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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Verzeichnis der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die "Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschre.ibungsverträge abzuschliessen : Liste des établissements de crédit et des sociétés coopératives qui ont obtenu, conformément à l'art. 885 du code civil suisse et à l'ordonnance du Conseil fédéral du 30 octobre 1917 sur l'engagement du bétail, l'autorisation de conclure des contrats d'engagement de bétail dans tout le territoire de la Confédération: (Abgeschlossen auf den 30. Juni 1918.)

(Mise à jour le 30 juin 1918.)

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Kanton Zürich.

Zürcher Kantonalbank in Zurich für sich und ihre Filialen.

Schweizerische Volksbank, Comptoir Zürich III.

Spar- und Leihkasse Altikon.

Sparkasse Brütten.

Sparkasse des Bezirkes Dielsdorf in Dielsdorf.

Schweizerische Volksbank, Comptoir Dietikon.

Spar- und Leihkasse Eglisau.

Viehleihkasse Elgg.

Sparkasse Elsau.

Gemeindesparkasse Glattfelden.

Leihkasse Grüningen-Gossau in Grüningen.

Viehleihkasse Ilnau-Lindau in Illnau.

Leihkasse Küsnacht.

Gewerbebank Männedorf.

Leihkasse Marthalen.

Leihkasse Meilen-Herrliberg in Meilen.

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Leihkasse Stammheim in Oberstammheim.

Aktiengesellschaft Leu & Cie., Depositenkasse Richterswil.

Landwirtschaftliche Genossenschaft 'Rickenbach.

Leihkasse Sehöfflisdorf in Liq., in Regensberg.

Aktiengesellschaft Leu & Cie., Filiale Stäfa.

Landwirtschaftliche Genossenschaft Uster.

Schweizerische Volksbank, Kreisbank Uster in Uster.

Landwirtschaftlicher Konsumverein Weisslingen.

Schweizerische Volksbank, Kreisbank Wetzikon in Wetzikon.

Bank Wädenswil in Wädenswil.

Spar- und Leihkasse Wiesendangen.

Schweizerische Volksbank, Kreisbank Winterthur in Winterthur.

Leihkasse Enge in Zürich 2.

Spar- und Leihkasse des Bezirkes Pfäffikon in Pfäffikon.

Kanton Bern.

Amtsersparniskasse Aarberg.

Amtsersparniskasse Oberhasle in Meiringen.

Bank in Langenthal.

Bankgeschäft J. Beetschen A.-G., Interlaken.

Banque du Jura, Delsberg.

Bezirkskasse Laufen in Laufen.

Gewerbekasse in Bern.

Hülfs- und Sparkasse des Bipperamtes in Wiedlisbach.

Obersimmenthalische Volksbank in Zweisimmen.

Schweizerische Volksbank: Kreisbanken in Bern, Pruntrut, Saignelégier, Tramelan und Comptoir in Münster und Delsberg.

Spar- und Leihkasse Belp.

Spar- und Leihkasse Buren.

Spar- und Leihkasse Erlach.

Spar- und Leihkasse in Kirchberg.

Spar- und Leihkasse Lyss.

Spar- und Leihkasse Nieder-Simmenthal in Wimmis.

Spar- und Leihkasse Steffisburg.

Spar- und Leihkasse Sumiswald.

Spar- und Leihkasse Thun.

Volksbank Interlaken A.-G.

Die Agentur der Solothurnischen Volksbank in Utzenstorf.

Ersparniskasse Adelboden.

Kanton Luzern.

Luzerner Kantonalbank.

496 Kanton Uri.

Urner Kantonalbank in Altdorf.

Kanton Schwyz.

Kanton Obwalden.

Obwaldner-Kantonalbank in Sarnen.

Kanton Nidwaiden.

Kanton Glarus.

Kanton Zug.

1. Zuger Kantonalbank in Zug.

2. Bank in Zug.

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Banque de l'Etat Banque cantonale Banque Populaire Crédit agricole et Crédit Gruyérien, Banque Populaire

Kanton Freiburg.

de Fribourg.

fribourgeoise, Fribourg.

Suisse, Fribourg (Succursale).

industriel de la Broyé, Estavayer.

à Bulle.

de la Gruyère, Bulle.

