Bundesblatt www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die ESTV Starbright Intervest Ltd., britische Jungferninseln, auf, ihr innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung den Namen und die Adresse einer zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz oder eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen. Die Angaben sind der ESTV entweder per E-Mail an information.procedure@estv.admin.ch oder per Post an folgende Adresse zu senden: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern

25. Februar 2025

2025-0589

Eidgenössische Steuerverwaltung

BBl 2025 529

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