544

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen.

sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Registrators der administrativen Sektion deseidg.. Auswanderungsamtes wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Die Jahresbesoldung beträgt Fr. 3500--4500. Bewerber, welche der deutschen und französischen Sprache mächtig und mit der italienischen einigermaßen vertraut sind, werden eingeladen, ihre Anmeldungen nebst einer kurzen Darstellung ihres Bildungsganges und ihren Zeugnissen vor dem 20. März nächsthin dem Schweiz, politischen Departement (AbteilungAuswanderungswesen)) einzureichen.

B e r n , den 28. Februar 1898.

Schweiz, politisches Departement.

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Demission des bisherigen Inhabers ist die Stelle des Ober-Fortmechanikers im Fort Airolo wieder zu besetzen. Je nach der Besetzung dieser Stelle wird diejenige des Unteroffiziers des Materiellen im Fort Bätzberg frei.

Besoldung für beide Stellen Fr. 1200--3500.

Unteroffiziere, welche sich um eine dieser Stellen bewerben wollen, haben ihre Anmeldungen nebst Ausweis über ihre Fachansbildung bis zum 5. März nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 18. Februar 1898.

Schweiz. Militär département.

545

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzlisten der Inventarkonirolle des Oberkriegskommissariates wird anmit zur Besetzung ausgeschrieben. Besoldung nach Gesetz.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 15. dieses Monats schriftlich einzureichen.

Bern, den 1. März 1898.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission ist die Stelle des Sekretärs für das Polizeiwesen bei dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement neu zu besetzen. Die Jahresbesoldung beträgt Fr. 5000--7000.

Bewerber um diese Stelle haben sich über juristische Bildung, Kenntnis der Landessprachen, sowie praktische Erfahrungen auf dem Gebiete des Strafnnd Polizeiwesens auszuweisen.

Anmeldungen sind bis zum 5. März nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 15. Februar 1898.

Eid g. Justiz- und Polizeidepartement.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Parkett-, Schlosser-, Maler- und Tapeziererarbeiten für das Militärverwaltungsgebäude und das Beamtenwohnhaus in Andermatt werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Direktion der eidg. Bauten in Bern (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 97), sowie den 2. und 3. März auch im Postgebäude in Luzern (Zimmer Nr. 32) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Bauarbeiten in Andermatt" bis und mit dem 8. März nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 25. Februar 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

546

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Arbeiten für Erstellung eines neuen Zollgebäudes In Krlesern werden en bloc zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen, Voransmaß- und Preisangebotformulare liegen im Zollbureau Kriesern und im eidgenössischen Baubureau in Zürich (Klausiusstrasse 6) zur Einsicht auf. Mittwoch den 2. März wird ein Beamter der unterzeichneten Verwaltung im Zollbureau Kriesern sein, behufs Auskunfterteilung an die Interessenten.

Die Offerten sind verschlossen und frankiert, mit der Aufschrift: ,,Angebot für Zollgebäude Kriesern " versehen, bis und mit 9. März nächsthin der unterzeichneten Verwaltung einzusenden.

B e r n , den 23. Februar 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Einnehmer beim Nebenzollamt Allschwil. Anmeldung bis zum 12. Maria 1898 bei der Zolldirektion in Basel.

2) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 15. März 1898 bei der Kreispostdirekton in Genf.

3) Postens in Sitten.

Anmeldung bis zum 15. März 1898 bei der Kreispostdirektion in 4) Briefträger in Romont.

J Lausanne.

5) Briefträger und Bote in Twann (Bern). Anmeldung bis zum 15. März 1898 bei der Kreispostdirektion in Neuen bürg.

6) Zwei Postcommis in Basel. Anmeldung bis znm 15. März 1898 bei der Kreispostdirektion in Basel.

547 7) Zwei Dienstchefs beim Hauptpostbureau Zürich.

8) Zwei Postcommis in Zürich.

Anmeldung his zum 15. März 9) Mandatträger beim Postbureau 1898 hei der Kreispostdirektion in Zürich 6 (Außersihl).

Zürich.

10) Paketträger beim Postbureau Zürich 6 (Außersihl).

11) Briefträger in Seebach (Zürich).

12) Telegraphist und Telephonist in Bremgarten, Aargau. Jahresgehalt Fr. 300, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Pr. 960 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 12. März 1898 hei der Telegrapheninspektion in Ölten.

13) Telegraphist in Trimmis, Graubünden. Jahresgehalt Fr. 260, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 12. März 1898 hei der Telegrapheninspektion in Chur.

1) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Troinex (Genf).

