Bundesblatt www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Komplexe Behandlung von Hirnschlägen vom 6. März 2025

Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSMFachorgans an seiner Sitzung vom 6. März 2025 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sowie Artikel 3 Absätze 3­5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen: 1. Zuteilung Mit Beschluss vom 19. Oktober 2023, publiziert am 31. Oktober 2023, wurde die komplexe Behandlung von Hirnschlägen erneut der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. Die Leistungsvergabe in diesem Bereich erfolgt an folgende Zentren:

1

2

3

­

Kantonsspital Aarau AG, Standort Aarau (nur für Erwachsene)

­

Insel Gruppe AG, Standort Inselspital, Universitätsspital Bern

­

Universitätsspital Basel, Standort Basel1

­

Les Hôpitaux universitaires de Genève, Standort Genève

­

LUKS Spitalbetriebe AG, Standort Luzern

­

HOCH Health Ostschweiz, Standort Kantonsspital St. Gallen2

­

Ente Ospedaliero Cantonale, Standort Ospedale Regionale di Lugano, Civico3

­

Centre hospitalier universitaire vaudois, Standort Lausanne

Die Behandlung von pädiatrischen Patientinnen und Patienten [Alter: ab 29 Tage bis zum vollendeten 18. Lebensjahr] muss in Kooperation mit dem Universitäts-Kinderspital beider Basel [UKBB] erfolgen.

Die Behandlung von pädiatrischen Patientinnen und Patienten [Alter: ab 29 Tage bis zum vollendeten 18. Lebensjahr] muss in Kooperation mit dem Ostschweizer Kinderspital St. Gallen [OKS] erfolgen.

Die Behandlung von pädiatrischen Patientinnen und Patienten [Alter: ab 29 Tage bis zum vollendeten 18. Lebensjahr] muss in Kooperation mit Ente Ospedaliero Cantonale, Standort Ospedale Regionale di Bellinzona e Valli [ORBV] und dem UniversitätsKinderspital beider Basel [UKBB] erfolgen.

2025-0963

BBl 2025 946

BBl 2025 946

­

Universitätsspital Zürich, Standort Zürich4

­

Hirslanden AG, Klinik Hirslanden, Standort Zürich (nur für Erwachsene; Leistungsauftrag mit besonderen Auflagen gemäss Ziffer 4)

Der Beschluss ist Bestandteil der gemeinsamen Spitalliste der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 39 KVG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 IVHSM.

2. Anforderungen Die vorgenannten Zentren haben für den Erhalt eines Leistungsauftrages bereichsspezifische Anforderungen zu erfüllen, welche durch das HSM-Fachorgan basierend auf den Planungskriterien der IVHSM sowie den Kriterien der Versorgungsplanung gemäss KVG und KVV definiert wurden (siehe Anlage I).

Die Anforderungen sind kumulativ über die gesamte Dauer des Leistungsauftrags einzuhalten. Die Nichteinhaltung kann zum Entzug des Leistungsauftrags führen.

3. Auflagen Die vorgenannten Zentren haben während der Laufzeit der HSM-Leistungsaufträge folgende Auflagen zu erfüllen: a)

Die Bestimmungen der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102), die die Spitäler betreffen, sind einzuhalten, insbesondere auch diejenigen, die per 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind (AS 2021 439).

b)

Übernahme der Versorgungsaufgaben und Einhaltung der damit verbundenen Anforderungen.

c)

Mitwirkungspflicht bei der Einhaltung der Auflagen und Anforderungen sowie bei der Überprüfung der Einhaltung derselben.

d)

Berichterstattung an das HSM-Projektsekretariat zuhanden der IVHSMOrgane: a. Umgehende Offenlegung allfälliger Abweichungen von den Qualitätsanforderungen sowie struktureller und personeller Änderungen, welche die Qualitätssicherung beeinflussen (bspw. Umstrukturierungen der Klinik, Vakanzen der Klinikdirektion oder in der ärztlichen sowie pflegerischen Leitung); b. Jährliche Einreichung der im Rahmen des HSM-Minimaldatensatzes (siehe Anlage II) erhobenen Daten zur Prozess- und Ergebnisqualität inkl. der Fallzahlen. Die Zentren reichen die standardisierten, direkt vergleichbaren Daten beim HSM-Projektsekretariat koordiniert ein und bestimmen zu diesem Zweck eine verantwortliche Person; c. Ermächtigung der Geschäftsstelle des Registerbetreibers, die im Register erhobenen Daten an das HSM-Projektsekretariat weiterzuleiten;

