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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Stellen-Ausschreibungen.

Departement des Innern.

Eidgenössische polytechnische Schule in Zürich.

Vakante Stelle: Professur für Wasserbau an der Ingenieurabteilung.

Erfordernisse: Auskunft über Erfordernisse, Gehalt etc. etc.

Besoldung : > erteilt die nachbezeichnete Anmeldestelle.

Anmeldungstermin 30. November 1898.

Anmeldung an: Den Präsidenten des Schulrates des eidg. Polytechnikums : H. Bleuler in Zürich.

Justiz- und Polizeidepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Kanzlist II. Klasse.

Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

Saubere Handschrift.

Besoldung : Fr. 2000--3500.

Anmeldungstermin: 10. Dezember 1898.

Anmeldung an: Justiz- und Polizeidepartement.

Vakante Stelle:

Ingenieur I. Klasse des eidg. Amtes für geistiges Eigentum.

Erfordernisse : Maschinentechnische Hochschulbildung, Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

Erwünscht: Berufspraxis, elektrotechnische Bildung, Kenntnis der italienischen Sprache.

Fr.

4000 bis 5500.

Besoldung : Anmeldungstermin : 30. November 1898.

Anmeldung an: Justiz- und Polizeidepartement.

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Militärdepartement.

Kanzlist II. Klasse der Militärkanzlei.

Tüchtige allgemeine Bildung, Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

Besoldung : Fr. 2000 bis 3500.

Anmeldungstermin; 30. November 1898.

Militärdepartement.

Anmeldung an: Bemerkungen : Diensteintritt 1. Januar 1899.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Vakante Stelle: Kreisinstruktor.

Besoldung: Fr. 5000 bis 7000.

Anmeldungstermin : 30. November 1898.

Anmeldung an: Militärdepartement.

Finanz- und Zolldepartement.

Alkoholverwaltung.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin Anmeldung an:

Vakante Stelle:

Kopist beim Centralamt der Alkoholverwaltung.

Kenntnis der französischen und der deutschen Sprache, schöne Handschrift.

Bis Fr. 2500.

30. November 1898.

Alkoholverwaltung.

Kanzlist II. Klasse beim Depot der Alkoholverwaltung in Delsberg.

Kenntnis der deutschen und namentlich der Erfordernisse : französischen Sprache.

Besoldung: Fr. 2000 bis 3500.

Anmeldungstermin 30. November 1898.

Alkoholverwaltung.

Anmeldung an:

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Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche seh r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Palle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) jPosthalter in Seegräben (Zürich). Anmeldung bis zum 29. November 1898 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

2) Briefträgerchefgehülfe in Lausanne. Anmeldung bis zum 6. Dezember 1898 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Büttikon (Aargau). Anmeldung bis zum 6. Dezember 1898 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

4) Postablagehalter in Seebach (Zürich). Anmeldung bis zum 6. Dezember 1898 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Telegraphist in Mordes (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 6. Dezember 1898 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Postcommis in Basel.

\ Anmeldung bis zum 29. Nov.

2) Bureaudiener beim Postbureau ? 1898, bei der Kreispostdirektion in Olten-ßahnhof.

J Basel.

3) Zwei Briefträger in Emmenbrücke (Lnzern). Anmeldung bis zum 29. November 1898 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

4) Postcommis in Zürich.

\ ,,_ l Anmeldung bis zum 29. Nov.

5) Zwei Briefträger m Baar.

J ig98 bei der Kreispostdirektion in 6) Briefträger in Unterägeri (Zug). l Zürich.

7) Telegraphist in Meyrin (Genf). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. November 1898 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

8) Telegraphist und Telephonist in Laufenburg. Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 340 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 29. November 1898 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

9) Telegraphist in Zürich. Anmeldung bis zum 29. November 1898 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

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Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eiaenbalmdepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

Ns 47.

Bern, den 23. November Ì898.

I, Allgemeines.

47

902. ( /9s) Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Schweiz. Nordostbahn, und der GeneraldirektioB der großherzoglich badischen Staataeisenbahnen ist das Wertverhältnis der deutschen MarkwäJvrung zur Frankenwab/rwng und umgekehrt für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen und die Stationen der badischen Staatseisenbahnen auf Schweizergebiet vom 17. November 1898 an bis auf weiteres wie folgt festgesetzt worden: l Mark = 124,38 Centimes, l Franken = 80,4 Pfennig.