Kanton Solothurn.

1. Solothurner Kantonalbank in Solothurn und deren Filialen und Agenturen.

2. Solothurnische Volksbank in Solothurn.

3. Solothurnische Leihkasse in Solothurn.

4. Ersparniskasse Ölten in Ölten.

5. Spar- und Leihkasse Bucheggberg in Lüterswil.

6. Sparkasse der Amtei Kriegstetten in Kriegstetten.

7. Spar- und Leihkasse Breitenbach in Breitenbach.

8. Bezirkskasse Thierstein, Filiale der Bezirkskasse Laufen, in Breitenbach.

9. Darlehenskasse Subingen-Horriwil in Subingen.

10. Darlehenskassen-Verein Mümliswii-Ramiswil in Mümliswil.

49T 11. Darlehenskassenverein Herbetswil in Herbetswil.

12. Darlehenskassenverein Hägendorf-Rickenbach in Hägendorf.

13. Darlehenskassen verein Kestenholz in Kestenholz.

Kanton Basel-Stadt.

1. Basellandschaftliche Hypothekenbank, Filiale Basel.

2. Vorschussbank Lörrach, im Domizil bei der Schweizerischen Volksbank in Basel.

3. Schweizerische Volksbank, Basel.

Kanton Basel-Landschaft.

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Basellandschaftliche Kantonalbank in Liestal.

Basellandschaftliche Hypothekenbank in Liestal.

Darlehenskasse Ettingen in Ettingen.

Darlehenskasse Oberwil-Biel-Benken in Oberwil.

Darlehenskasse Reinach in Reinach.

Darlehenskasse Therwil in Therwil.

Kanton Schaffhausen.

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Spar- und Vorschusskasse Beringen.

Sparkasse Buchberg.

Verwaltung des Einwohnergutes Dörflingen.

Spar- und Leihkasse Merishausen.

Spar- und Leihkasse Ramsen.

Schaffhauser Kantonalbank, Schaffhausen.

Darlehenskassen verein Schleitheim.

Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim, Schleitheim.

Spar- und Leihkasse Stein am Rhein.

Spar- und Leihkasse Thayngen.

Spar- und Leihkasse der Jandw. Genossenschaft Trasadingen.

Spar- und Leihkasse Hallau, Unterhallau.

Spar- und Leihkas.se Wilchingen.

Kanton Appenzell A.-Rh.

1. Appenzell-Ausserrhodische Kantonalbank in Herisau.

2. Darlehenskassenverein Heiden und Umgebung in Heiden.

Kanton Appenzell l.-Rh.

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Kanton St. Gallen.

1. Kantonalbank in St. Gallen und ihre Filialen in Rorschach, Mels, Wattwil, Rapperswil, Wil, Degersheim und Altstatten.

2. Darlehenskassa-Verein Muolen in Muolen.

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,, Berg, Freidorf und Umgebung in Berg.

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., Mörschwil in Mörschwil.

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,, Goldach in Goldach.

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^ Tübach in Tübach.

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.n Untereggen in Untereggen.

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,, Eggersriet in Eggersriet.

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,, Berneck in Berneck.

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., Widnau in Widnau.

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,, Wartau in War tau.

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'.fl Mels in Mels.

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,, Flums in Flums.

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,, Amden in Amden.

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,, Benken .in Benken.

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., Jona in Jona.

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.', Wildhaus in Wildhaus.

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,, Alt St. Johann in Alt St. Johann.

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Stein (Toggenburg) in Stein.

fl 20.

., Nesslau-Krummenau in Nesslau.

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,, Mogeisberg in Mogeisberg.

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., Oberhelfenswü in Oberhelfenswil.

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,, Peterzell-Schönengrund in Peterzell.

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., Niederhelfenswil in Niederhelfenswil.

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,, Andwil in Andwil.

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.', Waldkirch in Waldkirch.

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,, Bernhardzell in Bernhardzell.

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_ St. Josephen-Abtwü in Abtwil.

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,, Oberbtiren in Oberbüren.

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.,, Ganterschwil in Ganterschwil. .

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,, Ebnat-Kappel in Ebnat.

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., St. Gallenkappel in St. Gallenkappel.

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,, Quarten in Quarten.

