres war ein Posten für die Renovation des Audienzsaales des Bundesrates vorgesehen. Nach den bisherigen Erfahrungen glaubten wir vor Inangriffnahme der daherigen baulichen Arbeiten die Frage prüfen zu sollen, ob es nicht angezeigt sei, den alten Empfangssaal mit dem sogenannten alten Präsidentenzimmer in direkte Verbindung zu setzen und diese beiden Räumlichkeiten so einzurichten, daß sie bei größern Empfängen beide zusammen als Empfangaräume dienen könnten. Die Prüfung

798

der Frage führte uns dazu, die projektierte Restauration des Empfangssaales des Bundesrates auch auf das alte Präsidentenzimmer auszudehnen. In ersterm sind die Renovationsarbeiten durchgeführt, während diejenigen in letzterm im Jahre 1898 zur Vollendung kommen werden.

Der projektierte Umbau des im hinteren Teile der Villa Vela in Ligornetto befindlichen Hofes zu einem Museum für Gipsabgüsse und die damit in Verbindung stehende Restauration einiger angrenzender Räume ist im Berichtsjahre in der Hauptsache fertig gestellt worden und bedingt nunmehr eine wesentliche Verbesserung in der Aufstellung der vorhandenen Kunstwerke. Es fehlen nur noch die erforderlichen Wandanstriche, welche des anhaltend feuchten Wetters halber im Herbst nicht mehr vollendet werden konnten. Die definitive- Aufstellung und Neuordnung der Werke Vela's steht bevor, sobald im Frühjahr 1898 die Arbeit erledigt sein wird.

Da das neue Werkstatt- und Magazingebäude für das Kriegsdepot in Thun erst auf Ende des Berichtsjahres zum Bezüge bereit gestellt werden konnte, mußten die im Budget vorgesehenen Arbeiten im alten Werkstattgebäude der genannten Verwaltung, welches zur Aufnahme der Artillerieversuchsstation umgebaut werden soll, auf das laufende Jahr verschoben werden.

Um Störungen in den gegenwärtigen Bureaux der Artillerieversuchsstation zu vermeiden, ist die im Budget pro 1897 vorgesehene Weiterführung der Treppe vom ersten in den zweiten Stock im Westflügel der Kaserne in Thun im Berichtsjahre nicht erstellt worden ; dieselbe wird erst auf den Zeitpunkt der Verlegung obgenannter Station zur Ausführung gelangen.

Anläßlich der Vorarbeiten für die Vergrößerung des eidg.

Zeughauses in Frauenfeld erzeigte es sich, daß noch andere Verbesserungen auf dem Waffenplatze Frauenfeld dringend wünscbbar wären und daß diese, bevor der letzte disponible Raum zur Vergrößerung des an sich wenig zweckmäßigen Depotgebäudes überbaut werde, in Berücksichtigung gezogen werden sollten. Da nun über die ganze Frage neue Studien gemacht werden müssen, so wurde von der Ausführung der budgetierten Arbeit Umgang genommen.

Die Einrichtung des alten Fährhauses an der Ochsenfurt bei Frauenfeld zu einem Scheibenmagazin ist bis nach Erstellung des eisernen Steges über die Thur daselbst verschoben worden, um eine Erleichterung des Transportes der nötigen Baumaterialien über die Thur zu ermöglichen.

799 Die Errichtung eines offenen Steinkohlenplatzes für die Kriegspulverfabrik in Worblaufen unterblieb, weil durch die inzwischen beschlossene Einführung der Kohlenstaubfeuerung die Erstellung «ines gemauerten Kohlenschuppens notwendig wird.

Die Arbeiten im Zollgebäude in Locamo wurden in Angriff genommen, können jedoch erst im laufenden Jahre zu Ende geführt werden.

Im Expropriationsverfahren contra August Schmidt in Kreuzungen behufs Erwerbung seiner Liegenschaft für die Zollverwaltung konnte die endgültige Erledigung herbeigeführt werden. Die Gebäude wurden in Stand gestellt und teilweise umgebaut und von der Zollverwaltung bezogen.

An Neubauten waren während des Berichtsjahres in Ausführung begriffen oder wurden vollendet: Das Bundeshaus Mittelbau, Die Ausführung dieses Baues hat im Jahre 1897 dank einer günstigen Herbstwitterung sehr befriedigende Fortschritte gemacht.

Es konnten alle äußern und innern Mauern des Parterregeschosses und des ersten Stockes aufgeführt werden, so daß das Gebäude jetzt ringsum die Höhe des zweiten Stockbodens erreicht hat; ebenso sind die beiden südlichen Galerien, welche den Mittelbau mit den beiden Verwaltungsgebäuden verbinden, zur Ausführung gelangt. Im Centralraum wurde das Parterregescboß aus blauem Ostermundiger-Stein hergestellt und es sind darüber die Kuppelpfeiler bis zum zweiten Stock versetzt worden, bis der Frost die Weiterführung dieser Arbeiten unterbrochen hat. Endlich sind auch die Thürgewände aus schwarzem Ragazer-Marmor an den Eingängen in die Kommissionszimrner an Ort und Stelle gebracht.

Sämtliche eisernen Träger sind eingezogen und Keller wie Erdgeschoß bereits eingewölbt.

Nebstdem sind auch für die nächste Baucampagne Vorbereitungen getroffen worden : Die Sandsteine für das obere Geschoß liegen fertig da, die Hauptgesimse sind in Arbeit und fast alle Hartsteinarbeiten für das Innere, die Galerien der Sitzungssäle, Treppen und Thürgewände sind zur Vergebung gelangt.

Für die Lieferung der eisernen Dachstühle der beiden Sitzungssäle ist eine Konkurrenz eingeleitet worden, ferner konnten auch schon die Täfelungen und Decken der Kommissionszimmer nach durchgeführter beschränkter Konkurrenz in Arbeit gegeben werden und endlich sind auch die sechs Statuen für die Südfront zur Be-

800

Stellung gelangt, so daß, normale Witterungs- und andere Verhältnisse vorausgesetzt, für das Baujahr 1898 die Eindeckung aller Dächer mit Ausschluß der beiden Türme und der Kuppel mit Sicherheit erwartet werden kann, ebenso die Vollendung der innern Architektur des Kuppelraumes. Die Bauunternehmung hat nun zunächst ihre Gerüste um 12m. zu erhöhen, damit bei Beginn- der günstigen Jahreszeit sofort mit den Versetzarbeiten fortgefahren werden kann.

Das Archiv- und Landesbibliothekgebäude in Bern.

Im Herbst des Jahres 1896 wurden hauptsächlich die Fundamente des Gebäudes erstellt. Ins Berichtsjahr fällt die Errichtung des Rohbaues mit den umfangreichen innern Eisenkonstruktionen, jedoch mit Ausnahme der Eindeckung des Daches. Die Ausführung der letzteren steht bevor, so daß die Vollendung des Gebäudes im Frühjahr 1899 zu gewärtigen ist.

Mit den Planierungsarbeiten für das mechanisch-technische Laboratoriumsgebäude beim Polytechnikum in Zürich konnte im Mai begonnen werden ; vor der definitiven Baubewilligung mußten jedoch noch einige Differenzen mit den Stadt- und Kantonsbehörden erledigt und konnten daher die Pundations-, Maurer- und Steinhauer-Arbeiten erst anfangs Oktober in Angriff genommen werden.

Dank der andauernd schönen Witterung des Spätherbstes war esmöglich, bis Weihnachten ununterbrochen fortzuarbeiten, so daß die umfangreichen, etwas schwierigen Fundationen zu Ende geführt und der Granitsockel versetzt werden konnten. Allem Anscheine nach wird das Hauptgebäude im Laufe des Sommers 1898 unter Dach kommen.

Das Laboriergebäude für die Munitionsfabrik in Thun.

Das Hauptgebäude der Konstruktionswerkstätte in Thun.

Das Operationsgebäude der Pferderegieanstalt in Thun.

Die Fertigstellung dieser drei Gebäude erfolgt im laufenden Jahre.

Das Werkstatt- und Magazingebäude für das Kriegsdepot in Thun.

Das Gebäude für die Metalldreherei der Munitionsfabrik in Thun.

Das Munitionskontrollgebäude in Thun.

0 Das Dependenzgebäude der Pferderegieanstalt in Thun.

Das Futtermagazin in Bière.

Das Kriegsmaterialmagazin in St. Maurice.

80 Wegen langandauernden Unterhandlungen bezüglich des Bauplatzes konnte mit den Arbeiten zu letzterm Gebäude erst im Spätjahr begonnen werden.

Die vier Stallbaracken für das Centralremontendepot in Bern.

Die Kaserne in Brugg wurde bis auf einige kleinere Arbeiten, im Innern vollendet, so daß die anfangs März beginnende GenieUnteroffiziersschule in der neuen Kaserne abgehalten werden kann.

Im Jahre 1898 werden die letzten Umgebungsarbeiten, sowie ein Stallgebäude zur Ausführung gelangen.

Das Zeughaus Nr. III in Schwyz.

Die Friedenskaserne in Andermatt. Bei den Fundationen erzeigten sich ganz besondere Schwierigkeiten, welche die Ausführung der Arbeiten sehr verzögerten. Immerhin konnten die Fundamentmauern zum größten Teil aufgeführt und die Steinhauerarbeiten teilweise vorbereitet werden.

Das Verwaltungsgebäude und das Beamtenwohnhaus in Andermatt sind im Herbst des Berichtsjahres unter Dach gebracht worden.

Ein Entscheid in Bezug auf die Wahl der Bauplätze für die Munitionsmagazine in der Gegend von Andermatt konnte nur nach längern Verhandlungen herbeigeführt werden. Infolgedessen sind die Arbeiten erst gegen Ende des Jahres zur Ausschreibung und Vergebung gelangt.'

Das Nitriergebäude für die Kriegspulverfabrik in Worblaufen ist nur im Rohbau ausgeführt worden, da mit der innern Einrichtung desselben bis nach Eintreffen der neuen Maschinen und Apparate zugewartet werden muß.

Das Gebäude für Duschenbadeinrichtungen in der Kriegspulverfabrik in Worblaufen nebst der innern Einrichtung.

Das Wohngehäude für den Liegenschaftsverwalter des Waffenplatzes Thun in Thierachern.

Die Zollgebäude in La Motte, Bressaucourt, Bonfol, Neunkirch, Mammern, Morgins, Chavannes-de-Bogis, L'Auberson, GrandSaeonnex, sowie die Wachthütten in Ponte Tresa und Biaufond und je ein Dépendenzgebäude bei den Zollhäusern in Erzingen und Schaffhausen-Rheinhalde. Diese Bauten konnten der Zollverwaltung zum Bezüge übergeben werden.

Das Zollgebäude in Col-de-Coux wurde bis auf kleinere Ergänzungsarbeiten vollendet.