III. Personen- and Gepäokverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

903. (47/98) Personentarif und Distanzenzeiger F W -- V S B, A B, A Str B und Rh B. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 7. Dezember 1898 wird obgenannter Tarif durch die Taxen und Diatanzen für die Beziehung Matzingen -- Heiden über FrauenfeldRomanshorn ergänzt.

Frauenfeld, den 16. November 1898.

Direktion der Strasseiibahu FrauenfeldVWyl.

397

IV, Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

904. (47/98) Gütertarif Basel S C B -- badische Bahnen, Bodenseeuferstationen und Station Friedrichsfeld der Main-NeckarBahn, vom 15. August 1895.

Am 1. Dezember 1898 wird die Station Asbach in Baden für den Güterverkehr eröffnet.

Vom gleichen Tage ab treten die im Nachtrag IV für diese Station enthaltenen Frachtsätze in Eraft.

Auf Seite 2 des Nachtrages IV sind daher die bei Asbach in Baden angebrachten zwei Sterne -nebst der zugehörigen Anmerkung zu streichen.

Basel, den 16. November 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

Ausnahmetaxen.

905.

47

906.

47

( /9s) Ausnahmetaxen für frisches Obst im norddeutschschweizerischen Verkehr.

Die in Nr. 40 des Publikationsorgans vom 5. Oktober 1898, unter Position 784, auf den 30. November 1898 gekündigten Ausnahmetaxen für frisches Obst ab schweizerischen Stationen nach Leipzig bleiben noch bis 31. Dezember 1898 in Kraft.

Basel, den 16. November 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

C. Transitverkehr.

( /9g) Belgisch-italienischer Güterverkehr via Gotthard.

Transporte von Wolle etc. ab Mouscron nach Italien.

Mit Gültigkeit vom 7. Dezember 1898 an gelangen für direkte Sendungen von Wolle, Kunstwolle, Wollabfällen und Kammzng in Wagenladungen ab Mouscron nach Italien via Gotthard auf den außeritaliemschen Strecken folgende ermäßigte Taxen zur Einführung: 5000 kg.

Von Mouscron nach

10000 kg.

Pino Chiasso Pino Chiasso transit transit transit transit f lir

Wolle, gewaschene und ungewaschene, Kunstwolle und Wollabfälle . . .

Wolle, gekämmte (Kammzng) . . .

398

56. 30

1000 kg in Franke n

59. 10

47. 10 47. 10

49. 40 49. 40

Bei Umkartiernng der Sendungen in Pino transit bezw. Chiasso transit kommt außerdem für Kammzug eine Reexpeditionsgebühr von 75 Cts. und für die übrigen Artikel eine solche von 50 Cts. pro 1000 kg. zur Berechnung.

Lueern, den 15. November 1898.

Direktion der Uotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

(*7/9s) Eröffnung der Station Asbach für den ganzen badischen Tierverkehr.

Mit Wirkung vom 1. Dezember 1898 wird die Station Asbach, die bisher nur dem Verkehr von einzelnen Stücken Kleinvieh gedient hat, für den inneren badischen Tierverkehr ohne Einschränkung eröffnet.

Karlsruhe, den 17. November 1898.

Oeneraldirektiou der grossherzoglich badischeu Staatseisenbahnen.

907.

(47/9s) Gütertarif badische Staatsbahnen -- badische Nebenbahnen im Privatbetrieb. Ergänzung.

Am 14. November 1898 sind die Stationen der schmalspurigen Nebenbahn Karlsruhe-Ettlingen-Herrenalb (Albthalbahn) für den Güterverkehr eröffnet worden. An dem genannten Tage treten daher die im Nachtrag III zum Gütertarif badische Staatsbahnen -- badische Nebenbahnen im Privatbetrieb enthaltenen Entfernungen mit der Maßgabe in Kraft, daß die für Beiertheim eingestellten Entfernungen nur für Wagenladunsgüter und jene für Karlsruhe Meßplatz nur für Stückgut und für Ladungen in gedeckten Wagen gelten. Die Station Marxzell, welche eine Stirnrampe erhalten hat, wurde in die Zusatzbestimmnngen zu § 49 der Verkehrsordnung aufgenommen.