34. Darlehenskasse Wittenbach in Wittenbach.

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,, St. Margrethen in St. Margrethen.

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,, Ragaz in Ragaz.

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,, Valens-Vasön in Valens.

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,, Goldingen in Goldingen.

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,, Wattwil in Wattwil.

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,, Schwarzenbach u.Umgebung in Schwarzenbach.

499 41. Darlehenskasse Winkeln in Winkeln.

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,, Sargans in Sargans.

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,, Rorschacherberg in Rorschacherberg.

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,, Wil und Umgebung in Wil.

Kanton GraubUnden.

Graubündner Kantonalbank in Chur mit ihren Agenturen.

Kanton Aargau.

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Aarg. Eantonalbank mit ihren Zweiganstalten.

Spar- und Leih- und Diskontokasse Aarau.

Gewerbekasse Baden.

Spar- und Kreditkasse Suhrenthal in Schottland.

Ersparniskasse Laufenburg.

Hypothekarbank in Lenzburg.

Aarg. Hypothekenbank in Brugg, Rheinfelden und Möhlin.

Spar- und Leihkasse Oberfreiamt in Muri.

Bank in Menziken.

Freiämter-Bank in Wohlen.

Volksbank Reinach.

Spar- und Leihkasse Zurzach in Zurzach und Kaiserstuhl.

Darlehenskassen verein Gansingen-Oberhofen in Gansingen.

Darlehenskassenverein Rohrdorf.

Aarg. Kreditanstalt in Aarau mit Filialen Wohlen und Laufenburg.

Darlehenskasse Fislisbach.

Allgemeine aarg. Ersparniskasse mit Filialen Muri und Frick.

Darlehenskasse Villmergen.

Darlehenskasse Böttstein.

Raiffeisenkasse Neuenhof-Killwangen.

Darlehenskasse Leuggern.

Darlehenskasse Hornussen.

Darlehenskasse Schneisingen.

Darlehenskasse Kaisten.

Kanton Thurgau.

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Aadorf, Darlehenskasse der Munizipalgemeinde.

Amlikon, Viehleihkasse.

Anetswil, Viehleihkasse.

Affeltrangen, Viehleihkasse.

Basadingen, Viehleihkasse.

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Bettwiesen, Viehleihkasse.

Berg-Biirglen, Viehleihkasse der Munizipalgemeinde.

Bichelsee, Darlehenskasse.

Bürglen, Viehleihkasse der Ortsgemeinde.

Dussnang, Darlehenskasse.

Engwang, Viehleihkasse.

Ermatingen, Viehleihkasse.

Ermatingen, Leih- und Sparkasse.

Eschikofén, Viehleihkasse.

Fischingen-Au, Darlehenskasse.

Frauenfeld, Bodenkreditanstalt.

Friltschen, Viehleihkasse.

Griesenberg-Bänikon, Viehleihkasse der Ortsgemeinde.

Hüben, Viehleihkasse.

Hüttwilen, Viehleihkasse.

Hüttlingen, Viehleihkasse der Bürgergemeinde.

Illhart, Viehleihkasse.

Lanzenneunform, Viehleihkasse der Ortsgemeinde.

Lommis, Viehleihkasse der Ortsgemeinde.

Lustdorf, Viehleihkasse der Bürgergemeinde.

Märstetten, Viehleihkasse.

Märwil, Viehleihkasse der Ortsgemeinde.

Mettendorf, Viehleihkasse.

Neukirch-Egnach, Darlehenskasse.

Oberbussnang, Viehleihkasse.

Pfyn, Viehleihkasse der Ortsgemeinde.

Rothenhausen, Viehleihkasse der Ortsgemeinde.

Scherzingen, Viehleihkasse der Munizipalgemeinde.

Schönholzerswilen, Viehleihkasse der Ortsgemeinde.

Stettfurt, Viehleihkasse.

Tägerwilen, Viehleihkasse der Bürgergemeinde.

Tägerschen, Viehleihkasse.

Tuttwil, Viehleihkasse der Ortsgemeinde.

Unterschlatt, Viehleihkasse.

Wängi, Viehleihkasse der Ortsgemeinde.

W eingar ten-Lommis, Viehleihkasse.

Wigoltingen, Viehleihkasse.