4

2 / 10

Die Behandlung von pädiatrischen Patientinnen und Patienten [Alter: ab 29 Tage bis zum vollendeten 18. Lebensjahr] muss in Kooperation mit dem Kinderspital Zürich ­ Eleonorenstiftung [Kispi] erfolgen.

BBl 2025 946

d.

Berichterstattung zu Lehre, Weiterbildung und Forschung zwei und fünf Jahre nach Inkrafttreten des Leistungsauftrags.

e)

Einheitliche Erhebung und Übermittlung des Minimaldatensatzes (siehe Anlage II) an das Swiss Stroke Registry für jede HSM-Patientin und jeden HSMPatienten.

f)

Regelmässige unabhängige Auditierung der Registerdaten zwecks Qualitätssicherung und Übernahme der daraus entstehenden Kosten. Den IVHSMOrganen werden die Auditresultate bekannt gegeben und die auditierten Zentren namentlich genannt.

g)

Anteilsmässige Beteiligung an den Betriebskosten des Swiss Stroke Registry.

h)

Für alle HSM-Fälle muss die Datenvollständigkeit der drei Einzelformulare des Registers («Admission & Treatment», «Hospitalisation» und «3-Month Follow-Up») spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Leistungszuteilung je mindestens 90 % betragen.

Die Auflagen sind kumulativ über die gesamte Dauer des Leistungsauftrags einzuhalten. Die Nichteinhaltung kann zum Entzug des Leistungsauftrags führen.

4. Besondere Auflagen Die Hirslanden AG, Klinik Hirslanden, Standort Zürich erhält den Leistungsauftrag für sechs Jahre, jedoch mit der besonderen Auflage, dass sie zwei Jahre nach Inkrafttreten des Leistungsauftrags vom SIWF als Weiterbildungsstätte für Neurochirurgie Kategorie A und für Radiologie Kategorie A anerkannt ist.

5. Befristung Die Zuteilungsentscheide sind bis zum 30. Juni 2031 befristet.

6. Begründung Für die Begründung der Leistungszuteilung wird auf den Schlussbericht «Reevaluation ­ Komplexe Behandlung von Hirnschlägen, Erläuternder Bericht für die Leistungszuteilung» vom 6. März 2025 verwiesen.

7. Inkrafttreten Der vorliegende Entscheid tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

8. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Publikation im Bundesblatt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden (Art. 90a Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung in Verbindung mit Art. 12 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin).

3 / 10

BBl 2025 946

Mitteilung und Publikation Der Schlussbericht «Reevaluation ­ Komplexe Behandlung von Hirnschlägen, Erläuternder Bericht für die Leistungszuteilung» vom 6. März 2025 kann auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren eingesehen werden (www.gdk-cds.ch).

Dieser Beschluss wird im Bundesblatt publiziert.

20. März 2025

Für das HSM-Beschlussorgan Die Präsidentin: Natalie Rickli

4 / 10

BBl 2025 946

Anlage I zum Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Komplexe Behandlung von Hirnschlägen

Bereichsspezifische Anforderungen SFCNS-Zertifizierung ­

Zertifizierung als Stroke Center durch die SFCNS.

Qualitätsanforderungen an ein Stroke Center ­

Durchführung und Applikation von Therapien (medizinisch, interventionell, chirurgisch), zeitgerecht und 24/7.

­

Neurologische Frührehabilitation, Rehabilitationsplanung und Weiterbehandlung.

­

Spezifische Sekundärprophylaxe.

Mindestfallzahlen ­

Mindestens 40 Fälle5 (Alter der Patientinnen und Patienten > 28 Tage) pro Jahr und Standort.

