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Schweizerisches Bundesblatt.

50. Jahrgang. Y.

Nr. 49.

23. November 1898.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Bericht der

nationalrätlichen Alkoholkommission über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung pro 1897.

(Vom 11. November 1898.)

Tit.

I. Einleitung.

Über die Verwendung von 1/10 des Monopolgewinnes zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen seitens der Kantone (Art. 32bis der Bundesverfassung und Art. 13 des Alkoholgesetzes) ist seitens des Bundesrates ein besonderer Bericht erstattet und von den eidgenössischen Räten speciellen Kommissionen überwiesen worden.

II. Gesetzgebung.

Im Monate April 1897 hat eine zweite Konferenz von Kantonsdelegierten mit dem Finanzdepartement stattgefunden. Die Beratung über gemeinsame Vorschriften und Anordnungen betreffend die Ausübung der Alkoholpolizei, sowie die Fabrikation und den Verkauf des monopolfreien Branntweins bildeten den Gegenstand der Verhandlungen ; auch die Revision des Art. 8 des Alkoholgesetzes wurde eingehend besprochen. Sowohl die Bundesverfassung als das Alkoholgesetz überträgt den Kantonen gewisse Rechte betreffend die Ausübung und Besteuerung des Kleinhandels gebrannter Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. V.

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Wasser und auferlegt ihnen Pflichten mit Bezug auf die Beaufsichtigung der monopolfreien Brennerei und die Überwachung des Kleinhandels. Auf diesen Gebieten kann somit der Bund nicht nach freiem Ermessen walten ; die Kantone aber fassen ihre Rechte und Pflichten in verschiedener Weise auf, und demgemäß sind auch ihre Anordnungen sehr verschieden. Um nun die gute Ausführung des Alkoholmonopoles zu "fördern und in das Vorgehen der Kantone mehr Einheit zu bringen, ist die neue Institution der Konferenzen mit den Kantonsdelegierten ins Leben getreten. Wenn auch die sichtbaren Resultate dieser Einrichtung nur langsam und allmählich zu Tage treten, so halten wir letztere dennoch für eine sehr nützliche. Die Konferenzprotokolle werden gedruckt und den Kantonsregierungen, sowie den ständigen Alkohokommissionen zugestellt.

Das Postulat Hochstraßer-Häbeiiin giebt heute zu keinen Bemerkungen Veranlassung. Dasselbe ruft einer Gesetzesrevision,, welche von den zuständigen Organen gegenwärtig vorbereitet wird.

Ein zweites Postulat, welches noch anhängig ist, betrifft den Erlaß eines Organisationsgesetzes über die Alkoholverwaltung und kann seine Erledigung erst finden, wenn die Gesetzesrevision durchgeführt ist.

III. Organisation und Personelles.

Die Anzahl der Beamten, Angestellten und Arbeiter ist sich gleich geblieben; es sind ihrer im ganzen 76, wovon 32 bei der Centralverwaltung an der Bundesgasse und im Chemiegebäude in der Länggasse arbeiten, 10 den Kontrolldienst versehen und die übrigen in Delsberg, Burgdorf und Romanshorn funktionieren.

Die Ausgaben decken sich ziemlich genau mit dem Budget, sind aber Fr. 30,000 höher als die Rechnung von 1896. Von diesem Betrage entfallen Fr. 20,000, also 2/a, auf die Regiedepots und die Rektitikationsanstalt, weitere Fr. 5500 auf die Mietdepots.

Das Anwachsen dieser Ausgabeposten ist hauptsächlich verursacht durch die Vorausbezahlung mehrjähriger Prämien für die Feuerversicherung.

Eine Mehrausgabe von Fr. 7000 gegenüber der Rechnung von 1896 zeigt das Centralamt; es ist das im wesentlichen eine Folge der1 erstmaligen Ausrüstung des neuen Chemiegebäudes und der Neuanstellung eines Kanzlisten zur Besorgung der von der

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Konferenz der Kantonsdelegierten beschlossenen statistischen Arbeiten über den Verkauf des Brennsprits.