Wittenwil, Viehleihkasse.

Zezikon, Viehleihkasse.

Kanten Tessin.

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Kanton Waadt.

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Banque cantonale vaudoise.

Banque Chs. Schmidhauser & Cie., Lausanne.

Crédit du Léman à Vevey.

Caisse Raiffeisen de Daillens.

Kanton Wallis.

Kanton Neuenburg.

. Banque cantonale neuchâteloise, à Neuchâtel.

Kanton Genf.

B e r n , den 30. Juni

1918.

Schweiz. Justiz- und Polizeidepartement.

Département suisse de Justice et Police.

Verbot der Ausfuhr von Volksschuhen.

Die zuständige Amtsstelle hat verfügt, dass die sogenannten Volksschuhe, die an dem im Innern des Schaftes angebrachten Schweizerkreuz kenntlich sind und die bekanntlich ausschliesslich für den Inlandgebrauch angefertigt werden, nicht ins Ausland ausgeführt werden dürfen, und zwar auch nicht in getragenem Zustand.

Demzufolge wird unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 22. April 1918 betreffend Zollrevision - von Reiseeffekten darauf aufmerksam gemacht, dass sich unter gebrauchten Schuhen, die von den Reisenden ins Ausland mitgenommen werden können, keine Volksschuhe befinden dürfen, ansonst der Widerhandelnde Bestrafung unter Konfiskation der Schuhe MI gewärtigen hat.

B e r n , den 24. Juni 1918.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Bundesblatt. 70. Jahrg. Bd. III.

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Gold- und Silberwarenkontrolle.

Diplomierung von Gold- und Silberprobierern.

Auf Grund des Ergebnisses der an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich vom 23. bis 29. Mai 1918 abgehaltenen Prüfungen erteilt das unterzeichnete Departement das eidgenössische Diplom als beeidigter Gold- und Silberprobierer (Essayeur-juré) den Herren: André Biedermann, in La Chaux-de-Fonds.

Fernand Borloz, in Genf.

René Grosvernier, in Genf.

Henri Soguel, in Genf.

Max Stummböck, in Zürich.

Joseph Zanelli, in Bici.

B e r n , den 28. Juni 1918.

Eidg. Finanzdepartement, Amt für Gold- und Silberwaren.

Das Reglement des Eidg. Versicherungsgerichts kann von heute an von der Kanzlei des Eidg. Versicherungsgerichts in Ludern zum Preis von 50 Rp. bezogen werden.

(2.).

Kanzlei des Eidg. Versicherungsgerichts.

Verschollenheitsruf.

Adolf Mathias Niederberger, von Dallenwil, Kt. Nidwaiden, geboren den 1. Dezember 1853, Sohn des Mathias und der Felicita Küster, war im Jahre 1887/88 bei Wilhelm Heyer, Leueshof bei Willich in Deutschland bedienstet. Laut Schreiben seines damaligen Dienstherrn vom 14. Juni 1888 soll der genannte Niederberger am 10. Mai 1888 (Christihimmelfahrtstage) spaziergangsweise in die Nachbargemeinde Osterath gegangen sein, ohne wieder auf seine Dienststelle zurückzukehren. Seither fehlen alle Lebensnachrichten von und über ihn.

Auf Verlangen seines Bruders Anton Niederberger in Stans hat nun das Kantonsgericht Nidwaiden am 26. Juni 1918 die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens über den eingangs Genannten beschlossen.

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Der Vermisste und alle, welche über- dessen Verbleib Nachricht geben können, werden in Gemässheit von Art. 36 ff. ZGB aufgefordert, sich bis Ende Juli 1919 bei der Gerichtskanzlei Nidwaiden in Buochs zu melden.

Sollte während dieser Frist keine Meldung eingehen, wird Adolf Mathias Niederberger als verschollen erklärt, und es können alsdann die aus seinem Tode abgeleiteten Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB).

B u o c h s , den 27. Juni 1918.

(2.).

Im Auftrage des Kantonsgerichtes Nidwaiden : Die Gerichtskanzlei.

Schweizerisches Bundesgericht.

