Bundesblatt www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) Anpassung des Objektblatts für das Flugfeld Hasenstrick (ZH): Information und Mitwirkung der Bevölkerung Herausgeber: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) Gegenstand: Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugfelds Hasenstrick behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.
Verfahren: Der Entwurf zur Anpassung des SIL-Objektblatts für das Flugfeld Hasenstrick wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern.
Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird mit Verabschiedung des SIL-Objektblatts Hasenstrick publiziert werden.
Auflagezeit: Das SIL-Objektblatt für das Flugfeld Hasenstrick kann vom 5. März 2025 bis und mit 4. April 2025 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: Auflageorte:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Papiermühlestrasse 172, 3063 Ittigen
Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen
Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Mobilität, Neumühlequai 10, 8090 Zürich
Gemeindeverwaltung Dürnten, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten
Gemeindeverwaltung Hinwil, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil
Das Objektblatt ist zudem ab dem 5. März 2025 im Internet publiziert unter www.bazl.admin.ch/sil-mitwirkung
2025-0730
BBl 2025 626
BBl 2025 626
Eingaben und Fristen: Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 4. April 2025 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern Auskünfte: Folgende Stellen geben Auskunft:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 058 465 81 49
Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 40 59
Hinweis: Parallel zur Mitwirkung zur Anpassung des SIL-Objektblatts Hasenstrick findet die öffentliche Auflage zur Änderung des Betriebsreglements des Flugfelds Hasenstrick statt. Einsprachen sind separat einzureichen.
4. März 2025
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Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)