IV. Einkauf.

A. Inlandsware.

Im Jahre 1897 wurden von der Inlandsbrennerei 25,740 Metercentner bezogen, welche Zahl 23 °/o des Landesverbrauchs von Alkohol repräsentiert. Letzterer betrug im ganzen 112,522 Metercentner, nämlich 63,594 Metercentner Trinksprit und 48,928 Metercentnei Denaturierungsware. Der Durchschnitt des bezogenen Inlandsproduktes seit 1890 hat 22 °/o betragen, würde jedoch ohne die konstante Zunahme des Absatzes von Denaturierungsware einen höhern Prozentsatz repräsentieren, doch nicht mehr als 23 °/o, wenn wir annehmen, daß die Verwendung des denaturierten Sprits von 1892 (35,500 Metercentner) an nicht mehr gestiegen wäre.

Im Jahre 1890 hat der Absatz der letztern Sorte rund 27,000 Metercentner betragen und ist successive auf 49,000 Metercentner pro 1897 gestiegen. Der Preis für Inlandsware war im Durchschnitt Fr. 87. 85 pro Metercentner.

B. Auslandsware.

Weitaus der größte Teil des Auslandssprits, 70,540 Metercentner, wurden aus Österreich-Ungarn bezogen, der Rest, cirka 9000 Metercentner, aus Deutschland, mithin von letzterem Lande nur 11 °/o, worunter sich allerdings die besten Sorten befinden. Die Offerten aus Österreich-Ungarn waren vorteilhafter. Im ganzen waren die Preise pro 1897 die bisher tiefsten ; das Departement hatte zu diesen niedrigen Preislagen Terminkäufe abgeschlossen, welche im Jahr 1897 zur Fakturierung gelangten.

V. Yerkauf von Trinksprit und Holzgebinden.

Der Landesverbrauch von monopolpflichtigem Trinksprit hat im Jahre 1897 63,594 Metercentner betragen, also 3197 Metercentner mehr als im Jahre 1896. Wir haben in unserem letztjährigen Berichte auseinandergesetzt, daß wir diese Zunahme nicht einem gesteigerten Trinkkonsum, sondern den geringern Obst- und Weinernten, welche eine reduzierte Erzeugung von monopolfrciem Branntwein und einem geringern Konsum von Most und Wein

192 zur Folge hatten, zuschreiben. Die nächste Zukunft wird lehren, ob unsere Ansicht ihre Bestätigung erhält. Das Jahr 1895 weist mit 56,133 Metercentnern den kleinsten, und das Jahr 1892 mit 68,768 Metercentnern den größten Konsum von bundessteuerpflichtigem Trinksprit auf.

VI. Monopolgebühren auf Qualitätsspirituosen.

Diese Einnahmen haben Fr. 49,000 mehr abgeworfen als das Budget vorgesehen hatte, nämlich Fr. 674,000 und stehen Fr. 13,000 höher als im Jahre 1896. Da sich die maßgebenden Faktoren der Berechnung entziehen, ist es angezeigt, diesen Posten jeweilen im Budget nicht zu hoch anzusetzen.

VIII. Verkauf von gebrannten Wassern zu technischen und Haushaltungszwecken.

Der Verbrauch dieser Abteilung weist wiederum eine Vermehrung auf, sowohl auf der absolut denaturierten als auf der relativ denaturierten Sorte. Das Total beträgt, wie schon bemerkt, 48,928 Metercentner. Diese Menge ist mit cirka 41,400 Metercentnern durch die Alkoholverwaltung und mit cirka 7500 Metercentnern (relativ denaturierte Ware) durch die hierzu noch autorisierten Privatimporteure beschafft worden. Beim Absatz stehen die Städte und industriellen Gegenden obenan und es scheint einzig das industrielle Glarus hiervon etwelche Ausnahme zu machen.

IX. Strafbestimmungen.

Im Jahre 1897 wurden auf Grund der bei der Alkoholverwaltung eingereichten Anzeigen 7 Strafverfügungen erlassen.