Für das in Châtelard (Wallis) zu erstellende Zollgebäude wurde ein Bauplatz angekauft und die nötigen Vorarbeiten ge-

802 troffen, so daß mit Eintritt der günstigen Jahreszeit mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

Die Zollgebäude in Montreux und Thônex wurden im Berichtsjahre noch unter Dach gebracht; deren Vollendung fällt in das laufende Jahr.

Die Zollhäuser in Benken und St. Gingolph konnten ebenfalls nur teilweise in Ausführung gebracht werden und wird deren Bezug im nächsten Sommer stattfinden können.

Nach längern Unterhandlungen war es möglich, für die Zollgebäude in La Ronde und Les Queues die erforderlichen Bauplätze anzukaufen, worauf, zwar erst gegen Ende des Jahres, die Arbeiten vergeben werden konnten.

Für das Postgebäude in Lausanne wurden während des Berichtsjahres die Erd- und Fundationsarbeiten vollendet, desgleichen die Maurerarbeiten für das Tiefparterre ; diejenigen für das Erdgeschoß gelangten nicht ganz zur Ausführung, weil der Unternehmer der Steinhauerarbeiten mit den Lieferungen im Rückstand blieb.

Die Zeit, welche nach Bewilligung des Kredites für das Postgebäude in Freiburg zur Verfügung stand, wurde in erster Linie zur Beseitigung der auf dem Bauplatze befindlichen alten Häuser und zur Regulierung des Platzes selbst verwendet. Im Herbts konnte sodann die Fundation begonnen und bis zum Eintritt des Winters noch teilweise ausgeführt werden.

Das Postgebäude in Zürich ist im Laufe des Berichtsjahres mit Ausnahme des Turmaufsatzes nahezu fertiggestellt worden, so daß der Bezug desselben im April 1898 wird erfolgen können.

Außer den schon im Geschäftsberichte für das Jahr 1896 signalisierten Verzögerungen infolge verspäteter Lieferung der Eisenkonstruktionen, haben längere Verhandlungen mit der Stadtbehörde von Zürich betreffend die Ausgestaltung des Turmes zu Telephonz^ecken die programmgemäße Vollendung des Baues hinausgeschoben.

Das Postgebäude in Winterthur. Die Arbeiten sind nach Programm und in regelmäßiger Weise gefördert worden. Der Bau konnte im Berichtsjahr unter Dach gebracht und eingedeckt werden.

Es bleiben noch die innern Vollendungsarbeiten, deren Ausführung das Baujahr 1898 in Anspruch nehmen wird.

Das Postgebäude in Frauenfeld. Nachdem die etwas schwierigen Fundationen im Herbst des letzten Jahres gemacht worden waren, stand der Errichtung des Oberbaues nichts mehr im Wege. Das

803

Gebäude konnte daher im Rohbau fertig gestellt und vollständig eingedeckt werden. Es bleiben für das Jahr 1898 noch die innern Vollendungsarbeiten und die Regulierung der Höfe auszuführen übrig.

Im Jahre 1896 wurde für ein neues Zollgebäude in Wiesenbrücke bei Basel ein Stück Land als Bauplatz angekauft. Als nun im letzten Jahre mit den Arbeiten begonnen werden wollte, wurde die Baubewilligung von der Baubehörde des Kantons BaselStadt nicht erteilt, weil der Bauplatz zum größten Teil von neu projektierten Straßenzügen in Anspruch genommen werde. Es wurden hierauf Unterhandlungen angeknüpft behufs Erwerbung eines andern Bauplatzes, verbunden mit Austausch des früher angekauften ; dieselben konnten jedoch während des Berichtsjahres nicht zu Ende geführt werden.

Der Bau eines Zollhauses in Rheineck wurde vorläufig verschoben, weil der Kanton St. Gallen die vor demselben vorbeiführeude Straße zu korrigieren gedenkt.

Infolge des italienischen Projektes einer auch das Dorf Stabio berührenden Sekundärbahn wurde die Errichtung eines Zollhauses daselbst in Frage gestellt. Das Bahnprojekt ist fallen gelassen worden und es ist nun der Bau des Zollgebäudes im diesjährigen Budget berücksichtigt.

Von der Erstellung eines Zollgebäudes in Ponte Cremenaga konnte abgesehen werden, da es möglich war, Unterhandlungen anzuknüpfen über Ankauf eines für den Zolldienst äußerst günstig gelegenen Hauses. Die Erledigung fällt in das laufende Jahr.

Einer entstandenen Grenzschwierigkeit beim benachbarten italienischen Dorfe Clivio wegen konnte der im Budget pro 1897 vorgesehene Kauf eines Bauplatzes für ein Zollhaus in Ligornetto nicht abgeschlossen werden.

Der Bauplatz für ein neues Postgebäude in Bern ist durch Kaufvertrag in das Eigentum des Bundes übergegangen. Zur Erlangung von Entwürfen für diese Baute soll unter den schweizerischen und in der Schweiz niedergelassenen Architekten ein Wettbewerb eröffnet werden, für welchen das zur Beurteilung der Projekte bestimmte Preisgericht bereits ernannt ist.

Kaufverträge wurden auch abgeschlossen über die Bauplätze für die Postgebäude in Zug und Herisau.

Auf dem Bauplatz des Postgebäudes in Schaffhausen gelangten die alten Gebäulichkeiten zum Abbruche. Wir beschlossen, es sei auch für die Projekte zu diesem Gebäude ein öffentlicher Wett-

804

bewerb zu veranstalten, wobei als Preisgericht die für das Postgebäude Bern ernannten Mitglieder funktionieren werden.

C. Strassen- und Wasserbauten.

Der ordentliche Unterhalt der Straßen, Wege, Brücken und Kanäle auf den eidgenössischen Waffenplätzen, bei den Pulverfabriken in Lavaux, Worblaufen und Chur, bei den Laborierwerkstätten in Altdorf und auf den übrigen eidgenössischen Liegen-.

Schäften, ebenso die Uferbauten an der Aare in Thun, an der Thur bei Frauenfeld und am Schächenbach bei Altdorf wurden in üblicher Weise besorgt.

Neben diesen Arbeiten gelangten u. a. noch zur Ausführung : Ein Pferdespringgarten auf dem Waffenplatz in Bière; Erstellung von Wasserleitungen auf dem Waffenplatz in Luziensteig und beim Zollgebäude in Castasegna; Erstellung eines Brunnens beim Zollgebäude in Thônex; Ein eiserner Steg über die Thur bei der Ochsenfurt auf der Allmend in Frauenfeld; Für die Kriegspulverfabrik in Worblaufen wurde ein Wasserquantum von 80 Minutenlitern angekauft und die nötigen neuen Wasserleitungen erstellt.

Wie in unserm Berichte pro 1896 erwähnt, ist behufs Vermehrung der Betriebskraft der Kriegspulverfabrik; in Worblaufen die Erstellung einer geschlossenen Rohrleitung vom Kanaleinlauf bei der Turbine in der alten Kartonfabrik bei der Papiermühle bis zum Einlauf in die bestehende Turbinenrohrleitung der Pulverfabrik vorgesehen. Eine Einigung mit der Anstößerin, die Einsprache erhob, konnte nicht herbeigeführt werden, infolgedessen wir uns genötigt sahen, das Expropriationsverfahren einzuleiten. Während des Berichtsjahres kam es nicht zur Erledigung dieses Geschäftes.

Die bessere Nivellierung des Hofes vor dem Bundeshaus Westbau und die Um- und Neupflästerung desselben mußten wegen Mangel an zu diesen Arbeiten geeigneten Pflastersteinen aus der Sense auf das laufende Jahr verschoben werden.

D. Begutachtung verschiedener bautechnischer Fragen und Bauausführungen in von der Bundesverwaltung gemieteten Gebäuden.

Unsere Baudirektion war iin abgelaufenen Jahre mehr als je durch Geschäfte in Anspruch genommen, die sich nicht auf das

805 -eigene Bauwesen des Bundes, sondern auf von den verschiedenen Bundesverwaltungen gemietete oder in Miete zu nehmenden Gebäude oder Lokale, sowie auf vom Bunde subventionierte Werke (Absonderungshäuser und Desinfektionsanstalten) oder der Kontrolle desselben unterstellte Anlagen (Schießplätze von Gemeinden und Schießvereinen) beziehen. Es betrifit dies über 50 Objekte, die mehr oder weniger umfangreiche Prüfungen, Augenscheine, Begutachtungen, häufig auch die Aufstellung von Projekten und Kostenberechnungen und die Überwachung der Bauarbeiten erforderten.

Die Hauptzahl dieser Geschäfte langte durch die Postverwaltung ·ein, dann aber auch durch die Telegraphen-, Zoll- und Militärverwaltung und das Gesundheitsamt.

Unter diesem Abschnitte mögen auch erwähnt werden die Unterhandlungen, die mit der Stadt Lausanne geführt wurden, betreffend den Abschluß einer Übereinkunft über die Leistungen derselben als Sitz des schweizerischen Bundesgerichtes, welche wir mit Botschaft vom 30. Dezember abhin Ihnen vorzulegen die Ehre hatten.

E. Gebäudeassekuranz.

Über diesen Abschnitt sehen wir uns zu keinen besonderen Bemerkungen veranlaßt.

F. Mobiliarwesen.

Der Bedarf an Neuanschaffungen von Mobiliar war ein so starker, daß, um den bewilligten Kredit nicht zu überschreiten, mehreren Begehren erst im laufenden Jahre entsprochen werden konnte.

t. Beschaffung von Bureaulokalen für die eidgenössische Centralverwaltung und Hausdienst.

Infolge der Reorganisation des politischen und des Post- und Eisenbahndepartements (Eisenbahnabteilung) mußten denselben im Bundeshaus Westbau weitere Lokale angewiesen werden. Um ·diesen dringenden Bedürfnissen entsprechen zu können, wurden ·die Bureaux des Oberforstinspektorates und des Versicherungstechnikers des Industriedepartements aus dem Bundeshaus Ostbau

806

in das in das Eigentum des Bundes übergangene Gebäude Nr. 17 an der Amthausgasse verlegt. Die hierdurch im Bundeshaus Ostbau frei gewordenen Lokale wurden dem Sekretariat des Handelsdeparteinents zugewiesen. Ferner wurden die Bureaux für das kaufmännische Bildungswesen, für Patenttaxen der Handelsreisenden und das Handelsamtsblatt im Gebäude Nr. 14 an der Inselgasse untergebracht.

Dem Staatsarchiv und dem topographischen Bureau mußten eine Anzahl Lokale im Hause Nr. 35 am Bärenplatz überlassen werden.

Auch erzeigte es sich als notwendig, für die Landesbibliothek weitere Lokale zu mieten.

Die provisorisch an der Wallgasse installierte Eichstätte wurde an die Amthausgasse Nr. 17 verlegt.

Am Schlüsse des Jahres waren die Bureaux der Centralverwaltung in 16 Gebäuden verteilt.

Der Haus-, Zimmer-, Heizer- und Nachtwächterdienst in diesen Gebäuden, sowie der Gärtnerdienst für die beiden Bundeshäuser giebt auch für das abgelaufene Jahr zu keinen speciellen Bemerkungen Anlaß.