D'as

Bundesstrafgericht hat in seiner am 29. Mai 1918 in Zürich abgehalteneu Sitzung in Sachen der Schweiz, ßundesanwaltschaft, Anklägerin, gegen 1. Berger, Daniel, von Bourg de Thizy (Frankreich), gewesenen Sekretär des französischen Konsulates in Zürich, flüchtig ; 2. und 3. etc. ; Angeklagte, betreffend Nachrichtendienst auf schweizerischem Gebiet zugunsten einer fremden Macht, erkannt:

1. Die Angeklagten Berger, H. und M. H. werden der Zuwiderhandlung gegen Art. 5 der bundesrätlichen Verordnung vom 6. August 1914 betreffend Strafbestimmungen für den Kriegszustand schuldig erklärt und verurteilt: a. Berger zu einem Jahr Gefängnis, Fr. 500 Busse und zwei Jahren Landesverweisung ; b. und c. etc.

2. Die Geldbussen sind im Falle der Nichteinbringlichkeit innerhalb drei Monaten in Gefängnis umzuwandeln, wobei für je Fr. 5 ein Tag Gefängnis zu rechnen ist.

3. Die Gefängnisstrafe für den Angeklagten Berger ist im Kanton Zürich . . . . zu vollziehen.

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4. Die Kosten des Verfahrens werden dem Angeklagten Berger zu 8/io und den Angeklagten H. und M. H. zu je ·'/io, diesen beiden unter gegenseitiger solidarischer Haftung, auferlegt.

5. Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 50 festgesetzt, die übrigen Kosten werden später bestimmt werden.

6. etc.

7. Dieses Urteil ist dem schweizerischen Bundesrate zur Vollziehung und der Bundesanwaltschaft mitzuteilen. Ausserdem ist es, soweit es den Verurteilten Berger betrifft, einmal im schweizerischen Bundesblatt zu publizieren.

Z ü r i c h , den 29. Mai 1918.

Im Namen des Bundesstrafgerichts: Der Präsident:

Hauser.

Der Protokollführer: Kind.

Schweizerisches Bundesgericht.

Das Bundesstrafgericht hat in seiner am 29. Mai 1918 in Zürich abgehaltenen Sitzung in Sachen der Schweiz. Bundesanwaltschaft, Anklägerin, gegen 1. Huber, Joseph, von Salzburg, Sohn des Georg und der Hedwig geb. Kreycheck, geboren am 10. Oktober 1893, flüchtig, verhaftet gewesen in Genf vom 7.--16. Januar 1918 ; 2. und 3. etc. ; Angeklagte, betreffend Nachrichtendienst auf schweizerischem Gebiet zugunsten einer fremden Macht, erkannt: 1. Die Angeklagten Huber, Z. und E. werden der Zuwider· handluûg gegen Art. 5 der bundesrätlichen Verordnung vom 6. August 1914 betreffend Strafbestimmungen für den Kriegszustand schuldig erklärt und verurteilt:

505 n. Huber in contumaciam zu sieben Monaten Gefängnis, unter Anrechnung der erstandenen Haft von acht Tagen, Fr. 500 Busse und zwei Jahren Landesverweisung; b. und c. etc.

2. Die Geldbussen sind im Falle der Nichteinbringlichkeit innerhalb drei Monaten in Gefängnis umzuwandeln, wobei für je Fr. 5 ein Tag Gefängnis zu rechnen ist.

3. Die Gefängnisstrafen sind im Kanton Zürich zu vollziehen.

4. Die Kosten des Verfahrens werden dem Angeklagten Huber zu 3/6; dem Angeklagten Z. zu 2/g, diesen beiden unter gegenseitiger solidarischer Haftung, und dem Angeklagen E. zu YO auferlegt.

5. Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 50 festgesetzt, die übrigen Kosten werden später bestimmt werden.

6. etc.

7. Dieses Urteil ist dem schweizerischen Bundesrate zur Vollziehung und der Bundesanwaltschaft mitzuteilen. Ausserdem ist es, soweit es den Verurteilten Huber betrifft, einmal im schweizerischen Bundesblatt zu publizieren.

Z ü r i c h , den 29. Mai 1918.

Im Namen des Bundesstrafgerichts : Der Präsident: Hans er.

Der Protokollführer : Kind.

Schweizerisches Bundesgericht.