Diese Ergänzung ist gemäß den Vorschriften unter Ia daselbst genehmigt worden.

Karlsruhe, den 16. November 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

908.

909. ( 4 '/98) Ausnahmetarif für Eis im südwestdeutschen Verbandsverkehr. Verlängerung der Gültigkeit.

Für den südwestdeutschen Verbandsverkehr ist die Gültigkeitsdauer des Ausnahmetarifs für Eis in vollen Wagenladungen bis zum 31. Dezember 1898 verlängert worden.

Straßburg, den 15. November 1898.

Qeneraldirektioii der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

399

910. (47/98) Tarif für Maschinen, Garne, Gewebe etc. ab nordfranzösischen Stationen nach Basel.

Direkte Tarife für die Beförderung von Maschinen, Maschinenteilen, Garnen, Geweben, Kammzug, Abfallen von Wolle und Baumwolle Rohglasplatten und Fensterglas von einzelnen nordfranzösischen Stationen nach Basel über Alt-Münsterol und Delle sind am 1. November 1898 in Kraft getreten.

Straßburg, den 11. November 1898.

«eneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Ausnahmetaxen für Korksteine. Vom 1. Jan. 99 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 99, werden für den Transport von Korksteinen in Ladungen von 10000 kg. folgende Kartierungssätze gewährt: Von Mödling nach Cts. pro 100 kg.

Bregenz tr., Buchs tr. und Lindau tr 209 St. Margrethen tr 213 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 132, v. 17. Nov. 98.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 19. November 1898: 592. Nachtrag I zum Anhang des Ausnahmetarifs Nr. 6 für Getreide etc.

ab Pino transit und Chiasso transit.

Genehmigt am 22. November 1898 : 593. Entwurf II eines Distanzenzeigers zur Taxberechnung bei der Beförderung von Reisegepäck und Expreßgut von Gesellschaften und Schulen etc. im Verkehr N 0 B und Bötzbergbahn -- R H B.

594. Nachtrag II zum Tableau für die durch die internationale Gesellschaft für Schlafwagen und für die internationalen europäischen Expreßzüge zu erhebenden Zuschlagstaxen bei Beförderung von Reisenden in Schlafwagen im französisch-schweizerisch-österreichischen Verkehr.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. November 1898 dem Antrag der Präsidialverwaltung des schweizerischen Eisenhahnverbandes, den Artikel ,,Sicherheitssprengstoff der Güttlerschen Pulverfabriken" mit nachstehend verzeichneten besondern Bedingungen unter die in Anlage V zum Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und 400

Dampfschiffunternehmungen, vom 1. Januar 1894, enthaltenen nur bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Güter aufzunehmen, die Genehmigung erteilt: 1. (') Die Patronen sind in luftdicht verschlossene Blechbüchsen und letztere in starke Holzkisten zu verpacken.

(2) Mit Paraffin oder Ceresin getränkte Patronen können auch durch eine feste Umhüllung von Papier in Pakete vereinigt werden. Ferner dürfen Patronen, die nicht so getränkt sind, bis zum Gewichte von 2 Kilogramm in Pakete vereinigt werden, die durch einen Überzug von Ceresin und Harz völlig von der Luft abgeschlossen sind. Die Pakete sind in haltbare hölzerne Kisten oder Tonnen, deren Fugen so gedichtet sind, daß ein Ausstreuen nicht stattfinden kann, fest zu verpacken.

(3) Jede Kiste oder Tonne darf höchstens 50 Kilogramm Patronen enthalten.

2. Die Kisten und Tonnen müssen mit einer den Inhalt deutlich kennzeichnenden Aufschrift versehen sein.

3. (') Jeder Sendung muß eine vom Fabrikanten und einem vereideten Chemiker ausgestellte Bescheinigung über die Art des Sprengstoffes und über die Beachtung der unter Ziffer l und 2 getroffenen Vorschriften beigegeben werden.

(s) Eine gleiche Bescheinigung ist von dem Absender auf dem Frachtbriefe unter amtlicher Beglaubigung der Unterschrift auszustellen.

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1898

Année Anno Band

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49

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.11.1898

Date Data Seite

202-204

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10 018 547

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