­

Aufnahme von mindestens 400 Schlaganfallpatientinnen und -patienten pro Jahr und Standort.

Strukturqualität ­

Gemäss Zertifizierung als Stroke Center durch die SFCNS.

­

Labor (Gerinnung, Blutbild, Chemie; Verfügbarkeit 24/7; Resultate innerhalb max. 45 min nach Blutentnahme verfügbar).

Lehre, Weiterbildung und Forschung

5

­

SIWF-Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Neurochirurgie (Facharzttitel) Kategorie A.

­

SIWF-Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Neurologie (Facharzttitel) Kategorie A.

­

SIWF-Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Radiologie (Facharzttitel) Kategorie A.

­

SIWF-Anerkennung als Weiterbildungsstätte für diagnostische Neuroradiologe (Schwerpunkt) Kategorie A.

Gemäss geltender Definition des HSM-Bereichs (SPLG NEU3.1)

5 / 10

BBl 2025 946

­

SIWF-Anerkennung als Weiterbildungsstätte für invasive Neuroradiologie (Schwerpunkt) Kategorie voll anerkannt.

­

Erfüllung der Anforderungen des HSM-Fachorgans an die Lehre, Weiterbildung und Forschung (siehe Anlage III).

Pädiatrie-spezifische Anforderungen Diese Anforderungen müssen erfüllt werden, falls pädiatrische Patientinnen und Patienten (Alter: ab 29 Tage bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) behandelt werden.

Diese Anforderungen können entweder am Standort der Leistungserbringung erfüllt sein oder extern abgedeckt werden, wobei ein verpflichtender schriftlicher Vertrag vorliegen muss.

I. Etablierter Behandlungspfad im Sinne einer SOP unter Beteiligung eines interdisziplinären Teams mit folgenden Disziplinen, die am HSM-Zentrum oder vertraglich verpflichtet zur Verfügung stehen müssen: ­

Kindernotfallmedizin (Triage);

­

Neuropädiatrie 24/7;

­

Neurologie mit pädiatrischer Erfahrung;

­

Radiologie mit MRT-Zugang mit pädiatrischer Erfahrung;

­

Interventionelle Neuroradiologie mit pädiatrischer Erfahrung;

­

Anästhesiologie mit ausgewiesener Expertise in der pädiatrischen Anästhesiologie (Notfallsedierung für MRT);

­

Intensivmedizin mit Expertise in der pädiatrischen Intensivmedizin;

­

Neurochirurgie mit pädiatrischer Erfahrung.

II. Vorhandensein einer neuropädiatrischen Abteilung mit 24/7 Pikettdienst und einer von der SGI zertifizierten pädiatrischen Intensivstation.

III. Betreuung pädiatrischer Patientinnen und Patienten stationär in einem Kinderspital mit interdisziplinärem Betreuungsteam, Fallführung bei der Neuropädiatrie.

IV. Interventionen (z.B. endovaskuläre Behandlung) im Stroke Center falls nötig, anschliessende Verlegung auf die pädiatrische Intensivstation.

6 / 10

BBl 2025 946

Anlage II zum Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Komplexe Behandlung von Hirnschlägen

Minimaler Datensatz für die Berichterstattung an die IVHSM-Organe Die Daten aller Schweizer Zentren müssen koordiniert von einer verantwortlichen Person ­ jedoch aufgeschlüsselt nach Zentrum ­ beim HSM-Projektsekretariat eingereicht werden.