2) Briefträger in Nyon.

3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Choëx (Wallis).

4) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Vulliens (W aadt).

5) Postablagehalter, Briefträger und Bote in La Chaux (Waadt).

6) Postablagehalter und Briefträger in Marly-le-Grand (Freiburg).

Anmeldung bis zum 8. März 1898 bei der Kreispostdirektion in Genf.

Anmeldung bis zum 8. März 1898 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

7) Hauswart für das Postgebäude in Zürich.

Anmeldung bis zum 8. März 1898 bei der Kreispostdirektion in 8) Briefträger in Bülach.

Zürich.

9) Mandatträger beim Postbureau Winterthur.

10) Zwei Postcommis in Buchs-Bahnhof. Anmeldung his zum 8. März 1898 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) Telegraphist in Obersaxen (Grauhünden). Jahresgehalt Fr. 200, nehst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 5. März 1898 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

12) Telegraphist in Marly-le-Grand (Freiburg). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 5. März 1898 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

13) Telegraphist in Genf.

Jahresgehalt gemäß Bundes14) Zwei Telegraphisten in Lausanne.

gesetz vom 2. Juli 1897 Anmel6 ' T , · , p Y , düng his zum 5. März 1898 bei 15) Telegraphist in Yverdon.

der Telegrapheninspektion in Lau16) Telegraphist in Brig.

sänne.

548 17) Telegraphist in Luzern. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 5. März 1898 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

18) Telegraphist in Neuhausen (Schaffhausen). Jahresgehalt Fr. 400, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 5. März 1898 bei der Tolegrapheninspektion in Zürich.

19) Telegraphist in Frauenfeld. Jahresgehalt gemäß Bandesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 5. März 1898 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

20) Telegraphist in Davos-Platz. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 5. März 1898 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

21) Telegraphist in Bellinzona. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 5. März 1898 bei der TelegraphenInspektion in Bellinzona.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

le 9.

Bern, den 2. März 1898.

II. Réglemente and Tarifvorschriften.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

189. C9/9g) Teil J, Abteilung B, der belgisch-deutschen Verbandsgûtertarife. Nachtrag I.

Zum Verbandsgütertarif für die belgisch-deutschen Eisenbahnverbände, Teil I, Abteilung ß, vom 1. September 1896, tritt am 1. März 1898 ein Nachtrag I in Geltung. Derselbe enthält Änderungen der allgemeinen Tarifvorschriften, Änderungen und Ergänzungen der Güterklassifikation und des Nebengebührentarifs, sowie Berichtigungen.

Straßburg, den 22. Februar 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

190. (9/9s) Personentarif R H B -- V S B, vom i. Januar 1886.

Kündigung.

Der obgenannte Tarif wird hiermit auf 31. Mai 1898 gekündigt. Bezüglich dessen Ersetzung wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

St. Gallen, den 28. Februar 1898.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

83

191. (9/98) Distanzenzeiger Heiden -- V S B, AB, T TB etc., vom 15. Juli 1887. Kündigung.

Der obgenannte Distanzenzeiger wird hiermit auf 31. Mai 1898 gekündigt.

Über dessen Ersatz wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

St. Gallen, den 28. Februar 1898.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

192. (9/os) Personen- und Gepücktarif V SB -- T T B, vom i. März 488.9. Kündigung.

Der obgenannte Tarif wird hiermit auf 31. Mai 1898 gekündigt. Bezüglich dessen Ersetzung wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

St. Gallen, den 28. Februar 1898.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

193. ( 9 /9s) Tarif für die direkte Beförderung von Personen zwischen der Rorschach-Heiden-Bergbahn einerseits und Stationen der Jura-Simplon-Bahn und der Schweiz. Centralbahn anderseits.

Mit 15. März 1898 tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Bern, den. 22. Februar 1898.

Direktion der Jara-Simplon-Bahn.

IV, Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

194. (9/9s) Gütertarif für den südösterreichisch-ungarisch-deutschen Verkehr.

Auf den 15. März 1898 tritt für den südösterreichisch-ungarisch-deutschen Güterverkehr ein neuer Tarif in Kraft. Derselbe besteht aus einem Teil I.

enthaltend die reglementarischen Bestimmungen, die Tarifvorschriften una die Warenklassifikation, und aas einem Teil 11, enthaltend die Taxtabellen.

In letzteren sind Taxen enthalten für unsere Stationen Basel, Konstanz, Schaffhausen und Singen.

