Bundesblatt www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die ESTV Starbright Intervest Ltd., britische Jungferninseln, auf, ihr innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung den Namen und die Adresse einer zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz oder eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen. Die Angaben sind der ESTV entweder per E-Mail an information.procedure@estv.admin.ch oder per Post an folgende Adresse zu senden: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern
25. Februar 2025
2025-0589
Eidgenössische Steuerverwaltung
BBl 2025 529
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