Total number and type of stroke patients ­ shown separately for adult ( 18 years of age) and paediatric (< 18 years of age) patients, as well as male and female patients ­

Ischaemic (n, %) ­ Stroke ­ TIA

­

haemorrhagic (n, %)

Number of HSM cases ­ shown separately for adult ( 18 years of age) and paediatric (< 18 years of age) patients, as well as male and female patients ­

Number of acute (0 to 48 hours after onset of clinical symptoms) intra-arterial procedures in treatment of stroke (IAT) (n)

­

Number of acute (0 to 48 hours after onset of clinical symptoms) and subacute (2 to 14 days after onset of clinical symptoms) decompressive craniotomies (hemicraniectomy, posterior decompressive craniotomy), (n)

­

Number of acute (0 to 48 hours after onset of clinical symptoms) and subacute (2 to 14 days after onset of clinical symptoms) revascularisations (n; total) ­ carotid TEAs (symptomatic stenosis), (n) ­ carotid stents (n) ­ intracranial stents (n)

­

Total number of HSM cases (n)

Number of IV thrombolyses (IVT) ­

IVT alone

­

IVT plus IAT

Thrombolysis rate % ­

((IVT alone, IVT+IAT, IAT alone) / (all ischemic strokes)) * 100

Completeness of data for HSM cases incl. outcome after 3 months ­

Measuring points: hospitalisation / time between onset of symptoms and onset of treatment/ in-patient / 3 months follow up /overall

­

IV thrombolysis 7 / 10

BBl 2025 946

Patient characteristics of HSM patients (IAT, decomp. craniectomies) ­

IAT ­ age, gender, NIHSS

­

Decomp. craniectomies ­ age, gender, NIHSS

Rate of complications ­

Symptomatic haemorrhages (NIHSS >4 P) (%) for all therapy modalities ­ IVT, IAT, IVT+IAT

­

30d outcome of acute (0 to 48 hours after onset of clinical symptoms) and subacute (2 to 14 days after onset of clinical symptoms) revascularisations ­ total (n, %) ­ TEA (n, %) ­ CAS (n, %) ­ intracranial stents (n, %)

Additionally, for paediatric (< 18 years of age) patients ­

8 / 10

Paediatric stroke outcome measure (PSOM)

BBl 2025 946

Anlage III zum Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM): Komplexe Behandlung von Hirnschlägen

Evaluationsschema der Anforderungen an die Lehre, Weiterbildung und Forschung 1

Ausbildung

Keine Medizinstudentinnen oder -studenten in Ausbildung

0 Punkte

Mindestens eine Medizinstudentin oder ein 1 Punkt Medizinstudent in Ausbildung pro Semester (akzeptiert werden formelle Unterassistenzlehrprogramme oder -kurse resp. anderweitig ausgestaltete, strukturierte Ausbildungsprogramme) 2

Weiterbildung

Keine Anwärterinnen oder Anwärter auf Facharzt- 0 Punkte oder Schwerpunkttitel im HSM-Bereich in Weiterbildung Mindestens eine Weiterbildungsstelle im HSMBereich nachweislich lückenlos besetzt

3

Klinische Forschung

1 Punkt

Keine klinische Forschung mit Bezug zur Behand- 0 Punkte lung von Hirnschlägen Durchführung einer Mono- oder Beteiligung an Multizenterstudie mit Bezug zur Behandlung von Hirnschlägen und mind. eine Study Nurse/Study Coordinator angestellt

1 Punkt

Hauptleitung einer Multizenterstudie mit Bezug zur Behandlung von Hirnschlägen

2 Punkte

9 / 10

BBl 2025 946

4

Publikationen Keine in Pubmed gelistete Publikation mit Bezug 0 Punkte zur Behandlung von Hirnschlägen (peerreviewed) Eine, in Pubmed gelistete Publikation mit Bezug 1 Punkt zur Behandlung von Hirnschlägen pro Jahr im Durchschnitt (Mitglied des Teams ist Erst-, Zweitoder Letztautor/in. [Bei Multizenterstudien werden auch Co-Autorenschaften akzeptiert.])

Mehr als eine, in Pubmed gelistete Publikation mit 2 Punkte Bezug zur Behandlung von Hirnschlägen pro Jahr im Durchschnitt (Mitglied des Teams ist Erst-, Zweit- oder Letztautor/in. [Bei Multizenterstudien werden auch Co-Autorenschaften akzeptiert.])

Das Kriterium «Aktive Beteiligung an Lehre, Weiterbildung und Forschung» gilt als erfüllt, wenn mindestens vier von maximal sechs möglichen Punkten erreicht werden.

10 / 10