Durch den obigen Tarif wird der seitherige vom 1. Dezember 1888 nebst Nachträgen aufgehoben und ersetzt. Soweit jedoch der neue Tarif Erhöhungen bringt, bleiben die seitherigen Taxen bis 20. April 1898 noch in Kraft.

Der Verkaufspreis des Teiles I beträgt Fr. l, derjenige des Teiles II Fr. 1. 25.

Zürich, den 1. März 1898.

. ' Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

84

195.

(9/9s) Bayerisch-schweizerischer Güterverkehr. Ausnahmetaxen für den Transport von Kohlen-Elektroden.

Am 15. März 1898 treten für den Transport von Kohlen-Elektroden in Wagenladungen von 10000 kg. aus Bayern nach der Schweiz via Lindau folgende Ausnahmefrachtsätze in Kraft: Von Nürnberg C Ti Nürnberg 0 B Röthenbach b/Lauf nach cts. für 100 kg.

Alt-Solothurn . . .

308 309 313 Luterbach . . . .

304 305 309 Genf 474 475 479 Vernayaz 486 487 491 Zürich, den 1. März 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

196. ( 9 /9g) Württembergisch-schweizerischer Güterverkehr. Übertragung der Taxen der bayerischen Station Neuulm auf Ulm, Station der württembergischen Staatseisenbahnen.

Die mit dem neuen Gütertarif Bayern -- N 0 B und Bötzbergbahn am 1. März 1898 in Kraft tretenden Taxen für den Verkehr mit der Station Neuulm finden vom 20. März 1898 an auch im Verkehr mit Ulm, Station der württembergischen Staatseisenbahnen, Anwendung, soweit nicht im Heft l des Teiles 11 der württembergisch-schweizerischen Gütertarife vom 1. Mai 1891 billigere Taxen für den Verkehr mit Ulm enthalten sind.

Zürich, den l, März 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

197. (9/9s) Teil 11, Heft 2, erste Abteilung, der norddeutschschweizerischen Gütertarife. Kündigung von Taxen.

Die im obgenannten Tarif heft, gültig vom 5. Juni 1897 an, enthaltenen Taxen für die Stationen der Schweiz. Südostbahn werden hiermit auf den 5. Juni 1898 gekündigt. Ober den Ersatz dieser Taxen erfolgt deiner Zeit besondere Publikation.

Zürich, den 24. Februar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

198. (9/9s) Gütertarif Basel S C B -- badische Bahnen, Bodenseeuferstationen und Station Friedrichsfeld der Main-NeckarBahn, vom 15. August 1895.

Die Taxen des Ausnahmetarifes Nr. 5, Abteilung b, für Sprit und Spiritus werden auf den 16. März 1898 aufgehoben und durch nachstehende ersetzt: 85

per 100 kg.

Bruchsal -- Basel S C B Mark 0,586 Heidelberg Hauptbahnhof -- · ,, ,, ,, 0,656 Karlsruhe Hauptbahnhof -- ., ,, ,, 0,546 ,, Rangierbahnhof -- ,, ,, 0,546 ,, Westbahnhof -- ,, ,, 0,556 Mannheim -- ,, ,, ,, 0,580 Mühlburg ,, ,, 0,556 Im weitern werden diejenigen der Abteilung a des gleichen Ausnahmetarifes anf den 31. Mai 1898 ohne Ersatz aufgehoben.

Basel, den 1. März 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

199. (9/9s) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. ab Genf transit, Vallorbes transit, Verrières transit und Lode transit nach der Schweiz, vom i, September 1889. Taxen für Fräschels.

Mit Gültigkeit vom 16. März 1898 wird auf Seite 5 des obgenannten Tarifes die Station Fräschels mit nachstehenden Taxen einbezogen: Genf transit Vallorbes transit Verrières transit Lode transit Grappe I nnd II Gruppe I--V Taxen pro 100 Kilogramm in Centimes

Fräschels 72 Bern, den 1. März 1898.

53

51

52

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

Rückvergütungen.

9

200. ( /9s) Transporte von Eisenbahnschienen Basel S C B transit /Hörde/ -- Rolle.

Pur die Beförderung von Eisenbahnschienen in Wagenladungen von 10000kg. oder dafür zahlend, mit Herkunft von Horde, tritt mit 16. Mars 1898 ein im Rückvergütungswege anwendbarer Prachtsatz Basel S C B transit -- Rolle von Fr. 15. 26 pro Tonne in Kraft.

Bern, den 1. März 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

201. (9/9s) Schweizerisch-italienischer Güterverkehr via Gotthard.

Rückvergütung für kondensierteMilch..