XII. Porstwesen, Jagd und Fischerei.

A. Forstwesen.

(Im eidgenössischen Forstgebiet.)

G e s e t z g e b u n g . Der Bundesbeschluß vom 19. März 1897,, betreffend Bevision des Art. 24 der Bundesverfassung, welcher sich auf die Forstpolizei bezieht, wurde durch die Abstimmungdes Volkes und der Stände vom 11. Juli 1897 angenommen.

Unterm 26. Oktober 1897 haben wir der Bundesversammlung den Entwurf eines Bundesbeschlusses betreffend die provisorische Oberaufsicht des Bundes über die Forstpolizei im ganzen Umfange der Schweiz samt bezüglicher Botschaft vorgelegt.

F o r s t p e r s o n a l und B e s o l d u n g s b e i t r ä g e . Der Etat der wissenschaftlich gebildeten Forstbeamten stellt sich für die ganze Schweiz auf Ende 1897 wie folgt:

807

1. Eidgenössische Forstbeamte mit Inbegriff der Pro,,, ..

fessoren an der Forstschule und der Assistenten an der forstlichen Versuchsanstalt 10 2. Kantonale Beamtungen besetzt 109 unbesetzt 2 111 3. Gemeinde- und Korporationsbeamte . . . .

. 3& Zusammen 156 Ende 1896 bestunden 158 Forstbeamtungen ; es sind somit 2 solcher eingegangen und zwar dadurch, daß der Kanton Luzern seine früheren 4 Kreisforstämter auf 3 reduziert und die Stadt Romont (Kanton Freiburg) keinen wissenschaftlich gebildeten Förster mehr besitzt.

Die durch Rücktritt vakant gewordene Professur an der Forstschule wurde 1897 durch Neuwahl wiederbesetzt.

Die Besoldungen und Taggelder der kantonalen Forstbeamten beliefen sich im Berichtsjahr auf Fr. 193,150.76 (1896: Fr. 185,120.30) und der Bundesbeitrag an dieselben auf Fr. 57,284. 06.

Der Kanton Waadt verzichtet vorläufig noch auf eine Subsidie.

Der Kanton Tessin wurde, gestützt auf Art. 8 des Bundesgesetzes über die Forstpolizei, eingeladen, noch einen weitern wissenschaftlich gebildeten Förster und ferner noch 2 Unterförster anzustellen, da das Forstpersonal zur Durchführung des erwähnten Bundes- und des kantonalen Forstgesetzes zu wenig zahlreich ist.

Tessin hat bis anhin gezögert, dieser Einladung nachzukommen.

F o r s t l i c h e P r ü f u n g e n . Von der eidgenössischen Forstschule in Zürich wurden 8 Schüler derselben diplomiert, und an 7 Forstkandidaten, die das den 27./29. September in Biel abgehaltene forstlich-praktische Examen bestanden, wurden Wählbarkeitszeugnisse an eine höhere kantonale Forststelle ausgestellt.

F o r s t k u r s e . Nachdem im Herbste 1896 in Bex die I. Hälfte eines französischen Kurses für die Kantone Waadt und Wallis abgehalten worden war, folgte im Frühling 1897 die H. Hälfte unter der gleichen Leitung wie beim ersten. Es beteiligten sich an demselben 29 Zöglinge.

Ebenso fand in Bellinzona die II. Hälfte eines italienischen Kurses unter Beibehaltung der früheren Leitung statt.

V e r m e s s u n g s w e s e n . Die Triangulation höherer Ordnung, für welche das forstliche Budget einen Posten von Fr. 15,000

808 «nthält, wurde vom eidgenössischen topographischen Bureau im Berichtsjahr fortgesetzt, worüber wir hier in Kürze berichten : Graubünden: Beendigung der Triangulation im Misox und Signalstellung im obern Teil des Oberlandes.

Wallis: Beendigung der Winkelmessungen im hintern Teil ·des Zermattthales und Signalstellung im Saaser- und Lötschenthal.

Uri: Vervollständigung der Versicherung und Stellung einer Anzahl neuer Signale im Maderaner- und Schächenthal.

Zur Vorbereitung der Veröffentlichung einer weitern Lieferung der Triangulation der Schweiz wurde die Revision der Triangulation von Freiburg auf dem Terrain vollendet, diejenige von Aargau fortgesetzt und im nördlichen Teil des Kantons St. Gallen damit begonnen.

Betreffend die Triangulation IV. Ordnung kamen zur Prüfung : 1. Die Netzentwürfe über die Waldungen der Gemeinden Altdorf und Seedorf und über diejenige von Studen der Gemeinde Unter-Iberg.

2. Die Triangulation über die Waldungen von Galgenen und .Oberiberg (Kanton Sehwyz) und über diejenigen des Schanfiggerthales (Kanton Graubünden).

Die Bundesbeiträge an die Triangulation IV. Ordnung, zu Fr. 20 der Punkt, beliefen sich 1897 nur auf Fr. 2520, weil verschiedene Umstände die Arbeiten verzögerten.

Seit Inkrafttretung des Bundesgesetzes über die Forstpolizei, 1876, bis Ende 1897 wurden in den Kantonen des eidgenössischen Forstgebietes nachstehende Anzahl trigonometrischer Punkte IV. Ordnung festgesetzt, versichert und Dienstverträge über dieselben abgeschlossen : Luzern Uri Sehwyz Zue Freiburg Appenzell A.-Rh. . . .

Graubünden Tessin Waadt Wallis Zusammen

55 41 188 131 92 216 1931 119 85 366 5422 :

809 Da es wiederholt vorgekommen, daß in den Kantonen des eidgenössischen Forstgebietes Triangulationen IV. Ordnung behufs Waldvermessung vorgenommen wurden, ohne vorherige Anzeige beim betreffenden eidgenössischen Departement, so sahen wir uns veranlaßt, durch ein Kreisschreiben auf die bundesrätliche Vollziehungsverordnung zum Bundesbeschluß über Tragung der Kosten der Triangulation IV. Ordnung im eidgenössischen Forstgebiet vom 12. April 1881 besonders aufmerksam zu machen.

Auf Gesuch des Kantons Graubünden wurde die Detailvermessung der Waldungen der Gemeinden Furna und Zuoz geprüft und zur Genehmigung empfohlen.

Der gegenwärtige Stand der Detailvermessung im eidgenössischen Forstgebiet ist aus nebenstehender Zusammenstellung (Tabelle I) ersichtlich.

Im Berichtsjahre kamen 619. 95 ha. Waldungen instruktionsgemäß zur Vermessung (1896: 1721. 38 ha.). Die Gesamtfläche der bisher überhaupt aufgenommenen "Waldungen erreicht die Summe von 106,419 ha. oder annähernd 22.7 % dei' gesamten Waldungen des eidgenössischen Forstgebietes.

D i e n s t b a r k e i t e n . Folgende auf Schutzwaldungen lastende Dienstbarkeiten kamen im Berichtsjahr zur Ablösung : 1. Beholzungsrechte 12 2. Weidrechte 12 3. Grasrechte l 4. Streuerechte l 5. Vermischte Rechte 20 6. Zäunungspflicht 5 Zusammen

51 (1896:43)

Die Ablösungen in Geld beliefen sich auf Fr. 43,392. Nach beiliegender Tabelle II belaufen sich die seit Inkrafttretung des Bundesgesetzes über die Forstpolizei abgelösten Dieastbarkeiten auf 2609, die Geldbeträge für die Ablösungen auf Fr. 1,074,822.

Die forstschädlichen Servituten sind im eidgenössischen Forstgebiet nunmehr vollständig abgelöst in den Kantonen Zürich, Luzern, Zug, Freiburg, Appenzell A.-Rh. und Waadt. Noch gar keine Servituten hat Uri abgelöst und im Rückstand befinden sich damit Tessin und Wallis, die letztes Jahr ebenfalls keine Ablösungen vorgenommen.

Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. 1.

55

Tabelle I.

Waldvermessungen.

Yor Inkrafttreten der Instruktion für Detailvermessung.

(£9. Dezember 1882.)

Seit Inkrafttreten der Instruktion bis Ende 1896.

Zu Seite 809.

Kanton.

Staatswaldung.

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden

vollständig vermessen

ha.

a.

129 3,280 19

01 26

Gemeinde- und Korporationswaldung.

ha.

a.

150 5,401 1,251 40

Staatswaldung.

ha.

a.

49 2,871 25 76

4,643

~s

352 Zug Freiburg vollständig vermessen Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden . . .

Tessin . .

Waadt vollständig vermessen

491 67 423 -- 2,246

924 6,750 725 48 18,574 26 18,794

82 --

80

5,989

Gemeinde- und Korporationswaldung.

ha.

13 5,965 650 1,127 985 48

a.

Total.

Im Jahre 1897.

Staatswaldung.

ha.

a.

Gemeinde- und Korporationswaldang.

ha.

a.

ha.

a.

129 50 6,151 45 02

38 53 73 190

90 50

2,061 619 157 178 03 783 84 18,745 288 02 860

Staatswaldang.

15

491 67 -- 505 -- 429 80

--

2,326

Gemeinde- und Korporationswaldung.

ha.

a.

Zusammen.

ha.

a.

163 38 11,366 53 13 1,902 1,127 5,819 05 48 50 352

292 38 17,518 03 1,947 15 1,127 05 5,819 48 50 352

2,985 7,369 882 226 03 19,358 10 37,968 80 288 02 6,849

2,985 7,860 949 226 03 19,863 10 37,968 80 288 02 9,175

Wal lis

Total

6,6^5 27

63,601

66

3,059

25

32,482

93

--

--

619 95

9,714

52

96,704

54 106,419 06

Zusammenstellung der Servitut-Ablösungen im Jahr 1897 und der gesamten abgelösten Dienstbarkeiten.

Von 1881 bis Ende 1897 abgelöste Servitute.

Anzahl der Im Jahr 1897 abgelösten Servltute.

Kanton.

VerBeholGras- Streue- mischte ZaunAblösungszungs- "WeideTotal.

Total. betrag.

rechte.

rechte.

rechte.

rechte.

Rechte. pflicht.

Züi'ich (vollständig frei) .

Bern Luzern (soweit schädl. abgel.)

Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glai'us Zug (vollständig frei) Freiburg (vollständig frei) Appenzell A.-Rh. (vollständig frei) . . . .

Appenzell I.-Kh. . . .

St. Gallen Graubünden Tessin Waadt (vollständig frei) .

j Wallis :

Total

Fr.

;

4

~2

3

4 2

79 5

340,320

4 4 1

7,391 1,472 12,900

30 63 26 146 60

45,548 17,392 25,965 94.436 4,118

22 15 4

4,598 9,173 4,500

166 326 1484 200 10 7 7

6,064 61,688 251,980 133,859 18,282 49,850 !

25,320 ;

-- 12

12

o"*, 51

43,392

20 5 1 --

1

1

1

'

20

'

Fr.

3,358

__

--

1

1

1

4 1

Ablösungssumme.

