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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erstellung von Unterkunftsräumen in den Befestigungsanlagen bei St. Maurice.

(Vom 21. Oktober 1898.)

Tit.

Von den schußsicheren Unterkunftsräumen der Befestigungswerke von St. Maurice, welche zur Unterbringung der in Bereitschaft oder in Ruhe befindlichen Truppen dienen, sind heute nur die vor sechs Jahren bei Inangriffnahme der Arbeiten in Aussicht genommenen und in dem damaligen Voranschlage berücksichtigten erstellt.

Im Verlaufe der Jahre mußte jedoch nach Ausarbeitung der Verteidigungspläne die Zahl der für die Verteidigung bestimmten Truppen bedeutend vergrößert werden. Hierdurch wurde die Vermehrung der schußsicheren Unterkunftsräume zur absoluten Notwendigkeit.

Da dieselben meist in den Felsen einzusprengen oder durch Beton- und Quaderabdeckung schußsicher zu machen sind, so daß größere Bauarbeiten notwendig werden, so können sie unmittelbar vor oder nach Ausbruch eines Krieges nicht mehr rechtzeitig geschaffen, sondern müssen jetzt schon in Friedenszeit erstellt werden.

Auf den Mangel an genügenden schußsicheren Unterkunftsräumen machte schon die Kommission für die Übergabe der Werke von St. Maurice an das Kommando im November 1894 aufmerksam.

Bei Anlaß der Ratifikation des Übergabsprotokolles im Jahre 1895 bestätigte die allgemeine Befestigungskommission diese Ansicht.

542 Das Kommando von St. Maurice verlangte wiederholt dringend Abhülfe und wird darin von der allgemeinen Befestigungskommission, welche die Frage in eingehende Beratung nahm, auf das angelegentlichste unterstützt.

Die Zahl der heute noch zu errichtenden Unterkunftsräume wurde auf Grundlage der Stärke der Sicherheitsbesatzung und gestützt auf den Verteidigungsplan festgestellt, wobei man sich aber auf ein Minimum beschränkte. Die Räumlichkeiten sollen im allgemeinen als reine Kriegskasernemente dienen, so daß die Einrichtungen möglichst einfach zu halten sein werden mit Ausnahme eines Kasernements für 200 Mann auf Savatan, welches geradezu auch als Friedenskaserne zu dienen haben wird, und eines solchen für 250 Mann auf Dailly, welches, trotzdem dasselbe ganz unterirdisch angelegt werden muß, ebenfalls als Friedenskasernement einzurichten wäre. Es würde damit dem dringenden Bedürfnisse auch für die Friedensübungen entsprochen werden.

Die erforderliche Bausumme beträgt Fr. 1,000,000.

In Hinsicht auf die Dringlichkeit der Erstellung dieser schußsicheren Räumlichkeiten beantragen wir, obige Kreditsumme nach Maßgabe des Fortschreitens der Arbeiten auf die nächsten drei bis vier Jahre zu verteilen.

Bei größerer Ausdehnung der Bauzeit würden sich die jährlich wiederkehrenden allgemeinen Kosten, sowie diejenigen für Bauaufsicht und Bauleitung nur auf kleine Bausummen verteilen, und die Gesamtkosten würden dadurch nicht unerheblich vermehrt.

Außer diesen hauptsächlich für die in Ruhe befindlichen Truppen bestimmten Kasernementen werden wir noch einige Bereitschai'tslokale für die Unterstützungen hinter den Befestigungsfronten zu erstellen haben, wofür ein Posten von Fr. 50,000 jetzt schon im Budget aufgenommen ist, welchen wir durch einige Jahre hindurch beibehalten müssen.

Es liegt in der Natur der Sache, daß weitere Details nicht veröffentlicht werden dürfen, und wir verweisen daher für diese auf den bei den Akten liegenden Specialbericht. Wir glauben auch kaum betonen zu müssen, daß mit der guten Ausrüstung und Bewaffnung der Truppen und mit der Anlage von genügenden Vorräten an Munition und Lebensmitteln für die Kriegsbereitschaft noch nicht alles gethan ist, sondern daß besonders innerhalb der Befestigungen die Sorge für sichere Unterkunft der Truppen von der allergrößten Wichtigkeit ist. Diejenigen Truppen, welche während der Verteidigung eines befestigten Platzes nicht im Dienste stehen, müssen, solange sie sich in Bereitschaftsstellung befinden,

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vor den feindlichen Geschossen geschützt werden und noch viel mehr während der Ruhe, deren sie zur Wiederherstellung ihrer Kräfte bedürfen, um beim ersten Rufe frisch an die Wälle eilen zu können.

Wir empfehlen Ihnen die Annahme des nachfolgenden Entwurfes eines Bundesbeschlusses und benutzen den Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 21. Oktober

1898.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Ruffy.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

544 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Erstellung von Unterkunftsräumen in den Befestigungsanlagen bei St. Maurice.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 21. Oktober 1898, beschließt: Art. 1. Behufs Erstellung von Unterkunftsräumen in den Befestigungsanlagen bei St. Maurice wird dem Bundesrate ein Kredit von Fr. 1,000,000 bewilligt, welcher auf drei bis vier Jahre verteilt werden soll.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erstellung von Unterkunftsräumen in den Befestigungsanlagen bei St. Maurice. (Vom 21. Oktober 1898.)

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1898

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26.10.1898

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