Das Bundesstrafgericht hat in seiner am 31. M a i / l . Juni 1918 in St. Gallen abgehaltenen Sitzung in Sachen der Schweiz. Bundesanwaltschaft, Anklägerin, gegen 1. Paris, Anselmo, von Verona (Italien), Sohn des Johann und der Isabella geb. Bondiani, geboren am 14. Oktober 1894, früher Schlosser, dann Kurier des italienischen Konsulates

506 io St. Gallen, ehemals wohnhaft in Rorschach, flüchtig, in Untersuchungshaft gewesen vom 22. September 1917--' 28. Januar 1918; 2.--5. etc.; 6. Kindle, Johann, von Balzers (Liechtenstein), etwa 35--38 Jahre alt, Maurer, in Mels-Balzers ; 7. Nagele, Rudolf, von Triesen (Liechtenstein), etwa 45 Jahre alt, Fuhrhalter in Triesen, Angeklagte, betreffend Nachrichtendienst auf schweizerischem Gebiet zugunsten einer fremden Macht, e r ka nnt : 1. Die Angeklagten Paris, Seh., T.,'G., Kindle und Nagele werden der Zuwiderhandlung gegen Art. 5 der bundesrätlichen Verordnung vom 6. August 1914 betreffend Straf bestimmungen für den Kriegszustand schuldig erklärt.

2. Es werden verurteilt: a. Paris in contumaciam zu einem Jahr Gefängnis, unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungshaft von 129 Tagen, Fr. 1000 Busse und zwei Jahren Landesverweisung; b., c. und d. etc. ; e. Kindle in contumaciam zu vier Monaten Gefängnis, Fr. 100 Busse und zwei Jahren Landesverweisung; f. Nagele in contumaciam zu drei Monaten Gefängnis, Fr. 100 Busse und zwei Jahren Landesverweisung.

3. Die Geldbussen sind im Falle der Nichteinbringlichkeit innerhalb drei Monaten in Gefängnis umzuwandeln, wobei für je Fr. 5 ein Tag Gefängnis zu rechnen ist.

4. Die Gefängnisstrafen sind im Kanton St. Gallen zu vollziehen.

5. Die vom Verurteilten Paris geleistete Kaution von Fr. 5000 wird als der Eidgenossenschaft verfallen erklärt.

6. Die Kosten des Verfahrens werden dem Angeklagten Paris zu 6/io, den Angeklagten Seh., T., G., Kindle und Nagele zu je Vi» auferlegt, unter solidarischer Haftung des Paris für sämtliche Kosten.

7. Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 100 festgesetzt; die übrigen Kosten werden später bestimmt werden.

8. etc.

507 6. Dieses Urteil ist dem schweizerischen Bundesrate zur Vollziehung und der Bundesanwaltschaft mitzuteilen. Ausserdem ist es, soweit es die Verurteilten Paris, Kindle und Nagele betrifft, einmal im schweizerischen Bundesblatt zu publizieren.

St. G a l l e n , den 1.Juni 1918.

Im Namen des Bundesstrafgerichts: Der Präsident:

Hauser.

Der Protokollführer : Kind.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Erd-, Maurer-, Kunststein-, Zimmer-, Spengler- und Dachdeckerarbeiten zu einem Zeughaus in Glarus wird Konkurrenz eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Zeughausverwaltung in Glarus und bei der eidg. Bauinspektion in Zürich, Clausiusstrasse 37, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot i tir Zeughaus Glarus" bis und mit dem 9. Juli nächsthin franko einzusenden an die

Schweizerische Baudirektion.

B e r n , den 22. Juni 1918.

(2..)

Über die Schreiner-, Glaser- und Malerarbeiten zum eidg. Zeughaus in Colombier wird Konkurrenz eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Theoriesaal Nr. 2 der Offizierskaserne aufgelegt. Ein Beamter der unterzeichneten Verwaltung wird daselbst anwesend sein, um allfällig weiter gewünschte Auskunft zu erteilen.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Zeughaus Colombier" bis und mit dem 8. Jnli nächsthin franko einzusenden an die

B e r n , den 22. Juni 1918.

Schweizerische Baudirektion.

(2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1918

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

27

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.07.1918

Date Data Seite

494-507

Page Pagina Ref. No

10 026 788

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