2609 ;i 1,074,822 i

810

Tabelle II.

811 W i r t s c h a f t s p l ä n e . Die von den zuständigen Behörden 1897 genehmigten Wirtschaftspläne stellen sich wie folgt zusammen : Provisorische.

Anzahl.

ha.

Bern . . . .

Luzern . . . .

Nidwaiden Freiburg .

Appenzell A.-Rh.

8t. Gallen . . .

Graubünden .

Waadt . . . .

-- 1 1 -- --

Zusammen

6

2 1 1

-- 4

Definitive.

Anzahl.

ha.

Zusammen.

ha.

Anzahl.

409

4

-- 634 107 193

2 1 -- 1 --

14 -- 475 80 -- 244 --

2 1 2 1 2 2 1

1087

9

1222

15

149 --

4 1 --

409 18 149

475 80 634 351 193 2309

Gesuche zur Vornahme von A u s r e u t u n g e n in Schutzwaldungen wurden nicht gestellt.

K u l t u r w ese n. Die Pflanzgärten nahmen Ende 1897 eine Fläche von 105.25 ha. ein (1896: 101.07); dieselbe reicht in den meisten Kantonen noch immer nicht hin, um den Pflanzenbedarf zu decken, und müssen daher leider immer noch Pflänzlinge vom Ausland bezogen werden. (Tabelle III.)

Ins Freie wurden im Berichtsjahr 9,784,084 Stück Pflanzen versetzt (1896: 8,042,065), wovon 8,803,449 Stück Nadel- und 980,635 Stück Laubhölzer. Die fürs Hochgebirge so wertvollen Arvenpflanzen werden immer noch in zu geringer Zahl erzogen und verwendet. (Tabelle IV.)

A u f f o r s t u n g e n und V e r b a u e . Die mit Beiträgen aus der ßundeskasse, zum kleinsten Teil aus der Hülfsmillion ausgeführten Aufforstungen und Verbaue von Wildbächen, Lawinen etc.

linden sich in Tabelle V zusammengestellt. Die Gesamtkosten dieser Arbeiten beliefen sich 1897 auf Fr. 318,938. 98 (1896: 269,043. 11) und die diesfälligen Beiträge aus der Bundeskasse auf . . Fr. 164,632. 64 aus der Hülfsmillion auf . . ,, 1,374.60 Zusammen

Fr. 166,007.24

Tabelle IV.

Aufforstungen im ei
Psacleiiiöizel-.

Kanton.

Pichten.

Weißtannen.

Lärchen.

Kiefern.

Arvqn.

zuseuesn

Z-liölzer.

Verschnlte Pflanzen.

Unverschulte Pflanzen.

Total.

Verschnlte Pflanzen.

Unverschnlte Pflanzen.

Total.

Total.

Verschulte Pflanzen.

Unverschulte Pflanzen.

Samen.

Total.

kg.

Zürich Bern Luzern

Uri .

. . . . .

Schwyz Ohwalden .

. . .

Nidwaiden .

. . .

136,900

6,400

2,200

1,458,310

377,695

149,610

353,885

475,430

69,550

17,500

2,480

104,540

9,630

33.600

3,565

11,200

162,535

641,430

14,040

10,640

5,850

2,000

618,120

123,565

18,980

7,164

2,698

2,680

155,087

1,200

3,600

93,450

6,710

3,960

189,589 193,355

84,020

4,630

145,500

Glarus

182,879

Zug

167,595

18,720

940

6,100

Freiburg

795,100

31,600

28,250

15,400

Appenzell A.-Rh.

209,650

6,200

4,500

68,766

910

2,555

1,013,860

63,230

Appenzell I.-Rh. .

. .

St Gallen Graubünden

. . . .

340,685 68,980

2,000

8,700

8,700

154,200

154,200

6

2,233,200

131,800

2,365,000

141,530

79,070

220,600

2,374,730

210,870

2,585,600

54

420,360

144,600

564,960

17,750

950

18,700

438,110

145,550

583,660

99

162,535

5,750

5,000

10,750

168,285

5,000.

173,285

10

673,960

19,300

4,100

23,400

637,420

59,940

697,360

50

155,087

218

71,470

71,688

155,305

71,470

226,775

2

8,650

115,600

48

9,760

200,549

55,840

3,960

93,450

13,500

8,650

22,150

106,950

193,549

1,200

5,800

7,000

190,789

193,355

5,020

5,020

198,375

15,500

15,500

836,050

51,800

887,850

800

13,150

238,700

1,050

239,750

5,217

78,258 1,188,160

836,050

36,300

872,350

6,250

226,350

250

226,600

73,041

35,650

810 47,950

196,985

51,435

337,645

18,150

19,500

1,500 1,900

Tessin

345,325

Waadt

243,880

Wallis

108,180

3,200

87,930

6,500,115

693,765

942,579

Total

25,500

145,500

525,533

24,390

73,041

·

12,350

5,217

1,157,880

27,200

1,185,080

30,280

105,370

135,650

44,737

573,842

60,000

633,842

24,577

1,800

26,377

598,419

19,300

788,400

1,000

789,400

145,794

192,539

338,333

934,194

9,400

274,280

274,280

21,650

4,700

26,350

295,930

350

191,710

201,460

24,700

7,350

32,050

141,< 57

8,332,749

8,803,449

477,536

503,099

980,635

9,750 470,700

1

198,375

4

78,258 132,570

1,320,730

7l

61,800

660,219

230

193,539

1,127,733

411

4,700

300,630

15

216,410

17,100

233,510

8,810,285

973,799

9,784,084

1000

Staatswaldungen.

Kanton.

Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Zug Freiburg Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh. . .

St. Gallen Granbünden Tessin "Waadt Wallis . .

.

Total Stand des Jahres 1896 . .

{mehr 1 > als 1896 weniger J

Flächenausdehnung.

Verwendeter Same.

Aren.

kg-

1770.00 6H.UO 16.50

1376.00 52.00 3.50

68.00

60.00

18.00 298.00 20.00 103.00 219.00 25.00 768.93 158.00 15.00

26.00 225.00 13.50 43.00 207.50 25.00 623.00 155.00

3545.43 3413.25 132.18

2809.50 2380.50 429.00

Gemeinde- und Korp. -Waldungen.

Flächen- .

Verauswendeter dehn ung.

Same.

Privatwaldungen.

Flächenausdehnung.

Aren.

35.00 778.00 139.00 84.77 690.51 262.91 52.00 209.01 427.30 551.00 174.75 16.00 1360.83 822.40

kg.

12.00 2«5.00 32.00 64.50 196.00 176.75 16.00 77.00 100.60 224.00 37.00 3.00 224.00 345.40

Aren.

143.00 50.06 98.00

198.00 258.00 6059.48 5856.10 203.38

Verwendeter Same.

Flächenausdehnung.

Verwendeter Same.

Hektaren.

kg16.00 1.7800 32.00 25.9806 23.00 3.0300 10127 7.2248 2.6291 1.2000 2.0901 4.4530 8.8500 2.4775 1.5900 20.0783 8.6730 7.6893 3.6800 2.8100

kg28.00 1693.00 107.00 6800 200.50 176.75 76.00 77.00 126.60 453.00 67.00 49.00 491.50 383.90 623.00 267.00 77.50

105.2484 101.0756 4.1728

4964.75 4633.75 331.00

31.97

4.50

36.00 53.00 40.00 428.00 19.90

4.00 16.50 3.00 60.00 13.50

108.00 77.50

12.00 8.00

4.00

1978.75 2075.25

919.93 838.21 81.72

176.50 178.00

96.60

Total.

IAO

812

Stand der Saat- und Pflanzschulen in den Kantonen des eidg. Forstgebietes im Jahr 1897. Tab. m.

labelle V.

Ausgerichtete Beiträge an ausgeführte Aufforstungs- und Verbauungsarbeiten pro 1897.

(Die mit einem * bezeichneten Projekte erhielten Abschlagszahlungen.)

1.

Kostenbetrag.

Fr.

Bern: 18 Projekte: Trachtbachgebiet*, Schuttkegel des Alpbaches, Schlagbächlein*, Wänglilauenen und Lauizug*, Steinschlag am Lauterbrunnenweg, Hauetenbachgebiet*, Wengernalp*, Bättenalp *, Hinterharder, Abt. A2 *, Hinterharder, Abt. A4*, Hohnegg -Bustiglen- Sulzegg*, Traubachgebiet*, G-erstern und Mühlegraben*, Obere Hundschüpf en , Untere Hundschüpfen *, Weyermatt, Furrenheimwesen, Schwendigrabengebiet .

2. Uri: 1 Projekt: Schwandenberg *

Beiträge aus der Bundeskasse. Hülfsmillion.

Fr.

Fr.

97 ·> 623. 79

51,647. 27

2,949. 05

1,524. 68

.

Total.

Fr

K-lI,

tj

,647. 27 ,524. 68

^

3. Schwyz: 5 Projekte:

Aaberliwald, Unterer Brunnen wald, Spreitenbachgebiet*, SchwantenauAltberg*, Großruns (Jentenen-Sagenegg) .

16 i848. 27

6,906. 34

--. --

6 ,906. 34

4. Nidwaiden: 1 Projekt: Stotzig E g g . . . .

1·> 983. 90

930. --

--. --

930. --

Übertrag

119 i 405. 01

61,008. 29

--.--

61

,oos: 29

cx> co

Kostenbetrag.

Beiträge aus der Bundeskasse. Hülfsmillion.

Fr.

119,405.01

61,008.29

--. --

61,008.29

11,354. 84

4,260. 92

--. --

4.260. 92

6. Freiburg: 2 Projekte: Revers du Gros TAdrey, Oberrückwald

7,909. 63

3,942. 02

--. --

3,942. 02

7. Appenzell A.-Rh. : l Projekt: Fuchsacker* .

.

1,717.30

1,030.38

--. --

1,030.38

8. St. Gallen: 11 Projekte: Kapf, Bistrichberg, Kubelboden, Achslen, JBalfrieserkamm *, Zerris, Nidbergrüfe, Blautöbeli, Panneregg, Oberweid, Neutoggenburg

11,914. 73

4,629. 62

--. --

4,629. 62

9. Graubünden : 12 Projekte : Vischadonca, Felsenbach*, Sut Grappa, Davos Conn, Sur Villa, Nussaus, II scunflo bei Crapalv*, Buorcha, Giandains, Crap sassella«, Suot Gaste, Urezza . .

51,893.18

26,444. 81

589. 60

27,034. 41

204,194.69

101,316.04

589.60

101,905.64

Übertrag 5. Glarus: 3 Projekte: Sonnen- und Ahornplanke*, Leimen- und Eckgadenwald, Hoch wart . . .

Fr.

Total.

Fr.

Fr.

10. Tessin : 38 Projekte: Faura sopra Villa*, Sopra Madrano, In Cima dell'alpe Grestutne*, Sopra Leontica*, Boscone Lodrino*, Fianca bella*, Dragone delle Chiesa*, Buzza o Ganna Grossa*, Übertrag

Kostenbetrag.