Für Frachtgutsendungen von kondensierter Milch in Ladungen von mindestens 5000 kg. pro Wagen und Frachtbrief oder hierfür zahlend, welche vom 16. März 1898 an ab über Zng und Luzern hinaus gelegenen Stationen via 86

Pino direkt nach Genua (inkl. Ladestellen) transit und via Chiasso direkt nach Venedig transit abgefertigt und von da per Schiff weiterbefördert werden, gewähren wir auf den gegenwärtigen schweizerischen Scbnittsätzen der allgemeinen Wagenladungsklasse A des schweizerisch-italienischen Gütertarifs gegen monatliche Vorlage der Originalfrachtbriefe und der Verladungscertifikate der Schiffsgesellschaften folgende Rückerstattungen: Pino transit Chiasso transit (per Genua transit) (per Venedig transit) Centimes pro 100 Kilogramm

Zug transit Luzern transit

19 20

. . . .

22 23

Luzern, den 1. März 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

202. ( 9 /9s) Interner badischer Gütertarif.

Gütertarif Basel S C B -- bad. Bahn etc. Ergänzungen.

Mit Wirkung vom 1. März 1898 werden die in den Rheinhafenstationen ans zu Schiff daselbst eingegangenen Steinkohlen, hergestellten Briquettes in folgende Ausnahmetarife einbezogen: 1. Ansnahmetarif Nr. 30 des badischen Binnengütertarifs, 2. Ansnahmetarif Nr. 27 des Gütertarifs Basel S C B -- badische Staatseisenbahnen.

Nähere Auskunft erteilen die Abfertigungsstellen nnd das Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 19. Februar 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

203. (9/9s) Badisch-bayerischer Gütertarif. Nachtrag X.

Mit Gültigkeit vom 20. Februar 1898 ist zum badisch-bayerischen Gütertarif vom 1. Juni 1891 der Nachtrag X erschienen. Durch denselben werden in der Hauptsache die badischen Stationen Mingolsheim nnd Ringsheim, die Stationen der süddeutschen Eisenbahngesellschaft Edingen nnd Wieblingen, sowie die bayerische Station München Rangierbahnhof in den Tarif einbezogen.

Exemplare des Nachtrags können durch unsere Güterstellen unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 19. Februar 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

87

201. (9/9s) Heft 8 der südwestdeutschen Nacktrag II.

Verbandsgütertarife.

Mit Wirkung vom 1. März 1898 finden die im Nachtrag II zum Heft 8 des Verbandsgütertarifs (Baden -- Pfalz) für den Verkehr mit Schaffhausen transit vorgesehenen Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 40 für Getreide u. B. w.

zur Ausfuhr anch Anwendung auf den Verkehr nach Schaffhansen loco.

Karlsruhe, den 23. Februar 1898.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

205. ( 9 /9s) Teil II des Gütertarifes zwischen Stationen deutscher Eisenbahnen und der Prinz Heinrichbahn. Nachtrag U.

Zu dem Gütertarif zwischen Stationen deutscher Eisenbahnen und der Prinz Heinrichbahn kommt am 1. April 1898 der Nachtrag II zum Teil II zur Ausgabe. (Gratis). Derselbe enthält ein anderweites Warenverzeichnis znr Ziffer 4 des Ausnahmetarifes Nr. l für Holz und sonstige Änderungen der bisherigen Bestimmungen.

Straßurg, den 21. Februar 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

206. (9/9s) Ausnahmetarif Nr. 19 für Sprit und Spiritus im norddeutsch-hessisch-südwestdeutschen Verkehr. Taxänderungen.

Im norddeutsch-hessisch-südwestdeutschen Verbände sind am 20. Februar 1898 an Stelle der für Wagenladungen von 10 000 kg. vorgesehenen Frachtsätze des Ausnahmetarifs 19 (Sprit und Spiritus znr Ausfuhr) neue Frachtsätze eingeführt und weitere Versandstationen des Bezirks Âltona in den Ausnahmetarif aufgenommen worden. Die bisherigen Sätze für Sendungen von 5000 kg. werden am 1. Mai 1898 aufgehoben.

Straßburg, den 23. Februar 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen In Elsass-Lothringen.

207. (9/9si Ausnahmetarif für Getreide etc. ab norddeutschen Stationen nach Basel loco und transit. Ergänzung.