Der Verleiderfonds erhielt infolgedessen eine Zuwendung von Fr. 101 ; während demselben Fr. 600 als Gratifikation an zwei Controleure entnommen wurden, in Anwendung von Art. 16 des Reglements für Vollziehung von Strafbestimniungen, vom 3. Juli 1895, dahin lautend : daß Beamte der Alkoholverwaltung, welche sich bei der Entdeckung und Verfolgung von Übertretungen durch Eifer und Pflichttreue auszeichnen, jeweilen am Schlüsse des Geschäftsjahres seitens des Finanzdepartements angemessene Belohnungen erhalten. Der Verleiderfonds, aus welchem auch die Unfallversicherung der Controleure bestritten wird, hatte auf Ende 1897 noch einen Bestand von Fr. 1766.

193 Außerdem sind von den Kantonen 21 Bußen im Betrage von Fr. 20 bis Fr. 300 ausgesprochen worden, Total Fr. 1045.

X. und XI. Rechnung und Bilanz.

Schlusserörterungen.

Sowohl die Rechnung als die Buchführung der Alkoholverwaltung wurde durch eine besondere Subkommission, bestehend aus mehreren Mitgliedern der ständigen Alkoholkommissionen des National- und Ständerates, geprüft; dieselbe hat alles in guter Ordnung gefunden und wir schließen uns ihrem Antrage auf Genehmigung der Rechnung an.

Der Betriebsüberschuß der 1897er Rechnung ist ein sehr großer, er stellt sich Fr. 932,000 höher als das Budget und erreicht den Betrag von Fr. 6,980,000. Dieses günstige Resultat erklärt sich im wesentlichen einerseits durch die tiefen Preise des Auslandssprits, anderseits aber auch durch vermehrten Konsum von monopolpflichtigem Branntwein. Ein ebenso hohes Erträgnis weist einzig das Jahr 1890 auf (Fr. 6,995,000). Blicken wir einen Moment auf das erste Jahrzehnt des Alkoholmonopols zurück, so sehen wir, daß in den ersten 10 Geschäftsjahren 1887/88 bis 1897 rund 55 Millionen an die Kantone verteilt wurden, also im Durchschnitt Fr. 5,500,000 per Jahr. Die kleinsten Erträgnisse, welche zur Verteilung gelangten, betrugen Fr. 4,547,000 für das Jahr 1889 und Fr. 4,810,000 für das Jahr 1895.

An die Kantone wurden in drei Raten, Juni und Oktober 1897 und Februar 1898 Fr. 6,306,668, genau so viel wie im Jahre 1890, in welchem, wie oben schon bemerkt, das höchste Resultat erreicht wurde, verteilt. Es bleibt sodann noch ein Überschuß von Fr. 62,775, und das Finanzdepartement schlägt Ihnen vor, denselben in folgender Weise zu verwenden : Fr. 50,000 sollen den Anfang eines Fonds für Erstellung eines Verwaltungsgebäudes für die Alkoholvervvaltung bilden. Unsere Lokalitäten sind bisanhin vom Bunde gemietet worden. Die Miete beträgt rund Fr. 3000 per Jahr. Es ist sehr erwünscht, eigene Lokalitäten zu besitzen, und das Bedürfnis hierfür machte sich schon längst fühlbar. Schon im Jahr 1893 war ein Bau geplant, wurde aber aus Sparsamkeitsrücksichten verschoben ; man begnügte sich mit der Erstellung des Chemiegebäudes und der Erwerbung des angrenzenden Baugrundes für das später zu erstellende Verwaltungsgebäude. Die Kommission ist mit der Absicht des Finanzdeparte-

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ments, aus den günstigen Jahresergebnissen für diesen Zweck einen Fonds zu bilden, einverstanden. Der Saldo von Fr. 12,775 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Z ü r i c h , den 11. November 1898.

Namem der Kommission,

Der Berichterstatter:

J. J. Abegg.

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Bericht der nationalrätlichen Alkoholkommission über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung pro 1897. (Vom 11. November 1898.)

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