Fr.

Übertrag 204,194. 69 Faura Gaggio, Tensa*, All'Or piatt, Faedone, Sopra Verscio-Cavigliano *, Gheggio e Matero, Mött della Rigöra, Ai Serti e Montegarzo *, Cantone*, Gaggio e Semeda*, Sponda sinistra della Maggia, Ovia e Valli, Saleggi, Sotto Rima, Versante sinistro delle Valle Golino, Sponda di Canvera*, Unterm Hocken*, Bawald*, Sopra l' abitato di Campo *, Sotto l'alpe di Pietra Rossa *, Valle di Bidogno *, Sponda sinistra del Cassone *, Sotto l'abitato di Piandera*, Alpe di Monte (Astano)*, Caromano*, Falmoira*, Valletta, Valle Colla-Signora*, Germania dei Colmin*,Carogno** 99,124.24

Beiträge aus der Bundeskasse. Hülfsmillion.

Fr.

Fr.

Total.

Fr.

101,316. 04

589. 60

101,905. 64

56,580.79

785.--

57,365.79

6,735.81

--. --

6,735.81

Total 93 Projekte 318,958. 98 164,632. 64

1374. 60

166,007.24

11. Waadt: l Projekt: Rhoneebene*

15,640.05

815

Tabelle VI.

Angemeldete und genehmigte Aufforstungs- und Verbauprojekte pro 1897.

(Die mit einem * bezeichneten Projekte betreffen Nachträge zu bereits früher genehmigten Projekten.)

Kostenbetrag.

Fr.

Beiträge aus der Bundeskasse. Hülfsmillion.

Fr.

Fr.

Total.

Fr.

1. Bern: 31 Projekte: Zihlfluoht*, Einzugsgebiet des Mühlebaches, Larnbachgebiet (Irtschelen-Läger), Brunnenschrändli, Windfallflächen Guttannen, Bruch I, Bruch II, Hohnegg-Bustiglen-Sulzegg, Allmendwald, Sefinenalp, Rutschungen im Tripfiwald, Schiltrieseten mit Fallbach, Greifenbachgebiet, Rutschgebiet bei Wengen, Wyßenmatten, Spittelmatte, Traubach *, Einzugsgebiet des Wetterbaches, Knübeliweide, Nieder Enzi*, Hinteres Unterfuhr en weidli, Joneren, Oberwald, Unterscheidwald (Beitragserhöhung) *, Flühliweide, ßadallmend II, Burgerwaldung Wattenwyl*, Kaufdorfegg, Wahlenhüttenalp. Kaltwehvorsaß, Selenenrain, Selibühlalp . . . . ' . . . .

332,329. 70

197,086. 20

--. --

197,086. 20

2. Luzern : 6 Projekte: Gmeinalp, Widen, Gustihütten, Großer Schilt und Gitzisehilt, Riternweidli, Längenbach Sonnseite und Große Scheidegg .

18,715.--

10,039.60

--. --

10,039.60

Übertrag

351,044.70

207,125.80

--. --

207,125.80

Kostenbetrag.

Fr.

Übertrag 3. Uri: 1 Projekt: Färchenwald

351,044. 70 3,800. --

Beiträge a us der Bundeskasse. Iïtilfsmillion.

Fr.

Fr.

Total.

Fr.

207,125. 80 2,280. --

'-- . -- --. --

207,125. 80 2,280. --

4. Schwyz: 8 Projekte: Hinterwies, Unterer Brunnenwald*, Rickenthal, Bleikenwald und Altstoffelwald, Preisen- und Steubrigwald (Steinbachgebiet)*, Obhäg, Gimmermeh, Im Stock . . .

33,999.53-

18,496,18

--. --

18,496.18

5. Obwalden: 3 Projekte: Gebiet der vier Bäche im Großteil Giswyl, Medenvald unterm Seelispitz, Sachseier Dorfbach

31,600. --

19,792. --

--. --

19,792. --

. .

6,200. --

3,100. --

--. --

3,100. --

7. Zug: 2 Projekte: Gottschalkenberg, Im Fang .

10,670.--

5,335. --

--. --

5,335. --

8. Freiburg : 2 Projekte : Hautin-dessus , Fin de Croset derrière .

. . . . .

. .

3,834. --

1,917.

9. Appenzell I.-Rh. : 4 Projekte: Krätzern, Steintobel, Klustobel, Lauftegg

4,462. --

2,405. 30

--, --

2,405. 30

10. St. Gallen : 6 Projekte : Dräerwald , RagazerDroos, Stelliwald*, Rietbrunnen*, Sonderhöhe, Obergampen

16,608. 85

9,985. 39 ·

--. --

9,985. 39

Übertrag

462,219.08

--. --

270,436. 67

6. Nidwaiden: 1 Projekt: Wandeli-Bleiki

.

270,436. 67

-[ Q-J7

r;

Beiträge aus der Bundeskasse. Hülfsmillion.

Fr.

Fr.

818

Kostenbetrag.

Fr.

Total.

Fr.

Übertrag

462,219.08

270,436.67

--. --

270,436.67

11. Graubünden: 15 Projekte: Saxer-Rüfe, PlatzEck, Hählzügli, Val Casti dadens, Pardi, Selva*, Fratta, Champesch, Arschaidas*, God Urezza*, Schafberg, Alp Grop, Alpetta und Muntaritsch, Ruscellina, Stabbio di Settel*

94,784.94

50,517.02

672.--

51,189.02

12. Tessin: 13 Projekte: Faura sopra l'abitato di Villa *, Buzza oder Ganna Grossa, Sopra Leontica, Costa della Formiche, Ai Gerberi, All'Or piatt, Sopra l'abitato di Campo, Gaggio e Semeda, Sotto l' alpe di Pietra-Rossa *, Carogno, Valle di Bidogno*, Caromano*, Monte Caprino . . .

126,682.57

81,343.06

--. --

81,343.06

13. Waadt: 4 Projekte: Les Cartiers, Rhoneebene (umgearbeitetes Projekt von 1892), Praz Cluens la Verraz Combousin aux Praz, Aux Joeurs .

90,386. --

42,446.14

--. --

42,446. 14

14. Wallis: l Projekt: Corgneulaz und Revennaz .

3,000.--

1,500.--

--.--

1,500.--

Total 97 Projekte

777,072. 59

446,242. 89

672. --

446,914. 89

81 Von 14 Kantonen sind 97 neue Anmeldungen von Aufforstungen und Verbauen verbunden mit dem Gesuche um Aussetzung von Bundesbeiträgen eingegangen. Die diesfälligen Kostenvoranschläge erreichen den Betrag von Fr. 777,072. 59 (1896 : Fr. 596,117. 09). (Tabelle VI.)

Wenn auch die Mehrleistungen au Aufforstungen und Verbauungen im Jahre 1897 größer waren als im Vorjahr, und die Voranschläge der neueingereichten Projekte sich gegenüber frühern Jahren bedeutend gehoben haben, so findet die Anlage von neuen Waldungen im Hochgebirge und namentlich in den oft ausgedehnten Einzugsgebieten der Rufen und Wildbäche noch immer nicht in dem erwünschten Maße statt. Der Grund hiervon liegt hauptsächlich darin, daß diejenigen Weiden und Wildmähder, deren Aufforstung im Interesse des Landesschutzes stattfinden sollte, meist eine weit höhere Rente abwerfen, als ein zu gründender Wald einbringen könnte, und daß der Ertrag von einer Weide oder einem Mahd jährlich eingeht, derjenige eines Waldes aber eine Reihe von Jahren auf sich warten läßt und schließlich der Erlös aus dem Holze, wegen des meist weiten und schwierigen Transportes desselben, ein verhältnismäßig geringer ist. Unter solchen Verhältnissen ist der beabsichtigte Zweck nur zu erreichen, wenn Bund und Kantone die Neugründung von Waldungen kräftiger unterstützen als bisher, und ist diesfalls sehr zu wünschen, daß aufzuforstende Flächen, die sich im Privatbesitz befinden, in den Besitz von Kantonen, Gemeinden oder öffentlichen Korporationen übergehen.

V e r s c h i e d e n e s . Die Aufnahme der Lawinenzüge der Schweiz zur Erstellung einer Lawinenkarte und einer Lawinenstatistik ist bis auf wenige Nachträge vollendet und kann die Karte und Statistik im Laufe nächsten Jahres erscheinen.

Mit der Beobachtung der Gletscherbewegungen wurde im Berichtsjahr fortgefahren, nur hat es 1897 im Hochgebirge so früh eingeschneit, daß die erforderlichen Messungen nicht überall vorgenommen werden konnten.

In den Waldungen von Pfyn, auf dem Schuttkegel des Illgrabens, gegenüber Leuk, hat sich ein nicht unbedeutender Insektenschaden bemerkbar gemacht, von dem wir glaubten, der Regierung des Kantons Wallis Kenntnis geben zu sollen.

Dem schweizerischen Forstverein wurde wie pro 1896 ein Bundesbeitrag von Fr. 1500 ausgerichtet.

820

B. Jagd und Vogelschutz, a. Jagd.

Im Berichtsjahr wurden die revidierten Vollziehungsverordnungen zum Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz der Kantone Aargau, Thurgau und Waadt genehmigt.

Zwei Kantone wünschten in der Begrenzung ihrer Jagdbannbezirke Änderungen vorzunehmen, zogen aber auf unsere Vorstellungen hin ihre Gesuche zurück.

Infolgedessen verblieb die Flächenausdehnung der Bezirke mit 1810 km 2 unverändert wie im vorangegangenen Jahr. Der größte Bezirk mit 195 km 2 ist derjenige des Sohloßberg-Titlis, der sich über Gebiete -der Kantone Uri und beider Unterwaiden erstreckt, der zweitgrößte ist der Bezirk Fanlborn im Berner Oberland mit 172 km 2 . Der kleinste Bezirk, Traversina, bei Thusis in Graubünden, mißt nur 11 km 2 und ist unzweifelhaft zu klein. Diese Bezirke wurden im Jahre 1897 von 36 Wildhütern (1896: 35) überwacht, denen nötigenfalls noch Aushülfe beigegeben wurde.

Die Ausgaben für die Wildhut betrugen für: 1. Besoldungen und Taggelder Fr. 30,040. 10 2. Unfallversicherungen der Wildhüter von 10 Kantonen ,, 969. 95 3. Prämien für Abschuß von Raubzeug . .

,, 1,233. 55 4. Zeitweilige Aushülfe und anderes laut Tabelle ,, 2,186.05 Zusammen

Fr. 34,429. 65

An die Gesamtkosten trug der Bund den gesetzlichen Drittel oder Fr. 11,476. 55 bei.

Die Aufsicht wird in einigen Bezirken in ausgezeichneter Weise geführt, während sie in andern sehr zu wünschen übrig läßt. Es ist bei der meist sehr bescheidenen Besoldung eben schwierig Wildhüter zu erhalten, die alle Eigenschaften besitzen, um den ihnen gestellten Aufgaben allseitig nachzukommen.