In den Ausnahmetarif für die Beförderung von Getreide u. s. v. von norddeutschen Stationen nach Basel loco und transit u. s. w. zur Ausfuhr nach der Schweiz und darüber hinaus, vom 1. Januar 1397, sind mit Gültigkeit vom 25. Januar 1898 ab Frachtsätze für den Versand von gewissen Stationen der Bezirke Elberfeld, Hannover und Münster und der braun88

schweigischen Landeseisenbahngesellschaft nach Basel loco und transit aufgenommen worden. Nähere Auskunft erteilt die Güterabfertigungsstelle in Basel.

Straßburg, den 24. Februar 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 24. Februar 1898: 88. Nachtrag II zu Heft 2 des Teiles IV (Ausnahmetarif für Holz) der österreichisch - ungarisch - französischen Verbandsgütertarife, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

Genehmigt am 28. Februar 1898 : 89. Entwurf II eines Nachtrages 2 zum Ausnahmetarif für die Beförderung bestimmter Frachtgüter in Wagenladungen zwischen belgischen und niederländischen Hafenstationen transit einerseits und Mailand, sowie Tarin anderseits via Gotthard, enthaltend einige Änderungen und Ergänzungen.

Genehmigt am 1. März 1898: 90. Nachtrag i zum Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr J N und P S Ch -- Regional des Brenets, S Ch und N C B, enthaltend neue Abonnementstaxen.

91. Ausnahmetarif Nr. IV für Getreide, Hülsenfrüchte, Mahlprodukte etc.

im kombinierten Schiffs- und Bahnverkehr ab Stationen der ersten k. k.

priv. Donaudampfschiffahrtsgesellschaft nach solchen der schweizerischen Eigenbahnen.

92. Ausnahmetarif Nr. IV für Getreide, Hülsenfrüchte, Mahlprodukte etc.

im kombinierten Schiffs- und Bahnverkehr ab Stationen der ungarischen Fluß- und Seeschiffahrtsaktiengesellschaft nach solchen der schweizerischen Eisenbahnen.

93. Änderung der Taxen des Ausnahmetarifes Nr. 5, Abteilung 6, für Sprit und Spiritus, enthalten im Gütertarif für den Verkehr Basel S C B -- bad. Bahn, Bodenseeuferstationen und Friedrichsfeld M N B.

94. Nachtrag 2 zum Tarif commun (G. V.) Nr. 205 für Rundreisebillete im französisch-schweizerischen Verkehr, enthaltend verschiedene Änderungen.

95. Taxermäßigung für den Transport von Eisenhahnschienen in Wagenladungen von 10 WO kg. ab Basel S C B, mit Herkunft von Horde (Eisenbahndirektion Essen), nach Bolle.

96. Nachtrag l zum Distanzenzeiger zur Taxberechnung hei Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, Reisegepäck und Expreßgut im Verkehr S C B -- N 0 B, V S B, T T B, S 0 B, R H B, A B, Rh B, A Str B und P W B, enthaltend verschiedene Änderungen.

89

97. Rückvergütung auf Transporten von kondensierter Milch in Ladungen von 5000 kg. ab Zug transit und Luzern transit nach Chiasso transit (Venedig transit) und Pino transit (Genua transit), mit Vorbehalt.

98. Entwurf II znm Nachtrag I zum Eeglement für Personentransport der Genfer Schmalspurbahnen.

99. Entwurf zu Teil I für den südösterreichisch-ungarisch-deutschen Güterverkehr, rücksichtlich des Verkehrs mit den badisch-schweizerischen Grenzstationen Basel, Konstanz, Schaffhausen und Singen, mit Vorbehalt.

100. Entwurf zu Teil II für den südösterreichisch-ungarisch-deutschen Güterverkehr, rücksichtlich des Verkehrs mit den badisch - schweizerischen Grenzstationen Basel, Konstanz, Schaffhansen und Singen.

101. Aufnahme von Frachtsätzen für die Station Fräschels im Verkehr mit Genf transit, Vallorbes transit, Verrières transit und Locle transit in den Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. im Verkehr Genf transit, Vallorbes transit, Verrières transit nnd Locle transit -- schweizerische Eisenbahnen.

102. Ansnahmetaxen für den Transport von Kohlenelektroden in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Nürnberg C B, Nürnberg 0 B nnd Röthenbach (bei Lanf) nach Alt-Solothurn, Luterbach, Genf und vernayaz.

103. Übertragung der im Heft l der bayerisch-schweizerischen Gütertarife vom 1. März 1898 enthaltenen Taxen für den Verkehr mit Neu-Ulm (bayerische Staatsbahn) auf die im Heft l des Teiles II der württembergischschweizerischen Gütertarife enthaltene Station Ulm (Station der württembergischen Staatsbahnen), soweit für letztere nicht billigere Taxen bestehen.

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