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Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) Amtshilfe 1.
Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die ESTV Dina Wadia, amerikanische Staatsangehörige, auf, ihr innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen beziehungsweise eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen.
2.
Der Name und die Adresse der zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz beziehungsweise die aktuelle Adresse in der Schweiz der beschwerdeberechtigten Person ist der ESTV entweder per E-Mail an administrative.assistance@estv.admin.ch oder an folgende Adresse zu senden: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern
20. August 2024
2024-2440
Eidgenössische Steuerverwaltung
BBl 2024 2019
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