Den kantonalen Berichten über den Stand der Jsgdbannbezirke im verflossenen Jahr ist zu entnehmen, daß einige Kantone die 1896 aufgehobenen Bannbezirke letztes Jahr noch unter besondere Aufsicht gestellt und nur auf wenige Tage geöffnet hatten. Alle Berichte bezeichnen den Winter 1896/97 und das verwichene Frühjahr als dem Gedeihen des Wildes ausnehmend günstig, nur die in einigen unserer Gebirgsgegenden zahlreich gegangenen Lawinen begruben eine Anzahl Gemsen unter ihren Schneemassen. Auch die angelegten Murmeltierkolonien gediehen vorzüglich. Krankheiten

TabeUe VII.

Wildhut in den Jagdbannbezirkeii im Jahre 1897.

Thätigkeit der Wildhiiter.

B a nulbeasir lie.

Kosten dei- Wilâhirt.

.

WildErlegtes Raubwild.

üiiter, UnfallFixe Bewaffnung deren FrevelBesoldungen versicherung und per Anzahl. anzeigen. HaarKanbder oder Beirag Ausrüstung Kanton.

wild. der Taggelder. WildhUter.

wild.

EntZulage schädigung für fUr Munition. Wohnung unä Kleidung.

Grosse liant ou.

Name.

per Bezirk.

km*

Bern

1 . Faulhorn . . . .

2 . Kienthal-Suldthal . .

Luzern

Schratten-Rothorn

.

.

. . .

.

.

. . .

km

. . . .

Schloßberg-Titlis

173 3

1 3,200.

192.--

12

6

300.

36.--

8

4

440.

1

19

22

750

31.20

1

3

4

7

600.

54.05

92

1

3

1

460.

{ ?

{ ?

59

59

1

92

2

60

2

43

195

Schwyz

Grieselstock-Bisilhal . . .

Glarus

i . Kärpfstoek 2. Glärniseh

132 1 245 113

Freiburg

Brenleires

101

92

Appenzeil A.-Rh. . .

. . .

.

. .

. .

25

Appenzell l.-Rh. . .

S t . Gallen .

Graublinden

Tcssfn

.

. . .

!

l

. Churflrsten

. . .

1 . Spadlatscha .

2 , Traversina . . . .

3. Bernina . .

.

1 . Pizzo Molare . . .

2. Catnpo-Tencia

.

. . . .

.

.

.

.

. . .

.

.

. . .

.

113

Fr

42 42

1 248

Nidwaiden . . . .

> Säntis

Fr.

172 76

Uri

Obwalden

2

4 1 _._,

1

Fr.

Fr.

Fr.

71.75

4.20

5.30 15.--

39 22

2,061. 25 1,044. 35

75.-- 37.50

35

12

1,679.

82.80

4.60 59.30

.

29. 75 10. 70

Leistungen der Kantone per km* Bannbezirksfläche.

"-·

Fr.

Fr.

3,712.40

1,237.47

14.96

428. 60

142. 87

7.26

440.--

146. 67

4.78

851.20

283. 73

14. 18

722. 05

240. 68

16.79

62.--

530,--

176.67

5.75

Zeitweilige AushUife.

Fr.

Fr.

Fr.

209. 25

20.--

15.20 i

42.60

50. -

20.70

44.--

25.-

28.--

62.-- 33.--

1 3,525.95

1,175.32

14. 39 j

500.--

72.20

27.--

2,361.--

787. -

2.33

766.--

255. 33

7.66

924.--

308.--

6. 16

207. 10

4,932. 55

1,644. 18

43.65

20.25

3,857. 50

1,285.83

35.70

3,779. 65

1,259.88

16.50

1

14

44

702.

64.--

15

1

9

6

750.

30.--

144.--

113

3

1

65

29

3,900.

463. 60

170.--

1 8 1

1 3S80Ö.

1

5 19 12

3

6

2

1 3,394. 50

2 161 1 233 1 72 t 1

59.85

18.25 7.40

4. --

--

-

62.50 10.--

10

li

i!

Total.

24.-- 12.--

2

132. --

j Verschiedenes. 1

Schussprämien.

8.--

21 13

Bandes* beitrag.

101

41 11 1 108 56

1

Zu Seite 820.

19.-- 373.75

i <3

Waadt Wallis

Diablerets-Muveran

. .

84

\. Mont Pleureur et Mont Blanc de Seillon . !

2. Mont Dolent et Col de Balme , . , . ' , 3 Val d'Illiez . . . .

.j Total ;

84

132 120 1 307 ( 55

4

3

16

25

3,959

144. -

2

3 3

11 14 7

25 8 13

1 3,000

185.40

20.--

34.95

374

451

969. 95

209. 05

184. 70

1 ?

1810

1810

36

28

ü i; |i

i

30,040. 10

30.70

10. -

; 57.--

157. 70 909. 75

1,233. 55

j

640.--

242. 55

i!

4,200. 70

1,400. 23

50.--

3,398. 05

1,132.68

11.05

34,429. 65

11,476.54

19.02 { i

821 kamen unter dem Wilde im Berichtjahre keine vor. Es wird denn auch ziemlich allgemein gemeldet, daß der Wildstand, namentlich derjenige der Gemsen und Murmeltiere und mancherorts auch derjenigen der Hasen und des Hiihnervolks, sich vermehrt, w'ährend das Raubwild fast überall, besonders in den höheren Lagen, abgenommen.

Gemsrudel von 20--40 Stück wurden in verschiedenen Bezirken beobachtet, im Bezirk Bernina und Spadlatscha (Graubünden) bis 60, im Kienthal und Suldthal, im Berneroberlande, bis 96 Stücke.

Die Murmeltiere vermehren sich in einer Weise, daß sie in manchen Alpen merklichen Schaden anrichten, während über Wildschaden durch Gemsen nur in einigen der am stärksten damit besetzten Bezirken Beschwerden laut wurden.

Es fand denn auch ein angemessener Abschuß von Murmeltieren und Gemsen statt. Gemsen wurden 152 Stück abgeschossen in den Bezirken Grieselstock-Bisithal, Kanton Schwyz; im Kärpfstock, Kanton Glarus; in den Churflrsten, Kanton St. Gallen; am Säntis, Kanton Appenzell J.-Rh. Leider soll der Abschuß nicht überall ganz jagdgerecht stattgefunden haben.

An Raubzeug wurden 374 Stück Haar- und 451 Stück Federwild, zusammen 825 Stück erlegt.

Alleinjagende Lauf hunde waren hie und da hauptsächlich dem Stande der Hasen und Rehe verderblich. Dieser Unfug sollte im Interesse der gesamten Jagd energisch unterdrückt werden. In einigen Kantonen ist dies auch geschehen, teils durch Verbot des Gebrauchs von Lauf hunden auf der Jagd, teils durch Vorschriften, welche das Verfolgen des Wildes erschweren.

Anzeigen von Jagdfrevel sind im Berichtsjahr weniger vorgekommen als früher (36 gegen 47 im Vorjahr), was in einigen Bezirken der schärfern Aufsicht, in andern aber der Lässigkeit der Wildhüter zuzuschreiben ist. Sehr zu begrülien ist, daß die betreffenden Gerichte anfangen, die Jagdfrevler ernster zu behandeln, als dies früher größtenteils der Fall war.

Inspektionen der Jagdbannbezirke fanden 1897 keine statt.

b. Vogelschutz.

In unserem letzten Geschäftsbericht haben wir Ihnen über den Stand der im Juni 1895 in Paris von einer internationalen Kommission behandelten Vogelschutzfrage und von unserer Beseblußnahme in Sache vom 2. Dezember 1896 Mitteilung gemacht.

Die von uns gemachten Abänderungsvorschläge zu Artikel 5 des Entwurfes der Übereinkunft, hat Frankreich den beteiligten Staaten, unter befürwortendem Mitbericht zur Kenntnis gebracht.

822 Die französische Botschaft teilte uns des fernem mit, daß die italienische Regierung gegenwärtig in der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes über die Jagd begriffen sei, und es daher vorziehe, für den Augenblick vom ßeilritt zur Konvention Umgang zu nehmen, daß sie aber nach Annahme des erwähnten Gesetzes von dem in Artikel 13 des Entwurfes der Übereinkunft vorgesehenen Beitrittsrechte Gebrauch zu machen gedenken.

Die französische Regierung äußerte die Ansicht, der Augenblick dürfte nun gekommen sein, wo die verschiedenen Mächte ihre Vertreter in Paris zur Unterzeichnung der Übereinkunft zu ermächtigen hätten und ladet demgemäß den Bundesrat ein, den Gesandten in Paris mit der nötigen Vollmacht auszurüsten.

Der Note ist ein gedruckter Entwurf der Übereinkunft beigegeben, in \velchem dem Wunsche des Bundesrates betreffend Artikel 5, Alinea l, Rechnung getragen wird, während dagegen die Bestimmung von Artikel 8, Ziffer 3, unverändert geblieben ist.

Dessenungeachtet erteilten wir unserer Gesandtschaft in Paris die nötige Vollmacht zur Unterzeichnung des Vertragsentwurfes in der neuen Redaktion, unter Vorbehalt der Ratifikation durch die Bundesversammlung. Gleichzeitig beauftragten wir aber auch die Gesaodlschaft zur Abgabe der Erklärung, daß nach dem gegenwärtigen Stande der schweizerischen Gesetzgebung und mit Rüuksicht auf die besonderen Interessen der Schweiz es hierorts auf längere Zeit hinaus nicht möglich sein werde, der im letzten Alinea von Artikel 8 enthaltenen Einladung betreffend das Verbot des Verkaufs, Transits und Transports von Jagdgeflügel während der Schonzeit Folge zu geben.

Unterm 24. Juli 1897 erhielten wir von unserer Gesandtschaft in Paris die Mitteilung, daß vorläufig keine Aussicht vorhanden sei, daß die beteiligten Staaten die Konvention unterzeichnen werden, da es nicht möglich gewesen, die definitive Zustimmung von Italien zu erhalten und werde die weitere Behandlung dieser Angelegenheit daher verschoben.

Durch Vermittlung des schweizerischen Konsulats in Marseille erhielten wir seitens der Ligue Française Ornithophile in Aix en Provence die Einladung zur Beteiligung an einem internationalen ovnithologischen Kongreß, zum Schutz der für die Landwirtschaft in Europa nützlichen Vögel, samt Programm.

Wir verdankten durch erwähntes Konsulat die Einladung, erklärten
indes nicht im Falle zu sein, uns am Kongreß beteiligen zu können, da derselbe keinen offiziellen Charakter trage, und die Verhandlungen der internationalen Kommission in Paris über den gleichen Gegenstand noch nicht als abgeschlossen zu betrachten seien.

823

Infolge der Motion Bühlmann, vom 24. Juni 1896, betreffend das Verbot des Transites lebender Wachteln sied wir mit Frankreich, Österreich-Ungarn und England in Verbindung getreten, ohne bisher den gewünschten Erfolg erzielt zu haben. Wir werden unsere Bemühungen fortsetzen, um dem massenhaften Fang und Transport von Wachteln, wenigstens teilweisen Einhalt zu thun.

Wir haben uns über diesen Gegenstand einen ausführlichen Bericht erstatten lassen.

Der schweizerischen ornithologischen Gesellschaft haben wir zur Herausgabe einer italienischen Schrift über Vogelschutz ,,La protezione Begli uccelli, von Gaetano Doninia einen Betrag von Fr. 1000 zuerkannt.

Zur Unterstützung des ständigen internationalen ornithologischen Komitees in Paris haben wir uns auf 20 Exemplare der von demselben herausgegebenen ,,Ornisa abonniert.

Wie in den letztverflossenen Jahren haben wir auch für 1897 an den schweizerischen Tierschutzverein einen Beitrag von Fr. 800 ausgerichtet.

Ungeachtet wiederholter Mahnungen ist es uns nicht gelungen, von den Redaktoren des Katalogs schweizerischer Vögel das Manuskript für die 3. Lieferung zu erhalten, die bereits 1895 hätte erscheinen sollen. Es ist uns indes die Lieferung des Materials für 1898 in Aussicht gestellt worden.

C. Fischerei.

G e s e t z g e b u n g . Im Berichtsjahr wurde eine revidierte Fischereiordnung des Kantons Appenzell I.-Rh. zum Bundesgesetz über Fischerei genehmigt.

Gestützt auf Art. 4, letzter Absatz, genannten Bundesgesetzes haben wir den Kantonen Bern und Zürich für den Fischfang mit Netzen in gewissen Bächen und Bachstrecken die Herabsetzung der Maschenweite von 8 cm. auf 2.5 cm. unter Vorbehalten bewilligt.

Dem Gesuch der Fischereikommission für den Zürcher- und Wallensee um Genehmigung der beschlossenen Festsetzung eines Mindestmaßes für den Hecht, und zwar von 30 cm., wurde entsprochen.

Zum Hechtfang während der Frühlingsschonzeit (Art. 15 des Bundesgesetzes) wurden, wie in früheren Jahren, ausnahmsweise .Bewilligungen erteilt, und zwar an Luzern für den Vierwaldstätter-,

824

Hallwyler-, Sempacher- und Baldeggersee, an Obwalden fur den Sarner- und Alpnachersee, an Zug für den Zugersee und an Aargau für den Hallwylersee (Aargauer Gebiet).

Dem Gesuche des Kantons Graubünden um Genehmigung des von Celerina, Bevers und Ponte Compovasto bis auf weiteres beschlossenen Verbots der Netzfischerei jeder Art auf ihren Gemeindegebieten wurde entsprochen.

Wir haben uns veranlaßt gesehen, verschiedene Kantone auf Art. 24 des Bundesgesetzes über Fischerei aufmerksam zu machen, welcher besagt, daß der Fischfang in allen interkantonalen Fischgewässern durch Übereinkommen zwischen den betreffenden Kantonen zu regeln sei.

Aus verschiedenen hierauf erhaltenen Antworten hat sich ergeben, daß die Grenzen der Fischereien und Fischereipachteu zwischen Kantonen noch nicht überall hinreichend genau festgesetzt sind und daß letztere, die meistens auf eine gewisse Anzahl Jahre abgeschlossen werden, eine sofortige interkantonale Regelung der Fischerei nicht gestatten.

Genehmigt wurden die Übereinkünfte zwischen den Kantonen Appenzell A.-Rh. und St. Gallen und ferner zwischen Appeazell A.- und I.-Rh.

Infolge stattgefundenen Einverständnisses mit dem Großherzogtum Baden wurde bekannt gemacht, daß vom 1. Oktober 1897 an für die Lachsfiseherei im Rhein und seinen Zuflüssen nur noch Geflechte und Treibnetze von 6 cm., das Innere der Reusen (Reusenschlupf) nur noch von 4 cm., gemäß Art. 2, litt, ß, der Übereinkunft geduldet werden.

Dem Verbot des Regierungsrates des Kantons Thurgau vom 3. August 1897 der gewerbsmäßig betriebenen Fischerei im Obersee (des Bodensees) an Sonn- und Feiertagen wurde die Genehmigung erteilt.

Eine von Abgeordneten der Schweiz und des Großherzogtums Baden unterm 3. Juli 1897 abgeschlossene Übereinkunft betreffend die Erlassimg einer Fischereiverordnung für den Untersee und Rhein wurde von beiden Staaten ratifiziert.

Die schon seit längerer Zeit mit Frankreich schwebenden Unterhandlungen über Revision der Übereinkunft betreffend gleichartige Bestimmungen über die Fischerei in den Grenzgewässern, vom 28. Dezember 1880, sind im Berichtsjahr fortgeführt worden und stehen dem Abschlüsse nahe.

825 Der Kanton Freiburg hat, in Abänderung der früheren Einteilung in Fischereibezirke, eine neue vorgenommen, der wir aber ihrer Unzweckmäßigkeit halber unsere Genehmigung versagen mußten.

Fischereiaufsicht. Die Fischereiaufsicht wird in den einzelnen Kantonen sehr verschieden geführt. Im Kanton St. Gallen und Tessin ist sie dem Forstpersonal mit besonderer Entschädigung an dasselbe übertragen, in andern einer größern oder kleinern Anzahl von Aufsehern, die Fischer von Beruf waren, dann auch Personen, die keine Fachkenntnisse besitzen, und endlich auch Landjägern. Auch die Entschädigung an diese Aufseher ist sehr verschieden bemessen und geht von cirka Fr. 100 bis zu Fr. 2340 (Besoldung und Taggelder). Vorläufig mußte hierbei den verschiedenen kantonalen Verhältnissen Rechnung getragen werden, es ist aber die gegenwärtige Aufsicht in einigen. Kantonen entschieden nicht hinreichend.

Die Anzahl .der Fischereiaufseher in der ganzen Schweiz beläuft sich jetzt auf 195, mit 12 Gehülfen und Fischereiagenten.

Deren Besoldungen, Tag- und Fahrgelder, betrugen für 1897 Fr. 48,833.14 (nicht Inbegriffen diejenigen der Aufseher für den Vierwaldstättersee, worüber uns die Angaben nicht rechtzeitig zukamen, und des Kantons Freiburg). Der Bund leistete an diese Ausgaben einen Beitrag von Fr. 24,416. 59.

Folgende der Fischerei wesentlich schädliche Tiere wurden im Berichtsjahr erlegt: 140 Fischottern, 133 Fischreiher, 132 Krähen.

Zusammen 405 Stück (1896: 435).

Außerdem wurden verschiedenen Fischreihernestern 30 Eier ·enthoben.

Die für obigen Abschuß seitens der Kantone verabfolgten Prämien beliefen sich auf Fr. 4435 (1896: 4269. 50) und der Bundesbeitrag an dieselben auf Fr. 2112. 50.

Schonreviere (Tabelle VIII). Die Regierung des Kantons Bern hat, gestützt auf Art. 28 des Bundesgesetzes über Fischerei, unterm 17. März 1897 beschlossen, den Fischfang, Inbegriffen die Angelfischerei, in der schwarzen sowie in der vereinigten Lütschine und deren Zuflüssen bis auf weiteres zu verbieten.

Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. I.

56

Tabelle VIII.

Stand der Schonreviere auf Ende 1897.

Seen.

Kanton.

Bezeichnung des Schongebietes.

Bern

Fläche.

Flnßlänge.

Fläche.

km.

ha.

km.

ha.

ha.

286.00

131.00

0.50

. .

Appenzell I.-Rh. .

Graubünden .

. . .

39.00 10.50

6. Kleinlinthli bei Näfels, von dessen Ursprung bis zum Fabriketablissement d e s Herrn Örtly-Jenny . . . .

7. Bodenwaldbach, von der Rothausbrücke in Mollis aufwärts bis zu seinem Ursprung, nebst Zuflüssen, inbegriffen das sogenannte Trümpvbächli in Mollis . .

8. Rieten mattbach und Gnüsbach, von deren Ursprung bis zur Einmündun" in die Linth 9. Krauchbach, von seinem Ursprung bis zur Sernft, nebst Zuflüssen 10. Niedernbach samt Auerbach bei Schwanden . . .

Gebrauch der Rute vom Ufer aus gestattet.

Absolute Schonung.

200.00

2.10 63.oo

·n

-n

2.10

0.68

T)

T>

2.30

0.69

T)

n

0.50

O.i a

·n

n

6.60

1.98

T)

n

1.00

0.80

·n

n

12.00

0.60

·n

10

T>

T)

·n

n

3.72

11. Sämtliche innerrhodischen Zuflüsse des Rothbaches, inbegriffen den Mendlebach 12. Pardislabach, auf Gebiet der Gemeinde Paspels . .

13. Wiesenbäche, auf Gebiet der Gemeinde Klosters, von der Landquartbrücke einwärts bis Auia

2.00

14. Verzasca bis zum Langensee und deren Zuflüsse . .

15. Tessin, auf der Strecke zwischen Ronco-Bedretto und dem Zuflüsse des Ticinello in Chironico, nebst Zuflüssen 16. Oberer Lauf der Magliasina, von der hölzernen Brücke, welche die Ortschaft Aranno mit Noveggio verbindet, an aufwärts, nebst Zuflüssen

304.00

134.90

318.00

145.00

Total

Bewilligung zum Fischfang zum Zwecke der künstlichen Fischzucht vorbehalten.

Absolute Schonung.

1.70

63.00

17. Die Grande-Eau, von der Tine-Brücke bis zum Wehr der Monneresses io Aigle 18. Die Orbe in Vallorbes, zwischen dem Wehr ,,des Moulinstt und dem Wehr ,,Grandes Forges" . . .

19. Die Orbe, von dem Wehr des Elektricitätswerkes ,,des Cleesa bis zur Brücke dieses Dorfes . . . .

20. Die Venoge, unter Cuarnens, vom Bewässerungswehr ,,Es Craux" bis zur Straßenbrücke von Moirj nach Chevilly 21. Die Venoge, unter Denges, von der Eisenbahnbrücke bei Echandens bis zum See j . · 22. Die Morvaz, auf Gebiet von Cuarnens . . . .

23. Der Veyron, von der Eisenbahnbrücke unter Montricher bis zur Quelle 24. Der Mujeon, von der Mühle von Mathod bis zur Quelle 25. Die Bäche Vaux, Moulins und Marais, Zuflüsse der Menthue (Kreis Mollondins) 26. Der Bach Flon, Zufluss der Bressonnaz . . . .

27. Die Dullive und sämtliche Zuflüsse . . .

28. Der See von Neirvaux (Eau-Froide) 29. Der See von Rettau 30. Die Promenthouse, von der Eantonsstraße bis zum See

Bemerkungen.

> 334.80

5. Balchenbersj im Sempachersee cirkä

Glarus . .

Waadt

Uferlänge.

Totalfläche per Kanton.

1. Weiße, schwarze und vereinigte Lütschine und deren Zuflüsse 2. Kleine Aare bei Interlaken, von der Parkettfabrik bis zum Nadelwehr 3. Aare, von der Hunzikenbrücke bis zum Thalmattenfahr bei Niederruntigen, mit Ausnahme des Schwellenmättelistückes bei Bern 4. Allaine, von Charmoille bis Pruntrut

Luzern

Tessin

Flüsse und Bäche.

Zu Seite 825.

0.60

0.20 0.70

5.00

42.00

0.50

Gebrauch der Angelrute gestattet.

287.80

0.96

0.40

0.90

6.00

9.00

TI



3.00

1.50



t>

1.50

1.50

fi

ï>

2.00

2.00

·n

TI

4.00

8.00

n

n

1.60

0.50

ï!

10

T)

7.00

3.00

TI

2.50

1.26

TI

9.00

64.86

.

T)

2.70

T)

T)

2.00

0.80

TI

T)

8.00

2.40

TI

T

T)

T)

n

TI

2.00

0.70

n

f>

Absolute Schonung.

7.40

37.50

0.80

n

1080.00

3.00 662.77

T) >

727.«2

T)

n

826

Genannte Regierung hat unterm 12. August 1897 eine Strecke der kleinen Aare bei Interlaken als Sehonrevier erklärt.

Der Kanton Graubünden hat auf die Dauer von 3 Jahren jeglichen Fischfang im Pardislabach, Gemeindsgebiet Paspels, und in den Wiesenbächen zwischen der Landquartbrücke in Klosters bis Auje verboten.

Ferner hat der Kanton Tessin die Ausübung der Fischerei, mit welchen Mitteln und in welcher Form es auch sei, im oberen Laufe der Magliasina (Malcantone) und seinen Zuflüssen verboten, und zwar aufwärts von der hölzernen Brücke an, welche die Ortschaften Aranno und Novaggio über die Magliasina verbindet.

Allen obigen im Interesse der Fischerei gefaßten Beschlüssen haben wir unsere Genehmigung erteilt.

Fischstege. Im Kanton Bern wurde von der Bauunternehmung ,,Hagneck" eine Fischtreppe nahe dem Einfluß der Aare in den Bielersee erstellt. Verschiedene Wasserwerksanlagen, so an der Limmat, am Rhein und in der Tresa (Tessin) wurden verpflichtet, Fischstege anzulegen.

Verunreinigung von Fischgewässern. Infolge eines Beschlusses des Regierungsrates des Kantons Aargau vom 3. September 1897, betr. Verunreinigung des Aabaches durch eine Bleicherei in Lenzburg, sah sich der Besitzer letzterer veranlaßt, gegen den Beschluß Rekurs einzulegen.

Gestützt auf eine in Sachen angeordnete Expertise haben wir den Rekurrenten mit seiner Besehwerde abgewiesen.

Auf erhaltene Anzeige, daß bedeutende Verunreinigungen des Rheines in Basel seitens zweier Fabriken vorgekommen, wurde die Polizeidirektion der Stadt Basel davon benachrichtigt und von derselben die erforderlichen Maßnahmen dagegen in Aussicht gestellt.

Eine wiederholte Verunreinigung der Birsig durch die Genossenschaftsbrennerei in Oberwyl gab uns neuerdings Veranlassung, Baselland darauf aufmerksam zu machen und einzuladen, Abhülfezu schaffen.

Fischzucht. Die Anzahl der Brutanstalten belief sich Ende 1896/97 auf 139(1895/96: 121) mit einer Fläche der Eierunterlage von 487,60 m2 und 196 ßrutgläsern (1895/96: 171). Hierbei sind 21 Kantone beteiligt.

827

Nach der in Tabelle IX gegebenen Übersicht über das letzte Betriebsjahr wurden im ganzen 28,995,500 Eier eingelegt und daraus 23,632,800 Fischchen gewonnen. Von letzteren wurden unter amtlicher Kontrolle in öffentliche schweizerische Gewässer 23,512,300 Stück ausgesetzt (1895/96: 21,782,300). Die erbrüteten Fischchen stellen sich nach Fischarten wie folgt zusammen : a. I n l ä n d i s c h e A r t e n : Lachse .

Lachsbastarde Seeforellen Fluß- und Bachforellen Röteli (Saiblinge) Äschen Felchen Hechte

Stück.

1,434,200 313,200 1,632,000 3,475,400 1,226,500 976,400 14,366,300 150,000 23,574,000

b. A u s l ä n d i s c h e A r t e n : Regenbogenforellen Lochleventrout (Trutta levenensis) .

Bachsaiblinge (Salmo fontinalis) . .

,, X Rötel Salvelinus Namaycush

.

.

47,000 4,800 4,000 2,000 1,000 58,800 23,632,800

Der Buudesbeitrag an die in öffentliche Gewässer ausgesetzten Fischchen belief sich auf Fr. 21,610, gegenüber Fr. 18,455 im Vorjahr.

Auf Gesuch des Kantons Uri um Untersuchung des Seelisbergsees mit Bezug auf bessere Bevölkerung desselben, haben wir Herrn Dr. Delaehaux damit beauftragt. Dessen Berieht wurde Uri zu gutfindender Verwendung übermittelt.

Dem schweizerischen Fischereiverein wurde nach Ausweis über die Verwendung des Beitrages für das Geschäftsjahr 1896 und Budgetvorlage für 1897 der bewilligte Beitrag von Fr. 3000 ausgerichtet.

Tabelle IX.

Zarich

5

Bern

24

507,500 102,400

Lachsbaatard.

147,500

5 1

Obwalden

. . . .

1

Nidwaiden . . . .

Glarus . . . .

1 1

Zue . .

4

. .

9

Solothurn

. . . .

7

Baselstadt . . . .

Baselland . . . .

Sch&ffhaueen . . .

3

48,000

10 1

101,500

S t . aallen . . . . 17 3 GraubOnden . . .

20

Seeforelle. Floß- and Bachforelle.

(Trutta lacustris L.] (Tratta fario L.)

28,500

Total

9

90,000

11

902,300

1 2

Salvelirms Namay cush.

1200

4600

Äsche.

Rötel.

(Thymallus Felchen.

(Salmo sai(Coregoni) velinos L.) volgarla Nils.)

20,500 20,000

270,500 31,200 436,000

Hecht (Esox lacios L.)

Bachsaibling.

X Botel.

1,200,000 471,000 2,880,000 800,000 100,000

980,000

1,342,200

15,000 20,000 88,000 81,000 5,000

4,200 5,500

71,200 409,500 11,000 80,000 304,000

184,600

100,000

242,500 100,900

44,000 70,000 60,900

4

Tessin Waadt .

. .

Wallis Neuenburg . . . .

"aS 0-2 rl<5 1

110,000 228,900 187,300 1,168,400 14,200 139,000 96,100 10,000 60,000 45,000 7,000 45,000 12,000 35,000 30,000 50,000 16,500 90,000 531,400

52,500 975,500

g | Ja 'S 2

433,000 630,000

800

5000 25,000

55,000 65,000

800,000

3000 300,000

60,090

1,881,000 8,171,000 100,000

11,000

169,700

139 1,734,900 350,900 1,930,800 4,184,600

61,400

5000

1200

5400

1,507,700 1,452,600 17,398,000

360,000

3000

Total.

2,214,400 2,153,700 3,125,100 1,005,000 107,000 57,000 65,000 2,391,700 936,400 242,500 212,900 428,500 278,800 1,369,000 71,200 3,739,300 8,886,000 619,000 968,300 66,000 169,700

Lachs.

(Tratta salar L.)

485,000 94,000

Lachsbastard.

127,000

UL

Fluß- und Seeforelle. Bachforelle.

.8 =5 .B Ja (Tratta lacustri« L.) (Tratta fario L.)

y is Ti

80,000 202,400 167,200 1,003,800 72,900 123,400 53,000 40,000 30,000 38,000 84,500

36,000

40,000 65,000

95,400

56,700 39,000

723,800

24,500 80,000 738,600

Lochleventrout.

(Tratta levenensis.)

Lachs (Tratta salar L.)

Bachsaibling.

(Salmo fontinalis.)

Kantone.

Zu Seite 827.

A-usgeset^te Fischchen.

Eingesetzte Eter.

tu

Loohleventront.

(Trutta levenensis.)

Anzahl der Anstalten.

Leistungen der schweizerischen Fischbrutanstalten während der Brutperiode 1896/97.

5,500 9,200

tffj

Salrelinus Namay cash.

= o* %ss f Ä|

1000

3700

Äsche.

Botel.

(Thymallns Felchen.

(Salmo sal- vnlgaris (Coregoni.)

velinos L.)

Nils.)

8,000 15,000

98,400

84,000

40,000 6,000 10,000

BachHecht saibling.

(Esox X Incios L.) Botel.

600,000 400,000 2,260,000 600,000

1,502,400 1,788,600 2,465,500 777,000

75,000

110,000

81,000 50,000 58,000 1,925,500 547,300

40,000

228,100 172,100 307,400 261,100 1,071,700

28,000 349,800 228,100 82,100 214,400 30,000 385,800 65,300 350,700 70,900 229,700 50,500 55,000

770,000 3,000

1,099,500

16,000

14,000 28,000 75,000 1,000

4,000 5,100

Total.

600,800

2000

65,300 300

7,200

264,000 488,000

4800 20,000

1,624,500 7,343,000 90,000

2,995,000 7,906,700 419,700 797,100 55,000 158,300

8,000

158,300

28,995,500 1,434,200 313,200 1,632,000 3,475,400 47,000 4800

1000

4000

1,226,500

976,400 14,366,300

150,000

2000

23,632,800

Summa der unter amtlicher Kontrolle In öffentliche Gewässer ausgesetzten Fischchen.

1,489,900 1,751,600 2,465,500 777,000 81,000 50,000 58,000 1,925.500 547,300 228,100 172,100 307,400 261,100 1,065,600 65,000 2,995,000 7,906,700 418,700 742,500 46,000 158,300

Brutfläche.

Brotglaser.

EierUnterlagen m1. Stück.

52.90 93.45

20.eo 2.00 1.90

10 19 33 10 4

1.80 2.60

35.80 45.15 5.85

21 7 2

11.90

7.05

21.«o 22.T5

2 3 10

2.10 47.45

6.10 21.90

33 34 8

60.90 14.40

12.00

23,512,300 487.eo

196

828 Der Fischereikommission für den Zürcher- und Wallensee bewilligten wir ausnahmsweise einen Beitrag für Anlage eines Fischteiches in den V)Hüttenböschena am Wallensee zur Vermehrung der Nahrung an Weißfischen für die Edelfische dieses Sees.

Vom schweizerischen Konsulat in Christiania erhielten wir das Programm für die internationale Fischereiausstellung in Bergeu 1898, das wir der schweizerischen Fischereizeitung zur Bekanntmachung übermittelten.

-<~DS«-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1897.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1898

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.03.1898

Date Data Seite

665-828

Page Pagina Ref. No

10 018 227

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.